Diese Datensammlung beinhaltet alle sonstigen Daten des ASYS-Verfahren wie Abfallmakler, Entsorgergemeinschaft, technische Überwachungsorganisationen, Lehrgangsträger, tech. Sachverständige, Behörden, allg. Adressen, Anzeigen nach § 11 NachwV, Freistellung nach § 13 NachwV, Kataloge
In Deutschland werden etwa 25-30% der flüssigen gefährlichen Abfälle chemisch-physikalisch (CP) behandelt. Das dabei entstehende Abwasser soll möglichst weitgehend von Schadstoffen befreit werden, bevor es in das Gewässer eingeleitet wird. Neuere Untersuchungen zeigen jedoch, dass trotz der Anwendung der aktuellen Besten Verfügbaren Techniken (BVT) die organischen Mikroverunreinigungen (MV), vor allem die persistenten organischen Schadstoffe, nicht vollständig aus dem Abwasser entfernt werden können. So gelangen die zurückgebliebenen organischen MV entweder direkt in die Umwelt oder werden einer Kläranlage zugeführt. Die genannten MV können in Kläranlagen ohne vierte Reinigungsstufe nicht entfernt werden. Aufgrund mangelnder Emissionsdaten aus den CP-Behandlungsanlagen ist es nicht möglich, im Rahmen der bereits angelaufenen Novellierung des BVT-Merkblatts 'Abfallbehandlung' die Einträge von MV in das Gewässer zu erfassen und die BVT zur Minderung der MV zu ermitteln. Mit diesem Vorhaben soll die Datengrundlage in Bezug auf organische MV in Abfällen vor der CP-Behandlung sowie im Abwasser aus den CP-Anlagen bereitgestellt werden. Dazu sollen an ausgewählten CP-Anlagen möglichst repräsentative Untersuchungen durchgeführt werden. Darauf basierend sollen die geeigneten organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie die Best-Practice-Beispiele zur Minderung der MV im Abwasser aus den CP-Behandlungsanlagen für die Fortschreibung des BVT-Merkblattes 'Abfallbehandlung' identifiziert werden. Weiterhin sollen Vorschläge für eine Anpassung des Anhangs 27 der Abwasserverordnung (Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufarbeitung) hinsichtlich der Anforderungen an die Einleitung und Vermischung des Abwassers unterbreitet werden. Zur Erreichung der o.g. Ziele sollen die Überwachungsbehörden, die Abfallerzeuger und die Betreiber der CP-Anlagen in die wissenschaftliche und technische Entwicklung einbezogen werden.
Klimabedingte Schadereignisse entstehen u.a. durch das Auftreten von Pilzen und Insekten, die in Mitteleuropa bis jetzt keine natürlichen Feinde haben und sich daher schnell ausbreiten können. Holzzerstörende Insekten, wie beispielsweise der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis, ALB), können durch den internationalen Handel über befallenes Schnitt- oder Verpackungsholz ungewollt importiert werden, und ihre Ausbreitung im Wald hat bereits zu wirtschaftlichen Schäden geführt. Bisherige Kontrollverfahren sind nicht ausreichend, so dass der Holzhandel und die Forstwirtschaft durch verbesserte präventive Maßnahmen unterstützt werden sollen. Ziel des Vorhabens ist es daher, ein Kontrollverfahren zu entwickeln und zu erproben, mit dem Lieferungen von Importware bzw. holzbasierten Verpackungen auf Befall von Schadinsekten überprüft werden können, bevor sie den weiteren Transport antreten. Das Kontrollverfahren soll zwei Stufen umfassen: 1. Begutachtung einer Lieferung, ggf. Auswahl von Proben mit Verdacht auf Befall 2. Akustisches Verfahren zur Erkennung aktiven Befalls anhand der Schallemissionen von Insektenlarven bei der Nahrungsaufnahme. Für die erste Stufe sind eine Strategie und eine Handlungsanweisung zur Probenauswahl anhand einfach feststellbarer visueller Befallsmerkmale (sichtbare Imagines, Larven, Bohrlöcher, Fraßgänge, Bohrmehl etc.) zu entwickeln. Hier kann man sich auf das übliche gutachterliche Fachwissen stützen, das bei der Schadensanalyse in Holzbauten angewandt wird. Es ist bekannt, dass fressende Larven in Massivholz von außen messbare