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s/agfk/GFK/gi

Regionalplanung Sachsen - Raumstruktur

Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumstruktur enthalten. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel in Maßstäben zwischen 1:300.000 und 1:450.000 erstellt.

BEHtec

INSPIRE ST Verkehrsnetze ALRIS

Dieser Datensatz stellt die Bestandsradwege des Amtlichen Landes-Radverkehrsinfrastruktur-Informationssystems (ALRIS) des Landes Sachsen-Anhalt, transformiert ins INSPIRE-Thema Verkehrsnetze, bereit.

CrossData - Regionalplanung - Raumstruktur

Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumstruktur für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz, Oberes Elbtal-Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.

Grundinstandsetzung der drei Fußgängerbrücken Pulvermühle IV, VII und VIII

Ausführungsphase Die drei Fußgängerbrücken (FGB) Pulvermühle IV, VII und VIII überspannen im Spandauer Ortsteil Haselhorst den östlichen Abzugsgraben. Die Bauwerke wurden 1998 als baugleiche Fuß- und Radwegbrücken errichtet und überführen im und am Krienicke Park verschiedene Parkwege. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Fragen und Antworten Die aus Holz bestehenden Belagsbohlen und Geländerteile aller drei Brücken weisen erhebliche Fäulnisschäden auf, sodass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Bereits im Vorfeld mussten daher verschiedene Sicherungs- und Sperrmaßnahmen ergriffen werden. Bei der Brücke „Pulvermühle VII“ entlang der Lilli-Palmer-Promenade war der Schadensumfang im Sommer 2024 so weit fortgeschritten, dass das Holzgeländer entfernt werden musste. Infolgedessen ist das Bauwerk bereits für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Im Rahmen der geplanten Grundinstandsetzung aller drei Brücken werden die beschädigten Holzelemente zurückgebaut und durch langlebigere Materialien ersetzt. Es sind neue Stahlgeländer sowie ein Belag aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) vorgesehen. Zusätzlich werden die angrenzenden Böschungsbereiche instand gesetzt. Die Widerlager und das Stahltragwerk der Brücken befinden sich hingegen in einem guten Zustand und bleiben erhalten. Voraussichtliche Bauzeit: Juni 2025 bis August 2025 Für die Dauer der Grundinstandsetzung werden alle drei Brücken zeitgleich vollständig für den Verkehr gesperrt. Die geplante Ausführungszeit beträgt maximal 16 Wochen und ist für den Zeitraum zwischen Juni bis Ende August 2025 vorgesehen. Trotz der gleichzeitigen Vollsperrung der Brücken während der Baumaßnahmen bleibt das Gebiet aufgrund der zahlreichen angrenzenden Wegebeziehungen vollständig erschlossen. Fußgänger und Radfahrer müssen zur Umfahrung jedoch auf umliegende Parkwege und Straßen ausweichen.

Ausnahme 9 (B, E, S) - Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff

Ausnahme 9 (B, E, S) - Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 der GGVSEB in Verbindung mit den Teilen 4 und 6 ADR / RID / ADN sowie Abschnitt 7.4.1 ADR und Kapitel 7.4 RID dürfen bestimmte entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3, entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe der Klasse 5.1, giftige Stoffe der Klasse 6.1, ätzende Stoffe der Klasse 8 nach der Ausnahme Nummer 26 der GGAV vom 23. Juni 1993 ( BGBl. I Seite 994), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juni 1999 (BGBl. I Seite 1435) geändert worden ist, in Tanks (festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Tankcontainer) aus glasfaserverstärktem ungesättigtem Polyesterharz oder glasfaserverstärkten Epoxidharz-Formstoffen (glasfaserverstärktem Kunststoff) befördert werden, für die diese Tanks vor dem 01. Januar 2002 entsprechend der jeweils gültigen Fassung der Ausnahme Nummer 26 der GGAV vom 23. Juni 1993 gebaut, ausgerüstet, bauartgeprüft, zugelassen und gekennzeichnet worden sind. Die neue Bezeichnung der Stoffe ( UN-Nummer und Benennung) ist nach Kapitel 3.2 Tabelle A ADR/RID von den nach der GGVSEB für die Prüfung oder Zulassung von Tanks zuständigen Stellen zu ermitteln und in den Bescheinigungen nach Unterabschnitt 6.9.5.3 ADR/RID sowie in der ADR-Zulassungsbescheinigung nach Unterabschnitt 9.1.3.1 ADR und bei Tankcontainern zusätzlich auf dem Tankcontainer (auf dem Tank selbst oder auf einer Tafel) nach Absatz 6.8.2.5.2 ADR/RID anzugeben. Angaben im Frachtbrief/Beförderungspapier Zusätzlich zu den sonst vorgeschriebenen Angaben ist zu vermerken: "Ausnahme 9". Stand: 01. Januar 2019

