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WISE WFD Reference Spatial Datasets reported under Water Framework Directive 2022 - INTERNAL VERSION - version 1.9, Sep. 2025

The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 3rd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the above mentioned surface water bodies and groundwater bodies. This data set is available only for internal use of the European Commission and the European Environment Agency. Please enter the publicly available version to access data: https://sdi.eea.europa.eu/catalogue/srv/eng/catalog.search#/metadata/effd82dc-31cb-4bb6-8d8b-572322c124a2 The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 3rd RBMPs due in 2022 (hereafter WFD2022). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/780 for further information on the WFD2022 spatial reporting. Note: * This dataset has been reported by the member states. The subsequent QC revealed some problems caused by self-intersections elements. Data in GPKG-format should be processed using QGIS.

Bedrohtes Erbgut Esche - Phase II (Sche in Not - II)

Zielsetzung: Im vorliegenden Projekt soll das Züchtungsprogramm 'Esche in Not' fortgesetzt werden. Die bisherigen Versuchsergebnisse sind ausgesprochen vielversprechend, da eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Züchtung nachgewiesen werden konnte, d.h. ein auf dem Erbgut basierender Variationsanteil gegenüber dem Eschentriebsterben ist in unserem Versuchsmaterial vorhanden. Es sollen folgende Ziele erreichet werden: 1. Auswahl von gegenüber dem Eschentriebsterben hochresistenten Sämlingen mit gleichzeitig erhöhter Resistenz gegenüber Armillaria spec. 2. Praxisreife Bereitstellung eines Eschen-Klongemisches und Testanbauten in Forstbetrieben 3. Etablierung einer Samenplantage zur Erzeugung hochresistenten Eschenvermehrungsgutes 4. Information über das Projekt an die Öffentlichkeit, forstliche Praxis und den Naturschutz. Bedeutung des Projekts für die Praxis Die Einmischung und Bestandsbegründung mit standortsgerechten Laubhölzern sind unverzichtbare Maßnahmen zur Erhöhung der Stabilität der Bestände und zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage der Forstbetriebe. Die Baumart Esche ist auf tiefgründigen, frischen Standorten eine der wichtigsten Mischbaumarten und wertholzfähig. Durch das Eschentriebsterben ist diese Baumart akut gefährdet und droht als wichtiges Mischungselement auszufallen. Da natürliche Anpassungsprozesse zu lange dauern bzw. durch menschliche Einflüsse eingeschränkt sind, sind Züchtungsbemühungen notwendig. Das vorliegende Projekt wird die Basis für resistentes Vermehrungsgut schaffen, und so einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit und Biodiversität der österreichischen Wälder leisten. So soll die Esche auch für künftige Generationen ihre ökologischen und ökonomischen Funktionen erfüllen. (Text gekürzt)

Deutscher Wetterdienst Open Data Server

The Deutscher Wetterdienst (DWD) Open Data Server is the official open data portal of Germany's national meteorological service. Established under a legal mandate from the German Weather Service Act, its primary purpose is to provide free public access to a vast and diverse collection of weather, climate, and environmental spatial data. The repository serves a wide range of users, from researchers and developers to businesses and the general public, by offering data essential for applications in science, technology, and public information. The scope of data is comprehensive and includes: Weather Data: Numerical model forecasts, radar data, and current measurements/observations. Climate Data: A large archive of historical and processed climate data, accessible via the integrated Climate Data Center (CDC) subtree. Specialized Formats: Many datasets are also available through OGC-compatible web services (WMS, WFS) for integration into Geographic Information Systems (GIS). The platform operates on the principle of free provision, though it notes that service and availability levels for the open server are not guaranteed. For critical business or operational processes requiring higher data integrity, dedicated service agreements are available. The repository is actively maintained, with news feeds and change logs to inform users of updates and extensions to the data offerings.

Badegewässer (Daten) Hamburg

Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise) Die Daten werden auch hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

