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Die Regelung von Abfallentsorgungspflichten und -rechten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Verkehr

Das Projekt "Die Regelung von Abfallentsorgungspflichten und -rechten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Verkehr" wird/wurde gefördert durch: Universität Kassel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesamthochschule Kassel, Fachbereich 6 Angewandte Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft - FPN Arbeitsforschung und Raumentwicklung.Es sollen zunaechst Hypothesen entwickelt und geprueft werden, wie die Neuregelung der Entsorgungspflichten und -rechte entwickelt und geprueft werden, wie die Neuregelung der Entsorgungspflichten und -rechte durch das KrW-/AbfG (insbesondere Paragraphen 4, 5, 10-18) in die Praxis umgesetzt werden wird, insbesondere ob private Entsorgungstraeger nach dem KrW-/AbfG (Paragraphen 17, 18) gebildet werden und in welcher Weise diese Entsorgungs-Funktionen uebernehmen werden. Diese Neuregelung und ihre zu erwartende Umsetzung sollen diskutiert werden unter den besonderen Aspekten a) inwieweit sie positiv in Richtung Abfallvermeidung/-verwertung wirken, b) ob sie eine Zunahme von Abfalltransporten induzieren oder verstaerken. Schliesslich sollen Vorschlaege zur institutionellen Ausgestaltung kooperativer Ansaetze zur Abfallvermeidung/-entsorgung durch mehrere Unternehmen entsprechend den neuen rechtlichen Moeglichkeiten eroertert werden.

Abfallrechtliche Produktverantwortung

Das Projekt "Abfallrechtliche Produktverantwortung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Institut für Umwelt- und Planungsrecht.Die Einfuehrung der abfallrechtlichen Produktverantwortung durch den dritten Teil des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Paragraphen 22-26 KrW-/AbfG) stellt einen der Kernpunkte der Novellierung des Abfallrechts dar. Mit der Einfuehrung einer abfallrechtlichen Produktverantwortung wird das politische Ziel verfolgt, die Moeglichkeiten von Vermeidung und Verwertung von Abfaellen zu nutzen und im Endergebnis moeglichst wenig Abfaelle bei der umweltvertraeglichen Beseitigung zufuehren zu muessen. Das Projekt untersucht die rechtlichen Bedingungen, unter denen Hersteller und Vertreiber verpflichtet werden koennen, Produktverantwortung umzusetzen.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben. Abfallwirtschaft in Deutschland Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland. Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte EU-Abfallrahmenrichtlinie . Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt. Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete Abfallvermeidungsprogramm des Bundes verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien. Mit dem „ Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung “ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen. Von der Beseitigung zum Kreislauf Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle. Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie: Vermeidung von Abfällen Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen Recycling von Abfällen Sonstige Verwertung von Abfällen (energetische Verwertung, Verfüllung von Abgrabungs- oder Abbaustätten, etc.) Beseitigung von Abfällen. Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz ( §10 Abs. 1 ElektroG ) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz ( §11 Abs. 1 BattG ) für Altbatterien und Akkumulatoren. Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen. Das ⁠ Netto-Abfallaufkommen ