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Solaranlagen 2025

Erneuerbare Energien, also vorrangig Solarenergie durch Photovoltaikanlagen, Geothermie, Biomasse und Windkraft, sind als unerschöpfliche Quellen elementar wichtig für die heutige und zukünftige Energieversorgung Berlins. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2045 an. Daher wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen. Eine Maßnahme des BEK ist der „ Masterplan Solarcity Berlin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Ziel ist, bis spätestens 2035 ein Viertel des in Berlin erzeugten Stroms aus Solarenergie zu gewinnen. Im Masterplan Solarcity Berlin 2025 bis 2030 sind die Maßnahmen festgelegt, die ergriffen werden, um das Ziel zu erreichen. Seit 2020 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht (SenWEB 2025). Im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz vom 19. August 2021 (EWG Bln 2021) § 19 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt insbesondere die Bezirke mit dem Förderprogramm SolarReadiness, unter anderem Statik und Anschlüsse an die Anforderungen von Solaranlagen anzupassen. Durch den so beschleunigten Ausbau von Solaranlagen erfüllt das Land Berlin die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Auf privaten Gebäuden greift außerdem seit dem 01. Januar 2023 bei wesentlichen Dachumbauten sowie bei Neubauten die Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin vom 05. Juli 2021. Bei einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sind Eigentümer:innen zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpflichtet. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz finden Sie hier . Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Solarpflicht, sowie um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern, fördert Berlin mit dem Förderprogramm SolarPLUS als Teil des Masterplan Solarcity den Photovoltaikausbau. So wurden seit Start des Programms im September 2022 bis Oktober 2025 28.163 Zuwendungen aus SolarPLUS bewilligt. Im Mai 2019 wurde das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet. Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme des Masterplan Solarcity finanziert. Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Am 15. Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und hat Maßnahmen eingeführt, die den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland erleichtern und beschleunigen soll. Ein Fokus liegt dabei auf sogenannten Balkonkraftwerken, also Steckersolargeräte für den Eigengebrauch. Zusätzlich wurde ermöglicht, dass Solarstrom vom eigenen Dach vergünstigt an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden kann. Überschussstrom, der nicht selbst genutzt wird, kann kostenfrei und ohne Vergütung an Netzbetreiber abgegeben werden, wodurch Betreiber kleinerer Anlagen entlastet werden. Anlagenzertifikate sind bei größeren Leistungen (ab 270 kW Einspeisung oder 500 kW Erzeugung) erforderlich. Zum Stand Ende 2025 liegt der Solarstromanteil in Berlin bei 6,0 Prozent (SenWEB2026). Um Bürgerinnen und Bürgern von Berlin sowie anderen Investor:innen ein erstes digitales Beratungsangebot für eine mögliche Photovoltaikanlage auf einem Bestandsgebäude zu machen, bietet die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin seit dem 01.11.2025 mit dem Solarrechner für Berlin einen Wirtschaftlichkeitsrechner für Bestandsgebäude an. Die Anwendung wird regelmäßig aktualisiert und ist sehr benutzerfreundlich. Im Solarrechner werden Informationen zu Betriebs- und Finanzierungsmodellen bereitgestellt. Der Solarrechner berechnet mögliche Einkünfte und Einsparungen, die Amortisationszeit sowie den Autarkiegrad mit einer Photovoltaikanlage, wobei der Verbrauch und individuelle Ausstattungen wie z.B. Ladesäulen für eAutos, Stromspeicher, Wärmepumpen und die Art der Endverbraucher berücksichtigt werden. Außerdem steht für einzelne Dachflächen ein Verschattungsprofil zu Verfügung, was ebenso wie die Amortisationszeit für die Umsetzung des Solargesetz Berlin genutzt werden kann. Im Zuge der Aufsetzung des Solarrechners wurde auch das vorliegende Solarkataster und das Verschattungs-Layer erfasst. Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Texte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie, und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung, beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichten Daten und deren Erfassungsstände: 09.02.2026 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 18.03.2026 für diejenigen der Solarthermie. Die Karten werden kontinuierlich aktualisiert. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 31.12.2025 55.861 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 487 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 487 GWh/a liegen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 13.902 neue PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 96 MWp installiert. Die neu installierte Leistung würde ausreichen, um rund 34.500 Berliner Haushalte ein Jahr lang mit Solarstrom zu versorgen (unter Annahme von üblichen 900 Vollbenutzungsstunden der PV-Anlage und einem durchschnittlichen Verbrauch von ca. 2.500 kWh pro Jahr). Im Energieatlas werden mehrere Datenquellen zum Thema Energie gesammelt und veröffentlicht. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 53.808 von 55.861 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), die auf kleinen Dächern und Balkonkraftanlagen bevorzugt eingesetzt werden. Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2024 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 15.893 neuen Anlagen der bis dahin größten Anstieg verzeichnet. Für das Jahr 2025 zeigen beide Diagramme einen leichten Rückgang in der Anzahl und Gesamtleistung der neu installierten PV-Anlagen in Berlin. Das bedeutet, dass im Jahr 2025 weniger Anlagen zugebaut wurden als im Vorjahr. Dieser Rückgang ist teilweise auf eine geringere Nachfrage im privaten und gewerblichen Sektor zurückzuführen. Die aktuellsten Informationen über Photovoltaikanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei öffentlichen Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei öffentlichen Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 eine Solaranlage nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung von Solar-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Eine Übersicht über den aktuellen Stand des Solaranlagenausbaus auf öffentlichen Gebäuden in Berlin ist über den folgenden Link im Energieatlas einsehbar: https://energieatlas.berlin.de/?permalink=PGieokF Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 1245 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 84 MWp (Stand 31.12.2025, Solarcity Monitoringbericht). Es entfielen im Jahr 2025 ca. 17 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin (Erfassungsstand 09.02.2026). Die meisten der 55.861 PV-Anlagen in Berlin befinden sich auf Gebäuden, die natürlichen Personen gehören (94 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen in Eigentum von natürlichen Personen machen einen Anteil von etwa 56 % der gesamten installierten Leistung aus, weitere 33,9 % entfallen auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Klimaschutz und Denkmalschutz sind keine Gegensätze, wie zahlreiche Solaranlagen auf Berliner Baudenkmälern zeigen, zum Beispiel auf dem Roten Rathaus oder dem Friedrichstadt-Palast. Ein aktuelles repräsentatives Projekt ist die Installation von PV-Anlagen in der UNESCO-Weltkulturerbe Wohnstadt Carl Legien im Prenzlauer Berg. Im Jahr 2023 veröffentlichte das Landesdenkmalamt Berlin einen Solarleitfaden , der aufzeigt, wie Denkmalschutz und Solarenergienutzung in Einklang gebracht werden können. Die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erfordert teilweise innovative Lösungen; die Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen sowie Machtbarkeitsstudien werden jedoch durch das Berliner Förderprogramm SolarPLUS bezuschusst. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Darstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 31.12.2024 rd. 8.900 solarthermische Anlagen. Derzeit wird deren Zubau nicht für Berlin erfasst. Weitere Lücken ergaben sich durch die Übergabe der Förderung von Solarthermieanlagen von der BAFA an die KfW. Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass sich der Zuwachs an Neuinstallationen ab etwa 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen sichtbar (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Abb. 3: Entwicklung solarthermischer Anlagen im Land Berlin nach Anlagenanzahl pro Bezirk (Erfassungsstand 20.02.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Aufgrund der lückenhaften Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die Mehrheit der Anlagen wurden Flachkollektoren gewählt. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken. Die Anzahl der Solarthermieanlagen im Jahr 2024 beläuft sich auf ca. 8.900 Anlagen mit einer Gesamtkollektorfläche von ca. 94.300 m² (SenWEB/Monitoringbericht 2024 zum Masterplan Solarcity). Dieser Wert bildet jedoch nicht vollständig die tatsächliche Anzahl der in den vergangenen Jahren neu errichteten Solarthermieanlagen in Berlin ab, sodass von einem höheren Anlagenbestand auszugehen ist. Mit der Übertragung der Förderung von Einzelmaß- nahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom BAFA auf die KfW hat sich die Datenlage zu Solarthermieanlagen vorübergehend verschlechtert, da die KfW bisher keine Statistik auf Länderebene zur Verfügung stellt. Daher ist aktuell keine belastbare Auswertung der Nutzung von solarthermischen Anlagen nach 2023 möglich. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2024 auf einen Zuwachs von Rd. 0,22 Mio. qm reduziert. Insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2024). Die flächendeckende Analyse der solaren Einstrahlung liefert die Grundlage zur Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als Jahressumme dargestellt. (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode). Abb. 4: Mittlere Jahressummen der Globalstrahlung in Deutschland für den langjährigen Zeitraum 1991-2020 (unveränderte Wiedergabe; Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2022) Mit der Umsetzung des Solarrechners für Berlin ( https://solarrechner.berlin.de/ ) wurde im Sommer 2025 eine Analyse zur Einstrahlung und Verschattung durchgeführt (Delphi IMM GmbH, 2025). Sie bildet die Grundlage für den neuen Solarrechner und setzt sich zusammen aus einem Datenlayer, dass die Einstrahlung auf Grundlage der Dachneigung beinhaltet, sowie aus einem Verschattungslayer, welches auf der Simulation der Verschattung über das ganze Jahr hinweg für jede einzelne Stunde beruht.

