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Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland

Deponieverhalten mineralischer Abfälle auf Deponien der Klassen I und II nach 2005 (EU21)

Ab dem 1. Juni 2005 können auf Grund der Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung nur noch vorbehandelte Abfälle mit geringen organischen Anteilen auf Deponien der Klassen I und II abgelagert werden. Damit wird ein neuer Deponietypus entstehen, der ausschließlich Abfälle mit überwiegend mineralischen bzw. anorganischen Inhaltsstoffen enthält. Ziel des Vorhabens ist, bereits bei Verfüllung der Deponieabschnitte die Wechselwirkungen zwischen den abzulagernden Abfällen zu nutzen, um durch Lösungs- und Fällungsreaktionen innerhalb der Deponie die Ausbildung einer wirksamen 'inneren' Barriere zu fördern. Durch eine Beschleunigung der Stabilisierungsreaktionen könnte die Nachsorgezeit deutlich verkürzt werden. Mit diesen neuen 'Inertstoffdeponien' können die Betriebskosten während der Betriebsphase der Deponie, aber auch der erforderliche Aufwand für Maßnahmen und deren Kontrolle in der Nachsorgephase erheblich reduziert werden. Mit dem Vorhaben werden Entscheidungskriterien für eine nachhaltige Abfallablagerung entwickelt, die einen entsprechenden Wissens- bzw. Technologietransfer zwischen Forscher und Anwender schaffen. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Umweltsicherheit in die Praxis und die Schaffung zugehöriger Infrastruktur wird dadurch gefördert. Das Vorhaben wird im Rahmen des Ziel-2-Programms Bayern 2000-2006 (Maßnahme Nr. 3.2.: Bodennutzung, Altlasten, Abfallwirtschaft) von der EU kofinanziert (http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/)

Ermittlung und Beschreibung des Beitrages zum Klimaschutz, der bisher durch abfallwirtschaftliche Maßnahmen bis zum Juni 2005 erbracht wurde, sowie Ausblick und Quantifizierung der noch möglichen Potenziale der Abfallwirtschaft bis 2012/2020

a) Problemstellung: Die Verminderung von Klimagasen zu Erfüllung der von Deutschland - im Rahmen der EU - eingegangenen Kyotoverpflichtungen hat als Umweltschutzziel besondere Priorität. Bedingt durch das Verminderungsinstrument des Emissionshandels, das sich an Anlagen orientiert, wurde die Rolle der Abfallwirtschaft dabei bisher in ihrer Bedeutung für den Klimaschutz nicht ausreichend wahrgenommen. Neben dem Beitrag, der aus der stofflichen und energetischen Verwertung von Abfällen und er Abfallverbrennung erbracht wird, trägt auch die mit den Vorgaben aus der TA Siedlungsabfall und der Abfallablagerungsverordnung verbundene Beendigung der Ablagerung von unbehandelten Abfällen (ab Juni 2005) erheblich zur Verminderung von Treibhausgasemissionen aus Deponien bei. Die Abfallwirtschaft verfügt darüber hinaus aber noch über weitere Potenziale, die es mit Blick auf die Minderungsziele aus der Kyotoverpflichtungen bis 2012 und die Zielsetzung des Eckpunktepapiers des BMU bei der Siedlungsabfallentsorgung bis 2020 darzustellen und verstärkt auszuschöpfen gilt. b) Forschungsbedarf: In der Abfallwirtschaft spielt neben der Ressourcenschonung und Stoffstromlenkung auch die Klimaschutzproblematik eine zunehmende Rolle, für die neue Handlungsziele formuliert werden müssen. Die bisher aus der Abfallwirtschaft im Rahmen der Kyoto-Klimaberichterstattung gesammelten und erfassten Daten müssen neu bewertet werden und mit noch zu bestimmenden Emissionsdaten aus anderen abfallwirtschaftlichen Aktivitäten abgeglichen werden. Dazu müssen die Substitutionseffekte von Entsorgungsmaßnahmen (z.B. der stofflichen Verwertung, der HMV-Asche-Verwertung, NE- und Fe-Metallverwertung) hinsichtlich ihres derzeitigen und noch möglichen Beitrages zum Klimaschutz bewertet werden. c) Zielsetzung: Ziel des Vorhabens ist es darzustellen, welchen Beitrag die Abfallwirtschaft bisher schon zum Klimaschutz geleistet hat und wie viel zukünftig von dem vorhandenen Potenzial noch nutzbar gemacht werden kann. Diese Ergebnisse sollen eine nachhaltige Entwicklung in der Abfallwirtschaft unterstützen und einen anhaltenden Minderungsbeitrag zum Klimaschutz erreichen.

