Die EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten auch im Wärme- und Kältebereich zum weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien. Hierbei sollen öffentliche Gebäude eine Vorbildfunktion übernehmen. Dies setzt die Novelle des EEWärmeG nun in deutsches Recht um. Künftig gilt nicht nur bei neuen, sondern auch bei bestehenden öffentlichen Gebäuden eine Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien. Die Verpflichtung gilt auch für Gebäude, die von der öffentlichen Hand angemietet werden. Ist dies zum Beispiel mangels Angebots nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, muss die öffentliche Hand im Mietvertrag sicherstellen, dass der Vermieter bei einer grundlegenden Renovierung des Gebäudes die Wärmeversorgung anteilig auf erneuerbare Energien umstellten wird.
Indikatoren für ein quantitatives und qualitatives Monitoring werden sowohl für einzelne Maßnahmen als auch für ein Abfallvermeidungsprogramm hergeleitet. Die knapp 300 Maßnahmen zur Abfallvermeidung durch die öffentliche Hand aus der Bei-spielsammlung des Vorläuferprojektes werden zunächst bewertet und konsolidiert. Entlang der Lebenswegstufen Rohstoffgewinnung, Produktgestaltung, Produktion, Logistik, Handel, Einkauf, Nutzung und Abfallentsorgung werden diese systematisch gruppiert. Das Abfallvermeidungspotenzial und die ökologischen Auswirkungen ausgewählter Einzel-maßnahmen werden orientierend bewertet. Die wesentlichen Effekte werden durch die Vermeidung von Umweltbelastungen bei den „vermiedenen“ Produktionsaufwendungen, z.B. durch die intensivere Nutzung und die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten, erzielt. Dazu gehört auch die Förderung eines Gebrauchtwarenmarkts zur Wiederverwen-dung von Waren. Ökonomische und soziale Auswirkungen werden punktuell beschrieben. Basierend auf der Bewertung werden geeignete Abfallvermeidungsmaßnahmen für das na-tionale Abfallvermeidungsprogramm vorgeschlagen. Veröffentlicht in Texte | Nr. 38/2013.
When public contracts are awarded, a significant contribution can be made to the protection of natural resources. However, sometimes there is uncertainty about fire protection requirements for products such as textiles, furniture, or mattresses in the public sector and, if applicable, how the required fire protection can be implemented in the most environmentally friendly way possible. This report aims to review the legal fire protection requirements for the product groups PPE, work clothing and shoes, house and home textiles, furniture, mattresses, and floorings in nine public sector areas. Further, the report has the objective of presenting environmentally friendly ways of meeting fire protection requirements and of deriving recommendations here. Veröffentlicht in Texte | 72/2024.
In Deutschland ist die Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand. Die Verantwortung und Zuständigkeit liegt bei den Kommunen, die zur Erfüllung dieser Aufgabe verschiedene Organisations- und Rechtsformen nutzen können. Für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung entnahm die öffentliche Wasserversorgung ca. 5,1 Mrd. Kubikmeter Wasser. Dabei sind die Grundwasservorkommen die wichtigste Trinkwasserquelle. In den öffentlichen Kläranlagen wurden gut 10 Mrd. Kubikmeter Abwasser behandelt, nahezu vollständig durch biologische Abwasserbehandlung. Die Abwassermenge setzt sich annähernd zu gleichen Teilen aus Schmutzwasser und Niederschlags- bzw. Fremdwasser zusammen. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
In neun Etappen zur treibhausgasneutralen Verwaltung Beim Klimaschutz kommt dem Staat und seiner Verwaltung eine wichtige Vorbildfunktion zu. Deshalb haben zahlreiche Verwaltungen sich vorgenommen, treibhausgasneutral zu werden. Ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) unterstützt sie nun dabei. Der Leitfaden stellt den Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung anhand neun Etappen dar, gibt Empfehlungen und erleichtert mit vielen Praxisbeispielen anschaulich die Umsetzung vor Ort. „Der Staat und seine Verwaltung haben eine Vorbildfunktion, um den Weg in eine treibhausgasneutrale Zukunft zu weisen. Auf diese Weise gewinnen staatliche Institutionen nicht nur an Glaubwürdigkeit, sondern leisten einen direkten Beitrag zum Klimaschutz“, sagt Dirk Messner, Präsident des UBA. Bis 2050 wollen die EU und Deutschland klimaneutral sein, d.h. nicht mehr Treibhausgase emittieren als sie der Atmosphäre z.B. durch Aufforstungen entziehen. Ein ambitioniertes Vorhaben, das engagierte Vorbilder vorantreiben können. Das Bundes-Klimaschutzgesetz enthält daher einen eigenen Abschnitt zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und das Ziel, die Bundesverwaltung bereits bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Die Klimaschutzgesetze der meisten Bundesländer sowie zahlreiche Klimaschutzinitiativen von Städten und Gemeinden enthalten vergleichbare Verpflichtungen für ihre Verwaltung. Insgesamt betrifft das Ziel einer treibhausgasneutralen Verwaltung in Deutschland mehrere tausend Behörden mit über vier Millionen Beschäftigten. Mit dem Leitfaden zur treibhausgasneutralen Verwaltung richtet sich das UBA vorrangig an öffentliche Einrichtungen. Diese werden mit den organisatorischen, methodischen und praktischen Aspekten des Klimaschutzes vertraut gemacht und auf ihrem Weg zur Treibhausgasneutralität mit vielfältigen Informationen und Hinweisen unterstützt. Darüber hinaus gibt der Leitfaden aber auch Unternehmen und anderen Organisationen außerhalb der öffentlichen Hand eine Orientierung, anhand derer sie ihre Klimaschutzbemühungen transparent und glaubwürdig gestalten können. Für den Leitfaden hat das UBA nicht nur die relevante Literatur und die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse ausgewertet, sondern auch die Erfahrungen zahlreicher Verwaltungen untersucht und als gute Praxisbeispiele, konkrete Empfehlungen und Checklisten in den Leitfaden integriert. Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung besteht aus insgesamt neun Etappen, die ausführlich beschrieben werden. Die Verwaltungen können dabei erfahren, wie sie die Verantwortung, Zuständigkeiten und Handlungsfelder für den Klimaschutz bestimmen, die System- und Bilanzgrenzen für die Ermittlung ihrer Treibhausgasemissionen definieren, sinnvolle Ziele und Maßnahmen beschließen, Anforderungen für die Kompensation unvermeidbarer Emissionen formulieren, die interne und externe Kommunikation gestalten sowie die Wirksamkeit ihrer Klimaschutzaktivitäten überprüfen. Darüber hinaus enthält der Leitfaden einen umfassenden Überblick über weiterführende Informationen und Hilfestellungen, insbesondere für die Handlungsfelder Gebäude, Verkehr, Beschaffung, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Veranstaltungen. Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen wir hier auch eine Audiodeskription zur Verfügung:
Vom Ballast unnötiger Infrastrukturen und Gebäude befreien und Erhaltenswertes wetterfest machen Der demographische Wandel mit seinen Folgen könnte zum Verfall der Immobilienwerte in zahlreichen Regionen Deutschlands führen und damit zu erheblichen Vermögensverlusten führen. Das Umweltbundesamt (UBA) ruft Bund, Länder und Kommunen auf, den Folgen des demographischen Wandels jetzt zu begegnen um sie zu mildern. „Dazu gilt es als wichtigste Maßnahme als erstes die Zersiedelung zu bremsen. Im zweiten Schritt gilt es, zusätzliche Infrastrukturen und Gebäude nur noch in Wachstumsregionen zu errichten. Drittens gilt es, in Städten und Regionen mit abnehmender Bevölkerung nicht mehr benötigte Infrastrukturen und Gebäude zurückzubauen. Grundsätzlich ist erhaltenswerte