<p>Emissionen und Emissionsminderung bei Kleinfeuerungsanlagen</p><p>Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen.</p><p>Feinstaub-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen</p><p>Kleinfeuerungsanlagen erzeugen durch das Verbrennen von Erdgas, Heizöl, Holz oder Kohle Heizwärme oder erwärmen das Brauchwasser. Überwiegend handelt es sich um Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser beheizen, etwa Festbrennstoff-, Öl- oder Gasheizungen. Bei Feuerungsanlagen, die einzelne Zimmer beheizen, wie Kamin- oder Kachelöfen, handelt es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen, die meist mit Holz oder Kohle befeuert werden. Im Folgenden werden unter Kleinfeuerungsanlagen alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 1.000 kW verstanden, die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen -<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV)</a>geregelt sind.</p><p>Die im Folgenden dargelegten Emissionsdaten stammen aus dem nationalen Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025, und spiegeln den Stand für das Jahr 2023 wider.</p><p>Die Staubemissionen werden hierbei in den Größenklassen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm) und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 2,5 µm) angegeben. Feinstaub (PM2,5) ist aus gesundheitlicher Sicht relevanter und sollte im Hinblick auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation prioritär reduziert werden.</p><p>Die Feinstaub-Emissionen (PM10) aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) liegen bei 17,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Hiervon machen die Emissionen aus Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 15,7 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025).</p><p>Bei der Feinstaubfraktion (PM2,5) liegen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 16,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Auch hier machen Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 14,9 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>).</p><p>Die Verbrennung von Holz in privaten Haushalten sowie in gewerblich genutzten Gebäuden ist somit eine wesentliche Quelle der Feinstaubemissionen in Deutschland. Die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen sind stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a> während der Heizperiode abhängig: Bei niedrigen Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Brennstoffeinsatzes. Bei höheren Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich geringere Emissionen aufgrund des gesunkenen Brennstoffeinsatzes. Außerdem ist die Verwendung ordnungsgemäßer Brennstoffe sowie eine sachgerechte Bedienung und regelmäßige Wartung der Anlagen notwendig, um die Emissionen so gering wie möglich zu halten.</p><p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Luftschadstoff- Emissionsberichterstattung erhalten Sie<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">hier</a>.</p><p>Emissionen unterschiedlicher Feuerungssysteme</p><p>Bei Holzfeuerungen in privaten Haushalten ist zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Kachelöfen, die einzelne Räume beheizen, und Zentralheizungskesseln, die Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, zu unterscheiden. Einzelraumfeuerungsanlagen verbrennen meist entweder Scheitholz oder Kohle die von Hand in die Feuerungsanlage eingebracht werden oder Holzpellets, die mechanisch der Feuerungsanlage zugeführt werden. Bei Festbrennstoffkesseln gibt es neben Pellet-, Scheitholz- und Kohlekesseln auch noch automatisch betriebene Hackschnitzelkessel. Dabei werden die Holzhackschnitzel mechanisch dem Brennraum zugeführt.</p><p>Ein Problem für die Luftreinhaltung stellen die – zumeist älteren – Einzelraumfeuerungen dar. Diese verursachen bei gleichem (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel. Wie hoch diese Emissionen tatsächlich sind, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Brennstoffzufuhr (automatisch oder manuell), der Wartungszustand der Anlage, die Bedienung sowie die Auswahl und Qualität des genutzten Holzes haben einen großen Einfluss auf die Emissionen.</p><p>Gas- und Ölfeuerungen stoßen bei gleichem Energiebedarf sehr viel weniger Feinstaub aus als Festbrennstoffkessel: So liegen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>- bzw. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a> -Emissionen aller Gasheizungen, die in der 1. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a> geregelt sind, bei 35 t (inklusive Flüssiggas mit 1 t) und die PM10 bzw. PM2,5 -Emissionen aller Ölheizungen bei 380 t (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>).</p><p>Anforderungen an Holzfeuerungsanlagen</p><p>Für die Begrenzung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gilt in Deutschland die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV).</a>Sie gibt vor, welche Emissionsgrenzwerte Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher einhalten müssen und welche Brennstoffe in solchen Anlagen zulässig sind. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2010 novelliert. Für Feuerungsanlagen, die ab 2015 errichtet wurden, gelten Emissionsgrenzwerte, die nur mit moderner Technik eingehalten werden können. Auch für kleinere Heizkessel ab vier Kilowatt (kW) gelten Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten abhängig vom Errichtungsjahr. Alte Öfen und Kessel mit hohen Emissionen müssen die Betreiber*innen nach entsprechenden Übergangsfristen nachrüsten oder stilllegen.</p><p>Angesichts des hohen Ausstoßes an Feinstaub sollte bei Holzfeuerungen nur modernste Anlagentechnik mit möglichst niedrigen Emissionen zum Einsatz kommen. Relativ niedrige Emissionsgrenzwerte gelten für Holzpelletheizungen. Besonders emissionsarme Holzfeuerungen erfüllen die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder erhalten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (<a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html">BEG EM</a>) einen Bonus (sog. Emissionsminderungs-Zuschlag).