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Methodische Weiterentwicklung der Berichterstattung ueber oeffentliche Umweltschutzausgaben

Energieministerium fördert energetische Sanierung des Rathauses in Calbe

Gut gedämmte Gebäude verbrauchen weniger Energie und verursachen damit weniger Kosten. Sie leisten außerdem durch CO2-Einsparungen einen Beitrag zum Klimaschutz. Das Energieministerium Sachsen-Anhalt fördert deshalb die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude. Energie-Staatssekretär Thomas Wünsch hat jetzt einen Förderbescheid über 899.999 Euro an die Stadt Calbe im Salzlandkreis übergeben. Dort wird bis Ende 2027 das Rathaus energetisch modernisiert. „Mit unserem Förderprogramm Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ unterstützt das Land die Kommunen bei der energetischen Sanierung von Gebäuden und leistet damit zugleich einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor“, erklärte Wünsch. „Die Stadt Calbe geht mit gutem Beispiel voran und investiert konsequent in mehr Energieeffizienz und moderne Technik. Das spart langfristig Energiekosten, reduziert den CO₂-Ausstoß und stärkt zugleich die Attraktivität der kommunalen Infrastruktur. Mit unserer Förderung unterstützen wir die Kommunen dabei, die Energiewende ganz praktisch umzusetzen.“ Das Energieministerium unterstützt die Rathaus-Modernisierung über das Landesprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“, das mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ausgestattet ist. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf rund eine Millionen Euro. Bei einem Fördersatz von 90 Prozent erhält die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 899.999 Euro. Die Umsetzung der Maßnahmen ist bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Geplant ist ein umfassendes Paket aus gebäude- und anlagentechnischen Maßnahmen. Dazu gehört die Dämmung von Decken und Innenwänden, die Erneuerung der vorhandenen Fenster, die Installation einer Fußbodenheizung sowie der Austausch der Innenbeleuchtung gegen moderne LED-Technik. Ergänzt werden die Arbeiten durch Infrarotstrahler in den Sanitärbereichen sowie eine Photovoltaikanlage, deren Strom vollständig im Gebäude genutzt werden soll. Durch die Sanierung wird eine jährliche Energieeinsparung von rund 181.000 Kilowattstunden erwartet. Dies entspricht einer Reduzierung des bisherigen Energieverbrauchs um knapp 50 Prozent. „Gerade Kommunen zeigen, dass Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft Hand in Hand gehen können“, betonte Wünsch weiter. „Investitionen in Energieeffizienz zahlen sich doppelt aus: Sie entlasten dauerhaft die öffentlichen Haushalte und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“ Mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ unterstützt das Land investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen. Förderfähig sind unter anderem Schulen, Sportstätten, kulturelle Einrichtungen, Gebäude der öffentlichen Verwaltung, wissenschaftliche Einrichtungen sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Ziel ist es, Energie einzusparen und Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die Nachfrage nach dem Programm ist hoch: Bislang wurden 87 Förderanträge eingereicht. Davon konnten bereits 22 Vorhaben mit einem Gesamtzuschuss von rund 12,6 Millionen Euro bewilligt werden. Wünsch dankte der Stadt Calbe für ihr Engagement und die sorgfältige Vorbereitung des Vorhabens. „Das Rathaus wird nach Abschluss der Arbeiten nicht nur energetisch deutlich besser aufgestellt sein, sondern auch ein sichtbares Beispiel dafür sein, wie nachhaltige Modernisierung in unseren Städten gelingen kann.“ Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon , X (ehemals Twitter ) und Bluesky .

Future-orienting the next EU Multiannual Financial Framework (MFF)

The EU’s next Multiannual Financial Framework offers an opportunity to align funding with competitiveness and resilience goals. The current proposal suggests a weakening of the environmental and climate priorities. This policy brief advocates for a future-oriented MFF that embrasses resilience, climate change, environment and green innovation. Instruments (Do No Significant Harm (DNSH) principle, Environment and Climate coefficients, Climate Resilience by Design (CRbD)) must be effectively designed. The European Competitiveness Fund (ECF) including R&I, and the National and Regional Partnership Plans (NRPPs) including the Common Agricultural Policy (CAP) and Cohesion Policy, are a key for a future-oriented EU.

