<p>Wasser ist Grundlage jeglichen Lebens. Daher beschäftigt sich das UBA mit allen Aspekten der Verfügbarkeit und Qualität von Trinkwasser, Grundwasser, Badebeckenwasser, Flüssen, Seen und Meeren - bis zu den Polargebieten. Wir forschen experimentell, untersuchen das Wasser auf schädliche Inhaltsstoffe, Mikroorganismen und toxische Wirkungen und entwickeln Verfahren für die Überwachung.</p><p>Wir konzeptionieren Forschungsfragen in diesen Feldern sowie zum Schutz der Polargebiete, zur Gewässerökologie, zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a> sowie rechtlichen und sozio-ökonomischen Fragen der Wasserwirtschaft. Dazu forschen wir im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> und kooperieren mit anderen Institutionen und Universitäten. Eine Liste mit den aktuellen Projekten, die wir an Dritte vergeben haben, finden Sie im Beitrag unten.</p><p>Die Labore des UBA</p><p>Am UBA forschen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen an Lösungen für Probleme im Wasserbereich. In sechs Laboren an den<a href="https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/standorte-gebaeude">UBA-Standorten</a>in Bad Elster und in Berlin (Marienfelde, Bismarckplatz und Corrensplatz) werden analytische, ökotoxikologische als auch molekularbiologische und mikrobiologische Untersuchungen und vielfältige Experimente durchgeführt.</p><p>Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA entwickeln neue Analyseverfahren, um Substanzen im Wasser nachzuweisen. Erhöhte Konzentrationen oder unerwünschte Stoffe werden so frühzeitig bemerkt. Das Erkennen und Bewerten von neuen Gefährdungen ist eine Hauptaufgabe der Forscher und Forscherinnen, um Wasser gezielt zu schützen. Um nachteilige Wirkungen auf die Lebensgemeinschaften im Wasser zu erkennen, werden entsprechende Prüfverfahren zur Bewertung der ökotoxikologischen Wirkung von Stoffen konzipiert, standardisiert und weiterentwickelt.</p><p>Das UBA untersucht zum Beispiel seit vielen Jahren Fische und Sedimente aus deutschen Flüssen auf Schadstoffe, um die Entwicklung der Belastung einzuschätzen.</p><p>Für den Vollzug oder die Verbesserung von Gesetzen, die zum Beispiel Chemikalien in Gewässern betreffen, entwickelt das UBA geeignete Kriterien. Die Wasserforschung und die Chemikalienforschung sind eng miteinander verbunden: beide untersuchen die Konzentration von Substanzen und ihre Auswirkung auf die Umwelt.</p><p>Für diesen Zweck ist besonders die eigene<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalienforschung-im-uba/fliess-stillgewaesser-simulationsanlage-fsa">Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage</a>(<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=FSA#alphabar">FSA</a>) in Marienfelde geeignet. Hier lassen sich Bäche, Flüsse, Teiche und Seen inklusive der aquatischen Ökosysteme nachbilden und unter naturnahen Verhältnissen untersuchen. Die Wirkung und das Verhalten von Waschmittel, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> oder Bioziden auf die Umwelt kann so erforscht werden.</p><p>Fachgebiet: II 2.4 "Binnengewässer", Laufzeit: Juni 2025 – November 2027<br>FKZ: 3724 25 702 0Auftragnehmer/in: TU WienModellierung der Minderungsbedarfe stofflicher Einträge im Einzugsgebiet (Nord- und Ostsee) zur Erreichung des Guten Umweltzustands gemäß EU-Meeresstrategie-RahmenrichtlinieFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden", Laufzeit: Januar 2025 – Februar 2027FKZ 3724 12 703 0Auftragnehmer/in: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ GmbH; Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.; Prof. Dr.Wolfgang KöckÜberprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der WasserentnahmeentgelteFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden", Laufzeit: Januar 2025 bis Januar 2027FKZ: 3724 48 704 0Auftragnehmer/in: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ Dept. Catchment HydrologieAuswirkungen des Klimawandels auf die