Die Firma VDC BER15 GmbH, Bismarckstraße 53 in 66121 Saarbrücken beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 14974 Ludwigsfelde, Parkallee in der Gemarkung Genshagen, Flur 2, Flurstücke 681 und 682 eine Anlage zur Notstromversorgung mit Dieselmotorenanlagen für das Rechenzentrum BER15 zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Beabsichtigt sind die Errichtung und der Betrieb von 32 Notstromdieselmotorenanlagen (NDMA) mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 245,4 MW, um im Falle eines Stromausfalls die Energieversorgung des benachbarten Rechenzentrums BER15 (mit den Teilanlagen BER15.1 und BER15.2) zu gewährleisten. Die Betriebszeiten betragen für den Testbetrieb insgesamt 672 Stunden im Jahr (für maximal fünf Stunden pro Tag je Motor, kein gleichzeitiger Betrieb aller Motoren) und bei Stromausfall maximal 402 Stunden im Jahr. Zu den 32 NDMA gehören jeweils eine eigene SCR-Anlage (selektive katalytische Reduktion) und Tagestanks für Diesel und Harnstoff. Des Weiteren werden acht Schornsteine mit je vier Zügen, acht Diesellagertanks und eine Abfüllfläche errichtet. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 4. Quartal 2026 vorgesehen.
Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren; Hochwasserschutz Regensburg, „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg, hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung eines Hochwasserschutzes für die Stadt Regensburg, „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ beantragt. Ziel der Maßnahmen ist es, einen baulichen Schutz gegen ein Bemessungshochwasser zu schaffen, das dem 100-jährlichen Hochwasser am Pegel Schwabelweis mit einem Donaubemessungsabfluss von 3.400 m³/s entspricht. Das geplante Vorhaben umfasst den Unteren Wöhrd, beginnend im sogenannten „Mühlen-viertel“ im Westen und ostwärts endend im Bereich westlich der Nibelungenbrücke. Der Bereich östlich der Nibelungenbrücke wird nicht berührt. Die genaue Lage und der Umgriff ergibt sich aus den Lageplänen. Die Planungen umfassen im Wesentlichen die abschnittsweise Errichtung von Hochwasser-schutzmauern und mobilen Hochwasserschutzelementen, Objektschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die Errichtung einer Untergrundabdichtung gegen aufsteigendes Grund-wasser, sowie einer Binnenentwässerung (Drainageleitungen und Pumpwerke). Zudem erfolgen notwendige Anpassungen an Sparten sowie Umgestaltungsmaßnahmen des Vorlandes am nördlichen Ufer des unteren Wöhrd (Nordarm der Donau) und im Bereich der Werftstraße. Weitere Einzelheiten des Vorhabens ergeben sich aus den Plänen und Beschreibungen einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans. Die Vorhabensträgerin hat jedoch im Rahmen der vorausgehenden Abstimmungen mit der Planfeststellungsbehörde von sich aus die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, deshalb entfällt die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Für das beantragte Vorhaben wird somit ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
Die QEMETICA Soda Deutschland GmbH & Co. KG (vormals Ciech Soda Deutschland GmbH & Co. KG), im Folgenden als Antragstellerin benannt, beantragte mit Schreiben vom 15.11.2024 (Posteingang vom 20.03.2025) beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Rahmen eines förmlichen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für die Erweiterung des Kalksteintagebaus Förderstedt. Die Antragstellerin beabsichtigt, zur Vergrößerung der Vorratsbasis und zur besseren Ausnutzung der Lagerstättenvorräte den Kalksteintagebau über die Grenzen des Bergwerkseigentums hinaus zu erweitern. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erweiterung des Tagebaus in die Tiefe durch Auffahren einer vierten Abbausohle geplant. Die Größe der Antragsfläche beträgt 207 ha, davon werden ca. 122 ha bereits als bergbauliche Gewinnungsfläche, Verkehrs-, Lager-, Umschlag- oder sonstige Betriebsfläche genutzt oder sind (zu einem geringen Flächenanteil) bereits für eine naturschutzfachliche Folgenutzung hergerichtet. Es verleiben ca. 85 ha unverritzer Fläche, welche derzeit ackerbaulich genutzt und im Zuge der Umsetzung des Vorhabens schrittweise in Anspruch genommen werden soll. Für das Gesamtvorhaben beantragt die Antragstellerin eine Vorhabenlaufzeit von 44 Jahren.