AAI - Auswerte- und Auskunftssystem für Immissionsdaten

Das Auswerte- und Auskunftssystem für Immissionsdaten (AAI) löste 1998 die Verfahren LIMBA und Smog-Frühwarnsystem (Smog-FWS) ab. Die erste Entwicklungsstufe von AAI wurde bereits 1997 abgeschlossen. Die Erledigung folgender Fachaufgaben wird mit Hilfe des AAI unterstützt: - Erfüllung von Berichtspflichten im Rahmen der Europäischen Union (EU-Datenaustausch, Berichterstattung zu verschiedenen EU-Richtlinien und EU-Tochterrichtlinien, 22. BImSchV) - Auswertung, Darstellung, Beschreibung, Bewertung der Immissionssituation in Deutschland (z.B. jährliche Berichterstattung über die Ozonbelastung in Deutschland auf Veranlassung durch die UMK, Daten zur Umwelt, Bundesimmissionsschutzbericht) - Information der Öffentlichkeit über die Immissionssituation in Deutschland, Beantwortung von Anfragen aus dem Parlament und der Öffentlichkeit. Die weiteren Entwicklungsarbeiten an AAI werden nunmehr vor allem in Richtung der Bearbeitung der Daten konform zu rechtlichen Grundlagen gehen. Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass AAI ein sehr dynamisches System ist, das permanent weiterentwickelt und den sich ändernden gesetzlichen Anforderungen angepasst werden muss. Mit der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 27.01.1997 zum Datenaustausch, geändert durch Entscheidung der Kommission vom 17.10.2001 (2001/752/EG), der Rahmenrichtlinie vom 27.09.1996 (96/62/EG), der 1. TRL (1999/30/EG), der 2. TRL (2000/69/EG), der 3. TRL für Ozon (2002/3/EG) sowie mit der derzeit in Entwicklung befindlichen 4. Tochterrichtlinie (Schwermetalle) wird der gesetzlich vorgesehene Umfang an die Datenbereitstellung erheblich erweitert. Diese Erweiterungen beziehen sich sowohl auf die Messkomponenten, auf die Lieferinhalte, z.B. Informationen zu den Messstationen, als auch auf die zeitliche Aktualität der Daten. Darüber hinaus sind neue Auswerteverfahren nach den neuen EU-Richtlinien zu entwickeln. Die Ozonprognose und Aktualdatenbereitstellung wurden im Ergebnis einer Schwachstellenanalyse des Verfahrens AAI in 2001 aus AAI herausgelöst und auf einer neuen, ausfallsicheren Systemplattform realisiert. Das System AAI ermöglicht sowohl die Auswertung aktueller als auch historischer Immissionsdaten. Der Datenbestand der IT-Anwendung beträgt derzeit ca. 700 Mio. Einzeldaten. Der jährliche Zuwachs umfasst ca. 70 Mio. Einzeldaten.

Informationen zur Luftgüte in Mecklenburg-Vorpommern über Rundfunk

Bei Überschreitung des Informationswertes für Ozon von 180 µg/m³ und des Alarmwertes von 240 µg/m³ erfolgt die Information der Öffentlichkeit über regionale Rundfunkanstalten Die Daten für die Messkomponente Ozon (O3) werden stündlich aus dem laufenden Messprozess gewonnen und auf einem speziellen Kommunikationsrechner bereitgestellt. Die Daten werden an folgenden Messorten gewonnen: Rostock-Holbeinplatz Neubrandenburg Gülzow Löcknitz Rostock-Stuthof Göhlen Leizen Garz Güstrow und Rostock-Warnemünde.

Waldfunktionenkartierung für Mecklenburg-Vorpommern

Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§ 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen. Die Waldfunktionenkartierung informiert die Öffentlichkeit, Waldbesitzer, Verwaltungen und Planungsträger über Wälder mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere: - bei forstbehördlichen Entscheidungen (z. B. bei der Genehmigung von Kahlschlägen, Waldumwandlungen und Neuaufforstungen), - bei Planungen für Waldflächen; Träger öffentlicher Vorhaben haben die Waldfunktionen angemessen zu berücksichtigen, - bei der Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden können, - als wesentlicher Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung, - bei der Ausweisung von Schutz- und Erholungswäldern nach § 21 bzw. § 22 Landeswaldgesetz M-V, - bei der Ausrichtung forstlicher Förderprogramme (z. B. Waldumbau). In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald stark gewandelt. Neue Erkenntnisse über seine Leistungen - insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Tourismusentwicklung, Klimaschutz - sowie Fortschritte in der GIS -Technologie und ein verbesserter Datenbestand erforderten eine Neubearbeitung der bestehenden Waldfunktionenkartierung von 1995/96.