Bausubstanz energetisch zu sanieren und somit wirtschaftlicher zu machen”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Mietfreies Wohnen im Alter, sichere Mieteinnahmen oder die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen, um die Pflege zu finanzieren: Das sind die Chancen, die sich Wohnungseigentümer für die Zukunft ausrechnen. In Regionen mit abnehmender Bevölkerungszahl führen Leerstände jedoch zu Überangeboten und damit zum Preisverfall im Wohnungsmarkt. Im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung das Gespräch mit Vertretern der Bundesländer und Kommunen aufgenommen, um die absehbaren Folgen des demographischen Wandels zu mildern. Wichtigste Maßnahme ist dabei, die Zersiedelung wirksam zu bremsen. Denn jeder Neubau, der heute noch in schrumpfenden oder stagnierenden Regionen entsteht, erzeugt mittelbar neue Leerstände und beschleunigt den Wertverfall in den Immobilienbeständen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Flächeninanspruchnahme mit Siedlungen und Verkehr bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen und den Zuwachs in den Wachstumsregionen zu konzentrieren. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Siedlungen in so genannten Schrumpfungsregionen zügig zurückzubauen. Ehemalige Siedlungsflächen könnten etwa der Erzeugung erneuerbarer Energien - wie Solarenergie und Biomasse - dienen oder als Naturfläche. Nur mit Investitionen der öffentlichen Hand kann das verbleibende Immobilienvermögen trotz schrumpfender Bevölkerung einen Wert behalten. Die Gelder aus den Konjunkturprogrammen könnten in diesem Sinne wirken. So sollten Kommunen die Mittel zum Städtebau dafür verwenden öffentliche Gebäude energetisch zu sanieren. Außerdem sollten sie in Gebieten mit abnehmender Bevölkerung die Rückbaumaßnahmen beschleunigt in Angriff nehmen. Je mehr überflüssige Bausubstanz beseitigt wird, desto besser stehen die Chancen für den Werterhalt der übrigen Gebäude. Mit den Mitteln des Konjunkturprogramms zum Lärmschutz sollten die Kommen Lärmschutzmaßnahmen an ihren Straßen auf die Abschnitte konzentrieren, an denen erhaltenswerte Bausubstanz existiert, für die auch künftig Nachfrage zu erwarten ist. Menschen, die sich heute mit dem Gedanken tragen, ihre Altersicherung in Form einer Immobilie zu betreiben, sollten das ausgewählte Objekt sorgfältig auf die langfristige Wertstabilität prüfen. Kritisch zu fragen ist nach der demographischen Prognose der Region und innerhalb der Region nach der Lage in einem „lebensfähigen Kern”. Wichtig sind auch die Energieeffizienz des Gebäudes und der Aufwand, das Gebäude energieeffizient zu gestalten sowie die Alterstauglichkeit der Wohnung. Falls auch nur eins dieser Kriterien ungünstig zu bewerten ist, rät das Umweltbundesamt vom Kauf ab. Dessau-Roßlau, 03.04.2009
In its brochure "Protecting natural resources by creating material cycles in the construction sector ", the Commission for Sustainable Construction Agency (KNBau) explains how material cycles in the construction sector can be better implemented. The KNBau identifies two fields of action: the recovery of secondary raw materials from existing structures and the planning of resource-conserving structures recyclable in the future. Among other things, it recommends to the public sector how to achieve high recycling rates for construction and demolition waste - by supporting innovative technologies and by promoting the acceptance among construction specialists, e.g. through further training courses.
