Reisen und Tagesausflüge in ländliche Räume erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Mit mehr als 100 Mio. Ankünften im Jahr 2017 macht der Tourismus im ländlichen Raum 56,5% des Deutschlandtourismus aus, hinzukommen Tagesreisen. Auch wenn dieser Trend für die vergleichsweise strukturschwachen ländlichen Räume wirtschaftlich gesehen wünschenswert ist, bringt der durch den Tourismus generierte Verkehr diverse negative Folgeerscheinungen mit sich. Der Status quo der touristischen Mobilität im ländlichen Raum zeigt, dass dem MIV (PKW, Motorrad und Wohnmobil/Wohnwagen) mit einem Anteil von 83% an den Hauptverkehrsmitteln bei der Anreise im Zeitraum von 2011 bis 2018, die primäre Rolle zukommt. Doch gerade der MIV steht im Konflikt mit einer nachhaltigen Entwicklung des Tourismus und den gesuchten Reisemotiven wie intakte Natur und Erholung. Die durch den Verkehr, insbesondere den MIV verursachten Folgeerscheinungen reichen von Lärm- und Schadstoffemissionen über Flächenverbrauch und -zerschneidung bis hin zu Emissionen von klimaschädlichen Gasen und wirken sich negativ auf Mensch und Umwelt aus. Folglich ist eine Verlagerung der touristischen Mobilität im ländlichen Raum vom MIV auf den ÖV notwendig. Die Mobilitätsangebote vieler ländlicher Regionen sind jedoch nicht oder zu wenig auf die Bedürfnisse von Touristen ausgerichtet, daher bedarf es ganzheitliche Konzepte aus einer Kombination von Push- und Pull-Faktoren, welche einen Umstieg ermöglichen, bzw. beschleunigen. Ein umweltfreundliches, ganzheitliches und bedarfsorientiertes Mobilitätskonzept, welches die Bedürfnisse der Touristen mitberücksichtigt, kann neben der Reduzierung von umwelt- und gesundheitsschädlichen Folgeerscheinungen auch einen Beitrag zur Daseinsvorsorge und gesellschaftlichen Teilhabe leisten, in dem es ein umfangreicheres Angebot bietet, welches durch den Tourismus mit kofinanziert werden könnte. Für eine erfolgreiche Verkehrswende im Tourismus müssen ÖV-Angebote ähnlich attraktiv sein, wie der eigene PKW und eine durchgehende Mobilität während des Aufenthalts gewährleisten, doch auch schon vor der eigentlichen Reise müssen Hürden, die einem Umstieg vom MIV auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel im Weg stehen, ausgeräumt werden. Dabei sind die Erweiterung der Angebote und die Aufwertung der Qualität, Steuerung von Nachfrageströmen, aktive Information zu und aktive Vermarktung von ÖV-Angeboten sowie finanzielle Anreize wichtige Stellschrauben, die zur Attraktivitätssteigerung genutzt werden können. Auf der anderen Seite können Restriktionen und Gebühren den MIV betreffend zu den gewünschten Ergebnissen beitragen. Welche Aspekte entlang der Customer Journey mit Blick auf die ökonomische, ökologische und soziale Dimension der Nachhaltigkeit dabei zu berücksichtigensind, beleuchtet dieser Beitrag. Quelle: Forschungsbericht
Die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten (MK) enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (MK 3.0, Teil â€ÌMethodische Grundlagenâ€Ì) sowie im erweiterten Kostensätzeteil (MK 3.1) die aktualisierten Kostensätze aus der MK 3.0 zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie, ergänzt um neue Kostensätze zu den Themen Baustoffe, Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sowie Stickstoff- und Phosphoremissionen enthalten. Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie unter anderen verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Im Rahmen des Forschungsvorhabens, das diesem Bericht zugrunde liegt, wurden Optionen für eine ökologische Finanzreform ausgearbeitet, die am Endverbrauch ansetzt. Gegenstände der Betrachtungen sind erstens eine umweltorientierte Mehrwertsteuer und zweitens Verbrauchsteuern sowie weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus des vorliegenden Berichts stehen die im Projekt identifizierten Ansätze einer ökologisch orientierten Mehrwertsteuerreform sowohl innerhalb des derzeit gültigen europäischen Rechtsrahmens wie