Grundwassertemperatur (GrundWaT) – Deutschlandweiter Überblick, mögliche Auswirkungen, EmpfehlungenFachgebiet II 2.4 "Binnengewässer" Laufzeit: Januar 2025 - September 2027FKZ: 3724 11 705 0Auftragnehmer/in:Universität Duisburg-EssenProjektsteckbrief DNA macht SchuleFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden",Laufzeit: Oktober 2024 bis Oktober 2026FKZ: 3724 23 701 0Auftragnehmer/in: Ecologic Institut, IWW Zentrum WasserEntwicklung von Leitlinien für den Umgang mit WasserknappheitFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden", Laufzeit: Oktober 2024 – Dezember 2026FKZ 3724 24 702 0Auftragnehmer/in: IWW Institut für Wasserforschung gGmbH; MOcons GmbH & Co. KG; Kanzlei Becker Büttner HeldFinanzierung der vierten Reinigungsstufe - Ausgestaltung der in der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie KARL geforderten Herstellerverantwortung vor dem Hintergrund deutschen RechtsFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden", Laufzeit: Februar 2024 - März 2026FKZ: 3723 21 156 0Auftragnehmer/in: Fresh Thoughts Consulting GmbH (FT), Ruhr-Universität Bochum, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ, Department Ökonomie, ProspexEntwicklung des zukünftigen Wasserbedarfs in verschiedenen Sektoren - Bestimmungsmethoden, Projektionen und SzenarienFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden", Laufzeit: Oktober 2023 bis Oktober 2025FKZ: 3723 21 201 0Auftragnehmer/in: Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISIVergleichende Bewertung verschiedener Maßnahmen der Regenwassernutzung in Haushalten und QuartierenFachgebiet: II 2.3 "Schutz der Meere und Polargebiete", Laufzeit: Oktober 2023 – September 2026FKZ: 3723 NK80 31Auftragnehmer/in: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)Innovatives Monitoring pelagischer Habitate - NordseeFachgebiet: II 2.3 "Schutz der Meere und Polargebiete", Laufzeit: September 2023 – Januar 2026FKZ: 3723 NK80 32Auftragnehmer/in: Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW)Innovatives Monitoring pelagischer Habitate - Entwicklung eines Diatomeen-Dinoflagellaten IndexesFachgebiet: II 2.4 "Binnengewässer", Laufzeit: Juni 2023 – November 2026FKZ: 3723 2220 10Auftragnehmer/in: Prof. Dr. Thomas Friedl, Abteilung Experimentelle Phykologie und Sammlung von Algenkulturen (EPSAG), Nikolausberger Weg 18, 37073 GöttingenCharakterisierung von mit DNA-Methoden gefundenen neuen Arten von Rotalgen (Rhodophyta) zur Verbesserung der biologischen Bewertung unter der EG-WRRLFachgebiet: II 2.4 "Binnengewässer", Laufzeit: Juni 2023 – September 2026FKZ: 3723 2420 10Auftragnehmer/in: Alexander Wachholz, Umweltbundesamt,Kleingewässer im Klimawandel: Bewertung, Schutz und Bewirtschaftung (Schutzkonzept Kleingewässer)Fachgebiet: II 2.3 "Schutz der Meere und Polargebiete", Laufzeit: Mai 2023 bis April 2027FKZ: 3723 NK 3010Auftragnehmer/in: Aqua Ecology GmbH & Co. KG, Ecologic Institut gemeinnützige GmbHStärkung des Kohlenstoffspeicherpotenzials von Nord- und Ostsee – Fokus Guter Umweltzustand EutrophierungFachgebiet: II 2.3 "Schutz der Meere und Polargebiete", Laufzeit: September 2022 – November 2025FKZ: 3722 4820 20Auftragnehmer/in: Ecologic Institut und AquaEcologyForschungs und Entwicklungsprojekt Meeresentlastung und Resilienzstärkung: Sektorübergrei-fende Transformation, Anpassung, Revitalisierung und Klimaschutz für Nord- und Ostsee (MEER:STARK)Fachgebiet: II 2.4 "Binnengewässer", Laufzeit: Juni 2022 – August 2025FKZ: 3722 320 10Auftragnehmer/in: Abteilung Aquatische Ökosystemforschung der Universität Duisburg-Essen, Abteilung Aquatische Ökologie der Universität Duisburg-Essen, Institut für Hydrobiologie und Gewässermanagement der Universität für Bodenkultur WienUmwelt-DNA-Datenbank für den behördlichen Gewässerschutz - dbDNAFachgebiet: II 2.3 "Schutz der Meere und Polargebiete", Laufzeit: Januar 2022 bis Oktober 2025FKZ: 3721 2620 10Auftragnehmer/in: Prüf- und Entwicklungsinstitut für Abwassertechnik