Das Projekt "Dioxin in Giessereien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ProVis GmbH durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens waren Schmelzanlagen in Eisen- und Aluminiumgiessereien sowie Verzinkungsanlagen zu beurteilen. Als Ergebnis der durchgefuehrten Untersuchungen kann zusammenfassend festgehalten werden: 1. Die im Rahmen der Studie gewonnene Datenbasis ist zu gering und die Zusammenhaenge der Dioxinentstehung und -minderung sind zu komplex, als dass sich hiermit eindeutige PCDD/PCDF-Emissionsgrenzwerte fuer die einzelnen Anlagentypen formulieren liessen. 2. Anhang der Ergebnisse der vorliegenden Studie sowie anhand von Untersuchungsergebnissen, die nicht dieser Arbeit zugrunde liegen, laesst sich jedoch eine Handlungsanleitung fuer die Ueberwachungsbehoerde formulieren, auf welche Weise nach derzeitigem Stand des Wissens die hier diskutierten Anlagen zu pruefen und zu beurteilen sind. Die Emissionsmessungen, auf deren Basis das Emissionsverhalten der entsprechenden Anlagen beurteilt wird, wurden bei betriebsueblicher Auslastung und mit betriebsueblich verschmutztem Einsatzmaterial durchgefuehrt. Hinsichtlich der Erfuellung des Minimierungsgebotes bzw. des Standes der Technik koennen folgende allgemeine Aussagen getroffen werden: - Bei der Verwendung betriebsueblich verschmutzter Einsatzstoffe ist bei Schmelzanlagen fuer Eisen mit Ausnahme von Kalt windkupoloefen im Regelfall damit zu rechnen, dass die PCDD/PCDF-Emissionen geringer sind als die definierte Relevanzgrenze. - Fuer Aluminiumschmelzanlagen gelten die Aussagen des ersten Spiegelstriches, sofern auf chlorhaltige Schmelzzusatzmittel bzw. -hilfsmittel auf organischer Basis (z. B. Hexachlorethan) verzichtet wird und eine eventuelle Chlorbehandlung nach dem Stand der Technik erfolgt, z. B. mit Hilfe von Begasungsgeraeten. - Die Erfassung und Ableitung der Abgase aus Schmelzoefen ist als Stand der Technik zu betrachten. Im Regelfall duerfte eine nachgeschaltete Abgasreinigung (Entstaubung) erforderlich sein. Die an den untersuchten Anlagetypen gewonnenen Ergebnisse waren die Grundlage fuer Handlungsempfehlungen fuer die Genehmigungs- und Ueberwachungsbehoerden im Hinblick auf die Einhaltung des Minimierungsgebotes in Ziffer 3.1.7 TA Luft.
Das Projekt "Entwicklung eines Substitutes aus nichtflüchtigen Einsatzstoffen als Ersatzstoff für das 2-Propanol in Feuchtmitteln für den Offsetdruck" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FOGRA Forschungsgesellschaft Druck e.V. durchgeführt. Die VOC-Richtlinie (199/13) der Europäischen Gemeinschaft über die 'Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen ... bei der Verwendung organischer Lösungsmittel' wird vor allem bei Heatsetdruckereien zu Problemen mit den Überwachungsbehörden führen, wenn es nicht gelingt, den Einsatz von 2-Propanol drastisch zu vermindern. Es ist deshalb ein Ersatzstoffgemisch entwickelt worden, das in der Lage sein sollte, das 2 und Nr. 64979 Propanol zu ersetzen. Im Jahr 2004 ist dieses Gemisch in einer Reihe von Bogenoffsetdruckereien und in den Technika verschiedener Druckmaschinenhersteller erfolgreich getestet worden. Im Moment läuft eine Druckmaschine im Vorführzentrum des weltgrößten Herstellers von Bogenoffsetdruckmaschinen mit dem in diesem Projekt entwickelten Produkt (Handelsname Alkogreen). In Zusammenarbeit mit der Fa. DC Druckchemie und dem bvdm ist im Jahr 2005 vorgesehen, gezielt die Mitglieder des bvdm in dessen Landesverbänden über diese Entwicklung zu unterrichten. Parallel dazu ist es geplant, das Produkt an Rollendruckmaschinen zu testen und zu optimieren.