</p><p>Eine weitere Minderung der Emissionen kann durch eine Kombination aus Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle (Sonne, Erd- oder Luftwärme) zur Abdeckung der Grundlast und der Holzfeuerung zur Abdeckung von Zeiten hohen Energiebedarfs erreicht werden. Auf das Verbrennen von Holz ausschließlich aus Behaglichkeitsgründen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.</p><p>Anteil an den Stickstoffoxid-Emissionen</p><p>Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2023 mit rund 67 Tausend Tonnen etwa 8 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>). Hier bestehen zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen geringere Unterschiede als bei den Feinstaubemissionen.</p><p>Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen</p><p>Die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle) aus Kleinfeuerungsanlagen lagen im Jahr 2023 mit 100 Millionen Tonnen etwas niedriger als im Vorjahr<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen">(Nationales Treibhausgasinventar, Submission 2025)</a>.</p><p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Treibhausgas-Emissionsberichterstattung erhalten Sie<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissionen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">hier</a>.</p><p>Anteil an den Emissionen gasförmiger organischer Luftschadstoffe (ohne Methan)</p><p>Die Emissionen von gasförmigen organischen Luftschadstoffen ohne Methan (sog. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NMVOC#alphabar">NMVOC</a>) aus Kleinfeuerungsanlagenmachten 2023 mit rund 36 Tausend Tonnen etwa 3,7 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>).</p><p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Emissionsberichterstattung für Treibhausgase und Luftschadstoffe erhalten Sie hier (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissionen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Treibhausgase</a>bzw.<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Luftschadstoffe</a>).</p>
In dem hier skizzierten Projekt sollen einfach anwendbare und multiplizierbare Lösungen für den Austausch von Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen in Bestandsgebäuden unter Verwendung des natürlichen Kältemittels R290 (Propan) erarbeitet werden. Die Kombination aus dem für die Energiewende erforderlichen Anstieg installierter Wärmepumpensysteme (6 Mio. Geräte bis 2030) und der angestrebten Verschärfung der F-Gas-Verordnung stellt für die Wärmepumpenhersteller und die umsetzenden Gewerke eine große Herausforderung dar. Dabei stellen sich je nach Bestandsanlagentechnik und Gebäudeklasse (E/ZFH vs. MFH, Baualtersklasse) verschiedene Anforderungen und Schwierigkeitsgrade des Heizungsaustauschs durch Wärmepumpen. Besondere Herausforderungen werden im Wohnungsbestand der Mehrfamilienhäuser gesehen. In dem hier skizzierten Projekt sollen für die drei Anwendungsfelder 'Ersatz Gas-Etagenheizung', 'Ersatz Zentralheizung im Keller' und 'Leistungssteigerung außen aufgestellter Wärmepumpen' technische Wärmepumpensystemlösungen entwickelt und in unterschiedlicher Ausprägung durch Funktionsmuster demonstriert werden. Die Lösungen sollen derart gestaltet sein, dass im Anschluss an das Projekt eine breite und akzeptierte Umsetzung in Gebäuden stattfinden kann. Die wissenschaftlichen Herausforderungen liegen in zahlreichen Einzelthemen, wie z.B. der Kältemittelreduktion für neue Wärmepumpensysteme, der Entwicklung von Lösungen für den Ersatz von Gasetagenheizungen, der systematischen Quellenanalyse hierfür und der integrierenden Regelung zwischen Gerät und System und soll Grundstein für Entwicklungsfragen der nächsten und übernächsten Produktgenerationen sein. Die zentralen Marktakteure dieses Prozesses, die Wohnungswirtschaft und die Wärmepumpenhersteller, sind über einen Beirat in das Projekt eingebunden und können die Anforderungen und Randbedingungen der zu entwickelnden Lösungen mitbestimmen und jeweils in ihre dann folgenden Produktentwicklungen übernehmen.
In dem hier skizzierten Projekt sollen einfach anwendbare und multiplizierbare Lösungen für den Austausch von Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen in Bestandsgebäuden unter Verwendung des natürlichen Kältemittels R290 (Propan) erarbeitet werden. Die Kombination aus dem für die Energiewende erforderlichen Anstieg installierter Wärmepumpensysteme (6 Mio. Geräte bis 2030) und der angestrebten Verschärfung der F-Gas-Verordnung stellt für die Wärmepumpenhersteller und die umsetzenden Gewerke eine große Herausforderung dar. Dabei stellen sich je nach Bestandsanlagentechnik und Gebäudeklasse (E/ZFH vs. MFH, Baualtersklasse) verschiedene Anforderungen und Schwierigkeitsgrade des Heizungsaustauschs durch Wärmepumpen. Besondere Herausforderungen werden im Wohnungsbestand der Mehrfamilienhäuser gesehen. In dem hier skizzierten Projekt sollen für die drei Anwendungsfelder 'Ersatz Gas-Etagenheizung', 'Ersatz Zentralheizung im Keller' und 'Leistungssteigerung außen aufgestellter Wärmepumpen' technische Wärmepumpensystemlösungen entwickelt und in unterschiedlicher Ausprägung durch Funktionsmuster demonstriert werden. Die Lösungen sollen derart gestaltet sein, dass im Anschluss an das Projekt eine breite und akzeptierte Umsetzung in Gebäuden stattfinden kann. Die wissenschaftlichen Herausforderungen liegen in zahlreichen Einzelthemen, wie z.B. der Kältemittelreduktion für neue Wärmepumpensysteme, der Entwicklung von Lösungen für den Ersatz von Gasetagenheizungen, der systematischen Quellenanalyse hierfür und der integrierenden Regelung zwischen Gerät und System und soll Grundstein für Entwicklungsfragen der nächsten und übernächsten Produktgenerationen sein. Die zentralen Marktakteure dieses Prozesses, die Wohnungswirtschaft und die Wärmepumpenhersteller, sind über einen Beirat in das Projekt eingebunden und können die Anforderungen und Randbedingungen der zu entwickelnden Lösungen mitbestimmen und jeweils in ihre dann folgenden Produktentwicklungen übernehmen.
Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Pfarrhaus der Ev. Kirchengemeinde Gangelt, errichtet 1978, bestehend aus Pfarrwohnung (150 m2), Einliegerwohnung (55 m2), Pfarrbüro mit Gemeinderaum (75 m2). Art der Heizungsanlage: Ölheizung; Warmwasserbereitung zentral durch Ölheizung; Konzeption der Anlage ist auf 8 Personen ausgelegt (z.Zt. 5 Pers. + Gemeindebüro); Installation von 6 Kollektoren (delta-tec, Typ: heliotrop), Bruttofläche 12 m2, auf der südlichen Dachfläche-Bindl-Warmwasserspeicher (400 l)Temperaturdifferenzregler mit Bypass-Funktion und Kühlfunktion; Plattenwärmemengentauscher zur Rücklauf-Beheizung der Zentralheizung; Energetische Bewertung der Solaranlage: 70 Prozent der Warmwasserbereitung; 30 Prozent des Gesamtwärmeverbrauchs. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: 1. Rückgriff auf das Angebot der DBU zur zentralen Beschaffung geeigneter Visualisierungseinrichtungen; 2. Im Verbund mit Kirchengemeinden der Region Veröffentlichung in kirchlicher und kommunaler Presse; 3. In Zusammenarbeit mit dem Erwachsenenbildungsreferats unseres Kirchenkreises Einbindung in Modelle der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Seminare); die Unterstützung des Landespfarrers für Ökologie, Herrn Wennmacher/Moers, wird angefragt; 4. Thematisierung und Demonstration der Anlage in Gruppen der Gemeinde als Beispiel einer umweltschonenden Alternative (vor dem Hintergrund der Braunkohleproblematik im Osten unseres Kirchenkreises); 5. Angebote an ortsansässige Schulen, sich mit Fragen von Energieverbrauch etc. zu befassen. Dazu wird die Einspeisung der Verbrauchsdaten/Wärmemengenzähler in den Computer vorgesehen; 6. Im hiesigen ländlichen Raum, der zur Zeit einen enormen Bauboom erfährt, wird die Anlage als Muster zur Besichtigung für interessierte Bauherrn zur Verfügung stehen. Die Vermittlung durch die lokale Entwicklungsgesellschaft wird dabei angefragt. Die Durchführung von Seminaren ist durch die ausführende Firma zugesagt. Fazit: Für eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit ist es noch zu früh. Dennoch sind wir über die Entscheidung zur Errichtung unserer Solaranlage froh. Die Fördermöglichkeiten haben diese erleichtert. Andererseits war der Verwaltungsaufwand z.T. zu hoch. Wir sind nun gespannt, wie sich die Anlage über einen längeren Zeitraum bewährt und verfolgen darüber hinaus die Möglichkeit, auch über Stromerzeugung aus Solarenergie nachzudenken.
Nach Abschluss der Sondierungsgespräche starten Union und SPD am heutigen Donnerstag in Berlin die Koalitionsverhandlungen. Dabei wird auch die Frage zu klären sein, wie die erforderliche Wärmewende in den kommenden Jahren gestaltet wird. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann dringt vor allem auf politische Kontinuität. „Die Wärmewende ist unverzichtbarer Baustein für das Erreichen der vereinbarten Klimaziele, zu der sich beide Sondierungsparteien jetzt ausdrücklich bekannt haben“, betonte der Minister. „Zweifellos waren Entstehung und Kommunikation des so genannten Heizungsgesetzes in der jetzt endenden Legislaturperiode durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck völlig verunglückt, in der Außenwirkung geradezu desaströs. Im Grundsatz bleibt aber der eingeschlagene Kurs in Sachen Wärmewende richtig.“ Weiter erklärte Willingmann: „Die Energiewirtschaft, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Planungssicherheit. Sie erwarten völlig zu Recht, dass man sich auf bestimmte Vorgaben der Politik und gemeinsam verabredete Ziele auch verlassen kann. Dies gilt umso mehr, wenn auf Grundlage dieser Politik erhebliche Investitionsentscheidungen zu treffen sind – ob in Unternehmen oder durch Privathaushalte.“ In Sachsen-Anhalt haben viele Städte und Gemeinden bereits damit begonnen, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Mit Hilfe der Pläne soll systematisch erfasst werden, welche Heiztechnologien derzeit in Haushalten genutzt werden und welche nachhaltigen Lösungen künftig zum Einsatz kommen könnten. Nach dem aktuell gültigen Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes sollen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern damit bis 2026 fertig werden, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. „Um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, müssen wir die Wärmenetze in Deutschland schrittweise treibhausgasfrei machen“, erklärte Willingmann. „Ich gehe davon aus, dass die künftige Koalition in Berlin von dieser Planung seriöserweise nicht abrücken wird.“ Der Minister erwartet darüber hinaus, dass auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, im Wesentlichen erhalten bleibt. „Das unter Kanzlerin Merkel geschaffene, in der endenden Legislatur novellierte Gebäudeenergiegesetz beinhaltet keine ideologischen Härten mehr, die fraglos im in die Öffentlichkeit gelangten BMWK-Referentenentwurf im Februar 2023 zunächst vorhanden waren. Es muss also niemand seine Gas- oder Ölheizung über Nacht abschalten oder gar herausreißen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch, dass wir die Wärmewende nicht auf die lange Bank schieben können. Pragmatismus sowie wirtschaftliche und soziale Verträglichkeit sind entscheidende Prämissen, gleiches gilt aber auch für das Erreichen der Klimaneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts.“ In seiner aktuellen Fassung legt das GEG fest, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Das geht unter anderem mit Wärmepumpen, Fernwärme und Hybridheizungen. Bestehende Heizungen, die fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl nutzen, dürfen auch nach 2026 bzw. 2028 weiter betrieben und auch repariert werden. Ein tatsächliches Verbot betrifft lediglich sehr alte und ineffiziente Gas- und Ölheizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind. Diese Vorschrift ist jedoch nicht neu, sondern wurde bereits in der Vorgängerversion des GEG, der Energieeinsparverordnung (EnEV), festgelegt. Um die Wärmewende in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben, wird das Energieministerium in den nächsten Wochen die Bundesvorgaben zur kommunalen Wärmeplanung in einem Landesgesetz festhalten. Mit dem Gesetz wird den Kommunen im Land nicht nur die Aufgabe der Wärmeplanung übertragen; es wird zugleich auch der Mehrbelastungsausgleich geregelt. Damit erhalten Private wie Unternehmer, aber auch die Kommunen weitere Planungssicherheit. Informationen zur Wärmewende in Sachsen-Anhalt sind auf den MWU-Internetseiten abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/kommunale-waermeplanung Weitere Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
<p>Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen</p><p>Umweltbelastungen verursachen hohe Kosten für die Gesellschaft, etwa in Form von umweltbedingten Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfällen oder Schäden an Ökosystemen. Im Jahr 2022 betrugen die Umweltkosten in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung mindestens 301 Milliarden Euro. Eine ambitionierte Umweltpolitik senkt diese Kosten und entlastet damit die Gesellschaft.</p><p>Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Umweltkosten</p><p>Umweltkosten sind ökonomisch höchst relevant. Das zeigte bereits der sogenannte „Stern Report“ im Jahr 2006, der die allein durch den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> entstehenden Kosten auf jährlich bis zu 20 % des globalen Bruttoinlandprodukts bezifferte. Auch fünfzehn Jahre nach Erscheinen des „Stern Reviews“, bekräftigt der Ökonom Nicholas Stern, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten des Klimaschutzes um ein Vielfaches übersteigen und ruft erneut zu entschiedenem Handeln im Kampf gegen den Klimawandel auf (Stern 2006 und Stern 2021). Auch auf Deutschland bezogene Schätzungen zeigen die ökonomische Bedeutung allein der durch Luftschadstoffe und Treibhausgase entstehenden Kosten. So haben die deutschen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>- und Luftschadstoff-Emissionen in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung im Jahr 2022 Kosten in Höhe von mindestens 301 Milliarden Euro verursacht (siehe Abb. "Umweltkosten durch Treibhausgase und Luftschadstoffe für Strom-, Wärmeerzeugung und Straßenverkehr").</p><p>* Basierend auf Kaufkraft 2024<br>**Klimaschadenskosten ab 2020 basieren auf dem GIVE-Modell, Werte vor 2020 auf dem Vorgänger Modell FUND<p>Zeitreihen zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien sowie Energiedaten, TREMOD 6.53</p><p>Umweltkosten der Strom- und Wärmeerzeugung</p><p>Bei der Strom- und Wärmeerzeugung entstehen hohe Umweltkosten. Sie unterscheiden sich in Abhängigkeit von den eingesetzten Energieträgern deutlich. Stromerzeugung mit Braunkohle verursacht die höchsten Umweltkosten, gefolgt von den fossilen Energieträgern Öl und Steinkohle. Bereits deutlich niedriger liegen die Umweltkosten der Stromerzeugung aus Erdgas. Am umweltfreundlichsten ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (siehe Tab. „Umweltkosten der Stromerzeugung“).</p><p>Auch bei der Wärmeerzeugung ist der eingesetzte Energieträger ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der entstehenden Umweltkosten (siehe Tab. „Umweltkosten der Wärmeerzeugung der privaten Haushalte“). Heizen mit Kohle und Strom verursacht mit Abstand die höchsten Umweltkosten. Schon mit deutlichem Abstand folgen die Fernwärmeversorgung und das Heizen mit Heizöl und Erdgas. Die Umweltkosten der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung liegen noch deutlich darunter. Dies zeigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien auf dem Wärmemarkt die entstehenden Umweltkosten deutlich verringert.</p><p>Die Kostensätze der Strom- und Wärmeerzeugung berücksichtigen dabei lediglich die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> von Luftschadstoffen und Treibhausgasen, die Kosten infolge der Emission toxischer Stoffe (Quecksilber etc.) oder der Zerstörung von Ökosystemen infolge von Landnutzungsänderungen sind auf Grund fehlender Datenverfügbarkeit nicht eingeschlossen.</p><p>Umweltkosten des Verkehrs</p><p>Verkehr verursacht neben Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen auch Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft, beispielsweise durch die Zerschneidung der Landschaft. Um die Kostensätze für den Straßenverkehr in Deutschland zu bestimmen, werden zunächst die Emissionen aus dem Betrieb der verschiedenen Fahrzeugtypen ermittelt. Diese Emissionen entstehen bei der Verbrennung der Kraftstoffe sowie durch Reifenabrieb und Staubaufwirbelungen. Im Anschluss daran werden die indirekten Emissionen, d. h. Emissionen aus den anderen Phasen des Lebenszyklus geschätzt (zum Beispiel Herstellung, Wartung, Entsorgung sowie die Bereitstellung der Kraftstoffe). Während die meisten Emissionen der konventionellen Antriebe beim Fahren entstehen, sind bei der Elektromobilität die indirekten Emissionen bedeutender. Die Unterschiede zwischen den ermittelten Umweltkosten der einzelnen Verkehrsträger sind beträchtlich (siehe Tab. „Umweltkosten für verschiedene Fahrzeugtypen“).