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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Das Projekt "Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Simon & Widdig GbR, Büro für Landschaftsökologie durchgeführt. Anlass des F+E-Vorhabens sind zunehmend auftretende Entscheidungsprobleme bei Infrastrukturvorhaben, bei denen sowohl artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt als auch Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden. Dabei müssen im Rahmen der jeweiligen Ausnahmeprüfung beim Vergleich von Alternativen unterschiedlichste Betroffenheiten v.a. europarechtlicher Schutzgüter gegeneinander wertend verglichen werden. Hierfür liegen noch keine differenzierteren Ansätze vor, mit Hilfe derer bei den typischer Weise recht komplexen Sachlagen nachvollziehbare und transparente Bewertungen vorgenommen werden könnten. In diesem Zusammenhang ist im F+E-Vorhaben u.a. zu klären, in welchem Verhältnis der Gebiets- zum Artenschutz generell steht und welche Kriterien bei den Alternativenbewertungen im jeweiligen Kontext relevant sind. Es ist darzulegen, wie die jeweiligen Kriterien zu gewichten und zu operationalisieren sind. Die zentrale Bewertungsfrage in der Praxis ist, wie sich eine Beeinträchtigungsschwere von Alternativen beim Vergleich unterschiedlicher qualitativer und quantitativer Betroffenheiten von unterschiedlich bedeutsamen Arten und Lebensraumtypen nachvollziehbar ermitteln bzw. skalieren lässt? Wie kommt man bei diesem erforderlichen Vergleich von 'Äpfeln und Birnen' zu fachlich validen Bewertungen und Entscheidungen, auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots bzw. der Zumutbarkeit der Alternativen? Ziel des F+E-Vorhabens ist es daher, für die Praxis Hinweise und Empfehlungen für diese komplexen Bewertungsaufgaben zu erarbeiten, die einen naturschutzfachlich validen und rechtssicheren Alternativenvergleich im Rahmen der europarechtlich bedingten Ausnahmeprüfungen ermöglichen.

Sozioökonomische Analyse in der Praxis: Entwicklung von 'Best Practices' und Qualitätsstandards der sozioökonomischen Analyse als Teil eines Beschränkungsvorschlags unter REACH

Das Projekt "Sozioökonomische Analyse in der Praxis: Entwicklung von 'Best Practices' und Qualitätsstandards der sozioökonomischen Analyse als Teil eines Beschränkungsvorschlags unter REACH" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Die sozioökonomische Analyse (SEA) ist ein wichtiges Element der Zulassungs- und Beschränkungsverfahren der REACH-VO. Die SEA dient in erster Linie der Unterstützung des politischen Entscheidungsprozesses, indem sie die Beurteilung aller relevanten Kosten und Nutzen und somit der Verhältnismäßigkeit (proportionality) einer Maßnahme ermöglicht. Als zuständige Behörde steht das Umweltbundesamt zukünftig vor der Herausforderung, SEAs als Teil von Beschränkungsvorschlägen zu erstellen. Im Jahr 2008 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen technischen Leitfaden (Technical Guidance Document) zur SEA als Teil eines Beschränkungsvorschlags veröffentlicht. Dieser Leitfaden gibt zwar einen Überblick über verfügbare Methoden und geeignete Verfahren, lässt jedoch viele Fragen offen. Es mangelt daher an konkreten 'Best Practices' und Qualitätsstandards, die die zuständigen Behörden bei der Erarbeitung von SEAs unterstützen. Das laufende Projekt FKZ 3708 65 401 testet den Leitfaden anhand verschiedener Beispielsubstanzen mit dem Ziel, praktische Erfahrungen mit der SEA zu sammeln, Probleme zu identifizieren und Lösungsansätze hierfür zu entwickeln. Ein besonderer Fokus der Untersuchungen liegt auf der Bewertung von Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Aufbauend auf den Ergebnissen des laufenden Projekts ist es Ziel des Folgevorhabens, 'Best Practices' und Qualitätsstandards für die SEA zu erarbeiten. Dies erfordert die Weiterentwicklung der Lösungsansätze zu den identifizierten methodischen und praktischen Problemen einer SEA. Insbesondere die Bewertung des Nutzens einer Beschränkung für Umwelt und Gesundheit steht dabei im Vordergrund. Basierend auf den Untersuchungsergebnissen ist eine konkrete Handlungsanleitung zur Unterstützung der Arbeit der zuständigen Behörden zu erstellen.

