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Deponieverordnung in Kraft getreten

Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Diese Anforderungen sind für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß zu beschränken. Gemeinsam mit der seit März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung, die eine Vorbehandlung des auf Deponien abzulagernden Abfalls vorsieht, dient die Deponieverordnung der Umsetzung der EU-Deponierichtlinie (1999/31/EG).

Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle verboten

Die Deponierung unbehandelter biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle ist ohne weitere Einschränkungen verboten. Mit dem 31. Mai 2005 ging eine zwölfjährige Übergangsfrist zu Ende, in der sich Kommunen und die Entsorgungswirtschaft auf die Neuregelung der Abfallablagerungsverordnung eingestellt haben.

Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland

Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland fallen jährlich etwa zwei Millionen Tonnen Klärschlammtrockensubstanz aus kommunalen Kläranlagen an. Der Anteil von thermisch entsorgten Klärschlämmen stieg von 31,5 % im Jahr 2004 auf über 53 % im Jahr 2010 an. Der Schlamm wird in der Regel verbrannt oder auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. Klärschlamm enthält eine ganze Reihe von Schadstoffen, die eine Entsorgung mitunter erschweren.

Sewage sludge management in Germany

Germany’s municipal sewage treatment plants generate some two million tons of dry sewage sludge annually, with the proportion of thermallytreated sewage sludge increasing from 31.5 per cent in 2004 to more than 54 % in 2011.

In einem Jahr gilt neues Abfallrecht - Sachsen-Anhalt ist gut vorbereitet

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 082/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 082/04 Magdeburg, den 16. Juni 2004 In einem Jahr gilt neues Abfallrecht - Sachsen-Anhalt ist gut vorbereitet In Magdeburg wird heute die 9. Fachtagung Siedlungsabfallwirtschaft eröffnet. Veranstalter sind Umweltministerium und Universität Magdeburg. Ein Jahr vor dem Auslaufen der übergangsregelungen der Abfallablagerungsverordnung ist Sachsen-Anhalt nach Einschätzung von Umweltministerin Petra Wernicke im Ländervergleich gut vorbereitet. Seit kurzem haben praktisch alle Kreise und kreisfreien Städte ihre künftige Müllpolitik festgelegt und Entsorgungsverträge mit Müllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Anlagen abgeschlossen. In ihrer Eröffnungsrede erinnerte Umweltministerin Petra Wernicke, dass nur noch ein Jahr Zeit sei, für klare Verhältnisse bei der Müllentsorgung: "Ab 1.Juni 2005 sind die neuen Anforderungen einzuhalten und zwar ohne Ausnahme". Wer danach Müll auf nicht mehr zulässige Deponien ablagere, mache sich strafbar. Verantwortlich für die Entsorgung von Abfällen insbesondere von Hausmüll sind Landkreise und kreisfreie Städte. Spätestens ab 01. Juni 2005 darf dieser Müll wegen der höheren Umweltanforderung auf den meisten Deponien nicht mehr abgelagert werden. In Sachsen-Anhalt sind das 22 von 26 betriebenen Hausmülldeponien. Des Weiteren muss Müll vor der Ablagerung thermisch oder mechanisch-biologisch vorbehandelt werden. In Sachsen-Anhalt sind derzeit 3 Müllverbrennungsanlagen im Bau, hinzu kommen weitere Anlagen zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung und zur Mitverbrennung von Abfällen. Dadurch dass das Land die Errichtung weder durch Fördergelder unterstützt noch Zusagen zur Auslastung gibt, werden überkapazitäten wie im Abwasserbereich verhindert. Nach Einschätzung der meisten Kommunen werden die höheren Umweltanforderungen zu moderaten Kostensteigerungen bei der Müllentsorgung führen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen

Die Verordnung trat am 1. März 2001 gemeinsam mit der Dreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (30. BImSchV) in Kraft. Mit dieser Artikel-Verordnung wurde die Deponierung von unbehandelten Abfällen aus Haushalten und Gewerbe ab dem 1. Juni 2005 verboten. Am 1. Februar 2007 wurde mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 die Abfallablagerungsverordnung hinsichtlich der Annahmekriterien für Abfälle geändert. Das Verbot der Ablagerung unbehandelter Abfälle blieb erhalten. Am 16. Juli 2009 trat die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts in Kraft. Mit der Verordnung werden die Anforderungen der Deponieverordnung, der Abfallablagerungsverordnung sowie der Deponieverwertungsverordnung in einem Regelwerk zusammengeführt. Die Regelungen der Abfallablagerungsverordnung wurden dabei inhaltsgleich übernommen. Damit wird der in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten beiden Jahrzehnten erreichte Stand der Deponietechnik nicht nur beibehalten. Vielmehr werden seiner Entwicklung neue Impulse gegeben. Zum Zeitpunkt des Neuerlasses wurden die Abfallablagerungsverordnung sowie die Deponieverwertungsverordnung aufgehoben. Gleiches gilt für die TA Siedlungsabfall, die TA Abfall sowie die allgemeine Abfallverwaltungsvorschrift über Anforderungen zum Schutz des Grundwassers bei der Lagerung und Ablagerung von Abfällen. Die Verordnung ist am 16. Juli 2009 außer Kraft getreten. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das AbfAblV.

Minister: Bund trägt auch Verantwortung Erneute Forderung nach Deponieschließungsprogramm

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 242/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 242/01 Magdeburg, den 19. September 2001 Minister: Bund trägt auch Verantwortung Erneute Forderung nach Deponieschließungsprogramm Auf dem 2. Staßfurter Abfall- und Energieforum hat sich Umweltminister Keller besorgt über das fehlende Deponieschließungsprogramm des Bundes geäußert: "Das Programm ist ein zentraler Punkt bei der Neuordnung der Abfallwirtschaft. Die Bundesregierung steht hier auch in der Verantwortung." Auf Sachsen-Anhalts Initiative hat der Bundesrat die Bundesregierung im vergangenen Februar aufgefordert, ein Deponieschließungsprogramm vorzulegen. Keller befürchtet einen Anstieg der Abfallgebühren in einigen Landkreisen, falls die Anlagenbetreiber die Schließung ihrer Deponien nicht finanziell absichern können. Bis 2005 müssen 30 Deponien wegen der neuen Abfallablagerungsverordnung schließen. Nach aktuellen Kostenschätzungen sind dafür etwa 830 Mio. DM notwendig, ohne die Deponie Lochau: "Die von den Anlagenbetreibern gebildeten bzw. noch zu bildenden Rückstellungen werden in einigen Fällen die anfallenden Schließungskosten nicht decken können." Der Minister verwies darauf, dass eine Entlastungsmöglichkeit durch Landesförderung nur in ganz begrenztem Umfang besteht. Keller drängte heute auch noch einmal Landkreise und kreisfreie Städte ihre Abfallbehandlung ab 2005 gemeinsam zu lösen: "Ziel einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Entsorgung muss es sein, Abfallmengen gemeinsam auszuschreiben. Es wäre unvernünftig und kurzsichtig, wenn jeder für sich nach Einzellösungen suchen würde." Der Minister betonte noch einmal, dass das jährliche Abfallaufkommen in Sachsen-Anhalt nur für den wirtschaftlichen Betrieb von einer oder maximal zwei Müllverbrennungsanlagen ausreicht. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeit für Genehmigung und Bau der Anlagen sollten die Weichen bis Ende Herbst gestellt sein. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Wernicke: Keine Verzögerung bei Vergabeverfahren zulassen Neuorganisation der Abfallentsorgung erforderlich

