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s/atp/AtG/gi

METOP GOME-2 - Cloud Top Pressure (CTP) - Global

The Global Ozone Monitoring Experiment-2 (GOME-2) instrument continues the long-term monitoring of atmospheric trace gas constituents started with GOME / ERS-2 and SCIAMACHY / Envisat. Currently, there are three GOME-2 instruments operating on board EUMETSAT's Meteorological Operational satellites MetOp-A, -B and -C, launched in October 2006, September 2012, and November 2018, respectively. GOME-2 can measure a range of atmospheric trace constituents, with the emphasis on global ozone distributions. Furthermore, cloud properties and intensities of ultraviolet radiation are retrieved. These data are crucial for monitoring the atmospheric composition and the detection of pollutants. DLR generates operational GOME-2 / MetOp level 2 products in the framework of EUMETSAT's Satellite Application Facility on Atmospheric Chemistry Monitoring (AC-SAF). GOME-2 near-real-time products are available already two hours after sensing. OCRA (Optical Cloud Recognition Algorithm) and ROCINN (Retrieval of Cloud Information using Neural Networks) are used for retrieving the following geophysical cloud properties from GOME and GOME-2 data: cloud fraction (cloud cover), cloud-top pressure (cloud-top height), and cloud optical thickness (cloud-top albedo). OCRA is an optical sensor cloud detection algorithm that uses the PMD devices on GOME / GOME-2 to deliver cloud fractions for GOME / GOME-2 scenes. ROCINN takes the OCRA cloud fraction as input and uses a neural network training scheme to invert GOME / GOME-2 reflectivities in and around the O2-A band. VLIDORT [Spurr (2006)] templates of reflectances based on full polarization scattering of light are used to train the neural network. ROCINN retrieves cloud-top pressure and cloud-top albedo. The cloud-top pressure for GOME scenes is derived from the cloud-top height provided by ROCINN and an appropriate pressure profile. For more details please refer to relevant peer-review papers listed on the GOME and GOME-2 documentation pages: https://atmos.eoc.dlr.de/app/docs/

Amtliches Festpunktinformationssystem (AFIS)

Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Rahmen der Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungs-wesens (AFIS-ALKIS-ATKIS-Modell = AAA-Modell) werden die amtlichen Nachweise des Raumbezuges im Amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS®) digital geführt. Der Inhalt und die Struktur des Nachweises der Festpunkte richten sich nach den bundeseinheitlichen Festlegungen des AFIS®. Mit der Einführung am 01.01.2013 werden derzeit die Höhenfestpunkte (HFP) des Aufnahmehöhennetzes nachgewiesen. Die Schwerefestpunkte (SFP), Geodätische Grundnetzpunkte (GGP) und SAPOS®-Referenzstationspunkte (RSP) sollen folgen. Als Standardausgaben stehen dem Nutzer die Festpunktübersicht, der Einzelpunktnachweis und die Punktliste zur Verfügung.

Referat 250 Strahlenschutz; Zwischenlager Nord; Rückbau; Entsorgung

Seit Dezember 2011 ist die Abteilung 2 des Ministeriums nach dem Atomgesetz auch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks in Lubmin/Rubenow, das Abfalllager des Zwischenlagers Nord (ZLN) sowie für die Entsorgung über die beim Rückbau anfallenden Stoffe. Für das Transportbehälterlager des ZLN ist sie atomrechtliche Aufsichtsbehörde. Schließlich gehört zu ihren Aufgaben die Fachaufsicht über die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung in Berlin sowie über die Abteilung Strahlenschutz des Landesamtes für Umwelt und Geologie in Güstrow.