Öko-Effizienz-Analyse (ÖEA) zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit unterschiedlicher Maßnahmenoptionen zur Umsetzung des Gewässerschutzes Werra/Weser und zum Erhalt der Kaliproduktion im hessisch-thüringischen Kali-Gebiet

Das Projekt "Öko-Effizienz-Analyse (ÖEA) zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit unterschiedlicher Maßnahmenoptionen zur Umsetzung des Gewässerschutzes Werra/Weser und zum Erhalt der Kaliproduktion im hessisch-thüringischen Kali-Gebiet" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - Institut für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement - Professur für Umwelttechnik in der Wasserwirtschaft, Umweltmanagement durchgeführt. Die K+S Kali und Salz GmbH betreibt im hessisch-thüringischen Kaligebiet die Werke Werra und Neuhof-Ellers, in denen jährlich rund 23 Mio. t Rohsalz gefördert werden. Bei der Salzgewinnung und -verarbeitung sowie bei der Aufhaldung der Abfallstoffe fällt salzhaltiges Abwasser an, das direkt in die Werra eingeleitet oder in den Untergrund versenkt wird. In der Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans 2009 für das Einzugsgebiet der Weser ist im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000) das Konzept der zukünftigen umweltgerechten Entsorgung des Abwassers festzulegen. Dazu ist u.a. auch die Prüfungen der Effizienz der Maßnahmen, der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit der Maßnahmenoptionen erforderlich. Für den Umgang mit den salzhaltigen Abwässern wurden seitens der FGG Werra/Weser sowie des Runden Tisches 'Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion' Maßnahmenoptionen diskutiert, die u.a. eine Reduzierung der Salzeinleitung sowie die Errichtung von Fernleitungen in die Oberweser bzw. Nordsee beinhalten. Im Gutachten wurden Maßnahmenoptionen mit Hilfe einer Öko-Effizienz-Analyse bewertet und somit die Verhältnismäßigkeitsprüfung durch das Land Hessen vorbereitet. Das Gutachten wurde in Zusammenarbeit mit Dr.-Ing. Bernhard Michel von der COOPERATIVE Infrastruktur und Umwelt Reinheim erarbeitet.

Rechtliche Moeglichkeiten und Grenzen der Entwicklung von Modellen zur Pruefung der Verhaeltnismaessigkeit von Rechtsetzungsvorhaben zur Risikoreduzierung am Beispiel des Stoffrechts

Das Projekt "Rechtliche Moeglichkeiten und Grenzen der Entwicklung von Modellen zur Pruefung der Verhaeltnismaessigkeit von Rechtsetzungsvorhaben zur Risikoreduzierung am Beispiel des Stoffrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht durchgeführt. Sowohl fuer mediale Umweltvertraeglichkeitspruefungen wie auch fuer die am Stoff anknuepfenden Bewertungen werden zunehmend einheitliche Risikoabschaetzungskonzepte erarbeitet und fortentwickelt. Waehrenddessen besteht fuer den daran anknuepfenden Schritt des Vorschlagens und Erlassens von Regulierungen zur Reduzierung oder Abwehr des festgestellten Risikos noch keine einheitliche Handhabung. Auf der anderen Seite werden zunehmend Forderungen erhoben, dass vor Erlass von Regulierungen eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzufuehren sei. In dem Vorhaben soll untersucht werden, ob und ggf. wie eine Kosten-Analyse durchzufuehren und anhand welcher Kriterien eine Abwaegung der einzustellenden Interessen vorzunehmen ist. Neben dieser grundlegenden Untersuchung soll das Vorhaben ein zu entwickelndes Modell anhand des aktuellen Beispiels der Regulierung von Altstoffen auf nationaler und europaeischer Ebene anwenden und auf seine rechtliche und tatsaechliche Durchfuehrbarkeit pruefen.

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