Der Zweckverband Abfallverwertung, Reutlingen/ Tübingen hat am 18.07.2025 den Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3 KrWG in Verbindung mit § 19 DepV zur Änderung der beste-henden Entgasungs- und Gasnutzungsanlage auf der Restdeponie Dußlingen und Antrag zur Genehmigung der Stilllegung der Gasmotorenanlage nach § 15 Abs. 3 BImSchG gestellt. Für das Vorhaben war eine „standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls“ gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. An-hang 1 Nr. 8.1.3 UVPG (Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind) erforderlich.
Für die Errichtung und den Betrieb einer Schwachgasbehandlungsanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 25 bis 250kW, im Bereich des Deponiestandortes "An der Schafweide", Fl.Nr. 1193, Gemarkung Ebersberg, An der Schafweide 2, 85560 Ebersberg, Landkreis Ebersberg, hat das Kommunalunternehmen AVIVE KU, An der Schafweide 2, 85560 Ebersberg, am 03.03.2026 beim Landratsamt Ebersberg die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach §§4, 19 BImSchG beantragt. Das geplante Vorhaben unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung (§4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. §§ 1,2 der 4. BImSchV und Nr. 8.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV). Die Antragsunterlagen liegen seit dem 29.04.2026 in der für die UVP-Vorprüfung notwendigen Form vollständig vor. Der Anwendungsbereich des UVPG ist für das geplante Vorhaben eröffnet, da der Betrieb einer Schwachgasbehandlungsanlage den Tatbestand „Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind“ erfüllt. Gemäß Spalte 2 der Nr. 8.1.3 der Anlage 1 zum UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG ist daher eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Die Gasunie-Gruppe (N. V. Nederlandse Gasunie) plant den Bau und Betrieb von den Obertageanlagen für die Ein- und Ausspeicherung von Wasserstoff in Kavernen am Kavernenstandort Etzel auf dem Gebiet der Gemeinde Friedeburg im Landkreis Wittmund. Dafür sind folgende Maßnahmen im Rahmen dieses Projektes vorgesehen: - Verlegung von Leitungen zwischen der Obertageanlage mit den Verteilerplätzen 15 und 16. Die Gesamtlänge beträgt ca. 4,1 km. In dem Leitungsabschnitt werden zwei parallel verlaufende Leitungen mit einem Durchmesser von jeweils DN 500 verlegt. Der Betriebsdruck wird zwischen 60 bis 220 bar liegen. - Installation einer Hochfackel auf dem Platz der Obertageanlagen. Die Fackelanlage wird im Falle einer dringend erforderlichen Druckentlastung von (Teilen) der Obertageanlage eingesetzt, um ein sicheres Abfackeln von Wasserstoff gewährleisten. Zusätzlich wird die Fackel bei Inspektionen und/oder Wartungsarbeiten zur Druckentlastung benötigt. - Im Zuge der Errichtung der obertägigen Anlagen und der Verlegung der Leitungen wird mit einer baubedingten Grundwasserentnahme von ca. 1,5 Mio. m³ Wasser gerechnet. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung ergibt sich aus folgenden Tatbeständen: - Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. - Gemäß Nr. 8.1.3 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. - Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im Prüfvermerk (Downloaddokument) eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Der Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg, Am Wasserwerk 4, 23795 Bad Segeberg, plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Abfackeln von Schwachgas in 23824 Damsdorf, Tarbeker Landstraße 6, Gemarkung Damsdorf, Flur 7, Flurstück 29/1.
Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant auf dem Betriebsplatz des Erdölfeldes Hankensbüttel-Süd die Errichtung und den Betrieb einer Hochtemperaturfackel. Das bei der Erdölproduktion anfallende Begleitgas wird auf dem Betriebsplatz des Feldes Hankensbüttel-Süd zur Erzeugung elektrischer Energie mittels Verbrennung in einem BHKW genutzt. Die Fackelanlage dient ausschließlich zur Überdruckabsicherung des Gaspendelsystems bei ungeplanten Betriebsstörungen, die zum unzulässigen Anstieg des Gaspendeldruckes bei Ausfall des BHKW's führen und in der Lage ist, die gesamte anfallende (Spitzen-) Begleit-Gasproduktion zu verbrennen. Die geplante Fackelanlage soll die bestehende Fackeleinrichtung auf dem Betriebsplatz ersetzen. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Hankensbüttel im Landkreis Gifhorn. Gemäß Anhang 1 Nr. 8.1.3 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im Prüfvermerk (s. Download-Dokument) eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant auf dem Betriebsplatz Höver die Errichtung einer Hochtemperaturfackel im diskontinuierlichen Betrieb. Mit der Bodenfackel sollen die Pendelgase bei der TKW-Verladung sowie die Verbrennung von Prozessgasen im Zuge von Wartungsarbeiten. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Region Hannover. Gemäß Anhang 1 Nr. 8.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant auf dem Betriebsplatz der Gasbohrung Wisselshorst Z1a die Inbetriebnahme einer Hochtemperaturfackel. Mit der Bodenfackel sollen die Pendelgase bei der TKW-Verladung sowie die Prozessgase bei Anlagenentspannungen zu Wartungszwecken abgleitet und verbrannt werden. Die Verbrennungstemperatur beträgt ca. 1.000°C mit einer Verweildauer von 0,3 Sekunden. Die Bodenfackel hat eine Aufbauhöhe von ca. 10,5 m. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Walsrode im Landkreis Heidekreis. Gemäß Anhang 1 Nr. 8.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant die Errichtung und den Betrieb einer Hochtemperaturfackel auf dem Betriebsplatz Ölheim Süd auf dem Gebiet der Stadt Peine. Das im Rahmen der Erdölförderung im Erdölfeld Ölheim kontinuierlich anfallende Erdölbegleitgas wird einem Blockheizkraftwerk und einer Kompressorstation zugeführt. Bei Ausfall der Kompressorstation muss das anfallende Gas verbrannt werden. Das Blockheizkraftwerk kann nicht die gesamte anfallende Gasmenge verwerten. Mit der hier beantragten Fackel soll gewährleistet werden, dass die Gase vollständig verbrannt werden. Die Fackel dient zudem der bedarfsorientierten Verbrennung anfallender Pendelgase bei der Tankkraftwagen-(TKW-) Verladung sowie der Verbrennung von Prozessgasen im Zuge von Wartungsarbeiten. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Stadt Peine. Gemäß Anhang 1 Nr. 8.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG betreibt auf dem Betriebsplatz Schönewörde eine Hochtemperaturfackel im diskontinuierlichen Betrieb. Bei der betreffenden Fackelanlage handelt es sich um eine bestehende Anlage aus dem Jahr 2018, die durch einen Sonderbetriebsplan nach Bundesberggesetz zugelassen worden ist. Es erfolgt keinerlei Änderung an der betreffenden Anlage, dies gilt sowohl für die Bauart und Ausführung als auch für die Betriebsweise. Die standortbezogene Vorprüfung für diese Fackelanlage wird nun im Zusammenhang mit der Anpassung der Genehmigungslage (BImSchG) nachgeholt. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Schönewörde im Landkreis Gifhorn. Gemäß Anhang 1 Nr. 8.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Robert-Bosch GmbH plant am Standort Wernerstr. 51, 70409 Stuttgart-Feuerbach die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse von Wasser mit einer elektrischen Nennleistung von 5 Megawatt sowie eine Fackelanlage zum Abfackeln von Wasserstoff. Die Elektrolyseuranlage soll in einem bestehenden, umzubauenden Gebäude errichtet und betrieben werden. Die Fackel soll auf dem Betriebsgelände zwischen bestehenden Gebäuden (vor dem Gebäude Fe 604) errichtet werden. Zweck der Anlage ist die Erforschung und Entwicklung von Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik der Elektrolyseurtechnologie. Die Produktion von Wasserstoff ist nicht der Zweck der Anlage, jedoch prozessbedingt zwingend gegeben.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 46 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 2 |
| Land | 26 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 22 |
| Text | 26 |
| Umweltprüfung | 24 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 26 |
| Offen | 25 |
| Unbekannt | 22 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 71 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 22 |
| Datei | 21 |
| Dokument | 44 |
| Keine | 21 |
| Webseite | 7 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 52 |
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