ID: 4845 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Der Bau des Siels Lohgraben ist Gegenstand der Maßnahme „Hochwasserschutz Polder Sand/Entau“, welche Bestandteil der Gesamtmaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes innerhalb des Donauabschnitts zwischen Straubing und Deggendorf ist. Ort des Vorhabens: Gemeinde Aiterhofen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 07.03.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 07.03.2025 Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…
ID: 5043 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 15.11.2018 hat die EnBW Kernkraft GmbH für das Standort-Zwischenlager Neckarwestheim die Aufbewahrung von einem Nicht-Standard-Brennelement in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor ® V/19 beantragt. Erweitert wurde der Antragsgegenstand mit Schreiben vom 02.12.2021 um die Aufhebung von kritikalitätsbedingten Teilbeladungen und mit Schreiben vom 15.05.2023 um die unterbrechungsfreie Behälterabfertigung. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH geführt. Die allgemeine Vorprüfung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Änderungsvorhaben durchzuführen ist. Ort des Vorhabens: Neckarwestheim Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 27.05.2025 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 50 45127 Essen Deutschland Dokument Dokument Endfassung UVP-Vermerk GKN Nicht-Standard-BE_27.05.2025_zur_Veröffentlichung.pdf
Die Quarzwerke Marx AG plant den Abbau von Quarzsand im Nassabbauverfahren durch Erweiterung und Vertiefung einer bestehenden Gewinnungsstätte auf einer Fläche im Landkreis Wittmund in der Gemeinde Friedeburg (Ortsteil Marx-Barge). Die Fläche befindet sich nordöstlich der B437 (Marxer Hauptstraße) sowie nordwestlich der K45 (Straße Hohemoor). Vorgesehen ist die Erweiterung der bestehenden Sand-Gewinnungsstätte. Da die Ausschöpfung der bestehenden Abbaurechte bereits weit fortgeschritten ist, wird diese Planung im Rahmen der langfristigen Standortsicherung erforderlich. Der geplante Tagebau (Gewinnungsstätte) hat eine Größe von 80,7 ha. Davon entfallen etwa 28 ha auf die Erweiterungsfläche. Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 7 Mio. m³ zu erwarten. Nach dem Ende des Tagebaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Aufgrund des Flächenbedarfs von mehr als 25 ha und der Erweiterung des Abbaugewässers ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan erforderlich, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren gem. § 1 Nr. 1 b) aa) und bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m. §§ 57a und 57c BBergG) durchzuführen ist. Die Quarzwerke Marx AG hat diesen Rahmenbetriebsplan beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingereicht und dessen Zulassung beantragt. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die Planfeststellungsunterlagen haben vom 09.04.2025 bis zum 09.05.2025 öffentlich zur Einsicht ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis zum 10.06.2025 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird in Form einer Onlinekonsultation nach § 27c VwVfG durchgeführt. Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Erörterung in Form einer Onlinekonsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 18.09.2025 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: pfv-qstb-marx@lbeg.niedersachsen.de unter Nennung des Stichwortes „L1.4/EÖ-Online-Konsultation PFV Marx“ ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Erörterung in Form einer Onlinekonsultation beantragen. Gleiches gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung über das Vorhaben einzulegen. Die Erörterung in Form einer Onlinekonsultation findet vom 19.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025 statt. Nähere Informationen können dem Bekanntmachungstext (Downloaddokument)entnommen werden.