Das Projekt "Entwicklung von Geraeten zur Probenentnahme aus Oelfilmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie durchgeführt. Durchfuehrung des von der Europaeischen Gemeinschaft ausgeschriebenen Pilotvorhabens 'Probenahme bei betriebsbedingten Oelableitungen ins Meer' (Amtsblatt der Europaeischen Gemeinschaften C24, 1. Februar 1990). Ziel ist die Ermittlung von Verfahren, die den fuer die Seefahrt zustaendigen Behoerden fuer die Verfolgung von Verstoessen gegen das MARPOL-Abkommen empfohlen werden koennen. Aufgrund der umfangreichen bisherigen Erfahrung auf dem Gebiet der Identifizierung von Oelverschmutzungen der Hohen See, den vorhandenen Labor- und Werkstattkapazitaeten, den engen Kontakten mit den fuer die Verfolgung von Verstoessen gegen das MARPOL-Abkommen zustaendigen Behoerden ist das BSH besonders geeignet, dieses Vorhaben durchzufuehren.
Das Projekt "Abfallentsorgung durch Dritte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Institut für Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Die Studie betrachtet die in Paragraph 50 Absatz 3 KrW-/AbfG etwas versteckt geregelte Anzeigepflicht fuer beauftragte Dritte. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eroeffnet in Paragraph 16 Absatz 1 Seite 1 den zur Entsorgung von Abfaellen Verpflichteten die Moeglichkeit, Dritte mit der Durchfuehrung der Entsorgung zu beauftragen. Um den Behoerden die Kontrolle der beauftragten Dritten zu ermoeglichen, verpflichtet das Gesetz die Fremdentsorger ua in Paragraph 50 Absatz 3 KrW-/AbfG, ihre Taetigkeit anzuzeigen. Mit Blick auf die Vorgaben der EG-Abfallrahmenrichtlinie wird eine Anwendung der Anzeigepflicht auch auf beauftragte Verbaende nach Pragraph 17 Absatz 1 und beauftragte Einrichtungen nach Paragraph 18 Absatz 1 KrW-/AbfG befuerwortet sowie eine Erstreckung in sachlicher Hinsicht auf alle Entsorgungstaetigkeiten, fuer die keine Genehmigungen oder spezielle Anzeigen vorgeschrieben sind.
Das Projekt "Teilvorhaben 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich 3 Elektrotechnik durchgeführt. Gesamtziel des Vorhabens ist, Forschungs- und Entwicklungsaufgaben durchzufuehren, um die Erzielung der Einsatztauglichkeit von FTIR-Langwegabsorptionssystemen im mobilen und stationaeren Betrieb zu erreichen. Dabei steht insbesondere die Multikomponentenanalyse gasfoermiger Luftverunreinigungen, vor allem die der leichtfluechtigen organischen Verbindungen, im Vordergrund. Durch das Projekt sollen die FTIR-Langwegabsorptionssysteme fuer Anwendungsgebiete im rauhen Industriealltag fuer die Erfassung diffuser Emissionen und fuer den produktionsintegrierten Umweltschutz validiert werden. Die Ergebnisse dieses Vorhabens sind fuer den Bereich Luftreinhaltung von hoher Bedeutung, da sie einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, messtechnische Luecken in der Luftueberwachung, insbesondere bei den diffusen Quellen, abzudecken. Die Ergebnisse sind sowohl fuer industrielle Anwender als auch fuer die Ueberwachungsbehoerden direkt verwertbar. Sie werden in einer entsprechenden DIN-Norm/VDI-Richtlinie direkten Eingang finden und sind fuer diese eine entscheidende Voraussetzung.
