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Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland

Sewage sludge management in Germany

Germany’s municipal sewage treatment plants generate some two million tons of dry sewage sludge annually, with the proportion of thermallytreated sewage sludge increasing from 31.5 per cent in 2004 to more than 54 % in 2011.

12 Abfall/Abwasser >> Behandlung von Abfällen

Der Projekttyp umfasst Anlagen zur mechanischen, biologischen, chemischen oder physikalischen Behandlung von Abfällen. Die Abfall-Vorbehandlung erfolgt lt. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit dem Ziel, die Volumen, Schadstoff- und Organikgehalte des zu deponierenden Abfalls zu reduzieren, Abfall biologisch zu inaktivieren (keine Deponiegasbildung mehr), zu inertisieren und der stofflichen oder der thermischen Verwertung zuzuführen. Der Projekttyp wird im Folgenden mit Abfallbehandlungsanlagen bezeichnet. Zu behandelnde Abfallarten sind z. B. Abfälle des DSD Deutschland, Siedlungsabfälle, produktionsspezifische Abfälle aus Industrie und Gewerbe, Schredderfraktionen von Autoschrott, Klinikabfälle, Baggergut, Bau- und Abbruchabfälle, Altholz, Hausmüllverbrennungsasche, Ofenschlacke, Straßenkehricht, Schlacken, Asbestrückstände, Filterrückstände, Klärschlamm, Abwässer, Altöle, Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Rauchgas, gefährliche Abfälle u. a. Als mechanische und physikalische Verfahren sind z. B. Sichtung, (Grob-)Sortierung, Magnetabtrennung zur Metallrückgewinnung, Trocknung, Zerkleinerung, Siebung, Filterung, Homogenisierung, Trockenstabilisierung, Pressung und Pelletierung üblich. In biologischen Verfahren werden die organischen Abfallbestandteile vorrangig zum Zweck der (Ersatz-)Brennstoff- (z. B. Gas) oder Kompostgewinnung bearbeitet. Hierzu zählen aerobe Kompostierung, Vererdung, saure und anaerobe Vergärung z. T. in gekapselten Systemen, aerobe Rotte (auch Kompostierung, Vererdung), Fermentation, Pasteurisierung u. a. Die chemischen Verfahren dienen der Reinigung (von Abgas, Luft, auch Wasser) und (Rück-)Gewinnung von Wertstoffen. Sie beinhalten solche Verfahren wie Waschverfahren, Neutralisation, Ausfällung (z. B. von Metallen), Aufbereitung mit Lösemitteln, Einsatz von Katalysatoren, (Nass-)Oxidation, Reduktion, Destillation, Filtrierung, Sedimentation und Ionenaustausch. Thermische Behandlungsverfahren sind schwerpunktmäßig im Projekttyp Abfallverwertung oder -beseitigung inbegriffen. Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen bei einer Abfallbehandlungsanlage: - die Anlieferung, Schleusen, LKW-Waage, (Zwischen-)Lagerung des Abfalls und der Zusatzstoffe in Behältern (z. B. Behältern, Bunkern, Tanks), Beschickungs-, Förder- und Verteilsysteme, Belüftung; - die Vorbehandlung der Abfälle z. B. Sortierung, Sortierbagger, Sieb- und Mischanlagen, Zerkleinerungsmaschinen, Abscheider für Schwer- und Leichtstoffe und für Eisen- und Nichteisenmetalle, Vorwärmung, Trocknung; - Reaktoren / Fermentoren (Gärspeicher); Intensiv- und Nachrottesysteme (z. B. Mieten); - diverse Filteranlagen; - Konfektionierung, Hallen für Vermarktung u. a.; - ggf. Brenner, Kessel und Anlagen zur Nutzung anfallender Energie; - Lagerung und Behandlung der anfallenden Rückstände, z. B. Gaswäscher, Entwässerung, Abwasserbehandlung und -ableitung, Regen- und Schmutzwasserspeicher; - die Systeme zur Steuerung und Überwachung, Labors, Werkstätten, Garagen, Lager, Wirtschafts-, Versorgungs-, Verwaltungsgebäude, Energie- und Wasserversorgung, Rückhaltebecken für Feuerlöschwasser etc.; - die Zufahrtsstraße, der Betriebshof, Stellflächen u. a. Betriebsflächen von Abfallbehandlungsanlagen müssen in allen Bereichen mit geschlossenem Betonboden versiegelt werden. Die Ablagerung vorbehandelter Abfälle bzw. niederkalorischer Fraktionen erfolgt auf Deponien der Deponieklasse II und ist in § 4 der Abfallablagerungsverordnung geregelt.

Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle verboten

Die Deponierung unbehandelter biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle ist ohne weitere Einschränkungen verboten. Mit dem 31. Mai 2005 ging eine zwölfjährige Übergangsfrist zu Ende, in der sich Kommunen und die Entsorgungswirtschaft auf die Neuregelung der Abfallablagerungsverordnung eingestellt haben.

Deponieverordnung in Kraft getreten

Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Diese Anforderungen sind für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß zu beschränken. Gemeinsam mit der seit März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung, die eine Vorbehandlung des auf Deponien abzulagernden Abfalls vorsieht, dient die Deponieverordnung der Umsetzung der EU-Deponierichtlinie (1999/31/EG).

Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland fallen jährlich etwa zwei Millionen Tonnen Klärschlammtrockensubstanz aus kommunalen Kläranlagen an. Der Anteil von thermisch entsorgten Klärschlämmen stieg von 31,5 % im Jahr 2004 auf über 53 % im Jahr 2010 an. Der Schlamm wird in der Regel verbrannt oder auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. Klärschlamm enthält eine ganze Reihe von Schadstoffen, die eine Entsorgung mitunter erschweren.

Untersuchungen zur Klimarelevanz der Abfallwirtschaft in den Abfallverbänden des Freistaates Sachsen (Module B und C)

Das Projekt "Untersuchungen zur Klimarelevanz der Abfallwirtschaft in den Abfallverbänden des Freistaates Sachsen (Module B und C)" wird/wurde gefördert durch: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Büro Ibold Wagner Apitz Consult GbR.Aufbauend auf den Forschungsergebnissen zur Klimarelevanz der Abfallwirtschaft im FS Sachsen aus dem Jahr 2003 sind nach Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung die in diesem Zusammenhang praktisch in Betrieb befindlichen Entsorgungssysteme mit entsprechender Anlagentechnik hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und Klimarelevanz zu untersuchen. Ein Systemvergleich ist durchzuführen. Konkrete Vorschläge zur Effizienzverbesserung sind zu erarbeiten. Ferner sind die klimarelvanten Effekte zu bewerten, im Rahmen der Klimaschutzziele des FS Sachsen einzuordnen und Empfehlungen für weitere abfallwirtschaftliche Maßnahmen abzuleiten. Im Modul A wurden im Jahr 2007 methodische und andere vorbereitende Arbeiten umgesetzt. Im Rahmen der Arbeiten zu den Modulen B und C erfolgen im Jahr 2008 umfangreiche Datenerhebungen und -auswertungen.

Untersuchungen zur klimarelevanz der Abfallwirtschaft im Freistaat Sachsen - Modul A

Das Projekt "Untersuchungen zur klimarelevanz der Abfallwirtschaft im Freistaat Sachsen - Modul A" wird/wurde gefördert durch: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Büro Ibold Wagner Apitz Consult GbR.Aufbauend auf den Forschungsergebnissen zur Klimarelevanz der Abfallwirtschaft im FS Sachsen aus dem Jahr 2003 sind nach Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung die in diesem Zusammenhang praktisch in Betrieb befindlichen Entsorgungssysteme mit entsprechender Anlagentechnik hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und Klimarelevanz zu untersuchen. Ein Systemvergleich ist durchzuführen. Konkrete Vorschläge zur Effizienzverbesserung sind zu erarbeiten. Ferner sind die klimarelevanten Effekte zu bewerten, im Rahmen der Klimaschutzziele des FS Sachsen einzuordnen und Empfehlungen für weitere abfallwirtschaftliche Maßnahmen abzuleiten. Im Modul A sollen zunächst methodische und andere vorbereitende Arbeiten umgesetzt werden. Datenerhebungen und -auswertungen erfolgen dann in nachfolgenden Bearbeitungsmodulen.