Körperschallemissionen verursachen und durch Analyse der Emissionsmuster über einen gewissen Zeitraum die Vitalität der Larven festgestellt werden kann. Dieses Verfahren soll adaptiert und weiterentwickelt werden: In der zweiten Stufe des Kontrollverfahrens könnten Verdachtsproben in einer temperierten und schallisolierten Prüfkammer für einen bestimmten Zeitraum (maximal einige Tage, möglichst kürzer) gelagert, mit Körperschallsensoren bestückt und auf Schallemissionen überwacht werden. Angestrebtes Projektergebnis ist eine vor allem praxistaugliche und wirtschaftliche Erkennungsmethode, die aus einer visuellen Begutachtung von Lieferungen und einer zusätzlichen akustischen Prüfung von Verdachtsproben besteht und z.B. bei Holzhändlern oder Überwachungsbehörden eingesetzt werden kann.
Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Die unter REACH für die Bewertung von Stoffen zuständigen Bundesbehörden haben einen zentralen Helpdesk eingerichtet und leisten umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise. Darunter fallen auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um den Überwachungspflichten unter REACH nachzukommen. Die seit dem Inkrafttreten von REACH gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Leitfäden in vielen Punkten noch nicht praxistauglich sind und viele Fragen aufweisen. Beispielsweise ist Unternehmen unklar, wie notwendige Daten zur Durchführung einer Expositionsschätzung zu beschaffen sind oder wie die Vollzugsbehörden Zugang zu den REACH-Daten bekommen können. Die Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase müssen in die Praxis getragen werden und insbesondere KMU, nachgeschaltete Anwender sowie die Überwachungsbehörden in den Bundesländern müssen über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Weiterhin ist für die zuständigen Überwachungsbehörden bisher kein anwendbares Konzept vorhanden, wie die unter REACH generierten Informationen für die Vollzugsbehörden aufbereitet und von diesen angewandt werden können. Zu diesen Informationen gehören sowohl stoffbezogenen Daten als auch die Ergebnisse der von der ECHA durchgeführten Dosierbewertungen. Dies betrifft vor allem die von der ECHA an die Registranten gerichteten Schreiben zur Beseitigung von Mängeln in der Stoffregistrierung, die nicht mittels einer formalen Entscheidung adressiert werden können. Ziel ist die Unterstützung der einzelnen Akteure in ihren Pflichten gem. REACH-VO durch Informationsveranstaltungen, Übungen, Diskussionsrunden, Vorschläge zur Einordnung von REACH-Pflichten in bestehende Pflichten sowie die Vernetzung kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
Die Beurteilung von Nachbarbeschwerden verursacht durch die Geruchsemissionen von privat betriebenen Kleinfeuerungsanlagen (wie z.B. Kaminöfen und Kachelöfen) ist mit Problemen verbunden. Weder die Bearbeitung der Nachbarbeschwerde erfolgt einheitlich noch gibt es belastbare Beurteilungsmaßstäbe, die eine Entscheidung der zuständigen Behörden über eine ggf. vorhandene schädliche Umwelteinwirkung ausreichend stützen. Es ist davon auszugehen, dass sich in Zukunft diese Problematik durch die vermehrte Verbrennung von festen Brennstoffen wie z. B. Holz voraussichtlich noch verstärkt. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bewertung möglicher Geruchsbelästigungen verursacht durch privat betriebene Kleinfeuerungsanlagen sind auf diese Anlagen nicht übertragbar. Die rechtlichen Vorschriften behandeln ausschließlich Geruchsimmissionen verursacht durch gewerbliche genehmigungsbedürftige bzw. nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen. Ziel des Projektes ist es eine Vollzugshilfe zu entwickeln, in der eine Vorgehensweise zur Bearbeitung von Nachbarbeschwerden wegen Gerüchen aus Kleinfeuerungsanalgen definiert wird, die ein möglichst rechtssicheres Ergebnis erzielen soll. Zudem soll untersucht werden, inwieweit eine Schwelle oder Grenze der unzulässigen Beeinträchtigung von Nachbarn definiert werden kann, die der Überwachungsbehörde als Maßstab für die eigene Entscheidung dienen kann. Vorläufige Struktur: Die Vollzugshilfe soll wie folgt strukturiert sein: 1. Allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen (Stichworte sind u. a.: BImSchG, 1. BImSchV, GIRL, Schornsteinfegerhandwerksgesetz, Feuerungsverordnung, VDI-Richtlinien). 