Das Projekt "REACH in der Praxis: Vermittlung von Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase sowie neuer Bewertungskonzepte zum Aufbau und Erhalt der Expertise bei der Umsetzung der REACH-Verordnung durch beteiligte Akteure" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Die unter REACH für die Bewertung von Stoffen zuständigen Bundesbehörden haben einen zentralen Helpdesk eingerichtet und leisten umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise. Darunter fallen auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um den Überwachungspflichten unter REACH nachzukommen. Die seit dem Inkrafttreten von REACH gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Leitfäden in vielen Punkten noch nicht praxistauglich sind und viele Fragen aufweisen. Beispielsweise ist Unternehmen unklar, wie notwendige Daten zur Durchführung einer Expositionsschätzung zu beschaffen sind oder wie die Vollzugsbehörden Zugang zu den REACH-Daten bekommen können. Die Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase müssen in die Praxis getragen werden und insbesondere KMU, nachgeschaltete Anwender sowie die Überwachungsbehörden in den Bundesländern müssen über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Weiterhin ist für die zuständigen Überwachungsbehörden bisher kein anwendbares Konzept vorhanden, wie die unter REACH generierten Informationen für die Vollzugsbehörden aufbereitet und von diesen angewandt werden können. Zu diesen Informationen gehören sowohl stoffbezogenen Daten als auch die Ergebnisse der von der ECHA durchgeführten Dosierbewertungen. Dies betrifft vor allem die von der ECHA an die Registranten gerichteten Schreiben zur Beseitigung von Mängeln in der Stoffregistrierung, die nicht mittels einer formalen Entscheidung adressiert werden können. Ziel ist die Unterstützung der einzelnen Akteure in ihren Pflichten gem. REACH-VO durch Informationsveranstaltungen, Übungen, Diskussionsrunden, Vorschläge zur Einordnung von REACH-Pflichten in bestehende Pflichten sowie die Vernetzung kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
Das Projekt "Beratung, Know-How-Transfer und Training für die nationalen und regionalen Administrationen und Spezialisten bei der Sanierung des Uranbergbaustandortes Mailuu Suu (Kirgisistan)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von WISUTEC Umwelttechnik GmbH durchgeführt. Durch das Beratungshilfeprogramm des BMU werden Staaten Mittel- und Osteuropas, Südosteuropas, im Südkaukasus und in Zentralasien sowie die Russische Förderation bei der Verbesserung des Umweltschutzes, der Stärkung ihrer Umweltverwaltungen und beim Aufbau der Zivilgesellschaft unterstützt. Das ehemalige Uranbergbaugebiet Mailuu Suu in Kirgisistan zählt heute zu den zehn weltweit am stärksten kontaminierten Gebieten. Zu Sowjetzeiten wurde hier im großen Umfang Uran abgebaut. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz wurden dabei nicht oder nur sehr unzureichend berücksichtigt. Schlämme und Haldenmaterial mit einem hohen radioaktiven und toxischen Gefährdungspotenzial bedrohen bei einer unkontrollierten Abspülung mehrere einhunderttausende Menschen. Im Zuge des Projekts werden die kirgisische Regierung, zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sowie lokale Firmen, die mit dem Vorhaben der Sanierung betraut sind, in Trainings geschult. Know-how wird transferiert. Das Projekt wird in zwei Etappen durchgeführt. Während der ersten Etappe werden kirgisische Behörden unterstützt, den Zustand eines radioaktiv verseuchten Schlammteichs (Tailings) zu begutachten und ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. Des Weiteren werden Interessengruppen wie Nichtregierungsorganisationen und die lokale Bevölkerung im Rahmen einer der Öffentlichkeitsbeteiligung intensiv informiert. Im zweiten Schritt erhalten lokale und regionale Behörden sowie lokale Unternehmen die Möglichkeit, sich mit praktischen Strahlungsschutztechniken vertraut zu machen. Dazu ist eine Studienreise auf das Gelände der Wismut GmbH in Deutschland geplant. Die Beteiligten sollen so die Grundlagen für eine effektive Sanierungsbegleitung erlernen.
