Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung Rückstände von bestimmten Verfahren der Aufbereitung von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken können gegenüber dem natürlichen Hintergrund von Böden erhöhte Radionuklidgehalte aufweisen. Beim Umgang mit diesen Rückständen können unter ungünstigen Umständen Beschäftigte (innerhalb des Wasserwerks, aber auch im Zuge der Verwertung beziehungsweise Beseitigung) einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sein. Der Artikel beschreibt die Entstehung dieser Rückstände und zeigt auf, welche Expositionspfade zu einer erhöhten Strahlenexposition für Beschäftigte führen können. Natürliche Radionuklide im Rohwasser Rückstandsarten bei der Wasseraufbereitung Beseitigung oder Verwertung Rechtlicher Rahmen Expositionspfade und Expositionsszenarien Literatur Natürliche Radionuklide im Rohwasser Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen von Uran -238, Uran -235 und Thorium-232 sind in allen Gesteinen in Spuren anzutreffen. Wenn Rohwasser mit diesen Gesteinen in Kontakt kommt, lösen sich Radionuklide zu einem kleinen Teil aus dem Gestein heraus und gelangen in das Grundwasser. Die Aktivitätskonzentration hängt entscheidend von der Gesteinsart und deren chemischer Zusammensetzung ab. Die Studie Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) bestätigte dies. Die Tabelle zeigt einen Auszug der Ergebnisse: Medianwerte (Med) und Maximalwerte (Max) der Aktivitätskonzentrationen häufig vorkommender natürlicher Radionuklide im Rohwasser in Millibecquerel pro Liter, abhängig von der Gesteinsart der wasserführenden Grundwasserschicht ( Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland ) Gesteinsart U -238 Ra -226 Pb -210 Po -210 Ra -228 Med Max Med Max Med Max Med Max Med Max Basalt <0,74 5,7 1,0 2,8 1,9 20 0,99 5,6 <0,81 5,4 Gneis <0,74 15 2,2 7,0 7,8 29 1,8 8,3 4,3 7,8 Granit 1,2 53 12 98 9,5 70 2,0 19 11 29 Kalkstein 6,0 210 5,9 160 3,2 23 1,3 18 5,4 110 Sand 3,6 120 7,1 36 2,1 18 1,3 19 6,7 46 Schiefer 1,1 97 2,6 27 2,1 19 1,8 9,4 3,7 26 Sandstein 17 590 12 380 3,6 31 2,9 630 9,3 210 sonstiges Gestein 2,5 620 8,0 300 4,1 270 2,0 410 7,5 130 Die Aktivitätskonzentration der Radionuklide im Rohwasser ist zudem abhängig von dem Redox-Potential , dem pH-Wert im Rohwasser und der Löslichkeit der Radionuklide . nach oben Rückstandsarten bei der Wasseraufbereitung Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, müssen Rohwässer gegebenenfalls zu Trinkwasserqualität aufbereitet werden. Zur Entfernung von Störstoffen wendet man je nach chemischer Zusammensetzung des Wassers unterschiedliche Verfahren zur Wasseraufbereitung an. Die dabei anfallenden Rückstände sind nach einer Definition [1] des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hauptsächlich eisenhaltige Schlämme, kalkhaltige Schlämme, Flockungsschlämme, Aktivkohle und Siebgut. Weitere Rückstände können beim Austausch von Filtermaterial (zum Beispiel Filtersand/Filterkies) oder speziellen Absorberharzen sowie beim Anlagenrückbau (zum Beispiel Rohre mit Ablagerungen) anfallen. Bisher wurden bei der Trinkwasseraufbereitung Radionuklide normalerweise nicht gezielt entfernt. Trotzdem können sich diese in einem Teil der Rückstände über das natürliche Niveau von Böden und Gesteinen hinaus anreichern. Im Oberflächenwasser ist die Konzentration natürlicher Radionuklide geringer als im Grundwasser; deshalb sind vor allem bei der Aufbereitung von Grundwasser Rückstände mit erhöhten Radionuklidgehalten zu erwarten. Medianwerte (Med) und Maximalwerte (Max) der Aktivitätskonzentrationen häufig vorkommender natürlicher Radionuklide im Oberflächenwasser und im Grundwasser in Millibecquerel pro Liter ( Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland ) Wasserart U -238 Ra -226 Pb -210 Po-210 Ra -228 Med Max Med Max Med Max Med Max Med Max Grundwasser 5,4 620 8,4 380 2,7 82 1,6 630 7,8 210 Oberflächen-Wasser 1,3 39 4,3 32 2,2 29 1,6 19 4,2 42 Bisher sind bei Rückständen aus der Aufbereitung von Grundwasser zu Trinkwasser erhöhte Radionuklidgehalte in Eisenschlämmen und Kalkschlämmen aus der Entsäuerung sowie in Austauschharzen, Aktivkohle und Filterkiesen aus der Enteisenung/Entmanganung bekannt. Bei Thermalwasserquellen wurde zudem von radionuklidhaltigen Inkrustationen berichtet . In den vor allem bei der Aufbereitung von Oberflächenwasser anfallenden Flockungsschlämmen und im Siebgut sind keine erhöhten Radionuklidgehalte zu erwarten. Der DVGW hat mit dem Arbeitsblatt W256 [2] Hinweise und Hintergrundinformationen zu Vorkommen, Verwertung und Entsorgung von radionuklidhaltigen Rückständen in der Wasserversorgung veröffentlicht. nach oben Beseitigung oder Verwertung Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Verwertung gegenüber einer Beseitigung vorzuziehen. Allerdings entfällt bei einer Gefahr für Mensch und Umwelt der Vorrang zur Verwertung. Von den oben aufgeführten Rückständen können Eisenschlämme, Kalkschlämme aus der Entsäuerung und Filterkiese grundsätzlich wiederverwertet werden. Der DVGW empfiehlt in seinem Merkblatt W221-3 [1] für diese Rückstände verschiedene Verwertungsmöglichkeiten: Eisenschlämme werden in der Umwelttechnik verwendet, um den Gehalt an Schwefelwasserstoff und Phosphat zu senken. Außerdem kommen sie in der Ziegelindustrie und in der Zementindustrie sowie bei der Herstellung von Pflanzgranulat als Sekundärrohstoff zum Einsatz. In der Vergangenheit wurden etwa 35 Prozent der Eisenschlämme deponiert; aus abfallrechtlichen Gründen wird dieser Anteil in Zukunft voraussichtlich sinken. Kalkschlämme aus der Entsäuerung werden zur Verbesserung ("Melioration") des pH-Wertes im Boden in der Land- und Forstwirtschaft ausgebracht. Die Verwertung dieser Rückstände - etwa bei der Herstellung von Kalk und Zement oder zur Herstellung künstlicher Bodensubstrate – ist denkbar. Da Filterkiese aus der Enteisenung und Entmanganung über mehrere Jahre bis Jahrzehnte im Wasserwerk im Einsatz bleiben, fallen diese nur selten als Rückstand bei den Wasserversorgern an. Deshalb haben sich für diese Rückstände keine festen Entsorgungswege durchgesetzt. Von Einzelfällen ist bekannt, dass die Kiese zur Inbetriebnahme neuer Filteranlage in anderen Wasserwerken oder im Straßenbau eingesetzt werden. Zudem könnten sie im Landschafts- und Wegebau verwertet werden. Informationen zur Menge der verwerteten oder deponierten Rückstände sind nicht veröffentlicht und liegen auch dem DVGW nicht vor. Für Ablagerungen ist bisher keine Verwertungsoption bekannt, während Aktivkohle und Absorberharze aufgrund des hohen Kohlenstoffanteils grundsätzlich thermisch verwertbar sind. nach oben Rechtlicher Rahmen Anfang 2014 veröffentlichte die Europäische Atomgemeinschaft ( EURATOM ) europäische Grundnormen zum Strahlenschutz . Darin werden Rückstände aus Grundwasserfilteranlagen als ein relevanter Industriezweig eingestuft. Die EURATOM -Mitgliedsländer sind verpflichtet, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung In Deutschland erfolgte dies im Jahr 2017 mit dem Strahlenschutzgesetz . Ergänzend hierzu wurde die Strahlenschutzverordnung im Jahr 2018 überarbeitet. Beide gesetzlichen Regelungen sind seit dem 31.12.2018 in Kraft. In der Anlage 1 zum Strahlenschutzgesetz werden Filterkiese, Filtersande und Kornaktivkohle erstmals in der Liste der zu berücksichtigenden Rückstände mit aufgeführt und unterliegen somit den Regelungen des Strahlenschutzgesetzes. Weitere Vorgaben Sofern Rückstände aus Wasserwerken in Bauprodukten wiederverwertet werden, sind zudem die Vorgaben der europäischen Empfehlung zur natürlichen Radioaktivität in Baumaterialien einzuhalten, nach der von handelsüblichen Baustoffen keine erhöhte Strahlenexposition für die Bevölkerung ausgehen sollte. Im Strahlenschutzgesetz sind auch Regelungen für Bauprodukte niedergelegt, die ebenfalls zum 31.12.2018 in Kraft traten. Weiterhin ist zu prüfen, ob die geplante Verwertung oder Beseitigung abfallrechtlich zulässig sind. Insbesondere bei einer Verwertung im Landschaftsbau oder im Straßenbau sind die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zum Auslaugverhalten von mineralischen Reststoffen zu berücksichtigen. Für den Transport von Materialien muss das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) eingehalten werden. nach oben Expositionspfade und Expositionsszenarien Je nach Menge, Radionuklidgehalt im Rückstand und Entsorgungsvariante können Beschäftigte - in Wasserwerken oder bei Entsorgungs- beziehungsweise Verwertungsfirmen - beim Umgang mit Rückständen aus Wasserwerken einer erhöhten Strahlenexposition ausgesetzt sein. Ob tatsächlich eine erheblich erhöhte Strahlenexposition (mehr als einem Millisievert pro Jahr zusätzlich zur natürlichen Umweltradioaktivität) für Beschäftigte zu befürchten ist, lässt sich anhand einer Dosisabschätzung ermitteln. Bei einer Dosisabschätzung sollten die Situationen Aufenthalt der Beschäftigten in Räumen, in denen Rückstände lagern, Umgang mit den Rückständen bei Lagerung, Verwertung, Transport