an der RWTH Aachen e.V. (PIA e. V.) , PIA - Prüfinstitut für Abwassertechnik GmbH (PIA GmbH), Lehrstuhl für internationales Seerecht und Umweltrecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg, Ankron Water Services GmbH, - INASEA - Institut für nachhaltige Aktivitäten auf SeeProjektinformation Die Einleitung von Grau- und Schwarzwasser durch Schiffe in den Polargebieten – Umfang, Auswirkungen und RegelungsoptionenFachgebiet: II 2.1 "Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden", Laufzeit: November 2021 – Oktober 2025FKZ: 37 2148 2050Auftragnehmer/in: Technische Universität Hamburg, Technische Universität Braunschweig, Institut für ökologische WirtschaftsforschungProjektinformation TideelbeKlimaFachgebiet: II 2.3 "Schutz der Meere und Polargebiete", Laufzeit: Juni 2021 bis Oktober 2025FKZ: 3721 1820 10Auftragnehmer/in: Fresh Thoughts Consulting GmbH und Dr. Michaela Mayer (INASEA)Fachgebiet: II 2.3, Laufzeit: Juni 2021 bis September.2024Tourismusmonitoring in der AntarktisFachgebiet: II 2.4 "Binnengewässer", Laufzeit: Oktober 2018 – Dezember 2025FKZ: 3717 4324 70Auftragnehmer/in: Büro für Umweltplanung, Gewässermanagement und Fischerei RWTH Aachen Lehrstuhl und Institut für Wasserbau und WasserwirtschaftProjektinformation Quantifizierung und Vergleich der Schädigungsraten einer modifizierten und einer konventionellen Kaplanturbine
<p>Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, dass die CO₂-Bepreisung allein nicht ausreichen wird, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Stattdessen ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, der die Lenkungswirkung von Energiepreisen mit dem Ausbau öffentlicher Infrastrukturen und der Förderung von Klimaschutztechnologien kombiniert.</p><p>Die deutschen Klimaziele können nur durch den kombinierten Einsatz verschiedener energie- und klimapolitischer Instrumente erreicht werden. Dies sind zentrale Ergebnisse einer neuen Studie, die das Öko-Institut zusammen mit dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung und Professor Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin im Auftrag des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> vorgelegt hat. Die Studie untersucht mit Hilfe empirischer Daten und Modell-Analysen, wie sich die Energienachfrage bei steigenden Preisen verändert.</p><p>Die Studie hebt hervor, dass Energie- und Strompreise sowie staatlich bestimmte Preisbestandteile wie Steuern und Netzentgelte erhebliches Potenzial bieten, Energieeinsparungen zu fördern und Treibhausgasemissionen zu senken. Besonders in den energieintensiven Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie können diese Maßnahmen eine signifikante Wirkung entfalten. Gleichzeitig betonen die Forschenden die Notwendigkeit, die negative Auswirkungen hoher Energiepreise auf einkommensschwache Haushalte abzumildern.</p><p>Ein konkretes Beispiel aus der Studie verdeutlicht das Potenzial dieses Ansatzes: Wärmepumpen mit flexiblen Stromtarifen können wirtschaftlich konkurrenzfähig zu Erdgasheizungen sein. Für ein Einfamilienhaus liegen die jährlichen Gesamtkosten einer Wärmepumpe mit flexiblem Tarif bei 5.090 Euro, während eine Gas-Brennwert-Anlage mit 5.224 Euro zu Buche schlägt. Viele private Haushalte achten weniger auf die Gesamtkosten, sondern besonders auf die Anschaffungskosten der Heizungsanlage. Diese werden gegenüber zukünftigen Kosten im Betrieb häufig überbewertet. Das hat auch damit zu tun, dass Menschen oft kurzfristig handeln. Um den Markthochlauf von Wärmepumpen zu beschleunigen, empfiehlt die Studie eine Reihe politischer Maßnahmen, darunter die Senkung der Anschaffungskosten, eine einkommensgestaffelte Förderung und die kontinuierliche Beobachtung des Verhältnisses von Strom- und Gaspreisen. Denn ob sich eine Wärmepumpe im Vergleich zur Erdgasheizung wirklich lohnt, hängt nicht nur vom Strompreis, sondern auch vom Erdgaspreis ab. Im Falle einer ungünstigen Entwicklung sollte der Staat aktiv gegensteuern, z.B. durch niedrige Mehrwertsteuern für Strom mit flexiblen Stromtarifen.