Gemeinsame Presseerklärung mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. und dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren Beschaffungs-Portal "TK-Beschaffung.de" nun auch in Englisch und Französisch Die öffentliche Ausschreibung und der Einkauf umweltfreundlicher Notebooks wird für Wirtschaft und Verwaltung einfacher. Der Hightech-Verband BITKOM, das Umweltbundesamt (UBA) und das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BeschA) haben hierzu einen neuen Leitfaden „Empfehlungen für die umweltfreundliche Beschaffung von Notebooks” veröffentlicht. „Die Broschüre ist eine verlässliche und verständliche Hilfe für die Einkäufer der öffentlichen Hand und gibt auch privaten Unternehmen Tipps beim Einkauf umwelt-freundlicher Notebooks”, sagte Martin Jetter, Mitglied des BITKOM-Präsidiums. Notebooks werden immer beliebter: Nach BITKOM-Berechnungen werden in Deutschland in diesem Jahr 7,2 Millionen Geräte verkauft, 26 Prozent mehr als 2008. Heute entfallen 62 Prozent der verkauften PCs auf Notebooks und 38 Prozent auf Tischrechner (so genannte Desktop-PCs). Vor drei Jahren war das Verhältnis noch umgekehrt. In dem Leitfaden werden unter anderem Beschaffungskriterien in den Bereichen Energieverbrauch, Materialeigenschaften und Geräuschemissionen bei Notebooks vorgeschlagen sowie praxisnah dargestellt und erläutert. Der ab Juli 2009 gültige Energieeffizienz-Standard „Energy Star 5.0” ist dabei bereits berücksichtigt. „Die Beschaffung energiesparender Notebooks durch die öffentliche Hand trägt aktiv zum Klimaschutz bei. Außerdem lässt sich so Energie sparen und damit auch Steuergelder”, sagte der Vizepräsident des Umweltbundesamtes Dr. Thomas Holzmann. Notebooks verbrauchen grundsätzlich weniger Energie und Material im Vergleich zu Desktops. Die öffentliche Verwaltung wird 2009 nach BITKOM-Schätzungen für Computer, Software und Dienstleistungen rund um IT und Kommunikation über 18 Milliarden Euro ausgeben. Dabei entfällt ein Großteil auf Software (vier Milliarden Euro) und Hardware wie Computer (2,3 Milliarden Euro). „Die öffentliche Hand hat eine Einkaufsmacht, die sie noch stärker für umweltfreundliche Produkte einsetzen sollte”, so Holzmann. Die Publikation wurde im Rahmen der Online-Plattform „ITK-Beschaffung.de” erstellt. Das Projekt von BITKOM, UBA , BeschA und dem IT-Amt der Bundeswehr bietet öffentlichen Auftraggebern Hilfe bei der Ausschreibung und dem Einkauf von ITK-Produkten. Diese Vorgänge sind oft komplex, schließlich müssen viele rechtliche Vorgaben und Ansprüche an Umweltschutz und Vergaberecht erfüllt werden. Das Online-Angebot ist mittlerweile in Deutsch, Englisch ( www.ICT-procurement.org ) und Französisch abrufbar und wird laufend erweitert. Demnächst wird in einer aktualisierten Version des schon erschienenen „Leitfaden für die umweltfreundliche Beschaffung von Desktops” ebenfalls der neue Standard „Energy Star 5.0”-aufgenommen. „Für die Einkäufer der öffentlichen Hand ist das Internet-Portal zur ITK-Beschaffung eine große Erleichterung”, sagte Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes. "Das Portal fördert den Wettbewerb und die Transparenz. Dadurch können wir einen größere Anzahl von Angeboten auf unsere Ausschreibungen erzielen und sorgt so für Einsparungen. Wir können das Geld der Steuerzahler effizienter einsetzen und haben juristische Sicherheit", so Tiedtke. Ansprechpartner für die Medien: BITKOM: Marc Thylmann, Pressesprecher, Technologien und Dienste Tel. +49.30.27576-111 Fax +49.30.27576-400 m [dot] thylmann [at] bitkom [dot] org Isabel Richter, Referentin, Umwelt und Nachhaltigkeit Tel. +49.30.27576-231 Fax +49.30.27576-400 i [dot] richter [at] bitkom [dot] org Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren: Miliana Mongeville-Romic, Pressestelle Tel. +49.228.99610-1210 miliana [dot] mongeville-romic [at] bescha [dot] bund [dot] de Umweltbundesamt: Martin Ittershagen, Pressesprecher Tel: +49.340.2103-2122 martin [dot] ittershagen [at] uba [dot] de