2. Aufgaben der Beteiligten (Stichworte sind u. a.: Schornsteinfeger, Ordnungsbehörden, Immissionsschutzbehörden). 3. Vorgehensweise beim Bearbeiten einer Geruchsbeschwerde (Stichworte sind u. a.(Stichworte sind u. a.: Prüfungen nach 1. BImSchV und anderen Regelwerken, Durchführung von Messungen, Ausbreitungsrechnungen und Ortsbegehungen, Bescheidmöglichkeiten). 4. Maßnahmen zur Vermeidung von unzumutbaren Geruchsbelästigungen bei der Planung und beim Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen (Stichworte sind u. a.: Festsetzungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung, Informationsmaterial für Betreiber und Betreiberinnen, Anlagenbedienung, Betriebszeitenbeschränkung, Lagerung und Verwendung von Brennstoffen, Abluftreinigung).
Verbesserung der eingesetzten Methode zur Labordiagnostik und deren Einsatz im Rahmen von Flaechenuntersuchungen und Sanierungsprogrammen. Derzeitige Schwerpunkte: Europaeische Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit, Paratuberkulose. Ergebnis: Beitrag zur erfolgreichen Bekaempfung des Schweinepestseuchengeschehens 1994/95 im Regierungsbezirk Weser-Ems; - erfolgreicher Abschluss der Basisuntersuchungen im Rahmen der Sanierung der Schweinebestaende von Aujeszkyscher Krankheit; - Verbesserung der Paratuberkulosediagnostik.
Die Eignungsueberwachung von Abfaellen auf Deponien wird durch Richtlinien der Aemter und Arbeitsgemeinschaften geregelt. Die trotzdem haeufig vorkommenden Pannen vor allem der unerlaubten Einlagerung hochtoxischer Abfaelle und Deponien mit nicht ausreichender Absicherung zeigt eindruecklich, dass die bestehenden Ueberwachungskonzepte lueckenhaft sind. Von der Landesbehoerde werden daher Konzepte und Werkzeuge zur moeglichst umfassenden Kontrolle der unter Bergaufsicht stehenden Deponien angestrebt. Hierzu wurden Methoden und verwaltungstechnische Mittel entwickelt, die sich aus folgenden 6 Elementen zusammensetzen: Standardisierung und Darstellung der wesentlichen Anlageinformationen, Deponiekataster mit Kartenwerken auf EDV-Grundlage. Zugriffsmoeglichkeit auf Informationen von allen verwalteten Deponien, Datenbanksystem fuer das Deponiekataster mit Fuehrung der Betriebsdaten und umfangreichen Recherchemoeglichkeiten. Regelung der Datenerhebung, der Verwaltung und der Kontrollen fuer den Deponiebetrieb, EDV-Programm fuer den Betrieb der Deponien (Eingangskontrollen, Betriebstagebuch, Abfallkataster, Monotoring der Zustandsdaten und Umweltdaten). Werkzeuge zur Kontrolle der Abfaelle, Schnellanalysemethoden fuer die Eingangskontrolle. Informationsfluss Betreiber - Aufsichtsbehoerde - Genehmigungsbehoerde, automatisierter Datenaustausch Deponie - Aufsichtsbehoerde. Rationalisierung der Eingangskontrollen, Ermittlung von Leitparametern fuer Abfallstoffe zur Ueberpruefung der Abfaelle bei der Eingangskontrolle. Letzter Stand der Arbeiten zum 31.12.1992: Vervollstaendigung von Datenmaterial und Umsetzung in die festgelegte Katasterform von 7 Beispieldeponien der unter Bergaufsicht stehenden Deponien. Erstellung der Kartenwerke auf EDV-Basis. Vervollstaendigung der Datenbank 'DEPONIEUEBERWACHUNG' (UNIX-System). Vervollstaendigung des Betreiberprogramms 'Depos' (PC-System). Statistische Auswertung von Abfallanalysen hinsichtlich Leitparametern. Schnellanalysemethoden fuer die Eingangskontrolle.
