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Similar terms

s/atp/AtG/gi

WRRL Überblicksweise Überwachung Seen

Die überblicksweise Überwachung dient der Bewertung des Zustands und langfristiger Veränderungen und wird in Schleswig-Holstein an den fünf großen Seen größer 10 km² Seefläche durchgeführt. Eine überblicksweise chemische Überwachung findet mindestens einmal in sechs Jahren statt. Bei der biologischen Überwachung der Seen liegt das Intervall bei einem bis drei Jahren.

WRRL Operative Überwachung Seen

Die operative Überwachung wird an 67 Seen mit einer Seefläche größer 50 ha durchgeführt, welche die geltenden Umweltziele wahrscheinlich nicht erfüllen, um das Ausmaß und die Auswirkung der Belastungen und die Wirkung der durchgeführten Maßnahmen beurteilen zu können, sowie an Wasserkörpern, in die prioritäre Stoffe eingeleitet werden. Hierbei werden solche biologischen Qualitätskomponenten und stoffliche Parameter überwacht, die auf die Belastungen am empfindlichsten bzw. deutlichsten reagieren. Der Untersuchungsumfang wird während des Bewirtschaftungszeitraums den Erfordernissen angepasst.

METOP GOME-2 - Cloud Top Pressure (CTP) - Global

The Global Ozone Monitoring Experiment-2 (GOME-2) instrument continues the long-term monitoring of atmospheric trace gas constituents started with GOME / ERS-2 and SCIAMACHY / Envisat. Currently, there are three GOME-2 instruments operating on board EUMETSAT's Meteorological Operational satellites MetOp-A, -B and -C, launched in October 2006, September 2012, and November 2018, respectively. GOME-2 can measure a range of atmospheric trace constituents, with the emphasis on global ozone distributions. Furthermore, cloud properties and intensities of ultraviolet radiation are retrieved. These data are crucial for monitoring the atmospheric composition and the detection of pollutants. DLR generates operational GOME-2 / MetOp level 2 products in the framework of EUMETSAT's Satellite Application Facility on Atmospheric Chemistry Monitoring (AC-SAF). GOME-2 near-real-time products are available already two hours after sensing. OCRA (Optical Cloud Recognition Algorithm) and ROCINN (Retrieval of Cloud Information using Neural Networks) are used for retrieving the following geophysical cloud properties from GOME and GOME-2 data: cloud fraction (cloud cover), cloud-top pressure (cloud-top height), and cloud optical thickness (cloud-top albedo). OCRA is an optical sensor cloud detection algorithm that uses the PMD devices on GOME / GOME-2 to deliver cloud fractions for GOME / GOME-2 scenes. ROCINN takes the OCRA cloud fraction as input and uses a neural network training scheme to invert GOME / GOME-2 reflectivities in and around the O2-A band. VLIDORT [Spurr (2006)] templates of reflectances based on full polarization scattering of light are used to train the neural network. ROCINN retrieves cloud-top pressure and cloud-top albedo. The cloud-top pressure for GOME scenes is derived from the cloud-top height provided by ROCINN and an appropriate pressure profile. For more details please refer to relevant peer-review papers listed on the GOME and GOME-2 documentation pages: https://atmos.eoc.dlr.de/app/docs/

Dezernat 430 Radioaktivitätsmessstelle, Küstengewässeruntersuchung

Nach § 19 des Atomgesetzes ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, den Betrieb von Kernkraftwerken in einer Weise zu überwachen, dass sie von der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der Betreiber überzeugt sein kann. Als Kontrollinstrument zur Überwachung der Einhaltung der in den Betriebsgenehmigungen festgelegten zulässigen Emissionen radioaktiver Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt des KGR sowie des Zwischenlagers Nord dient das Kernreaktorfernüberwachungsystem (KFÜ). Durch Beauftragung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. Zt. Umweltministerium M-V) wird das KFÜ durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) betrieben.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1

Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Immissions- und Strahlenschutz (GB 2)

• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.

Referat 250 Strahlenschutz; Zwischenlager Nord; Rückbau; Entsorgung

Seit Dezember 2011 ist die Abteilung 2 des Ministeriums nach dem Atomgesetz auch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks in Lubmin/Rubenow, das Abfalllager des Zwischenlagers Nord (ZLN) sowie für die Entsorgung über die beim Rückbau anfallenden Stoffe. Für das Transportbehälterlager des ZLN ist sie atomrechtliche Aufsichtsbehörde. Schließlich gehört zu ihren Aufgaben die Fachaufsicht über die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung in Berlin sowie über die Abteilung Strahlenschutz des Landesamtes für Umwelt und Geologie in Güstrow.

Endlager Morsleben Laufender Betrieb, Umweltverträglichkeitsprüfungen Stilllegung des Endlagers Maßstab für die Bewertung Öffentlichkeitsbeteiligung im Stilllegungsverfahren Endlager Morsleben Aktueller Stand des Stilllegungsverfahrens Gutachten zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung Unterlagen zum Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren als Lesefassung Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung (Teil 1) Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung (Teil 2) Aktualisierte Verfahrensunterlagen ab 2022 zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung (Teil 3)

Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) wurde seit 1971 im ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Bartensleben (Landkreis Börde) errichtet. Schrittweise wurden durch die damaligen Behörden der DDR Genehmigungen zur Einlagerung der Abfälle erteilt, zuletzt 1986 die unbefristete Genehmigung zum Dauerbetrieb (Dauerbetriebsgenehmigung, DBG). Nach der Wiedervereinigung ging die Zuständigkeit für das ERAM auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber über. Im Zuge der Neuorganisation der Behörden im Endlagerbereich  hat die 2016 neu gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) am 25. April 2017 die Aufgabe des Betreibers des Endlagers Morsleben vom BfS übernommen. Bis Anfang 1991 wurden Abfälle aus der ehemaligen DDR beziehungsweise aus den neuen Bundesländern im ERAM endgelagert, zwischen 1994 und 1998 auch zusätzlich Abfälle aus den alten Bundesländern. Durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt wurde die Einlagerung im Ostfeld des ERAM 1998 untersagt. Daraufhin hat das BfS die Einlagerung radioaktiver Abfälle insgesamt ausgesetzt und 2001 den endgültigen Verzicht auf die Annahme und Endlagerung weiterer radioaktiver Abfälle erklärt. Die Abfälle im ERAM stammen vor allem aus dem Betrieb von Kernkraftwerken und deren Stilllegung, aus Forschungseinrichtungen und Landessammelstellen. Im ERAM werden seit den 80iger Jahren auch Abfälle zwischengelagert (Radium-226-Strahlenquellen aus dem medizinischen Bereich sowie Cobalt-60- und Cs-137-Strahlenquellen aus Bestrahlungsanlagen in Wasserbrunnen). Bekanntgabe der negativen Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG), hier: Außerbetriebnahme des Aktiven Labors Errichtung einer Seilfahrtbrücke zwischen Kauen- und Mehrzweckgebäude Außerbetriebnahme und Rückbau des stationären Systems zur Überwachung der Ortsdosisleistung im Kontrollbereich des ERAM Außerbetriebnahme und Demontage der Bindemittelumschlaganlage (BUMA) sowie Aufhebung der Kontrollbereichs und der Sicherungszone 2 im Bereich der BUMA Entlassung von Geräten und Ausrüstungen aus dem Regelungsbereich der Dauerbetriebsgenehmigung Umgestaltung des untertägigen temporären Kontrollbereichsübergangs Rückbau der speziellen Kanalisation Das BfS hat 1992 ein Planfeststellungsverfahren nach § 9b Atomgesetz eingeleitet und 1997 dieses Verfahren auf die Stilllegung des Endlagers beschränkt. Für die zwischengelagerten Abfälle stellte das BfS einen Antrag auf Endlagerung. Das Planfeststellungsverfahren führt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU), bergrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen. In dem per Gesetz vorgeschriebenen Verfahren muss der Antragsteller den Nachweis der Langzeitsicherheit erbringen. Das MWU prüft unter Einbindung von Gutachtergruppen die vorgelegten Unterlagen und entscheidet, ob die  Voraussetzungen für die Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses vorliegen. Nach positivem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens entfaltet der Planfeststellungsbeschluss Konzentrationswirkung und ersetzt die sonst nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Entscheidungen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, ist ein unselbständiger Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Eine Ausnahme bilden die Vorschriften des Berg- und Tiefspeicherrechts, die gemäß § 9 b des Atomgesetzes von der Konzentrationswirkung des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ausgeschlossen sind. Im September 2005 reichte das BfS die Auslegungsunterlagen, wie den Plan zur Stilllegung des ERAM und die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung beim MWU ein. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung und Bewertung durch das MULE wurden die revidierten Antragsunterlagen zwischen 22.10.2009 und 21.12.2009 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit gingen beim MWU mehr als 13.000 Einwendungen ein. Vom 13. bis 25. Oktober 2011 fand die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben statt. Das Endlager ist so stillzulegen, dass die „nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden“ (Atomgesetz, § 7) gewährleistet ist. Konkretisiert wird dieses im untergesetzlichen Regelwerk, z.B. in Leitlinien oder Empfehlungen der Entsorgungs- und Strahlenschutzkommission des Bundes. Für das Endlager Morsleben sind durch den BMU zwei Regelungen in den letzten Jahren veranlasst worden: SSK-Empfehlung 2010, „Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben“, ESK-Empfehlung 2013, „Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)“. Der regulatorische Rahmen, sowohl hinsichtlich des radiologischen Schutzzieles, als auch zur Gültigkeit bestehender Regelungen („Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ von 1983 sowie den „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ von 2010) und ihrer Anwendung auf das ERAM, ist damit geklärt. Die ESK hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Sicherheitsprinzipien und Schutzziele in den Sicherheitsanforderungen allgemein gültig sind und auch für das ERAM gelten. Weiter legt sie dar, welche Festlegungen in den bestehenden Regelungen für das ERAM sinnvoll anwendbar sind und welche nicht (z.B. zur Standortauswahl). Unter anderem ist danach im Rahmen der radiologischen Langzeitaussage die Einhaltung von Dosiskriterien für Referenzpersonen von 0,1 mSv bzw. 1 mSv im Jahr für wahrscheinliche bzw. weniger wahrscheinliche Entwicklungen für den Nachweiszeitraum von 1 Million Jahre zu zeigen. Da es sich um die Stilllegung eines existierenden Endlagers mit eingeschränkten planerischen Möglichkeiten handelt, sind die genannten Dosiswerte als Referenzwerte zu verstehen. Sollte ihre Einhaltung im Planfeststellungsverfahren nicht nachgewiesen werden können, so sollte aus Sicht der SSK vorrangig die Option gewählt werden, die sich im Ergebnis eines Optimierungsprozesses als die mit der geringsten Strahlenexposition und den geringsten radiologischen Risiken für die gegenwärtige und die zukünftigen Generationen erwiesen hat. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) wird im Prüfprozess der Antragsunterlagen weiterhin konsequent darauf achten, dass für den Nachweis der Langzeitsicherheit des ERAM die oben genannten Sicherheitsprinzipien und Schutzziele angewendet und eingehalten werden. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen, formellen Beteiligung im Antragsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben wurden von den Beteiligten (Bürgerinnen und Bürger, Verbände, andere Behörden) Stellungnahmen, Einwände, Bedenken oder Anregungen formuliert und an die Planfeststellungsbehörde MULE übermittelt. Diese ist verpflichtet, im Rahmen der Abwägung auf alle vorgebrachten Stellungnahmen einzugehen, sie muss die Relevanz für das Verfahren prüfen und die Argumente entsprechend berücksichtigen. Das MULE hat die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach einer ersten Prüfungsphase der Antragsunterlagen im Jahr 2009 begonnen. Dazu wurden die Antragsunterlagen vom 22. Oktober bis 21. Dezember 2009 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit sind beim MULE mehr als 13.000 Einwendungen eingegangen. Vom 13. bis 25. Oktober 2011 fand die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben statt. Die vorgebrachten Erläuterungen wurden dokumentiert und werden nun im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens in die Prüfung mit einbezogen. Auf Anforderung wird Einwendern eine Abschrift des Wortprotokolls des Erörterungstermins zugesendet. Das Gutachten „ Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung “ fasst die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Argumente zusammen. Zur inhaltlichen Auswertung der Argumente wurden die Einwendungen und Stellungnahmen gesichtet und in über 3.000 einzelne Aussagen aufgeteilt. Diese Einzelaussagen wurden nach fachlichen Gesichtspunkten gruppiert, soweit möglich zusammengefasst und den einzelnen Abschnitten des „Plan zur Stilllegung des ERAM“ des BfS zugeordnet. Zum jeweiligen Thema wurde eine Kurzbewertung und Kommentierung erstellt. Das Gutachten gibt damit den Zwischenstand der Prüfung im Jahr 2013 aus Sicht der Gutachter wieder. Im Rahmen des Erörterungstermins wurde von den Einwendern darum gebeten, die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren, die bisher nur über die Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (Stand vom 10.10.2011) verfügbar sind, auch auf der Seite des MULE zu veröffentlichen. Dieses wurde im Erörterungstermin von MULE zugesagt. Als zusätzliches Informationsangebot sind nun die Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Stilllegung als PDF- Dateien eingestellt. Das Stilllegungsverfahren wurde nach der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung 2011 mit der Fortsetzung der Prüfung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen weitergeführt. Das im Jahr 2005 vom BfS vorgelegte Stilllegungskonzept wird aktuell von 339 weiteren Unterlagen untersetzt, welche von zwei Gutachtergruppen des MULE geprüft werden. Inhaltliche Schwerpunkte der aktuellen Prüfung sind die Nachweise zur Schacht- und Streckenabdichtung, zur Integrität der geologischen Barriere und zur Zuverlässigkeit der Inventarangaben des Abfalls. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung ist festzustellen, dass die Antragsunterlagen weiterhin nicht vollständig vorliegen. Eine Übersicht zu aktuellen Prüfergebnissen hat das MULE auf der Informationsseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Die Beratungskommission des Bundes in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung (Entsorgungskommission = ESK) hat das Stilllegungskonzept des BfS im Jahr 2013 bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager Morsleben nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und mit überschaubarem Aufwand machbar ist. Wie das MULE fordert auch die ESK die Vorlage weiterer Unterlagen zum Nachweis der Langzeitsicherheit. Nach dem Übergang der Betreiberaufgaben auf die Bundesgesellschaft  für Endlagerung (BGE) wurden von MULE und BGE Gespräche zur Weiterführung des Stilllegungsverfahrens geführt. Diese dienten der Aufnahme des Status quo in wichtigen Prüfthemen und der Festlegung weiterer Schritte zur Unterlagenerstellung („Anforderungsmanagement“). Auf dieser Basis hat die BGE aktualisierte Ecktermine zum weiteren Fortgang abgeschätzt: Die endgültigen Antragsunterlagen sollen bis 2026 dem MULE vorgelegt werden und ein Entscheid über den Antrag wird für Anfang 2029 erwartet. Im Prüfkomplex 6 „Schachtverschlusssysteme“ werden diejenigen Antragsunterlagen geprüft, welche die geplante Verfüllung der Schächte Bartensleben und Marie beschreiben. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. Prüfbericht Bearbeitungsphase (a) – Prüfung der Konzeptplanung Prüfbericht Bearbeitungsphase (b) - Rechnerische Untersuchungen zu Standsicherheit und Dichtheit der Schachtverschlusssysteme Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Langzeitbeständigkeit von Asphalten und Bitumen Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Rechnerische Untersuchungen zum möglichen Einfluss steilstehender Schichten mit unterschiedlichem Kriechverhalten auf das Gebirgstragverhalten im Bereich von Schacht Bartensleben Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) – Prüfung der vertiefenden Planung Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Vorplanung des untertägigen Großversuchs Schachtverschluss Im Prüfkomplex 7 „Streckenverschlüsse“ werden diejenigen Antragsunterlagen geprüft, welche die geplanten Abdichtbauwerke beschreiben. Damit sollen die Einlagerungsbereiche Ostfeld und West-Südfeld von den übrigen Grubenbereichen abgetrennt werden. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. Prüfung Phase 1: Brenk Phase 1 Anhang A FEP-Liste für eine Abdichtung aus Salzbeton in die Phase des Abbindens Brenk Phase 1 Anforderungen an die Streckenabschlüsse aus Salzbeton IHU Streckenverschlüsse Phase 1 Plausibilität und Konsistenz Prüfung Phase 2: 2. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anforderungen aus der LSA an den Verschluss des südlichen Wetterrolllochs 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anhang 1 Anforderungen aus der LSA 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anhang 2 Anforderungen aus der LSA 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anforderungen aus der LSA an den Verschluss von untertägigen Bohrungen Sachstandsbericht 2011 IHU Phase 2 Prüfung Phase3: Streckenverschlüsse Teil 3 - 1. Zwischenbericht Prüfung I 523 Im Prüfkomplex 8 „Sicherheitskonzept – geotechnische Aspekte“ werden die geotechnischen Nachweise in den Antragsunterlagen geprüft. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. 1. Zwischenbericht Standsicherheit Lager H 2. Zwischenbericht geotechnische Aspekte 3. Zwischenbericht Bewertung P 218 4. Zwischenbericht Bewertung G 216 5. Zwischenbericht Bewertung P 212 6. Zwischenbericht Konsistenz und Plausibilitätsprüfung 7. Zwischenbericht Beherrschung von Schachtwasser- und Lösungszutritten 8. Zwischenbericht Prüfung Verfüllkonzept nach bGZ P 220 9. Zwischenbericht Prüfung der Abgeschlossenheit der Einlagerungsbereiche Ost- und Südfeld 10. Zwischenbericht Prüfung Verfüllkonzept - Verfüllmaterial Endbericht Experimentelle Untersuchungen zum Materialverhalten Vergleichende Zusammenstellung und Parametisierung der Festigkeits- und Verformungseigenschaften von Salzbeton der bGZ Stilllegung ERA Morsleben - Anträge zum Planfeststellungsverfahren nach § 9b Atomgesetz Stilllegung ERA Morsleben - Kurzbeschreibung der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Stilllegung ERA Morsleben - Plan zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Stilllegung ERAM - Betriebliche radioaktive Abfälle Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfesstellungsverfahren Umweltverträglichkeitsstudie (UVS-Textteil) UVS zum Planfeststellungsverfahren Kartenteil I (Anlage 1 - 6) UVS zum Planfeststellungsverfahren Kartenteil II (Anlage 7 - 12) UVS zum Planfeststellungsverfahren Anlage 13 (Textteil) UVS zum Planfeststellungsverfahren Anlage 13 (Kartenteil) Die in den Anlagen der UVS als Hintergrund verwendeten Karten sind urheberrechtlich geschützt und wurden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) zur Verfügung gestellt. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 1. Bestimmung von Grundwassergeschwindigkeit und -richtung mittels radiohydrometrischer Methode PDF 2. ERA Morsleben: Erarbeitung eines geologischen Lagerstättenmodells Morsleben PDF,Teil1 PDF,Teil2 3. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung des Hutgesteins PDF 4. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung des Quartärs PDF 5. ERA Morsleben: Untertägige Temperaturmessungen im Rahmen der geowissenschaftlichen Standorterkundung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben 6. Festigkeitsmechanische Untersuchungen an Bohrkernen – Darstellung der Einzelergebnisse PDF 7. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung von Kreide und Tertiär PDF,Teil1 PDF,Teil2 8. Szenarienanalyse – Geologische Langzeitbewertung und Ermittlung der Zuflussszenarien ohne technische Maßnahmen PDF 9. Projekt ERA Morsleben, Hydrogeologische Standortbeschreibung und Modellgrundlagen PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 10. Hydraulische Untersuchungen im Grubengebäude Morsleben 11. Seismologisches Gutachten für den Standort des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben PDF 12. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Zwischengelagerte radioaktive Abfälle PDF 13. Geologische Bearbeitung von Trias und Jura PDF 14. Projekt ERA Morsleben – Geologische Standortbeschreibung PDF 15. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 1/96 bis 6/97 PDF 16. Geomechanische Betriebsüberwachung 1999 PDF,Teil1 PDF,Teil2 17. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 4/98 bis 3/99 PDF 18. Stoffliche Bestandteile der radioaktiven Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) PDF 19. Qualitätssicherungsprogramm zur Stilllegung des ERA Morsleben PDF 20. Beanspruchung der ERAM Schächte durch Erdbeben PDF 21. ERA Morsleben – Gebirgsspannungsuntersuchungen im Grubengebäude Bartensleben – Abschlussbericht PDF 22. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Bartensleben PDF 23. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 7/97 bis 3/98 24. Numerische Untersuchungen zum Konvergenzverhalten eines Einzelhohlraumes PDF 25. Geomechanische Betriebsüberwachung 2000 PDF,Teil1 PDF,Teil2 26. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Marie PDF 27. Zusammenstellung von modellierungsrelevanten Parametern der Schichtenfolge Deckanhydrit – Grauer Salzton – Leinekarbonat (DGL) im Hutgestein des ERA Morsleben PDF 28. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Abschätzung der möglichen Lösungszutritte aus dem Deckgebirge in das Grubengebäude PDF 29. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zusammenfassender Bericht Verformungsmessungen 30. Szenarienanalyse – Geowissenschaftliche Bewertung der Langzeitentwicklung sowie der Zufluss und Austrittsszenarien nach Verfüllung des Endlagers PDF 31. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen - Zusammenfassender Bericht Mikroakustische Messungen PDF 32. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Modellaufbau, Modellkalibrierung R 42, Rechenfall R 34 und Referenzfall R 44 PDF 33. ERA Morsleben: Kriterien für das Verfüllen von Bohrungen PDF 34. ERA Morsleben: Systembeschreibung und Qualitätssicherungskonzept Bohrlochverfüllung mit Magnesiabinder PDF 35. Modellierung der Gasentwicklung im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) PDF 36. Systembeschreibung Kraftstoffversorgung unter Tage PDF 37. Dosiskonversionsfaktoren zur Berechnung der Strahlenexposition in der Nachbetriebsphase von Endlagern nach dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 47 Strahlenschutzverordnung in Anlehnung an die Vorgehensweise im Rahmen des Planfeststellung PDF 38. Endlager Morsleben – 2D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Salzwasserverhältnissen – Modellrechnungen zur Auspressung von Salzlösung aus dem Grubengebäude PDF,Teil1 PDF,Teil2 39. Nuklidmigration im Deckgebirge des ERAM (DGL) – Ergebnisbericht zur Sorption am Salzton PDF 40. Verfüllen untertägiger Bohrungen mit Magnesiabinder PDF 41. Nachweisführungen zur Langzeitsicherheit, zur Tragfähigkeit und zur Gebrtauchstauglichkeit der Schachtverschlüsse ERA Morsleben PDF 42. Endlager Morsleben – Korrosion von Salzbeton durch salinare Lösungen PDF 43. Konzeptplanung der Schachtverschlüsse Bartensleben und Marie des ERA Morsleben PDF 44. Konzept und Systembeschreibung Schachtverschlusssystem der Schächte Bartensleben und Marie PDF 45. Anlagen ERAM für die Stilllegung - Übergeordnete Systembeschreibung PDF 46. Rahmenbeschreibung Personelle Betriebsorganisation PDF 47. Überwachungs- und Beweissicherungsprogramm zu den Bauzuständen für die Stilllegung des ERAM PDF 48. Verfüllmaterial für Strecken mit hohen Anforderungen - Materialeigenschaften und Materialkennwerte Salzbeton M2 PDF 49. Stilllegung ERAM: Strahlungsüberwachung PDF 50. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere im südlichen Teil des Zentralbereiches Bartensleben PDF 51. Verfüllung von Strecken mit hohen Anforderungen – Konzeptplanung und Nachweisführung PDF,Teil1 PDF,Teil2 52. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Rechnungen zur Ausbreitung der aus dem Grubengebäude ausgepressten Lösung PDF 53. ERA Morsleben  Langzeitbewertung der Durchlässigkeit des Hutgesteins PDF 54. Szenarienanalyse, Szenarienbewertung und geologische Langzeitprognose für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Langzeitprognose der Auswirkung klimagesteuerter geologischer Prozesse auf die Barrieren des Endlagers Morsleben PDF 55. Geomechanische Betriebsüberwachung 2001 PDF,Teil1 PDF,Teil2 56. Geomechanische Betriebsüberwachung 2002 PDF,Teil1 PDF,Teil2 57. Geomechanische Betriebsüberwachung 2003 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 58. Geomechanische Betriebsüberwachung 2004 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 59. Standsicherheits- und Integritätsnachweis - Kriterien zur Auswahl von Berechnungsschnitten PDF 60. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Westfeld PDF 61. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Südfeld PDF 62. Konzept von Vorsorgemaßnahmen für die Stilllegung PDF 63. Systembeschreibung der Verfüllung PDF 64. Sicherheitsnachweismethoden und Sicherheitsnachweiskriterien für die Maßnahmen der Stilllegung PDF 65. ERA Morsleben: Radiologische Gegebenheiten am Standort PDF 66. Verfüllplan zur Stilllegung des ERAM nach vorgezogener Verfüllung von Grubenbauen des Zentralteils, Konzeptplanung PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 67. Salzbeton - Zusammenstellung der Eigenschaften und Materialkennwerte (Referenzmaterial M3) PDF 68. Anlagen ERAM für die Stilllegung - Systembeschreibung Brandschutz über und unter Tage PDF 69. Systembeschreibung Wärmeversorgung Bartensleben PDF 70. ERA Morsleben: Standsicherheits und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Marie PDF 71. Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes PDF 72. Systembeschreibung Wasserversorgung und -entsorgung PDF 73. Systembeschreibung  Material für die Stilllegung PDF 74. ERA Morsleben: Stilllegung  Überwachungskonzept Salzbeton PDF 75. Systembeschreibung der Bewetterung des ERA Morsleben in der Betriebsphase der Stilllegung PDF 76. Stilllegungskonzept, Ergänzende Berg- und Anlagentechnische Grundlagenermittlung und Konzeptplanung - Grubenbewetterung und Klimatechnik PDF 77. ERA Morsleben: Ermittlung der Langzeit-Ausbreitungs- und -Ablagerungsfaktoren im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb PDF 78. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Nordfeld PDF 79. Anlagen ERAM für die Stilllegung  Systembeschreibung Versatztransport Bartensleben PDF 80. Konzeptplanung Anlagen ERAM für die Stilllegung - Systembeschreibung für für Schachtwasserhaltung, Laugenhaltung, Wasch und Prozesswässer unter Tage PDF 81. Systembeschreibung Frisch- und Löschwasserversorgung unter Tage PDF 82. ERA Morsleben: Ermittlung der potenziellen Strahlenexposition der Bevölkerung infolge Ableitung radioaktiver Stoffe mit den Abwettern im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb PDF 83. Systembeschreibung Elektrotechnische Einrichtungen über und unter Tage Schachtanlagen Bartensleben und Marie PDF 84. Systembeschreibung Nachrichtentechnische Einrichtungen über und unter Tage Schachtanlagen Bartensleben und Marie PDF 85. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Zentralteil Bartensleben PDF 86. Störfallanalyse für den Stilllegungsbetrieb des Endlagers Morsleben PDF 87. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Ost und Südostfeld PDF 88. Kritikalitätssicherheit in der Stilllegungs- und Nachbetriebsphase PDF 89. Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben:  Sicherheitsanalyse des best PDF Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung - Fortsetzung der Unterlagenliste Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 90. Radionuklidinventar des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 PDF 91. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 PDF 92. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) -Einlagerungszeitraum 1994 bis 1998 PDF 93. Geomechanische Betriebsüberwachung 2005 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 94. Stilllegung Endlager Morsleben (ERAM): Verfüllen von Strecken mit hohen Anforderungen - Bauzustände für horizontale Strecken (ergänzende Untersuchungen zum Nachweis der Rissbeschränkung im Salzbeton) und Nachweiskonzept für das südliche Wetterrollloch PDF 95. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Radioaktive Abfälle und Braunkohlefilterasche (BFA) PDF 96. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Berücksichtigung von Verfüllmaßnahmen im Zentralteil PDF 97. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Berücksichtigung von Verfüll- und Verschließmaßnahmen PDF 98. Konzeptplanung für die Errichtung und Nachweisführung für die Funktionstüchtigkeit von temporären Abdichtungen PDF 99. Konzeptplanung und Nachweisführung für ein Abdichtungsbauwerk im Hauptanhydrit aus Magnesiabinder PDF 100. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des zugelaufenen Endlagers PDF 101. Geomechanische Betriebsüberwachung 2006 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 PDF,Teil5 PDF,Teil6 102. Geomechanische Betriebsüberwachung 2007 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 PDF,Teil5 PDF,Teil6 PDF,Teil7 PDF,Teil8 103. Ermittlung der Quellterme für die radiologisch relevanten Störfälle bei der Stilllegung des ERAM PDF 104. Ermittlung der Langzeitausbreitungs- und Ablagerungsfaktoren für das ERAM unter Berücksichtigung von standortmeteorologischen Messungen von  2001-2005 105. Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programm PROSA PDF 106. Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programmpaket EMOS PDF 107. Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Schachtanlage Marie - Immissionsprognose für staub- und gasförmige Stoffe durch den Betrieb der Bergwerksanlage während der Stilllegung PDF 108. Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Schachtanlage Bartensleben - Immissionsprognose für staub- und gasförmige Stoffe durch den Betrieb der Bergwerksanlage während der Stilllegung - LKW-Anlieferung PDF 109. Anforderungen an Salzbeton als Baustoff für Abdichtungsbauwerke im Steinsalz PDF 110. Ableitung von Sorptionsdaten aus experimentellen Untersuchungen – Schachtanlage Konrad PDF 111. Plan für die Umrüstung und den Offenhaltungsbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle PDF 112. ERA Morsleben: Jahresberichte Emissionsüberwachung PDF Genehmigung zum Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle (Wir haben hier für Sie die Genehmigung zum Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Stoffe aus dem Jahr 1986 zur Verfügung gestellt. Zu der Dauerbetriebsgenehmigung gehören darüber hinaus sehr umfangreiche Unterlagen, deren Einsicht beim BfS beantragt werden kann.) PDF Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung - Fortsetzung der Unterlagenliste Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 113. U-GP-1.1-01_Regulatorischer Rahmen_2025-01-31 PDF 114. U-GP-1.2-01_Allgemeine Standortbeschreibung_2025-05-15 PDF 115. U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register1 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register2 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register3 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register4 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register5 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07 01_Anlage_Register6 _Maßstab_1 zu 1000 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register6_Maßstab_1 zu 2000 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register7 PDF PDF, Register 1 PDF, Register 2 PDF, Register 3 PDF, Register 4 PDF, Register 5 PDF, Register 6_M. 1:1000 PDF, Register 6, M. 1:2000 PDF, Register 7 116. U-GP-3.1-01_Sicherheitskonzept_2024-08-20 PDF 117. U-GP-3.3-06_Methodik zur Bewertung der Sicherheitsfunktionen und erforderlichen Eigenschaften der wesentlichen geotechnischen Barrieren_2025-04-30 PDF 118. U-GP-3.3-07_Qualitätsmanagement bei der Bauausführung der geotechnischen Barrieren_2025-09-03 PDF 119. U-GP-7.2-01_Vorbereitung der Umweltverträglichkeitsprüfung_2025-05-26 PDF