Sicherheit von radioaktiven Strahlenquellen in Deutschland

Sicherheit von radioaktiven Strahlenquellen in Deutschland In Deutschland werden in Industrie und Gewerbe, Medizin, Forschung und in der Landwirtschaft etwa 100.000 umschlossene radioaktive Strahlenquellen (Strahler) angewendet. Die Benutzung radioaktiver Strahlenquellen unterliegt gemäß dem deutschen Atomgesetz (AtG) und dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) grundsätzlich der staatlichen Aufsicht und erfordert eine Genehmigung. Der genehmigungsfreie Umgang ist nur für Strahler möglich, deren Aktivität unterhalb der Freigrenze liegt, oder für Strahler, die fest in bauartzugelassene Geräte eingefügt sind. Seit 2005 sind Abgabe und Erwerb einer hochradioaktiven Strahlenquelle dem zentralen Register über hochradioaktive Strahlenquellen ( HRQ -Register) beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) zu melden. Etwa 100.000 umschlossene radioaktive Strahlenquellen (Strahler) werden in Deutschland in Industrie und Gewerbe, Medizin, Forschung und in der Landwirtschaft angewendet. Einsatzgebiete und rechtliche Grundlagen Häufige Einsatzbereiche für Strahler in der Industrie sind die Kalibrierung von Messgeräten, die Werkstoffprüfung, die Produktbestrahlung und -sterilisation sowie die Füllstands- und Dichtemessung. In der Medizin werden Strahlenquellen zumeist in der Strahlentherapie und bei der Blutbestrahlung eingesetzt. Die hierbei dominierenden Radionuklide sind Kobalt-60, Iridium-192, Cäsium-137 , Strontium-90 und Americium-241. Die eingesetzten Aktivitäten variieren von einigen Kilobecquerel für Prüf- und Kalibrierstrahler bis zu einigen Terabecquerel bei Strahlenquellen für Bestrahlungsanlagen. Blutbestrahlungsanlage Quelle: Identification of Sources and Devices - Reference Manual, IAEA Nuclear Security Series, 2007 Die Benutzung radioaktiver Strahlenquellen unterliegt gemäß dem deutschen Atomgesetz (AtG) grundsätzlich der staatlichen Aufsicht und erfordert gemäß dem Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ( Strahlenschutzgesetz - StrlSchG ) eine Genehmigung, die in Deutschland durch die zuständige Länderbehörde nach Prüfung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erteilt wird. Der genehmigungsfreie Umgang ist nur für Strahler möglich, deren Aktivität unterhalb der Freigrenze liegt, oder für Strahler, die fest in bauartzugelassene Geräte eingefügt sind. Die Freigrenzen sind durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegt und stimmen mit den Grenzwerten der Internationalen Atomenergie-Behörde ( IAEA ) und den europäischen Grenzwerten ( EU-Richtlinie 2013/59/EURATOM ) überein. Mit dem Begriff Freigrenze wird eine Aktivität bezeichnet, von der bei üblicher Nutzung der Radioaktivität nur eine vernachlässigbar geringe Gefährdung ausgeht. Pflichten der Quelleninhaber, behördliche Kontrolle Gammaradiographie-Gerät Quelle: Identification of Sources and Devices - Reference Manual, IAEA Nuclear Security Series, 2008 Die Annahme und Weitergabe eines Strahlers unterliegt der behördlichen Meldepflicht. Der ordnungsgemäße Umgang während des Einsatzes einer Strahlenquelle wird durch die von der Behörde bestellten Strahlenschutzbeauftragten überwacht. Darüber hinaus kann die Aufsichtsbehörde jederzeit die aus ihrer Sicht bei einem Genehmigungsinhaber erforderlichen Kontrollen durchführen. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse beim Umgang mit der Strahlenquelle , wie technische Fehlfunktionen des Gerätes, Bedienungsfehler oder ein Diebstahl des Strahlers, sind der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden. Bei der Abgabe eines Strahlers ist sicherzustellen, dass der Empfänger über eine entsprechende Genehmigung zum Umgang mit der Strahlenquelle verfügt. Dem Empfänger ist zu bescheinigen, dass der Strahler dicht und kontaminationsfrei ist. Die Beförderung von radioaktiven Strahlenquellen unterliegt dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Eine Beförderung ohne staatliche Kontrolle ist nur für Strahler mit Aktivitäten unterhalb der Freigrenze (siehe oben) und sogenannte freigestellte Versandstücke erlaubt. Die Verpackung der zu befördernden Strahlenquellen muss den Anforderungen des "Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter" (ADR) entsprechen. Die Lebensdauer der eingesetzten Strahlenquellen variiert aufgrund der stark unterschiedlichen Halbwertszeiten der verwendeten Radionuklide . Wenn die Strahlenquellen nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht unmittelbar vom Betreiber entsorgt werden, werden