Deponienachsorge - Handlungsoptionen, Dauer, Kosten und quantitative Kriterien für die Entlassung aus der Nachsorge

A) Problemstellung: Nach Ablauf der Übergangsfristen der Abfallablagerungsverordnung im Jahr 2005 (teilweise erst 2009) werden ca. drei Viertel der Hausmülldeponien und eine Vielzahl von Betriebs- und Bauschutt-/Bödenaushubdeponien aufgrund unzureichender technischer Ausstattungen geschlossen werden müssen. Die Wahl der Stilllegungsmaßnahmen hat neben dem Ausgangszustand der Deponie (Abfälleigenschaften, Emissionsverhalten, technische Ausstattung) einen entscheidenden Einfluß auf die Dauer und Kosten der Deponienachsorge. Die erforderliche Dauer der Nachsorge ist bisher nicht sicher festlegbar. Unterschiedliche Prognosen variieren von weniger als 30 bis über 200 Jahre. Teilweise wird eine mögliche Entlassung von alten Hausmülldeponien aus der Nachsorge sogar ausgeschlossen. Nach Deponieverordnung kann die zuständige Behörde den Abschluß der Deponienachsorge feststellen, wenn aus dem Verhalten der, Deponie zukünftig keine Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten sind. Dies ist anhand vorgegebener Kriterien zu prüfen, die aber sämtlich nur qualitativer Natur sind. B) Handlungsbedarf: Eine solide Finanzierung der Nachsorge erfordert eine möglichst genaue Schätzung ihrer Dauer und der davon abhängenden Kosten für die Nachsorge. Die Studie soll hierfür Grundlagen liefern, insbesondere konkrete quantitative Kriterien für die Entlassung aus der Nachsorge vorschlagen. Ihre rechtliche Sicherheit ist zu begründen, ihre Akzeptanz bei Behörden und Allgemeinheit soll durch breite Diskussion hergestellt werden. C.) Ziel des Vorhabens: Mit der Studie soll der Einfluß verschiedener Stilllegungsmaßnahmen-(wie in situ-Behandlung des Deponiekörpers, Öberflächenabdichtung) auf das Emissionsverhalten der Deponie und auf die Kosten und die Dauer der Nachsorge untersucht sowie quantitative Kriterien für die Entlassung der Deponie aus der Nachsorge entwickelt werden.

Bewertungshilfe für Altdeponien in NRW

Der methodische Teil dieser Bewertungshilfe ist im Juni 2001 als Druckschrift des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV) erschienen. Die 'Bewertungshilfe für Deponien' soll dazu dienen, die Sicherheitselemente einzelner Deponien unter Berücksichtigung der abgelagerten Abfälle hinsichtlich bestehender und potentieller Immissionen im Einzelnen zu beurteilen und daraus ggf. Empfehlungen für weitergehende Prüfungen oder Nachrüstungen abzuleiten. Das Bewertungsverfahren bietet auch die Möglichkeit, für den jeweils zu betrachtenden Planungsraum die Deponien zu benennen, die - einschließlich der jeweiligen Nachrüst- oder Erweiterungsmöglichkeiten - langfristig Deponieabschnitte mit dem erforderlich hohen Sicherheitsniveau bereitstellen könnten. Der 2. Teil des Vorhabens fasst die Ergebnisse der Anwendung der Bewertungshilfe auf die für die Entwicklung des Verfahrens herangezogenen Modelldeponien zusammen. Acht dieser Modelldeponien sind reine Siedlungsabfalldeponien, eine Deponie verfügt sowohl über einen Siedlungsabfall- als auch über einen Sonderabfallbereich, eine Deponie ist eine reine Sonderabfalldeponie. Die Deponien unterscheiden sich ferner in ihrem Alter, in ihren Formen und Größen sowie den Standortverhältnissen. Sie sind gleichmäßig über die fünf Regierungsbezirke Nordrhein-Westfalens verteilt. Das Bewertungsverfahren orientiert sich überwiegend an den Regelanforderungen der TA Abfall und der TA Siedlungsabfall (TA Si). Um besonders günstige Umstände zu berücksichtigen, sind in die Stufung der Bewertung bei einigen Kriterien aber auch Sachverhalte eingegangen, die über diese Anforderungen der TA Si bzw. der TA Abfall hinausgehen. Deshalb und angesichts der Übergangsregelungen in Paragraph 11 TA Si kann aus der formalisierten Bewertung nicht unmittelbar auf das Verhältnis zu den Anforderungen nach diesen Verwaltungsvorschriften geschlossen werden. Entsprechendes gilt für die Abfallablagerungsverordnung und die erst am 1. August 2002 in Kraft getretene Deponieverordnung. Die Anwendung der Bewertungshilfe erfolgte gesondert für die einzelnen, zu verschiedenen Zeiten eingerichteten und betriebenen Abschnitte der Modelldeponien. Insgesamt wurden 36 Deponieabschnitte unterschieden. Die Aggregation der einzelnen Einstufungen ergibt im Hinblick auf die Maßstäbe der Bewertungshilfe für zwei Deponieabschnitte die Bewertungsstufe 'erfüllt' für 11 Deponieabschnitte die Bewertungsstufe 'teilweise erfüllt' und für die übrigen - durchgehend nicht mehr im Ablagerungsbetrieb befindlichen - Abschnitte die Stufe 'unzureichend erfüllt'. Die Immissionen bzw. Immissionsempfindlichkeiten wurden überwiegend positiv bewertet, woraus abzuleiten ist, dass aktuell nur an wenigen Standorten Beeinträchtigungen der Umgebung festzustellen sind.

