Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Der Bewirtschaftungs- bzw. vereinfacht ausgedrückt der Bodenbedeckungsfaktor „C“ der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG) bewertet relativ die schützende Wirkung der Acker- und Grünlandvegetation für den Oberboden im Vergleich zu einem vegetationslosen bzw. brachliegenden Acker (Schwarzbrache). Hierbei wird zugrunde gelegt, dass Pflanzenbewuchs und Erntereste in Abhängigkeit von der Art der Bodenbearbeitung, der Fruchtfolge, der Vegetationsentwicklung und dem Bedeckungsgrad durch die Pflanzen und Mulch die Aufprallenergie von Niederschlägen mildern und das Gefüge des Oberbodens stabilisieren. Grundsätzlich wären somit bei einer landesweiten, flächenhaften Betrachtung die unterschiedlichen Vegetations- bzw. Entwicklungsphasen und der unterschiedliche Bodenbedeckungsgrad der einzelnen Ackerkulturen in den verschiedenen Regionen eines Landes zu berücksichtigen. Die hierfür benötigten Informationen liegen aber für eine landesweite, parzellenscharfe Auswertung nicht vor. Auch der Einfluss gleicher Regenerosivität (R-Faktor) bei regional unterschiedlicher Vegetationsentwicklung kann derzeit noch nicht berücksichtigt werden. Das jeweilige System der Bodenbearbeitung (z. Bsp. wendend oder nichtwendend) und Bodenbewirtschaftung (z. Bsp. Häufigkeit und Zeitpunkt der Befahrung) in Abhängigkeit von der angebauten Ackerfrucht bleibt aufgrund der landesweiten Betrachtung ebenfalls für die vorliegende Bewertung unberücksichtigt. Für eine detaillierte, schlagbezogene Betrachtung ist daher vor allem die Beratung vor Ort gefordert, da sie über die benötigten lokalen und betriebsspezifischen Informationen verfügt und entsprechende Konzepte zur Minderung der bewirtschaftungsbedingten Erosion erarbeiten kann. Die Berechnung des C-Faktors nach Schwertmann et al. (1987) erfordert grundsätzlich sehr detaillierte und raumzeitlich hochaufgelöste Informationen über die angebauten Kulturen und die Art der Bewirtschaftung und Bearbeitung. Informationen über die angebauten Ackerkulturen können der jährlich aktualisierten Schlagkartei des „Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem“ (InVeKoS) entnommen werden. Vergleichbar mit den Studien von Meyer (2000) und TLL (2007) wurde den Ackerschlägen in Hessen ein kulturspezifischer C-Faktor (siehe untenstehende Tabelle) zugewiesen. Dabei wurde eine wendende Bodenbearbeitung angenommen. Im Rahmen einer Beratung bzw. einer orientierenden Untersuchung mit genauen Informationen zur Bodenbearbeitung (wendend, konservierend), Fruchtfolge und Bedeckungsgrad der Bodenoberfläche durch Mulch können die C-Faktoren durch einen bodenkundlich und landwirtschaftlich qualifizierten Berater modifiziert werden. Um eine langfristige Aussage treffen zu können, müssen die typischen Fruchtfolgen auf den Ackerschlägen bekannt sein. Dazu wurden die C-Faktoren der verfügbaren Einzeljahre 2016 bis 2021 gemittelt. Ackerschläge, für die keine mindestens dreijährig ununterbrochene Zeitreihe verfügbar war, bekamen den Gemarkungsmittelwert der C-Faktoren für den genannten Zeitraum zugewiesen. Für den Zeitraum von 2016 bis 2021 wurden im InVeKoS mehr als 250 verschiedene Kulturen angeführt. Die