Entsorgung von Illegalem Müll kostet Kommunen jährlich 1 Mio. Euro und verursacht Umweltschäden

Alte Sofas, Abfallsäcke, Elektrogeräte, Sperrmüll und andere unbrauchbare Dinge – immer wieder sorgt illegal entsorgter Müll am Straßenrand oder in der Landschaft für Verärgerung. Dabei sind die illegalen Müllhaufen nicht nur ein optisches Ärgernis, sie sind auch eine enorme Belastung für die Umwelt und sorgen für zusätzliche Kosten in Millionenhöhe für die Entsorger. „Das Fehlverhalten Einiger führt zu einer enormen Belastung der Umwelt und bezüglich der Entsorgung zu einer Belastung aller. Denn für die Entsorgung illegaler Ablagerungen im öffentlichen Raum ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig. Einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitszeit müssen sie für die Beseitigung der Müllberge aufbringen.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Diese Art der Müllentsorgung stößt bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis, denn es gibt flächendeckend Möglichkeiten, seinen Müll loszuwerden. Jeder Haushalt ist an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen, das heißt, Abfälle, die im Haushalt entstehen, können über die hauseigenen Mülltonnen entsorgt werden.  Fallen Abfälle an, die nicht in die Mülltonnen passen oder von der Abfuhr ausgeschlossen sind, kann man kostenlos oder gegen kleinere Gebühren die Wertstoffhöfe der Kommunen nutzen. Auch Sperrmüll kann bis zu vier Mal im Jahr kostenlos zur Abholung angemeldet werden. „Es gibt also objektiv keinen Grund, sich seines Mülls illegal zu entledigen. Und dennoch müssen in Sachsen-Anhalt die Kommunen jedes Jahr rund 1.000.000 Euro aufwenden, um unbedacht weggeworfene Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.“, so Pleye weiter. Teuer wird es jedoch nicht nur für die zuständigen Entsorgungsträger. Wer seine Sachen einfach auf der Straße oder in der freien Natur ausmustert und dabei erwischt wird, muss mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für privaten Hausmüll, der rechtswidrig in öffentlichen Papierkörben entsorgt wird. Ein besonders gravierender Aspekt der illegalen Müllentsorgung ist ihre negative Auswirkung auf die Umwelt. Abfälle, die unsachgemäß in der Natur oder in städtischen Bereichen abgelegt werden, können Böden, Gewässer und die Luft verschmutzen. Plastiktüten, Glasflaschen oder Zigarettenstummel vergehen nicht nur über Jahre, sondern können auch Haus- oder Wildtieren schaden. „Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir alle haben ein Interesse daran, dass unsere Städte und Wälder sauber und lebenswert bleiben!“, so Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Errichtung des Windparks Langen/Wremen

Das Land Bremen bezuschusst im Rahmen einer Gemeinschaftsfinanzierung mit dem Land Niedersachsen und dem Bund die Errichtung des Windparks Langen/Wremen. An der bremischen Betreibergesellschaft ist die Stadtwerke Bremen AG bteiligt. Der Windpark verfuegt in der ersten Ausbaustufe ueber eine installierte Leistung von 3,75 MW und wird jaehrlich 7200 MWh in das oeffentlche Versorgungsnetz einspeisen. Der groesste Teil der installierten Leistung enfaellt auf Windkraftanlagen eines bremischen Anbieters.

Förderinitiative: Umwelt als knappes Gut, Entwicklung einer Methode zur wirtschaftlichen Bewertung der Sanierung von Böden

Angesichts der Unzulänglichkeit bisher verwendeter Bewertungsverfahren soll in Abstimmung mit einschlägigen Natur- und Ingenieurwissenschaften eine verlässliche, praktikable und wissenschaftlichen Anforderungen entsprechende Bewertungsmethodik entwickelt werden. Ein ausführlicher Schlussbericht und eine Publikation liegen vor.

Determinanten der Landnutzungsänderung und Auswirkungen auf die Wohlfahrt kleinbäuerlicher Haushalte (C07)

In diesem TP wird eine umfangreiche Panelbefragung kleinbäuerlicher Haushalte in Jambi durchgeführt. Die Stichprobenauswahl wird eng mit allen anderen TPs koordiniert. Ökonometrische Modelle werden entwickelt und geschätzt, um die Adoption neuer Aktivitäten, wie den Anbau von Ölpalmen, und deren Auswirkungen auf Einkommen, Einkommensverteilung, Armut und Ernährungssicherheit zu analysieren. Hierbei werden institutionelle und politische Faktoren berücksichtigt. Spezielle statistische Verfahren werden verwendet, um mögliche Verzerrungen durch Endogenität und Selbstselektion in der Wirkungsanalyse zu reduzieren.