die Einrichtungen mitsamt der in ihnen verbleibenden Strahlenquellen vom Betreiber an den Gerätehersteller zurückgegeben. Dieser prüft gegebenenfalls eine weitere Verwendung der Strahler oder gibt sie zurück an den Hersteller. Die nicht mehr verwendbaren Strahler werden bei den Landessammelstellen abgegeben. Bisher keine Gefährdung durch illegal entsorgte und verlorene Strahlenquellen in Deutschland Trotz der staatlichen Kontrolle beim Umgang mit radioaktiven Stoffen kann der Verlust eines Strahlers oder der Fund einer herrenlosen Strahlenquelle nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Fälle sind der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und werden bundesweit erfasst und ausgewertet. Die in Deutschland gemeldeten Vorkommnisse mit Strahlenquellen werden jährlich im Jahresbericht " Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht. So wurden in den Jahren 2009 bis 2017 bundesweit 226 Meldungen über den Verlust beziehungsweise Fund von Strahlern aufgezeichnet. Gefunden wurden diese, in der Regel wegen Unkenntnis entsorgten, Strahlenquellen häufig in Schrott- oder Müll-Containern, da die meisten der in diesem Bereich in Deutschland tätigen Unternehmen über entsprechende Strahlenmesseinrichtungen verfügen. Die Aktivität der gefundenen oder verloren gegangenen Strahlenquellen ist in den meisten Fällen gering (zum Beispiel bei unwissentlich entsorgten Ionisationsrauchmeldern), so dass bei missbräuchlicher Nutzung keine hohe Gefährdung zu erwarten ist. Zentrales Register ermöglicht lückenlose Rückverfolgung hochradioaktiver Strahlenquellen In den Jahren 2009 bis 2017 wurden in Deutschland sechs Funde von Strahlenquellen mit einer Aktivität größer als 1 GBq gemeldet, wovon zwei als hochradioaktive Strahlenquellen einzustufen sind. Diese Funde von Strahlenquellen führten nicht zu Unfällen. Welche Gefahr jedoch mit Strahlern dieser Art verbunden sein kann, zeigt ein Unfall in Thailand im Jahr 2000 , bei dem eine Kobalt-60- Strahlenquelle aus einer Teletherapie -Anlage irrtümlich auf einen Schrottplatz verbracht und unwissentlich geöffnet wurde. Als Folge dieser Öffnung entstanden erhebliche Expositionen, so dass einige Personen an Strahlenkrankheit erkrankten beziehungsweise starben. Dieses Beispiel verdeutlicht die Gefahr, die von radioaktiven Strahlenquellen ausgehen kann, wenn sie durch mangelnde Überwachung herrenlos werden. Derartige Unfälle mit Strahlenquellen sind in Deutschland noch nicht vorgekommen. Strahlenquelle aus einer Teletherapie-Anlage, die bei dem Unfall in Thailand gefunden wurde Quelle: The Radiological Accident in Samut Prakarn, IAEA, 2002 Vor dem Hintergrund möglicher Unfälle werden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Strahlenquellen bereits seit den 1990er Jahren international von der IAEA diskutiert. Insbesondere durch die veränderte Sicherheitslage nach den Anschlägen am 11. September 2001 wurde das internationale Regelwerk deutlich verschärft. In Deutschland wurden im Jahr 2005 gesetzliche Regelungen für die Kontrolle von "hochradioaktiven Strahlenquellen" ( HRQ ), das heißt von Strahlern, deren Aktivität so hoch ist, dass eine missbräuchliche Nutzung mit einer hohen Gefährdung verbunden sein kann, erlassen. Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen ist seit 2005 Abgabe und Erwerb einer hochradioaktiven Strahlenquelle auch dem zentralen Register über hochradioaktive Strahlenquellen ( HRQ -Register) beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) zu melden. Das HRQ -Register ermöglicht eine lückenlose Verfolgung des Verbleibs hochradioaktiver Strahlenquellen innerhalb Deutschlands. Mit der Einführung dieser Regelungen wurde auch die Pflicht zur Rücknahme einer hochradioaktiven Quelle durch den Hersteller der Strahlenquelle gesetzlich verankert. Internationales Informationssystem zu verloren gegangenen Strahlenquellen Da die Verbringung radioaktiver Stoffe durch den globalen Schrotthandel ein länderübergreifendes Problem ist, besteht seit einigen Jahren ein von der IAEA betriebenes Informationssystem zur Übermittlung von Daten zu weltweit verloren gegangenen Strahlenquellen. Durch dieses Informationssystem konnte beispielsweise ein im Jahr 2003 aufgetretener Fall von zwei in Deutschland gefundenen Strahlenquellen, die in Nigeria gestohlen worden waren, geklärt werden. Um Vorkommnisse dieser Art noch mehr einzudämmen beziehungsweise um deren Folgen zu minimieren, sind zukünftig weitere Verbesserungen der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen. Stand: 25.03.2026