hohe Zahl an Kulturen ergibt sich u.a. aus dem Bestreben heraus, auch für Kulturen, die nur auf wenigen Flächen in Hessen angebaut werden, einen C-Faktor bereit zu stellen. Für alle im InVeKoS angeführten Kulturen wird deshalb ein C-Faktor geführt. Eine Ausnahme bildet dabei das aus der Produktion genommene Ackerland. Entsprechende Flächen werden grundsätzlich berücksichtigt, aufgrund der Heterogenität der tatsächlichen Bedeckung wird jedoch kein eigener C-Faktor zugewiesen. Die Flächen werden bei der Berechnung des Mittelwertes nicht berücksichtigt. Die Spanne des C-Faktors reicht von 0,004 (Dauergrünland) bis zu 0,66 (Spargel). Die C-Faktoren sind immer in Relation zu einer Schwarzbrache zu sehen. Ihr wird ein theoretischer C-Faktor von 1,00 zugewiesen. Über den Anbau bzw. den Ersatz von Kulturen mit hohem C-Faktor (Mais) durch Kulturen mit geringem C-Faktor (Wintergetreide) wird die Erosionsgefährdung bzw. der potenzielle Bodenabtrag stark beeinflusst. Um einen guten Eindruck über die Sensitivität des C-Faktors und die Wirkung eines Wechsels im Anbau bestimmter Kulturen zu erlangen, wurde die Bodenabtragsgefährdung nach ABAG mit zwei Szenarien (hoher C-Faktor [0,35]: flächendeckender Maisanbau, niedriger C-Faktor: flächendeckender Winterweizenanbau [0,12]) berechnet. angebaute Kultur gemäß InVeKoS C-Faktor angebaute Kultur gemäß InVeKoS C-Faktor Getreide Hackfrüchte Hartwinterweizen Hartwinterweizen 0,10 0,10 Speisekartoffeln/sonstige Kartoffeln b Speisekartoffeln/sonstige Kartoffeln b 0,29 0,29 Dinkel a Dinkel a 0,12 0,12 Zuckerrüben b Zuckerrüben b 0,32 0,32 Sommerweizen (Weichweizen) einschließlich Hartweizen b Sommerweizen (Weichweizen) einschließlich Hartweizen b 0,14 0,14 Roggen b Roggen b 0,16 0,16 Sonderkulturen - Gartenbau Wintermenggetreide Wintermenggetreide 0,10 0,10 Gemüse (Freiland) Gemüse (Freiland) 0,24 0,24 Wintergerste b Wintergerste b 0,07 0,07 Heil- und Gewürzpflanzen Heil- und Gewürzpflanzen 0,20 0,20 Sommergerste Sommergerste 0,17 0,17 Küchenkräuter Küchenkräuter 0,20 0,20 Hafer Hafer 0,14 0,14 Artischocken Artischocken 0,20 0,20 Sommermenggetreide Sommermenggetreide 0,12 0,12 Triticale b Triticale b 0,12 0,12 Sonderkulturen Baumschulen Sonderkulturen Baumschulen Quinoa e 0,30 Kern- und Steinobst Kern- und Steinobst 0,03 0,03 Mais Beerenobst Beerenobst 0,03 0,03 Körnermais b Körnermais b 0,35 0,35 Sonstige Obstanlagen (z.B. Haselnuss, Holunder) Sonstige Obstanlagen (z.B. Haselnuss, Holunder) 0,03 0,03 Corn-Cob-Mix Corn-Cob-Mix 0,35 0,35 Baumschulen nicht für Beerenobst Baumschulen nicht für Beerenobst 0,03 0,03 Zuckermais Zuckermais 0,35 0,35 Beerenobst zur Vermehrung Beerenobst zur Vermehrung 0,03 0,03 Silomais b Silomais b 0,35 0,35 Weihnachtsbäume Weihnachtsbäume 0,13 Niederwald mit Kurzumtrieb c Niederwald mit Kurzumtrieb c 0,13 Leguminosen Gemüseerbsen b Gemüseerbsen b 0,20 0,20 Weinbau Weinbau Acker-, Puff- und Pferdebohnen zur Körnergewinnung Acker-, Puff- und Pferdebohnen zur Körnergewinnung 0,30 0,30 Rebland d Rebland d 0,31 0,31 Süßlupinen zur Körnergewinnung b Süßlupinen zur Körnergewinnung b 0,30 0,30 Rebschulfläche d Rebschulfläche d 0,31 0,31 Gemenge Erbsen/Getreide Gemenge Erbsen/Getreide 0,21 0,21 Unterlagsrebfläche d Unterlagsrebfläche d 0,31 0,31 Steillagenweinbau d Steillagenweinbau d 0,31 0,31 Ölsaaten Weinbergsbrache d Weinbergsbrache d 0,31 0,31 Winterraps (00) und Winterrübsen zur Körnergewinnung b Winterraps (00) und Winterrübsen zur Körnergewinnung b 0,10 0,10 Sommerraps (00) und Sommerrübsen zur Körnergewinnung b Sommerraps (00) und Sommerrübsen zur Körnergewinnung b 0,10 0,10 Sonstige Dauerkulturen Sonstige Dauerkulturen Sonnenblumen zur Körnergewinnung Sonnenblumen zur Körnergewinnung 0,32 0,32 Rhabarber Rhabarber 0,40 0,40 Sojabohnen Sojabohnen 0,30 0,30 Chinaschilf (Miscanthus) c Chinaschilf (Miscanthus) c 0,004 Öllein zur Körnergewinnung b Öllein zur Körnergewinnung b 0,17 0,17 Grassamenvermehrung Grassamenvermehrung 0,03 Flachs zur Fasergewinnung Flachs zur Fasergewinnung 0,27 0,27 Haus- und Nutzgärten Haus- und Nutzgärten 0,40 0,40 Sudangras Sudangras 0,20 0,20 Ackerfutter Stilllegung Stilllegung Futterhackfrüchte (z. B. Futterrüben) Futterhackfrüchte (z. B. Futterrüben) 0,32 0,32 Ackerland aus der Produktion genommen Ackerland aus der Produktion genommen o.A. o.A. Klee b Klee b 0,03 0,03 Grünland aus der Produktion genommen b Grünland aus der Produktion genommen b 0,004 Kleegras b Kleegras b 0,03 0,03 Luzerne b Luzerne b 0,03 0,03 Grünland Grünland Gras b Gras b 0,03 0,03 Dauergrünland b Dauergrünland b 0,004 0,004 Klee-Luzerne-Gemisch b Klee-Luzerne-Gemisch b 0,03 0,03 Quelle: zusammengestellt nach a Meyer (2000), b TLL (2007), c Nitsch et al. (2001), d Stumpf & Auerswald (2006) und e TLL(2014), weitere nach Expertenwissen abgeleitet Meyer, M. (2000): Entwicklung und Modellierung von Planungsszenarien für die Landnutzung im Gebiet der Bornhöveder Seenkette. Dissertation; Kiel. Nitsch, J., Nast, M., Pehnt, M., Trieb, F., Rösch, Ch. & Kopfmüller, J. (2001). Schlüsseltechnologie Regenerative Energien – Teilbericht im Rahmen des HGF-Projektes „Global zukunftsfähige Entwicklung – Perspektiven für Deutschland“. DLR-Inst. für Technische Thermodynamik und FZ Karlsruhe, Inst. f. Technikfolgenabschätzung. Schwertmann, U., Vogl, W. & Kainz, M. (1987): Bodenerosion durch Wasser. Stuttgart: Ulmer Stumpf, F. & Auerswald, K. (2006): Hochaufgelöste Erosionsprognosekarten von Bayern Wasserwirtschaft (7-8): 70-74. TLL, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (2007): VERSTOLA Modellprojekt „Verminderung der Stoffaustragsgefahr durch Wassererosion von landwirtschaftlich genutzten Flächen“ (VERSTOLA-Projekt) der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL). TLL, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (2014): Kulturartenliste THEO-A3 und die C-Faktoren. Agrarumweltmaßnahme KULAP A3 „Betrieblicher Erosionsschutz“ der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL). Fabian Achten Tel.: 0611-6393 744 Bodenerosionsatlas Kartendarstellung: Bodenviewer
