Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (https://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen.
The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 3rd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the above mentioned surface water bodies and groundwater bodies. This data set is available only for internal use of the European Commission and the European Environment Agency. Please enter the publicly available version to access data: https://sdi.eea.europa.eu/catalogue/srv/eng/catalog.search#/metadata/bce2c4e0-0dad-4c42-9ea8-a0b82607d451 The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 3rd RBMPs due in 2022 (hereafter WFD2022). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/780 for further information on the WFD2022 spatial reporting. Note: * This dataset has been reported by the member states. The subsequent QC revealed some problems caused by self-intersections elements. Data in GPKG-format should be processed using QGIS.
Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) ist die obere Landesbehörde für Natur- und Umweltschutz in Sachsen-Anhalt und gehört zum Geschäftsbereich des Umweltministeriums. Auf wissenschaftlich-technischen Grundlagen messen, beobachten und bewerten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAU den Zustand der Umweltmedien im Bundesland. Insbesondere für das Ministerium aber auch für andere Behörden und Einrichtungen des Landes ist das LAU fachlicher Ansprechpartner und Berater. Das LAU betreibt landesweite Messnetze zu Luftqualität, Bodenzustand, Umweltradioaktivität. Es erfasst und kartiert die Fauna und Flora von Sachsen-Anhalt. Die Fachleute des LAU liefern Aussagen über den Zustand von Ökosystemen, untersuchen schädlichen Lärm, Erschütterungen, Licht und elektromagnetische Felder. In den eigenen Laboren werden Umweltproben auf chemische, radiologische oder biologische Zusammensetzung analysiert. Die LAU-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter erfassen eine Vielzahl von Daten über den Zustand der Umwelt, bereiten diese auf und bewerten sie. Bei Bedarf werden neue analytische Verfahren entwickelt und getestet. Über die Ergebnisse der Arbeit informiert das LAU Fachkreise und Öffentlichkeit auf der Website, in Publikationen, Veranstaltungen und Presseinformationen. Letzte Aktualisierung: 04.01.2024
Diese Sonderveröffentlichung präsentiert die Gewinnungsstätten natürlicher Festgesteine, die für Deutschlands Volkswirtschaft eine wichtige Rohstoffgruppe darstellen. Eine Karte gibt die Lage der Gewinnungsstätten wieder. Außerdem enthält die Veröffentlichung nach Bundesländern getrennt die Lieferwerke mit Anschrift und Palette der güteüberwachten Produkte nebst technischen Informationen für die interessierte Öffentlichkeit, Behörden und Industrie. [1999. 2., neu bearbeitete u. erweiterte Aufl., 195 S., 29 Abb., 3 Tab., 1 Karte in der Anl.; ISBN 978-3-86029-931-9]
Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Gebäude: Kirche, Baujahr 1954, 205 qm Bruttofläche, Nutzung für Gottesdienste und gelegentliche Konzerte. PV-Anlage: - Aufdachgenerator, bestehend aus 30 Modulen je 120 Wp. Modulmasse 1456 x 731 mm; - 2 Strang-Wechselrichter Typ SMS Sunnyboy 2000 und 850. - Verschaltung mit Solarleitung Ho7-RN-F 1 x 4 qm; - Dachneigung 50 Grad, Himmelsrichtung 32 Grad Südwest. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: Die Anlage wurde am 5. September 2001 anlässlich des Gemeindefestes offiziell in Betrieb genommen. Strom wurde bereits einige Tage früher ins Netz eingespeist. Vorangegangen sind als Werbemaßnahmen 1 Sonderbeilage und weitere Artikel im Gemeindebrief, 1 Sonderbeilage im Gemeindeblatt (Amtliches Mitteilungsblatt für alle Haushalte der Großgemeinde), Auslage der Broschüre in diversen Läden in Schonungen selbst und in der Umgebung, Vorstellung in der Lokalpresse. Ab dem Jahr 2002 sind Öffentlichkeitsinformationen geplant im Rahmen einer Agenda 21-Arbeitsgruppe, der VHS-Aussenstelle Schonungen im Rahmen von Vorträgen und Besichtigungen usw. Das Anzeigemodul der Fa. Skytron ist an der Außenseite des Pfarrhauses angebracht und von jedem gut einsehbar. Fazit: Öffentliche Gebäude (Kirchen, Schulen, Kindergärten, Rathäuser) eignen sich hervorragend zur Verbreitung der solaren Stromerzeugung. Auf dem Neubau des Schonunger Rathauses wurde nach unserer Solaranlage inzwischen bereits eine weitere Anlage installiert. Ästhetische Vorbehalte werden gerade durch eine Anlage auf einem Kirchendach abgebaut, die durch den Förderanschub wohl zu erwartenden Preissenkungen werden im Zusammenhang mit dem EEG für eine weitere Verbreitung im privaten Bereich sorgen. Weitere Informationen zur Förderung bei Privatpersonen wären zur Weitergabe an diese sinnvoll.