</p><p>Die Forschenden kommen zu dem Schluss, dass effektiver <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> mehr erfordert als nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>-Bepreisung. Sie empfehlen der Bundesregierung, verschiedene preisliche Hebel zu nutzen. So sollte die Ausgestaltung der staatlich bestimmten Bestandteile von Energie- und Strompreisen reformiert werden. Zu diesen Preisbestandteilen gehören beispielsweise Steuern und/ oder Netzentgelte. Flankierend sollte die Bundesregierung Infrastrukturen ausbauen und gezielte Hilfen für einkommensschwache Haushalte bereitstellen. Dieser umfassende Ansatz verspricht, die Klimaziele Deutschlands erreichbar zu machen und gleichzeitig soziale Härten zu vermeiden.</p>
<p>Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wird neu ausgerichtet auf das europäische Klimaschutzziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Im Mai und Juni 2023 hat die EU die dafür notwendigen rechtlichen Weichen gestellt. Nun muss die Europäische Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten vielfältige Regeln zur Umsetzung der Reform ausarbeiten.</p><p>Die Reform des europäische Emissionshandels ist Teil des sogenannten „Fit-for-55-Pakets“ und umfasst die folgenden Kernelemente:</p><p>Mit diesen Änderungen wird der Emissionshandel als Instrument für die Erreichung der Klimaziele der EU – Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 – gestärkt.</p><p>Kernelemente der Reform des EU-Emissionshandels</p><p>Die Emissionen im bestehenden EU-ETS 1 werden bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) wird dafür 2024 von derzeit 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent und ab 2028 auf 4,4 Prozent angehoben. Das Cap wird außerdem 2024 um 90 Millionen Emissionsberechtigungen und im Jahr 2026 um weitere 27 Millionen abgesenkt, so dass insgesamt eine lineare Minderung zwischen 2021 und 2030 erreicht wird. Die Marktstabilitätsreserve (MSR) wird gestärkt, denn die verdoppelte Kürzungsrate von 24 Prozent der Umlaufmenge (TNAC) wird bis 2030 beibehalten. Es wird außerdem ein Glättungsmechanismus eingeführt, um Schwelleneffekte zu vermeiden. Luft- und Seeverkehr werden in die Berechnung der TNAC einbezogen. Die Menge der in der MSR gehaltenen Emissionsberechtigungen wird auf 400 Millionen Emissionsberechtigungen beschränkt.</p><p>Die kostenlose Zuteilung für die energieintensive Industrie bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nunmehr zu einem Teil an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft und insbesondere für die Branchen reduziert, die vom Grenzausgleichsmechanismus CBAM erfasst sind. Luftfahrzeugbetreiber erhalten bereits ab 2026 keine kostenlose Zuteilung mehr.</p><p>Die Mitgliedstaaten müssen ab sofort 100 Prozent ihrer Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwenden statt wie bisher 50 Prozent. Die europäischen Modernisierungs- und Innovationsfonds werden aufgestockt und erweitert. Außerdem wird ein neuer „Sozialer Klimafonds“ geschaffen, um die sozialen Auswirkungen der CO2-Bepreisung abzufedern.</p><p>Zum Schutz vor Carbon Leakage, das heißt der Verlagerung von industrieller Produktion, Investitionen und damit verbundenen Emissionen ins Ausland, wird ein Grenzausgleichsmechanismus für den CO2-Preis des EU-ETS 1 eingeführt. Aus dem Ausland in die EU eingeführte energieintensive Grundstoffe und Produkte werden dadurch mit demselben CO2-Preis belegt wie in der EU. Im Gegenzug sollen die bisherigen Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz, insbesondere die kostenlose Zuteilung, für diese Produkte schrittweise zurückgeführt und beendet werden. Bereits ab Oktober 2023 müssen Importeure von CBAM-Produkten über die in den eingeführten Produkten eingebetteten Emissionen berichten. Ab 2026 müssen für die berichteten Emissionen auch Zertifikate zum Preis von EU-Berechtigungen erworben und abgegeben werden.