Verwendung und Entsorgung arsenhaltiger Wasserwerksschlämme

Bei der Trinkwasseraufbereitung entstehende arsenhaltige Wasserwerksschlämme werden i.d.R. auf Mülldeponien entsorgt, was ab dem Jahr 2005 aufgrund verschärfter Bestimmungen der Abfallablagerungsverordnung nicht mehr möglich sein wird. Deshalb wurde in Kooperation mit den Stadtwerken Karlsruhe ein geeignetes Entsorgungskonzept für derartige Wasserwerksschlämme entwickelt, das umweltverträglich ist, in Einklang mit den gesetzlichen Regelungen steht und darüber hinaus zu Kosteneinsparungen im Vergleich zu der bisher üblichen Deponierung führt. Das Konzept sieht vor, den Wasserwerksschlamm zusammen mit Klärschlamm zu entwässern und zu verbrennen sowie die entstehende Asche zu verwerten. Als ökonomische Vorteile dieser Vorgehensweise sind zu nennen, dass in den Wasserwerken keine zusätzlichen Investitionen getätigt werden müssen, da für eine weitergehende Trocknung der Schlämme die auf der Kläranlage bestehende Schlammbehandlungskapazität ausgenutzt werden kann. Weitere Kosteneinsparungen ergeben sich durch kurze Transportwege und den Wegfall der Deponiegebühren. Der ökologische Vorteil besteht in der Verwertung des Wasserwerksschlammes zusammen mit der Klärschlammasche im Bergversatz. Das vorhandene Arsen wird gleichzeitig umweltverträglich beseitigt und dem Stoffkreislauf langfristig entzogen. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wurde für ein konkretes Wasserwerk bereits die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung von der zuständigen Behörde erteilt, wodurch die dauerhafte Mitbehandlung und Mitentsorgung der Schlämme auf der Kläranlage sichergestellt ist.

Sewage sludge management in Germany

Germany’s municipal sewage treatment plants generate some two million tons of dry sewage sludge annually, with the proportion of thermallytreated sewage sludge increasing from 31.5 per cent in 2004 to more than 54 % in 2011.

Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle verboten

Die Deponierung unbehandelter biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle ist ohne weitere Einschränkungen verboten. Mit dem 31. Mai 2005 ging eine zwölfjährige Übergangsfrist zu Ende, in der sich Kommunen und die Entsorgungswirtschaft auf die Neuregelung der Abfallablagerungsverordnung eingestellt haben.

Deponieverordnung in Kraft getreten

Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Diese Anforderungen sind für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß zu beschränken. Gemeinsam mit der seit März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung, die eine Vorbehandlung des auf Deponien abzulagernden Abfalls vorsieht, dient die Deponieverordnung der Umsetzung der EU-Deponierichtlinie (1999/31/EG).

Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland fallen jährlich etwa zwei Millionen Tonnen Klärschlammtrockensubstanz aus kommunalen Kläranlagen an. Der Anteil von thermisch entsorgten Klärschlämmen stieg von 31,5 % im Jahr 2004 auf über 53 % im Jahr 2010 an. Der Schlamm wird in der Regel verbrannt oder auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. Klärschlamm enthält eine ganze Reihe von Schadstoffen, die eine Entsorgung mitunter erschweren.

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