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Badegewässer (Daten) Hamburg

Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise) Die Daten werden auch hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Digitale Plattform zur Darstellung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestartet

null Digitale Plattform zur Darstellung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestartet GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWRITSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Baden-Württemberg/Stuttgart/Karlsruhe. Mit der Freischaltung einer öffentlichen Plattform für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes gemacht. Die digitale Plattform wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg betreut und schrittweise weiter ausgebaut. Sie ermöglicht allen eine umfassende und transparente Einsicht in die seit dem Jahr 2011 festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Land. Zentrale Informationsquelle „Ab sofort sind auf der Plattform die Kompensationsmaßnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft zentral abrufbar. Das ermöglicht, diese präzise und transparent nachzuverfolgen. Zusätzlich stehen Informationen zu naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen zum Abruf bereit. Damit ist die Plattform eine wichtige Informationsquelle für alle, die mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu tun haben“, erklärt Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Integration in den Daten- und Kartendienst der LUBW Die digitale Plattform ist im Daten- und Kartendienst (UDO 4.0) der LUBW integriert. Die zahlreich zur Verfügung gestellten Daten werden mithilfe von zwei Dashboards zentral und übersichtlich dargestellt: Perspektive: Neues Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 Die jetzt erfolgte Freischaltung der zentralen Plattform ist ein erster Schritt zu einem neuen und umfassenden Kompensationsverzeichnis für Baden-Württemberg. Künftig werden hier auch Informationen wie Kompensationsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitplanung erfasst. Dazu bedarf es zunächst noch einer Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes durch das Ministerium sowie einer ergänzenden IT-Anwendung, welche die LUBW derzeit entwickelt. „Unser Ziel ist es, dass das neue und umfassende Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten der Verordnung zur Verfügung steht. Eingriffe und Maßnahmen können dann direkt in die dazugehörige Fachanwendung Kompensationsverzeichnis eingetragen werden. Diese Informationen stehen der Öffentlichkeit dann zeitnah über die heute in Betrieb genommene Plattform zur Verfügung“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, und betont: „Alle verantwortlichen Akteure werden von der zentralen Plattform profitieren, sowohl Verantwortliche von Eingriffen als auch Naturschutzbehörden, Landschaftsplanende, Naturschutzorganisationen, Träger von naturschutzrechtlichen Ökokontomaßnahmen und ausführende Unternehmen. “ Rechtsgrundlagen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) In Deutschland wurde die Verpflichtung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingeführt (vgl. §§ 13 ff. BNatSchG), das erstmals 1976 in Kraft trat. Diese rechtlichen Grundlagen wurden seitdem mehrfach weiterentwickelt und präzisiert. Baden-Württemberg hat die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes in das Landesrecht integriert (vgl. §§ 14 ff. NatSchG). Durch § 18 NatSchG ist die nach § 17 Abs. 6 BNatSchG den Ländern vorgegebene Pflicht zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses in Baden-Württemberg konkretisiert und um die Möglichkeit zur Erfassung zahlreicher weiterer Kompensationsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitplanung erweitert worden. Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Grundsätzlich sind erhebliche Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft soweit wie möglich bei der Verwirklichung von Vorhaben zu vermeiden und zu minimieren (§ 15 Abs. 1 BNatSchG). Verbleibende Beeinträchtigungen sind vorrangig durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren, um eine Verschlechterung des Naturhaushalts zu verhindern (§ 15 Abs. 2 BNatSchG).  Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (zusammenfassend auch Kompensationsmaßnahmen genannt) sind in der Regel langfristig vom jeweiligen Eingriffsverursacher zu unterhalten (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Das Kompensationsverzeichnis dient in erster Linie dazu, dass die jeweils zuständigen Behörden einen Überblick über die vielen Ausgleichsverpflichtungen und Maßnahmenflächen behalten. Über die neue zentrale Plattform der LUBW wird der öffentliche Zugang zu diesen Daten für interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Vorhabenträger erleichtert, die sich über die bestehenden Maßnahmen im Land informieren wollen. Ökokonto-Maßnahmen: Flexibilität bei der Kompensation Um die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen flexibler zu gestalten, wurden mit der Ökokonto-Verordnung (Verordnung des Umweltministeriums über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf freiwilliger Basis vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Diese sogenannten Ökokonto-Maßnahmen können bei späteren Eingriffen als Kompensationsmaßnahme genutzt werden und werden ebenfalls im Kompensationsverzeichnis erfasst. Pressemitteilungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg rund um das Thema Ökokonto: Weiterführende Information finden Sie auf der LUBW-Webseite: Eingriffsregelung & Ökokonto Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Daten des Hamburger Luftmessnetzes (Halm)

Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Staub (Feinstaub/PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer). Einige Stationen messen außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol, NO, NO2, CO und Feinstaub gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Schwebstaub PM10 / PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155), Ansagetelefon (040 42845-2424) und Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Abfallüberwachungssystem ASYS im Land Brandenburg