Lokale Agenda 21 und das Problem der Partizipation der Buergergesellschaft

Die Vernachlaessigung von Aspekten des sozialen Lernens und der sozialen und kulturellen Kohaesion im Prozess der Lokalen Agenda 21. Die Behinderung des buergergesellschaftlichen Engagements durch: a) Vergabebedingungen bei der Mittelzuweisung von oberen Behoerden, b) gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelungen der kommunalen Selbstverwaltung, c) administrative Strategien der Entpolitisierung, d)Strategien der instrumentellen Vernunft und administrative und/oder oekonomische Interessen des Auftraggebers. Moeglichkeiten und Probleme, buergergesellschaftliches Engagement auf Dauer zu stellen und zu institutionalisieren.

REFOPLAN 2025 - Ressortforschungsplan 2025, Fiskalische und sozio-ökonomische Effekte von Maßnahmen nachhaltiger Stadtentwicklung

In Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte wird verstärkt geprüft, ob Maßnahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik noch finanziell darstellbar oder aufschiebbar sind. Bei diesen Abwägungen gerät oftmals aus dem Blick, welche finanziellen Einsparungen sich aus Investitionen in z.B. einen verbesserten Zugang zu Grün- und Wasserflächen, nachhaltige Mobilität, eine Reduzierung der Luft- und Lärmverschmutzung, des Wasserverbrauchs, der Abfallproduktion sowie eine bessere Anpassung an die Folgen des Klimawandels ergeben. Maßnahmen nachhaltiger Stadtentwicklungspolitik werden oft als Kostenfaktor missverstanden und entsprechend depriorisiert. Dabei wird nicht ausreichend berücksichtigt, dass z.B. die Verfügbarkeit von Grünflächen einen erheblichen positiven Effekt auf die körperliche und mentale Gesundheit der Bevölkerung hat und damit erhebliche Kosten im Gesundheitssystem spart (vgl. dazu die BfN-Studie von Rittel et al., 2014). Das BMBF-gefördete Projekt 'Stadtgrün wertschätzen' hat bereits eine Reihe der Ökosystemleistungen von Stadtgrün quantifiziert, dessen Erkenntnisse einbezogen und um zusätzliche Aspekte wie Gesundheits- und Infrastrukturkosten erweitert werden sollten. Internationale Modellvorhaben (z.B. Barcelona) und Untersuchungen sollen ebenfalls Eingang finden mit dem Ziel, Politik und Verwaltung eine evidenz-basierte Grundlage für Investitionen in Maßnahmen nachhaltiger Stadtentwicklung zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund verfolgt dieses Forschungsvorhaben das Ziel, die positiven Effekte unterschiedlicher Maßnahmen nachhaltiger Stadtentwicklungspolitik, national wie international, zu identifizieren und fiskalisch zu quantifizieren. Hierzu zählen z.B. Einsparungen aufgrund positiver mentaler und körperlicher Gesundheitseffekte, Kühlungseffekte durch Verschattung, CO2-Einsparungen durch Stadtgrün, Prävention von Schäden durch Extremwetter sowie Entlastungen öffentlicher Infrastruktur (z.B. der Kanalisation) durch Stadtgrün.

