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Alternative Finanzierungs- und Betreibermodelle für nachhaltige, klimaneutrale Hochschulen, Teilprojekt Sozialwissenschaftliche Forschungsmethodik

Alternative Finanzierungs- und Betreibermodelle für nachhaltige, klimaneutrale Hochschulen, Teilprojekt Finanzierungs- und Betreibermodelle

Errichtung des Windparks Langen/Wremen

Das Land Bremen bezuschusst im Rahmen einer Gemeinschaftsfinanzierung mit dem Land Niedersachsen und dem Bund die Errichtung des Windparks Langen/Wremen. An der bremischen Betreibergesellschaft ist die Stadtwerke Bremen AG bteiligt. Der Windpark verfuegt in der ersten Ausbaustufe ueber eine installierte Leistung von 3,75 MW und wird jaehrlich 7200 MWh in das oeffentlche Versorgungsnetz einspeisen. Der groesste Teil der installierten Leistung enfaellt auf Windkraftanlagen eines bremischen Anbieters.

Förderinitiative: Umwelt als knappes Gut, Entwicklung einer Methode zur wirtschaftlichen Bewertung der Sanierung von Böden

Angesichts der Unzulänglichkeit bisher verwendeter Bewertungsverfahren soll in Abstimmung mit einschlägigen Natur- und Ingenieurwissenschaften eine verlässliche, praktikable und wissenschaftlichen Anforderungen entsprechende Bewertungsmethodik entwickelt werden. Ein ausführlicher Schlussbericht und eine Publikation liegen vor.

Determinanten der Landnutzungsänderung und Auswirkungen auf die Wohlfahrt kleinbäuerlicher Haushalte (C07)

In diesem TP wird eine umfangreiche Panelbefragung kleinbäuerlicher Haushalte in Jambi durchgeführt. Die Stichprobenauswahl wird eng mit allen anderen TPs koordiniert. Ökonometrische Modelle werden entwickelt und geschätzt, um die Adoption neuer Aktivitäten, wie den Anbau von Ölpalmen, und deren Auswirkungen auf Einkommen, Einkommensverteilung, Armut und Ernährungssicherheit zu analysieren. Hierbei werden institutionelle und politische Faktoren berücksichtigt. Spezielle statistische Verfahren werden verwendet, um mögliche Verzerrungen durch Endogenität und Selbstselektion in der Wirkungsanalyse zu reduzieren.

Lokale Agenda 21 und das Problem der Partizipation der Buergergesellschaft

Die Vernachlaessigung von Aspekten des sozialen Lernens und der sozialen und kulturellen Kohaesion im Prozess der Lokalen Agenda 21. Die Behinderung des buergergesellschaftlichen Engagements durch: a) Vergabebedingungen bei der Mittelzuweisung von oberen Behoerden, b) gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelungen der kommunalen Selbstverwaltung, c) administrative Strategien der Entpolitisierung, d)Strategien der instrumentellen Vernunft und administrative und/oder oekonomische Interessen des Auftraggebers. Moeglichkeiten und Probleme, buergergesellschaftliches Engagement auf Dauer zu stellen und zu institutionalisieren.

Methodische Weiterentwicklung der Berichterstattung ueber oeffentliche Umweltschutzausgaben

Alternative Finanzierungs- und Betreibermodelle für nachhaltige, klimaneutrale Hochschulen, Teilprojekt Bewertungsmodelle

Alternative Finanzierungs- und Betreibermodelle für nachhaltige, klimaneutrale Hochschulen

Klimagerechtes Haushalten

Mit dem klimagerechten Haushalten werden die für Klimaschutz und Klimaanpassung relevanten Haushaltsansätze im Rahmen der Haushaltsaufstellung durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen systematisch erfasst und veröffentlicht. Dies soll das Verständnis über die Wirkung des Landeshaushalts in Bezug zu den Zielen Berlins im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung verbessern. Der Senat von Berlin hat sich zum Pariser Klimaschutzübereinkommen bekannt und mit dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes zu entsprechendem Handeln verpflichtet. Das macht Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der Haushaltspolitik erforderlich. Das gilt unter anderem für Ausgaben für öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten, für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, den Ausbau von Solaranlagen, für die Wärme- und Mobilitätswende und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, etwa für den Ausbau des Stadtgrüns. Die öffentlichen Mittel sollten aus Sicht des Klimaschutzes möglichst so eingesetzt werden, dass die Potenziale zur Einsparung von CO 2 -Emissionen im Einflussbereich des Landes ausgeschöpft werden können und der Landeshaushalt so zur Erreichung der Berliner Klimaschutzziele beiträgt. Zur deren Erreichung bleiben daneben weitere, öffentliche Investitionen, aber auch solche aus der Wirtschaft und Privathaushalten erforderlich. Das klimagerechte Haushalten soll dazu einen Beitrag leisten. Es handelt sich um einen innovativen Ansatz, mit dem Klimaschutz als Querschnittsaufgabe bei der Haushaltsaufstellung verstärkt Berücksichtigung finden soll. Das klimagerechte Haushalten schafft in erster Linie Transparenz. Ein direkter Einfluss auf die Entscheidung über Haushaltsmittel ist nicht gegeben. Das klimagerechte Haushalten wurde als Pilotprojekt erstmals zum Doppelhaushalt 2024/2025 eingeführt und dann zum Doppelhaushalt 2026/2027 erneut durchgeführt. Parallel zur Aufstellung der jeweiligen Doppelhaushalte erfolgte eine Abfrage der für Klimaschutz und Klimaanpassung relevanten Mittelanmeldungen bei den verschiedenen, öffentlichen Stellen. Dazu gehörte auch die Benennung der jeweils mit Investitionen zu erreichenden CO 2 -Einsparungen. Die entsprechende Aufforderung erfolgte mit dem jeweiligen Aufstellungsrundschreiben. Die Eingaben wurden ausgewertet und in zwei Berichten zum klimagerechten Haushalten, jeweils für die Haupt- und Bezirksverwaltungen, zusammengestellt. Die sich daraus ergebenden Berichte zum klimagerechten Haushalten werden auf dieser Seite veröffentlicht. Pressemitteilung vom 04.11.2025 : Senat beschließt Bericht zur Klimaschutzwirkung des Landeshaushalts

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