Die Daten des Rotwildwegeplans stellen das landesweite Netz von Wanderkorridoren des Rotwildes (Rothirsch, Cervus elaphus) dar, die für den langfristigen Arterhalt der, auf der Vorwarnliste der Roten Liste geführten Art zu erhalten sind. Die Daten wurden im Jahr 2022 im Rahmen einer landesweiten Kartierung erhoben. Der Rotwildwegeplan sollte bei allen außerörtlichen Planungsverfahren berücksichtigt werden. Zum Begleitdokument „Das Rotwild in Schleswig-Holstein, Managementplan 2022-2025“: Der Rotwildmanagementplan (RMP) 2022-2025 analysiert die aktuelle Situation des Rotwildes in Schleswig-Holstein, beleuchtet die Hintergründe der derzeitigen Lage und zeigt Wege auf, wie die Zukunft des Rotwildes in Schleswig-Holstein langfristig gesichert werden kann. Er unterscheidet dabei zwischen allgemeinen Handlungsfeldern und aktuellen Problemschwerpunkten. Neben dem textlichen Teil beinhaltet der RMP den ersten Rotwildwegeplan (RWP) für Schleswig-Holstein mit detaillierten kartographischen Darstellungen der Wanderkorridore, Trittsteinbiotope und Querungshilfen.
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den zweibahnigen und vierstreifigen Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren. Der Streckenabschnitt liegt im Norden des Zollernalbkreises auf dem Gebiet der Stadt Hechingen und im Süden des Landkreises Tübingen auf Flächen der Stadt Mössingen sowie der Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren und hat eine Gesamtlänge von ca. 6,9 km. Der geplante Bauabschnitt beginnt nördlich der Anschlussstelle Bodelshausen und folgt zunächst auf einer Länge von rund 2,7 km der bestehenden B 27. Auf Höhe von Bad Sebastiansweiler verläuft die ausgebaute Bundesstraße künftig in Tieflage. Vor der Kreuzung des Tannbachtales schwenkt die Trasse von der bestehenden B 27 nach Südosten ab und quert in Dammlage das Tannbachtal und den Ernbach, die L 385 sowie die Steinlach jeweils mit größeren Brückenbauwerken. Nach der Überquerung der Steinlach folgt die Straßentrasse in etwa dem Verlauf der vorhan-denen 110 kV-Freileitung und umfährt in Tieflage den Endelberg und den Ofterdinger Berg in einem weiten Linksbogen auf der östlichen bzw. nordöstlichen Seite. Anschließend verläuft die Bundes-straße wieder in Dammlage und schwenkt nach der Überquerung des Ehrenbaches in die bestehende B 27 ein. Die neue Trasse der B 27 schließt am Bauende im Norden an den bereits fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 in Richtung Tübingen an. Auf Höhe des Umspannwerks er-folgt der Übergang auf den bereits zweibahnig ausgebauten Abschnitt Richtung Tübingen. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die K 6933 zwischen Bästenhardt und Bad Sebastiansweiler, an die L 385 zwischen Ofterdingen und Mössingen sowie an die L 384 zwischen Mössingen und Nehren. Für den schwach bzw. nicht motorisierten Verkehr stehen eigene Wege abseits der übergeordneten B 27 zur Verfügung. Weiter beinhaltet ist der Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage mit WC bei Bad Sebastiansweiler auf beiden Seiten und die Errichtung einer 50 m breiten Grünbrücke zur Querung des Hungergrabens sowie von Schallschutzwänden oder Wallschüttungen an verschiedenen Abschnitten der Trasse (insbesondere auf Höhe der Rastanlage, Bad Sebastiansweiler, Bästenhardt, Überquerung Tann-bach, Überquerung Steinlach, Dachtel). Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere beein-trächtigt der Bau der B 27 neu das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ sowie geschützte Magere Flachlandmähwiesen außerhalb dieses Schutzgebiets. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschafts-pflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und Kompensation erarbeitet. So sieht die Ausbaukonzeption vor, zur Berücksichtigung des national bedeutsamen Wildkorridors „Hechinger Stadtwald – Rammert“, die Querung des Hungergrabens südwestlich von Bad Sebasti-answeiler als Gewässer- und Wildtierdurchlass auszubilden sowie nordöstlich davon eine 50 m brei-te Grünbrücke über die B 27 neu zu bauen und entlang der Straße Sperr- und Leitzäune zu errich-ten, die auf die vorkommenden Tierarten abgestimmt sind. Weitere Maßnahmen sind die Baufeld-freimachung außerhalb der Brutzeit der betroffenen Brutvogelarten, der fachgerechte Wiedereinbau des (zwischengelagerten) Oberbodens und sorgfältige Rekultivierung der während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen sowie die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Habitatoptimierung sowie Schaffung von Ersatzhabitaten für wertgebende Arten der Grünlandbereiche, insbesondere die Wanstschrecke, die Aufwer-tung von Ackerflächen als Standort der Dicken Trespe sowie als Lebensraum der Feldlerche, die Biotopentwicklung im Scheffertal und die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen sind im Trassenbereich sowie abseits der Trasse vorgesehen. Die B 27 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflächen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in großem Umfang Grundstücke in den betroffenen Städten und Gemeinden dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.
