Ozon - Einhaltung von Zielwerten zum Schutz der Pflanzen Bodennahes Ozon kann Pflanzen schädigen. Wirkungsschwellenwerte (Critical Levels) markieren, welche Ozonbelastung nicht überschritten werden darf, um Schäden an Kultur- und Wildpflanzen zu vermeiden. Die Zielwerte zum Schutz der Vegetation nach EU-Richtlinie 2008/50/EG werden in Deutschland vielerorts überschritten. Neue Bewertungsmethoden führen zu einer noch präziseren Risikobewertung. Wirkungen von bodennahem Ozon auf Pflanzen Pflanzen, die zu viel Ozon durch ihre Spaltöffnungen aufnehmen, tragen oft Schäden davon. Als sichtbare Anzeichen treten Verfärbungen und abgestorbene Blattteile auf (siehe Foto „Sichtbare Blattschäden bei Kartoffelpflanzen“). Diese und andere nicht sichtbare Stoffwechselveränderungen in den Pflanzen führen bei Kulturpflanzen zu Ertrags- und Qualitätsverlusten. Bäume werden ebenfalls geschwächt. Experimente belegen langfristig verminderte Zuwachsraten und eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber anderen Stressfaktoren (siehe Foto „Zuwachsminderung bei jungen Eichen durch die Einwirkung von Ozon“). Es gibt auch deutliche Hinweise darauf, dass sich bodennahes Ozon auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemfunktionen auswirken kann ( Bergmann 2015) . Wie bodennahes Ozon entsteht, erfahren Sie hier . Sichtbare Blattschäden bei Kartoffelpflanzen Quelle: Johann Heinrich / Thünen-Institut Braunschweig Zuwachsminderung bei jungen Eichen durch die Einwirkung von Ozon Quelle: Felicity Hayes Critical Levels für Ozon – Schutzwerte für Pflanzen „Critical Levels“ sind Wirkungsschwellenwerte zum Schutz der Vegetation, die im Internationalen Kooperativprogramm zur Bewertung von Luftverunreinigungen auf die Vegetation ( ICP Vegetation ) im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention definiert wurden. Wie hoch das Risiko durch bodennahes Ozon für Pflanzen ist, hängt neben den Ozonkonzentrationen auch vom Witterungsverlauf im entscheidenden Zeitabschnitt ab. Zwei unterschiedliche Herangehensweisen in der Risikobewertung sind zu unterscheiden: AOT40 : Die Abkürzung AOT kommt aus dem Englischen und bedeutet „Accumulation Over a Threshold“ . Bei dieser Methodik werden alle Überschreitungen eines Stundenmittels der Ozonkonzentration von 40 Teilen pro Milliarde (parts per billion, ppb ) − das entspricht 80 Mikrogramm pro Kubikmeter während der Tageslichtstunden − über die Zeitspannen mit intensivem Wachstum summiert (Critical Levels als AOT40: siehe Tab. „Konzentrationsbasierte Critical Levels für Ozon“). In dieser Zeit reagieren Pflanzen besonders empfindlich auf Ozon. Phytotoxische Ozondosis ( POD ): Eine weiterentwickelte Methodik, die das tatsächliche Risiko wesentlich präziser abbildet, bezieht sich auf den Ozonfluss aus der Atmosphäre über die Spaltöffnungen in die Pflanzen. Sie berücksichtigt, dass sich die Spaltöffnungen unter bestimmten Witterungsbedingungen schließen und dadurch der Ozonfluss unterbunden ist. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Risikoindikator zum Schutz der Pflanzen sowohl international als auch in Deutschland durchsetzen wird (Critical Levels als POD-Werte: siehe Tab. „Critical Levels für Ozon bezogen auf kritische Ozonflüsse in die Pflanzen, standortbezogene Risikobewertung“). Einzelheiten zu diesen und weiteren Methoden der Critical Levels-Berechnung stehen im Kapitel 3 Methodenhandbuchs des International Cooperative Programme zur Modellierung und Kartierung von Critical Loads und Levels ( ICP Modelling and Mapping Manual ). Tab: Konzentrationsbasierte Critical Levels für Ozon (AOT40) Quelle: ICP Modelling and Mapping Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: Critical Levels für Ozon bezogen auf kritische Ozonflüsse in die Pflanzen ... Quelle: ICP Modelling and Mapping Tabelle als PDF Tabelle als Excel Zielwerte der Europäischen Union zum Schutz der Vegetation Nach der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (in deutsches Recht umgesetzt durch die 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ) gilt als Zielwert für den Schutz der Vegetation nach wie vor der Expositionsindex AOT40 von 18.000 Mikrogramm pro Kubikmeter und Stunde (µg/m³*h), gemittelt über fünf Jahre. Dieser soll seit 2010 an jeder Station eingehalten werden (siehe Abb. „Ozon AOT40 – gleitende 5-Jahres-Mittelwerte, gemittelt über alle ländlichen Hintergrundstationen“). Langfristig soll flächendeckend ein niedrigerer Zielwert von 6.000 µg/m³*h zum Schutz der Vegetation eingehalten werden (siehe Abb. „Ozon AOT40-Mittelwerte (Schutz der Vegetation) für Einzeljahre, gemittelt über alle ländlichen Hintergrundstationen“). Dieser langfristige Zielwert entspricht dem Critical Level für Ozon als AOT40 für landwirtschaftliche Nutzpflanzen (Weizen) (siehe Tab. „Konzentrationsbasierte Critical Levels für Ozon“). Die Richtlinie 2008/50/EG soll in den nächsten Jahren überarbeitet werden. Es ist anzunehmen, dass dabei auch die Zielwerte und die langfristigen Ziele zum Schutz der Vegetation an den neuesten Stand des Wissens angepasst werden. Die im Dezember 2016 überarbeitete Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG empfiehlt bereits ozonflussbasierte Indikatoren und Critical Levels zur langfristigen Beobachtung und Bewertung der Wirkungen von bodennahem Ozon auf die Vegetation. Die konkreten Anforderungen für die Umsetzung dieses Wirkungsmonitorings werden in einer internationalen Expertengruppe abgestimmt. Ozon AOT40 – gleitende 5-Jahres-Mittelwerte, gemittelt über alle ländlichen Hintergrundstationen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Ozon AOT40-Mittelwerte (Schutz der Vegetation) für Einzeljahre, gemittelt über alle ländlichen ... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Konzentrationsbasierte Critical Levels für Ozon (AOT40) Quelle: ICP Modelling and Mapping Tabelle als PDF Tabelle als Excel Entwicklung und Ziele bei der Ozonbelastung Sowohl konzentrationsbasierte als auch flussbasierte Critical Levels für Ozon (ICP Vegetation) werden in Europa und auch in Deutschland großflächig überschritten (vgl. Bender et al. 2015 ). Einige der in diesem Forschungsbericht genannten flussbasierten Critical Levels, die für eine flächenhafte Modellierung und Bewertung herangezogen wurden, sind seither jedoch angepasst worden, sodass inzwischen eine Überprüfung der Aussagen des Berichts notwendig wäre, insbesondere für Grasland). Die Abbildung “Ozon AOT40 -5-Jahres-Mittelwerte, gemittelt über alle ländlichen Hintergrundstationen“ zeigt die über fünf Jahre gemittelten Werte für alle ländlichen Hintergrundstationen (je nach Jahr 44 bis 75). Die Mittelung über 5 Jahre dient dazu, witterungsbedingte Schwankungen auszugleichen. Die Situation kann an einzelnen Stationen deutlich besser oder schlechter sein als der Durchschnitt der Stationen, wie die Abbildung „Ozon AOT40 - Einhaltung des Zielwertes zum Schutz der Vegetation (nur ländlicher Hintergrund)“ zeigt. Ziel der Europäischen Union (EU) und Deutschlands ist es, den Zielwert für 2010 und zukünftig auch den langfristigen Zielwert (siehe Abb. „Ozon AOT40-Mittelwerte (Schutz der Vegetation) für Einzeljahre, gemittelt über alle ländlichen Hintergrundstationen“) immer an allen Stationen einzuhalten. Die scheinbar deutliche Senkung der 5-Jahres-Mittelwerte für den Zeitraum 2007 bis 2016 ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das Jahr 2006, welches besonders hohe Ozonkonzentrationen aufwies (siehe Abb. „Ozon AOT40-Mittelwerte (Schutz der Vegetation) für Einzeljahre, gemittelt über alle ländlichen Hintergrundstationen“), aus dem Berechnungszeitraum herausfiel. 