</p><p>Umwelt- und Gesundheitsschäden aus Luftschadstoffemissionen sind in Städten höher als in ländlichen Gebieten. Das zeigt der Vergleich der verkehrsbezogenen Kostensätze in Stadt und Land. Um diese Kostensätze – also die Kosten pro Personen- oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tonnenkilometer#alphabar">Tonnenkilometer</a> – zu bestimmen, müssen die jeweiligen Emissionen pro Fahrzeugtyp und die Anteile von Fahrleistungen in städtischen und ländlichen Gebieten berücksichtigt werden. Die Unterschiede zwischen den Fahrzeugtypen sind zum Teil beträchtlich: So sind zum Beispiel Linienbusse zu rund 57 Prozent (%) in der Stadt unterwegs, Reisebusse hingegen nur zu 9 %.</p><p>Die Kostenschätzungen verdeutlichen beispielsweise die Vorteile eines Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs: PKW mit einem Benzin-Motor verursachten 2024 Umweltkosten von 7,66 Eurocent pro <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Personenkilometer#alphabar">Personenkilometer</a> (Pkm), Nahverkehrszüge 4,88 Eurocent pro Pkm und Linienbusse nur 4,60 Eurocent pro Pkm.</p><p>Umweltkosten der Landwirtschaft</p><p>Ein weiteres wirtschaftliches Feld mit hohen Umweltwirkungen ist die Landwirtschaft. Durch die Produktion von Lebensmitteln und Energieträgern aber auch mit ihrem Potenzial, Kulturlandschaften zu prägen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> zu erhalten, erfüllt die Landwirtschaft wichtige Funktionen für die Gesellschaft. Demgegenüber stehen aber auch zentrale negative Umweltwirkungen der Landwirtschaft. Zu diesen gehören neben Landnutzungsänderungen und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> von Treibhausgasen auch die Emission von Stickstoff und Phosphor. Der Kostensatz für die Ausbringung eines Kilogramms (kg) Phosphor beträgt dabei 5,33 Euro2024. Bei der Ausbringung von Stickstoff fallen Umweltkosten in Höhe von durchschnittlich 11,23 Euro2024pro kg an.</p><p>Wozu dienen Umweltkostenschätzungen?</p><p>Schätzungen von Umweltkosten sind vielseitig nutzbar. Sie zeigen, wie teuer unterlassener Umweltschutz ist und untermauern die ökonomische Notwendigkeit anspruchsvoller Umweltziele. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch die Kosten und Nutzen von umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen besser ermitteln. Dies gilt beispielsweise für die Bewertung von Maßnahmen zum Ausbau Erneuerbarer Energien oder zum Schutz von Ökosystemen, die einen beträchtlichen Nutzen in Form von vermiedenen Umwelt- und Gesundheitsschäden haben.</p><p>Die Schätzung von Umweltkosten ist auch bei Entscheidungen über den Ausbau der Infrastruktur wichtig, etwa bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans, in den Umweltkostenschätzungen bereits einfließen. Ohne Berücksichtigung der Umweltkosten würden Investitionen in umweltfreundliche Verkehrssysteme systematisch benachteiligt und das Verkehrsnetz stärker ausgebaut, als dies gesamtwirtschaftlich sinnvoll wäre. Darüber hinaus können Umweltkostenschätzungen auch im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung wertvolle Informationen liefern.</p><p>"Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten" des Umweltbundesamtes</p><p>Es gibt eine Fülle von Studien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die Umweltkosten schätzen. Die Schätzungen unterscheiden sich dabei je nach nationalen Gegebenheiten und methodischer Herangehensweise.</p><p>Eine seriöse und verlässliche Schätzung der Umweltkosten erfordert, wissenschaftlich anerkannte Bewertungsverfahren zu nutzen. Die Bewertungsmaßstäbe sollten begründet und möglichst für alle Anwendungsfelder identisch sein. Annahmen und Rahmenbedingungen müssen transparent gemacht werden. Dadurch lassen sich auch die Bandbreiten der Schätzungen in vielen Fällen erheblich eingrenzen.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> hat daher auf Grundlage der Arbeiten von Fachleuten mehrerer Forschungsinstitute (INFRAS, Fraunhofer ISI, EIFER, UFZ, CE Delft, David Anthoff (UC Berkeley)) die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten erarbeitet. Die derzeit aktuellste Version stellt die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodological-convention-32-for-the-assessment-of">Methodological Convention 3.2 for the Assessment of Environmental Costs</a>(derzeit nur in englischer Sprache verfügbar) dar, bei der es sich um eine Teilaktualisierung der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodenkonvention-umweltkosten">Methodenkonvention 3.1: Kostensätze</a>. Im Zuge der Teilaktualisierung wurden insbesondere die beiden Kapitel zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> von Treibhausgasen und Luftschadstoffen überarbeitet: Die hier veröffentlichten Kostensätze basieren auf einem neuen Modell (Treibhausgase) bzw. auf aktualisierten Berechnungen und Annahmen (Luftschadstoffe). Auch in den übrigen Kapiteln wurden die neu ermittelten Kostensätze für Luftschadstoffe und Treibhause berücksichtigt. Abgesehen davon bilden die übrigen Kapitel jedoch weiterhin den Stand der Methodenkonvention 3.1 ab. Für 2025 ist die Veröffentlichung der umfassend überarbeiteten Methodenkonvention 4.0 geplant, welche dann sowohl in Deutsch wie auch in Englisch erscheinen soll.