Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Die unter REACH für die Bewertung von Stoffen zuständigen Bundesbehörden haben einen zentralen Helpdesk eingerichtet und leisten umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise. Darunter fallen auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um den Überwachungspflichten unter REACH nachzukommen. Die seit dem Inkrafttreten von REACH gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Leitfäden in vielen Punkten noch nicht praxistauglich sind und viele Fragen aufweisen. Beispielsweise ist Unternehmen unklar, wie notwendige Daten zur Durchführung einer Expositionsschätzung zu beschaffen sind oder wie die Vollzugsbehörden Zugang zu den REACH-Daten bekommen können. Die Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase müssen in die Praxis getragen werden und insbesondere KMU, nachgeschaltete Anwender sowie die Überwachungsbehörden in den Bundesländern müssen über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Weiterhin ist für die zuständigen Überwachungsbehörden bisher kein anwendbares Konzept vorhanden, wie die unter REACH generierten Informationen für die Vollzugsbehörden aufbereitet und von diesen angewandt werden können. Zu diesen Informationen gehören sowohl stoffbezogenen Daten als auch die Ergebnisse der von der ECHA durchgeführten Dosierbewertungen. Dies betrifft vor allem die von der ECHA an die Registranten gerichteten Schreiben zur Beseitigung von Mängeln in der Stoffregistrierung, die nicht mittels einer formalen Entscheidung adressiert werden können. Ziel ist die Unterstützung der einzelnen Akteure in ihren Pflichten gem. REACH-VO durch Informationsveranstaltungen, Übungen, Diskussionsrunden, Vorschläge zur Einordnung von REACH-Pflichten in bestehende Pflichten sowie die Vernetzung kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
Das PRTR ist ein Schadstoffregister, das darüber informiert, wie viele Schadstoffe Industriebetriebe in die Umwelt entlassen und wie viele Abfälle sie außerhalb ihres Betriebes entsorgen. Die Daten werden jährlich aktualisiert und auf Thru.de veröffentlicht.
Die Planung und Ueberwachung von Deponien sowie die Erkundung, Beurteilung, Ueberwachung und Sanierung von Altlasten stellen ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Problem dar, da dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Daten beruecksichtigt und ausgewertet werden muss. Wichtig vor allem Geodaten wie die Topographie des Gelaendes, geologische, hydrologische oder geochemische Daten des Untergrundes, sowie geographische Informationen ueber Bebauung, Verkehr oder Vegetation. Eine wichtige Rolle spielen vielfach auch Bilddaten (historische oder aktuelle Luftbilder, Karten), technische (CAD-)Daten ueber Gebaeude, Betriebsanlagen, Sicherungseinrichtungen und Versorgungsleitungen, sowie Messreihen von Ueberwachungssensoren. Das Ziel der Entwicklung ist es, in einem integrierten System alle relevanten Daten einer Deponie in ihrem raeumlichen Zusammenhang betrachten und auswerten zu koennen ('Glaeserne Deponie'), wobei die interaktive Exploration heterogener Datenmengen im Vordergrund steht. Die wesentlichen neuen Faehigkeiten des MELINDA-Systems sind: (1) durchgehende dreidimensionale Modellierung, (2) problemgerechte Objektbildung und Objektbearbeitung, (3) Modellierung der geologischen Verhaeltnisse, (4) dreidimensionale Visualisierung aller Datenkombinationen in ihrem raeumlichen Umfeld (5) Bereitstellung von Funktionen zur kreativen Erkundung der Daten, (6) Einbezug aller Arten von Informationen (Photos, Zeichnungen, Texte, Daten, Videos etc.) in das Gesamtmodell (Datenintegration). Ergaenzend wird die Entwicklung einer konsistenten Dokumentation aller Altlast/Deponiedaten in einem leicht und nachhaltig handhabbaren textuellen Format verfolgt. MELINDA wird unter Verwendung von Standardwerkzeugen und fuer Standard PC-Systeme entwickelt: MS-WINDOWS-NT, MS-Visual-C++ mit MFC und der C++-Standardbibliothek, OpenInventor als Standardgraphikpaket.