</p><p>Der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 wird um den Sektor Seeverkehr erweitert. Die Emissionen aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, d.h. EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Emissionen am Liegeplatz werden vollständig erfasst. Emissionen aus Fahrten, die vom Ausland im EWR ankommen bzw. vom EWR ins Ausland abgehen, werden zu 50 Prozent abgedeckt. Die Einbeziehung des Seeverkehrs erfolgt schrittweise ab 2024. Für das erste Berichtsjahr müssen von den Seeschifffahrtsunternehmen zunächst lediglich für 40 Prozent der verifizierten Emissionen Berechtigungen abgegeben werden. Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent im Jahr 2025 und schließlich auf 100 Prozent ab 2026 an. Für die Jahre 2024 und 2025 soll für die nicht über Berechtigungen abgegoltenen Emissionen eine entsprechende Menge aus dem Auktionsvolumen gelöscht werden.</p><p>Der EU-ETS 1 wird auch im Sektor Luftverkehr deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen LRF deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenfreien Zuteilung bis Ende 2025. Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>, später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht, in den ETS 1 einbezogen. Zudem wird <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CORSIA#alphabar">CORSIA</a> für die Flüge von und zu Drittstaaten im Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie im EWR implementiert. Und schließlich wird es eine nachgelagerte, antragsbasierte, kostenlose Zuteilung von maximal 20 Millionen Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Kraftstoffen geben, um die Preisdifferenz zum herkömmlichen Kerosin teilweise auszugleichen.</p><p>Für die Emissionen im Straßenverkehr, den Gebäuden und den Industrie- und Energieanlagen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen, wird ab 2027 ein neuer, zunächst vom EU-ETS 1 getrennter Emissionshandel eingeführt (EU-ETS 2). Bereits ab 2024 müssen die Emissionen berichtet werden. Die Bepreisung erfolgt vergleichbar zu dem bereits<a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/co2-preis-fuer-emissionen-aus-waerme-verkehr">2021 eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS)</a>über einen Upstream-Ansatz, das heißt die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen für die in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen Emissionsberechtigungen abgeben. Die damit einhergehenden Kosten geben die Inverkehrbringer an die Endverbraucher*innen weiter und setzen damit Anreize für klimaschonendes Verhalten. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert. Entscheidend ist, dass der EU-ETS 2 mit einem bindenden Cap ausgestattet wird – die CO2-Preise bilden sich damit am Kohlenstoffmarkt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum nEHS, der in den EU-ETS 2 überführt wird. Die Minderung im EU-ETS 2 soll bis 2030 bei 42 Prozent gegenüber 2005 liegen. Die Implikationen des EU-ETS 2 auf die privaten Haushalte werden über den oben genannten Sozialen Klimafonds und die Verwendung der nationalen Versteigerungseinnahmen für Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum sozialen Ausgleich aktiv flankiert.</p><p>Öko-Institut, adelphi und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) erarbeiten gemeinsam mit dem Umweltbundesamt fünf Factsheets, die die wesentlichen geplanten Anpassungen im EU-ETS erklären und sukzessive auf dieser Seite eingestellt werden.</p>
