Kostenloses Benchmark-Verfahren für den Kommunalen Klimaschutz geht online Auf einer neuen Internetseite können Kommunen ab sofort und völlig kostenlos testen, wie weit sie schon im Klimaschutz sind. Unter www.benchmark-kommunaler-klimaschutz.net erfahren die Kommunen nach Eingabe der wichtigsten Eckdaten zu Energie, Mobilität und Abfall wo ihre Stärken und Schwächen im Kampf gegen den Treibhauseffekt liegen. Völlig automatisch und in wenigen Sekunden zeigt die Website auch, wo die Kommune im Vergleich zu anderen deutschen Städten und Gemeinden steht. Abgerundet wird das „Benchmark-Verfahren Kommunaler Klimaschutz” durch praktische Tipps für die nächsten Schritte zu mehr Klimaschutz vor Ort. Die Städte Esslingen, Freiburg, München, Hannover und Worms haben die neue Website in einer Pilotphase bereits mit Erfolg getestet. Wenige Wochen vor dem Start der Weltklima-Konferenz in Kopenhagen können nun alle interessierten Städte, Gemeinden und Landkreise Ernst machen mit mehr Klimaschutz auf lokaler und regionaler Ebene. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, sagte anlässlich der Freischaltung des Portals: „Das Benchmark-Verfahren hilft deutschen Kommunen, beim Klimaschutz die Nase vorne zu haben. Gute Beispiele weisen den Weg zu der Erkenntnis: Klimaschutz zahlt sich aus - auch für die Haushalte der Kommunen.” Unter diesem Motto werden Kommunen auch aus der Klimaschutzinitiative des BMU gefördert, etwa bei der Umsetzung wegweisender Strategien oder bei einzelnen Modellvorhaben. Wer als Kommune etwa in besser gedämmte Schulen, Rathäuser oder Schwimmbäder investiert, kann die öffentlichen Haushalte spürbar entlasten. Die Potentiale für den kommunalen Klimaschutz sind noch groß: durch eine effizientere Gestaltung der öffentlichen Strom- und Wärmeversorgung, die energetische Sanierung von Gebäuden oder durch eine am Klimaschutz orientierte Verkehrsplanung können Kommunen ihre Treibhausgasemissionen beträchtlich reduzieren. Das neue Benchmark-Instrument wurde am 18. November 2009 in Hamburg im Rahmen der 9. Kommunalen Klimaschutz-Konferenz des Klima -Bündnis offiziell vorgestellt. Das Klima-Bündnis und das Heidelberger Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) entwickelten die Website gemeinsam. Das Projekt wurde vom Umweltbundesamt gefördert. 18.11.2009
Green Budget Europe (GBe) wurde am 4. November 2014 unter der Leitung von James Nix gegründet. GBe will eine umweltverträgliche Steuerpolitik und die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen in Europa fördern. GBE setzt sich für die Verschiebung der Steuerlast von Arbeit auf umweltbezogene Steuern wie Steuern für Energie- und Ressourcenverbrauch, die Angleichung öffentlicher Ausgaben mit Nachhaltigkeitszielen und die Verringerung umweltschädlicher Subventionen ein. Gründungsmitglieder des GBE sind das Europäische Umweltbüro, Transport & Environment, die Finnish Association for Nature Conservation, die Clean Air Action Group und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, welches das GBE ursprünglich seit 2008 als Projekt geleitet hat.
A strengthening of environmental aspects is indispensable to the reform of the Common Agricultural Policy (CAP) for 2014-2020. The Agriculture Commission at the German Federal Environment Agency (KLU) is of the view that, in future, EU agricultural budget funding can only be justified if it is based on the principle of “public funds for public goods”. However, particularly in Pillar 1 of the CAP (direct payments), this principle has not yet been purposely applied. The introduction of a mandatory and effective greening component into Pillar 1 is indispensable to achieving the provision of public goods in return for public funds at a politically realistic level.
Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die UBA -Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie Klimaschutz und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.