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 206/00 Magdeburg, den 26. Juli 2000 Entscheidung im Einvernehmen mit den Berufsverbänden ölsaaten-Beihilfe 2001 für 13 Prozent der Ackerfläche Auf Vorschlag von Agrar- und Umweltminister Konrad Keller hat die Landesregierung auf ihrer gestrigen Kabinettssitzung die Höchstgrenze für den Anbau von ölsaaten, die eine Flächenzahlung der EU erhalten können, zur Ernte 2001 auf 13 Prozent der beihilfefähigen Ackerfläche eines landwirtschaftlichen Unternehmens festgelegt. Diese Entscheidung ist im Einvernehmen mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden getroffen worden, betonte Keller. Gegenüber dem Vorjahr (8 Prozent) werde die Möglichkeit des beihilfeberechtigten ölsaatenanbaus in Sachsen-Anhalt damit wesentlich angehoben. Die nahezu verdoppelte Kappungsgrenze sei als übergangslösung für die kommenden Anbaujahre zu werten. Es könne davon ausgegangen werden, dass ab 2002 die Garantiehöchstflächen für den ölsaatenanbau in der EU aufgehoben werden. Damit könne dann auch die Festlegung von Anbauobergrenzen entfallen, erläuterte der Minister. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1946 Fax: (0391) 567-1920 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 052/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 052/07 Magdeburg, den 16. Mai 2007 Stillgelegte Flächen für Futtermittelanbau freigegeben Wernicke: Regelung soll Versorgung der Tiere sichern Seit heute (16. Mai 2007) können Landwirte in Sachsen-Anhalt den Bewuchs stillgelegter Flächen zur Versorgung der Tierbestände nutzen. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke begründete die Ausnahmeregelung: ¿Die extreme Trockenheit im April hatte dazugeführt, dass der Aufwuchs und die Entwicklung von Futterkulturen erschwert und Futter knapp wurde.¿ Auch die Niederschläge in den letzten Tagen hätten nicht zur Entspannung der Situation beitragen können. Durch die Nutzung weiterer Anbauflächen soll ein drohender Mangel an Futtermittel zumindest gemildert werden, so die Ministerin. Wernicke verwies darauf, dass Landwirtschaftsunternehmen, die davon Gebrauch machen wollen, das dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) anzuzeigen haben. Die Begrünung von Stilllegungsflächen ist möglich. Doch dabei sind Einschränkungen beim Anbau von Eiweißpflanzen, Ölsaaten, Flachs, Hanf und Getreide unbedingt zu berücksichtigen, so die Ministerin. Sie verwies darauf, dass auch die Nutzung des Bewuchses durch andere Unternehmen gestattet werden wird. Allerdings sieht die Ausnahmeregelung vor, dass das kostenlos für den Nutzer erfolgt, so die Ministerin. Sie empfahl den betroffenen Landwirten, sich in jedem Fall mit dem zuständigen ALFF oder Berufsverband in Verbindung zu setzen und dort das notwendige Formblatt einzuholen. 2006 hatte die zuständige EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Zuständigkeit und damit die Entscheidungsbefugnis über Ausnahmeregelungen in bestimmten Fällen übertragen. Die Bundesländer wurden vom Bundesministerium ermächtigt beim Vorliegen entsprechender Bedingungen selbstständig zu entscheiden und ihre Entscheidung gegenüber der EU-Kommission zu begründen. Rückfragen an: Thomas Kunstmann 0391/567-1800. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