Im Rahmen des BMVI-Expertennetzwerks engagiert sich die BAW gemeinsam mit weiteren Ressortforschungseinrichtungen und Fachbehörden des BMVI, um fach- und verkehrsträgerübergreifende Lösungen für die drängenden Verkehrsfragen der Zukunft aufzuzeigen (www.bmvi-expertennetzwerk.de). Ein Fokusgebiet ist dabei der Küstenbereich mit seinen Seehafenzufahrten, denn infolge des zunehmenden Welthandels hat der Seehandel in der heutigen Zeit der Globalisierung eine größere Bedeutung als je zuvor. Internationale Seehäfen, wie zum Beispiel der Hamburger Hafen, bilden im Seehandel wichtige Knotenpunkte. Der Hamburger Hafen ist mit einem Seegüterumschlag von 137 Millionen Tonnen pro Jahr der größte Seehafen Deutschlands. Von hier werden Güter in die ganze Welt verschifft bzw. auf der Schiene, Straße und Wasserstraße nach ganz Deutschland und Europa weitertransportiert. Durch den Klimawandel werden sich für den Betrieb und die Unterhaltung von Seehäfen und Seehafenzufahrten äußere Einflüsse, wie zum Beispiel der Meeresspiegel, ändern. Für strategische und langfristige Investitionsentscheidungen hinsichtlich der Hafeninfrastruktur entstehen dadurch wichtige Fragen. Wie werden sich Meeresspiegelanstieg und andere klimawandelbedingte Änderungen auf die Seehäfen auswirken? Kann die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie die Erreichbarkeit der Häfen in Zukunft gewährleistet werden? Welche Anpassungsmaßnahmen sind gegebenenfalls notwendig und nachhaltig? Mit diesen und anderen Fragen befasst sich die BAW am Standort Hamburg im Rahmen des Expertennetzwerkes. Mithilfe eines hochaufgelösten dreidimensionalen numerischen Modells der Deutschen Bucht werden komplexe Prozesse wie die Tidedynamik sowie der Transport von Salz, Wärme und Sedimenten für heutige und mögliche zukünftige Verhältnisse simuliert. Das Modellgebiet umfasst die gesamte deutsche Nordseeküste und die Ästuare von Ems, Jade-Weser und Elbe. Das Expertennetzwerk ist auch im Hinblick auf die Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutend. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung müssen künftig sowohl die Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels als auch die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse gerichtsfest untersucht werden. Dies kann nur in behördenübergreifender Zusammenarbeit geleistet werden. Wie dringend der Forschungsbedarf für die Seeschifffahrt ist, zeigt die Situation am Hamburger Hafen. Die Zufahrt zum Hamburger Hafen erfolgt entlang des Elbeästuars. Da die Flutstromgeschwindigkeiten in vielen Bereichen des Elbeästuars höher als die Ebbestromgeschwindigkeiten sind, ist der stromaufgerichtete Sedimenttransport im Mittel größer als der stromabgerichtete Sedimenttransport. Es wird mehr Sediment aus der Nordsee in das Elbästuar eingetragen als ausgetragen. (Text gekürzt)
Die Albtal - Verkehrs Gesellschaft mbH (AVG) beabsichtigt, die derzeit auf den Strecken 4000 und 4200 zwischen Karlsruhe Hauptbahnhof und Karlsruhe-Durlach verkehrenden Stadtbahnlinien S31/S32 zukünftig in die Karlsruher Innenstadt zu führen. Nach der Kreuzung mit der Strecke 4210 Höhe Gleisbauhof in Richtung Norden soll eine niveaugleiche, zweigleisige und elektrifizierte Abzweigstelle ca. bei km 70,0 der Strecke 4000 gebaut und zwischen der Haltestelle Schloss Gottesaue und dem Übergang mit der Straße "Alter Schlachthof" an das Netz der Verkehrsbetriebe Karlsruhe angeschlossen werden.