Das Projekt WegDemo verfolgt anbindend an das erfolgreiche bis Ende 2007 gelaufene Pilotprojekt WegenerNet, ein dreiteiliges Ziel hin zur Erreichung einer professionell geführten, in Forschung und Region nachgefragten Klima- und Wetterdatenressource WegenerNet: 1.) Aufbereitung der WegenerNet Stationsdaten in operationell verfügbare hochauflösende Wetter- und Klimamonitoring-Felder für alle Daten ab Jänner 2007 (Basisauflösung 1 km x 1 km; gesamtes WegenerNet-Gebiet); 2.) Publikation, Verbreitung und Positionierung der Ergebnisse und Informationen zum aufgebauten (weltweit einzigartigen) Feldexperiment in Forschungs-Community, Öffentlichkeit und Region; 3.) Demonstration des WegenerNet Vollbetriebs in operationeller Form, Festigung der Wartungs-, Service- und Entwicklungsaufgaben bei Stationsinfrastruktur und Sensorik, beim Prozessierungssystem und bei den Nutzerschnittstellen (insbes. Web). Per Sommer 2009 soll das WegenerNet nach Abschluss des WegDemo Projekts schließlich in einen langfristig angelegten operationellen Betrieb als eine in dieser Art international einzigartige Ressource für hoch auflösende Wetter- und Klimabeobachtung übergehen. Weiters werden im Laufe des WegDemo Projektes die Kooperationen mit den komplementären flächendeckenden Messungen im WegenerNet-Gebiet zur hoch auflösenden Blitzbeobachtung (LiNet der Forschungsgruppe Sferics/Dept. f. Physik, Univ. München, D) und zur hoch auflösenden Wolken-, Regen- und Hagelbeobachtung (3D Doppler-Wetterradar der Steirische Hagelabwehrgenossenschaft und TU Graz) intensiviert werden. Ebenso werden (längerfristige) Zukunftsplanungen durchgeführt.
Bodenschutz ist eine Querschnittsaufgabe und erfordert fachübergreifende Handlungsansätze. Für die Berücksichtigung von Belangen des Bodenschutzes in der räumlichen Planung und den Vollzug von Bodenschutzmaßnahmen werden daher Daten aus verschiedenen Bereichen benötigt. So werden unter anderem auch Informationen über Vegetationsbedeckungen, Flächennutzungen oder Versiegelungsdaten verwendet, um Qualitäten des Bodens zu bewerten. Um Bodenschutz umsetzen zu können, müssen diese Daten verfügbar gemacht werden. Im Land Berlin werden bodenschutzrelevante Informationen im Umweltatlas Berlin und im Geoportal Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen unter anderem auf Grundlage des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU) durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt organisiert, verwaltet und erarbeitet. Viele bodenschutzrelevante Informationen werden auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Umweltatlas und Geoportal Berlin sind eine Vielzahl von Karten zum Thema Boden und zu verwandten Themen veröffentlicht. Bestandteil dieser Karten sind im Umweltatlas auch detaillierte Erläuterungen und Dokumentationen in Textform. Die wesentlichen Informationsgrundlagen für den Bodenschutz werden nachfolgend kurz vorgestellt. Bodenthemenkarten des Umweltatlas Berlin Bodengesellschaftskarte Bodenkundliche Kennwerte Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen Bodenfunktionen Planungshinweise zum Bodenschutz Moore Entsiegelungspotenziale Ehemalige Rieselfelder Bodendatengrundlagen des vorsorgenden Bodenschutzes Bodenkundliche Kartierungen Bodenpunktdatenbank Forstliche Standorteinheiten Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung Bodenübersichtskarte 1 : 200 000 Bodenübersichtskarte 1 : 250 000 Versiegelung Grundlagen zur bodenkundlichen Landesaufnahme des vorsorgenden Bodenschutzes Anleitung für die bodenkundliche Kartierung im Land Berlin Die unterschiedlichen Böden werden als Bodentypen beschrieben. Diese wechseln zwar oft kleinräumig, sind in ihrer Nachbarschaft aber nach natürlichen oder nutzungsbedingten Mustern vergesellschaftet. Als Ansatz für eine flächendeckende Darstellung der Verbreitung der Böden im Land Berlin wird seit den 1980er Jahren unter anderem auf Grundlage bodenkundlicher Kartierungen eine Karte der Bodengesellschaften erarbeitet und turnusmäßig alle 5 Jahre weiterentwickelt. Die Karte ist als teilverifizierte Konzeptkarte zu verstehen: Für den überwiegenden Teil der ausgewiesenen Bodengesellschaften liegen detaillierte Beschreibungen einschließlich Profilbeschreibungen, bodenkundlicher Kenngrößen etc. vor. Einige wenige Bodengesellschaften wurden bisher noch nicht im Gelände überprüft. Für eine erste bodenkundliche Einschätzung im Zuge von Planverfahren stellt diese Karte eine ausreichende Grundlage