Die Daten des Rotwildwegeplans stellen das landesweite Netz von Wanderkorridoren des Rotwildes (Rothirsch, Cervus elaphus) dar, die für den langfristigen Arterhalt der, auf der Vorwarnliste der Roten Liste geführten Art zu erhalten sind. Die Daten wurden im Jahr 2022 im Rahmen einer landesweiten Kartierung erhoben. Der Rotwildwegeplan sollte bei allen außerörtlichen Planungsverfahren berücksichtigt werden. Zum Begleitdokument „Das Rotwild in Schleswig-Holstein, Managementplan 2022-2025“: Der Rotwildmanagementplan (RMP) 2022-2025 analysiert die aktuelle Situation des Rotwildes in Schleswig-Holstein, beleuchtet die Hintergründe der derzeitigen Lage und zeigt Wege auf, wie die Zukunft des Rotwildes in Schleswig-Holstein langfristig gesichert werden kann. Er unterscheidet dabei zwischen allgemeinen Handlungsfeldern und aktuellen Problemschwerpunkten. Neben dem textlichen Teil beinhaltet der RMP den ersten Rotwildwegeplan (RWP) für Schleswig-Holstein mit detaillierten kartographischen Darstellungen der Wanderkorridore, Trittsteinbiotope und Querungshilfen.
Die Initiative "Europäisches Grünes Band" will aus den "Trümmern" des ehemaligen Eisernen Vorhangs einen einzigartigen ökologischen Korridor zu entwickeln. Die erste Konferenz der Arbeitsgruppe wurde vom BfN und vom IUCN organisiert. Fachleute aus den 22 an das Grüne Band angrenzenden Staaten stimmten darin überein, dass dieses Projekt bei der zukünftigen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine wichtige Rolle spielen wird.
Am 29. Februar 2012 beschloss das Bundeskabinett das gemeinsam vom Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium erarbeitete Bundesprogramm Wiedervernetzung. Ziel des Programms ist es, die bisher durch das Fernstraßennetz zerschnittenen Lebensraumkorridore in Deutschland durch den Bau von Querungshilfen (meist Grünbrücken) wieder zu verbinden. n dem Programm sind 93 Abschnitte an Bundesautobahnen und Bundesstraßen benannt, an denen mittel- bis langfristig aus dem jährlichen Straßenbauetat Querungshilfen bis 2020 finanziert werden sollen.
Die diesjährige Erfassung der Wildkatze hat bestätigt, dass sich die Art weiter in Niedersachsen ausgebreitet hat. Durch eine großflächige Wildkatzenerfassung konnte der BUND gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bereits in den vergangenen zwei Jahren zeigen, dass sich die scheue Katze immer neue Lebensräume in Niedersachsen zurückerobert. Unterstützt durch die Niedersächsischen Landesforsten, die Klosterforst sowie weitere Naturschutzverbände untersuchten Naturschützer*innen in 2019 mit Hilfe von 83 Lockstöcken ausgewählte Wälder in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Celle und der Region Hannover sowie im nördlichen Teil des Teutoburger Walds im Raum Dissen südlich von Osnabrück. „Mit den Nachweisen in der Göhrde und den Wäldern nahe der Elbe können wir die erfolgreiche Wiederbesiedlung des Landkreises Lüchow-Dannenberg durch die Wildkatze beobachten“, berichtet Andrea Krug, Wildkatzenexpertin des BUND Niedersachsen. In 2018 gelang nur ein einziger Nachweis im Osten dieses Landkreises. Nun konnten der BUND und der NLWKN belegen, dass hier mindestens neun Tiere leben, davon zwei weibliche und sieben männliche Wildkatzen. Auch im Landkreis Celle hat sich die Art in 2019 erstmalig nachweisen lassen. Nur im nördlichen Teutoburger Wald im Landkreis Osnabrück gelang dies nicht. „Wir haben über einen Zeitraum von zwei Jahren an verschiedenen Standorten in der Region Dissen Haarproben gesammelt – bislang jedoch ohne Erfolg“, so Krug. „Mittels dieser Erfassungen wird sichtbar, wie weit sich die Wildkatze in Niedersachsen bereits (wieder-)ausgebreitet hat und in welchen Wäldern sie hingegen noch fehlt beziehungsweise noch nicht nachgewiesen werden konnte“, sagt Dr. Andreas Jacob, der beim NLWKN für diese Art zuständig ist. „Diese Erkenntnisse helfen uns sehr bei der Ausarbeitung von geeigneten Schutzmaßnahmen für diese streng geschützte Säugetierart.