Gemeinsame Presseinformation mit BITKOM Jahreskonferenz: Herausforderungen und Marktchancen für Informationswirtschaft und Telekommunikation Waren und Dienstleistungen der Informationswirtschaft- und Telekommunikationsbranche (ITK) können einen wesentlichen Beitrag leisten, um Klimaschutz und Wirtschaftswachstum zu vereinbaren. Das ist das Ergebnis der „Jahreskonferenz Klimaschutz und Ressourceneffizienz – Herausforderungen und Marktchancen für die Informationswirtschaft und Telekommunikation”, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) gestern veranstaltete. „Ich bin überzeugt, dass man mit intelligenten ITK-Infrastrukturen und -Geräten einen wichtigen, positiven Beitrag für den Schutz der Umwelt, für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und damit auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen leisten kann”, sagte Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die gemeinsame Arbeit von BMU , UBA und BITKOM habe einen wesentlichen Anteil daran, dass viele Hersteller, IT-Dienstleister und Rechenzentrumsbetreiber für das Problem des wachsenden Energieverbrauchs sensibilisiert sind. Das zeige sich auch daran, dass „Green IT” ein thematischer Schwerpunkt der diesjährigen CeBIT sein wird. Der wachsende Stromverbrauch der ITK ist klimapolitisch bedeutsam. 2004 entsprach der ITK-bezogene Stromverbrauch einschließlich der Unterhaltungselektronik in Deutschland über 28 Millionen Tonnen CO 2 -Ausstoß. In Deutschland liegt der auf die ITK und Unterhaltungselektronik entfallende Strombedarf derzeit bei ungefähr acht Prozent des gesamten Stromverbrauchs Weltweit ist die ITK-Branche nach Erkenntnissen der Marktforschung für rund zwei Prozent der CO 2 -Emissionen verantwortlich. Sie leistet aber etwa sechs Prozent der weltweiten Wertschöpfung. „Die Energieeffizienz der Branche ist um den Faktor drei besser als der allgemeine Schnitt durch alle Sektoren”, so Martin Jetter, Mitglied des BITKOM-Präsidiums. Das Ziel müsse sein, Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch zu entkoppeln. Dafür müssten quer durch alle Wirtschaftsbereiche energieeffizientere Produkte konstruiert, produziert, genutzt und recycelt werden. Würde nur jede vierte Geschäftsreise in Europa durch Videokonferenzen ersetzt, so sparte dies nach Angaben des WWF rund 28 Millionen Tonnen CO 2 -Emissionen. Zwar steigt so der Anteil der ITK-Produkte an den CO 2 -Emissionen, die Netto-Bilanz die globalen CO 2 -Emissionen ist jedoch eindeutig positiv. „ITK entwickelt eine enorme Hebelwirkung auf die Energieeffizienz der gesamten Volkswirtschaft”, so Jetter. Bereits heute lassen sich nach Angaben des UBA bei Rechenzentren, Leerlaufverlusten und mit Thin Clients rund sechs Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid einsparen. Das sind 15 Prozent der 40 Millionen Tonnen, die sich die Bundesregierung beim Stromsparen bis 2020 zum Ziel setzt. Thin Clients sind Computer mit minimaler Ausstattung ohne Festplatte und ohne Laufwerke. Sie dienen allein der Eingabe der Daten und dessen Ausgabe. Alle Programme und Daten liegen auf dem Server. Die Rechenleistungen erbringen die Server. Die Umstellung eines Drittels der PCs in Deutschland auf Thin Clients würde pro Jahr eine Million Tonnen CO 2 und rund 100 000 Tonnen Material sparen, speziell Metalle und