1 - Andere Nahrungs- und Futtermittel 11 Zucker Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 111 Rohzucker 1110 Rohzucker (Rohr-, Rübenzucker) X A 112 Raffinierter Zucker 1120 Zucker, raffiniert, Kandiszucker X A 113 Melasse, Sirup, Kunsthonig 1130 Melasse, Sirup, Kunsthonig X A 114 Glucose, Fructose, Maltose 1140 Glucose (= Dextrose = Traubenzucker), Fructose, Maltose X A 115 Zuckerwaren 1150 Zuckerwaren X A 12 Getränke Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 121 Most und Wein aus Weintrauben 1210 Most und Wein aus Weintrauben A 122 Bier 1220 Bier A 125 Sonstige alkoholische Getränke 1250 Alkoholische Getränke, z. B. Branntwein, unvergällt, Fruchtwein, Most, Obstwein, Spirituosen A 128 Alkoholfreie Getränke 1281 Alkoholfreie Getränke, z. B. Limonade A 1282 Wasser, natürlich, Mineralwasser, Wasser nicht spezifiziert A 13 Genussmittel und Nahrungsmittelzubereitungen, nicht spezifiziert Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 131 Kaffee 1310 Kaffee A 132 Kakao und Kakaoerzeugnisse 1320 Kakao und Kakaoerzeugnisse A 133 Tee und Gewürze 1330 Tee und Gewürze A 134 Rohtabak und Tabakwaren 1340 Rohtabak, Tabak, -waren A 136 Honig 1360 Honig X A 139 Nahrungsmittelzubereitungen, nicht spezifiziert 1390 Essig, Hefe, Kaffee-Ersatzmittel, Senf, Suppenkonzentrate, Nahrungsmittelzubereitungen, nicht spezifiziert X A 14 Fleisch, Fische, Fleisch- und Fischwaren, Eier, Milch und Milcherzeugnisse, Speisefette Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 141 Fleisch, frisch oder gefroren 1410 Fleisch, frisch oder gefroren X A 142 Fische, Schalen- und Weichtiere, frisch, gefroren, getrocknet, gesalzen und geräuchert 1420 Fische, Fischerzeugnisse X A 143 Frische Milch und Sahne 1430 Buttermilch, Joghurt, Kefir, Magermilch, Milchgetränke, Molke, Rahm (Sahne) A 144 Andere Milcherzeugnisse 1441 Butter, Käse, Käsezubereitungen A 1442 Milch, kondensiert A 1449 Milcherzeugnisse, nicht spezifiziert A 145 Margarine und andere Speisefette 1450 Margarine, Speisefette, Speiseöle X A 146 Eier 1460 Eier A 1461 Eipulver B A 147 Fleisch, getrocknet, gesalzen, geräuchert, Fleischkonserven und andere Fleischwaren 1470 Fleischwaren: Fleisch, getrocknet, gesalzen, geräuchert, und andere Fleischwaren X A 1471 Fleischkonserven A 148 Fisch- und Weichtiererzeugnisse aller Art 1480 Fischmarinaden, Fischsalate, Fisch-, Weichtiererzeugnisse, nicht spezifiziert X A 1481 Fischkonserven A 16 Getreide-, Obst- und Gemüseerzeugnisse, Hopfen Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 161 Mehl, Grieß und Grütze aus Getreide 1610 Getreidemehl, Getreidemehlmischungen, Braunmehl, Grieß, Grütze, Sojamehl B A 162 Malz 1620 Malz, Malzextrakt A 163 Sonstige Getreideerzeugnisse ( einschl. Backwaren) 1631 Backwaren, Teigwaren aller Art A 1632 Getreideflocken, Graupen, Getreideerzeugnisse, nicht spezifiziert B A 1633 Feuchtstärke, Kartoffelstärkemehl, Stärke, -waren, Dextrin (lösliche Stärke), Kleber (Gluten) X A 164 Getrocknetes Obst, Obstkonserven und andere Obsterzeugnisse 1640 Obst, getrocknet, Obstkonserven, Obstsäfte, Konfitüren, Marmelade, Obsterzeugnisse, nicht spezifiziert A 165 Getrocknete Hülsenfrüchte 1650 Hülsenfrüchte, getrocknet A 166 Getrocknetes Gemüse, Gemüsekonserven und andere Gemüseerzeugnisse 1661 Gemüse, getrocknet, Gemüsekonserven, Gemüsesäfte A 1662 Gemüseerzeugnisse, nicht spezifiziert, z. B. Kartoffelmehl, Sago, Tapiokamehl B A 167 Hopfen 1670 Hopfen A 17 Futtermittel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 171 Stroh und Heu 1711 Heu, -häcksel, Stroh, -häcksel A 1712 Grünmehl, Kleemehl, Luzernemehl, auch pelletiert B A 172 Ölkuchen und andere Rückstände der Pflanzenölgewinnung 1720 Expeller, Extraktionsmehl, -schrot, Ölkuchen, Sojaschrot, auch pelletiert A, B A 14) 179 Sonstige Futtermittel einschl. Nahrungsmittelabfälle 1791 Futtermittel, mineralisch, z. B. Calciumphosphat, Dicalciumphosphat (phosphorsaurer Kalk), Kalkmischungen X A 1792 Futtermittel, pflanzlich, z. B. Futterfrüchte, Futtermelasse, Futterwurzeln, Getreidefuttermehl, Glutenfeed, Kartoffelpülpe, Kartoffelschnitzel, Kleber, Kleie, Maniokawurzeln A, B A 14) 1793 Futtermittel, tierisch, z. B. Fischmehl, Garnelen, Muschelschalen, auch pelletiert X A S 16) 1794 Zuckerrübenschnitzel, ausgelaugt und trocken, auch pelletiert A 1795 Futtermittel, pflanzlich, sonstige Abfälle und Rückstände der Nahrungsmittelindustrie, auch pelletiert X X S 1799 Futtermittel, -zusätze, nicht spezifiziert, auch pelletiert X X S 18 Ölsaaten, Ölfrüchte, pflanzliche und tierische Öle und Fette (ausgenommen Speisefette) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 181 Ölsaaten und Ölfrüchte 1811 Baumwollsaat, Erdnüsse, Kopra, Palmkerne, Raps, Rapssaat, Sojabohnen, Sonnenblumensaat, Ölfrüchte, -saaten, nicht spezifiziert A 1812 Ölfrüchte, -saaten zur Verwendung als anerkanntes Saatgut A 1813 Mehl von ölhaltigen Früchten B A 182 Pflanzliche und tierische Öle und Fette (ausgenommen Speisefette) 1821 Öle und Fette, pflanzlich, z. B. Erdnussöl, Palmkernöl, Sojaöl, Sonnenblumenöl X A 1822 Öle und Fette, tierisch, z. B. von Fischen und Meerestieren, Tran; Talg X A 1823 Industrielle pflanzliche und tierische Öle und Fette, z. B. Firnis, Fettsäure, z. B. Ölsäure (Olein), Palmitinsäure, Stearin,Stearinsäure X A Bemerkungen: 14) wenn Mehl: B 16) wenn Abfälle: S Stand: 01. Januar 2018
In folgenden, unter dem Projekttyp subsumierten Anlagen werden konventionelle oder regenerative Kraft- und Brennstoffe erzeugt: in Brikettieranlagen: Briketts aus Kohle oder allgemein brennbarem Material; in Kokereien: Koks aus Kohle; in Mineralöl- und Erdgasraffinerien: flüssige und gasförmige Treibstoffe, Heizöl sowie Erdgas für Gaskraftwerke; in Gaswerken: Heizgas aus Kohle, Koks, Kohlenwasserstoffen oder Biomasse; in Anlagen zur Kohlevergasung und -verflüssigung: gasförmige und flüssige Kohlenwasserstoffe als Kraftstoffe und Heizöl; in Ölmühlen: Pflanzenöl aus Ölsaaten; in Biodieselanlagen: Biodiesel aus Ölen und Fetten; in Pyrolyseanlagen: Kohlenwasserstoffe, z. B. Synthesegas als Kraftstoffe sowie Biokohle aus Biomasse; in Anlagen zur hydrothermalen Karbonisierung: Biokohle aus Biomasse und Synthesegas; in Anlagen zur Hydrolyse: Grünzucker und Ethanol aus pflanzlicher Biomasse; in Pelletieranlagen: Holzpellets; in Biogasanlagen/Fermentations- und Vergärungsanlagen: Biogas (Methan, Ethanol) aus Biomasse; in Bioraffinerien: Biokraftstoffe, Strom und Wärme aus nachwachsenden Rohstoffen; in (wenig verbreiteten) Anlagen zur Wasserstoffgewinnung, z. B. aus dem Methan des Erdgases, aus Alkoholen oder durch Vergasung von Biomasse mit Wasserdampf. Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen z. B. die Infrastruktur zur Anlieferung, Beschickung, Tanklager, Bunker, Gruben, Silos, Kugelgasbehälter, Rohrleitungen (in manchen Anlagen mehrere 100 km oberirdische Leitungen), Förder- und Verteilsysteme, Zerkleinerungsmühlen, Koksbrecher und -mahlanlagen, Störstoffabtrennung, Reifebehälter bei der Pelletierung, Kohle- und Entstaubungsanlagen, Öfen, Reaktoren, Fermenter, Kolonnen, Gas-Trennapparaturen, Kondensationsanlagen für Gas, Wäscher, Abscheider, Trockner, Kühler, Kühltürme, Wärmeüberträger, Verdampfer, Mischstationen, Pressengebäude bei der Brikettierung, Komprimierung in Druckbehältern, Einrichtungen zur Konditionierung, Konfektionierung, Verpackung und Verladung, Schornsteine, Anlagen zur Abfackelung, Abgasaufbereitung, betriebseigenes Kraftwerk und Heizwerk, bei regenerativen Energierohstoffen ggf. ein Blockheizkraftwerk, Wasserwerk, Abwasserbehandlung, Abfallentsorgung, Prozessleitsysteme, Verwaltung, Wirtschaftsgebäude, Werkstätten, Labor, Werksfeuerwehr u. a. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Maschinenabstellplätze, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung. Der Betrieb der Anlagen umfasst v. a. die Herstellung der Energierohstoffe/-produkte sowie innerbetriebliche und Zulieferverkehre. Hiermit sind insbesondere stoffliche Emissionen (Nähr- und Schadstoffe über Luft- oder Wasserpfad) verbunden, außerdem treten akustische und optische Störwirkungen sowie ggf. Barriere- oder Fallenwirkungen / Individuenverluste auf.
Das Projekt "Teilprojekt C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Umwelt & Energie, Technik & Analytik e.V. durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens NPBioPhos sollen nicht optimal genutzte Reststoffe der Getreideverarbeitung als hochwertige Synthesebasis verwendet werden. Das Ziel besteht im Erhalt einer multifunktionellen, nachhaltig produzierten Spezialchemikalie auf der Basis von pflanzlicher Phytinsäure, die in den anvisierten Applikationen wirtschaftlich konkurrenzfähig den ökologischen Standard hebt. Erste Anwendungsgebiete der aus verschiedenen Samen (Getreide, Leguminosen, Ölsaaten) bzw. Reststoffen, die bei deren Verarbeitung anfallen, gewonnenen Phytinsäure sollen der textile Flammschutz und die Schwermetallabreinigung industrieller Abwässer sein. Bei positivem Projektverlauf kann dies zum Ersatz der bisher genutzten umweltproblematischen Substanzen führen. Koordiniert wird das Forschungsvorhaben vom Innovations- und Bildungszentrum Hohen Luckow e.V. (IBZ), das darüber hinaus auch selbst Forschungsarbeiten zur Gewinnung und Stabilisierung des Rohproduktes unternimmt sowie die ökonomischen/ökologischen Wirkungseffekte bewertet. Das Institut für Getreideverarbeitung GmbH (IGV) steuert die zur Selektion der Ausgangsstoffe notwendige Expertise bei und setzt die Realisierung der mechanischen Vorbereitungsschritte sowie die Herstellung der Phytinsäure um. Die FuE-Aktivitäten zur Funktionalisierung von Textilien und der Anwendung im Flammschutzbereich leistet das Deutsche Textilforschungszentrum Nord-West gGmbH (DTNW). Neben zahlreichen analytischen Aufgaben führt das Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V. (IUTA) die Forschungsarbeiten zum Einsatz von Phytinsäure als Komplexbildner bzw. zur Bindung von Schwermetallen in Abwässern durch.