Genetisch veraenderte Viren (GVV) werden zunehmend als Lebendimpfstoffe gegen Tierseuchen benutzt, und sie bekommen Bedeutung als Vektoren fuer den Gentransfer. Hierzu werden sie nach Gentechnikrecht freigesetzt und in Verkehr gebracht. Genetisch veraenderte Poxviren wurden zur Bekaempfung der Fuchstollwut in Frankreich, Belgien und Luxemburg bereits grossflaechig ueber mehrere Jahre ausgebracht und sind in diesen Laendern im Verkehr. Genetisch veraenderte animale Herpesviren sind sowohl in der Europaeischen Union als auch in groesserer Zahl in den USA bereits in Verkehr. Die Entwicklung rekombinanter viraler Lebendimpfstoffe fuer den Menschen ist bereits vorangeschritten. Auch fuer die Gentherapie am Menschen werden virale Vektoren eingesetzt, ein zunehmender Einsatz ist zu erwarten. Erkrankungen auf Grund von Impfdurchbruechen von attenuierten Viren als Lebendimpfstoffen sind zwar selten, aber bekannt. Auch fuer GVV ist dies nicht ausgeschlossen. Fuer diagnostische Zwecke, epidemiologische Untersuchungen und amtliche Ueberwachung werden geeignete Methoden benoetigt, die eine Differenzierung genetisch veraenderter Viren von Wildtypviren erlauben. Methoden, die eine solche Differenzierung durch molekulargenetische Feinanalyse erlauben, existieren (Polymerase Kettenreaktion (PCR), Southern Blot, Sequenzierung). Sie muessen jedoch fuer die vorliegenden Fragestellungen etabliert, angepasst und optimiert werden - analog zu Referenzmethoden fuer den Nachweis herkoemmlicher Erreger. Methoden wurden zunaechst fuer Herpesviren erprobt, da hier die internationale Entwicklung am weitesten vorangeschritten ist. Der erste experimentelle Schwerpunkt richtete sich auf die Identifizierung von Wildtyp-Herpesviren, der zweite auf Verfahren zur spezifischen Darstellung von genetischen Veraenderungen.
Das Projekt Mo1 soll synoptisch die Ergebnisse und Erfahrungen der Teilprojekte des Themenverbundes EGR/Altmark-Monitoring in Form eines Konzeptes im Hinblick auf methodische, sicherheitstechnische und verwaltungsrechtliche Aspekte zusammenfassen. Die konkreten Ziele lassen sich wie folgt umreißen: Die Entwicklung eines umfassenden, standortbezogenen Monitoringkonzeptes auf Basis bestehender Methoden bzw. im Verbundvorhaben zu entwickelnder und einzusetzender Methoden zur Überwachung von CO2-Austritten aus dem Speichergestein in das Deckgestein, in tiefe und flache Grundwasserleiter sowie in die Atmosphäre. Bestehende sowie neu zum Einsatz kommende Messmethoden werden auf ihre Eignung zur Detektion von CO2-Austritten bewertet. Basierend auf simulierten Szenarien (in Kooperation mit Mo3) werden risikobasierte Empfehlungen zu Messnetzdichte, Beprobungsintervallen sowie zu messende Parameter ausgesprochen. Ableitung einer sicherheitstechnischen Risikoanalyse und verwaltungsrechtliche Ein-ordnung der geplanten EGR-Maßnahmen in das bestehende Gesetzesregelwerk auf Basis der Monitoringergebnisse, einschließlich der Erarbeitung von Haftungs- und Monitoringverpflichtungen etc. Durch die Einbindung von KMUs (Kanzlei Weissleder und Ewer; Ingenieurbüro GICON), die jahrelange Erfahrungen in der Handhabung und Umsetzung von Umweltfragestellungen besitzen, soll zudem der Bezug zur Praxis hinsichtlich zukünftiger Genehmigungsverfahren sichergestellt werden.