Das Projekt "Monitoring von gentechnisch veraenderten Vektoren und Viren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Robert-Koch-Institut durchgeführt. Genetisch veraenderte Viren (GVV) werden zunehmend als Lebendimpfstoffe gegen Tierseuchen benutzt, und sie bekommen Bedeutung als Vektoren fuer den Gentransfer. Hierzu werden sie nach Gentechnikrecht freigesetzt und in Verkehr gebracht. Genetisch veraenderte Poxviren wurden zur Bekaempfung der Fuchstollwut in Frankreich, Belgien und Luxemburg bereits grossflaechig ueber mehrere Jahre ausgebracht und sind in diesen Laendern im Verkehr. Genetisch veraenderte animale Herpesviren sind sowohl in der Europaeischen Union als auch in groesserer Zahl in den USA bereits in Verkehr. Die Entwicklung rekombinanter viraler Lebendimpfstoffe fuer den Menschen ist bereits vorangeschritten. Auch fuer die Gentherapie am Menschen werden virale Vektoren eingesetzt, ein zunehmender Einsatz ist zu erwarten. Erkrankungen auf Grund von Impfdurchbruechen von attenuierten Viren als Lebendimpfstoffen sind zwar selten, aber bekannt. Auch fuer GVV ist dies nicht ausgeschlossen. Fuer diagnostische Zwecke, epidemiologische Untersuchungen und amtliche Ueberwachung werden geeignete Methoden benoetigt, die eine Differenzierung genetisch veraenderter Viren von Wildtypviren erlauben. Methoden, die eine solche Differenzierung durch molekulargenetische Feinanalyse erlauben, existieren (Polymerase Kettenreaktion (PCR), Southern Blot, Sequenzierung). Sie muessen jedoch fuer die vorliegenden Fragestellungen etabliert, angepasst und optimiert werden - analog zu Referenzmethoden fuer den Nachweis herkoemmlicher Erreger. Methoden wurden zunaechst fuer Herpesviren erprobt, da hier die internationale Entwicklung am weitesten vorangeschritten ist. Der erste experimentelle Schwerpunkt richtete sich auf die Identifizierung von Wildtyp-Herpesviren, der zweite auf Verfahren zur spezifischen Darstellung von genetischen Veraenderungen.
Diese Datensammlung beinhaltet alle sonstigen Daten des ASYS-Verfahren wie Abfallmakler, Entsorgergemeinschaft, technische Überwachungsorganisationen, Lehrgangsträger, tech. Sachverständige, Behörden, allg. Adressen, Anzeigen nach § 11 NachwV, Freistellung nach § 13 NachwV, Kataloge
Das Projekt "Optimale Ueberwachung der Deponien unter Bergaufsicht durch die Landesbehoerde" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH durchgeführt. Die Eignungsueberwachung von Abfaellen auf Deponien wird durch Richtlinien der Aemter und Arbeitsgemeinschaften geregelt. Die trotzdem haeufig vorkommenden Pannen vor allem der unerlaubten Einlagerung hochtoxischer Abfaelle und Deponien mit nicht ausreichender Absicherung zeigt eindruecklich, dass die bestehenden Ueberwachungskonzepte lueckenhaft sind. Von der Landesbehoerde werden daher Konzepte und Werkzeuge zur moeglichst umfassenden Kontrolle der unter Bergaufsicht stehenden Deponien angestrebt. Hierzu wurden Methoden und verwaltungstechnische Mittel entwickelt, die sich aus folgenden 6 Elementen zusammensetzen: Standardisierung und Darstellung der wesentlichen Anlageinformationen, Deponiekataster mit Kartenwerken auf EDV-Grundlage. Zugriffsmoeglichkeit auf Informationen von allen verwalteten Deponien, Datenbanksystem fuer das Deponiekataster mit Fuehrung der Betriebsdaten und umfangreichen Recherchemoeglichkeiten. Regelung der Datenerhebung, der Verwaltung und der Kontrollen fuer den Deponiebetrieb, EDV-Programm fuer den Betrieb der Deponien (Eingangskontrollen, Betriebstagebuch, Abfallkataster, Monotoring der Zustandsdaten und Umweltdaten). Werkzeuge zur Kontrolle der Abfaelle, Schnellanalysemethoden fuer die Eingangskontrolle. Informationsfluss Betreiber - Aufsichtsbehoerde - Genehmigungsbehoerde, automatisierter Datenaustausch Deponie - Aufsichtsbehoerde. Rationalisierung der Eingangskontrollen, Ermittlung von Leitparametern fuer Abfallstoffe zur Ueberpruefung der Abfaelle bei der Eingangskontrolle. Letzter Stand der Arbeiten zum 31.12.1992: Vervollstaendigung von Datenmaterial und Umsetzung in die festgelegte Katasterform von 7 Beispieldeponien der unter Bergaufsicht stehenden Deponien. Erstellung der Kartenwerke auf EDV-Basis. Vervollstaendigung der Datenbank 'DEPONIEUEBERWACHUNG' (UNIX-System). Vervollstaendigung des Betreiberprogramms 'Depos' (PC-System). Statistische Auswertung von Abfallanalysen hinsichtlich Leitparametern. Schnellanalysemethoden fuer die Eingangskontrolle.