auch Überlegungen zu Reformen nach der Überarbeitung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (EU-MwStSystRL). Die verbrauchsteuerlichen Ansätze sind in einem separaten Bericht veröffentlicht. Die Mehrwertsteuer bietet bereits im gegenwärtigen Rahmen eine Reihe umsetzbarer Ansatzpunkte, um ökologischen Aspekten Rechnung zu tragen. Die größte ökologische und auch gesundheitliche Wirkung könnte durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer für Fleisch und andere Lebensmittel tierischen Ursprungs auf den Regelsteuersatz von 19 % erreicht werden. Daneben wären erhebliche CO2-Einsparungen zu erreichen, wenn der reduzierte Satz von 7 % für energetische Sanierungen gewährt würde, um Klimaschutz im Gebäudebereich zu forcieren. Weitere ökologisch besonders sinnvolle Ansätze böte ein reduzierter Satz auf kleine Reparaturen sowie eine Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für Sachspenden. Durch eine Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf 5 % könnte ein Ausgleich für negative soziale Effekte geschaffen werden. Auch weitere mehrwertsteuerliche Ansätze wurden geprüft, jedoch nicht vertieft (wie bspw. die mehrwertsteuerliche Behandlung von Dienstwagen oder des Luftverkehrs). Der laufende Reformprozess der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die den Rahmen für die Zulässigkeit reduzierter Sätze vorgibt, sollte genutzt werden, um weitere Handlungsspielräume für eine Ökologisierung der Mehrwertsteuer zu schaffen. Denkbar wäre es, die umweltfreundlichsten Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Marktsegmenten mit einem reduzierten Satz temporär zu fördern. Dazu sollte auf eine Öffnungsklausel für europäische Umweltsiegel in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie hingewirkt werden. Darüber könnten ökologisch deutlich vorteilhaftere Güter und Dienstleistungen durch reduzierte Sätze gefördert werden. Außerdem sollte der reduzierte Satz für Reparaturen weiter gefasst werden als bisher möglich. Besonders für energieverbrauchsrelevante Produkte wie Elektro- und Elektronikgeräte sowie für Möbel (und zugehörige Textilien) wäre dieser ökologisch sinnvoll. Quelle: Forschungsbericht
Vom 11. bis 23. November 2013 fanden im polnischen Warschau die 19. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention und die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (COP 19 / CMP 9) statt. Beschlossen wurde der Fahrplan zum neuen Klimavertrag, der 2015 in Paris verabschiedet werden und spätestens 2020 in Kraft treten soll. Er soll erstmals für alle Länder der Welt verbindliche Ziele für die Verringerung des Treibhausgasausstoßes beinhalten. Noch vor der Konferenz in Paris sollen alle Länder ihren Beitrag zur Treibhausgasminderung im Rahmen des neuen Abkommens einreichen. In Warschau wurden auch wichtige technische Entscheidungen dazu getroffen, die 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls in den Vertragsstaaten umzusetzen. Beim Waldschutz ist es nach jahrelangem Ringen endlich gelungen, sich auf ein transparentes Verfahren zu einigen. Nach diesem Durchbruch kann der Waldschutzmechanismus REDD+ auf nationaler Ebene starten. Der Mechanismus setzt finanzielle Anreize zum Walderhalt.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet die dualen Systeme in § 21 finanzielle Anreize zu schaffen, um hochgradig recyclingfähige Verpackungen zu fördern. Bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit ist die Praxis der Sortierung und Verwertung zu berücksichtigen. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die für die Jahre 2020 und 2021 ermittelte Praxis der Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, wenn diese in den vorgesehenen Entsorgungsweg gelangen (gelbe Tonne/gelber Sack, Altglas, Altpapier). Die Ergebnisse wurden mittels einer umfangreichen Erhebung ermittelt und dienen als wissenschaftliche Grundlage für den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (§ 21 Abs. 3 VerpackG). Veröffentlicht in Texte | 125/2022.