WFS ST Radwegenetz ALRIS

Im Darstellungsdienst werden alle Geodaten zum Thema Radverkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Die Beschreibung der Inhalte der einzelnen Darstellungsebenen erfolgt in den Metadaten der jeweiligen Geodaten. Enthalten sind die Ebenen der Fachdaten: - Bestandsradwege_ländliches Wegenetz - Bestandsradwege_überregionale touristische Radrouten - Bestandsradwege_regionale touristische Radrouten - Bestandsradwege_sonstige touristische Radrouten - Konzepte_LRVN 2020 (nur der Layer mit dem aktuellen Bearbeitungsstand, nicht der Layer mit dem Stand aus 2021) - Konzepte_Landkreis - Konzepte_Gemeinde - Konzepte_sonstige

WMS ST Radwegenetz ALRIS

Im Darstellungsdienst werden alle Geodaten zum Thema Radverkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Die Beschreibung der Inhalte der einzelnen Darstellungsebenen erfolgt in den Metadaten der jeweiligen Geodaten. Enthalten sind die Ebenen der Fachdaten: - Bestandsradwege_ländliches Wegenetz - Bestandsradwege_überregionale touristische Radrouten - Bestandsradwege_regionale touristische Radrouten - Bestandsradwege_sonstige touristische Radrouten - Konzepte_LRVN 2020 (nur der Layer mit dem aktuellen Bearbeitungsstand, nicht der Layer mit dem Stand aus 2021) - Konzepte_Landkreis - Konzepte_Gemeinde - Konzepte_sonstige

Ausnahmen

Ausnahmen Ausnahme 1 (offen) Ausnahme 2 (offen) Ausnahme 3 (offen) Ausnahme 4 (offen) Ausnahme 5 (offen) Ausnahme 6 (offen) Ausnahme 7 (offen) Ausnahme 8 (B) Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren Ausnahme 9 (B, E, S) Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff Ausnahme 10 (offen) Ausnahme 11 (offen) Ausnahme 12 (offen) Ausnahme 13 (offen) Ausnahme 14 (offen) Ausnahme 15 (offen) Ausnahme 16 (offen) Ausnahme 17 (offen) Ausnahme 18 (S) Beförderungspapier Ausnahme 19 (offen) Ausnahme 20 (B, E, S) Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle Ausnahme 21 (B, E, S) Zusammenpacken von Patronen mit Waffenpflegemitteln Ausnahme 22 (E, S) Saug-Druck-Tanks Ausnahme 23 (offen) Ausnahme 24 (S) Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen Ausnahme 25 (offen) Ausnahme 26 (offen) Ausnahme 27 (offen) Ausnahme 28 (E, S) Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern Ausnahme 29 (offen) Ausnahme 30 (offen) Ausnahme 31 (S) Prüfungsfahrten bei technischen Untersuchungen Ausnahme 32 (S, E) Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr Ausnahme 33 (M) Beförderung gefährlicher Güter auf Fährschiffen Ausnahme 34 (M) Beförderung gefährlicher Güter zur Offshore -Versorgung Stand: 01. Januar 2025

CO2-Einsparung durch den Einsatz neuer, dauerhafter naturfaserverstärkter Kunststoffe für die Entwicklung von nachhaltigen Leichtbaukomponenten für den Fahrzeugbau

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