2018 war erneut ein Jahr mit sehr hoher Ozonbildung. Der erste 5-Jahres-Durchschnittswert, bei dem dieses Jahr einbezogen ist, liegt deshalb wieder deutlich höher, wenn auch unterhalb des Zielwertes. Im Gegensatz zum Zielwert ab 2010 gilt der langfristige Zielwert zum Schutz der Vegetation nach EU-Richtlinie 2008/50/EG für jedes einzelne Jahr. Die AOT40-Jahreswerte lagen von 1995 bis 2023 auch im Mittel der ländlichen Messstationen weit über dem langfristigen Zielwert und zeigten keinen eindeutigen Trend (siehe Abb. “Ozon AOT40 – Mittelwerte für Einzeljahre zum Schutz der Vegetation (nur ländlicher Hintergrund)“). Den starken Einfluss meteorologischer Verhältnisse auf die Ozonbelastung veranschaulichen vor allem die Werte der Jahre 1995, 2003, 2006 und 2018. In diesen Jahren traten während der Vegetationsperiode sehr hohe Temperaturen und Strahlungsintensitäten und somit für die Ozonbildung besonders günstige Bedingungen auf. Ozon AOT40 – gleitende 5-Jahres-Mittelwerte, gemittelt über alle ländlichen Hintergrundstationen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Ozon AOT40 – Einhaltung des Zielwertes zum Schutz der Vegetation (nur ländlicher Hintergrund) Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Ozon AOT40-Mittelwerte (Schutz der Vegetation) für Einzeljahre, gemittelt über alle ländlichen ... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten
Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurden nationale Karten angefertigt, die die Konzentration der Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffmonooxid (NO), deren Summe Stickstoffoxid (NOx), Ozon (O3) sowie die Überschreitung der Critical Levels für Schwefeldioxid, Stickstoffoxid und Ozon ( AOT40 ) darstellen. Veröffentlicht in Texte | 43/2011.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Daten und fakten zur umwelt in rheinland-pfalz Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz www.mufv.rlp.de Bearbeitung:Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz www.luwg.rlp.de Druck:Prinz-Druck Print Media GmbH & Co KG, Idar-Oberstein, gedruckt auf RecySatin, FSC-Mix Recycling © 2010 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Inhalt einleitung7 Abfall und Boden9 Siedlungsabfallwirtschaft Energetische Nutzung von Haushaltsabfällen Erfasstes Gesamtabfallaufkommen aus Haushaltungen Verwertung organischer Abfälle Verwertung von Siedlungsabfällen aus Haushaltungen11 11 13 15 17 Sonderabfallwirtschaft Aufkommensentwicklung der gefährlichen Abfälle von 1999 bis 200819 19 Bodenschutz Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in ha/Tag21 21 Energie23 Erneuerbare Energieträger Anteil erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung Anteil erneuerbarer Energieträger am Stromverbrauch Anteil erneuerbarer Energieträger am Primärenergieverbrauch25 25 26 27 Primärenergieverbrauch28 Endenergieverbrauch nach Verbrauchergruppen29 Energieproduktivität30 Energiebedingte CO2-Emissionen31 Windkraft Raumordnerische Vorrang- und Vorbehaltsbereiche/Nennleistungen der Windkraftanlagen33 33 luft 35 Emissionen Kohlendioxid-Emissionen aus emissionshandelspflichtigen Anlagen nach Handelsperioden Entwicklung der berichtspflichtigen Anlagen nach dem Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)37 37 39 Inhalt Daten und fakten zur umwelt in rheinland-pfalz 3 Immissionen Entwicklung der Benzol-Immissionssituation Entwicklung der Feinstaub-Immissionssituation Entwicklung der Kohlenwasserstoff-Immissionssituation Entwicklung der Ozon-Immissionssituation – Schutz der menschlichen Gesundheit (Tage > 180 µg/m³) Entwicklung der Ozon-Imissionssituation – Vegetationsschutz (AOT40) Entwicklung der Schwefeldioxid-Immissionssituation Entwicklung der Stickstoffdioxid-Immissionssituation 41 41 43 45 47 49 51 53 Klima 55 Änderungen klimatischer Parameter, Klimawandel Jahresmitteltemperatur Sommertage Heiße Tage Frosttage Eistage Phänologie57 57 59 61 63 65 67 Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen (Distickstoffoxid, Kohlendioxid, Methan)68 68 Natur71 Biodiversität Bestandsentwicklung ausgewählter Arten Uhu Segelfalter Würfelnatter73 73 73 75 77 Biotopkataster Bestand an geschützten und schutzwürdigen Biotopen79 79 Erholungsflächen Anteil innerstädtischer Erholungsflächen an der Landkreisfläche Landesweit bedeutsame Bereiche für Erholung und Tourismus81 81 83 Landschaftszerschneidung Anteil unzerschnittener verkehrsarmer Räume an der Landesfläche85 85 Natura 2000 Entwicklung der Natura 2000- Gebietsmeldungen87 87 Naturschutzflächen Flächenanteil der bundeseinheitlich naturschutzrechtlich streng geschützten Gebiete an der Landesfläche89 89 Vertragsnaturschutz Entwicklung des Vertragsbestandes91 91 Inhalt 4 Daten und fakten zur umwelt in rheinland-pfalz Wald93 Waldfläche, Waldflächenanteil95 Baumartenverteilung97 Naturwaldreservate99 Vitalitätszustand Wald101 Waldbesitzartenverteilung103 Wasser105 Kläranlagen Entwicklung des Anschlussgrades an mechanisch-biologische Kläranlagen Entwicklung der Stickstoff(Nges.)-Reinigungsleistung kommunaler Kläranlagen107 107 109 Fließgewässer Habitatqualität der Fließgewässer Ökologischer Zustand der Fließgewässer Chemischer Zustand der Fließgewässer111 111 113 115 Nitrat im Grundwasser117 Pro-Kopf-Wasserverbrauch119 Unfälle mit Wasser gefährdenden Stoffen121 Quellen122 abkürzungsverzeichnis129 Inhalt Daten und fakten zur umwelt in rheinland-pfalz 5
Jahreswerte 2018 Ergebnisse für Stickstoffdioxid, Ozon und die gravimetrischen Feinstaub PM10/PM2,5-Auswertungen NO2 (Stickstoffdioxid) Messstelle PM10 (grav) PM2,5 (grav) O3 (Ozon) Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Verkehrsmessstation Spotmessstelle Spotmessstelle Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Spotmessstelle SpotmessstelleStuttgart Stuttgart Karlsruhe Tübingen Stuttgart Tübingen Karlsruhe Stuttgart Freiburg Freiburg Tübingen Tübingen Stuttgart Karlsruhe Karlsruhe Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Karlsruhe Karlsruhe Freiburg Freiburg Stuttgart Stuttgart Tübingen Stuttgart Stuttgart Karlsruhe Karlsruhe Stuttgart Stuttgart - 32- 2- 17520Spotmessstelle Städtischer HintergrundKarlsruhe Freiburg - - - 187 - - - -- - - 20 - - - -- - - 2 - - - -- - - 15080 - - - -SpotmessstelleStuttgart Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Stuttgart Karlsruhe - - 13 11 - - 8 6 - - 14 13 - -- 189 - - - - 172 199 - - - - - -- 18 - - - 24 27 54 - - - - - -- 2 - - - - 0 16 - - - - - -- 15073 - - - 18682 19362 22503 - - - - - -Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Verkehrsmessstation Verkehrsmessstation Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Ländlicher Hintergrund Ländlicher Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Verkehrsmessstation Sondermessung Sondermessung- - - 11 - 11 - - 12 - - - 11 -- - - 184 170 175 - - 162 - - 177 201 203- - - 1 0 0 - - 0 - - 0 16 6- - - 18006 19320 19351 - - 16141 - - 21296 21868 20555Spotmessstelle Sondermessung Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund25-- - - 27 29 28 - - 18 - - 33 39 38 25 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr-18.000JMW [µg/m³]AzT>50JMW [µg/m³]Max1h [µg/m³]AzT8h>120Az1h>180 Marbach Schillerstraße* Markgröningen Grabenstraße*22 49 16 31 27 17 23 45 19 50 21 39 14 23 38 39 28 52 41 33 38 