Neue Ansätze der Umweltkommunikation zur ökologischen Modellstadt

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt hat im Zusammenhang mit dem Aufbau der energieökologischen Modellstadt Ostritz-St. Marienthal mehrere Vorhaben finanziell gefördert. Dazu gehören u.a.: - Aufbau des Zentrums Mensch-Umwelt-Kultur; - Anlage eines Umwelt- und Lehrgartens; - Aufbau der Naturschutzstation Neißetal; - Dauerausstellung 'ENERGIE-WERK-STAD(T)T'; - Projekt 'Nachhaltiger Tourismus in der Region Ostritz-St. Marienthal'. Bei all den genannten Vorhaben ging es auch um Belange der Umweltbildung und der Umweltkommunikation. In diesem Zusammenhang wurden wichtige Erkenntnisse gewonnen, die nun einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollten. Deshalb war geplant, in der Schriftenreihe des Internationalen Begegnungszentrums St. Marienthal einen weiteren Band herauszugeben, der den Titel trägt: St. Marienthal: Aufbruch in die Zukunft. Der Band hat einen Umfang von 178 Seiten und enthält ca. 100 Abbildungen. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die einzelnen Beiträge des Bandes wurden von verschiedenen Personen ehrenamtlich erstellt. Mit diesem Band zur Vermittlung von Erfahrungen und neuen Erkenntnissen von Umweltkommunikation und Umweltbildung wird ein breites Publikum angesprochen. Der Band richtet sich ganz bewusst nicht nur an Umweltpädagoginnen und Umweltpädagogen. Will Umweltkommunikation und Umweltbildung erfolgreich sein, müssen künftig zwangsläufig neue gesellschaftliche Gruppen für ökologische Fragestellungen interessiert werden. Um bei diesen Gruppen Interesse an dem Band zu wecken, wurden außer Umweltthemen weitere Themenbereiche aufgenommen, von denen zu erwarten ist, dass sie ein breites Publikum ansprechen. Die Verbreitung des Bandes wird aber auch bei den mehr als 20 Umweltbildungs-Veranstaltungen jährlich, die im IBZ stattfinden, gezielt an Multiplikatoren weitergegeben. Fazit: Das Projekt wurde wie beantragt durchgeführt. Druck und Gestaltung des Bandes sind gut gelungen. Über 500 Exemplare des Bandes wurden bereits kostenlos verteilt. Wichtige Ziele des Projekts wurden bereits erreicht.