“ Die letzten Wildkatzen leben in meist isolierten Waldgebieten. Viele der Lebensräume sind zu klein, um darin dauerhaft überleben zu können. Daher fordert der BUND einen durchgehenden Waldverbund in Niedersachsen. „Die Wiederausbreitung der Wildkatze ist eine Erfolgsgeschichte, über die wir uns sehr freuen“, ergänzt Dr. Marc Overbeck von den Niedersächsischen Landesforsten. „Entscheidend für die weitere positive Populationsentwicklung wird sein, inwieweit Wanderkorridore zwischen vereinzelten Populationen geschaffen werden können. Hierbei werden wir den BUND Niedersachsen unterstützen.“ Pressefotos: Pressefotos: Unter www.bund.net/wildkatzenfotos stehen Ihnen Pressefotos der Europäischen Wildkatze zum Download zur Verfügung. Rückfragen zum Thema an: Andrea Krug, Projektleitung Rettungsnetz Wildkatze, BUND Landesverband Niedersachsen Tel. (0511) 965 69 – 39, andrea.krug@nds.bund.net Dr. Andreas Jacob, Tier- und Pflanzenartenschutz/ Landesweiter Naturschutz, NLWKN Tel. (0511) 3034 3202, E-Mail an Dr. Andreas Jacob Pressekontakt: Pressekontakt: Dr. Tonja Mannstedt, Pressesprecherin, BUND Landesverband Niedersachsen HINTERGRUND Die Europäische Wildkatze ( Felis silvestris ) Die einst in fast allen Wäldern Deutschlands heimische Mäusejägerin steht seit vielen Jahren auf der Roten Liste der bedrohten Arten. In weiten Teilen Deutschlands war sie bereits ausgestorben. Mittlerweile erholt sich die Population. Viele Katzen werden jedoch Opfer des Straßenverkehrs. Das BUND-Projekt Der BUND erforscht bereits seit Jahren die Lebensweise und Verbreitung der seltenen Art in seinem „Rettungsnetz Wildkatze“. Ziel des länderübergreifenden Projekts ist ein Verbund aus Wäldern durch grüne Korridore aus Sträuchern und Bäumen. Diese Biotopvernetzung hilft nicht nur der Wildkatze, sondern auch vielen anderen Arten des Ökosystems Wald. Zur Erfassungsmethode Die mit Baldrian besprühten Lockstöcke ziehen umherstreifende Katzen an, die sich an dem rauen Holz reiben und daran Haare hinterlassen. Durch eine genetische Analyse lässt sich anschließend genau feststellen, von welcher Tierart die Haare stammen: beispielsweise von Reh, Dachs, Haus- oder Wildkatze. Darüber hinaus kann sogar das einzelne Individuum anhand der Haaranalyse identifiziert werden. Die gesammelten Haarproben werden an das Senckenberger Forschungsinstitut in Gelnhausen geschickt. Dort wird im Labor analysiert, um welches Tier bzw. Individuum es sich handelt. Die Daten werden in einer bundesweiten Gendatenbank hinterlegt.
In dem Forschungsvorhaben wurde untersucht, wie nichtnaturschutzrechtliche Planungsinstrumente aus den Bereichen der Umweltfachplanungen, Fachplanungen anderer Sektoren sowie der räumlichen Gesamtplanung zur Sicherung, Verbesserung der Umweltqualität und angepassten Nutzung von Flächen der Lebensraumkorridore beitragen können. In der Studie werden sowohl akteursbezogene Potenziale als auch regelungsbezogene Verbesserungsmöglichkeiten aus Sicht der Bundesebene aufgezeigt. Veröffentlicht in Texte | 07/2018.
Der Generalwildwegeplan (GWP) ist eine eigenständige ökologische, in erster Linie waldbezogene Fachplanung des Landes für einen landesweiten Biotopverbund und ist integrativer Bestandteil eines nationalen bzw. internationalen ökologischen Netzwerks von Wildtierkorridoren. Der GWP zeigt die teilweise letzten verbliebenen Möglichkeiten eines großräumigen Verbundes in der bereits weiträumig stark fragmentierten Kulturlandschaft Baden-Württembergs auf. Die Korridore werden hinsichtlich ihrer Bedeutung auf landschaftlicher Maßstabsebene (International, National, Land) kategorisiert. Außerdem werden die relevanten Abschnitte des Offenland-Biotopverbunds hinsichtlich trockener, mittlerer oder feuchter Standorte beurteilt.