22 25 20 38 45 34 25 51 47 24 39 350 - 0 - 0 0 0 - 0 0 0 - 0 0 - - 0 0 - - 0 0 0 0 - 0 - 0 0 0 0 - -16 - 13 - 17 16 16 25 14 18 16 - 14 16 - - 20 25 - - 18 16 17 16 - - - 17 25 22 17 - 256 - 3 - 7 4 2 14 3 5 4 - 2 3 - - 5 7 - - 3 2 4 3 - - - 5 12 5 5 - 15- - - - - - - - 10 12 - - - - - - 12 14 - - 12 11 12 11 - - - - - 13 12 - -164 - 180 - 203 169 195 - 194 - 186 - 190 180 - - 170 - - - - 202 186 180 - - - 187 - - 194 - -29 - 35 - 30 23 33 - 35 - 30 - 43 29 - - 25 - - - - 35 27 27 - - - 34 - - 33 - -Mühlacker Stuttgarter Straße* Neuenburg33 (1) 20- 0- 16- 3- -- 185Öhringen Schillerstraße*42 (2)--31 35 25 37 39 37 37 (3)- - 0 0 - - - --Östringen Hauptstraße* Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Pforzheim Jahnstraße* Pleidelsheim Beihinger Straße*- 18 16 - - - -- 4 4 - - - -- 13 11 - - - -29 25 53 34 38 - 7 5 45 37 71 46 49 -- 0 0 0 - - 0 0 - - 11 0 0 -- 16 23 16 - - 11 9 - - 29 23 20- 7 11 4 - - 2 0 - - 20 (21) 7 965 26 39 27 12 21 35 46 27 35 43 14 18 160 0 0 0 0 0 - 0 0 - - 0 0 0 18 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr- 23 17 - 17 15 16 20 23 17 - - 14 14 16- 11 6 - 3 4 4 7 13 6 - - 1 2 4 35 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr Rastatt Kapellenstraße* Ravensburg Schussenstraße* Remseck Remstalstraße* Reutlingen** Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwäbisch Gmünd Remsstraße* Schwäbisch Hall(4) Schwäbische Alb Schwarzwald-Süd Sindelfingen Hanns-Martin-Schleyer-Straße* Steinheim Ludwigsburger Straße* Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hauptstätter Straße Stuttgart Hauptstätter Straße-West (4) Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart Stadtgarten Stuttgart Waiblinger Straße* Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Jesinger Hauptstraße* Tübingen Mühlstraße Ulm Ulm Karlstraße* Ulm Zinglerstraße* Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Immissionsgrenzwert/Zielwert - * ** 1 40 40 Spotmessstelle Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle keine Messung passive NO2-Messung die Messstationen Konstanz und Reutlingen werden im Auftrag der Gemeinden betrieben und finanziert Straßensanierung in 2018, geringeres Verkehrsaufkommen am Standort 2keine Überschreitung gemäß 39. BImSchV aufgrund fehlender räumlicher Repräsentativität der NO 2-Grenzwertüberschreitung 3eingeschränkte Datenverfügbarkeit 4Abbau in 2018 aufgrund von Baustelle Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte / Zielwerte sind rot markiert AOT40 Az1h>180 Az1h>200 AzT>50 Regierungsbezirk 0 - 0 - 4 0 7 - 8 - 2 - 4 0 - - 0 - - - - 7 1 0 - - - 3 - - 12 - -Az1h>200 Aalen Backnang Eugen-Adolff-Straße* Baden-Baden Balingen Schömberger Straße* Bernhausen Biberach Eggenstein Esslingen Grabbrunnenstraße* Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Friedrichshafen Maybachstraße* Gärtringen Heidelberg Heidelberg Mittermaierstraße* Heidenheim Wilhelmstraße* Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Herrenberg Hindenburgstraße* Ilsfeld König-Wilhelm-Straße* Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz** Leinfelden-Echterdingen Hauptstraße* Leonberg Grabenstraße Lichtenstein Wilhelmstraße* Ludwigsburg Ludwigsburg Friedrichstraße Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Kategorie AOT40 [(µg/m³)h] 21416 - 20165 - 20177 17956 19914 - 20794 - 19588 - 23183 17622 - - 17368 - - - - 20929 19208 19327 - - - 20370 - - 19444 - -JMW [µg/m³] AOT40 (Mittelwert 2014 bis 2018) [(µg/m³)h]: der Zielwert zum Schutz der Vegetation vor Ozon liegt bei 18000 [(µg/m³)h], gemittelt über fünf Jahre, gültige Daten für drei Jahre Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 µg/m³: die Informationsschwelle für Ozon liegt bei 180 µg/m³ als Einstundenmittelwert Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 µg/m³: der Immissionsgrenzwert für NO 2 liegt bei 200 µg/m³ als Einstundenmittelwert, bei 18 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr Anzahl Tagesmittelwerte > 50 µg/m³: der Immissionsgrenzwert für PM10 liegt bei 50 µg/m³ als Tagesmittelwert, bei 35 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr Tage mit Überschreitungen aufgrund von Streusalzeinträgen werden nach Auswertung der Streusalzanteile am Feinstaub im Lauf des Jahres wieder von der Gesamtmenge abgezogen; () ohne Streusalzabzug AzT8h>120 Anzahl Tage > 120 µg/m³ (Mittelwert 2016 bis 2018): der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon liegt bei 120 µg/m³, bezogen auf den höchsten Achtstundenmittelwert eines Tages, gemittelt über drei Jahre, gültige Daten für ein Jahr JMW Jahresmittelwert: der Immissionsgrenzwert für NO2 liegt bei 40 µg/m³, für PM10 bei 40 µg/m³ und für PM2,5 bei 25 µg/m³ Max1h höchster 1-Stundenmittelwert Tübingen Stuttgart Tübingen Tübingen Freiburg Stuttgart Stuttgart Tübingen Freiburg Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Tübingen Tübingen Tübingen Tübingen Tübingen Tübingen Freiburg Freiburg Karlsruhe
Jahreswerte 2022 Ergebnisse für Stickstoffdioxid, Ozon und die gravimetrischen Feinstaub PM10/PM2,5-Auswertungen NO2 (Stickstoffdioxid) Messstelle PM2,5 PM10 O3 (Ozon) Kategorie Regierungsbezirk JMW [µg/m³]Az1h>200JMW [µg/m³]AzT>50JMW [µg/m³]Max1h [µg/m³]AzT8h>120Az1h>18015 120 01308Baden-Baden1207175 18821 320 2AOT40 [(µg/m³)h] 19342 20354Bernhausen180150918620317707Städtischer HintergrundStuttgart Biberach120130818319116753Städtischer HintergrundTübingen Eggenstein-1) 0150918928319035Städtischer HintergrundKarlsruhe Freiburg-1) 141308197311021522Städtischer HintergrundFreiburg Freiburg Schwarzwaldstraße2801509----VerkehrsmessstationFreiburg Friedrichshafen150140916726019206Städtischer HintergrundTübingen Gärtringen100120819034321998Städtischer HintergrundStuttgart Heidelberg140130818822116665Städtischer HintergrundKarlsruhe Heidenheim Wilhelmstraße--------SpotmessstelleStuttgart Heilbronn(26)3) 1901621018720117039Städtischer HintergrundStuttgart Heilbronn Weinsberger Straße-Ost32017010----VerkehrsmessstationStuttgart Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße27016010----VerkehrsmessstationKarlsruhe Karlsruhe-Nordwest150140917932020096Städtischer HintergrundKarlsruhe Kehl200160918732419162Städtischer HintergrundFreiburg Konstanz**150120916524019397Städtischer HintergrundFreiburg Leonberg Grabenstraße(0)2) 0-------SpotmessstelleStuttgart Ludwigsburg(26)2) 16140917724019698Städtischer HintergrundStuttgart Ludwigsburg Friedrichstraße*33--------SpotmessstelleStuttgart Ludwigsburg Schlossstraße370-------SpotmessstelleStuttgart Mannheim Friedrichsring34019410----VerkehrsmessstationKarlsruhe Mannheim-Nord180150919627619374Städtischer HintergrundKarlsruhe Mühlacker Stuttgarter Straße*32--------SpotmessstelleKarlsruhe Neuenburg140150917833019410Städtischer HintergrundFreiburg Pfinztal Karlsruher Straße22017111----VerkehrsmessstationKarlsruhe Pforzheim190140817621014771Städtischer HintergrundKarlsruhe Pforzheim Luisenstraße*38--------SondermessstelleKarlsruhe Pforzheim St.