N-ERGIE AG, Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck

Bekanntmachung Antrag der N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg auf Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck Anhörungsverfahren nach § 65 ff Umweltverträglickeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. v. m. Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, Unterrichtung der Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung für das obengenannte Vorhaben nach §§ 18,19 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG. 1. Beschreibung des Vorhabens Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der Trinkwasserleitung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck einschließlich der Herstellung erforderlichen Einrichtungsflächen und temporärer Grundwasserabsenkungen. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg, plant zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung die Ersatzerneuerung der im Jahr 1885 gebauten Trinkwasser-Fernleitung Ursprung, die zwischen dem Wasserwerk Ursprung in der Gemeinde Leinburg und dem Hochbehälter Schmausenbuck in Nürnberg verläuft. Die Wasserleitung ist zwingend notwendig, um die Wassergewinnungen Ursprung/Obermühle und Krämersweiher mit dem Hochbehälter Schmausenbuck zu verbinden. Die Leitung soll in den kommenden Jahren auf ihrer gesamten Länge ersatzerneuert werden. Die Länge der neuen Leitung beträgt 13,925 km. Die Fernleitung liegt zum Großteil im Gebiet des Landkreises Nürnberger Land und zu einem kleinen Teil im Stadtgebiet Nürnberg. Sie durchquert zu einem wesentlichen Anteil Bannwald, kreuzt mehrere Gräben und Bäche, die Autobahnen BAB A 3 und BAB A 9, das Naturschutzgebiet „Flechtenkiefernwälder südlich von Leinburg“ Landschaftsschutzgebiete, die FFH-Gebiete „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ (6532-372), „Rodungsinseln im Reichswald“ (6533-371) und das Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ (6533-471). Im Untersuchungsgebiet (UG) kommen vereinzelt hochwertige Vegetations- und Biotoptypen vor (§ 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG). Der Bau der Leitung erfolgt überwiegend als offene Verlegung einer Stahlleitung DN 600, wobei eine Baufeldbreite von durchschnittlich 14 m erforderlich ist. Abschnittsweise ist eine grabenlose Erneuerung durch Einzug der neuen Rohrleitung in die Bestandleitung geplant. In Bereichen mit hohem Grundwasserstand ist eine bauzeitliche Wasserhaltung nötig. Der geplante Leitungsverlauf folgt i. d. R. der Bestandsleitung. In Teilbereichen ist davon abweichend eine Verlegung der Leitung in eine bestehende Hochspannungs-Freileitungstrasse geplant. Über der Leitung ist ein Schutzstreifen von 2 x 4 m Breite erforderlich, welcher dauerhaft gehölzfrei zu halten ist. Bauzeitlich werden darüber hinaus Flächen für Baustraßen, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen. Diese werden nach Bauende wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Betriebsbedingte Auswirkungen betreffen die regelmäßige Pflege (Mahd) des sog. Schutzstreifens, um ein Aufkommen von Gehölzen zu vermeiden. Die Bauausführung ist in Bauabschnitten über einen Zeitraum von voraussichtlich acht Jahren jeweils außerhalb der Wintermonate geplant. Die Unterquerung der BAB A9 ist bereits realisiert und nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Ein Großteil des Untersuchungsgebiets ist mit Wald bestockt. Zerschnitten und unterbrochen wird der Waldbestand von Verkehrswegen (Bundesautobahnen A 3 und A 9, Gemeindeverbindungsstraße Heiligenmühlstraße), einzelnen großen Lichtungen (Wiesen am Wasserwerk Forsthaus und im FFH-Gebiet „Rodungsinseln im Reichswald“ bei Brunn) und Schneisen (Hochspannungsleitung/ Freileitungstrassen). Die Waldflächen werden durch Forstwege erschlossen, welche als Rad- und Wanderwege genutzt werden. Von besonderer Bedeutung für die Naherholung von Nürnberg ist der knapp 3 km im Bereich der Maßnahme verlaufende „Sandweg“. Im Bereich des Vorhabens verläuft östlich der Autobahn A 3 in Süd-Nord-Richtung der Röthenbach, der durch die Leitung unterquert wird; von Westen fließt der Reingraben dem Röthenbach zu. Er verläuft im Bereich der Grünlandflächen bei Brunn südlich der Fernleitung, quert diese aber in den Waldflächen westlich davon. Westlich der BAB A 3 verläuft der Schneidersbach. Dieser ist von der geplanten Baumaßnahme selbst nicht berührt, da in diesem Abschnitt die Fernleitung Ursprung bereits mit Baumaßnahmen an der BAB A 3 erneuert wurde. Im Bereich der bestehenden Freileitung kommen stellenweise kleinflächige, temporär wasserführende Stillgewässer vor. 2. Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit Der Antrag liegt zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen sowie dem UVP-Bericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 • bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 112 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, jeweils mit vorheriger Terminvereinbarung, • bei der Gemeinde Leinburg, Haidelbacher Straße 3, 91227 Leinburg 1. Stock, Zimmer 13, zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von15.00 bis 18.00 Uhr, • bei der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Str. 1, 90610 Winkelhaid, Rathaus, 1. OG Zimmer 19 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag von 13.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, • beim Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, 2. OG Zimmer 233 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag und Dienstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem werden die Unterlagen im Internetauftritt des Landratsamtes Nürnberger Land unter www.nuernberger-land.de / Serviceleistungen / Bauen und Wohnen / Wasser und Gewässer / Wasserrechtliche Verfahren veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a BayVwVfG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der genannten Stelle des Internetauftrittes des Landratsamtes Nürnberger Land ebenso einsehbar. Ferner sind die genannten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung über das zentrale Internetportal gemäß § 20 UVPG (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG). 3. Einwendungen Die betroffene Öffentlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 9 UVPG bzw. jeder/jede, dessen/deren Belange durch das obengenannte Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 21.03.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den unter Nr. 3 genannten Stellen Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können bis zum Ablauf der genannten Frist bei den genannten Stellen zu dem Plan Stellung nehmen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG). Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Nürnberger Land die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch eine öffentliche Bekanntgabe ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Entscheidung zur Zulassung des beantragten Vorhabens wird in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 5 Satz 2 BayVwVfG bekannt gemacht sowie der Bescheid in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG zur Einsicht ausgelegt (§ 27 UVPG). 4. Umweltverträglichkeitsprüfung Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde ist das Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz. Dort erhalten Sie weitere relevante Informationen über das Verfahren und über die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Bestandteil des anhängigen Planfeststellungsverfahrens (§ 4 UVPG). Das Vorhaben wird auf Antrag der Vorhabensträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1/§ 7 Abs. 3 UVPG unterzogen. Die Planfeststellungsbehörde erachtete das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig. Die Antragsunterlagen enthalten einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten den nach § 16 UVPG vorzulegenden UVP-Bericht. Weitere Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein können und dem Landratsamt Nürnberger Land erst nach Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 19 Abs. 3 UVPG zugänglich zu machen. Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen stellt auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dar. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt hiermit gemäß § 19 UVPG. 5. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auf Grund der seit dem 25.05.2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an die Vorhabensträgerin und ihre beauftragten Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1c) DSGVO. Lauf a. d. Pegnitz, 23.12.2024 Zimmermann Landratsamt Nürnberger Land SB 21.2 Wasserrecht und Bodenschutz

Durchfuehrung einer Medien-Aktion 'Umweltschutz und Wassersport'

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