</p><p>Internalisierung von Umweltkosten</p><p>Umweltkosten sollten grundsätzlich internalisiert – also den Verursachern angelastet – werden. Da dies bisher nur unzureichend geschieht, gibt es keine hinreichenden wirtschaftlichen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten sagen nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Die Umweltkosten müssen vor allem in Bereichen die besonders hohe Umweltschäden verursachen, stärker als bisher in Rechnung gestellt werden. Dies würde beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker fördern, die Anreize zur Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Aber auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Landwirtschaft und im Baugewerbe würde die Berücksichtigung der Umweltkosten dazu führen, dass nachhaltigere Produktions- und Konsummuster auch wirtschaftlich lohnender werden.</p><p>Methodik zur Schätzung von Klimakosten</p><p>Emissionen von Kohlendioxid (CO2) sind der Hauptverursacher des Klimawandels. Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) empfiehlt auf Grundlage der Methodenkonvention für im Jahr 2024 emittierte Treibhausgase einen Kostensatz von 300 Euro2024pro Tonne Kohlendioxid (t CO2) zu verwenden (1% Zeitpräferenzrate). Bei einer Gleichgewichtung klimawandelverursachter Wohlfahrtseinbußen heutiger und zukünftiger Generationen (0% Zeitpräferenzrate) ergibt sich ein Kostensatz von 880 Euro2024pro Tonne Kohlendioxid. Dabei bezeichnet Euro2024jeweils die Kaufkraft des Euro zu Beginn des Jahres 2024. Auch für die Treibhausgase Methan und Lachgas können basierend auf dem Greenhouse Gas Impact Value Estimator (GIVE) Modell Klimakostensätze ermittelt werden, welche in der Tabelle „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“ dargestellt sind. Die Kosten infolge der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> anderer Treibhausgase können mit Hilfe des Treibhausgaspotenzials (Global Warming Potential) ermittelt werden.</p><p>Die Schäden, die durch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen entstehen, steigen im Zeitablauf, beispielsweise da der Wert von Gebäuden und Infrastrukturen, die durch Extremwetterereignisse geschädigt werden, steigt. Daher steigen auch die anzusetzenden Kostensätze im Zeitablauf (siehe Tab. „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“). Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodological-convention-32-for-the-assessment-of">Methodenkonvention 3.2: Kostensätze</a>(aktuell nur in englischer Sprache verfügbar).</p>
Presse Zahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2022 weiter gesunken Über ein Viertel der ausgetretenen Stoffmenge in der Umwelt verblieben Seite teilen Pressemitteilung Nr. 365 vom 13. September 2023 WIESBADEN – Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 1 878 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen registriert. Damit ging die Zahl der Unfälle im Vorjahresvergleich weiter zurück (-5,1 % gegenüber 2021) und erreichte den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1997. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, traten bei den Unfällen 7,1 Millionen Liter Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt aus. Je nach Ausmaß der Unfälle schwankt die Menge ausgetretener Schadstoffe von Jahr zu Jahr teils deutlich. Im Jahr 2022 war die ausgetretene Schadstoffmenge vergleichsweise niedrig, nachdem im Vorjahr 16,1 Millionen Liter Schadstoffe freigesetzt worden waren. Allerdings verblieben im Jahr 2022 sehr viel mehr Schadstoffe in der Umwelt als im Vorjahr: So konnten zwar 5,1 Millionen Liter (72,1 %) Schadstoffe zum Schutz der Umwelt wiedergewonnen, anschließend genutzt oder entsorgt werden. 2,0 Millionen Liter Schadstoffe (27,9 %) blieben allerdings in der Umwelt, mit zumeist dauerhaft schädlichen Auswirkungen. Die nicht wiedergewonnene Schadstoffmenge war damit um 44,4 % höher als im Vorjahr (2021: 1,4 Millionen Liter). Lädt... Unfälle in Anlagen mit besonders schwerwiegenden Folgen Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen wird unterschieden, ob sie bei der Beförderung dieser Stoffe (zum Beispiel im Straßenverkehr) oder beim Umgang mit den Stoffen in Anlagen (zum Beispiel Tankstellen, Ölheizungen oder Biogasanlagen) auftreten. Im Jahr 2022 wurden bei 586 Unfällen in Anlagen 6,3 Millionen Liter (2021: 15,6 Millionen Liter) wassergefährdende Stoffe freigesetzt. Bei 302 dieser Unfälle konnten die Schadstoffe nicht oder nur teilweise wiedergewonnen werden – das waren durchschnittlich 6 200 Liter wassergefährdende Stoffe pro Unfall. In Summe blieben dadurch nahezu 1,9 Millionen Liter oder 29,8 % der freigesetzten Schadstoffmenge in der Umwelt. Damit gingen 94,4 % der insgesamt 2,0 Millionen Liter dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffe im Jahr 2022 auf Unfälle in Anlagen zurück. Wassergefährdende Stoffe werden nach ihrem Schadenspotenzial als „allgemein wassergefährdend“ deklariert oder in eine von drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt. Unter den im Jahr 2022 dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffen entfiel der größte Anteil mit 46,4 % oder 918 000 Litern auf „allgemein wassergefährdende“ Stoffe. In dieser Kategorie waren insbesondere Jauche, Gülle und Silagesickersaft mit 790 000 Litern bedeutend. „Schwach wassergefährdende“ Stoffe (WGK 1) hatten mit 836 500 Litern (42,3 %) einen ähnlich großen Anteil an der Schadstoffmenge, die nicht wiedergewonnen werden konnte und dauerhafte Schäden in der Umwelt hinterließ. Darunter fallen Stoffe wie Ethanol oder Wasserstoffperoxid. Weitere 189 000 Liter (9,6 %) waren „deutlich wassergefährdende“ Stoffe (WGK 2). In dieser