Seit 2021 etabliert der nationale Emissionshandel (nEHS) nach den Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in Deutschland für fossile Brennstoffemissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eine CO2-Bepreisung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für den Vollzug des BEHG zuständig. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) setzt den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nEHS. In § 26 Abs. 2 BECV ist festgelegt, dass die DEHSt seit 2022 jährlich ein Konsultationsverfahren zur BECV durchführt. Das Ziel der Konsultation besteht darin, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nEHS und der zugehörigen Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Für die Durchführung des BECV-Konsultationsverfahrens 2023 hat die DEHSt das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung beauftragt. Im Rahmen der diesjährigen Konsultation wurde im April und Mai 2023 eine Online Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Juni 2023 auf einem Experten-Forum diskutiert. Die Ergebnisse beider Prozesse werden in diesem Abschlussbericht zusammenfassend dargestellt. Für die Befragung wurde ein Forschungsansatz mit qualitativen und quantitativen Elementen gewählt. Folgende Themenblöcke wurden dabei thematisiert: 1. Allgemeine Informationen zu Befragten, 2. Allgemeines zu BEHG und BECV, 3. Ausgestaltung der Beihilferegelung, 4. Gegenleistungen / Investitionen, 5. Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch und 6. Erfahrungen mit dem Verfahren zur Beantragung der CarbonLeakage-Kompensation. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Rahmen des BECV-ExpertenForums mit Vertretern*Vertreterinnen der Verbände, Carbon-Leakage-Experten*Expertinnen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diskutiert. Quelle: Forschungsbericht
Seit 2021 etabliert der nationale Emissionshandel (nEHS) nach den Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland für sämtliche fossilen Brennstoffemissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eine CO2-Bepreisung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für den Vollzug des BEHG zuständig. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) setzt den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nEHS. In § 26 Abs. 2 BECV ist vorgesehen, dass die DEHSt ab 2022 jährlich ein Konsultationsverfahren zur BECV durchführt. Das Ziel der Konsultation besteht darin, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nEHS und der zugehörigen Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECVauf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Für die Durchführung der Konsultation hat die DEHSt das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) beauftragt. Im Rahmen der Konsultation wurde zum einen im April 2022 eine OnlineBefragung durchgeführt, zum anderen wurden im Juni 2022 die Ergebnisse der Befragung auf einem Experten-Forum diskutiert. Die Ergebnisse beider Prozesse werden in diesem Abschlussbericht zusammenfassend dargestellt. Für die Befragung wurde ein Forschungsansatz mit qualitativen und quantitativen Elementen gewählt. Folgende Themenblöcke wurden dabei thematisiert: 1. Allgemeine Informationen zu Befragten, 2. Allgemeines zu BEHG und BECV, 3. Ausgestaltung der Beihilferegelung, 4. Gegenleistungen / Investitionen und 5. Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Rahmen des BECVExperten-Forums mit Vertretern*Vertreterinnen der Verbände, Carbon LeakageExperten*Expertinnen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diskutiert. Quelle: Forschungsbericht
Green Budget Europe (GBe) wurde am 4. November 2014 unter der Leitung von James Nix gegründet. GBe will eine umweltverträgliche Steuerpolitik und die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen in Europa fördern. GBE setzt sich für die Verschiebung der Steuerlast von Arbeit auf umweltbezogene Steuern wie Steuern für Energie- und Ressourcenverbrauch, die Angleichung öffentlicher Ausgaben mit Nachhaltigkeitszielen und die Verringerung umweltschädlicher Subventionen ein. Gründungsmitglieder des GBE sind das Europäische Umweltbüro, Transport & Environment, die Finnish Association for Nature Conservation, die Clean Air Action Group und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, welches das GBE ursprünglich seit 2008 als Projekt geleitet hat.