Biomasse

Ein Projektkonsortium bestehend aus u.e.c. Berlin Umwelt- und Energie-Consult GmbH UEC und dem Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) Heidelberg bestimmte im Zeitraum März 2023 bis April 2024 das Biomasseaufkommen in Berlin. Ziel des Projekts war es, Abschätzungen für eine zukünftige Nutzung der Biomasse in Berlin zu treffen, sowie Optimierungspotenziale und Instrumente zur Steuerung der Biomassenutzung (mit Schwerpunkt auf energetische Verwertung) zu entwickeln. Im Fokus standen biogene Abfall- und Reststoffe, die im Bezugsjahr 2020 in Berlin z.B. in privaten Haushalten, in öffentlichen Grünanlagen, Restaurants oder bei Gewerbebetrieben anfielen. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Organik aus dem Haus- und Geschäftsmüll (HGM), getrennt gesammelte Küchen- und Gartenabfälle, Altholz sowie Baum- und Strauchschnitt (holzige Biomasse), Mähgut und Laub (Weichorganik), Rückstände aus den Klärwerken, Speisereste und Fette sowie Tiermist. In Berlin sind im Jahr 2020 ca. 1,16 Mio. Tonnen biogene Abfall- und Reststoffe angefallen; über die Hälfte davon in privaten Haushalten, die separat über die Biotonne, auf dem eigenen Kompost oder zusammen mit dem Hausmüll entsorgt wurden. Für das Jahr 2045 wird das Biomasseaufkommen auf ca. 1,18 Mio. t/a prognostiziert. Vor allem die steigenden Bevölkerungszahlen sowie abfallplanerische Maßnahmen wie z.B. zur Abfallvermeidung beeinflussen das künftige Biomasseaufkommen. Vor dem Hintergrund der Bestrebungen des Landes Berlin, das HGM-Aufkommen insbesondere durch Reduzierung des Organikanteils deutlich zu senken, wird im Prognosezeitraum eine Verschiebung organischer Abfälle in die Biotonne erwartet. Etwa 62 % der Biomasse wurden im Jahr 2020 energetisch verwertet (Verbrennung), während 13 % einer Vergärung mit energetischer Nutzung des erzeugten Biogases zugeführt wurden. Kompostiert wurde ein Anteil von 16 ; weitere 7 % wurden stofflich in Form von Futtermittel oder Mulchmaterial verwertet. Die Verwertung der Berliner Biomasse erfolgte zu rund 54 in Berlin; der Rest wurde jeweils zur Hälfte in Brandenburg und weiter entfernten Bundesländern verwertet. Im Land Berlin stehen unter Berücksichtigung künftig geplanter Anlagen oder Anlagenerweiterungen für die Verwertung von Biomasse bis 2045 insgesamt rund 1,1 Mio. t/a zur Verfügung, das entspricht in etwa einer Verdopplung im Vergleich zum Jahr 2020. Resultierend aus der Tatsache, dass im Jahr 2020 bereits 75 % der Berliner Biomasse zur Energiegewinnung verwertet werden, erfolgte im Rahmen der Studie eine Einstufung dieses ermittelten Teilpotenzials als das bereits erschlossene Potenzial (BEP – ca. 863.400  t/a). Zukünftig erschließbar und für die Wärmewende potenziell zusätzlich nutzbar wären die Biomassearten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit grundsätzlich für eine Vergärung oder den Einsatz als Brennstoff geeignet sind und derzeit kompostiert oder als Mulchmaterial genutzt werden (ZEP – ca. 281.000 t/a). Außerdem besteht ein nicht erschließbares Potenzial (NEP – ca. 17.000 t/a), welches jene Biomassearten umfasst, die derzeit entweder stofflich z.B. zur Herstellung von Futtermittel oder Produkten verwertet werden oder aus Sicherheitsgründen nicht mobilisierbar sind. Anhand von stoffspezifischen Heiz- und Biogasertragswerten wurde zudem das Energiepotenzial bestimmt. Dabei handelt es sich um die in der jeweiligen Biomasse insgesamt gebundene Energie, welche zwingend von der in Wärmenetze einzuspeisenden Endenergie zu unterscheiden ist: Die zukünftig zusätzlich erschließbare Biomasse enthält ein Energiepotenzial von ca. 221 GWh/a. Gemeinsam mit dem Energiepotenzial der bereits erschlossenen Biomasse stehen rund 2.000 GWh/a gebundene Energie zur Verfügung. Wahrscheinlicher sind jedoch Biomasse- und Energiepotenziale, die sich aus der Szenario-Betrachtung ergeben: ca. 618.000 t/a bis 754.000 t/a bzw. 1.520 GWh/a bis 1.600 GWh/a (jeweils BEP + ZEP). Zur Erschließung der Biomasse- und Energiepotenziale für die Berliner Wärmeversorgung werden verschiedene Maßnahmen empfohlen. Als zentral werden Maßnahmen zur gesteigerten Getrenntsammlung einerseits von in Haushalten anfallenden Küchen- und Gartenabfällen, andererseits von Mähgut, Laub und Baum- und Strauchschnitt aus öffentlichen Grünanlagen angesehen. Gleichzeitig wird der Ausbau von geeigneten Aufbereitungsverfahren für Laub und Verwertungskapazitäten zur Vergärung und Mitverbrennung von Laub dringend empfohlen. Zudem sollten Instrumente zur Stoffstromlenkung zu Gunsten einer anfallortsnahen Verwertung genutzt und im Rahmen eines zentralen Verwertungskonzeptes für Berlin gebündelt werden. Alternative Verwertungstechniken (z.B. Herstellung von Pflanzenkohle) sowie Ansätze, die dezentral auf Bezirks- oder Quartiersebene wirken, sollten Berücksichtigung finden und die zentralen Maßnahmen flankieren.

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