Durchfuehrung des von der Europaeischen Gemeinschaft ausgeschriebenen Pilotvorhabens 'Probenahme bei betriebsbedingten Oelableitungen ins Meer' (Amtsblatt der Europaeischen Gemeinschaften C24, 1. Februar 1990). Ziel ist die Ermittlung von Verfahren, die den fuer die Seefahrt zustaendigen Behoerden fuer die Verfolgung von Verstoessen gegen das MARPOL-Abkommen empfohlen werden koennen. Aufgrund der umfangreichen bisherigen Erfahrung auf dem Gebiet der Identifizierung von Oelverschmutzungen der Hohen See, den vorhandenen Labor- und Werkstattkapazitaeten, den engen Kontakten mit den fuer die Verfolgung von Verstoessen gegen das MARPOL-Abkommen zustaendigen Behoerden ist das BSH besonders geeignet, dieses Vorhaben durchzufuehren.
Genetisch veraenderte Viren (GVV) werden zunehmend als Lebendimpfstoffe gegen Tierseuchen benutzt, und sie bekommen Bedeutung als Vektoren fuer den Gentransfer. Hierzu werden sie nach Gentechnikrecht freigesetzt und in Verkehr gebracht. Genetisch veraenderte Poxviren wurden zur Bekaempfung der Fuchstollwut in Frankreich, Belgien und Luxemburg bereits grossflaechig ueber mehrere Jahre ausgebracht und sind in diesen Laendern im Verkehr. Genetisch veraenderte animale Herpesviren sind sowohl in der Europaeischen Union als auch in groesserer Zahl in den USA bereits in Verkehr. Die Entwicklung rekombinanter viraler Lebendimpfstoffe fuer den Menschen ist bereits vorangeschritten. Auch fuer die Gentherapie am Menschen werden virale Vektoren eingesetzt, ein zunehmender Einsatz ist zu erwarten. Erkrankungen auf Grund von Impfdurchbruechen von attenuierten Viren als Lebendimpfstoffen sind zwar selten, aber bekannt. Auch fuer GVV ist dies nicht ausgeschlossen. Fuer diagnostische Zwecke, epidemiologische Untersuchungen und amtliche Ueberwachung werden geeignete Methoden benoetigt, die eine Differenzierung genetisch veraenderter Viren von Wildtypviren erlauben. Methoden, die eine solche Differenzierung durch molekulargenetische Feinanalyse erlauben, existieren (Polymerase Kettenreaktion (PCR), Southern Blot, Sequenzierung). Sie muessen jedoch fuer die vorliegenden Fragestellungen etabliert, angepasst und optimiert werden - analog zu Referenzmethoden fuer den Nachweis herkoemmlicher Erreger. Methoden wurden zunaechst fuer Herpesviren erprobt, da hier die internationale Entwicklung am weitesten vorangeschritten ist. Der erste experimentelle Schwerpunkt richtete sich auf die Identifizierung von Wildtyp-Herpesviren, der zweite auf Verfahren zur spezifischen Darstellung von genetischen Veraenderungen.
Assurer le service de diagnostic bacteriologique, en particulier pour la production de plant et de semence ainsi que pour les maladies de quarantaine en Suisse romande (feu bacterien du pommier et poiriier, etc.). (FRA)