dar. Die Karte ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Ausgehend von der Bodengesellschaftskarte lassen sich zur Parametrisierung der Bodeneigenschaften über die Daten zur (ehemaligen) Nutzung, zur Geologie, zum Grundwasserflurabstand, zur Versiegelung etc. mit den Bodenarten, der nutzbaren Feldkapazität, der Humusmenge, dem organischen Kohlenstoffvorrat, dem pH-Wert, der Basensättigung, der Summe austauschbarer basischer Kationen, der Kationenaustauschkapazität und der gesättigten Wasserdurchlässigkeit wichtige Bodenkundliche Kennwerte ableiten, die eine Charakterisierung der Böden und seiner Eigenschaften ermöglichen. Die einzelnen Themenkarten sind im Maßstab 1 : 5.000 über die Suchfunktion im Geoportal Berlin digital abrufbar. Über die Bodengesellschaften, die Nutzung, die Bodenkundlichen Kennwerte und weitere Parameter ist es möglich, mit der Seltenheit, der naturräumlichen Eigenart, der Naturnähe, der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, dem Nährstoffspeicher- und Schadstoffbindungsvermögen, der Nährstoffversorgung, der Wasserversorgung, dem Filtervermögen, der Bindungsstärke für Schwermetalle und dem Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen abzuleiten, anhand derer eine qualitative Bewertung der Bodeneigenschaften ermöglicht wird. Die einzelnen Themenkarten sind im Maßstab 1 : 5.000 über die Suchfunktion im Geoportal Berlin digital abrufbar. Nachhaltiger Bodenschutz muss alle Funktionen sichern und entwickeln. Da jedoch gerade die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion durch die Wahrnehmung der Nutzungsfunktionen eingeschränkt oder ganz unterbunden werden, steht der Schutz der natürlichen Bodenfunktionen somit im Mittelpunkt der Bestrebungen für nachhaltigen Bodenschutz. Zielgerichtete Maßnahmen zum Bodenschutz setzen die Kenntnis der Leistungsfähigkeit, der Schutzwürdigkeit und der Empfindlichkeit der Böden voraus. Die Bodenfunktionen werden für das Land Berlin bewertet und in Karten dargestellt, die turnusmäßig weiterentwickelt werden. Auf Grundlage der Bodengesellschaften, der Bodenkundlichen Kennwerte, der Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen und weiterer Parameter werden hierfür mit der Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften, der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen, der Puffer- und Filterfunktion, der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt, der Archivfunktion für die Naturgeschichte und der Leistungsfähigkeit der Böden zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion die wesentlichen Bodenfunktionen auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG § 2 Abs. 2) abgeleitet. Die Karte der Leistungsfähigkeit der Böden stellt dabei zwar eine Art Synthese der einzelnen Bodenfunktionen dar, spiegelt aber nicht die Schutzwürdigkeit der Böden wider. Für die Anwendung bei Planungs- und Zulassungsverfahren ist die nachfolgende Karte der Planungshinweise zum Bodenschutz und der dazu gehörige Leitfaden zu verwenden, in die die Wertung und Wichtung der Bodenfunktionen über fünf verschiedene Schutzwürdigkeitskategorien eingeflossen ist. Die einzelnen Themenkarten sind über die Suchfunktion im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Das wichtigste Planungsinstrument für den vorsorgenden Bodenschutz im Themenkomplex der Bodenkarten im Umweltatlas Berlin ist die Planungshinweiskarte zum Bodenschutz. Dieses Kartenwerk wurde auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und des Baugesetzbuches (BauGB) auf Basis verschiedener Bodenthemen des Umweltatlas Berlin erarbeitet, um schutzwürdige Böden im Land Berlin zu erfassen, für die vorrangig Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung zu ergreifen sind. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung. Die Karte dient gemeinsam mit den dazugehörigen Leitfäden Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz sowie Merkblatt und Checklisten zur Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes in der Bauleitplanung der Beurteilung von Eingriffen im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren wie der Bauleitplanung. Zielsetzung ist es, Flächeninanspruchnahmen zukünftiger Planungsverfahren auf Flächen geringerer Schutzwürdigkeit in Bezug auf ihre Bodenfunktionen zu lenken. Für die zuständige Bodenschutzbehörde ergibt sich eine zügige Einordnung und Bewertung des Planungsfalls und eine Ableitung ggf. erforderlicher Maßgaben. Planungsentscheidungen