A) Problemstellung: Unter REACH kommt eine Reihe neuer Pflichten und Aufgaben auf die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern zu. Die Bundesbehörden sind verpflichtet, Helpdesks einzurichten und umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise zu geben. Zu den genannten Akteuren gehören auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um die Überwachungspflichten unter REACH zu ordnen und zu koordinieren. Wegen der umfassenden Eigenverantwortung der Industrie gibt REACH keine einfachen Verhaltensregeln vor, sondern formuliert v.a. Ziele und Pflichten. Eine systematische Kontrolle des Umsetzung und der Ergebnisse erfordert ein koordiniertes Vorgehen und Kooperation im Vollzug. Beide Prozesse sind auf Bundesebene zu initiieren. B) Handlungsbedarf (BMU, ggf. auch BfS, BfN oder UBA): REACH ist ein europäisches Gesetzgebungsvorhaben von höchster politischer Priorität. Wegen der Komplexität des Problems verpflichtet REACH u.a. das UBA den Bundesländern Hilfestellung anzubieten, um ihre Vollzugspflichten unter REACH zu koordinieren. Hierfür ist ein Konzept zu erstellen, wie Informationen, die unter REACH generiert werden, für die Länder so aufbereitet werden können, dass sie möglichst effizient verwendbar sind. Weiterhin sind Vorschläge zu entwickeln, wie der Vollzug umweltrechtlicher Bestimmungen, die mit REACH korrespondieren, sinnvoll koordiniert und Doppelarbeit vermieden werden kann. Rechtliche Schnittstellen, Indikatoren für den Erfolg und abgestimmte Schwerpunkte sind zu bestimmen. Auch wirtschaftliche Akteure mit REACH-Pflichten - insbesondere nachgeschaltete Anwender - müssen unterstützt werden. Die auf europäischer Ebene entwickelten Leitfäden sind so aufzubereiten, dass sie für KMU anwendbar und für Vollzugsbehörden nachvollziehbar sind. C) Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer 'intelligenten Vollzugsstrategie' durch die Unterstützung der verschiedenen Akteure in ihren Pflichten unter REACH. Hierzu zählen u.a. Informationsveranstaltungen, die Aufbereitung von Informationen in Form einfacher Leitfäden, Vorschläge zur Einordnung von REACH in bestehende Pflichten und Aufbau eines Netzes kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
Durch die Novelle zum Abfallgesetz, das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG vom 27.9.1994), das im Herbst 1996 in Kraft getreten ist, wird der Gedanke der betrieblichen und ueberbetrieblichen Kreislauffuehrung in das Zentrum der Betrieblichen Entsorgungswirtschaft gerueckt, wobei neben den innerbetrieblichen Kreislaeufen auch die Verzahnung von Distributions- und Beschaffungsstroemen sowie die Frage nach der optimalen Vermarktung der anfallenden Entsorgungsgueter zu betrachten sind. Ergebnis: a) Auswirkungen des KrW-/AbfG auf die Industrie: Vor dem Inkrafttreten des KrW-/AbfG richtete sich das Interesse der Industrie vor allem auf die Aenderungen in Recht und Praxis gegenueber dem AbfG 1986: Wesentliche Rechtsaenderungen sind der neugefasste Abfallbegriff, die ausdrueckliche Zielhierarchie 'Vermeidung groesser Verwertung groesser Beseitigung', die Gleichordnung von stofflicher und energetischer Verwertung, die weitreichende Produktverantwortung, die nun bundesweit erforderlichen Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen sowie Neuregelungen zur Entsorgungsverantwortlichkeit, zum Betriebsbeauftragten fuer Abfall und bzgl. Genehmigungs-, Ueberwachungs- und Nachweisverfahren. Fuer die Industrie ergeben sich daraus die Konsequenzen, dass - Produktionsabfaelle nunmehr ueberwiegend auch rechtlich als 'Abfaelle' angesehen werden und vorrangig zu verwerten sind, - einstmals verkaufte Gebrauchte Produkte als Abfaelle aufgrund der umfassenden Produktverantwortung durchaus wieder in den Zustaendigkeitsbereich des Herstellers gelangen koennen, wobei hier allerdings eine Vielzahl unterschiedlicher - nur z.T. in Kraft gesetzter (z.B. VerpackV) und ueberwiegend geplanter und damit noch unklarer - Vorschriften fuer verschiedene Produkt- und Anwendungsbereiche zu beachten sind. Diese Gedanken wurden in zwei Vortragskonzepten zusammengefasst: - Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Industrie, - Kreislaufwirtschaftsgesetz und seine Auswirkungen auf die Kunststoffindustrie und darauf aufbauend fuer verschiedene Industriebereiche in Seminaren gemeinsam mit Studierenden weiterentwickelt. b) Autorecycling: Spezielle Untersuchungen wurden - teilweise in Zusammenarbeit mit einem innovativen Altautoverwerter - zu Fragen der Erfassung (Annahme und Zufuehrungslogistik) Demontage und Teileverwertung (der verschiedenen Entsorgungsfraktionen) von Altautos durchgefuehrt. Hier war aber durch die (im Berichtszeitraum) noch fehlende Regulierung, die z.T. vorliegende Unwirtschaftlichkeit der Verfahren und die erst langfristige Wirksamkeit neuerer Ansaetze (wie z.B. demontagegerechte Konstruktion) der Erkenntnisfortschritt begrenzt.
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