Einsatz von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand

Erhebung über Art und Menge des bei Baumaßnahmen oder zur Rekultivierung eingesetzten Bodenaushubs, Bauschutts und Straßenaufbruchs sowie Art der Maßnahme bei den nach Landesrecht für Bau-, Straßenbau-, Landschaftsschutz- und Rekultivierungsmaßnahmen zuständigen Behörden

Regionale Reichweite der ökonomischen Effekte der Städtebauförderung

Die Städtebauförderung erzielt beachtliche volkswirtschaftliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Diese beruhen auf der Bündelung von öffentlichen Mitteln und dem Anstoß privaten Kapitals, das die Programme der Städtebauförderung mobilisieren. Welche direkten und indirekten Effekte haben die Programme auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? Welche regionale Reichweite haben diese Effekte? So lauten zwei wesentliche Fragen, welche die Forschungsarbeit beantworten soll. Anlass und Ziel: Die Programme der Städtebauförderung wurden bereits anhand von 50 Fallbeispielen analysiert und zwar hinsichtlich ihrer Anstoß- und Bündelungseffekte, der Wachstums- und Beschäftigungseffekte sowie ihrer Wirkungen auf das Steueraufkommen und die Sozialversicherungen (BUW/DIW 2011). Die Bündelungseffekte umfassen jene Mittel der öffentlichen Hand, die neben der Städtebauförderung verausgabt wurden. Die Anstoßeffekte betreffen private Investitionen, die mit der Städtebauförderung zusammenhängen. Die Ergebnisse der Fallstudien machen deutlich, wie groß die Bündelungs- und Anstoßeffekte in den untersuchten Gebieten sind. Die Maßnahmen und Projekte haben eine enorme Bedeutung für die lokale und regionale Ökonomie. Die Reichweite der ökonomischen Effekte der Städtebauförderung in einer räumlichen Staffelung ist allerdings bislang nicht dezidiert untersucht worden. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, vertiefende Kenntnisse über die räumliche Verteilung der ökonomischen Wirkungen zu erlangen. Diese sind insofern von Belang für die Städtebauförderung, als dass hierdurch Rückschlüsse auf die 'Wirkungswege' der Fördermittel erlangt werden können. Neben den eingangs formulierten Fragen geht es im Forschungsprojekt um die folgenden: - Welche direkten und indirekten Effekte hat die Städtebauförderung auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? - Welche Unternehmen bzw. Wirtschaftszweige profitieren vornehmlich von der Städtebauförderung? - In welchem Umfang profitieren lokale Unternehmen der geförderten Städte und Gemeinden von der Förderung oder sind die Effekte eher überregionaler zu verzeichnen? - Wo und in welchem Umfang finden das Wachstum und die Beschäftigung, die im Zusammenhang mit der Städtebauförderung entstehen, letztlich statt? - Welche Bruttowertschöpfung entsteht aus den Effekten? Welche kommunalen Steuereinnahmen lassen sich aufgrund der Investitionen verzeichnen? - Wie hoch ist der Anteil der Städtebaufördermittel, die im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen, an Private weitergereicht werden?

Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Nachhaltiges Bauen/Bauqualität', Wissenschaftliche Auswertung ausgewählter Gebäude bezüglich der Nachhaltigkeit in der Nutzungsphase

Ziel des Forschungsprojektes ist die wissenschaftliche Auswertung von drei ausgewählten Bauten der öffentlichen Hand hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit in der Nutzungs- und Betriebsphase. Dies erfolgt anhand von 42 Schlüsselindikatoren in Vorbereitung der SB Challenge im Rahmen der globalen Konferenz 'World Sustainable Building WSB 2014' in Barcelona. Die Ergebnisse werden auf der WSB14 im Oktober in Barcelona vorgestellt. Anlass und Ziel: Seit Jahren macht die Bundesregierung Nachhaltigkeit zu einem Grundprinzip ihrer Politik. Um den zukünftigen Anforderungen an ganzheitlich optimierte Gebäude gerecht zu werden, hat das Bundesbauministerium für Bundesgebäude verbindliche Qualitätsvorgaben erarbeitet, die im Leitfaden Nachhaltiges Bauen und im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) fortentwickelt werden. Dem Anwender stehen die BNB-Module 'Neubau', 'Nutzen und Betreiben' und 'Komplettmodernisierung' zur Verfügung, sodass ein Gebäude über den gesamten Lebenszyklus bewertet werden kann. Denn ein Gebäude ist nur so nachhaltig, wie es auch nachhaltig genutzt und betrieben wird. Mit der Teilnahme an der SB Challenge 2014 beteiligt sich das Bundesbauministerium am internationalen Diskurs zum nachhaltigen Nutzen und Betreiben. Die Veranstalter der SB Challenge haben für den internationalen Vergleich 42 Schlüsselindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) entwickelt, anhand derer nachhaltig geplante Gebäude hinsichtlich ihrer entsprechenden Nachhaltigkeit in der Phase der Gebäudenutzung untersucht werden sollen. Für Deutschland werden die KPI für das Paul-Wunderlich-Haus in Eberswalde, das Hauptzollamt Hamburg und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin ausgewertet. Einzelne Kriterien des Moduls 'Nutzen und Betreiben' sollen im Zuge der Erhebung ebenfalls berücksichtigt werden.

Gutachten: Stromnetze 2020plus

Im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellte Ecofys ein konzeptuellen Bericht für ein Elektrizitätsnetz der Zukunft. Das Konzept gibt einen Überblick über verschiedene Technologien (smart grids, super grids, ect.), zeigt wichtige unterschiedliche Forschungsprojekte auf und identifiziert Abhängigkeiten zwischen einzelnen Technologien. Barrieren, die einen zeitnahen Einsatz dieser Technologien bremsen können, werden ebenso aufgezeigt wie der erforderliche Investitionsbedarf. Ergänzend werden politische Maßnahmen vorgestellt, die den Übergang von der heutigen Netzstruktur zu einem zukunftsfähigen Elektrizitätsnetz unterstützen. Der Schwerpunkt der Studie liegt dabei auf den Vorteilen einer unabhängigen Netzgesellschaft unter mehrheitlicher Beteiligung der öffentlichen Hand.

Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Nachhaltiges Bauen/Bauqualität', Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Erstellung eines EDV-gestützten Bewertungs- und Dokumentationsinstruments (eBNB)

Ziel des Forschungsprojekts ist die Erstellung eines EDV-gestützten internet- oder intranetbasierten Bewertungs- und Dokumentationsinstruments (eBNB). Mit dem eBNB soll eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der planungs- und baubegleitenden Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen erreicht werden. Ausgangslage: Die Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) erfolgt bisher vornehmlich mit Unterstützung üblicher IT-Büroanwendungen, wie z.B. Textverarbeitungs und Tabellenkalkulationsprogrammen. Zu diesem Zweck werden zahlreiche standardisierte Dateien zur Verfügung gestellt. Informationen müssen über diese Dateien mehrmals manuell erfasst, ausgewertet und geprüft werden. Eine prozessbegleitende Nachhaltigkeitsbewertung ist damit aufwendig und fehleranfällig. Eine strukturierte und auswertbare Sammlung von Bewertungsdaten ist nicht möglich. Ziel: Das Forschungsprojekt soll mit der Entwicklung des IT-Systems 'Elektronisches Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen' (eBNB) eine zentrale, datenbankbasierte und leistungsfähige IT-Lösung für die Bauverwaltungen der öffentlichen Hand bereitstellen, die zum einen die effiziente und ressourcenschonende Anwendung des BNB gewährleistet und zum anderen die Verwendung des BNB als ein Qualitätsmanagementsystem im Rahmen des Bauprojektmanagements während der gesamten Projektlaufzeit ermöglicht. Das eBNB soll die Bewertung und Dokumentation der Nachhaltigkeitsqualitäten von Gebäuden und Außenanlagen prozessbegleitend in der Zielfindungs-, Planungs-, Bau-, Inbetriebnahme- und Nutzungsphase ermöglichen und das Erkennen von Optimierungspotenzialen unterstützen. Ein weiteres wesentliches Ziel dieses Forschungsprojekts ist es, mit dem eBNB eine Datenbank zur einheitlichen Dokumentation und Archivierung der Bewertungsdaten abgeschlossener BNB-Bewertungen zu erstellen, mit der die Pflege und Fortschreibung des BNB zukünftig unterstützt, die wissenschaftliche Auswertung der Projekte und des BNB erlaubt sowie die Generierung von Kennwerten für den Planungs- und Bauprozess ermöglicht wird.

Die Hemmnisanalyse - Ein Selbstevaluierungs-Tool zur Identifikation und Bewertung von Hemmnissen öffentlicher umweltfreundlicher Beschaffung sowie zur Entwicklung von Strategien zu deren Überwindung