Kunststoffe. „Wir sollten nicht nur dem Energiesparen Aufmerksamkeit schenken. Es ist an der Zeit, auch verstärkt die Materialeffizienz und Rohstoffknappheiten in den Blick zu nehmen”, so Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. Instrumente zum Sparen natürlicher Ressourcen beim Einsatz der ITK sind Umweltzeichen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern, öffentlichen Haushalten und Unternehmen bei der Neuanschaffung der IKT-Geräte eindeutige Orientierungen zum Umweltschutz vermitteln. „Beispielsweise halte ich den Blauen Engel oder den Energy-Star, zur Kennzeichnung umweltfreundlicher sowie energieeffizienter Informations- und Kommunikationstechnik für notwendig. Unternehmen nutzen die Kennzeichen bisher allerdings noch zu wenig. Es sind daher große Anstrengungen nötig, diese Kennzeichnungen vor allem direkt am Verkaufsort sichtbar zu machen”, so Troge. Jetter und Troge betonten: „Die Hersteller müssen die effizienten Geräte anbieten und die Verbraucher umfassend informieren. Die Verbraucher sollten die Energieeffizienz bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen”. Eine Studie des „Energy Saving Trust” zu PCs zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher können mit umweltgerechtem Verhalten den Energieverbrauch auch bei modernsten Geräten noch einmal auf ein Sechstel reduzieren. Green IT spart zudem Kosten: Für viele Rechenzentren wird der Energieverbrauch in den nächsten fünf Jahren zu einem der größten Kostenfaktoren. Bei richtigem Ansatz amortisieren sich die Kosten für die Einrichtung eines modernen, grünen IT-Betriebs innerhalb von zwei Jahren allein über Energieeinsparungen. BITKOM und BMU entwickeln gemeinsam einen Leitfaden zu effizienten Rechenzentren und ergänzen diesen mit einer „Best-Practice”-Broschüre. Zudem entwickeln sie unter dem Stichwort „Grüner Surfen” Maßnahmen für Verbraucher mit hohem Umweltentlastungspotenzial.
Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des UBA zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum Klimaschutz . Dazu zählen beispielsweise die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010
Das Projekt hatte zum Ziel, den bestehenden Renewbility-Modellverbund weiterzuentwickeln und im Rahmen von Szenariobetrachtungen den möglichen Klimaschutzbeitrag des Verkehrssektors bis zum Jahr 2030 unter Mitwirkung unterschiedlichster gesellschaftlicher Akteure zu quantifizieren. Im Basisszenario werden bestehende Regulierungen im Verkehr berücksichtigt und bestehende Entwicklungen fortgeschrieben. Im Basisszenario können bei deutlichen Effizienzsteigerungen, dem zunehmenden Einsatz alternativer Kraftstoffe im Verkehr und einer weiter zunehmenden Verkehrsnachfrage die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 12 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden. Im Klimaschutzszenario können mit deutlich ambitionierteren Maßnahmen die Treibhausgasemissionen im selben Zeitraum um 37 Prozent reduziert werden bei gleichzeitiger Stärkung der deutschen Wirtschaftskraft und Stabilisierung des Staatshaushaltes. Neben einer weiteren Effizienzsteigerung und dem Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen trägt insbesondere die Verlagerung, aber auch die Vermeidung von Verkehren zur Emissionsminderung bei. Veröffentlicht in Texte | 84/2013.