Das Projekt "Teilprojekt D" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Getreideverarbeitung GmbH durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens NPBioPhos sollen nicht optimal genutzte Reststoffe der Getreideverarbeitung als hochwertige Synthesebasis verwendet werden. Das Ziel besteht im Erhalt einer multifunktionellen, nachhaltig produzierten Spezialchemikalie auf der Basis von pflanzlicher Phytinsäure, die in den anvisierten Applikationen wirtschaftlich konkurrenzfähig den ökologischen Standard hebt. Erste Anwendungsgebiete der aus verschiedenen Samen (Getreide, Leguminosen, Ölsaaten) bzw. Reststoffen, die bei deren Verarbeitung anfallen, gewonnenen Phytinsäure sollen der textile Flammschutz und die Schwermetallabreinigung industrieller Abwässer sein. Bei positivem Projektverlauf kann dies zum Ersatz der bisher genutzten umweltproblematischen Substanzen führen. Koordiniert wird das Forschungsvorhaben vom Innovations- und Bildungszentrum Hohen Luckow e.V. (IBZ), das darüber hinaus auch selbst Forschungsarbeiten zur Gewinnung und Stabilisierung des Rohproduktes unternimmt sowie die ökonomischen/ökologischen Wirkungseffekte bewertet. Das Institut für Getreideverarbeitung GmbH (IGV) steuert die zur Selektion der Ausgangsstoffe notwendige Expertise bei und setzt die Realisierung der mechanischen Vorbereitungsschritte sowie die Herstellung der Phytinsäure um. Die FuE-Aktivitäten zur Funktionalisierung von Textilien und der Anwendung im Flammschutzbereich leistet das Deutsche Textilforschungszentrum Nord-West gGmbH (DTNW). Neben zahlreichen analytischen Aufgaben führt das Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V. (IUTA) die Forschungsarbeiten zum Einsatz von Phytinsäure als Komplexbildner bzw. zur Bindung von Schwermetallen in Abwässern durch.
Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West gGmbH (DTNW) durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens NPBioPhos sollen nicht optimal genutzte Reststoffe der Getreideverarbeitung als hochwertige Synthesebasis verwendet werden. Das Ziel besteht im Erhalt einer multifunktionellen, nachhaltig produzierten Spezialchemikalie auf der Basis von pflanzlicher Phytinsäure, die in den anvisierten Applikationen wirtschaftlich konkurrenzfähig den ökologischen Standard hebt. Erste Anwendungsgebiete der aus verschiedenen Samen (Getreide, Leguminosen, Ölsaaten) bzw. Reststoffen, die bei deren Verarbeitung anfallen, gewonnenen Phytinsäure sollen der textile Flammschutz und die Schwermetallabreinigung industrieller Abwässer sein. Bei positivem Projektverlauf kann dies zum Ersatz der bisher genutzten umweltproblematischen Substanzen führen. Koordiniert wird das Forschungsvorhaben vom Innovations- und Bildungszentrum Hohen Luckow e.V. (IBZ), das darüber hinaus auch selbst Forschungsarbeiten zur Gewinnung und Stabilisierung des Rohproduktes unternimmt sowie die ökonomischen und ökologischen Wirkungseffekte bewertet. Das Institut für Getreideverarbeitung GmbH (IGV) steuert die zur Selektion der Ausgangsstoffe notwendige Expertise bei und setzt die Realisierung der mechanischen Vorbereitungsschritte sowie die Herstellung der Phytinsäure um. Neben zahlreichen analytischen Aufgaben führt das Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V. (IUTA) die Forschungsarbeiten zum Einsatz von Phytinsäure als Komplexbildner bzw. zur Bindung von Schwermetallen in Abwässern durch. Innerhalb des Projektverbundes leistet das Deutsche Textilforschungszentrum Nord-West gGmbH (DTNW) im Teilprojekt C Textiler Flammschutz FuE-Aktivitäten zur permanenten Funktionalisierung von unterschiedlichen textilen Materialien mit Phytinsäurederivaten und untersucht die flammhemmende Wirkung dieser Ausrüstung.
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