-Georgen-Steige*36--------SondermessstelleKarlsruhe Reutlingen**1801418-14-14439Städtischer HintergrundTübingen Reutlingen Lederstraße-Ost32019010----VerkehrsmessstationTübingen Schramberg Oberndorfer Straße2501409----VerkehrsmessstationFreiburg Schwäbische Alb5090617419017343Ländlicher HintergrundTübingen Schwarzwald-Süd3080518741221119Ländlicher HintergrundFreiburg Stuttgart Am Neckartor37021210158102271SpotmessstelleStuttgart Stuttgart Arnulf-Klett-Platz3002001017616012713VerkehrsmessstationStuttgart Stuttgart Hauptstätter Straße300-------SondermessstelleStuttgart Stuttgart Hohenheimer Straße330194-----SpotmessstelleStuttgart Stuttgart Pragstraße*30--------SpotmessstelleStuttgart Stuttgart Talstraße*35--------SpotmessstelleStuttgart Stuttgart-Bad Cannstatt1901601019729617887Städtischer HintergrundStuttgart Tauberbischofsheim100121722122417518Städtischer HintergrundStuttgart Tübingen150141914714015732Städtischer HintergrundTübingen Tübingen Mühlstraße3102416 (22)10----SpotmessstelleTübingen Ulm180140917413015210Städtischer HintergrundTübingen Villingen-Schwenningen110120715524018860Städtischer HintergrundFreiburg Weil am Rhein130130817625021269Städtischer HintergrundFreiburg Wendlingen Stuttgarter Straße(24)3) 11--------SpotmessstelleStuttgart 0 18 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr130 35 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr8184219970Städtischer HintergrundKarlsruhe 25-29 25 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr-18.000 Aalen Wiesloch Immissionsgrenzwert/Zielwert 40 40 Städtischer HintergrundStuttgart Städtischer HintergrundKarlsruhe - keine Messung * passive NO2-Messung ** die Messstationen Konstanz und Reutlingen werden im Auftrag der Gemeinden betrieben und finanziert 1)Mindestdatenverfügbarkeit nicht erreicht 2)Mindestdatenverfügbarkeit nicht erreicht, Ergebnisse auf Basis des verfügbaren Datenbestands in Klammern 3)Mindestdatenverfügbarkeit nicht erreicht, Messungen im 2. Halbjahr 2022 Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte / Zielwerte sind rot markiert AOT40 Az1h>180 Az1h>200 AzT>50 AOT40 (Mittelwert 2018 bis 2022) [(µg/m³)h]: der Zielwert zum Schutz der Vegetation vor Ozon liegt bei 18000 [(µg/m³)h], gemittelt über fünf Jahre, gültige Daten für drei Jahre Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 µg/m³: die Informationsschwelle für Ozon liegt bei 180 µg/m³ als Einstundenmittelwert Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 µg/m³: der Immissionsgrenzwert für NO 2 liegt bei 200 µg/m³ als Einstundenmittelwert, bei 18 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr Anzahl Tagesmittelwerte > 50 µg/m³: der Immissionsgrenzwert für PM10 liegt bei 50 µg/m³ als Tagesmittelwert, bei 35 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr Tage mit Überschreitungen aufgrund von Streusalzeinträgen werden nach Auswertung der Streusalzanteile am Feinstaub im Lauf des Jahres wieder von der Gesamtmenge abgezogen; () ohne Streusalzabzug AzT8h>120 Anzahl Tage > 120 µg/m³ (Mittelwert 2020 bis 2022): der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon liegt bei 120 µg/m³, bezogen auf den höchsten Achtstundenmittelwert eines Tages, gemittelt über drei Jahre JMW Jahresmittelwert: der Immissionsgrenzwert für NO2 liegt bei 40 µg/m³, für PM10 bei 40 µg/m³ und für PM2,5 bei 25 µg/m³ Max1h höchster 1-Stundenmittelwert
Als Luftverunreinigungen werden gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) alle Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft bezeichnet, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe und Geruchsstoffe. Laut der 39. BImSchV ist ein Schadstoff "jeder in der Luft vorhandene Stoff, der schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt haben kann". Im Rahmen des Umweltschutzes zählen zu den relevanten Luftschadstoffen die Stoffe, für die aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Messverpflichtung besteht und für die es Beurteilungswerte gibt. An den Messstationen des Landes Baden-Württemberg werden je nach Lage und lokaler Immissionssituation unterschiedliche Luftschadstoffe gemessen, zu denen hier kurz einige Informationen gegeben sind. Weiterführende Informationen zu den Luftschadstoffen finden Sie im Internetangebot des Umweltbundesamtes . Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) werden unter der Bezeichnung Stickstoffoxide (NO x ) zusammengefasst. Stickstoffoxide entstehen bei allen Verbrennungsprozessen unter hohen Temperaturen. Bedeutende Emissionsquellen sind der Kraftfahrzeugverkehr und die Verbrennung fossiler Brennstoffe. Zu den natürlichen Quellen zählen Blitze in Gewitterwolken. In der Atmosphäre wird das überwiegend freigesetzte Stickstoffmonoxid vergleichsweise schnell in Stickstoffdioxid umgewandelt. Die Umwandlungszeit ist von der Tages- und Jahreszeit sowie von der Ozonkonzentration abhängig. Tagsüber und im Sommer erfolgt die Umwandlung rasch, nachts und im Winter wesentlich langsamer. Stickstoffoxide wirken reizend auf die Schleimhäute sowie die Atemwege des Menschen und können Pflanzen schädigen. Auch eine Zunahme von Herz-Kreislauferkrankungen kann beobachtet werden. Stickstoffdioxid ist zusammen mit den flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) eine der Vorläufersubstanzen für die Bildung von bodennahem Ozon. Stickstoffoxide tragen durch die langfristige Umwandlung in Nitrat und nachfolgender Deposition zur Überdüngung der Böden in empfindlichen Ökosystemen und Gewässern bei. Über die Umwandlung zu Salpetersäure leisten sie einen Beitrag zur Versauerung. Gemäß der 39. BImSchV gelten folgende Immissionswerte für Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide: a ) gemessen an drei aufeinanderfolgenden Stunden Partikel (Particulate Matter, PM) sind luftgetragene feste oder flüssige Teilchen, die nicht unmittelbar zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit (in der Größenordnung mehrerer Tage) in der Atmosphäre verweilen und über große Distanzen transportiert werden können. Die Größe der Partikel und ihre Zusammensetzung bestimmen neben den chemischen und physikalischen Eigenschaften auch ihre Wirkung auf Mensch und Umwelt. Es werden vier Fraktionen hinsichtlich des Durchmessers der Staubpartikel unterschieden, wobei die gröberen Fraktionen immer auch die kleineren Partikel beinhalten. Die Partikel der Fraktionen kleiner als 10 µm werden auch als Feinstaub bezeichnet. Es werden primäre und sekundäre Partikel unterschieden. Primäre Partikel werden direkt in die Umwelt emittiert und können natürlichen Ursprungs sein (z. B. als Folge von Bodenerosion) oder durch menschliches Handeln freigesetzt werden (beispielsweise durch Verkehr und Feuerungsanlagen). Sekundäre Partikel entstehen erst in der Atmosphäre durch eine chemische Reaktion aus gasförmigen Vorläufersubstanzen wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden oder Ammoniak. Vor allem die Partikel der Fraktionen PM 0,1 und PM 2,5 sind für Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit bedeutsam. Aufgrund ihrer guten Lungengängigkeit können sie weit in den Organismus vordringen und Beschwerden des Atemtraktes und des Herz-Kreislaufsystems verursachen. Gemäß der 39. BImSchV gelten folgende Immissionswerte für Partikel der Fraktionen PM 10 und PM 2,5 : Ozon (O 3 ) ist ein chemisch sehr reaktives Gas. In der Stratosphäre oberhalb von etwa 20 km schützt es als natürliche Ozonschicht vor der schädlichen Ultraviolettstrahlung der Sonne. Ozon kommt natürlicherweise auch in den bodennahen Luftschichten vor. Die natürliche Hintergrundkonzentration beträgt hier im Mittel etwa 50 µg/m³. Bodennahes Ozon stammt zu einem geringeren Teil aus dem vertikalen Transport von Ozon aus der Stratosphäre bzw. Ozonschicht. Hauptsächlich wird es aber bei intensiver Sonneneinstrahlung durch photochemische Reaktionen der Vorläufersubstanzen, insbesondere Stickstoffdioxid und flüchtige organische Verbindungen (VOC), gebildet. Ozon wird somit nicht direkt