Ein Ziel der nationalen Biodiversitätsstrategie ist es, auf fünf Prozent der Waldfläche in Deutschland eine natürliche Entwicklung zuzulassen. Nordrhein-West falen hat Wildnisentwicklungsgebiete auf fast 8.000 Hektar ausgewiesen. Diese Gebiete stehen unter Prozessschutz; menschliche Eingriffe werden dort so weit wie möglich vermieden. Die Natur kann sich frei entfalten. In dieser Ausgabe von Natur in NRW werden der praktische und theoretische Hintergrund sowie der Umgang mit dem Thema Wildnis beschrieben. Und auch die weiteren Beiträge dieses Heftes haben die Förderung der Artenvielfalt in verschiedenen Bereichen Nordrhein-Westfalens zum Thema. So zeigt ein Beitrag am Beispiel eines Baches im Bereich der oberen Senne, wie durch Totholz an und in Bächen und Flüssen eine natürliche Gewässerentwicklung erreicht werden kann. Wie sich Renaturierungsmaßnahmen positiv auf die Artenvielfalt auswirken können, zeigt das Beispiel der Lippeaue an der mehr als über ein Jahrzehnt andauernden Beobachtung der dortigen Libellenfauna. Ein weiterer Beitrag dieser Ausgabe von Natur in NRW beleuchtet die Effizienz von Wiederherstellungsmaßnahmen, die im Rahmen des Life-Projektes ‚Medebacher Bucht – Baustein für Natura 2000‘ in den Jahren 2008 und 2009 an Heiden im Hochsauerland stattgefunden hatten. Ebenfalls zum Themenkomplex Artenvielfalt gehört das Thema Natur in der Stadt. Denn Städte gehören oft zu den artenreichsten Lebensräumen, Standortbedingungen wechseln dort kleinräumig, Verkehrsachsen bilden Wanderkorridore, die die Einwanderung und die Ausbreitung von Arten fördern. Durch den wirtschaftlichen Wandel der vergangenen Jahrzehnte entstanden besonders im Ruhrgebiet zahlreiche Lebensräume aus zweiter Hand auf Industriebrachen oder in und um nun renaturierte ehemalige Schmutzwasserläufe. In einem Beitrag des vorliegenden Heftes wird der Umgang mit den Arten und auch den ‚Neubürgern‘, die dort anzutreffen sind, dargestellt. Ebenfalls vorgestellt in dieser Ausgabe wird der Einfluss von Prädatoren wie Waldohreule und Blässhuhn auf den Bruterfolg von Trauerseeschwalben. Das Heft schließt ab mit einem Kurzbericht zu einer Tagung, die Ende letzten Jahres in Köln stattgefunden hat und auf der die Ergebnisse eines vom Deutschen Wetterdienst, Stadt Köln und LANUV durchgeführten Projektes zu den möglichen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung in der Metropole Köln dargestellt wurden.
Ziel des Biotopverbundes Brandenburg - Teil Wildtierkorridore ist es, die wichtigsten großräumigen Vernetzungsachsen im Land zu identifizieren und aufzuzeigen, wie die Durchgängigkeit dieser Achsen langfristig gesichert werden kann. Zu diesem Zweck müssen die Kernlebensräume beschrieben und die wichtigsten Funktionsbeziehungen anhand von Lebensraumtypen und Zielarten herausgearbeitet werden. Es ist zu prüfen, welche Barrieren den Populationsaustausch zwischen den Zielarten der Lebensraumtypen beeinträchtigen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um bereits gestörte Beziehungen wieder herzustellen. Ziel des Biotopverbundes Brandenburg - Teil Wildtierkorridore ist es, die wichtigsten großräumigen Vernetzungsachsen im Land zu identifizieren und aufzuzeigen, wie die Durchgängigkeit dieser Achsen langfristig gesichert werden kann. Zu diesem Zweck müssen die Kernlebensräume beschrieben und die wichtigsten Funktionsbeziehungen anhand von Lebensraumtypen und Zielarten herausgearbeitet werden. Es ist zu prüfen, welche Barrieren den Populationsaustausch zwischen den Zielarten der Lebensraumtypen beeinträchtigen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um bereits gestörte Beziehungen wieder herzustellen.
Origin | Count |
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Bund | 100 |
Land | 43 |
Type | Count |
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Bildmaterial | 5 |
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Förderprogramm | 76 |
Taxon | 2 |
Text | 24 |
Umweltprüfung | 6 |
unbekannt | 24 |
License | Count |
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Language | Count |
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Deutsch | 137 |
Englisch | 11 |
unbekannt | 2 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
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Datei | 3 |
Dokument | 22 |
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Lebewesen & Lebensräume | 131 |
Luft | 54 |
Mensch & Umwelt | 134 |
Wasser | 84 |
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