Deponieverhalten mineralischer Abfälle auf Deponien der Klassen I und II nach 2005 (EU21)

Das Projekt "Deponieverhalten mineralischer Abfälle auf Deponien der Klassen I und II nach 2005 (EU21)" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.Ab dem 1. Juni 2005 können auf Grund der Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung nur noch vorbehandelte Abfälle mit geringen organischen Anteilen auf Deponien der Klassen I und II abgelagert werden. Damit wird ein neuer Deponietypus entstehen, der ausschließlich Abfälle mit überwiegend mineralischen bzw. anorganischen Inhaltsstoffen enthält. Ziel des Vorhabens ist, bereits bei Verfüllung der Deponieabschnitte die Wechselwirkungen zwischen den abzulagernden Abfällen zu nutzen, um durch Lösungs- und Fällungsreaktionen innerhalb der Deponie die Ausbildung einer wirksamen 'inneren' Barriere zu fördern. Durch eine Beschleunigung der Stabilisierungsreaktionen könnte die Nachsorgezeit deutlich verkürzt werden. Mit diesen neuen 'Inertstoffdeponien' können die Betriebskosten während der Betriebsphase der Deponie, aber auch der erforderliche Aufwand für Maßnahmen und deren Kontrolle in der Nachsorgephase erheblich reduziert werden. Mit dem Vorhaben werden Entscheidungskriterien für eine nachhaltige Abfallablagerung entwickelt, die einen entsprechenden Wissens- bzw. Technologietransfer zwischen Forscher und Anwender schaffen. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Umweltsicherheit in die Praxis und die Schaffung zugehöriger Infrastruktur wird dadurch gefördert. Das Vorhaben wird im Rahmen des Ziel-2-Programms Bayern 2000-2006 (Maßnahme Nr. 3.2.: Bodennutzung, Altlasten, Abfallwirtschaft) von der EU kofinanziert (http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/)

Kosten-Nutzen-Analysen (unter Berücksichtigung der externen Kosten) zur Bewertung unterschiedlicher Verfahren der Abfallentsorgung als Entscheidungshilfe für zukunftsfähige, nachhaltige Abfallwirtschaftskonzepte

Das Projekt "Kosten-Nutzen-Analysen (unter Berücksichtigung der externen Kosten) zur Bewertung unterschiedlicher Verfahren der Abfallentsorgung als Entscheidungshilfe für zukunftsfähige, nachhaltige Abfallwirtschaftskonzepte" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.A) Problemstellung: Verfahren zur Abfallentsorgung können anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse (Cost-benefit) unterschiedlich bewertet werden. Im zunehmenden Maße werden auf nationaler und europäischer Ebene vereinfachte ökonomische Betrachtungen herangezogen, um umweltpolitisch gewollte aufwändigere Abfallbehandlungsmaßnahmen in Frage zu stellen. Hierbei wird vor allem zugunsten der Abfallablagerung propagiert. B) Handlungsbedarf: Es ist notwendig eine Argumentationskette zu entwickeln, die die sozio-ökonomischen Aspekte der Abfallentsorgung beinhaltet und so aufwändigere Entsorgungsmaßnahmen, wie sie z.B. durch die Abfallablagerungsverordnung gefordert werden, unterstützt. Diese Argumentationshilfe sollte auch als Diskussionsgrundlage auf europäischer Ebene dienen. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Projekt soll die Anwendbarkeit von Kosten-Nutzen-Analysen zur Bewertung von Abfallentsorgungsverfahren überprüft werden. Dazu ist ein Bewertungsschema zu entwickeln, das im Rahmen einer umfassenderen Betrachtung alle Kosten der einzelnen Abfallentsorgungsalternativen ermittelt und dabei neben den reinen Betriebskosten auch die sozio-ökonomischen Aspekte der einzelnen Entsorgungsverfahren erfasst (externe Kosten). Unter sozio-ökonomischen Aspekten werden Effekte verstanden, die sich kostenentlastend (z.B. nachhaltige Energienutzung) oder kostenbelastend (z.B. zusätzliche klimarelevante Gase, Luftemissionen, Flächenverbrauch) auswirken. Die einzelnen Effekte sind dabei zu monetarisieren, um so eine Vergleichbarkeit untereinander zu ermöglichen. Aktuelle Cost-benefit-Untersuchungen und deren Bewertungsansätze, die eine Monetarisierung von Umweltbelastungen zum Inhalt haben, sollen mit der UBA-Methodenkonvention zur Ermittlung externer Kosten verglichen werden. Neben einem umweltbezogenen Systemvergleich, soll auch auf die Berücksichtigung umweltentlastender Effekte des jeweiligen Entsorgungsverfahrens eingegangen werden.

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