Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, Bgm.-Münchmeyer-Str. 10, 27283 Verden (Aller), hat für das o. g. Vorhaben die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Der Planungsbereich liegt im Abschnitt 625 der B 214. Er beginnt ab der Kurve aus Nordrebber kommend ca. bei Station 1.384 und endet in der Kurve der B 214 in Schwarmstedt ca. bei Station 2.200. Bei Station 1.715 beginnt das Bauwerk über die Leine. Der Verlauf der Straße wird nicht verändert. Für die Dauer der Bauzeit wird eine Behelfsbrücke errichtet, die südlich parallel neben der Leinebrücke eingebaut wird. Der Anschluss an das Provisorium erfolgt über die Verschwenkung von der Bestandstrasse. Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus erfolgt der Rückbau der Behelfsbrücke sowie der Umfahrungsstraße. Aufgrund der Übergangsvorschrift des § 74 Abs. 2 Nr. 1 UVPG ist das Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung als deren unselbstständiger Teil nach der Fassung des UVPG, die vor dem 16.05.2017 galt (a. F.), zu Ende zu führen. Für das Vorhaben wurde die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung gemäß § 3c in Verbindung mit Nr. 14.6 der Anlage 1 und Anlage 2 UVPG (a. F.) festgestellt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu diesem Verfahren musste im März 2020 coronabedingt abgebrochen werden. Die Auslegung wurde vom 22.06.2020 bis 21.07.2020 wiederholt. Der Plan wurde mit Beschluss vom 24.11.2020 festgestellt.
Anlage 5 - Gebührenverzeichnis - Gebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Gebühren (Stundensätze) der Organisationseinheiten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Amtshandlungen nach § 16 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt. Gebühren- nummer Gebührentatbestand Gebühr (EURO) 001 Prüfung und Erteilung der Typzulassung von Hochgeschwindigkeitsventilen, Flammendurchschlagssicherungen sowie der Deflagrationssicherheit von Probeentnahmeöffnungen und der Vorrichtung zum gefahrlosen Entspannen von Ladetanks (Absatz 1.6.7.2.2.2 Übergangsvorschrift zu Abschnitt 1.2.1 ADN ) 138 002 Prüfung und Zulassung von elektrischen Einrichtungen hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit in explosionsfähiger Atmosphäre (Absatz 1.6.7.2.2.2 ADN) 138 Stand: 01. Januar 2021
Das Projekt "Die Landesplanungsgesetze im Vergleich - eine Bilanz nach acht Jahren ROG 1998" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Die Frist zur landesgesetzlichen Umsetzung der Rahmenvorschriften des am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Raumordnungsgesetzes ist am 31.12.2001 abgelaufen. Die Verpflichtung zur Umsetzung der durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau geänderten rahmenrechtlichen Vorgaben war bis zum 31.12.2006 zu erfüllen. Diese Pflichten bestehen aufgrund der Übergangsvorschrift in Art.125 b Abs.1 GG auch nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform fort. Dennoch zeigt ein Blick in die Landesgesetze, dass der Stand der Umsetzung in den Bundesländern ebenso unterschiedlich ist wie das Verständnis einiger Vorschriften. Die Untersuchung liefert erstmals eine systematische und vergleichende Darstellung der Umsetzung des Rahmenrechts in den einzelnen Bundesländern. Sie stellt für jede rahmenrechtliche Neuregelung zunächst die wesentlichen Anforderungen an eine landesgesetzliche Umsetzung dar und geht dann auf Art und Umfang der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern ein. Dies ermöglicht nicht nur eine Betrachtung des bundesweiten Umsetzungsstandes in seiner Gesamtheit, sondern auch eine konkrete Beurteilung der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern.
Das Projekt "Bestandsaufnahme PCB-enthaltender Geraete in Deutschland - Aktualisierung der Studien von 1990 und 1993" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GfBU Gesellschaft für Betriebsberatung, Sicherheits- und Umweltfragen mbH durchgeführt. Herstellen und Inverkehrbringen von PCB ist in Deutschland seit 1989 verboten. Fuer die Verwendung im Betrieb befindlicher Geraete gelten Uebergangsvorschriften bis zum 31.12.1999. Gegenueber der EU bestehen Berichtspflichten hinsichtlich Dekontaminierungs- und/oder Beseitigungsplaenen. Mit dem Vorhaben erfolgt eine Bestandsaufnahme der Geraete entsprechend den Vorgaben der Artikel 3 und 4 der Richtlinie ueber die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT). Die Datenermittlung erfolgt insbesondere ueber Abfragen bei Verbaenden, der Deutschen Bahn AG und Dienststellen der Bundeswehr mittels Frageboegen sowie auch ueber Auswertungen der Abfallwirtschaftskonzepte der Bundeslaender und stichprobenartige Einsichtnahmen bei ausgewaehlten Unternehmen. Die Ergebnisse des Vorhabens bilden die Grundlage fuer die Berichtspflicht gegenueber der EU.
Das Projekt "Anforderungen an die Ablagerung von Abfaellen (z.B. Bauschuttdeponien, Rueckstandsdeponien) (TA Siedlungsabfall Teil 4)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fichtner Beratende Ingenieure durchgeführt. Beschreibung des Anwendungsbereiches und der Anforderungen an die Ablagerung von Abfaellen. Beruecksichtigung von speziellen Aspekten (Anforderungen an die abzulagernden Abfaelle; Anforderungen an Deponien, Deponiestandort, Errichtung von Deponien, Stillegung und Nachsorge, Sicherheitsaspekte). Problematik der Altanlagen und evtl. notwendige Uebergangsvorschriften.
Das Projekt "Anforderungen an Anlagen zur Behandlung von Abfaellen, insbesondere zur Verbrennung (TA Siedlungsabfall, Teil 3)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fichtner Beratende Ingenieure durchgeführt. Beschreibung des Anwendungsbereiches von und der Anforderungen an Anlagen zur Behandlung von Abfaellen. Beruecksichtigung von speziellen Aspekten (Lagerbereich, Beschichtung, Betrieb, Energienutzung, Ueberwachungssysteme, Rueckstaende und Abwaesser etc). Problematik der Altanlagen und evtl notwendige Uebergangsvorschriften.
Das Projekt "Einfluss von Ernährungsunterricht auf die Motive und die Handlungsintention von Schülerinnen und Schülern bei der Auswahl von Lebensmitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik durchgeführt. Fragestellung: Inwieweit führt Unterricht zum Thema Ernährung vor dem Hintergrund des Leitbilds einer nachhaltigen Entwicklung zu Veränderungen auf der Motiv-, Intentions- und Handlungsebene? Hypothesen (Auswahl): Die größten Veränderungen vom Vor- zum Nachtest ergeben sich auf der Motivebene (Wertebene), die geringsten Veränderungen auf der Handlungsebene. Bei Schülern lassen sich hinsichtlich ihrer Wertpräferenzen der Lebensmittelauswahl zwei Motivorientierungen unterscheiden und bei Schülern können hinsichtlich ihrer Handlungsintention zwei Intentionstypen identifiziert werden. Es gibt einen konsistenten Zusammenhang zwischen der Motivorientierung und den Intentionstypen. Der Zusammenhang zwischen der Motivorientierung und den Intentionstypen ist nach der Unterrichtseinheit stärker als vor der Unterrichtseinheit.
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Umweltprüfung | 1 |
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