Kolumbien steht vor einer Reihe von Herausforderungen, darunter der wachsende Strombedarf, die zunehmende Unzuverlässigkeit der Stromerzeugung aus Wasserkraft infolge von Veränderungen durch das El Niño-Wetterphänomen, und ein rasch wachsender Bedarf an Sozialwohnungen in Metropolregionen, der durch die beschleunigte Urbanisierung verursacht wird. Gleichzeitig bemüht sich Kolumbien um die Umsetzung seines national festgelegten Beitrags (NDC) im Rahmen des Pariser Abkommens, welcher auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich insgesamt umfasst. Einige davon werden sich auch positiv auf die Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau auswirken. Bei diesen Bemühungen spielen vor allem Richtlinien für erneuerbare Energien, Bauvorschriften und Energieeffizienzstandards für Geräte eine Rolle. Dennoch führt diese Politik Kolumbien derzeit noch nicht auf einen Pfad, der zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors erforderlich ist, um die Temperaturziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Länder können aber durch Artikel 6 des Pariser Abkommens bei der Umsetzung ihrer NDCs zusammenarbeiten, um ein höheres Ambitionsniveau im Klimaschutz zu erreichen. Aufgrund der Dynamik des Sektors und der Anzahl von Akteuren dürfte die Gewährleistung der Umweltintegrität bei einen sektoralen Ansatz für Transfers basierend auf Artikel 6 eine Herausforderung darstellen, insbesondere hinsichtlich Zusätzlichkeit, Baseline-Bestimmung und Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfssystemen. Dennoch könnte ein Pilotprojekt zum Bau von Netto-Nullenergiegebäuden im sozialen Wohnungsbausektor eine Gelegenheit zur Zusam-menarbeit durch Artikel 6 bieten. Netto-Nullenergiegebäude würden den Energieverbrauch reduzieren, Emissionen mindern, die Energiearmut reduzieren, die öffentlichen Haushalte durch den Abbau von Subventionen für den Energieverbrauch entlasten, und die öffentliche Gesundheit sowie die Energiesicherheit verbessern. Ein solches Pilotprojekt könnte zusammen mit einem umfassenderen politischen Fahrplan für immer strengere Energieeffizienznormen dazu beitragen, den kolumbianischen Gebäudesektor auf einen Weg der Dekarbonisierung im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens zu bringen. Quelle: Forschungsbericht
Extreme Wettereignisse können große Schäden anrichten. Es ist absehbar, dass durch die zunehmende Erderhitzung solche Ereignisse zukünftig häufiger und intensiver auftreten werden. Bisher ist die Vorsorge gegen mögliche Schäden unzureichend. Die Risiken für Immobilien und Infrastrukturen sind nicht immer bekannt. Deutlich weniger als die Hälfte aller Wohnimmobilien sind bisher überhaupt gegen Naturgefahren versichert. In großen Schadensfällen, wie den Extremniederschlägen im Juli 2021, werden kurzfristig staatliche Hilfen eingerichtet. Diese ad hoc Hilfen sind für Betroffene kaum kalkulierbar und setzen in der Regel keine Anreize zur Vorsorge oder Versicherung. Zudem belasten sie die öffentlichen Haushalte und verhindern im schlimmsten Fall wichtige Investitionen an anderer Stelle. Insgesamt fehlt es an einer strategischen Klimarisikovorsorge. Das vorliegende Papier skizziert ein Bündel an Maßnahmen, um diese Situation zu verbessern. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Öffentliche Vorhaben unterliegen in der Regel einer Bedarfsprüfung, die bei großen Infrastrukturvorhaben häufig als ein erster Planungsschritt innerhalb eines gestuften Planungsprozesses ausgestaltet ist. Private Vorhaben unterliegen nur unter besonderen Voraussetzungen entsprechenden Bedarfsprüfungen. Bedarfsprüfungen haben den Zweck, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Vorhaben gemäß der Zielsetzung des jeweiligen Fachgesetzes, das die Bedarfsprüfung vorschreibt, angesichts der Auswirkungen auf Rechte Dritte, die Umwelt und die öffentlichen Haushalte benötigt wird. Die Entscheidung über ein "Brauchen wir das?" ist somit die Voraussetzung, um in die weitere Planung eintreten zu können. Das Forschungsvorhaben untersucht die gesetzliche Ausgestaltung der Bedarfsprüfung bzw. Bedarfsplanung im Bereich öffentlicher Vorhaben, bezieht aber auch ausgewählte private Vorhaben ein. Die Untersuchung dient insbesondere der Beantwortung der Fragen, ob der Umweltschutz im Vorgang der Bedarfsprüfung/Bedarfsplanung ausreichend verankert ist, wie eine Bedarfsplanung aussehen müsste, um den Umweltschutz schon in ihrem Rahmen zu stärken, und was gegebenenfalls rechtspolitisch getan werden könnte, um die Erkenntnisse umzusetzen. Quelle: Forschungsbericht
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