Die Verordnung trat am 1. März 2001 gemeinsam mit der Dreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (30. BImSchV) in Kraft. Mit dieser Artikel-Verordnung wurde die Deponierung von unbehandelten Abfällen aus Haushalten und Gewerbe ab dem 1. Juni 2005 verboten. Am 1. Februar 2007 wurde mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 die Abfallablagerungsverordnung hinsichtlich der Annahmekriterien für Abfälle geändert. Das Verbot der Ablagerung unbehandelter Abfälle blieb erhalten. Am 16. Juli 2009 trat die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts in Kraft. Mit der Verordnung werden die Anforderungen der Deponieverordnung, der Abfallablagerungsverordnung sowie der Deponieverwertungsverordnung in einem Regelwerk zusammengeführt. Die Regelungen der Abfallablagerungsverordnung wurden dabei inhaltsgleich übernommen. Damit wird der in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten beiden Jahrzehnten erreichte Stand der Deponietechnik nicht nur beibehalten. Vielmehr werden seiner Entwicklung neue Impulse gegeben. Zum Zeitpunkt des Neuerlasses wurden die Abfallablagerungsverordnung sowie die Deponieverwertungsverordnung aufgehoben. Gleiches gilt für die TA Siedlungsabfall, die TA Abfall sowie die allgemeine Abfallverwaltungsvorschrift über Anforderungen zum Schutz des Grundwassers bei der Lagerung und Ablagerung von Abfällen. Die Verordnung ist am 16. Juli 2009 außer Kraft getreten.
Germany’s municipal sewage treatment plants generate some two million tons of dry sewage sludge annually, with the proportion of thermallytreated sewage sludge increasing from 31.5 per cent in 2004 to more than 54 % in 2011.
In Deutschland fallen jährlich etwa zwei Millionen Tonnen Klärschlammtrockensubstanz aus kommunalen Kläranlagen an. Der Anteil von thermisch entsorgten Klärschlämmen stieg von 31,5 % im Jahr 2004 auf über 53 % im Jahr 2010 an. Der Schlamm wird in der Regel verbrannt oder auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. Klärschlamm enthält eine ganze Reihe von Schadstoffen, die eine Entsorgung mitunter erschweren. Veröffentlicht in Broschüren.
Die Deponierung unbehandelter biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle ist ohne weitere Einschränkungen verboten. Mit dem 31. Mai 2005 ging eine zwölfjährige Übergangsfrist zu Ende, in der sich Kommunen und die Entsorgungswirtschaft auf die Neuregelung der Abfallablagerungsverordnung eingestellt haben.
In Deutschland fallen jährlich etwa zwei Millionen Tonnen Klärschlammtrockensubstanz aus kommunalen Kläranlagen an. Der Anteil von thermisch entsorgten Klärschlämmen stieg von 31,5 % im Jahr 2004 auf über 53 % im Jahr 2010 an. Der Schlamm wird in der Regel verbrannt oder auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. Klärschlamm enthält eine ganze Reihe von Schadstoffen, die eine Entsorgung mitunter erschweren.
Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Diese Anforderungen sind für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß zu beschränken. Gemeinsam mit der seit März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung, die eine Vorbehandlung des auf Deponien abzulagernden Abfalls vorsieht, dient die Deponieverordnung der Umsetzung der EU-Deponierichtlinie (1999/31/EG).
Aufbauend auf den Forschungsergebnissen zur Klimarelevanz der Abfallwirtschaft im FS Sachsen aus dem Jahr 2003 sind nach Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung die in diesem Zusammenhang praktisch in Betrieb befindlichen Entsorgungssysteme mit entsprechender Anlagentechnik hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und Klimarelevanz zu untersuchen. Ein Systemvergleich ist durchzuführen. Konkrete Vorschläge zur Effizienzverbesserung sind zu erarbeiten. Ferner sind die klimarelvanten Effekte zu bewerten, im Rahmen der Klimaschutzziele des FS Sachsen einzuordnen und Empfehlungen für weitere abfallwirtschaftliche Maßnahmen abzuleiten. Im Modul A wurden im Jahr 2007 methodische und andere vorbereitende Arbeiten umgesetzt. Im Rahmen der Arbeiten zu den Modulen B und C erfolgen im Jahr 2008 umfangreiche Datenerhebungen und -auswertungen.
Aufbauend auf den Forschungsergebnissen zur Klimarelevanz der Abfallwirtschaft im FS Sachsen aus dem Jahr 2003 sind nach Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung die in diesem Zusammenhang praktisch in Betrieb befindlichen Entsorgungssysteme mit entsprechender Anlagentechnik hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und Klimarelevanz zu untersuchen. Ein Systemvergleich ist durchzuführen. Konkrete Vorschläge zur Effizienzverbesserung sind zu erarbeiten. Ferner sind die klimarelevanten Effekte zu bewerten, im Rahmen der Klimaschutzziele des FS Sachsen einzuordnen und Empfehlungen für weitere abfallwirtschaftliche Maßnahmen abzuleiten. Im Modul A sollen zunächst methodische und andere vorbereitende Arbeiten umgesetzt werden. Datenerhebungen und -auswertungen erfolgen dann in nachfolgenden Bearbeitungsmodulen.
A) Problemstellung: Verfahren zur Abfallentsorgung können anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse (Cost-benefit) unterschiedlich bewertet werden. Im zunehmenden Maße werden auf nationaler und europäischer Ebene vereinfachte ökonomische Betrachtungen herangezogen, um umweltpolitisch gewollte aufwändigere Abfallbehandlungsmaßnahmen in Frage zu stellen. Hierbei wird vor allem zugunsten der Abfallablagerung propagiert. B) Handlungsbedarf: Es ist notwendig eine Argumentationskette zu entwickeln, die die sozio-ökonomischen Aspekte der Abfallentsorgung beinhaltet und so aufwändigere Entsorgungsmaßnahmen, wie sie z.B. durch die Abfallablagerungsverordnung gefordert werden, unterstützt. Diese Argumentationshilfe sollte auch als Diskussionsgrundlage auf europäischer Ebene dienen. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Projekt soll die Anwendbarkeit von Kosten-Nutzen-Analysen zur Bewertung von Abfallentsorgungsverfahren überprüft werden. Dazu ist ein Bewertungsschema zu entwickeln, das im Rahmen einer umfassenderen Betrachtung alle Kosten der einzelnen Abfallentsorgungsalternativen ermittelt und dabei neben den reinen Betriebskosten auch die sozio-ökonomischen Aspekte der einzelnen Entsorgungsverfahren erfasst (externe Kosten). Unter sozio-ökonomischen Aspekten werden Effekte verstanden, die sich kostenentlastend (z.B. nachhaltige Energienutzung) oder kostenbelastend (z.B. zusätzliche klimarelevante Gase, Luftemissionen, Flächenverbrauch) auswirken. Die einzelnen Effekte sind dabei zu monetarisieren, um so eine Vergleichbarkeit untereinander zu ermöglichen. Aktuelle Cost-benefit-Untersuchungen und deren Bewertungsansätze, die eine Monetarisierung von Umweltbelastungen zum Inhalt haben, sollen mit der UBA-Methodenkonvention zur Ermittlung externer Kosten verglichen werden. Neben einem umweltbezogenen Systemvergleich, soll auch auf die Berücksichtigung umweltentlastender Effekte des jeweiligen Entsorgungsverfahrens eingegangen werden.
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| Bund | 25 |
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