Glossar

Abklingbecken Ein mit Wasser befülltes Becken, in dem Brennelemente nach dem Reaktoreinsatz so lange lagern, bis die Aktivität und Wärmeentwicklung auf einen gewünschten Wert gesunken ist, so dass eine Handhabung, u.a. zum Abtransport möglich wird. Ableitung radioaktiver Stoffe Ist die Abgabe flüssiger, an Schwebstoffe gebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe auf hierfür vorgesehenen Wegen. (§ 1 Abs. 1 StrlSchV ). Ein Beispiel ist die geordnete und überwachte Abgabe von Fortluft aus Anlagengebäuden. Ableitungswerte Sind Angaben über die Aktivität (also Menge) radioaktiver Stoffe als auch über die hervorgerufene Dosis (also Wirkung) von Ableitungen. Für die durch Ableitung freigesetzten radioaktiven Stoffe hat der Gesetzgeber Grenzwerte festgesetzt (§§ 99 ff. StrlSchV ). Die in Genehmigungen festgelegten Werte (nach § 102 StrlSchV ) liegen in Berlin deutlich unterhalb dieser Grenzwerte. Die tatsächlich freigesetzten radioaktiven Stoffe unterschreiten wiederum in der Regel die genehmigten Werte deutlich. Äquivalentdosis Äquivalentdosis ist die mit einem Qualitätsfaktor gewichtete (multiplizierte) Energiedosis . Der Qualitätsfaktor berücksichtigt die relative biologische Wirksamkeit (die Wirkung ist bei verschiedenen Geweben nicht gleich) der unterschiedlichen Strahlenarten. Die Äquivalentdosis ist deshalb die Messgröße für die biologische Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen. Ihre Einheit ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). Aktivität Aktivität ist die Anzahl von Atomkernen eines radioaktiven Stoffes , die in einem bestimmten Zeitintervall zerfallen. Die Aktivität wird in Becquerel (Einheit im Internationalen Einheitssystem) gemessen und beschreibt die Anzahl der Kernzerfälle eines radioaktiven Stoffes in einer Sekunde. Siehe auch Erläuterung unter Dosis . Anlage, kerntechnische siehe kerntechnische Anlage Becquerel Das Becquerel (Kurzzeichen: Bq) ist die Maßeinheit der Aktivität eines radioaktiven Stoffes : und gibt an, wie viele Kernzerfälle pro Sekunde stattfinden. Betreiber/in Der Inhaber einer Genehmigung gemäß § 7 Atomgesetz zum Betrieb einer kerntechnischen Anlage . Brennelemente Brennelemente enthalten Kernbrennstoff . Sie bestehen meist aus einer Vielzahl von Brennstäben und sind wesentlicher Bestandteil des Reaktorkerns einer kerntechnischen Anlage . Dekontamination Alle Maßnahmen und Verfahren zur Beseitigung einer möglichen radioaktiven Verunreinigung einer Person oder eines Objekts (z.B. Geräte, Kleidung, Körperteile). Dialoggruppe Gesprächskreis durch ein Vorhaben direkt oder indirekt berührter Bürgerinnen und Bürger aus der Umgebung, Vertreterinnen und Vertreter von Parteien, Initiativen und Umweltorganisationen sowie sonstige interessierte Personen aus der Öffentlichkeit. Ziel ist es, das Vorhaben aktiv mit dem Vorhabenträger zusammen zu diskutieren und evtl. mitzugestalten. Darüber hinaus treffen sich die am Dialogverfahren des BER II Beteiligten ohne Vertreter des HZB im Rahmen der sogenannten Begleitgruppe. Dosimetrie Lehre von den Verfahren zur Messung der Dosis bzw. der Dosisleistung bei der Wechselwirkung von ionisierender Strahlung mit Materie. Dosis Die Dosis ist ein Maß für die Strahlenwirkung. Siehe auch die Erläuterungen zu Energiedosis , Organdosis , Effektive Dosis . Dosisleistung Dosis, die in einem bestimmten Zeitintervall erzeugt wird. Die Einheit ist Sievert oder Gray pro Zeitintervall. Effektive Dosis Die Effektive Dosis berücksichtigt die unterschiedliche Empfindlichkeit der Organe und Gewebe bezüglich stochastischer (zufallsgesteuert auftretender) Strahlenwirkungen. Dazu werden die spezifizierten Organdosen mit einem Gewebe-Wichtungsfaktor multipliziert. Die Effektive Dosis erhält man durch Summation der gewichteten Organdosen aller spezifizierten Organe und Gewebe, wobei die Summe der Gewebe-Wichtungsfaktoren 1 ergibt. Die Gewebe-Wichtungsfaktoren bestimmen sich aus den relativen Beiträgen der einzelnen Organe und Gewebe zum gesamten stochastischen Strahlenschaden (Detriment) des Menschen bei gleichmäßiger Ganzkörperbestrahlung. Die Einheit der Effektiven Dosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). In der Praxis des Strahlenschutzes werden in der Regel Bruchteile der Dosiseinheit verwendet, zum Beispiel Millisievert oder Mikrosievert Elektromagnetische Strahlung Elektromagnetische Strahlung ist nicht an Materie gebundene Strahlung (kein “Teilchenstrom”), die sich mit Lichtgeschwindigkeit ausbreitet und je nach Energieinhalt (charakterisiert durch die Frequenz oder die Wellenlänge) unterschiedliche Eigenschaften hat. Von den langen zu den kurzen Wellen unterscheidet man Ultralangwelle, Langwelle, Mittelwelle, Kurzwelle, Mikrowelle, Wärmestrahlung (Infrarot), sichtbares Licht, Ultraviolett, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung. Für Infrarot und für sichtbares Licht besitzen wir Sinnesorgane, die anderen Strahlungsarten können nur über ihre Wirkung oder mit Messgeräten wahrgenommen werden. Im Ultraviolettbereich liegt die Grenze der ionisierenden Strahlung : kürzerwellige Strahlung ionisiert, längerwellige nicht. Gammastrahlung ist die kürzestwellige und energiereichste dieser Strahlungsarten, sie tritt bei Vorgängen in Atomkernen auf. Energiedosis Die Energiedosis beschreibt die Energie, die einem Material mit einer bestimmten Masse durch ionisierende Strahlung zugeführt wird, dividiert durch diese Masse. Die Einheit der Energiedosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Gray (Kurzzeichen: Gy). Entlassung aus dem Atomgesetz Mit der Entlassung aus dem Atomgesetz liegt keine kerntechnische Anlage nach § 2 Abs. 3a Atomgesetz mehr vor. EURATOM-Vertrag Der EURATOM-Vertrag ist einer der Römischen Verträge und damit Bestandteil der Gründungsvereinbarung der Europäischen Union. Das Ziel ist nach Artikel 1 die Schaffung der für die rasche Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern. Kapitel 3 regelt Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung. Fernüberwachungssystem (Reaktorfernüberwachungssystem – RFÜ) Für die deutschen Kernkraftwerke existieren komplexe Messsysteme zur Erfassung von Anlagendaten und Werten der Umweltradioaktivität (KFÜ). Im Falle des Berliner Forschungsreaktors ist ein der KFÜ analog aufgebautes Reaktorfernüberwachungssystem (RFÜ) vorhanden. Das RFÜ erfasst und überwacht vollautomatisch rund um die Uhr Messwerte zum aktuellen Betriebszustand des Forschungsreaktors BER II einschließlich der Abgaben (Emissionen) in die Luft sowie den Radioaktivitätseintrag in die Umgebung (Immission). Freigabe Die Freigabe ist ein Verwaltungsakt (§ 33 Abs. 2 StrlSchV), der die Entlassung von u.a. beweglichen Gegenständen, Gebäuden, Räumen oder Anlagenteilen aus dem Regelungsbereich des Strahlenschutzgesetzes (und auf diesem beruhender Rechtsverordnungen) bewirkt. Er kann Vorgaben zum weiteren Umgang oder zur Verwendung, Verwertung oder Beseitigung der freigegebenen und damit rechtlich als nicht radioaktiv anzusehenden Stoffe enthalten. Freigabeverfahren Nach §§ 31 ff. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) kann die Entlassung von u.a. beweglichen Gegenständen, Gebäuden, Räumen oder Anlagenteilen aus dem Regelungsbereich des Strahlenschutzgesetzes (und auf diesem beruhenden Rechtsverordnungen) auf Antrag bewirkt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die zuständige Behörde einen Freigabebescheid erteilt. Dieser wird erst dann erteilt, wenn festgestellt worden ist, dass die Materialien oder Objekte nicht so stark strahlen, dass durch sie ein Mitglied der Bevölkerung gefährdet werden könnte. Hierfür müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, die (z. B. durch Messung) überprüft werden. Der Freigabebescheid kann zusätzliche Festsetzungen enthalten, wonach die freigegebenen Objekte nur dann als nicht radioaktive Objekte gelten, wenn mit ihnen in bestimmter Weise weiter umgegangen wird. Durch die freigegebenen Stoffe darf für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis bis zu 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten (10-Mikrosievert-Konzept). Formelles Verfahren Ist ein auf Antrag erfolgendes behördliches Prüfungsverfahren mit dem Ziel einer Bescheidung durch die zuständige Behörde. Je nach Thematik können sich formelle Genehmigungsverfahren über Jahre erstrecken. Fortluft Der Begriff Fortluft stammt aus der Lüftungs- und Klimatechnik und bezeichnet den Teil der geführten Abluft, welcher nicht weitergenutzt und in die Atmosphäre abgegeben wird. Halbwertszeit Die Zeit, in der die Hälfte der Menge der Atomkerne eines bestimmten radioaktiven Stoffes zerfallen ist. Nach zwei Halbwertszeiten liegt demnach noch ein Viertel der Anfangsmenge vor, nach drei Halbwertszeiten ein Achtel usw. Nach zehn Halbwertszeiten ist die Menge und die Aktivität eines radioaktiven Stoffes auf 1/1024 oder rund ein Promille des Anfangswertes gesunken usw. Die Halbwertszeit ist charakteristisch für eine bestimmte radioaktive Atomkernsorte („Nuklid“). Herausgabeverfahren Nicht jeder Stoff oder Gegenstand in einer kerntechnischen Anlage , der von einer Genehmigung nach § 7 Atomgesetz umfasst ist, ist zwingend radioaktiv kontaminiert oder aktiviert . Stoffe, Gegenstände, Gebäude oder Bodenflächen, die nachweislich von Vornherein weder radioaktiv kontaminiert noch aktiviert sind, fallen nicht unter das in der Strahlenschutzverordnung geregelte Freigabeverfahren . Ein klassisches Beispiel ist ein Anlagenzaun, der in der Genehmigung gefordert wird (also zum genehmigten Bereich gehört), aber nie mit Strahlung oder radioaktiven Stoffen in Verbindung stand. Das Herausgabeverfahren stellt daher ergänzend sicher, dass die Entlassung auch dieser Materialien aus dem atomrechtlichen Genehmigungsbereich überwacht wird. Das Verfahren wird behördlich begleitet. Das Herausgabeverfahren wird grundsätzlich in der Genehmigung zu Stilllegung und Abbau einer kerntechnischen Anlage festgelegt und im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren, d.h. bei der nachfolgenden Stilllegung und dem Abbau der kerntechnischen Anlage, angewendet. IAEA International Atomic Energy Agency – Internationale Atomenergie-Organisation IMIS Das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt ( IMIS ) dient dazu, die Radioaktivität in der Umwelt zum Schutz der Bevölkerung zu überwachen, und ist im Strahlenschutzgesetz verankert. Die Überwachungsaufgaben werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. INES INES steht für International Nuclear and Radiological Event Scale und ist eine Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse in kerntechnischen Anlagen (Kernkraftwerken, Zwischenlager etc.), aber auch allgemein bei sämtlichen Ereignissen im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen . Informelles Verfahren Das informelle Verfahren ist vom formellen Genehmigungsverfahren zu unterscheiden. Es dient zunächst ausschließlich der frühzeitigen Information aller potentiell Betroffenen eines bestimmten Vorhabens und steht in der alleinigen Verantwortung des Vorhabenträgers. Das informelle Verfahren umfasst z.B. Informationsveranstaltungen oder eine erweiterte Medienpräsenz. Es steht dem Vorhabenträger weiterhin zu, bei Bedarf eine Dialoggruppe einzurichten, der eine aktive Mitwirkung vorbehalten sein kann. Iodblockade Bei einem Unfall in einer kerntechnischen Anlage kann unter anderem auch radioaktives Iod freigesetzt werden. Durch die rechtzeitige Einnahme von hochdosierten Iodid-Tabletten kann die – Iod speichernde – Schilddrüse mit nicht radioaktivem Iod gesättigt und so die Aufnahme radioaktiven Iods verhindert werden. Siehe auch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ionisierende Strahlung Strahlung, die so energiereich ist, dass sie beim Auftreffen auf Luftmoleküle aus diesen Elektronen herausschlagen, also sie ionisieren kann. Dabei wird üblicherweise bei dem Begriff “Strahlung” nicht zwischen lichtartiger Strahlung (Röntgenstrahlung oder Gammastrahlung) und Strömen energiereicher Teilchen (Alphastrahlung, Betastrahlung, Neutronenstrahlung usw.) unterschieden – für die Naturwissenschaft ist ein Scheinwerferstrahl ein “Strahl”, ein Wasserstrahl aber auch (diese beiden sind aber nicht ionisierend). Mehr zu ionisierender Strahlung und deren Wirkung beim Bundesamt für Strahlenschutz . Katastrophenschutzplan Er beschreibt Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Umgebung des Forschungsreaktors BER II und dient dem Zweck, die Zeit zwischen einem Schadensereignis und den zu treffenden Einsatzmaßnahmen optimal zu nutzen und damit die Schäden in der Umgebung zu begrenzen, die bei einem schweren Unfall entstehen können. Dabei beschreibt der Katastrophenschutzplan die der Planung zugrundeliegende Ausgangslage, das gefährdete Gebiet, die Aufgaben der Gefahrenabwehr und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen. Kerntechnische Anlage Kerntechnische Anlagen sind ortsfeste Anlagen, die eine Genehmigung nach Atomgesetz benötigen. Hierunter fallen im eigentlichen Sinn Anlagen zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung, Spaltung oder Aufbewahrung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe, die alle eine Genehmigung nach § 7 des Atomgesetzes benötigen. Gemäß § 2 Abs. 3a des Atomgesetzes gelten außerdem folgende Einrichtungen als „kerntechnische Anlagen“: Anlagen zur Aufbewahrung von bestrahlten Kernbrennstoffen nach § 6 Abs. 1 oder Abs. 3 Atomgesetz, Anlagen zur Zwischenlagerung für radioaktive Abfälle, wenn die Zwischenlagerung direkt mit einer vorstehend bezeichneten kerntechnischen Anlage in Zusammenhang steht und sich auf dem Gelände der Anlage befindet. Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen sonst umgegangen wird (nach § 9 des Atomgesetzes), werden gelegentlich als „kerntechnische Einrichtung im weiteren Sinn“ in die Definition einbezogen. Kernbrennstoffe Was unter den Begriff „Kernbrennstoff“ zu verstehen ist, wird in § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes genauer definiert. Danach sind Kernbrennstoffe eine Teilgruppe der radioaktiven Stoffe , und zwar “besondere spaltbare Stoffe“ u.a. in Form von Plutonium 239, Plutonium 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertem Uran. Mehr zu Kernbrennstoffen wird hier angeboten. Kerntechnisches Regelwerk Die Nutzung der Kernenergie ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze, Verordnungen, Regelungen, Leit- und Richtlinien geregelt. Unterhalb der Gesetzes- und Verordnungsebene werden die Anforderungen durch das kerntechnische Regelwerk weiter konkretisiert. Weitere Informationen, u.a. auch zur Regelwerkspyramide, finden sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) . Kontamination Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 19 der Strahlenschutzverordnung eine Verunreinigung von Arbeitsflächen, Geräten, Räumen, Wasser, Luft usw. durch radioaktiven Stoffe . Unter Oberflächenkontamination versteht man die Verunreinigung einer Oberfläche mit radioaktiven Stoffen. Für Zwecke des Strahlenschutzes wird bei der Oberflächenkontamination zwischen festhaftender und nicht festhaftender (ablösbarer) Kontamination unterschieden. Bei nicht festhaftender Oberflächenkontamination kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich radioaktive Stoffe ablösen und verbreitet werden. Kontrollbereich siehe Strahlenschutzbereich Landessammelstelle Berlin (ZRA) Der Gesetzgeber verpflichtet jedes Bundesland eine Landessammelstelle für radioaktive Abfälle einzurichten. Diese nimmt Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung an, jedoch Betriebs- oder Stilllegungsabfälle von Kernkraftwerken oder anderen kerntechnischen Anlagen nur in speziell gelagerten Fällen mit besonderer Erlaubnis. Das Land Berlin hat dem Helmholtz-Zentrum Berlin den gesetzlichen Auftrag zum Betrieb der Berliner Landessammelstelle für radioaktive Abfälle, genannt „Zentralstelle für radioaktive Abfälle“, ZRA , übertragen. Die ZRA übernimmt folglich als Berliner Landessammelstelle schwach- und mittelradioaktive Abfälle , die z.B. bei Anwendern radioaktiver Stoffe in der Industrie, in der Medizin sowie in Forschung und Lehre des Landes Berlin anfallen. Mediatorin oder Mediator Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet “Vermittler“. Umgangssprachlich wird eine Mediatorin oder ein Mediator auch als Streitschlichterin oder Streitschlichter bezeichnet, da die Aufgabe darin besteht, einen Konflikt zwischen mehreren Parteien friedlich zu lösen. Meist gestaltet sich die Lösung in Form eines Kompromisses oder eines Vergleichs. Megawatt (MW) siehe Watt . Meldekategorien (siehe auch meldepflichtiges Ereignis ) Gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung werden meldepflichtige Ereignisse nach der Frist, in der die Aufsichtsbehörden unterrichtet werden müssen, in unterschiedliche Meldekategorien unterteilt. Sie werden im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 5 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung aufgeführt. Meldepflichtiges Ereignis Vorkommnis, das nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Es handelt sich dabei bei weitem nicht nur um Unfälle oder Störfälle; diese machen erfahrungsgemäß nur einen sehr kleinen Bruchteil der meldepflichtigen Ereignisse aus. Zu melden sind (als „Normalmeldung“) unter anderem alle Abweichungen vom Normalzustand, die eine sicherheitswichtige Einrichtung beeinträchtigen könnten, auch wenn selbst deren Ausfall noch keine Gefahr darstellen würde. Ein Beispiel für eine Normalmeldung bei einem Forschungsreaktor (Bericht Seite 3 und 7) finden Sie hier . Wesentlichere Befunde sind als Eilmeldung oder gar als Sofortmeldung in das Meldesystem einzubringen. Meldepflichtige Ereignisse werden entsprechend in verschiedene Meldekategorien unterteilt. Weitere Informationen stellt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hier . Mikrosievert Sievert ist die Maßeinheit der effektiven Dosis , benannt nach dem schwedischen Mediziner und Physiker Rolf Sievert. 1 Mikrosievert (µSv) sind 0,000 0001 Sievert (Sv). Bsp.: Eine Zahnaufnahme erzeugt pro Anwendung eine Dosis von weniger als 10 µSv. Millisievert 1 Millisievert (mSv) sind 1.000 Mikrosievert (µSv) oder 0,001 Sievert (Sv). Bsp.: Die Dosis einer Ganzkörper-Computertomographie eines Erwachsenen beträgt pro Anwendung ca. 10 mSv. Mittelradioaktive Abfälle siehe Radioaktiver Abfall Neutronen Neutronen sind ungeladene Elementarteilchen. Sie werden insbesondere bei der Kernspaltung freigesetzt. Die Kernspaltung ist nur für schwere Atomkerne (z.B. vom Element Uran) charakteristisch. Die Neutronenstrahlung besitzt wie die Gammastrahlung ein hohes Durchdringungsvermögen und erfordert zur Abschirmung ebenfalls einen stärkeren Einsatz von Abschirmmaterialien. Mehr zu Neutronen und Neutronenstrahlung finden Sie hier . Organdosis Die Organdosis berücksichtigt die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Arten ionisierender Strahlung (bei gleicher Energiedosis). Sie ist das Produkt aus der Organ-Energiedosis und dem Strahlungs-Wichtungsfaktor. Beim Vorliegen mehrerer Strahlungsarten ist die gesamte Organdosis die Summe der ermittelten Einzelbeiträge. Die Einheit der Organdosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). Ortsdosis Ortsdosis ist eine operative Messgröße zur Abschätzung der Strahlenmenge an einem Ort und ist definiert als die Äquivalentdosis für Weichteilgewebe (z.B. Fettgewebe und Muskelgewebe), gemessen an einem bestimmten Ort. Ortsdosisleistung (ODL) Die Ortsdosisleistung ist die pro Zeitintervall erzeugte Ortsdosis. Die Ortsdosis ist die Äquivalentdosis für Weichteilgewebe (z.B. Muskelgewebe oder Fettgewebe), gemessen an einem bestimmten Ort. Personendosis Personendosis ist eine operative Messgröße zur Abschätzung der von einer Person erhaltenen Dosis und ist definiert als die Äquivalentdosis gemessen an einer repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Personendosimeter Messgeräte zur Bestimmung der Personendosis als Schätzwert für die Körperdosis einer Person durch externe Bestrahlung (§§ 66 und 172 StrlSchV ). Radioaktiver Stoff Radioaktive Stoffe ( Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) im Sinne von § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes sind alle Stoffe, die folgende Bedingungen erfüllen: Sie enthalten ein oder mehrere Radionuklide und ihre Aktivität oder spezifische Aktivität kann im Zusammenhang mit der Kernenergie oder dem Strahlenschutz nicht außer Acht gelassen werden. Wann die Aktivität oder spezifische Aktivität eines Stoffes nicht außer Acht gelassen werden kann ist in den Regelungen des Atomgesetzes (§ 2 Absatz 2 AtG) oder der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben. In der Bundesrepublik sind Stoffe mit zerfallenden Atomkernen daher kein „radioaktiver Stoff“, wenn in der Strahlenschutzverordnung festgelegt ist, festgelegt ist, dass die entstehende Strahlung unwesentlich ist. Solche Festlegungen findet man z.B. in § 5 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Das neue Strahlenschutzgesetz greift in seinem § 3 diese Definition aus dem Atomgesetz auf. Mehr zu Grenzwerten im Strahlenschutz finden Sie hier . Radioaktivität Radioaktivität ist die Eigenschaft bestimmter Stoffe, sich spontan (ohne äußere Wirkung) umzuwandeln (zu „zerfallen“) und dabei charakteristische Strahlung (ionisierende Strahlung) auszusenden. Die Radioaktivität wurde 1896 von Antoine Henri Becquerel an Uran entdeckt. Wenn die Stoffe, genauer gesagt, die Radionuklide, in der Natur vorkommen, spricht man von natürlicher Radioaktivität; sind sie ein Produkt von Kernumwandlungen in Kernreaktoren oder Beschleunigern, so spricht man von