und Planungsabläufe können so aus Sicht des Bodenschutzes verbessert werden. Die Planungshinweise zum Bodenschutz fließen auch in den Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen sowie das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) ein. Die Planungshinweise werden unter Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung näher erläutert und die dazugehörige Planungshinweiskarte ist im Umweltatlas veröffentlicht. Die Karte ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Vor dem Hintergrund der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt wurden im Zuge des UEP-Projektes Berliner Moorböden im Klimawandel zwischen 2011 und 2015 insgesamt 76 periphere Moorstandorte im Land Berlin bodenkundlich aufgenommen und bewertet. Insgesamt repräsentiert der Datensatz zu den Berliner Mooren im Umweltatlas eine Fläche von 740 ha. Neben der bodenkundlichen Aufnahme wurden auch Ökosystemleistungen bewertet und Abschätzungen zum Kohlenstoffvorrat vorgenommen. Die Karte zu Moorgebieten und Bodentypen ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Um eine verbesserte Verfügbarkeit von potenziellen Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde das Projekt “Entsiegelungspotenziale in Berlin” initiiert. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und dient dazu, Flächen im Land Berlin zusammenzufassen, die im Rahmen von baurechtlichen oder naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Das Projekt wird unter Entsiegelungspotenziale näher erläutert und die dazugehörige Karte der Entsiegelungspotenziale ist im Umweltatlas veröffentlicht. Die Karte ist im Maßstab 1 : 10.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Der Datensatz der ehemaligen Rieselfelder repräsentiert alle ehemaligen Berliner Rieselfeldflächen innerhalb und außerhalb des Landes Berlin in ihrer maximalen Ausdehnung. Berliner Abwässer wurden ab 1876 auf Rieselfeldern im damaligen Umland der Stadt Berlin verrieselt. 1998 wurden die letzten Rieselfelder aus der regulären Nutzung genommen. Der Bodenaufbau dieser Flächen ist je nach Beschickungsintensität auch heute noch von dieser Nutzung geprägt und wird zum Teil auch durch höhere Schwermetallgehalte charakterisiert. Die Karte ist im Maßstab 1 : 25.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Bodenkundliche Kartierungen Die bodenkundlichen Kartierungen sind eine seit 1997 geführte Datensammlung aus insgesamt über 250 bodenkundlichen Profil- und Flächendatensätzen, bestehend aus inselhaft über das Land Berlin verteilten bodenkundlichen Kartierungen, die zwischen 1969 bis heute erhoben wurden. Es handelt sich zumeist um Gutachten ökologischer Standortuntersuchungen und verschiedenen Untersuchungen der Technischen Universität Berlin. Jüngere bodenkundliche Aufnahmen gehen vor allem auf die Humboldt-Universität zu Berlin oder Neubewertungen der Schutzwürdigkeit der Böden verschiedener bodenkundlich arbeitender Planungsbüros zurück. Die Karte ist im Maßstab 1 : 50.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Bodenpunktdatenbank Die Bodenpunktdatenbank (BPDB) des Landes Berlin repräsentiert den vorliegenden digitalen Bodenpunktdatenbestand, bestehend aus punktuellen Untersuchungsergebnissen bodenkundlicher Aufnahmen inkl. Boden- und Substratsystematik sowie Horizont- und Schichtdaten, erhoben ab 1971 durch Universitäten sowie Planungs- und Ingenieurbüros in Form von Bodenprofilaufnahmen und -darstellungen auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5 sowie der Anleitung für die bodenkundliche Kartierung im Land Berlin . Eine Kartendarstellung der Bodenpunktdatenbank ist im Geoportal Berlin digital abrufbar. Forstliche Standorteinheiten Die Forstlichen Standorteinheiten stehen in der Zuständigkeit der Berliner Forsten. Neben einer forstlichen Klassifikation verschiedener Bodentypen geben die Daten Auskunft über Nährstoff- und Wasserverfügbarkeit von Waldböden. Die vorliegenden Kartierergebnisse stammen aus unterschiedlichen Kartierzeiträumen mit teils voneinander abweichenden Verfahren. Der größte Teil der Kartierarbeiten fand im Zeitraum um 1990 statt. Sofern möglich wurde die Feinbodenform der Forstlichen Standorteinheiten in die Bodenform der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5 (2005) überführt. Die Karte ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung (MMK) Die Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung (MMK) wurde im Auftrag des Forschungszentrums für Bodenfruchtbarkeit Müncheberg der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Bereich Bodenkunde/Fernerkundung Eberswalde in den 1970er Jahren als bodenkundliches Grundlagenwerk für die Landwirtschaft erarbeitet. Im Land Berlin sind nur die landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten erfasst. Die Karte ist im Maßstab 1 : 25.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Bodenübersichtskarte 1 : 200 000 (BÜK 200) Für länderübergreifende Aussagen zum Boden- und Umweltschutz wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland (SGD), vertreten durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), die digitale mittelmaßstäbige flächendeckende Bodenübersichtskarte 1:200 000 (BÜK 200) und ihre Flächendatenbank bereitgestellt. Wegen der einheitlichen Bearbeitung der Berliner und der Brandenburger Gebiete ist sie vor allem für die Regionalplanung geeignet. Die Karte ist im Geoportal des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) digital abrufbar und kann im Geoportal Berlin als externer WMS-Dienst eingebunden werden. Bodenübersichtskarte 1 : 250 000 (BÜK 250) Bei der Bodenübersichtskarte 1 : 250 000 (BÜK 250) handelt es sich um ein digitales Nachfolgeprodukt der Bodenübersichtskarte 1:200 000 (BÜK 200). Dieses Kartenwerk zur Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für länderübergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz in Deutschland. Im Geoportal der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sind zusätzlich zu den grafisch blattschnittfreien Vektordaten detaillierte bodenkundliche Informationen separat in einer relationalen Datenbank abgelegt. Versiegelung (Umweltatlas) Die Kenntnis des Versiegelungsgrades sowie die Art und Weise der Versiegelung (Oberflächenbeläge, Bebauung) ist eine unverzichtbare Datengrundlage für den Bodenschutz. Die kontinuierlich aktualisierten Versiegelungsdaten und die Versiegelungskarte werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erarbeitet und sind eine wichtige Grundlage für die gesamtstädtische Ebene. Die Karte ist im Geoportal Berlin digital abrufbar. Anleitung für die bodenkundliche Kartierung im Land Berlin Mit dieser Fachanleitung wird eine moderne Grundlage für eine einheitliche und validierbare Aufnahme bodenkundlicher Daten bereitgestellt, abgestimmt auf die besonderen Charakteristika anthropogener Böden im urbanen Raum des Landes Berlin. Weitere Informationen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Datenschutzbeauftragter c/o Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin E-Mail: datenschutz@senmvku.berlin.de Datenschutzbeauftragte für die nachgeordneten Einrichtungen c/o Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin E-Mail: datenschutz-NE@senmvku.berlin.de Ihre Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrages / Ihrer Anfrage / Ihres Bescheides / Ihres Vertrages erhoben. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verarbeitet bei der Wahrnehmung der ihr obliegenden im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben personenbezogene Daten. Zu den öffentlichen Aufgaben der SenMVKU gehört insbesondere auch die Öffentlichkeitsarbeit und dabei u.a. die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit im Rahmen des vorliegenden Internetauftritts. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist hier Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit der entsprechenden innerstaatlichen oder europäischen Aufgabennorm bzw. in Verbindung mit § 3 BlnDSG. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Einzelfall zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sein sollte, dient zudem Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO in Verbindung mit der entsprechenden Rechtsvorschrift, aus der sich die rechtliche Verpflichtung ergibt, als Rechtsgrundlage. Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient im Einzelfall auch Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Als zivilrechtliche Vertragspartei wird die SenMVKU insbesondere im Bereich der Personalgewinnung und Beschaffung tätig. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. d) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Ihre Daten wurden uns von Ihnen zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Antrages / Ihrer Anfrage / Ihres Bescheides / Ihres Vertrages übermittelt. Es werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet: Name, Kontaktdaten, Bankdaten, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, beruflicher Werdegang, Familienstand, wirtschaftliche Verhältnisse, Geschlecht, Schulabschluss-/Ausbildungsnachweise. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken des Kontaktformulars und Feedbackformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Wird auf Grund der Konversation ein Verwaltungsvorgang eingeleitet, gelten im Rahmen unserer Aktenführung dessen längere Aufbewahrungsfristen. Für die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten gelten die gleiche Speicherdauer und Löschgründe. Sie haben gegenüber der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten: Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 24 BlnDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht. Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen. Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 25 BlnDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Dies ist beispielsweise zulässig, wenn der Betroffene die Daten für die Verfolgung anderer Rechte benötigt. Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und bzw. oder Nutzung, Art. 21 DS-GVO Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten und sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterzuleiten. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DS-GVO steht dieses Recht aber nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient. Recht auf Widerruf der Einwilligung, Art. 7 DS-GVO Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, kann der Betroffene diese jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, Art. 77 DS-GVO Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht dem Betroffenen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DS-GVO. Zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alt-Moabit 59-61 10555 Berlin Eingang: Alt-Moabit 60 Tel.: (030) 13889-0 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de Hier finden Sie gesonderte Informationen der Fachbereiche zur Datenverarbeitung: Datenschutzerklärung der Personendosismessstelle Berlin
Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Sie veranschaulichen auf wissenschaftlicher Grundlage, wie es um das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in einem bestimmten Gebiet bestellt ist. Da Arten oft an bestimmte Lebensräume gebunden sind, kann aus ihrer Gefährdung auch auf den Zustand ihrer Lebensräume geschlossen werden. Insofern ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auch die zuständigen Flächenbesitzer oder Flächennutzer können ihre Verantwortung für das Überleben der Arten erkennen. Auch der Öffentlichkeit bieten Rote Listen Informationen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Berlin. Ein Blick in die Listen zeigt Fachleuten wie interessierten Laien gleichermaßen, welche Arten in Berlin vorkommen, welche gefährdet oder sogar ausgestorben sind. Daneben enthalten die Listen viele ergänzende Informationen, beispielsweise zum gesetzlichen Schutzstatus der Arten. Rote Listen sind seit langem eine häufig genutzte Entscheidungshilfe der Verwaltung. Sie unterstützten die Ausweisung von Schutzgebieten, die Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und viele andere Aufgaben. Sie helfen damit auch, die beschränkten öffentlichen Mittel auf die dringendsten Naturschutzaufgaben zu konzentrieren. Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert in Berlin traditionsgemäß der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde in einem Turnus von etwa 10 Jahren. Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdungssituation einzelner Arten werden jedoch immer von einer Vielzahl meist ehrenamtlich tätiger Experten, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände erhoben. Die Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen werten diese Angaben systematisch aus und integrieren dabei auch Informationen aus neueren naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen. Die Neubearbeitung erfolgte nach der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009) und wurde durch das Büro für tierökologische Studien Berlin koordiniert. Die neuen Roten Listen wurden vom Universitätsverlag der Technische Universität Berlin als DOI (Digital Object Identifier) veröffentlicht und stehen hier auf den Internetseiten zur Verfügung. Zu jeder Liste wird der Bearbeitungsstand (Monat/Jahr) angegeben, so dass sofort erkennbar ist, ob es sich um eine bereits aktualisierte bzw. eine noch nicht aktualisierte Liste