aus Quellen emittiert, sondern bildet sich erst in der Atmosphäre. Ozon wirkt in erhöhten Konzentrationen als Reizgas auf die Atemwege und kann nach tiefer Inhalation (z. B. bei sportlicher Betätigung) die Entstehung entzündlicher Prozesse im Lungengewebe fördern. Die Empfindlichkeit gegenüber Ozon ist dabei sehr individuell ausgeprägt. Zudem können erhöhte Ozonkonzentrationen in Bodennähe das Pflanzenwachstum beeinträchtigen. Gemäß der 39. BImSchV gelten folgende Immissionswerte für Ozon: a) höchster gleitender 8-Stundenmittelwert eines Tages b) gemittelt über drei Jahre, gültige Daten für ein Jahr c) AOT40 ( accmulated exposure over a threshold of 40 ppb), die summierte Differenz zwischen 1-Stundenmittelwerten über 80 µg/m³ (= 40 ppb) und 80 µg/m³ (= 40 ppb) im Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit; gemittelt über fünf Jahre, gültige Daten für 3 Jahre Schwefeldioxid (SO 2 ) ist ein farbloses, stechend riechendes und wasserlösliches Gas. Schwefeldioxid entsteht bei der Verbrennung fossiler schwefelhaltiger Brennstoffe, insbesondere von Kohle und Heizöl. Schwefeldioxid reizt die Schleimhäute und die Atemwege. Die Kombination von Schwefeldioxid und Stäuben verstärkt die negative Wirkung auf die Gesundheit erheblich. Des Weiteren schädigt Schwefeldioxid die Pflanzen; insbesondere Nadelhölzer, Moose und Flechten reagieren empfindlich auf erhöhte Schwefeldioxidkonzentrationen in der Luft. Der Abbau von Schwefeldioxid in der Atmosphäre erfolgt durch Oxidation zu Sulfat und Schwefelsäure, die als Niederschlag ausgetragen wird. Schwefeldioxid trägt damit zur Versauerung von Böden und Gewässern sowie zu säurebedingten Korrosions- und Verwitterungsschäden an Metallen und Gestein (z. B. an Gebäuden) bei. Gemäß der 39. BImSchV gelten folgende Immissionswerte für Schwefeldioxid: a) gemessen an drei aufeinanderfolgenden Stunden Kohlenmonoxid (CO) ist ein geruchloses, brennbares und wasserlösliches Gas. Kohlenmonoxid entsteht bei der unvollständigen Verbrennung kohlenstoffhaltiger Brennstoffe wie Benzin, Öl, Holz und Kohle. Einer der Hauptemittenten ist der Verkehr. Kohlenmonoxid wirkt in höheren Konzentrationen giftig, indem es den Sauerstofftransport im Blut blockiert. Vergiftungen sind um so eher möglich, je höher die Konzentration ist und je länger die Einwirkung dauert. Akute Vergiftungserscheinungen treten vor allem in geschlossenen Räumen mit laufenden Verbrennungsmotoren (z. B. Garagen) auf. In der Außenluft lassen sich üblicherweise nur relativ geringe Konzentrationen nachweisen, welche sich jedoch bei längerer Exposition ebenfalls belastend auf den Menschen, insbesondere empfindliche Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen, Schwangere, Kinder oder Menschen mit Vorerkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, auswirken können. Gemäß der 39. BImSchV gilt folgender Immissionswert für Kohlenmonoxid: a) höchster gleitender 8-Stundenmittelwert eines Tages Benzol (C 6 ,H 6 ) ist der einfachste aromatische Kohlenwasserstoff. Die Flüssigkeit hat einen charakteristischen Geruch und tritt leicht in die Gasphase über. Die Hauptemissionsquellen von Benzol sind die Verbrennung von Benzin in Kraftfahrzeugen, Verdunstungsverluste beim Betanken und bei Heiß-/Warmabstellvorgängen aus den Motoren sowie Freisetzungen bei der industriellen Produktion. Eine weitere Quelle sind Holzfeuerungsanlagen. Die Aufnahme von Benzol in den menschlichen Körper erfolgt über die Atemwege. Benzol ist toxisch, jedoch spielen toxische Effekte in den in der Außenluft auftretenden Konzentrationsbereichen nur eine untergeordnete Rolle. Relevant ist die kanzerogene und erbgutschädigende Wirkung von Benzol bei längerer Exposition. Gemäß der 39. BImSchV gilt folgender Immissionswert für Benzol: Ammoniak (NH 3 ) ist ein wasserlösliches, stechend riechendes Gas. In der Natur entsteht Ammoniak bei der mikrobiellen Zersetzung stickstoffhaltiger organischer Materie (z. B. abgestorbene Pflanzenreste, tierische Exkremente), bei der sogenannten Huminifizierung. Anthropogene Ammoniakemissionen stammen überwiegend aus der Landwirtschaft; mit rund 90 Prozent aus der Intensivtierhaltung (insbesondere Rinderhaltung). Von Bedeutung sind hier vor allem die Emissionen von Tierställen sowie die Lagerung und Ausbringung von Gülle und Festmist. Eine weitere, nicht landwirtschaftliche Quelle ist der Verkehr. Durch den Einbau des Dreiwege-Katalysators bei benzinbetriebenen Kraftfahrzeugen hat im Bereich des Verkehrs die Ammoniakemission an Bedeutung zugenommen. Ammoniak wirkt reizend auf Augen, Schleimhäute und den Atemtrakt. Aufgrund der schnellen Umsetzung in der Atmosphäre, lagert sich das freigesetzte Ammoniak daher überwiegend in unmittelbarer Emittentennähe als trockene Deposition ab. Als einzige basische Komponente reagiert der Hauptteil des Ammoniaks mit den in der Atmosphäre vorhandenen Säuren wie Schwefel- oder Salpetersäure. Dabei wird Ammoniak zu Ammonium (NH 4 + ) bzw. seinen Salzen Ammoniumsulfat ((NH 4 ) 2 SO 4 ) und Ammoniumnitrat (NH 4 NO 3 ) umgewandelt, die über weite Strecken in emittentenferne Regionen transportiert werden können. Dort können sie als nasse Deposition über die Niederschläge ausgewaschen werden und in den Boden gelangen. Diese sekundär gebildeten Partikel tragen somit zur Feinstaubbelastung und durch ihre versauernde und eutrophierende Wirkung auch zur Gefährdung empfindlicher Ökosysteme bei. Der Schutz empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme bei Einwirkung von Ammoniak ist nach Nr. 4.8. der TA Luft 2021 zu gewährleisten. Dabei wird nach Anhang 1 der TA Luft (2021) davon ausgegangen, dass keine erheblichen Nachteile für die empfindlichen Ökosysteme bestehen, wenn innerhalb eines ermittelten Mindestabstands um die Emissionsquelle die Ammoniakkonzentration von 2 µg/m³ nicht überschritten wird. Die UNECE (2010) empfiehlt zum Schutz der naturnahen Vegetation eine maximale Ammoniakkonzentration ( Critical Level ) für niedere Pflanzen wie Flechten und Moose in Höhe von 1 µg/m³ und für höherer Pflanzen von 2- 4 µg/m³. Insgesamt werden die Höchstmengen an Ammoniakemissionen durch die 39. BImSchV vom 2. August 2010 festgeschrieben. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, seine Ammoniakemissionen auf 550 Kilotonnen pro Jahr zu reduzieren. Dieses Ziel kann nur durch verstärkte Minderungsmaßnahmen bei der Ammoniakemission im Bereich der Intensivtierhaltung erreicht werden. Zu den relevanten Inhaltsstoffen, die in der Staubfraktion Partikel PM 10 ermittelt und beurteilt werden, zählen u. a.: Die Hauptquellen atmosphärischer Emissionen von Arsen , Kadmium und Nickel sind die Verbrennung von Öl und Kohle in Feuerungsanlagen. Blei wurde bis zum Verbot bleihaltiger Zusätze in Kraftstoffen hauptsächlich durch den Verkehr freigesetzt. Freisetzungen von Benzo[a]pyren in die Luft werden nicht nur durch den Verkehr verursacht, sondern überwiegend durch Verbrennungsprozesse in Feuerungsanlagen, so dass hohe Benzo[a]pyrenkonzentrationen vor allem im Umfeld von Holz- und Kohlefeuerungen auftreten. PAK reichern sich in der Umwelt an und werden kaum abgebaut. Sie lassen sich ubiquitär nachweisen. Ruß entsteht bei der unvollständigen Verbrennung bzw. der thermischen Spaltung von dampfförmigen kohlenstoffhaltigen Substanzen. Wichtige Quellen sind Fahrzeuge und Maschinen ohne Partikelfilter, Holzfeuerungen und offene Feuer mit Wald-, Feld- und Gartenabfällen. Während reines elementares Arsen