A Ausgangslage: Um eine ökologisch verträgliche Wirtschaftsweise zu fördern und damit auch die Ziele einer Green Economy zu erreichen, sollte der Staat durch seine Einnahmen- und Ausgabenpolitik Anreize für umweltgerechte Produktions- und Konsumweisen setzen und langfristigen Trends, etwa dem demografischen Wandel oder technologischen Trends (z.B. dem Umstieg auf erneuerbare Energien, Elektromobilität) Rechnung tragen. Derzeit wird das Finanzsystem diesen Herausforderungen noch nicht umfassend gerecht. Es ist z.B. noch nicht ausreichend an ökologischen Zielen ausgerichtet. Daher ist es erforderlich, Ansätze für ein System öffentlicher Finanzen fortzuentwickeln, das eine konsistente ökologische Lenkungswirkung und eine sozialverträgliche Gestaltung umfasst. Ein Anknüpfungspunkt sind dabei umweltschädliche Subventionen. Diese belasten den Staatshaushalt mehrfach: Auf der einen Seite durch die Gewährung von umweltschädlichen Subventionen und auf der anderen Seite bei der Beseitigung der Folgeschäden an Umwelt und Gesundheit. B Zielstellung und Methodik: 1. Entwicklung eines Gesamtkonzeptes, das zentrale ökologische Ziele und langfristige gesellschaftliche und technische Trends (z.B. Klimaschutzziele, demografischer Wandel und dadurch entstehende langfristige Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungssysteme, Elektromobilität, Umstieg auf erneuerbare Energien) und ihre Rückwirkungen auf das öffentliche Finanzsystem adressiert. 2. Entwicklung von Vorschlägen für rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen, die eine ökologische Fortentwicklung der öffentlichen Finanzen erleichtern. 3. Vertiefte Analyse und Gestaltung einzelner Instrumente, die für das Gesamtkonzept essenziell sind und/oder innovativen Charakter haben.
Im Rahmen der Hochschultage 'Ökosoziale Marktwirtschaft und Nachhaltigkeit' sollen an ausgewählten Universitäten und Hochschulen in Vorträgen und Workshops bzw. AGs Themen wie Governance, Ordnungspolitik, Globalisierung, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Armutsüberwindung, Weltethos, Rio+20, Green Capitalism, Green Purchasing, Social Business, CSR, Branchencodes etc. vorgestellt und bearbeitet werden.
Der fortschreitende Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) stellt eine wesentliche Herausforderung für das deutsche Energiesystem dar. Insbesondere die Schwankungen der dargebotsabhängig einspeisenden EE müssen durch eine 'Flexibilisierung' des gesamten Energiesystems aufgefangen werden, um die Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten. Vermehrt auftretende negative Strompreise, zunehmende Preisschwankungen, drohende Netzüberlastungen und die damit einhergehende Abschaltung von Windkraftanlagen sind Indikatoren dafür, dass aktuelle gesetzliche Regelungen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder die derzeitige Ausgestaltung der Regelleistungsmärkte nicht ohne weiteres geeignet sind, die Aufnahme einer weiter zunehmenden Erzeugung aus EE zu garantieren. Daher ist zu untersuchen, wie die bestehenden Regelungen zur Marktausgestaltung verändert werden müssen, um den Übergang in ein flexibles zukunftsfähiges System mit einem Anteil von 30, 50, 80 oder gar 100 Prozent Stromerzeugung aus EE zu ermöglichen. Insbesondere soll geprüft werden, ob zusätzliche oder alternative Instrumente zu einem flexiblen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage beitragen können. Neben Kapazitätsmärkten werden hierzu eine veränderte Ausgestaltung der Regelenergiemärkte und des Netzengpassmanagements diskutiert. Zudem ist auch zu untersuchen, ob auf der Ebene der Bilanzkreise Flexibilität bzw. die Verstetigung der Einspeisung durch Anreize gezielt beeinflusst werden können. Vorschläge zur Anpassung der Marktausgestaltung sollen dementsprechend ausgearbeitet und bewertet werden, wobei die Integration der EE im Vordergrund steht. Die Analyse der Bereiche Kapazitätsmechanismen, Weiterentwicklung von Regelenergiemärkten, Netzengpassmanagement oder Flexibilitätsmärkten soll zu konkreten Aussagen zur Ausgestaltung von Förderinstrumenten mit Anreizen für u. a. das Zusammenschalten von dezentralen Erzeugern, Verbrauchern und Speichern zu virtuellen Kraftwerken führen. Die ausgearbeiteten Vorschläge sollen auf Praktikabilität und Effizienz hin geprüft werden. Dazu sollen die Folgewirkungen auf die Technologieentwicklung und -einführung (z. B. von Speichern) überprüft und die mittelbaren Wirkungen im Kontext der ökosozialen Marktwirtschaft im Hinblick auf soziale, ökonomische und ökologische Aspekte aufgezeigt werden. Entsprechend der Zielsetzung werden im Rahmen des Forschungsprojektes fünf große Arbeitsbereiche unterschieden: - Arbeitsbereich A: Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen bei verstärkter Einspeisung EE - Arbeitspaket B: Weiterentwicklung von Regelenergiemärkten bei verstärkter Einspeisung EE - Arbeitspaket C: Analyse von Maßnahmen zum Netzengpassmanagement bei verstärkter Einspeisung EE - Arbeitspaket D: Analyse von Anreizen für Flexibilitätsbereitstellung bei verstärkter Einspeisung EE - Arbeitspaket E: Synthese und Gesamtempfehlungen zum zukünftigen Marktdesign bei verstärkter Einspeisung EE.