Die ENERPARC Solar Invest 240 GmbH (Vorhabenträger) begehrt eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (23,4 ha) in Neulöwenberg auf dem Grundstück der Gemarkung Neulöwenberg (Flur 1, Flurstücke 14/2, 16/4, 33, 34, 35, 153, Flur 6, Flurstücke 21, 23) und hat der Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Oberhavel einen Bauantrag (AZ 3658/2025/jah) vorgelegt. Nach Nr. 26 der Anlage 1 – „Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) i. V. m. Nr. 18.7.1 der Anlage 1 – „Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist eine allgemeine Vorprü-fung des Einzelfalls für die Errichtung dieser Photovoltaik-Freiflächenanlage verpflichtend, weil ein städtebauliches Projekt größer als 10 ha realisiert werden soll. Bei der allgemeinen Vorprüfung handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Vorhabenträger hat folgende Unterlagen zur prüfenden Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt: - Landschaftspflegerischer Begleitplan Photovoltaikprojekt Neulöwenberg West (Anlage 5), - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 5), - Blendgutachten PV-Anlage Neulöwenberg 1.2 (Anlage 12) sowie eine - Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (Anlage 16). Standort und Merkmale des Vorhabens Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage außerhalb der Ortslage Neulöwenberg auf einer gegenwärtig ackerbaulich genutzten Fläche unmittelbar rückwärtig angren-zend zu den bebauten Grundstücken Neulöwenberger Straße Nr. 10, Nr. 18 und Nr. 26 sowie unmittel-bar westlich angrenzend zu den bebauten Grundstücken Zum Bahnhof Nr. 8 bis Nr. 12 und westlich innerhalb eines 200 m tiefen und ca. 1,7 km langen trassenbegleitenden Korridors entlang der Bahn-strecke Berlin-Neustrelitz (Preußische Nordbahn) sowie des Bahnhofs Neulöwenberg. Westlich und südlich befinden sich weitere ackerbaulich genutzte Flächen. Der Anteil, der mit Modultischen überbauten Fläche, beträgt 11,8 ha (Grundflächenzahl 0,51/Antrags-unterlagen/Anlage 16). Die PV-Module erreichen eine Höhe von 2,97 m und werden mit einer Neigung von 18° installiert. Der Abstand der Modulunterkante zur Geländeoberfläche beträgt 0,8 m. Es sind Rei-henabstände von 2,5 m vorgesehen. Für Batteriespeicher (8) und Trafohäuschen (4) wird eine Ge-samtgrundfläche von 175,68 m² in Anspruch genommen. Die mit einer Schotterschicht teilversiegelte Betriebswege beanspruchen eine Fläche von 17708 m². Dies ergibt eine Grundflächenzahl II von 0,60. Das Gelände wird von einer 2 m (bzw. 2,5 m; Teilbereich Sichtschutzzaun, westlich Grundstücke Zum Bahnhof Nr. 9 bis 12) hohen und 4555 m langen Zaunanlage eingezäunt. Mittig zwischen den Vorhabenflächen D und E ist ein von Ost nach West querender 20 m breiter Wildkorridor vorgesehen. Für das Vorhaben liegen die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 bb) BauGB als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich vor, denn es dient der „Nutzung solarer Strahlungsenergie auf einer Fläche längs von Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetztes mit mindestens zwei Hauptgleisen und es liegt in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 m, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn.
Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2811 |
| Kommune | 13 |
| Land | 22913 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 27 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 19 |
| Ereignis | 20 |
| Förderprogramm | 762 |
| Gesetzestext | 4 |
| Text | 196 |
| Umweltprüfung | 24599 |
| unbekannt | 135 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 24841 |
| offen | 867 |
| unbekannt | 27 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 25649 |
| Englisch | 159 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 373 |
| Bild | 30 |
| Datei | 64 |
| Dokument | 18530 |
| Keine | 3509 |
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| Webdienst | 6 |
| Webseite | 4321 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 6962 |
| Lebewesen und Lebensräume | 11455 |
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