Statistisches Bundesamt und Umweltbundesamt präsentieren neue Daten und Forschungsergebnisse zum Thema Rohstoffeffizienz Nach den neuesten Ergebnissen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes und des Umweltbundesamtes (UBA) kommt Deutschland beim Ressourcenschutz zu langsam voran. Das Ziel der Bundesregierung, die Rohstoffeffizienz bis 2020 im Vergleich zu 1994 zu verdoppeln, ist mit den bisherigen Maßnahmen nicht erreichbar. Zwar hat sich die Rohstoffeffizienz in den letzten Jahren in Deutschland erhöht; die Entwicklung ist jedoch immer noch nicht ausreichend, um die angestrebte Verminderung des Rohstoffverbrauchs zu erreichen. Etwa 60 Milliarden Tonnen Rohstoffe werden heute weltweit jährlich verbraucht: Tendenz steigend. Nicht nur Erdöl, auch andere Rohstoffe, wie Metalle und insbesondere die Seltenen Erden, sind bereits heute zur Mangelware geworden. „Ressourcen sparen ist neben dem Klimaschutz die zentrale umweltpolitische Herausforderung. Dies muss künftig stärker ins Bewusstsein rücken. Es gibt noch Einsparpotenziale bei den Unternehmen oder im Gebäudesektor, die wir dringend erschließen müssen. Dies hilft der Umwelt, spart Kosten und stärkt die Wirtschaft im internationalen Wettbewerb“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des UBA . Ressourcenknappheit ist ein globales Problem. Die Ergebnisse des gemeinsamen Forschungsprojektes von Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt zeigen, dass ein Teil der Effizienzgewinne beim Rohstoffeinsatz nur darauf zurückzuführen sind, dass rohstoffintensive Vorleistungen im Ausland erbracht werden. Diese Rohstoffrucksäcke müssen sich auch in den Indikatoren zur Messung des Ressourcenverbrauchs widerspiegeln, denn nur dann können Rückschlüsse auf die tatsächliche Belastung für Umwelt und Wirtschaft gezogen werden. Experten schätzen, dass in der gewerblichen Wirtschaft noch 20 Prozent Einsparpotenziale bei den Materialkosten schlummern. Die Erschließung dieser Potenziale ist sowohl für die Unternehmen wie auch für die Gesamtwirtschaft profitabel. Nach den Ergebnissen von Modellrechnungen mit dem Panta Rhei Modell würden bei einer Senkung der Materialkosten durch indirekte Effekte bis 2030 das Bruttoinlandsprodukt um 14,2 Prozent steigen bei gleichzeitigem Rückgang der Staatsverschuldung um 226 Milliarden Euro. Damit kommt eine Ressourcenschonungspolitik auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Je knapper die Rohstoffe werden, desto attraktiver wird es, Produkte zu recyceln und Sekundärrohstoffe einzusetzen. Durch Recycling spart die deutsche Wirtschaft bereits jetzt jedes Jahr Rohstoffimporte im Wert von rund 3,7 Milliarden Euro. Das wirkt sich positiv auf die Umwelt aus. Ein Beispiel: Das Recycling von Kupfer verbraucht halb so viel Energie wie die Gewinnung von Kupfererz. Die Schlackemengen, die bei der Produktion kupferhaltiger Erze anfallen, können durch die Wiederverwertung ebenso verringert werden, bis zu 50 Prozent. Die Politik kann Anreize schaffen, um den Ressourcenverbrauch weiter zu senken. Besonders hoch ist der Ressourcenverbrauch im Bauwesen. Hier sind in erster Linie Sanierungen mit hoher Priorität zu fördern. Ein großes Problem sind insbesondere im Bereich der Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik die immer kürzeren Produktzyklen. Die Produkte werden zwar immer effizienter und Material sparender, doch werden die Geräte öfter ausgetauscht. „Eine gesetzliche Verlängerung der Garantiezeit auf drei oder vier Jahre wäre hier zum Beispiel eine Maßnahme, die den Ressourcenschutz fördert und zugleich den Verbrauchern unmittelbar nützt“, so Flasbarth. Zudem müsse die öffentliche Hand als positives Beispiel vorangehen, ihre Einkaufsmacht intensiver nutzen, um ressourceneffiziente Produkte und Dienstleitungen am deutschen Markt zu stärken. „Das von der EU-Kommission vorgegebene politische Ziel, im Jahr 2010 für 50 Prozent aller Beschaffungsmaßnahmen Umweltkriterien zu berücksichtigen ist der Weg in die richtige Richtung“, fordert Flasbarth.