Die öffentliche Hand hat, basierend auf einem relativ hohen Nachfragevolumen, ein großes Einflusspotenzial zur Unterstützung und Initiierung umweltfreundlicher Beschaffung. Obwohl in den letzten 20 Jahren viele verschiedene Ansätze hierfür entwickelt wurden, kann bis heute keine eindeutige Veränderung der Beschaffungsprozesse hin zu umweltfreundlicher Beschaffung beobachtet werden. Daher muss davon ausgegangen werden, dass Gründe existieren, die eine solche Veränderung behindern. Ausgehend von dieser These wurde im Rahmen des Europäischen Projekts RELIEF (Environmental Relief Potential of Urban Action on Avoidance and Detoxification of Waste Streams through Green Public Procurement) eine erste Analyse möglicher Gründe (Hemmnisse), die zur Behinderung, Verzögerung ja sogar Verhinderung umweltfreundlicher Beschaffung führen können, vorgenommen. Dies war der Grundstein der Hemmnisanalyse. Diese Analyse zielt auf die Identifikation und die Bewertung von Hemmnissen im öffentlichen Beschaffungsprozess sowie auf die Unterstützung bei der Entwicklung von Strategien, um diese überwinden zu können. Hierfür besteht der entwickelte Vorgehensweise aus einem Fragebogen zur Identifikation der Hemmnisse, drei Bewertungsverfahren zu deren Bewertung sowie einem Workshop zur Generierung von Strategien für die Handhabung der relevantesten Hemmnisse. Zuerst wurde die Entwicklung einer allgemeingültigen Strategie zur Überwindung von Hemmnissen angestrebt. Nach ersten praktischen Anwendungen in verschiedenen Projekten der Professur, die zur Weiterentwicklung und Verfeinerung der Methode führten, wurde die Erkenntnis gewonnen, dass es diese nicht geben kann. Gründe hiefür liegen in stark differierenden Wahrnehmungen von Hemmnissen, sowie sich unterscheidenden Rahmenbedingungen der öffentlichen Beschaffer. Vielmehr sind individuelle Strategien zu entwickeln, die vor allen Dingen bei der ersten Anwendung durch entsprechende (externe) Beratung unterstützt werden sollte. Aus diesen Überlegungen heraus, sowie um möglichst vielen öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, ihre Hemmnisse umweltfreundlicher Beschaffung zu untersuchen, wurde das Selbstevaluierungs-Tool entwickelt. Es basiert auf der Methode der Hemmnisanalyse und besteht aus einem online-Fragebogen, einer ersten Auswertung der Ergebnisse mittels der erwähnten Bewertungsverfahren, sowie einer ersten kurzen Interpretation der Ergebnisse, die dann auf Wunsch individuell erweitert werden kann. Diese Selfevaluation soll es Ihnen ermöglichen, eine Hemmnisanalyse selbst durchzuführen, Schlüsselpersonen und Entscheidungselemente zu identifizieren, sowie Verantwortlichkeiten festzulegen und Lösungen zu generieren. Das Selbstevaluierungs-Tool ist online verfügbar unter: 'www.wwil.wiwi.tu-dresden.de/hurdles/index.de.html'.

Adaptation Data Base - Aufbau und Operationalisierung von Datenbankkonzepten für die systematische Erfassung anpassungsrelevanter Informationen

Ziel des Vorhabens ist die Digitalisierung des Datenmanagements und der Datenbereitstellung zu Klimafolgen und der Anpassungsstrategie des Bundes, um das Datenangebot für verschiedene Informationsbedarfe nutzbar zu machen und für die konsequente Steuerung zeitnah Informationen und Daten über Klimawandelfolgen und Anpassung zu erfassen und bereit zu stellen. Dazu sollen künftig quantifizierte Informationen über Schäden und Kosten physischer Klimawirkungen, die Anpassung auf subnationaler Ebene in Bundesländern und Kommunen und in den Sektorpolitiken, sowie die Finanzierung von vorsorgenden Anpassungsmaßnahmen der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) systematisch und kontinuierlich erfasst werden. Bereits vorhanden ist das Monitoringsystem zur DAS, das derzeit alle vier Jahre über Klimawirkungen und Anpassung anhand eines ressortabgestimmten Indikatorensystems auf nationaler Ebene berichtet. Im Vor-haben wird das Datenmanagement des Monitoringsystems zur DAS weiterentwickelt und mit dem im Aufbau befindlichen Datennutzungskonzept des UBA abgestimmt. Eine vergleichende Betrachtung vorhandener Umsetzungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund laufender UBA Entwicklungen (z. B. DataCube), bestehenden IT-Infrastrukturen (Hosting und Datenmanagement UBA intern) sowie externen Optionen (Cloud) soll vorgenommen werden. Soweit möglich und fachlich sinnvoll, sollen bestehende Infrastrukturen oder Produkte genutzt bzw. auf laufende Prozesse aufgesetzt werden. Die Erfassung und Digitalisierung von quantifizierten Informationen über Schäden und Kosten physischer Klimawirkungen (Klimaschadenskataster) und die Finanzierung von vorsorgender Anpassung der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) soll neu aufgebaut werden. Dazu kann auf bereits vorhandenen methodischen Konzepten aufgesetzt werden. Notwendig ist die (Weiter)Entwicklung eines methodischen Konzepts für die systematische Erfassung von Informationen über Anpassungsfortschritte auf subnationaler Ebene und in den Sektorpolitiken und die Vorbereitung der Umsetzung. Es sollen Konzepte sowie institutionelle Vorschläge erarbeitet werden, mit denen Akteure auf subnationaler Ebene in die Lage versetzt werden, an den Bund zu berichten. Die Ergebnisse des Vorhabens 'Adaptation Data Base' werden in die UBA Datenstrategie und die darin abgeleiteten Maßnahmenvorschläge zum Datenmanagement und zur Datenbereitstellung eingegliedert. Im Eigenforschungsvorhaben sollen aus Fernerkundungsdiensten Verfahren zur Überwachung von Klimafolgen entwickelt und erprobt werden. Beispielsweise wird erwartet, dass aus dem Katastrophen- und Krisendienst von Copernicus mittelfristig Eingangsdaten für ein Klimaschadenskataster abgeleitet werden könnten. Im Ergebnis würde eine mittelfristige Ergänzung von in-situ-Daten zu Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen möglich.