künstlicher Radioaktivität. Mehr über die Wirkung ionisierender Strahlung finden Sie hier . Röntgenstrahlung Durchdringende elektromagnetische Strahlung mit einem Frequenzspektrum (und Energie) zwischen Ultraviolettstrahlung und Gammastrahlung. Mehr zum Thema Röntgenstrahlung finden Sie hier . Auch bei Röntgenstrahlung gelten die Grundsätze des Strahlenschutzes. Mehr dazu wird hier angeboten. Rückbauverfahren Der Abbauprozess einer kerntechnischen Anlage , welcher typischerweise aus verschiedenen Verfahrensschritten besteht, z.B. Dekontamination, Demontage, Gebäudeabriss. Sicherheitsbericht Der Sicherheitsbericht ist Teil der einzureichenden Antragsunterlagen zu Stilllegung und Rückbau einer kerntechnischen Anlage . Er legt die relevanten Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz dar. Er soll außerdem Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob die mit der Stilllegung und dem Abbau verbundenen Auswirkungen sie in ihren Rechten verletzen könnten. Sperrbereich siehe Strahlenschutzbereich Stilllegung Die Stilllegung einer kerntechnischen Anlage besteht hauptsächlich aus dem Rückbau (siehe Rückbauverfahren ) des nuklearen Teils und der Entsorgung des radioaktiven Inventars „(Gesamtheit der in einer kerntechnischen Anlage enthaltenen radioaktiven Stoffe). Zielsetzung ist die Beseitigung der Anlage und Verwertung der Reststoffe so weit wie möglich. Stilllegungsverfahren Der Begriff „Stilllegungsverfahren“ bezeichnet den Gesamtprozess von der Einreichung des Grundantrages bis zur endgültigen Entlassung der kerntechnischen Anlage aus dem Atomgesetz. Strahlendosis siehe Dosis Strahlenexposition Ist ein Synonym für Strahlenbelastung. Bezeichnung für die Einwirkung ionisierender Strahlung auf Lebewesen oder Materie. Strahlenschutz (nur bezogen auf die schädigende Wirkung ionisierender Strahlung) Strahlenschutz dient dem Schutz von Menschen und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender Strahlung aus natürlichen oder künstlichen Strahlenquellen. Strahlenschutzbeauftragter Nach § 43 bis 44 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) die Person, die neben dem Strahlenschutzverantwortlichen (Genehmigungsinhaber) in einem Betrieb für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften im Rahmen seiner Befugnisse verantwortlich ist. Strahlenschutzbereich Strahlenschutzbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche, die aus Strahlenschutzaspekten besonders überwacht und kontrolliert werden. Sie unterteilen sich in Überwachungsbereich, Kontrollbereich und Sperrbereich. Überwachungsbereich Nicht zum Kontrollbereich (und nicht zum Sperrbereich) gehörende betriebliche Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 50 Millisievert: erhalten können. Der Zutritt zu einem Überwachungsbereich darf aus gesundheitlichen Gründen nur erlaubt werden, wenn Personen eine dem Betrieb dienende Aufgabe wahrnehmen oder ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs-, Begleit- oder Tierbegleitperson erforderlich ist, sie Auszubildende oder Studierende sind und der Aufenthalt in diesem Bereich zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist oder sie Besucher sind. Kontrollbereich Sind Strahlenschutzbereiche, die aus Strahlenschutzaspekten besonders überwacht und kontrolliert werden und in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 15 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 150 Millisievert erhalten können. Der Zutritt zu einem Kontrollbereich darf aus gesundheitlichen Gründen Personen nur erlaubt werden, wenn sie zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge tätig werden müssen, ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs-, Begleit- oder Tierbegleitperson erforderlich ist und eine zur Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Berufs berechtigte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, zugestimmt hat oder bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist. Sperrbereich Bereiche des Kontrollbereichs, in denen die Ortsdosisleistung höher als 3 Millisievert (mSv) durch Stunde sein kann. Der Zutritt zu einem Sperrbereich darf aus gesundheitlichen Gründen nur erlaubt werden, wenn sie zur Durchführung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge oder aus zwingenden Gründen tätig werden müssen und sie unter der Kontrolle eines Strahlenschutzbeauftragten oder einer von ihm beauftragten Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, stehen oder ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs- oder Begleitperson erforderlich ist und eine zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, schriftlich zugestimmt hat. Es gelten spezielle Reglungen für Schwangere. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Umweltverträglichkeitsprüfung im Stilllegungsgenehmigungsverfahren des Forschungsreaktors BER II: Die Durchführung einer UVP dient der frühzeitigen Feststellung, Erkennung und Bewertung der möglichen Auswirkungen des Rückbaus des Reaktors für Menschen, Tiere, Pflanzen sowie auf die Qualität der Böden, Luft, Gewässer, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Schutzgüter. Die Durchführung der UVP ist bei der Stilllegung von Reaktoranlagen ab 1 kW thermischer Dauerleistung gesetzlich vorgeschrieben (vgl. der Forschungsreaktor BER II hat eine thermische Dauerleistung von 10 Megawatt ). Überwachungsbereich siehe Strahlenschutzbereich Watt Maßeinheit für Leistung. Der Forschungsreaktor BER II hat eine Nennleistung von 10 MW. Zum Vergleich: Ein mittleres Kernkraftwerk hat eine Nennleistung von ca. 1.400 MW. 1 Megawatt (MW) = 1.000.000 Watt (W) > 1 Gigawatt (GW) = 1.000 Megawatt (MW) = 1.000.000 Kilowatt (kW) = 1.000.000.000 Watt (W) Wetterparameter Ist eine Größe wie Temperatur, Windstärke oder Niederschlagsmenge, mit deren Hilfe eine Aussage über die Wetterverhältnisse gewonnen werden kann. Das spielt eine Rolle zum Beispiel bei der Vorhersage der Ausbreitung radioaktiver Stoffe nach einer Freisetzung. ZRA Die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) betreibt als Institution der Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH die Landessammelstelle Berlin. Das Atomgesetz verpflichtet jedes Bundesland, eine Landessammelstelle zur Zwischenlagerung der in seinem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Zwischenlager Lagerort für radioaktive Abfälle, die aufbewahrt werden müssen, bis man sie an ein Endlager abgeben kann. Es werden Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle ( Brennelemente und Wiederaufarbeitungsabfälle) und Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle unterschieden.

Afrikanische Schweinepest (ASP) im Land Brandenburg (WMS)

Der Dienst bietet eine Datensammlung zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in Brandenburg an. Um die Fundorte wurden Restriktionszonen eingerichtet, in denen verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen umgesetzt werden: Infizierte Zone, Kerngebiet, Sperrzone I (Pufferzone), Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet), Weiße Zone. Diese Daten werden vom Krisenstab, abhängig von der Veränderung der Gefährdungslage, an den Landesbetrieb Forst Brandenburg übergeben.

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