oder Beseitigung und Wartung beziehungsweise Reinigung von Betriebsanlagen betrachtet werden. Aus Sicht des Strahlenschutzes sind dabei die Expositionspfade äußere Gammastrahlung , Inhalation von Staub und Inhalation von Radon und Radonzerfallsprodukten zu berücksichtigen. Weiterhin können bei einer Deponierung oder einer Verwertung im Straßenbau und vor allem im Landschaftsbau Radionuklide aus den Rückständen mit dem Sickerwasser freigesetzt und ins Grundwasser eingetragen werden. Für die Allgemeinbevölkerung ergibt sich bei einer Nutzung dieses Grundwassers unter Umständen ein zusätzlicher Expositionspfad. Die Verwendung beeinträchtigten Grundwassers aus einem Privatbrunnen zu Trinkwasserzwecken oder zur Beregnung ist daher bei einer Dosisabschätzung zwingend zu berücksichtigen. Abschätzung der Strahlenexposition für Beschäftige in Wasserwerken, bei Entsorgungsbetrieben und bei Verwertern In verschiedenen Studien wurde für den Umgang mit Eisen-, Mangan- und Kalkschlämmen die Strahlenexposition für Beschäftige in Wasserwerken, bei Entsorgungsbetrieben und bei Verwertern abgeschätzt ("Ermittlung von Arbeitsfeldern mit erhöhter Exposition durch natürliche Radionuklide und überwachungsbedürftige Rückstände – Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung, Teil I und Teil II "). Im Ergebnis ist selbst unter ungünstigen Annahmen eine Überschreitung des Dosisrichtwerts für die Bevölkerung von einem Millisievert pro Jahr nicht zu befürchten. Aus den bisher veröffentlichten Aktivitätsgehalten zu Aktivkohle und Inkrustation aus Wasserwerken ist ebenfalls keine erhöhte Strahlenexposition für die Bevölkerung abzuleiten. Bei der Entsorgung oder Verwertung von Filterkiesen aus der Manganentferung/Eisenentfernung sowie von hochbeladenen Austauschharzen, die bei der gezielten Entfernung von Uran entstehen, kann eine Überschreitung des Dosisrichtwertes nach bisherigem Kenntnisstand unter ungünstigen Umständen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird eine Einzelfallbetrachtung empfohlen. Sollte nach dieser Prüfung der Dosisrichtwert tatsächlich überschritten sein, ist in diesen Fällen zu klären, welche Maßnahmen zur Dosisminderung mit vertretbarem Aufwand eingeführt werden können. Hierzu zählen beispielsweise das Tragen persönlicher Schutzausrüstung oder die Suche nach alternativen Entsorgungswegen. Berechnungsvorschriften Das BfS erstellt aktuell Berechnungsvorschriften, mit denen sich die effektive Dosis für Beschäftigte und Personen der Bevölkerung aufgrund einer Exposition durch NORM -Stoffe abschätzen lässt (Berechnungsgrundlagen NORM ). Bis zur Fertigstellung dieser Berechnungsvorschrift bietet das BfS Empfehlungen für eine vereinfachte Abschätzung der Strahlenexposition für Beschäftigte und Personen der Bevölkerung an. nach oben Literatur [1] DVGW (2014): Rückstände und Nebenprodukte aus Wasseraufbereitungsanlagen; Teil 3: Vermeidung, Vermarktung und Verwertung. DVGW -Arbeitsblatt W221-3 [2] DVGW (2020): Radionuklidhaltige Rückstände aus der Aufbereitung von Grundwasser – Bewertung und Entsorgung. DVGW -Arbeitsblatt W256 Stand: 27.07.2026
BUNDESGESELLSCHAFT
••
FUR ENDLAGERUNG
Strahlenschutz (TEK-ST)
Klassifizierung radioaktiver Abfälle
Radioaktive Abfälle sind radioaktive Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 Atomgesetz
(AtG), die nach§ 9a Abs. 1 Nr. 2 AtG geordnet beseitigt werden müssen.
Radioaktive Abfälle werden unterschieden in:
hochradioaktive Abfälle (HAW: high active waste)
mittelradioaktive Abfälle (MAW: medium active waste)
schwachradioaktive Abfälle (LAW: low active waste)
Beispiele für endzulagernde radioaktive Stoffe
Abfallbezeichnung
HAW
In Deutschland ist für alle Arten radioaktiver Abfälle die Endlagerung in tiefen
geologischen Schichten vorgesehen. Hierfür ist das radioaktive Inventar und die
beim radioaktiven Zerfall entstehende Wärme eine relevante Größe. Daher
werden die radioaktiven Abfälle in Deutschland in wärmeentwickelnde Abfälle
und Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung unterteilt.
C
0
+-'
hoch radioaktiv
·-
n:,
wärmeentwickelnde
Abfälle
~
+-'
C
QJMAW
N
Cmittelradioaktiv
~
V,
+-'
,n:,
+-'
·::;:
~
<(
LAW
schwach-
radioaktiv
Wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sind durch hohe Aktivitätskonzentrat-
ionen und damit hohe Zerfallswärmeleistungen gekennzeichnet und entstehen
beim Betrieb von Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren sowie bei der bis
2005 zulässigen Wiederaufarbeitung von ausgedienten Brennelementen.