Gründe für den frühzeitigen Austausch sind vielfältig – UBA empfiehlt Mindesthaltbarkeit Ob Waschmaschine, Smartphone oder Fernseher: Die meisten elektronischen Geräte werden immer kürzer genutzt. Das zeigt eine neue Studie des Öko-Institut e.V. und der Universität Bonn im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Viele Geräte haben eine zu kurze Lebensdauer. Aus ökologischer Sicht ist das nicht akzeptabel. Die Herstellung der Produkte verbraucht wertvolle Ressourcen; Schadstoffe und Treibhausgase belasten Umwelt und Klima. Wir müssen über Mindestanforderungen an Produktlebensdauer und Qualität nachdenken – eine Art Mindesthaltbarkeit für Elektro- und Elektronikgeräte. Gleichzeitig werden viele Geräte ersetzt, obwohl sie noch gut funktionieren. Es ist daher genauso wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte länger nutzen.“ Tatsächlich sind die Gründe für einen frühzeitigen Neukauf von Elektrogeräten vielfältig. Gerade im Bereich der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik sind Technologiesprünge und der Wunsch nach einem neuen Gerät häufig Auslöser für den Neukauf. Selbst bei Haushaltsgroßgeräten wie Kühlschränken ist bei einem Drittel der Befragten der Wunsch nach einem besseren Gerät ausschlaggebend. Gleichzeitig stieg beispielsweise der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die aufgrund eines Defekts bereits innerhalb der ersten fünf Jahre ersetzt wurden, von 3,5 Prozent im Jahr 2004 auf 8,3 Prozent im Jahr 2013. Eine Verbraucherbefragung im Rahmen der Studie zeigt, dass rund ein Drittel der Befragten unzufrieden mit der Lebensdauer der Produkte waren. Unter ökologischen Gesichtspunkten ist das nicht hinnehmbar. In allen untersuchten Produktgruppen, sei es der Fernseher, das Notebook oder die Waschmaschine, belasten die kurzlebigen Produkte unsere Umwelt deutlich stärker als Geräte mit langer Nutzungsdauer. Beispiel Waschmaschine: Im Vergleich liegen Energieaufwand und Treibhausgaspotenzial bezogen auf den gesamten Lebensweg bei einer fünfjährigen Maschine um rund 40 Prozent höher als bei einem 20jährigen Gerät. Dabei ist eine mögliche bessere Energieeffizienz schon berücksichtigt. Eine gezielte kurze Produktlebensdauer, die die Hersteller mittels eingebauter Mängel erzeugen – die sogenannte geplante Obsoleszenz – kann in der aktuellen Studie nicht nachgewiesen werden. Vielmehr kalkulieren Hersteller mit einer bestimmten Produktlebensdauer, die sich auch nach Zielgruppen, Einsatzbereichen und Produktzyklen richtet. Im Bereich der Fernsehgeräte beispielsweise werden von den Verbraucherinnen und Verbrauchern innerhalb eines Jahres neue Entwicklungen erwartet. Dieser kurze Innovationszyklus kann zu Lasten der Qualität gehen – so werden manche Geräte nur noch auf bekannte Schwachstellen und nicht mehr umfassend getestet. Auf diese Weise lässt sich die Testzeit von mehreren Monaten auf wenige Wochen reduzieren. „Problematisch ist die mangelnde Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Man sieht dem Produkt nicht an, für welche Lebensdauer es konzipiert wurde. Auch der Preis ist da nicht immer ein zuverlässiger Indikator . Im Sinne der Verbraucher und der Umwelt wäre eine Kennzeichnung, die beispielsweise die voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts in Nutzungsstunden angibt“, sagt Krautzberger. Hier gibt es weiteren Forschungsbedarf, da die Lebensdauer nicht für alle Produktgruppen messbar und transparent darstellbar ist. Stichwort Reparierbarkeit: Geräte müssen repariert werden können, um die Lebenszeit zu verlängern. Hierzu gehören zum Beispiel ein reparaturfreundliches Design und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, welche auch für nicht-herstellergebundene Werkstätten zugänglich sein sollten. Und nicht zuletzt sind auch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst in der Verantwortung. Vom Smartphone über das Notebook bis zum Flachbildfernseher werden viele Geräte ersetzt, obwohl sie noch gut funktionieren. Initiativen und Plattformen zum Verschenken, Teilen, Tauschen und Verleihen gibt es bereits in vielen Städten. Auch die öffentliche Hand kann eine Vorreiterrolle einnehmen und beispielsweise in öffentlichen Verwaltungen eine Mindestnutzungsdauer von elektronischen Geräten vorschreiben. Die Studie zur Entwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz untersucht erstmals detailliert das Konsumverhalten, die Austauschgewohnheiten sowie die Ursachen für Defekte bei Elektro- und Elektronikgeräten in den vier Produktkategorien Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Informations- und Kommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik. Die Studie zum Herunterladen
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