Für eine effektive Überwachung der Abfallentsorgung sind aktuelle, umfassende und verlässliche Informationen zum Entsorgungsgeschehen erforderlich. Darüber hinaus sind diese Informationen so umfangreich, dass die Bereitstellung und Auswertung der erforderlichen Daten den Einsatz moderner Informationstechnologien erfordert. Um ihren Abfallbehörden die benötigten Informationen und EDV-Werkzeuge effektiv bereitstellen zu können, haben die Länder mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung gemeinsame Abfall DV Systeme - GADSYS ¿ eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die beiden Säulen dieser Zusammenarbeit sind eine gemeinsame Softwareentwicklung und ein intensiver Austausch von Daten und Informationen. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet dem Anwender aus den Abfallbehörden die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten effizient zu verwalten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien sowie Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind dabei - Stammdatenpflege zu Entsorgern, Beförderern und Erzeugern - die Vorab- und Verbleibskontrolle der Abfallströme - Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen zu Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern - die Entsorgungsfachbetriebszertifikate - die grenzüberschreitende Abfallverbringung - funktional bietet ASYS die Möglichkeit, Daten automatisiert auf elektronischem Wege zwischen den ASYS-einsetzenden Behörden und mit den beteiligten Betrieben auszutauschen. Im elektronischen Nachweisverfahren erfolgt der Datenaustausch dabei über die ZKS-Abfall. Die Organisation von ASYS in Brandenburg erfolgt arbeitsteilig zwischen der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) und dem Landesamt für Umwelt (LfU). Darüber hinaus können auch die Landkreise und kreisfreien Städte auf die ASYS-Daten lesend zugreifen. ASYS dient des Weiteren in Brandenburg als Datenbasis für den LUIS-Dienst, der die Öffentlichkeit im Internet mit Informationen zu Entsorgungsanlagen und zugelassenen Beförderern informiert. Durch den Anschluss der ASYS-Datenbank an die Web-Applikation IPA-KON ist es dem BAG (Bundesamt für Güterverkehr) möglich, mobil auf die ASYS-Daten zuzugreifen

Gewinnungsstätten von Festgesteinen in Deutschland

Diese Sonderveröffentlichung präsentiert die Gewinnungsstätten natürlicher Festgesteine, die für Deutschlands Volkswirtschaft eine wichtige Rohstoffgruppe darstellen. Eine Karte gibt die Lage der Gewinnungsstätten wieder. Außerdem enthält die Veröffentlichung nach Bundesländern getrennt die Lieferwerke mit Anschrift und Palette der güteüberwachten Produkte nebst technischen Informationen für die interessierte Öffentlichkeit, Behörden und Industrie. [1999. 2., neu bearbeitete u. erweiterte Aufl., 195 S., 29 Abb., 3 Tab., 1 Karte in der Anl.; ISBN 978-3-86029-931-9]

Hochwassergefahrenkarte Wuppertal

<p>Die Hochwassergefahrenkarte Wuppertal ist eine im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Firma cismet GmbH betriebene interaktive Internet-Kartenanwendung zur Information der Öffentlichkeit über Überflutungsrisiken im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen. Sie stellt hierzu die Maximalwerte von Wassertiefen dar, die im Verlauf der drei vom Land NRW für die Wuppertaler Risikogewässer (Wupper, Schwelme, Mirker Bach, Morsbach, Hardenberger Bach, Deilbach) simulierten Hochwasser-Szenarien auftreten. Dazu wird ein Raster mit einer Kantenlänge von 1 m benutzt. Die Wassertiefen werden in der 2D-Kartendarstellung mit einem Farbverlauf visualisiert. In der 3D-Ansicht wird die Wasseroberfläche in den überfluteten Bereichen wie eine zweite digitale Geländeoberfläche in einem transparenten Blauton dargestellt. Sobald die Hochwassergefahrenkarte und die Starkregengefahrenkarte auf einem Endgerät in zwei Fenstern desselben Browsers gestartet werden, sind ihre 2D-Kartenausschnitte (Position und Maßstab) standardmäßig miteinander gekoppelt. Die Implementierung erfolgte ebenfalls durch die Firma cismet als Applikation innerhalb des Urbanen Digitalen Zwillings der Stadt Wuppertal (DigiTal Zwilling). Im Konzept des DigiTal Zwillings implementiert die Hochwassergefahrenkarte einen Teilzwilling, der dem Fachzwilling Klimawandel zuzuordnen ist. Die Hochwassersimulationen des Landes NRW erfolgen nach den Vorgaben der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL) in einem Turnus von sechs Jahren für die Risikogewässer des Landes. Derzeit sind die im Dezember 2019 vorgelegten Ergebnisse des zweiten Umsetzungszyklus der EU-HWRM-RL verfügbar. Für die Hintergrundkarten nutzt die Hochwassergefahrenkarte Internet-Kartendienste (OGC-WMS) des Regionalverbandes Ruhr zur Stadtkarte 2.0, des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie zur basemap.de sowie der Stadt Wuppertal (True Orthophoto, Amtliche Basiskarte ABK und Hillshade). Technisch basiert die Hochwassergefahrenkarte auf Open-Source-Komponenten, insbesondere den JavaScript-Bibliotheken React, Leaflet und CesiumJS. Die Hochwassergefahrenkarte Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.</p> <p> </p>