Kategorie sind Mineralölprodukte wie Heizöl oder Dieselkraftstoff eingruppiert. „Stark wassergefährdende“ Stoffe (WGK 3), darunter Quecksilber oder Benzin, machten mit 8 500 Litern (0,4 %) einen kleinen Anteil an der insgesamt in der Natur verbliebenen Stoffmenge aus. Allerdings haben diese Stoffe die größte Schadwirkung. Gewässerverunreinigungen in mehr als 400 Fällen Durch Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen bestand im Jahr 2022 insbesondere für Gewässer ein erhöhtes Schadenspotenzial, da hier 41,8 % der ausgetretenen Schadstoffe nicht wiedergewonnen werden konnten. Bei den insgesamt 1 878 Unfällen 2022 gelangten die ausgetretenen Stoffe in 402 Fällen in ein Oberflächengewässer, beispielsweise einen Fluss oder einen See. Dies führte bei 14 Unfällen zu Fischsterben. Insgesamt 29 Mal wurde das Grundwasser verunreinigt und in 2 Fällen unmittelbar die Wasserversorgung. Methodische Hinweise: Die Ergebnisse basieren ausschließlich auf Daten zu Unfällen in Deutschland. Unfälle in Nachbarstaaten, die sich zum Beispiel auf deutsche Gewässer auswirken, werden nicht berücksichtigt. Verunreinigungen infolge von illegaler Entsorgung wassergefährdender Stoffe sind zudem keine Unfälle im Sinne der Erhebung. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zum Berichtsjahr 2022 sind in der Datenbank GENESIS- Online (Tabellen 32311-0001 bis 32311-0006 ) sowie auf der Themenseite „ Wasserwirtschaft “ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Wasserwirtschaft und der klimawirksamen Stoffe Telefon: +49 611 75 8380 Zum Kontaktformular Zum Thema Wasserwirtschaft Nachhaltigkeitsindikatoren
Presse Mehr als jede vierte geprüfte Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Jahr 2023 mangelhaft Seite teilen Pressemitteilung Nr. 363 vom 20. September 2024 Gut ein Viertel der geprüften Ölheizungen und über die Hälfte der Biogasanlagen weisen Mängel auf – technische Mängel überwiegen Anteil der mangelhaften Anlagen von 2018 bis 2023 leicht gesunken Statistik wird nach sechs Jahren eingestellt WIESBADEN – Im Jahr 2023 wurde bei mehr als jeder vierten (28,5 %) der insgesamt 226 617 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – dazu zählen etwa Ölheizungen, Tankstellen, Lager- und Abfüllanlagen – Mängel festgestellt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wiesen 44 218 Anlagen (19,5 % aller geprüften Anlagen) geringfügige, 20 238 Anlagen (8,9 %) erhebliche und 48 Anlagen (0,02 %) gefährliche Mängel auf. Seit Beginn der Erhebung veränderte sich der Anteil mangelhafter Anlagen damit geringfügig von 32,7 % im Jahr 2018 auf 28,5 % im Jahr 2023, in dem die Erhebung letztmalig durchgeführt wurde. Lädt... Biogasanlagen überdurchschnittlich häufig mit Mängeln Über drei Viertel (76,9 % bzw. 174 336) der im Jahr 2023 geprüften Anlagen waren Ölheizungen. Mehr als jede vierte (27,7 % oder 48 313) dieser Ölheizungen wies mindestens einen Mangel auf. In den Jahren ab 2018 zeigte sich dieser Anteil als sehr konstant. Den größten Anteil mangelhafter Anlagen wiesen seit 2018 die Biogasanlagen auf: Mehr als jede zweite (2018: 63,0 %, 2023: 56,7 %) geprüfte Biogasanlage war mangelhaft, damit lag der Anteil hier fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt über alle Anlagearten. Technische Mängel bei etwa drei Viertel der mangelhaften Anlagen Von den 64 504 geprüften Anlagen mit Mängeln wiesen 48 669 (75,5 %) mindestens einen technischen Mangel auf, etwa korrodierte Tanks, defekte Betriebs- und Kontrollleuchten oder Schäden an Auffangwannen. Bei 15 835 Anlagen (24,5 %) wurden ausschließlich Ordnungsmängel festgestellt, etwa fehlende oder falsch angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise. Bei 18 110 Anlagen (28,1 %) wurde zusätzlich zu einem technischen auch ein Ordnungsmangel identifiziert. Methodische Hinweise: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen zum Schutz der Umwelt regelmäßig von Sachverständigen auf ihre Sicherheit geprüft werden. Geringfügige Mängel an den Anlagen müssen spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben werden. Bei gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt, bis die Mängel beseitigt sind. Mit der seit August 2017 geltenden Verordnung über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde unter anderem die bundesweite Vereinheitlichung der Prüfpflichten dieser Anlagen vorgenommen. Damit verbunden wurde eine Statistik eingeführt, die ab dem Berichtsjahr 2018 die Ergebnisse nach dem Inkrafttreten der Verordnung nachweist. Mit der Änderung des Umweltstatistikgesetzes im Mai 2024 wurde die Statistik nach sechs Jahren eingestellt. Weitere Informationen: Detaillierte Ergebnisse zu den Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stehen in der Datenbank GENESIS - Online ( Tabellen 32331 ) bereit. Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online: In der zweiten Oktoberhälfte 2024 geht die neue Nutzeroberfläche unserer Datenbank online und verlässt das Beta-Stadium. Die neue Oberfläche bietet schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten von Tabellen. Zudem ändern sich auch die Struktur des maschinenlesbaren Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen- Downloads . Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release bietet die Infoseite zum neuen GENESIS- Online . Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Wasserwirtschaft und der klimawirksamen Stoffe Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Wasserwirtschaft Umwelt, Umweltökonomische Gesamtrechnungen Klima