Wärmeentwickelnde Abfälle entsprechen hochradioaktiven Abfällen und einem
Teil der mittelradioaktiven Abfälle. [1]
Abfälle mit
vernachlässig-
barer Wärme-
entwicklung
ausgediente Brennelemente
Abfälle aus der Wiederaufarbeitung
- verglaste Spaltprodukte, Feedklärschlämme und Spülwässer sowie
- kompaktierte Brennelementhülsen, Strukturteile, Technologieabfälle
wie z. B. Filter
....._ 5 % des Volumens mit
. . , . 99 % des gesamten Aktivitätsinventars
ausgediente Anlagenteile und Komponenten aus Betrieb und Rückbau
von Kernkraftwerken (z.B. Pumpen oder Rohrleitungen)
kontaminierte Werkzeuge und Schutzkleidung, Laborabfälle
Strahlenquellen aus Medizin, Industrie und Forschung
95 % des Volumens mit
1 % des gesamten Aktivitätsinventars
Abb. 1: Schematische Darstellung der Klassifizierung radioaktiver Abfälle
Transport- und Zwischenlager-Behälter und Endlagerbehälter für hochradioaktiver
Abfälle
1
c:;;[:~ ~ -- 2
Für den Transport und die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle werden spezielle Behälter verwendet. Solche Behälter werden von
verschiedenen Unternehmen hergestellt. Behälter vom Typ CASTOR® (cask for storage and transport of radioactive material = Behälter
für Lagerung und Transport radioaktiven Materials) werden von dem deutschen Unternehmen GNS (Gesellschaft für Nuklear-Service
mbH) gefertigt. Die Behälter sind für die Beförderung zugelassen (Typ B-Versandstück) und so ausgelegt, dass sie selbst extremen
Einwirkungen von außen, wie z. B. Transportunfällen, Feuer oder einem Flugzeugabsturz, standhalten und dabei ihre Sicherheits-
funktionen beibehalten [2]:
3
Sicherer Einschlusses des radioaktiven Inventars (Dichtheit),
Verschlusssystem (Zwei-Barrieren-Dichtsystem), bestehend aus Primär- und Sekundärdeckel
Im Zwischenlager erfolgt Überwachung der Dichtheit mittels Druckschalter
Abschirmung der ionisierenden Strahlung,
Grundkörper aus Gusseisen mit Kugelgraphit (ca. 40 cm Wandstärke)
Moderatorstäbe aus Polyethylen in der Behälterwand und Moderatorplatten in Boden und Stahldeckel
Ableitung der vom Inhalt ausgehenden Wärme,
Tragkorb zur Aufnahme der Brennelemente gewährleistet Wärmeabfuhr an die Kühlrippen
Ausschlusses des Entstehens einer Kettenreaktion (Kritikalitätssicherheit).
Dosisleistung (mSv/h)
Versandstück2
Fahrzeug2
in 2 m Abstand
ADR/RID
4.1.9.1.11
0,1
CV 33 (3.3) b)
Tabelle 1: Dosisleistungsgrenzwerte f ü r Versandstücke und Transportfahrzeuge nach ADR
und RIO
•
1,5 m
•
Geplante Transportkampagne Gorleben
11-lle--- - -
(November2011)
----
Messebene: 2 m über Grund
><
•
><
)1(
)1(
•
7
,<..<..
-;§
~
Abb. 2: Aufbau eines CASTOR® V/19 - Transport- und Lagerbehälter
für Brennelemente (DWR)[2]
Die von den hochradioaktiven Abfällen ausgehende Neutronen- und Gammastrahlung
wird nur teilweise von der Behälterwand abgeschirmt. ADR und RID begrenzen hierbei u. a.
die Ortsdosisleistung in 2 m Abstand von der Oberfläche des Transportfahrzeugs auf 0,1
mSv/h = 100 µSv/h (siehe Tabelle 1 und Abb. 3).
Hochradioaktive Abfälle werden bis zu ihrer Verbringung in ein Endlager zwischengelagert.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - , 100
Dosisleistungsgrenzwert in 2 m Abstand vom Fahrzeug
-+- CASTOR® HAW28M-001
-
6
Die Beförderung radioaktiver Stoffe im öffentlichen Verkehrsraum bedarf der
Genehmigung nach § 27 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) oder § 4 Atomgesetz (AtG).
Hierbei sind die verkehrsrechtlichen Vorgaben des Europäischen Übereinkommens über die
Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie der Ordnung für
die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) wie z. B. die maximal
zulässige Ortsdosisleistung einzuhalten.
Beladekonfiguration und Materialeigenschaft des Tragkorbs
Außenfläche
1 - Schutzplatte
2 - Sekundärdeckel mit Druckschalter und
Moderatorplatte aus Polyethylen
3 - Primärdeckel
4 -Tragkorb
5 - Moderatorstäbe
6 - Behälter aus Sphäroguss mit Kühlrippen
7- Tragzapfen zur Handhabung
CASTOR® HAW28M-002
CASTOR® HAW28M-019
CASTOR® HAW28M-003
CASTOR® HAW28M-004
CASTOR® HAW28M-005
CASTOR® HAW28M-022
CASTOR® HAW28M-020
CASTOR® HAW28M-013
CASTOR® HAW28M-007
CASTOR® HAW28M-006
[1]
75
--Ji
J:
-
:,.
Zwischenlagerung ist zeitlich begrenzt
zentrale Zwischenlager (Gorleben, Ahaus, Lubmin)
dezentrale Zwischenlager an den Kernkraftwerkstandorten
C)
50
- Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gewährleistet im Auftrag des Bundes den
C:
:::,
( /J
Strahlungsniveau in Gebieten mit
stark erhöhter Untergrundstrahlung
(z.B. Brasilien, Iran, Indien)
Q)
1ii
(/J
0
Cl
sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager.
r,.---- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 2 5
Hinweis:
LKW nicht im Maßstab
der Grafik dargestellt -
für die Werte sind alleine
die rechts angegebenen
Abstände maßgeblich!
;:
Kosmische Strahlung in
""'~ 1::::::::~~~:3;
8-12 km Flughöhe
_______
~ - - - = - -,
f---'--+-~~~~~~---~---~---~---~---~O
2m
5
10
15
20
Abstand von der Fahrzeugoberfläche [m]
25
Abb. 3: Gamma- und Neutronendosisleistung der Transport-
Lagerbehälter vom Typ CASTOR® HAW28M [3]
Literatur/Quellenangaben:
[lJ Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit - www.bfe.de
[2] GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH - www.gns.de
[3] Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit {CRS} gGmbH - www.grs.de
www.bge.de
30
und
35
Für die Einlagerung hochradioaktiver Abfälle in einem Endlager werden sog.
Endlagerbehälter verwendet. Für Endlagerbehälter gelten gemäß dem gültigen Regelwerk
(u. a. StrlSchG, StandAG) dieselben Sicherheitsanforderungen wie bei der Zwischenlagerung
bzw. dem Transport der Behälter. Es ist dabei möglich, dass nicht der Behälter direkt,
sondern ein den Behälter umschließender sog. Transferbehälter die Anforderungen (z. B.
Abschirmung) erfüllt.
Bislang gibt es in Deutschland keine genehmigten Behälter für die Endlagerung
hochradioaktiver Abfälle.
SG01201/8/3-2019#2 Poster I Stand: 14.12.2019
<p> Europäische Elektro- und Elektronikgeräterichtlinie <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32012L0019&qid=1638537866685&from=DE">Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte</a> (WEEE engl.: Waste of Electrical and Electronic Equipment) regelt europaweit einheitlich die grundlegende Entsorgung von Altgeräten. Ziel der WEEE ist es, neue Impulse zur Vermeidung von Abfällen zu setzen und die Sammelmengen und das Recycling der Altgeräte zu steigern. Außerdem soll der illegale Export eingedämmt werden, indem Kriterien zur Abgrenzung von gebrauchten Geräten zu Altgeräten (Abfälle) als Mindestanforderungen für eine Verbringung festgelegt werden (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32012L0019&qid=1638537866685&from=DE#d1e32-61-1">Anhang VI der WEEE</a>).</p><p>Die sogenannten Stoffverbote, die für Elektro- und Elektronikgeräte gelten, werden in der <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:174:0088:0110:DE:PDF">Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten</a> (RoHS, engl.: Restriction of Hazardous Substances) präzisiert. Eingeführt wurde mit der RoHS auch die EU-Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung der Geräte sowie Informations- und Auskunftspflichten gegenüber den Überwachungsbehörden.</p> Elektro- und Elektronikgerätegesetz <p>Zur Umsetzung der oben genannten EU-Richtlinien in nationales Recht wurde in Deutschland das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/index.html">"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)</a> verkündet.</p><p>Um eine möglichst hohe Quote getrennt gesammelter Altgeräte zu erreichen, weist das Gesetz den Gerätenutzern die Verantwortung dafür zu, dass die Altgeräte getrennt gesammelt werden und nicht im Restmüll landen. Zur Sammlung von Altgeräten berechtigt sind ausschließlich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. an kommunalen Sammelstellen und Wertstoffhöfen), Vertreiber (Handel) und Hersteller (inkl. deren Bevollmächtigte).</p><p>Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte zum Beispiel kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen.</p> stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear) <p>Alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland müssen sich bei der zuständigen Behörde, registrieren lassen. Darüber hinaus müssen sie mit einer Garantie nachweisen, dass die Finanzierung der Entsorgung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, gesichert ist.</p><p>Die Hersteller sind deshalb verpflichtet, eine Gemeinsame Stelle einzurichten, die unter anderem die Herstellerregistrierung vornimmt und gegenüber den jeweiligen Herstellern eine Abholanordnung für die gesammelten Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen ausspricht. Die Gemeinsame Stelle erhebt ferner Daten, z.B. über in Verkehr gebrachte, zurückgenommene sowie verwertete Geräte, und meldet diese Daten den staatlichen Stellen.</p><p>Für diese Aufgaben gründeten die Hersteller die <a href="https://www.stiftung-ear.de/">"stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear)"</a>.</p> Rücknahmepflicht der Vertreiber <p>Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__17.html">§ 17 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)</a></p><p>sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, verpflichtet</p><p>- bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und</p><p>- auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.</p><p>Seit 2022 gilt die Rücknahmeverpflichtung auch für den Onlinehandel.</p> Erfassung batteriebetriebener Altgeräte <p>Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__14.html">§ 14 Abs. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)</a> sind batteriebetriebene Altgeräte der Gruppen 2 ( z.B. Bildschirme, Monitore), 4 (Großgeräte) und 5 (Kleingeräte) jeweils getrennt von anderen Altgeräten in einem eigenen Behältnis von den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) zu sammeln. Die örE melden der Gemeinsamen Stelle die zur Abholung bereitstehenden Behältnisse, wenn bei batteriebetriebenen Altgeräten der Gruppen 2, 4 und 5 eine Abholmenge von mindestens fünf Kubikmeter erreicht ist (§14 Abs.3 ElektroG) . Um diese Anforderung auf den Wertstoffhöfen praxisgerecht umsetzen zu können, hat eine Expertengruppe folgenden Vorschlag unterbreitet:</p><p><strong>Elektro- und Elektronikaltgeräte mit Kabel:</strong><br> Elektro- und Elektronik-Altgeräten mit Kabel sollen in einem Sammelcontainer getrennt von batteriebetriebenen Altgeräten ohne Kabeln erfasst werden. So kann gewährleistet werden, dass in dem Sammelcontainer mit den Altgeräten ohne Kabel nur noch geringe Gesamtmengen an Batterien vorhanden sind. Von diesen Mengen gehen keine wesentlichen Sicherheitsrisiken aus. Elektro- und Elektronik-Altgeräte mit Kabel können daher auch aus gefahrgutrechtlicher Sicht weiter in den herkömmlichen Sammelbehältern bruchsicher erfasst und transportiert werden.</p><p><strong>Elektroaltgeräte ohne Kabel:</strong><br> Bei Altgeräten, die kein Kabel aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass sie mit Batterien betrieben werden. Deshalb sollten Elektro- und Elektronik-Altgeräte ohne Kabel separat in ADR-konformen Behältern (ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) erfasst werden.<br> Zu den kabellosen Geräten, die mit Batterien betrieben werden gehören z. B. Notebooks, Handys, E-Books sowie Tablets. Diese Geräte enthalten Zellen, Batterien oder Akkumulatoren, die oftmals fest im Gerät verbaut sind und sich vielfach nicht zerstörungsfrei öffnen lassen, um die Batterien zu entfernen. Solche Geräte sollten bruchsicher in Gitterboxen erfasst werden.</p><p><strong>Elektroaltgeräte mit einfach entnehmbaren Batterien und Akkumulatoren:</strong><br> Enthält ein Altgerät Batterien oder Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen die Batterien nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__10.html">§ 10 ElektroG</a> vom Endverbraucher am Wertstoffhof vor dem Einbringen in einen Sammelcontainer abgetrennt werden. Die Batterien sind separat der Batteriesammlung zuzuführen. Diese Vorschrift gilt nicht für Altgeräte, die nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__14.html">§ 14 Abs. 5 S. 2 u. 3 ElektroG</a> getrennt gesammelt werden, um sie anschließend der Wiederverwendung zuzuführen.</p> Beschränkung gefährlicher Stoffe <p>Die Stoffbeschränkungen werden in Deutschland in einer eigenständigen Verordnung, der sogenannten Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/elektrostoffv/">ElektroStoffV</a>) geregelt. Elektro- und Elekronikgeräte dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn diese die Höchstkonzentrationen der dort in<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/elektrostoffv/__3.html"> §3 Absatz 1</a> genannten Stoffe nicht überschreiten.</p> Welche Kosten haben die Hersteller zu tragen? <p>Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat eine <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektroggebv/BJNR177600015.html">Gebührenverordnung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung - ElektroGBattGGebV</a>) zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz und zum Batteriegesetz erlassen. In dieser werden die Gebühren, die die Hersteller z.B. für die Registrierung und die Prüfung der herstellerindividuellen Garantie zur Finanzierung der Rücknahme und der Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte zu zahlen haben, festgelegt.</p> Welche Anforderungen werden vom Vollzug an die Entsorgung von Altgeräten gestellt? <p>Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (<a href="https://www.laga-online.de/Startseite-3.html">LAGA</a>) hat zur Gewährleistung eines bundesweit einheitlichen Vollzugs die Mitteilung 31A "Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten" veröffentlicht.</p> Welcher Abfallschlüssel gilt für Elektro- und Elektronikaltgeräte? <p>Am 10. Dezember 2001 ist die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avv/gesamt.pdf">"Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis – Abfallverzeichnis Verordnung (AVV)"</a> in Kraft getreten. Das Europäische Abfallverzeichnis gilt für alle Abfälle zur Verwertung und Beseitigung. Darin wird bestimmt, wie Abfälle zu bezeichnen sind und welche Abfälle als gefährlich eingestuft werden. Die elektrischen und elektronischen Geräte sind in der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/avv/anlage.html">Anlage der AVV</a> unter dem Abfallschlüssel 16 02 aufgeführt und werden unter diesem Schlüssel weiter untergliedert.</p> Ist der Export von FCKW-haltigen Kühlgeräten aus der EU verboten? <p>Am 16. Oktober 2009 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die <a href="https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:286:0001:0030:DE:PDF">Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen</a></p><p>Nach Artikel 17 der Verordnung ist die Ausfuhr FCKW-haltiger Kühlgeräte aus der Union grundsätzlich verboten. Ausgenommen ist gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe d) in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe h) der Verordnung die (Wieder-) Ausfuhr von zuvor zum Zweck der Zerstörung eingeführten FCKW-haltigen Einrichtungen. Ein solcher Export bedarf jedoch der Genehmigung durch die Europäische Kommission nach Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung.</p> Wo können Energiesparlampen zurückgegeben werden? <p>Alte Lampen aus privaten Haushalten können kostenlos an bestimmten Wertstoffhöfen der Kommune abgegeben werden. Die verantwortlichen Hersteller holen von dort die Altlampen ab und führen sie einer Verwertung zu.</p><p>Durch den zunehmenden Einsatz von Energiesparlampen in Haushalten ist der Bedarf nach einer einfacheren Rücknahme von Altlampen aus Haushalten gestiegen. Um die Erfassung und das Recycling von Lampen aus Haushalten zu vereinfachen und zu fördern, haben die Handels- und Handwerksverbände, die herstellergetragene Recyclingsysteme sowie die Verbraucherzentralen mit dem Bundesumweltministerium als Kooperationspartner eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Ziel der gemeinsamen Erklärung ist es, die Verbraucherfreundlichkeit der Rückgabemöglichkeiten zu verbessern und bereits bei deren Kauf besser über Getrennthaltungspflichten und Rückgabemöglichkeiten für Altlampen zu informieren.</p><p>Das Bundesumweltministerium hat dazu für den Handel einige Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für eine freiwillige Rücknahme von Alt-Energiesparlampen erarbeitet.</p><p>Verbraucherinnen und Verbraucher können die für sie nächstgelegene Sammelstelle auf der Internetseite des Logistikdienstleisters <a href="http://www.lightcycle.de/verbraucher/sammelstellensuche.html">Lightcycle</a> ermitteln. Dazu müssen sie auf der Internetseite nur ihre Adresse oder Postleitzahl eingeben.</p></p>