handelt. Bild: Max Ley Methodik Die Neubearbeitung der Roten Listen folgt in der Regel der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009). Weitere Informationen Bild: Justus Meißner Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste Die vierte Fassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der etablierten Farn- und Blütenpflanzen Berlins enthält 1.527 Sippen, davon 307 Neophyten. Fast die Hälfte (46,4 %) wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Weitere Informationen Bild: Hanna Köstler Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta) von Berlin Die Gesamtartenliste der Moose Berlins umfasst 411 Arten und Varietäten, darunter drei neophytische Arten. Von den 408 indigenen Arten wurden 270 (= 66 %) als gefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: Volker Otte Rote Liste und Gesamtartenliste der Flechten (Lichenes) von Berlin Derzeit sind aus Berlin 315 Flechtensippen (310 Arten, 3 Unterarten, eine Varietät und eine Form) bekannt. Davon werden 112 (35,6 %) in die Rote Liste aufgenommen. Weitere Informationen Bild: Joachim Ehrich Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 87 Boletales-Arten bekannt. Davon werden 26 Arten (30 %) in die Rote Liste aufgenommen. Dies ist die erste Rote Liste von Großpilzgattungen für Berlin. Weitere Informationen Bild: Wolf-Henning Kusber Rote Liste und Gesamtartenliste der Algen (Phycophyta) von Berlin Für Berlin wurden seit dem 18. Jahrhundert 21 Arten limnischer Armleuchteralgen (Characeae) in den Gattungen Chara, Lychnothamnus, Nitella, Nitellopsis und Tolypella nachgewiesen. Davon sind 11 Arten ausgestorben oder verschollen, weitere vier Arten sind als bestandsgefährdet eingestuft und auch Bestandteil der Roten Liste. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Nutria und Marderhund. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere Informationen Bild: Ekkehard Wachmann Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Daniel Bohle Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Weitere Informationen Bild: Ira Richling Rote Liste und Gesamtartenliste der Weichtiere – Schnecken und Muscheln (Mollusca: Gastropoda und Bivalvia) von Berlin Von den in Berlin nachgewiesenen 158 Molluskenarten und Unterarten wurden 38,6 % als bestandsgefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: A. Kormannshaus Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Großschmetterlinge, Libellen, Heuschrecken und Grillen, Zikaden, Netzflügler, Bienen und Wespen, Köcherfliegen, Schnabelfliegen, Raubfliegen, Eintagsfliegen, Schwebfliegen, Wanzen, Wasserkäfer, Laufkäfer, Prachtkäfer, Blattkäfer, Blatthornkäfer, Kurzflügelkäferartige und Stutzkäfer, Kapuzinerkäferartige und weitere, Bockkäfer und Rüsselkäfer. Weitere Informationen Bild: Ingolf Rödel Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinnen (Araneae) und Gesamtartenliste der Weberknechte (Opiliones) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 576 Spinnenarten bekannt, davon wurden 32 Arten als Neozoen nicht bewertet. 41 Arten konnten gegenüber der letzten Gesamtartenliste neu in die Liste aufgenommen werden. 194 der 544 bewerteten Arten (35,7 %) mussten einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Weitere Informationen Bild: Torsten Richter Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. Weitere Informationen
Origin | Count |
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Bund | 1463 |
Europa | 6 |
Kommune | 4 |
Land | 364 |
Wissenschaft | 12 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 28 |
Förderprogramm | 1058 |
Gesetzestext | 3 |
Messwerte | 1 |
Strukturierter Datensatz | 1 |
Text | 373 |
Umweltprüfung | 76 |
unbekannt | 244 |
License | Count |
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geschlossen | 600 |
offen | 1128 |
unbekannt | 55 |
Language | Count |
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Deutsch | 1680 |
Englisch | 199 |
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Resource type | Count |
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Archiv | 7 |
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Datei | 36 |
Dokument | 185 |
Keine | 951 |
Multimedia | 3 |
Unbekannt | 14 |
Webdienst | 17 |
Webseite | 731 |
Topic | Count |
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Boden | 958 |
Lebewesen & Lebensräume | 1199 |
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Mensch & Umwelt | 1783 |
Wasser | 736 |
Weitere | 1661 |