Hochwassergefahrenkarte Wuppertal

<p>Die Hochwassergefahrenkarte Wuppertal ist eine im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Firma cismet GmbH betriebene interaktive Internet-Kartenanwendung zur Information der Öffentlichkeit über Überflutungsrisiken im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen. Sie stellt hierzu die Maximalwerte von Wassertiefen dar, die im Verlauf der drei vom Land NRW für die Wuppertaler Risikogewässer (Wupper, Schwelme, Mirker Bach, Morsbach, Hardenberger Bach, Deilbach) simulierten Hochwasser-Szenarien auftreten. Dazu wird ein Raster mit einer Kantenlänge von 1 m benutzt. Die Wassertiefen werden in der 2D-Kartendarstellung mit einem Farbverlauf visualisiert. In der 3D-Ansicht wird die Wasseroberfläche in den überfluteten Bereichen wie eine zweite digitale Geländeoberfläche in einem transparenten Blauton dargestellt. Sobald die Hochwassergefahrenkarte und die Starkregengefahrenkarte auf einem Endgerät in zwei Fenstern desselben Browsers gestartet werden, sind ihre 2D-Kartenausschnitte (Position und Maßstab) standardmäßig miteinander gekoppelt. Die Implementierung erfolgte ebenfalls durch die Firma cismet als Applikation innerhalb des Urbanen Digitalen Zwillings der Stadt Wuppertal (DigiTal Zwilling). Im Konzept des DigiTal Zwillings implementiert die Hochwassergefahrenkarte einen Teilzwilling, der dem Fachzwilling Klimawandel zuzuordnen ist. Die Hochwassersimulationen des Landes NRW erfolgen nach den Vorgaben der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL) in einem Turnus von sechs Jahren für die Risikogewässer des Landes. Derzeit sind die im Dezember 2019 vorgelegten Ergebnisse des zweiten Umsetzungszyklus der EU-HWRM-RL verfügbar. Für die Hintergrundkarten nutzt die Hochwassergefahrenkarte Internet-Kartendienste (OGC-WMS) des Regionalverbandes Ruhr zur Stadtkarte 2.0, des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie zur basemap.de sowie der Stadt Wuppertal (True Orthophoto, Amtliche Basiskarte ABK und Hillshade). Technisch basiert die Hochwassergefahrenkarte auf Open-Source-Komponenten, insbesondere den JavaScript-Bibliotheken React, Leaflet und CesiumJS. Die Hochwassergefahrenkarte Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.</p> <p> </p>

Naturschutz Schutzgebiete

Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Schutzgebiete und ihrer Zonierungen nach dem Naturschutzrecht für den Freistaat Thüringen. Folgende Schutzgebietsthemen liegen vor: * Nationalpark Hainich, * Biosphärenreservate (BR), * Biosphärenreservate (BR) mit Zonierungen, * Naturparke, * Naturschutzgebiete (NSG), * Landschaftsschutzgebiete (LSG), * Flächennaturdenkmale (FND), geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) und flächenhafte Naturdenkmale Art (ND), * Baum-Naturdenkmale (ND, punktförmig) * Schongebiet Stausee Ratscher, * Gebiete und Objekte des Natura-2000-Netzes (FFH-Gebiete und punktförmige -Objekte und EG-Vogelschutzgebiete (SPA)), * Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung (FIB) Helmestausee Berga-Kelbra, * Schutzgebietszonierungen. Die Daten dienen als Grundlage für Planungen jeglicher Art durch Planungsträger und Planungsbüros sowie der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Lage der Schutzgebiete. Es handelt sich i.d.R. um keine amtliche Grenzen! Bei FFH-Gebieten und EG-Vogelschutzgebieten handelt es sich jedoch um amtliche Grenzen auf der Grundlage der TK 25/2003.

Kartenportal Umwelt MV

Das Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (MV) dient der staatlichen Umweltverwaltung MV als Instrument, um die Öffentlichkeit aktiv und umfassend über die vielfältigen Geodatenbestände aus Natur, Umwelt und Geologie zu informieren. Derzeit sind ca. 800 Themen im Kartenportal und den zugehörigen Themenportalen eingestellt. Ein Großteil der Themen ist auch über Geodatendienste (WMS - WebMapService und/oder WFS - WebFeatureService) verfügbar.

Symposium: 100 Tage vor dem Klimagipfel in Bonn (Klimaforum '95)

Das Projekt "Symposium: 100 Tage vor dem Klimagipfel in Bonn (Klimaforum '95)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forum Umwelt und Entwicklung.

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