Residues from drinking-water treatment Residues from certain processes of groundwater treatment for drinking water purposes can exhibit enhanced contents of radionuclides in comparison to the natural background level of soils. In unfavourable circumstances, the handling of these residues can lead to an increased level of radiation exposure for workers (inside the waterworks as well as in the course of recycling or disposal). This article describes the origin of these residues and highlights which exposure pathways can lead to the increased radiation exposure of workers. Naturally occurring radionuclides in groundwater Residue types of water treatment processing Disposal or recycling Legal framework Exposure pathways and exposure scenorios References Naturally occurring radionuclides in groundwater Radionuclides from the natural decay chains of uranium -238, uranium -235 and thorium-232 are present in trace quantities in all rocks. If groundwater comes into contact with these rocks, a small proportion of the radionuclides dissolve from the rock and thus enter the groundwater. The activity concentration is highly dependent on the type of rock and its chemical composition, as confirmed in the study " Radiation exposure from natural radionuclides in drinking water in the Federal Republic of Germany" (in German), which was conducted by the Federal Office for Radiation Protection ( BfS ). The table below shows an extract of the results: Median values (Med) and maximum values (Max) of the activity concentrations of frequently occurring natural radionuclides in untreated groundwater in millibecquerel per litre with respect to the rock type of the aquifer (" Radiation exposure from natural radionuclides in drinking water in the Federal Republic of Germany ") Rock type U -238 Ra -226 Pb -210 Po-210 Ra -228 Med Max Med Max Med Max Med Max Med Max basalt <0.74 5.7 1.0 2.8 1.9 20 0.99 5.6 <0.81 5.4 gneiss <0.74 15 2.2 7.0 7.8 29 1.8 8.3 4.3 7.8 granite 1.2 53 12 98 9.5 70 2.0 19 11 29 limestone 6.0 210 5.9 160 3.2 23 1.3 18 5.4 110 sand 3.6 120 7.1 36 2.1 18 1.3 19 6.7 46 shale 1.1 97 2.6 27 2.1 19 1.8 9.4 3.7 26 sandstone 17 590 12 380 3.6 31 2.9 630 9.3 210 other rock 2.5 620 8.0 300 4.1 270 2.0 410 7.5 130 The activity concentration of radionuclides in untreated groundwater also depends on: the redox potential the pH of the groundwater the solubility of the radionuclides to the top Residue types of water treatment processing In order to comply with the requirements of the Drinking Water Ordinance, groundwater must be treated to drinking-water quality where appropriate. Depending on the chemical composition of the water, different water treatment processes are used to remove undesirable substances. According to a definition [1] issued by the German Technical and Scientific Association for Gas and Water (DVGW), the resulting residues are primarily: iron-containing slurries lime-containing slurries slurries from flocculation activated carbon screenings Further residues can arise during the replacement of filter material ( e.g. filter sand/filter gravel) or special absorbing resins, as well as during plant dismantling ( e.g. precipitates in tubing). Until now, the specific removal of radionuclides during water treatment has not normally been carried out. Nevertheless, radionuclides can accumulate in some of the residues to a level exceeding that naturally found in soils and rocks. Surface water has a lower concentration of natural radionuclides than groundwater, and so residues with enhanced contents of radionuclides are to be expected during the processing of groundwater in particular. Median values (Med) and maximum values (Max) of the activity concentration of frequently occurring natural radionuclides in surface water and groundwater in millibecquerel per litre (" Radiation exposure from natural radionuclides in drinking water in the Federal Republic of Germany ") Type of water U -238 Ra -226 Pb -210 Po-210 Ra -228 Med Max Med Max Med Max Med Max Med Max groundwater 5.4 620 8.4 380 2.7 82 1.6 630 7.8 210 surface water 1.3 39 4.3 32 2.2 29 1.6 19 4.2 42 With regard to residues from the processing of groundwater into drinking water, enhanced contents of radionuclides are known to occur in: iron slurries and lime slurries from neutralisation absorber resins, activated carbon and filter gravel from iron/manganese removal There are also reports of incrustations containing radionuclides in thermal water sources (springs). Enhanced contents of radionuclides are not to be expected either in flocculent slurries, which arise primarily during the treatment of surface water, or in screenings. In its Fact Sheet W256 [2] , the German Technical and Scientific Association for Gas and Water ( Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches , DVGW) offers further information on the occurence, the re-use and the disposal of radionuclide bearing residues from waterworks. to the top Disposal or recycling Pursuant to the German Recycling Act (KrWG), recycling is preferable to disposal. However, recycling does not take precedence in the event of a danger to humans or the environment. Of the above residues, the following can in principle be recycled: iron slurries lime slurries from neutralisation filter gravel In its Fact Sheet W221-3 [1] , the German Technical and Scientific Association for Gas and Water ( Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches , DVGW) recommends various ways of recycling these residues: Iron slurries are used in environmental engineering to reduce the level of phosphate and hydrogen sulfide. In addition, they are used as a secondary raw material in the brick and cement industries as well as in the production of plant granulate. In the past, some 35% of iron slurries were disposed of to landfill; this proportion is predicted to fall in the future as a result of waste legislation. In agriculture and forestry, lime slurries from neutralisation are applied to land to improve (“ameliorate”) the pH in the soil. It is also conceivable to recycle these residues – for example, in the production of lime and cement or the production of artificial soil substrates. As filter gravel from iron and manganese removal remains in use at the waterworks over a period of several years to decades, it only occasionally arises as a residue at the water distribution companies. Therefore, no fixed disposal routes have yet gained general acceptance for these residues. There are examples in which the gravel is used in road contruction or for the commissioning of new filter units at other waterworks. It could also be reused in landscaping. Information on the quantity