Michael Hauer: „Wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO2“ – Verbandsgemeinde realisiert mit KIPKI-Förderung unter anderem ein Förderprogramm für Erneuerbare Heiztechnologie und Steckersolargeräte in Privathaushalten und die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED „Kommunen kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Hier wird geplant, genehmigt und umgesetzt. Hier finden Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern statt, was die Attraktivität eines Ortes erhöht. Dabei sind die Kommunen selbst die Experten und wissen, was bei ihnen umsetzbar ist und einen möglichst großen Nutzen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Klima hat. Deshalb hat die Landesregierung das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, mit insgesamt 250 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Hier kann jede Kommune selbst aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was für sie passend ist. Pro Einwohnerin und Einwohner gibt es rund 44 Euro, die sich Landkreis und Verbandsgemeinden aufteilen. Für die Verbandsgemeinde Hachenburg bedeutet das eine Summe in Höhe von 711.496,25 Euro“, so Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer. Mit der Fördersumme möchte die Verbandsgemeinde zehn Teilprojekte für den Klimaschutz und sieben Teilprojekte für die Klimawandelanpassung umsetzen. Konkret sollen an verschiedenen Grundschulen Hitze- und Sonnenschutzmaßnahmen, wie Sonnensegel oder Rollos installiert (insgesamt 63.850 Euro), Wasserzisternen errichtet (50.000 Euro) sowie die Hallenbeleuchtung der Schulturnhallen auf LED umgerüstet werden (110.000 Euro). Eine Umrüstung auf LED-Leuchtmittel findet im Dorfgemeinschaftshaus Astert und im Mehrzweckgebäude Winkelbach statt. Die Straßenbeleuchtung in 25 Ortsgemeinden wird ebenfalls auf LED umgestellt (rund 130.000 Euro). Ein weiteres Teilprojekt sieht die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges für den Bauhof der Stadt Hachenburg vor. Eine PV-Anlage soll nicht nur auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes errichtet werden (19.350 Euro), sondern auch auf dem Dorfladen Merkelbach. Außerdem sollen für rund 18.000 Euro Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes in den Gemeindewäldern Aplenrod und Giesenhausen durchgeführt werden. Die Anlage von Blühstreifen im Gebiet der Stadt Hachenburg wird mit 12.000 Euro gefördert. Weiterhin soll der Umbau des Baumbestandes an der Grillhütte Mörsbach durch Neuanpflanzung klimaresilienter Laubbaumarten erfolgen. Darüber hinaus werden in der Kita Dreilindenstein in Steinebach Sonnensegel installiert, in Marzhausen eine Entnahmestelle für das Wasser aus einem unterirdischen Wasserspeicher eingerichtet sowie im Dorfgemeinschaftshaus Wahlrod eine Ölheizung gegen eine Pelletheizung getauscht. Mit 237.000 Euro soll ein Förderprogramm für Erneuerbare Heiztechnologie und Steckersolargeräte in Privathaushalten initiiert werden. In dem Programm wird die Anschaffung von Solaranlagen, Feuerungsanlagen für Biomasse mit mindestens 90 Prozent Wirkungsgrad, Wärmepumpen und Stecker-Photovoltaik-Anlagen gefördert. Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Hachenburg, Gabriele Greis, äußerte hierzu: „Die Förderung über das KIPKI-Programm durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz freut uns sehr. Durch die offene Ausgestaltung des Förderprogramms wird es möglich, den Klimaschutz nachhaltig in der Kommune zu verankern. Für die Verbandsgemeinde Hachenburg war klar, dass wir die Fördermittel nutzen werden, um gleichermaßen zentrale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Verbandsgemeinde Hachenburg, als auch Projekte vor Ort durch die Ortsgemeinden und Bürger zu unterstützen.“ „Ich bin davon überzeugt: Investitionen in den Klimaschutz sind Investitionen in die Zukunft. Denn wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO2. Mit KIPKI, dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation entlasten wir das Klima und die Haushaltskassen der Kommunen. So können alle sehen: Klimaschutz lohnt sich. Zudem unterstützen wir die Kommunen auch fachlich und beraten sie gerne, wie CO2 eingespart werden kann oder was man beispielsweise tun kann, damit sich Innenstädte nicht zu stark aufheizen oder Wasser gut abfließen kann. Rheinland-Pfalz ist von der Erderhitzung stärker betroffen als andere Regionen in unserem Land. Deshalb ist es so wichtig, gewappnet zu sein. Und deshalb steht das Klimaschutzministerium den Kommunen auch über KIPKI hinaus gerne zur Seite“, so Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer. Hintergrund Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI), das ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro umfasst. Ganz ohne finanzielle Eigenbeteiligung können die Kommunen aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was sie vor Ort umsetzen möchten. Dazu erhalten die Kommunen einen Pauschalbetrag von rund 44 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. Ergänzt wird die direkte Förderung der Kommunen durch ein wettbewerbliches Verfahren, mit dem besonders innovative Leuchtturmprojekte gefördert werden sollen, an dem sich auch Unternehmen beteiligen können. Hier finden Sie ein Video, in dem KIPKI, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation erklärt wird: https://www.youtube.com/watch?v=OaZ4bJ3PAhw Hier finden Sie weitere Informationen zu KIPKI: https://kipki.rlp.de
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