Afrikanische Schweinepest (ASP) im Land Brandenburg (WMS)

Der Dienst bietet eine Datensammlung zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in Brandenburg an. Um die Fundorte wurden Restriktionszonen eingerichtet, in denen verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen umgesetzt werden: Infizierte Zone, Kerngebiet, Sperrzone I (Pufferzone), Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet), Weiße Zone. Diese Daten werden vom Krisenstab, abhängig von der Veränderung der Gefährdungslage, an den Landesbetrieb Forst Brandenburg übergeben.

WRRL Überblicksweise Überwachung Seen

Die überblicksweise Überwachung dient der Bewertung des Zustands und langfristiger Veränderungen und wird in Schleswig-Holstein an den fünf großen Seen größer 10 km² Seefläche durchgeführt. Eine überblicksweise chemische Überwachung findet mindestens einmal in sechs Jahren statt. Bei der biologischen Überwachung der Seen liegt das Intervall bei einem bis drei Jahren.

WRRL Operative Überwachung Seen

Die operative Überwachung wird an 67 Seen mit einer Seefläche größer 50 ha durchgeführt, welche die geltenden Umweltziele wahrscheinlich nicht erfüllen, um das Ausmaß und die Auswirkung der Belastungen und die Wirkung der durchgeführten Maßnahmen beurteilen zu können, sowie an Wasserkörpern, in die prioritäre Stoffe eingeleitet werden. Hierbei werden solche biologischen Qualitätskomponenten und stoffliche Parameter überwacht, die auf die Belastungen am empfindlichsten bzw. deutlichsten reagieren. Der Untersuchungsumfang wird während des Bewirtschaftungszeitraums den Erfordernissen angepasst.

Erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung

<p> <p>Dem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung steht ein Rückgang der konventionellen Stromerzeugung gegenüber. Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Biomasse sind zusammen inzwischen die wichtigsten Energieträger im Strommix und sorgen für sinkende Emissionen.</p> </p><p>Dem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung steht ein Rückgang der konventionellen Stromerzeugung gegenüber. Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Biomasse sind zusammen inzwischen die wichtigsten Energieträger im Strommix und sorgen für sinkende Emissionen.</p><p> Zeitliche Entwicklung der Bruttostromerzeugung <p>Die insgesamt produzierte Strommenge wird als <em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a></em> bezeichnet. Sie wird an der Generatorklemme vor der Einspeisung in das Stromnetz gemessen. Zieht man von diesem Wert den Eigenverbrauch der Kraftwerke ab, erhält man die <em>Nettostromerzeugung</em>.</p> <ul> <li>In den Jahren 1990 bis 1993 nahm die Bruttostromerzeugung ab, da nach der deutschen Wiedervereinigung zahlreiche, meist veraltete Industrie- und Kraftwerksanlagen in den neuen Bundesländern stillgelegt wurden.</li> <li>Seit 1993 stieg die Stromerzeugung aufgrund des wachsenden Bedarfs wieder an. In der Spitze lag der deutsche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a> im Jahr 2007 bei 625 Terawattstunden (Milliarden Kilowattstunden). Gegenüber diesem Stand ist der Verbrauch bis heute wieder deutlich gesunken.</li> <li>Im Jahr 2009 gab es einen stärkeren Rückgang in der Stromerzeugung. Ursache dafür war der stärkste konjunkturelle Einbruch der Nachkriegszeit und die folgende geringere wirtschaftliche Leistung (siehe Abb. „Bruttostromerzeugung und Bruttostromverbrauch“).</li> <li>Seit 2017 nimmt die inländische Stromerzeugung ab. Gründe dafür sind ein rückläufiger Stromverbrauch, die Außerbetriebnahme von konventionellen Kraftwerken und mehr Stromimporte.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_bruttostromerzeugung-verbrauch_2025-12-18.png"> </a> <strong> Bruttostromerzeugung und Bruttostromverbrauch </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_bruttostromerzeugung-verbrauch_2025-12-18.pdf">Diagramm als PDF (65,32 kB)</a></li> </ul> </p><p> Entwicklung des Stromhandelssaldos <p>Importe und Exporte im europäischen Stromverbund gleichen Differenzen zwischen Stromnachfrage und -Stromangebot in den einzelnen Ländern effizient aus. Die Abbildung „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a>“ zeigt, dass die Bruttostromerzeugung in den Jahren 2003 bis 2022 stets größer war als der Verbrauch. Entsprechend wies Deutschland in diesem Zeitraum beim Stromaußenhandel einen Exportüberschuss auf (siehe Abbildung „Stromimport, Stromexport und Stromhandelssaldo“). Im Jahr 2017 erreichte der Überschuss mit 52,5 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> einen Höchststand, damals wurden 8 Prozent der Stromerzeugung exportiert. In den folgenden Jahren ging der Netto-Export zurück. Seit dem Jahr 2023 ist Deutschland wieder Nettoimporteur - mit einem Nettoimport von etwa 26 TWh wurden im Jahr 2024 knapp 5 Prozent des inländischen Stromverbrauchs gedeckt. Der Netto-Stromimport ist Ergebnis des europäischen Strombinnenmarktes, der es im Rahmen der vorhandenen Interkonnektor-Kapazitäten erlaubt, einen grenzüberschreitenden Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch herzustellen und insofern nationale Schwankungen abzufedern. Die inländische Erzeugung hätte in bestimmten Bedarfsfällen zu höheren Kosten geführt als der Import von Strom aus unseren Nachbarländern (siehe Abb. „Stromimport, Stromexport und Stromhandelssaldo“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_stromimport-export-saldo_2025-12-18.png"> </a> <strong> Stromimport, Stromexport, Stromhandelssaldo </strong> Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_stromimport-export-saldo_2025-12-18.pdf">Diagramm als PDF (66,40 kB)</a></li> </ul> </p><p> Bruttostromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern <p>Die Struktur der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a> hat sich seit 1990 deutlich geändert (siehe Abb. „Bruttostromerzeugung nach Energieträgern“). Im Folgenden werden die nicht-erneuerbaren Energieträger kurz dargestellt. Erneuerbare Energieträger werden im darauffolgenden Abschnitt näher erläutert.</p> <ul> <li>Der Anteil der Energieträger <em>Braunkohle</em>, <em>Steinkohle</em> und <em>Kernenergie</em> an der Bruttostromerzeugung hat stark abgenommen. 2024 hatten die drei Energieträger zusammen nur noch einen Anteil von 21 %. Im Jahr 2000 waren es noch 80 %. Die Kosten für CO2-Emissionszertifikate machen den Betrieb von Kohlekraftwerken zunehmend unwirtschaftlicher.</li> <li>Der Einsatz von <em>Steinkohle</em> zur Stromerzeugung ist gegenüber früheren Jahren deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2024 trugen Steinkohlekraftwerke noch etwa 5 % zur gesamten Bruttostromerzeugung bei, im Jahr 2000 waren es noch 25 %.</li> <li>Auch die Stromerzeugung aus <em>Braunkohle</em> verringerte sich in den letzten Jahren deutlich. 2024 lag die Stromerzeugung aus Braunkohle auf dem niedrigsten Wert seit 1990. Mit nur mehr 79 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> halbierte sich die Stromerzeugung aus Braunkohle innerhalb der letzten 10 Jahre. Ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung lag 2024 bei 16 %.