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 207/02 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 207/02 Magdeburg, den 1. Oktober 2002 Wernicke: Keine Verzögerung bei Vergabeverfahren zulassen Neuorganisation der Abfallentsorgung erforderlich Die Ausschreibung und Vergabe der Abfallentsorgung ab 2005 ist durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unverzüglich zu veranlassen. Die Abfallablagerungsverordnung sieht zwingend eine Vorbehandlung von Beseitigungsabfällen vor ihrer Ablagerung vor. Gleichzeitig dürfen Abfalldeponien, die nicht dem Stand der Technischen Anleitung Siedlungsabfall entsprechen, nicht mehr betrieben werden. Da diese Regelung vom März des vergangenen Jahres bereits zum 01.06.2005 gilt, müssen Landkreise und kreisfreie Städte neue Entsorgungsvereinbarungen abschließen. Umweltministerin Petra Wernicke: "Wer jetzt noch zögert, für den wird die verbleibende Zeit knapp." Deshalb hat Wernicke in einem Brief an die betreffenden Landräte und Vorsitzenden der Kreistage nachdrücklich auf die Situation aufmerksam gemacht und zum Handeln aufgerufen. Für die Ministerin ist nicht nachvollziehbar, warum einige Landkreise und kreisfreien Städte die Ausschreibungsverfahren noch nicht eingeleitet haben. Wernicke verweist darauf, dass die Verzögerung beim Abschluss neuer Entsorgungsvereinbarungen und bei der Schaffung notwendiger Behandlungskapazitäten Auswirkungen auf die Kostenbelastung der Bürger haben könnte. Wernicke: "Ziel muss es aber gerade sein, im Interesse der Bürger, der Industrie und des Gewerbes die Entsorgungskosten zu minimieren." Zugleich betonte die Umweltministerin, dass trotz des Zeitdrucks das Land nicht vorschreiben wird, wie das Verfahren geführt werden soll. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Umweltministerin auf Siedlungsabfalltagung in Magdeburg "Keine teuren Insellösungen"

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 113/02 Magdeburg, den 12. Juni 2002 Umweltministerin auf Siedlungsabfalltagung in Magdeburg "Keine teuren Insellösungen" Auf der diesjährigen Siedlungsabfalltagung, die heute in Magdeburg beginnt, hat Umweltministerin Petra Wernicke die Kommunen aufgefordert, umgehend die Weichen für die "Abfall-Landschaft 2005" zu stellen: "Der Countdown läuft." Ab Juni 2005 dürfen Abfälle wegen der neuen Abfallablagerungsverordnung des Bundes nicht mehr unbehandelt deponiert werden. Nicht zukunftsfähige Deponien müssen geschlossen werden. Die Abfallentsorgung ist Aufgabe der Kommunen. Bislang existiert in Sachsen-Anhalt keine Anlage für die vorgeschriebene Vorbehandlung der Abfälle. Möglich sind Müllverbrennungs- oder mechanisch- biologische Anlagen. Wegen der notwendigen Bauzeit und Probebetrieb für die Anlagen drängt Wernicke die Kommunen, die Ausschreibungsverfahren ihrer Abfallmengen zügig voran zu bringen. "Weiteres Abwarten ist risikoreich." Die Kommunen sollten ihre Eigeninteressen zurückstellen und teure Insellösungen vermeiden. Bisher ist nur im Norden Sachsen-Anhalts eine echte Kooperation von Kommunen gelungen. Die Landesregierung will Standorte, Verfahren (Müllverbrennung oder mechanisch biologische Entsorgung) und Kapazität der Anlagen nicht vorgeben. Kommunen und Anlagenbetreiber sollten allein nach marktwirtschaftlichen Erwägungen entscheiden. Wernicke: "Das Hauptziel müssen erträgliche Müllgebühren sein." Die Ministerin rechnet für die Zukunft mit einem weiteren Rückgang kommunaler Tätigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung. Die Kommunen werden sich danach auf den Kernbereich kommunaler Daseinsfürsorge - die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten - konzentrieren. Für Logistikleistungen wie Sammlung und Transport der Abfälle sei eine weitere Privatisierung sinnvoll. Insbesondere die Entsorgung von Gewerbeabfällen wird zu einem wachsenden privaten Entsorgungsmarkt führen. Die Tagung der Siedlungsabfallwirtschaft veranstaltet das Ministerium für Land-wirtschaft und Umwelt gemeinsam mit der Otto- von Guericke Universität. Ein-geladen sind private und kommunale Abfallwirtschaftsunternehmen, Behörden, Forschungseinrichtungen, Ingenieurbüros und Abfalltechnikunternehmen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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