of recycled or landfilled residues has not been published and is not available to the DVGW . As yet, there is no known recycling option for incrustations, whereas activated carbon and absorbing resins, in principle, are suitable for thermal recycling due to their high carbon content. to the top Legal framework At the beginning of 2014, the European Atomic Energy Community ( EURATOM ) published the European basic safety standards directive on radiation protection. In this directive, residues from groundwater filtration facilities are classified as an industrial sector involving naturally occurring radioactive materials. Euratom Member States had to implement these regulations into national law. Radiation Protection Act and Radiation Protection Ordinance In Germany, this implementation was achieved in 2017 with the Radiation Protection Act. To supplement this, the Radiation Protection Ordinance was revised in 2018. Both legal regulations have been in force since 31 December 2018. In Annex 1 to the Radiation Protection Act, filter gravel, filter sand and granular activated carbon are included in the list of residues to be considered for the first time and are therefore subject to the regulations of the Radiation Protection Act. Further guidelines Insofar as residues from waterworks are reused in building products, it is also necessary to adhere to the guidelines of the European recommendation on natural radioactivity in building materials, which states that standard building materials should not lead to enhanced radiation exposure of the general public. The Radiation Protection Act also lays down regulations for building products, and these regulations also entered into force on 31 December 2018. Furthermore, it is necessary to check whether the planned mode of recycling or disposal is permissible according to waste legislation. Especially in the case of reuse in landscaping or road building, the requirements for the material recycling of mineral residues/waste, as set out by the Federal/Laender Working Group on Waste (LAGA), must be adhered to in relation to the leaching behaviour of mineral residues. For the transport of materials, the European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (ADR) must be adhered to. to the top Exposure pathways and exposure scenorios Depending on the quantity, the radionuclide content in the residue, and the chosen mode of disposal or recycling, employees – in waterworks or at waste disposal or recycling companies – may obtain an enhanced radiation exposure when handling residues from waterworks. Based on a dose estimation, it is possible to determine whether there is a risk of significantly enhanced radiation exposure for employees (more than 1 millisievert per year in addition to the natural background radioactivity ). A dose estimation should take account of the following situations: time spent by employees in rooms in which residues are stored handling of residues during storage, recycling, transport or disposal maintenance and/or cleaning of operating equipment From a radiation protection perspective, the following exposure pathways must be considered here: external gamma radiation inhalation of dust inhalation of radon and radon decay products Furthermore, if residues are sent to landfill or reused in road building, and especially in landscaping, radionuclides may be dissolved in seepage water and carried into the groundwater. The use of this groundwater can potentially lead to an additional exposure pathway for the general public. Therefore, the use of affected groundwater from a private well for drinking water purposes or for irrigation must be taken into account in dose estimations. Estimation of radiation exposure for employees at waterworks, wasta disposal companies and recyclers In various studies, the radiation exposure of employees at waterworks, disposal companies and recyclers has been estimated in relation to the handling of iron, manganese and lime slurries (Ermittlung von Arbeitsfeldern mit erhöhter Exposition durch natürliche Radionuklide und überwachungsbedürftige Rückstände – Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung, Teil I und Teil II [“Identification of working environments with enhanced exposure to natural radionuclides and residues requiring surveillance – Residues from drinking-water treatment, Part I and Part II”, in German]). The results showed that, even with the least favourable assumptions, the dose reference value for the general population of 1 millisievert per year is unlikely to be exceeded. Likewise, the previously published activity contents for activated carbon and incrustations from waterworks do not point to increased radiation exposure of the general population. Based on current knowledge, the exceedance of the dose reference value cannot be ruled out completely in unfavourable conditions during the disposal or recycling of filter gravel from manganese/iron removal and of heavily loaded absorber resins resulting from the specific removal of uranium . It is advisable to consider such situations on a case-by-case basis. If, following this assessment, the dose reference value is actually exceeded, it is essential to clarify which dose -reduction measures can be introduced with a reasonable amount of effort in these situations. For example, these measures include wearing personal protective equipment or searching for alternative disposal routes. Calculation guidelines The BfS is currently drawing up calculation guidelines that allow an estimation to be made of the effective dose for employees and members of the public due to exposure to naturally occurring radioactive materials (Calculation Guide NORM ). Until such time as this calculation guideline is completed, the BfS offers recommendations for a simplified estimation of the radiation exposure of employees and members of the public. to the top References [1] DVGW (2014): Rückstände und Nebenprodukte aus Wasseraufbereitungsanlagen; Teil 3: Vermeidung, Vermarktung und Verwertung. DVGW-Arbeitsblatt W221-3 (in German) [2] DVGW (2020): Radionuklidhaltige Rückstände aus der Aufbereitung von Grundwasser – Bewertung und Entsorgung“ DVGW-Arbeitsblatt W256 (in German) State of 2026.07.27