Personendosismessstelle

Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. In Berlin ermittelt die amtlich bestimmte Personendosismessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit Hilfe von Dosimetern die Personendosis bei äußerer Strahlenexposition. Es werden etwa 17.000 Personen aus ungefähr 930 Betrieben in der Regel monatlich überwacht, woraus sich jährlich ca. 200.000 Ermittlungen ergeben. Für die Messung sind amtliche Personendosimeter erforderlich. Diese werden auf Anforderung in regelmäßigen Abständen von meist einem Monat ausgegeben und ausgewertet. Die Dosimeter der Messstelle für Berlin unterliegen rigorosen Zulassungsbedingungen und erfüllen alle Qualitätsanforderungen. Die Dosimeter sind an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche zu tragen, bei Ganzkörperdosimetern ist dieses in der Regel die Vorderseite des Rumpfes. Da es auch vorkommt, dass nur einzelne Körperbereiche der Strahlung ausgesetzt sind, gibt es sogenannte Teilkörperdosimeter (Fingerring-, Augenlinsendosimeter) – die Dosimetersonde muss grundsätzlich an der Stelle getragen werden, an der die Strahlung einwirken kann. Die Bestimmung der Personendosis dient der Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte der Körperdosis. Die Ergebnisse der Auswertung der Personendosimeter gehen an den Auftraggeber sowie an das Strahlenschutzregister. Die Personendosismessstelle Berlin bietet als Ganzkörperdosimeter das OSL-Dosimeter an ( siehe Erklärfilm OSL-Dosimeter ), das hervorragend in Anwendungsbereichen von Röntgen- und Gammastrahlung einsetzbar ist und einen sehr großen Energiebereich abdeckt, sowie das Albedo-Dosimeter, welches verwendet werden sollte, wenn Neutronen-Strahlung auftreten kann. Als Teilkörperdosimeter werden Einmal-Kunststoff-Fingerringe mit einem Thermolumineszenz-Dosimeter angeboten, welche für Beta- bzw. für gemischte Beta-Photonen-Strahlungsfelder geeignet sind, sowie das Augenlinsendosimeter (ALD) auf Basis der OSL-Technologie. Die verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten der Betriebe können in der Messstelle die für zu überwachende Personen erforderlichen Personendosimeter bestellen. Als nichtkommerzielle Messstelle der Öffentlichen Hand gehören umfassende Beratung und Service für kleine und große Kundenbetriebe zu unserem Qualitätsverständnis. Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radiosynoviorthese Strahlenschutz beim Umgang mit Betastrahlern in der Nuklearmedizin einschließlich der Positronen-Emissions-Tomografie Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radioimmuntherapie

MobinFact - Verständnis, Kommunikation und Veränderung des Mobilitätsverhaltens im Kontext von 15mC - Erstellung einer Toolbox zu relevanten Faktoren, die die Mobilität beeinflussen. Teilprojekt A: Gesamtkoordination und Regressionsanalyse

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