nicht giftig ist, weisen die dreiwertigen, löslichen Arsenverbindungen ein hohes akut toxisches Potenzial auf. Bei den anderen Schwermetallen haben weniger akut toxische Effekte Bedeutung für gesundheitliche Beeinträchtigungen als vielmehr die Akkumulation im Körper aufgrund langjähriger Exposition und inhalativer oder oraler Aufnahme. Blei kann u. a. zu ierdenfunktionsstörungen, zu Schäden des blutbildenden Systems und der Muskulatur sowie des Nervensystems führen. Zudem kann es fruchtschädigend wirken und die Zeugungsfähigkeit beeinträchtigen. Kadmium kann u.a. den Eiweiß- und Kohlenhydrastoffwechsel stören sowie Knochenschäden und Erkrankungen des Immun- und Nervensystems verursachen. Bestimmte Kadmiumverbindungen sind kanzerogen und erbgutschädigend. Nickel ist ein häufiger Auslöser für Kontaktallergien und kann u. a. die Lunge und das Immunsystem schädigen. Es wirkt außerdem fruchtschädigend. Nickelstäube stehen ferner im Verdacht, kanzerogen zu sein. Die PAK einschließlich Benzo[a]pyren sind toxisch, einige PAK sind kanzerogen und stehen im Verdacht, frucht- und erbgutschädigend zu sein. Ruß gilt als kanzerogen. Dabei beruht die schädigende Wirkung des Rußes auch auf anhaftenden Substanzen, wie z. B. krebserregende PAK, welche ebenfalls bei Verbrennungsprozessen entstehen und zusammen mit dem Ruß in den Körper gelangen können. Gemäß der 39. BImSchV gelten folgende Immissionswerte für die Schwermetalle und Benzo[a]pyren als Gesamtgehalt in der Partikelfraktion PM 10 : Für Ruß besteht derzeit kein rechtlich verbindlicher Ziel- oder Grenzwert. Die 23. BImSchV (aufgehoben im Juli 2004) enthielt einen Maßnahmenwert von 8 µg/m³ für das Jahresmittel. Über den interaktiven Dienst UDO ( U mwelt- D aten und -Karten O nline) der LUBW können einzelne Daten bis hin zu mehrjährigen Zeitreihen der relevanten Luftschadstoffe abgerufen werden. Die gemäß der 39. BImSchV wichtigsten Kenngrößen der relevanten Luftschadstoffe wurden bis einschließlich der Jahresdaten 2016 in den jährlich erscheinenden LUBW-Berichten "Kenngrößen der Luftqualität" und "Ergebnisse der Spotmessungen in Baden-Württemberg" zusammengestellt. Seit dem Jahr 2017 erfolgt die gemeinsame Darstellung aller Jahresdaten im ebenfalls jährlich erscheinenden LUBW-Bericht "Luftqualität in Baden-Württemberg" . Die Jahresberichte zur Luftqualität ab dem Jahr 2021 werden nicht mehr in Berichtsform als pdf-Dateien angeboten – die jahresscharfen Auswertungen zur Luftqualität werden als Websites unter " Daten und Auswertungen " bereitgestellt.
Das ICP-Forests-Programm agiert im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen (Genfer Luftreinhaltekonvention, CLRTAP). Das Level-II-Monitoring ergänzt seit 1995 das Level-I-Monitoring. Hier werden Daten über Baumwachstum, Bodenvegetation, Bodenlösung, Bodenfestphase, nasse Deposition, Luftqualität, meteorologische Parameter, Phänologie, Streufall, Nadel- / Blattanalysen und sichtbare Ozonschäden erhoben, die umfänglich und hinsichtlich ihrer zeitlichen Auflösung weit über den Erhebungsrahmen des extensiven Waldmonitorings (Level I) hinausgehen. Die Daten werden in Deutschland auf ca. 50 - 90 Plots (Anzahl variiert je nach Parameter) erhoben. Verteilung Probenahmestandorte: Verteilung systematisch, so dass die Hauptwaldtypen Europas repräsentiert sind (kein Raster) Probenahmemethode: Die Probenahme für chemische Analysen erfolgt grundsätzlich nach Tiefenstufen. Satellitenbeprobung im Radius von 25 m mit einem inneren intensiver zu beprobenden Radius von 3 m. Für alle anderen Erhebungen ausführliche Angaben im ICP-Forests-Manual: http://www.icp-forests.org/Manual.htm Entnahmetiefen: 0 bis 10 cm 20 bis 40 cm 40 bis 80 cm Untersuchungsmethode: Analysemethoden sind einheitlich festgelegt im ICP-Forests-Manual (s.o.). Untersuchungshäufigkeit: - bodenchemische Parameter alle 10 Jahre - Boden-Lösung fortlaufend - Blattnährstoffgehalte alle 2 Jahre - Baumdurchmesser und -höhen alle 5 Jahre - Boden-Vegetation mindestens alle 5 Jahre - atmosphärische Deposition fortlaufend - Bedingungen der Umgebungsluft fortlaufend - meteorologische Parameter fortlaufend - Phänologie mehrmals pro Jahr - Streufall fortlaufend - sichtbare Ozonschäden einmal pro Jahr - Kronenzustand jährlich Arbeitsgruppen / Gremien: - Expert Panel on soil and soils solution - Forest Soil Coordination Centre - Expert Panel on foliage and litterfall - Forest Foliar Coordinating Centre - Expert Panel on forest growth - Expert Panel on deposition - Working Group on ambient air quality - Expert Panel on crown condition - Ad hoc group on assessment of biotic damage causes - Expert panel on meteorology and phenology - Expert panel on biodiversity and ground vegetation - Quality Assurance Committee - Project Coordinating Group (PCG) - Scientific Advisory Group (SAG)
Jahreswerte 2023 Ergebnisse für Stickstoffdioxid, Ozon und die gravimetrisch / kontinuierlich gemessenen Feinstaub PM 10/PM2,5-Auswertungen NO2 (Stickstoffdioxid) Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz** Leonberg Grabenstraße Ludwigsburg Ludwigsburg Friedrichstraße* Ludwigsburg Schlossstraße Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Mühlacker Stuttgarter Straße* Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Pforzheim Luisenstraße* Pforzheim St.-Georgen-Steige* Reutlingen** Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwäbische Alb Schwarzwald-Süd Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hauptstätter Straße Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart Pragstraße* Stuttgart Talstraße* Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Ulm Zinglerstraße* Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Immissionsgrenzwert/Zielwert - * ** PM10 PM2,5 O3 (Ozon) JMW [µg/m³]Az1h>200JMW [µg/m³]AzT>50JMW [µg/m³]Max1h [µg/m³]AzT8h>120Az1h>180 13 9 16 10 14 11 25 14 8 12 17 29 22 12 17 13 23 14 31 35 29 15 29 12 21 17 37 32 15 27 24 4 3 32 28 28 28 21 34 17 9 13 26 16 25 9 11 100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - 0 0 0 - 0 0 0 - - 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - 0 0 0 0 0 - 0 0 0 18 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr11 10 12 11 13 11 13 12 10 11 13 15 13 12 13 11 - 11 - - 16 14 - 12 14 12 - - 11 15 12 8 7 17 18 - 16 - - 13 11 12 19 12 - 10 11 110 0 0 0 5 0 0 1 0 0 1 2 0 0 0 0 - 0 - - 2 0 - 1 1 0 - - 1 2 1 0 0 3 2 - 3 - - 2 0 1 9 (12) 0 - 0 2 0 35 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr7 6 7 7 7 7 7 8 7 7 8 8 8 7 7 7 - 7 - - 9 8 - 8 9 7 - - 7 8 7 5 4 8 9 - - - - 8 7 7 9 8 - 6 7 7145 167 168 152 160 168 - 160 157 164 172 - - 164 166 171 - 154 - - - 179 - 160 - 154 - - 152 - - 156 166 145 161 - - - - 163 165 162 - 151 - 152 166 1650 0 0 0 0 0 - 0 0 0 0 - - 0 0 0 - 0 - - - 0 - 0 - 0 - - 0 - - 0 0 0 0 - - - - 0 0 0 - 0 - 0 0 0 25-16 25 20 18 28 32 - 31 36 19 21 - - 31 31 25 - 19 - - - 28 - 26 - 15 - - 14 - - 17 40 1 12 - - - - 27 21 13 - 16 - 22 22 29 25 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr 40 40 - AOT40 [(µg/m³)h] 18197 18631 16545 15986 17446 20187 - 18551 20069 15476 16803 - - 18580 18141 19438 17992 - - - 18547 - 19322 - 14266 14301 17149 19505 2767 11974 - - - - 17127 16652 14794 - 14392 - 17083 18729 18658 KategorieRegierungsbezirk Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Verkehrsmessstation Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Sondermessstelle Sondermessstelle Städtischer Hintergrund Verkehrsmessstation Verkehrsmessstation