Niedrigster Stand seit 2005 - Emissionshandel bewährt sich auch in der Krise Die emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland haben im Jahr 2009 insgesamt 428,2 Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausgestoßen. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um 44,3 Millionen Tonnen CO2 oder 9,4 Prozent gesunken. Das ist der niedrigste Stand seit Einführung des Europäischen Emissionshandels im Jahr 2005. Die Anlagen im Emissionshandel haben damit 2009 erneut den größten Anteil an der absoluten Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Der Emissionshandelssektor bestätigt so den Anfang März 2010 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Gesamttrend für Deutschland, wonach unter anderem die Finanz- und Wirtschaftskrise zum stärksten Rückgang der Klimagasemissionen seit Gründung der Bundesrepublik geführt hat. Auch im Emissionshandel beruht der größte Teil der Minderung auf Produktionsrückgängen infolge des konjunkturellen Abschwungs im Jahr 2009. Die einzelnen Branchen sind aber nicht gleich stark betroffen. Für den überwiegenden Teil der industriellen Anlagen bedeutet dies, dass sie ihre Jahresemissionen 2009 mit den bereits Ende Februar 2009 kostenlos zugeteilten und ausgegebenen Zertifikaten vollständig ausgleichen können. „Daher besteht derzeit eine geringe Nachfrage nach Emissionszertifikaten, was sich auch im gegenwärtig moderaten Preis von 13 Euro pro Zertifikat widerspiegelt. Dies kommt den Anlagenbetreibern zugute, die für die Abgabe noch zukaufen müssen. Hierin liegt einer der großen Vorteile des Emissionshandels als marktwirtschaftliches Instrument: Er entlastet die Wirtschaft in der Krise ohne die zuvor festgelegten Klimaziele zu gefährden“, so Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA . „Der Emissionshandel hatte selbst in der Krise keine nachteiligen Effekte auf Beschäftigung und Wachstum, sondern hat systemgerecht reagiert.“ Obwohl in den meisten Branchen konjunkturbedingt die Emissionen sanken, gibt es in allen Tätigkeitsfeldern Anlagen mit Mehr- und Minderemissionen gegenüber dem Vorjahr. Beispielsweise haben 225 von 532 Großfeuerungsanlagen, die im Jahr 2009 gut 101 Millionen Tonnen CO 2 ausstießen, ihre Emissionen gegenüber dem Vorjahr gesteigert - insgesamt um 11,2 Millionen Tonnen CO 2 . Im Einzelnen: Die größte absolute Minderung erbringt der Energiesektor: Die Emissionen der Großkraftwerke sanken aufgrund verminderter Auslastung um knapp 30 Millionen Tonnen CO 2 oder acht Prozent. Das ist die größte absolute Minderung in einer Branche. Bei kleineren Energieanlagen ist der relative Rückgang ähnlich minus sechs Prozent, die absolute Absenkung mit knapp 0,4 Millionen Tonnen aber geringer. In der Eisen- und Stahl-Industrie und den Kokereien sanken die CO 2 -Emissionen um 8,5 Millionen Tonnen, das sind 25 Prozent weniger als im Vorjahr und damit die größte relative Minderung überhaupt. Dabei sind die ebenfalls rückläufigen Emissionen aus der Verwertung von Kuppelgasen überwiegend den Energieerzeugern zugerechnet. Auch in der mineralverarbeitenden Industrie sind die Rückgänge erheblich, wenn auch geringer als in der Stahlindustrie. Bei der Zementherstellung wurde knapp 1,7 Million Tonnen Kohlendioxid, also acht Prozent, weniger emittiert. Die Herstellung von Branntkalk leidet unter dem Absatzrückgang bei der Stahlindustrie, entsprechend gingen die Emissionen hier um 1,8 Millionen Tonnen Kohlendioxid oder 22 Prozent zurück. Der relative Rückgang der Emissionen in der Glasindustrie beläuft sich auf nur acht Prozent, absolut sind dies 0,3 Millionen Tonnen CO 2 . In der Keramikbranche sind die Produkte unterschiedlich stark von der Konjunktur betroffen: zum einen die Ziegelindustrie durch die stetig rückläufige Bautätigkeit, zum anderen die Industriekeramik, die teilweise von der Entwicklung in der Stahlbranche abhängig ist. Auch hier ist ein Rückgang von 16 Prozent der Emissionen sicher überwiegend ein Abbild der Konjunktur als das Ergebnis klimaschonender Maßnahmen. Bei der Herstellung von Zellstoff und Papier ist der Rückgang mit 9,5 Prozent geringer und könnte sowohl mit Energieeinsparungen als auch geringerer Produktion erzielt worden sein. Die Gesamtemissionen der Raffinerien blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Die Ursache liegt vermutlich darin, dass einige Betreiber versucht haben, durch Vollauslastung und damit verbundene Kostendegression Marktanteile zu gewinnen oder zu halten, um so die konjunkturelle Flaute zu überbrücken. Das nationale Budget des Emissionshandelssektors für die Handelsperiode 2008-2012 beträgt jährlich 451,86 Millionen Emissionszertifikate. Davon hat die DEHSt rund 390 Millionen Zertifikate