Der fortschreitende Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) stellt eine wesentliche Herausforderung für das deutsche Energiesystem dar. Insbesondere die Schwankungen der dargebotsabhängig einspeisenden EE müssen durch eine 'Flexibilisierung' des gesamten Energiesystems aufgefangen werden, um die Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten. Vermehrt auftretende negative Strompreise, zunehmende Preisschwankungen, drohende Netzüberlastungen und die damit einhergehende Abschaltung von Windkraftanlagen sind Indikatoren dafür, dass aktuelle gesetzliche Regelungen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder die derzeitige Ausgestaltung der Regelleistungsmärkte nicht ohne weiteres geeignet sind, die Aufnahme einer weiter zunehmenden Erzeugung aus EE zu garantieren. Daher ist zu untersuchen, wie die bestehenden Regelungen zur Marktausgestaltung verändert werden müssen, um den Übergang in ein flexibles zukunftsfähiges System mit einem Anteil von 30, 50, 80 oder gar 100 Prozent Stromerzeugung aus EE zu ermöglichen. Insbesondere soll geprüft werden, ob zusätzliche oder alternative Instrumente zu einem flexiblen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage beitragen können. Neben Kapazitätsmärkten werden hierzu eine veränderte Ausgestaltung der Regelenergiemärkte und des Netzengpassmanagements diskutiert. Zudem ist auch zu untersuchen, ob auf der Ebene der Bilanzkreise Flexibilität bzw. die Verstetigung der Einspeisung durch Anreize gezielt beeinflusst werden können. Vorschläge zur Anpassung der Marktausgestaltung sollen dementsprechend ausgearbeitet und bewertet werden, wobei die Integration der EE im Vordergrund steht. Die Analyse der Bereiche Kapazitätsmechanismen, Weiterentwicklung von Regelenergiemärkten, Netzengpassmanagement oder Flexibilitätsmärkten soll zu konkreten Aussagen zur Ausgestaltung von Förderinstrumenten mit Anreizen für u. a. das Zusammenschalten von dezentralen Erzeugern, Verbrauchern und Speichern zu virtuellen Kraftwerken führen. Die ausgearbeiteten Vorschläge sollen auf Praktikabilität und Effizienz hin geprüft werden. Dazu sollen die Folgewirkungen auf die Technologieentwicklung und -einführung (z. B. von Speichern) überprüft und die mittelbaren Wirkungen im Kontext der ökosozialen Marktwirtschaft im Hinblick auf soziale, ökonomische und ökologische Aspekte aufgezeigt werden. Entsprechend der Zielsetzung werden im Rahmen des Forschungsprojektes fünf große Arbeitsbereiche unterschieden: - Arbeitsbereich A: Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen bei verstärkter Einspeisung EE - Arbeitspaket B: Weiterentwicklung von Regelenergiemärkten bei verstärkter Einspeisung EE - Arbeitspaket C: Analyse von Maßnahmen zum Netzengpassmanagement bei verstärkter Einspeisung EE - Arbeitspaket D: Analyse von Anreizen für Flexibilitätsbereitstellung bei verstärkter Einspeisung EE - Arbeitspaket E: Synthese und Gesamtempfehlungen zum zukünftigen Marktdesign bei verstärkter Einspeisung EE.
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geschlossen | 8 |
offen | 10 |
Language | Count |
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Deutsch | 18 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 3 |
Keine | 4 |
Webseite | 13 |
Topic | Count |
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Boden | 14 |
Lebewesen und Lebensräume | 14 |
Luft | 8 |
Mensch und Umwelt | 18 |
Wasser | 8 |
Weitere | 18 |