Ländlicher Hintergrund Ländlicher Hintergrund Spotmessstelle Verkehrsmessstation Sondermessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer HintergrundStuttgart Karlsruhe Stuttgart Tübingen Karlsruhe Freiburg Freiburg Tübingen Stuttgart Karlsruhe Stuttgart Stuttgart Karlsruhe Karlsruhe Freiburg Freiburg Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Freiburg Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Tübingen Tübingen Freiburg Tübingen Freiburg Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Tübingen Tübingen Tübingen Tübingen Freiburg Freiburg Karlsruhe 18.000 keine Messung passive NO2-Messung die Messstationen Konstanz und Reutlingen werden im Auftrag der Gemeinden betrieben und finanziert Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte / Zielwerte sind rot markiert AOT40 Az1h>180 Az1h>200 AzT>50 AzT8h>120 JMW Max1h AOT40 (Mittelwert 2019 bis 2023) [(µg/m³)h]: der Zielwert zum Schutz der Vegetation vor Ozon liegt bei 18000 [(µg/m³)h], gemittelt über fünf Jahre, gültige Daten für drei Jahre Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 µg/m³: die Informationsschwelle für Ozon liegt bei 180 µg/m³ als Einstundenmittelwert Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 µg/m³: der Immissionsgrenzwert für NO 2 liegt bei 200 µg/m³ als Einstundenmittelwert, bei 18 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr Anzahl Tagesmittelwerte > 50 µg/m³: der Immissionsgrenzwert für PM10 liegt bei 50 µg/m³ als Tagesmittelwert, bei 35 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr Tage mit Überschreitungen aufgrund von Streusalzeinträgen werden nach Auswertung der Streusalzanteile am Feinstaub im Lauf des Jahres wieder von der Gesamtmenge abgezogen; () ohne Streusalzabzug Anzahl Tage > 120 µg/m³ (Mittelwert 2021 bis 2023): der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon liegt bei 120 µg/m³, bezogen auf den höchsten Achtstundenmittelwert eines Tages, gemittelt über drei Jahre Jahresmittelwert: der Immissionsgrenzwert für NO2 liegt bei 40 µg/m³, für PM10 bei 40 µg/m³ und für PM2,5 bei 25 µg/m³ höchster 1-Stundenmittelwert
Jahreswerte 2020 Ergebnisse für Stickstoffdioxid, Ozon und die gravimetrischen Feinstaub PM10/PM2,5-Auswertungen NO2 (Stickstoffdioxid) Messstelle PM10 (grav) PM2,5 (grav) O3 (Ozon) JMW [µg/m³]Az1h>200JMW [µg/m³]AzT>50JMW [µg/m³]Max1h [µg/m³]AzT8h>120Az1h>180 20 30 36 14 23 20 14 17 34 14 22 15 26 30 19 11 18 25 21 29 28 22 23 28 32 26 25 28 30 17 18 17 29 19 280 - - 0 - 0 0 012 - - 11 - 15 12 15 - 12 - - - 14 13 12 13 - 16 - - - - - 17 - - - 15 14 15 12 - 14 - - - - - - - 19 - 15 - 14 16 16 - - - - - 13 18 13 9 7 23 22 - 17 - - - 15 13 15 - - 22 14 - 12 12 132 - - 1 - 4 2 2 - 1 - - - 1 1 1 1 - 3 - - - - - 3 - - - 1 1 2 1 - 3 - - - - - - - 3 - 2 - 1 2 1 - - - - - 2 6 1 1 1 15 (17) 8 - 3 - - - 2 0 2 - - 11 (16) 2 - 1 0 0 35 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr- - - - - - - - - 7 - - - 8 - - - - 9 - - - - - 10 - - - 9 8 9 8 - - - - - - - - - 11 - 9 - - 11 9 - - - - - - 10 8 5 4 11 10 - - - - - 9 - 9 - - - 9 - - 8 -159 - - 225 - 169 157 181 - 172 - - - - 157 171 163 - 176 - - - - - - - - - - 196 197 154 - 182 - - - - - - - - - 198 - 195 - 173 - - - - - 158 - - 166 158 158 178 - - - - - 186 172 164 - - - 181 - 157 172 17134 - - 42 - 35 25 38 - 430 - - 11 - 0 0 1 - 0 - - - - 0 0 0 - 0 - - - - - - - - - - 5 3 0 - 1 - - - - - - - - - 9 - 3 - 0 - - - - - 0 - - 0 0 0 0 - - - - - 1 0 0 - - - 1 - 0 0 0 25- Aalen Backnang Blumenstraße* Backnang Eugen-Adolff-Straße* Baden-Baden Balingen Schömberger Straße* Bernhausen Biberach Eggenstein Esslingen Grabbrunnenstraße* Freiburg Freiburg Eschholzstraße* Freiburg Kronenstraße* Freiburg Schlossbergring* Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heidelberg Mittermaierstraße* Heilbronn Heilbronn Frankenbacher Straße* Heilbronn Mannheimer Straße* Heilbronn Speyerer Straße* Heilbronn Südstraße 2* Heilbronn Südstraße 33* Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Heilbronn Wilhelmstraße* Heilbronn Wollhausstraße* Herrenberg Hindenburgstraße* Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz** Leonberg Grabenstraße Ludwigsburg Ludwigsburg Frankfurter Straße* Ludwigsburg Friedrichstraße* Ludwigsburg Friedrichstraße-Ost* Ludwigsburg Keplerstraße* Ludwigsburg Schlossstraße* Ludwigsburg Schorndorfer Straße* Ludwigsburg Stuttgarter Straße* Mannheim Friedrichsring Mannheim Luisenring* Mannheim-Nord Mühlacker Stuttgarter Straße* Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Pforzheim Jahnstraße* Pforzheim Luisenstraße* Pforzheim Parkstraße* Pforzheim St.-Georgen-Steige* Pleidelsheim Beihinger Straße* Reutlingen** Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwäbische Alb Schwarzwald-Süd Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hauptstätter Straße Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart Pragstraße* Stuttgart Talstraße* Stuttgart Waiblinger Straße* Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Am Stadtgraben* Tübingen Kelternstraße* Tübingen Mühlstraße Ulm Ulm Zinglerstraße* Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Immissionsgrenzwert/Zielwert 1) 31 29 27 47 23 34 34 32 20 32 15 27 23 27 38 33 38 32 20 36 27 6 3 38 33 34 34 43 41 30 23 12 17 21 22 34 21 32 12 14 15 40 0 - - - 0 0 0 0 - 0 - - - - - 0 - - - 0 0 0 0 0 0 - - - - - - - 0 - 0 - 0 0 0 - - - - - 0 0 0 0 0 0 0 1 0 - - - 0 0 0 - - 0 0 - 0 0 0 18 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr 40 - * **keine Messung passive NO2-Messung die Messstationen Konstanz und Reutlingen werden im Auftrag der Gemeinden betrieben und finanziert 1)Baustelle seit 15.03.2020, passive Messung - - - - 31 42 32 - 32 - - - - - - - - - - 42 33 36 - 38 - - - - - - - - - 39 - 42 - 25 - - - - - 22 - - 30 65 1 16 - - - - - 38 29 31 - - - 23 - 32 46 40 25 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr - AOT40 [(µg/m³)h] 20056 - - 20333 - 18208 16323 17959 - 19859 - - - - 18116 21061 16619 - 16661 - - - - - - - - - - 19260 17342 19073 - 19115 - - - - - - - - - 18939 - 18646 - 14093 - - - - - 14624 - - 18811 21716 1832 9531 - - - - - 17166 17143 18074 - - - 14131 - 18879 21912 18112 Kategorie Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Verkehrsmessstation Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Verkehrsmessstation Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Sondermessstelle Sondermessstelle Sondermessstelle Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Verkehrsmessstation Verkehrsmessstation Ländlicher Hintergrund Ländlicher Hintergrund Spotmessstelle Verkehrsmessstation Sondermessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund 18.000 Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte / Zielwerte sind rot markiert AOT40 Az1h>180 Az1h>200 AzT>50 AOT40 (Mittelwert 2016 bis 2020) [(µg/m³)h]: der Zielwert zum Schutz der Vegetation vor Ozon liegt bei 18000 [(µg/m³)h], gemittelt über fünf Jahre, gültige Daten für drei Jahre Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 µg/m³: die Informationsschwelle für Ozon liegt bei 180 µg/m³ als Einstundenmittelwert Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 µg/m³: der Immissionsgrenzwert für NO 2 liegt bei 200 µg/m³ als Einstundenmittelwert, bei 18 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr Anzahl Tagesmittelwerte > 50 µg/m³: der Immissionsgrenzwert für PM10 liegt bei 50 µg/m³ als Tagesmittelwert, bei 35 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr Tage mit Überschreitungen aufgrund von Streusalzeinträgen werden nach Auswertung der Streusalzanteile am Feinstaub im Lauf des Jahres wieder von der Gesamtmenge abgezogen; () ohne Streusalzabzug AzT8h>120 Anzahl Tage > 120 µg/m³ (Mittelwert 2018 bis 2020): der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon liegt bei 120 µg/m³, bezogen auf den höchsten Achtstundenmittelwert eines Tages, gemittelt über drei Jahre JMW Jahresmittelwert: der Immissionsgrenzwert für NO2 liegt bei 40 µg/m³, für PM10 bei 40 µg/m³ und für PM2,5 bei 25 µg/m³ Max1h höchster 1-Stundenmittelwert Regierungsbezirk Stuttgart Stuttgart Stuttgart Karlsruhe Tübingen Stuttgart Tübingen Karlsruhe Stuttgart Freiburg Freiburg Freiburg Freiburg Freiburg Tübingen Stuttgart Karlsruhe Karlsruhe Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Karlsruhe Karlsruhe Freiburg Freiburg Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Freiburg Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Stuttgart Tübingen Tübingen Freiburg Tübingen Freiburg Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Tübingen Tübingen Tübingen Tübingen Tübingen Tübingen Freiburg Freiburg Karlsruhe
Jahreswerte 2021 Ergebnisse für Stickstoffdioxid, Ozon und die gravimetrischen Feinstaub PM10/PM2,5-Auswertungen NO2 (Stickstoffdioxid) Messstelle Aalen Backnang Eugen-Adolff-Straße* Baden-Baden Balingen Schömberger Straße* Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heidelberg Mittermaierstraße* Heilbronn Heilbronn Frankenbacher Straße* Heilbronn Mannheimer Straße* Heilbronn Speyerer Straße* Heilbronn Südstraße 2* Heilbronn Südstraße 33* Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Heilbronn Wilhelmstraße* Heilbronn Wollhausstraße* Herrenberg Hindenburgstraße* Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz** Leonberg Grabenstraße Ludwigsburg Ludwigsburg Frankfurter Straße* Ludwigsburg Friedrichstraße* Ludwigsburg Friedrichstraße-Ost* Ludwigsburg Keplerstraße* Ludwigsburg Schlossstraße Ludwigsburg Schorndorfer Straße* Ludwigsburg Stuttgarter Straße* Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Mühlacker Stuttgarter Straße* Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Pforzheim Luisenstraße* Pforzheim St.-Georgen-Steige* Pleidelsheim Beihinger Straße* Reutlingen** Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwäbische Alb Schwarzwald-Süd Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hauptstätter Straße Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart Pragstraße Stuttgart Talstraße* Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Immissionsgrenzwert/Zielwert - * ** PM10 (grav) PM2,5 (grav) O3 (Ozon) JMW [µg/m³]Az1h>200JMW [µg/m³]AzT>50JMW [µg/m³]Max1h [µg/m³]AzT8h>120Az1h>18017 35 12 21 18 13 15 14 30 16 10 16 27 19 29 30 23 25 30 29 28 24 30 29 16 19 16 27 18 27 34 31 27 43 24 33 32 19 34 14 22 19 38 38 31 18 32 24 5 3 35 30 31 32 39 38 20 10 15 31 19 11 12 120 - 0 - 0 0 0 0 0 0 0 0 - 0 - - - - - 0 - - - 0 0 0 0 0 0 - - - - - - - 0 012 - 10 - 14 12 13 12 14 13 11 13 - 16 - - - - - 15 - - - 15 13 14 12 - 13 - - - - - - - 18 15 - 14 16 14 - - - 13 17 13 8 7 21 19 - 17 - - 15 12 13 21 14 12 12 133 - 2 - 3 3 2 3 3 3 2 3 - 5 - - - - - 1 - - - 3 2 4 3 - 3 - - - - - - - 5 2 - 3 3 3 - - - 3 4 4 3 3 11 5 - 5 - - 3 1 3 12 3 4 3 3 35 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr- - - - - - - 7 8 - - - - 9 - - - - - 9 - - - 9 9 9 8 - - - - - - - - - 10 9 - - 10 8 - - - 8 8 8 5 4 10 9 - - - - 9 - 8 - 9 - 8 -151 - 182 - 162 154 175 162 - 172 158 169 - 170 - - - - - - - - - - 172 170 171 - 162 - - - - - - - - 175 - 154 - 174 - - - 147 - - 148 163 124 187 - - - - 177 141 149 - 161 137 152 1760 - 1 - 0 0 0 0 - 0 0 0 - 0 - - - - - - - - - - 0 0 0 - 0 - - - - - - - - 0 - 0 - 0 - - - 0 - - 0 0 0 1 - - - - 0 0 0 - 0 0 0 025-22 - 28 - 21 14 23 28 - 19 23 20 - 20 - - - - - - - - - - 27 23 25 - 24 - - - - - - - - 27 - 30 - 16 - - - 16 - - 21 49 0 12 - - - - 26 15 19 - 15 17 28 24 25 zulässige Überschrei- tungen im KalenderjahrAOT40 [(µg/m³)h] 19338 - 20057 - 17082 16100 17750 19736 - 18665 20377 16845 - 16024 - - - - - - - - - - 18753 17383 18974 - 18605 - - - - - - - - 18720 - 17707 - 13564 - - - 14735 - - 18072 21508 1605 10559 - - - - 17014 16235 17619 - 13602 18349 20945 18156 -18.000 40 0 0 0 - 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - 0 0 0 0 0 0 0 0 18 zulässige Überschrei- tungen im Kalenderjahr 40 Kategorie Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Verkehrsmessstation Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Verkehrsmessstation Städtischer Hintergrund Sondermessstelle Sondermessstelle Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Verkehrsmessstation Verkehrsmessstation Ländlicher Hintergrund Ländlicher Hintergrund Spotmessstelle Verkehrsmessstation Sondermessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Spotmessstelle Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund Städtischer Hintergrund keine Messung passive NO2-Messung die Messstationen Konstanz und Reutlingen werden im Auftrag der Gemeinden betrieben und finanziert Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte / Zielwerte sind rot markiert AOT40 Az1h>180 Az1h>200 AzT>50 AOT40 (Mittelwert 2016 bis 2020) [(µg/m³)h]: der Zielwert zum Schutz der Vegetation vor Ozon liegt bei 18000 [(µg/m³)h], gemittelt über fünf Jahre, gültige Daten für drei Jahre Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 180 µg/m³: die Informationsschwelle für Ozon liegt bei 180 µg/m³ als Einstundenmittelwert Anzahl 1-Stundenmittelwerte > 200 µg/m³: der Immissionsgrenzwert für NO 2 liegt bei 200 µg/m³ als Einstundenmittelwert, bei 18 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr Anzahl Tagesmittelwerte > 50 µg/m³: der Immissionsgrenzwert für PM10 liegt bei 50 µg/m³ als Tagesmittelwert, bei 35 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr Tage mit Überschreitungen aufgrund von Streusalzeinträgen werden nach Auswertung der Streusalzanteile am Feinstaub im Lauf des Jahres wieder von der Gesamtmenge abgezogen; () ohne Streusalzabzug AzT8h>120 Anzahl Tage > 120 µg/m³ (Mittelwert 2018 bis 2020): der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon liegt bei 120 µg/m³, bezogen auf den höchsten Achtstundenmittelwert eines Tages, gemittelt über drei Jahre JMW Jahresmittelwert: der Immissionsgrenzwert für NO2 liegt bei 40 µg/m³, für PM10 bei 40 µg/m³ und für PM2,5 bei 25 µg/m³ Max1h höchster 1-Stundenmittelwert Regierungsbezirk Stuttgart Stuttgart Karlsruhe Tübingen Stuttgart Tübingen Karlsruhe Freiburg Freiburg Tübingen Stuttgart Karlsruhe Karlsruhe Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Karlsruhe Karlsruhe Freiburg Freiburg Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Freiburg Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Karlsruhe Stuttgart Tübingen Tübingen Freiburg Tübingen Freiburg Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Stuttgart Tübingen Tübingen Tübingen Freiburg Freiburg Karlsruhe
Origin | Count |
---|---|
Bund | 10 |
Land | 13 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 7 |
Text | 6 |
unbekannt | 9 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 14 |
offen | 7 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 22 |
Englisch | 4 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 1 |
Keine | 15 |
Webseite | 6 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 22 |
Lebewesen & Lebensräume | 22 |
Luft | 22 |
Mensch & Umwelt | 22 |
Wasser | 22 |
Weitere | 21 |