kostenlos an die Anlagen ausgegeben. Unter Berücksichtigung der rund 41 Millionen Zertifikate, die zusätzlich jährlich versteigert werden, entspricht die aus dem deutschen Budget im Markt verfügbare Menge von circa 431 Millionen Zertifikaten etwa der gesamten Jahresemission in 2009 von gut 428 Millionen Tonnen CO 2 . Damit ist der Emissionshandelssektor in Deutschland im europäischen Markt eher Verkäufer als Käufer. Wird hierbei noch die Nutzung von Zertifikaten aus internationalen Klimaschutzprojekten (CDM für Projekte zwischen Industriestatten und Entwicklungsländern - JI für Projekte zwischen Industriestaaten) berücksichtigt, ergibt sich für Deutschland ein leichter Überschuss. Insgesamt sind Betreiber von 1654 Anlagen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie in Deutschland verpflichtet, die Emissionen jährlich zu melden. Bis zum 30. April 2010 müssen diese Betreiber die entsprechende Zertifikatsmenge bei der DEHSt abgeben und damit die Emissionen ihrer Anlagen im Jahr 2009 ausgleichen. Die Meldungen der emissionshandelspflichtigen Unternehmen für 2009 sind dem UBA bis zum 31. März 2010 übermittelt worden. Das UBA hat mit der Prüfung der zu Grunde liegenden Emissionsberichte der Unternehmen begonnen. Detaillierte Auswertungen zu den Kohlendioxid-Emissionen des Emissionshandelssektors stellt das UBA in Kürze im Internetportal der DEHSt bereit. Die geprüften Emissionen sowie die Abgaben jeder einzelnen Anlage sind ab 15. Mai 2010 in den öffentlichen Berichten des Registers einsehbar.
The Methodological Convention 3.0 for the Assessment of Environmental Costs contains recommendations for methods to assess environmental costs (Part “Methods”) and provides new cost rates for emissions of greenhouse gases, air pollutants and noise, as well as for transport and energy generation (Part “Cost rates”). The cost rates show the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The cost rates can be used to assess the impacts of laws and public investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the cost rates can be used, i.a., to calculate the environmental costs of production and in sustainability reports. The new version of the handbook – the „Methodological Convention 3.1” – has been published in German on December 21, 2020. It contains an update on the cost rates published in the “Methodological Convention 3.0” as well as new cost rates for building materials, emissions of nitrogen and phosphorus, and GHG emissions in agriculture. An English version will be available early in 2021. Veröffentlicht in Broschüren.
Im Städteranking zur Luftreinhaltung wurden erneut 23 europäische Städte zur Reduktion von Feinstaub und Stickoxiden miteinander verglichen. Grundlage für den Städtevergleich sind alle Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffemissionen, wobei der Fokus auf dem Verkehr liegt. Technische Maßnahmen wie die Filter-Nachrüstungsförderung oder andere ökonomische Anreize werden ebenfalls berücksichtigt. Das Städteranking wurde am 31. März 2015 vorgestellt. Zürich, Kopenhagen und Wien unternehmen demnach am meisten für die Luftreinhaltung, indem sie nicht nur die EU-Grenzwerte einhalten, sondern die Feinstaub- und Luftschadstoffbelastung gegenüber den Vorjahren deutlich senkten. 2011 befand sich Berlin noch auf dem Spitzenplatz. In der aktuellen Auswertung, die im Rahmen der Kampagne "Rußfrei fürs Klima" und des Projekts "Clean Air" von BUND, Deutscher Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Verkehrsclub Deutschland (VCD) erstellt wurde, fällt die Bundeshauptstadt auf Platz fünf zurück. Stuttgart und Düsseldorf haben bei der Luftreinhaltung ebenfalls Nachholbedarf. Schlusslicht im europäischen Städteranking ist Luxemburg.
Im Umweltbundesamt ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingerichtet worden. Das Emissionshandelssystem bietet ein ökonomisches Instrument, um den Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid (CO2), zu reduzieren. Die Tonne CO2 erhält durch dieses System einen Wert, den der (Handels-)Markt bestimmt. In der Folge werden Emissionsminderungsmaßnahmen dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten sind. Der Emissionshandel schafft Anreize für Investitionen in CO2-sparende Technologien. Zusätzlich entsteht ein neuer Markt für Händler von Emissionsberechtigungen, Sachverständige und weitere Dienstleister. Der Emissionshandel geht auf das so genannte Kyoto-Protokoll aus dem Jahre 1997 zurück.
UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut UBA eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der CO2 -Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.
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