</li> <li>Die deutliche Abnahme der <em>Kernenergie</em> seit 2001 erfolgte auf der Grundlage des Ausstiegsbeschlusses aus der Kernenergie gemäß Atomgesetz (AtG) in den Fassungen von 2002, 2011 und 2022. Die Stromerzeugung aus Kernenergie betrug 2023 nur noch einen Bruchteil der Erzeugung von Anfang der 2000er Jahre. Im Frühjahr 2023 wurde die Stromerzeugung aus Kernkraft gemäß AtG vollständig eingestellt.</li> <li>Der Anteil von <em>Mineralöl</em> an der Stromerzeugung hat sich nur wenig geändert und bleibt marginal. Er schwankt seit 1990 zwischen 1 % und 2 % der gesamten Stromerzeugung.</li> <li>Die Stromerzeugung auf Basis von <em>Erdgas</em> lag 2024 höher als im Jahr 2000, insbesondere durch den Zubau neuer Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung. Der Höhepunkt der Erzeugung wurde im Jahr 2020 erreicht (95 TWh). Seitdem ist die Erzeugung auf Basis von Erdgas wieder gefallen. Ein Grund waren insbesondere auch die in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine stark gestiegenen Gaspreise und der voranschreitende Ausbau erneuerbarer Energien.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_bruttostromerzeugung-et_2025-12-18.png"> </a> <strong> Bruttostromerzeugung nach Energieträgern </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_bruttostromerzeugung-et_2025-12-18.pdf">Diagramm als PDF (46,88 kB)</a></li> </ul> </p><p> Bruttostromerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energieträgern <p>Der Strommenge, die auf Basis <em>erneuerbarer Energien</em> (Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>, biogener Anteil des Abfalls, Geothermie) erzeugt wurde, hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Im Jahr 2023 machte grüner Strom erstmals mehr als 50 % der insgesamt erzeugten und verbrauchten Strommenge aus. Diese Entwicklung setzte sich auch im Jahr 2024 fort. Der Anteil erneuerbaren Stroms am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a> lag im Jahr 2024 bei 54,1 %.</p> <p>Angestoßen wurde das Wachstum der erneuerbaren Energien maßgeblich durch die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 (siehe Abb. „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2024“). Das EEG hat ganz wesentlich zum Rückgang der fossilen Stromerzeugung und dem damit verbundenen Ausstoß von Treibhausgasen beigetragen (vgl. Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase">Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase</a>“).</p> <p>Die verschiedenen <em>erneuerbaren Energieträger</em> tragen dabei unterschiedlich zum Anstieg der Erneuerbaren Strommenge bei.</p> <ul> <li>Die Stromerzeugung aus <em>Wasserkraft</em> war bis etwa zum Jahr 2000 für den größten Anteil der erneuerbaren Stromproduktion verantwortlich. Danach wurde sie von <em>Photovoltaik</em>-, <em>Windkraft</em>- und <em>Biomasseanlagen</em> deutlich überholt. Im Jahr 2024 wurden auf Basis der Wasserkraft noch etwa 8 % des erneuerbaren Stroms erzeugt – und ca. 4 % der insgesamt erzeugten Strommenge.</li> <li>In den letzten Jahren stieg die Bedeutung der <em>Windenergie</em> am schnellsten: Im Jahr 2024 wurde knapp die Hälfte (49 %) des erneuerbaren Stroms und etwa 28 % des insgesamt in Deutschland erzeugten Stroms durch Windenergieanlagen an Land und auf See bereitgestellt (siehe Abb. „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“).</li> <li>Bemerkenswert ist zudem die Entwicklung der Stromerzeugung aus <em>Photovoltaik</em>, die im Jahr 2024 26 % des erneuerbaren Stroms beisteuerte und inzwischen 15 % der gesamten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a> ausmacht.</li> </ul> <p>Ausführlicher werden die verschiedenen erneuerbaren Energieträger im Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10321">Erneuerbare Energien in Zahlen</a>“ beschrieben.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_stromerzeugung-ee-jahr-2024_2025-12-18.png"> </a> <strong> Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_stromerzeugung-ee-jahr-2024_2025-12-18.png">Bild herunterladen</a> (173,66 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_stromerzeugung-ee-jahr-2024_2025-12-18.pdf">Diagramm als PDF</a> (50,44 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_stromerzeugung-ee_2025-12-18.png"> </a> <strong> Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_stromerzeugung-ee_2025-12-18.png">Bild herunterladen</a> (113,61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_stromerzeugung-ee_2025-12-18.pdf">Diagramm als PDF</a> (46,68 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Das Wildschwein

Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50 bis 70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen

Dezernat 430 Radioaktivitätsmessstelle, Küstengewässeruntersuchung

Nach § 19 des Atomgesetzes ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, den Betrieb von Kernkraftwerken in einer Weise zu überwachen, dass sie von der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der Betreiber überzeugt sein kann. Als Kontrollinstrument zur Überwachung der Einhaltung der in den Betriebsgenehmigungen festgelegten zulässigen Emissionen radioaktiver Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt des KGR sowie des Zwischenlagers Nord dient das Kernreaktorfernüberwachungsystem (KFÜ). Durch Beauftragung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. Zt. Umweltministerium M-V) wird das KFÜ durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) betrieben.

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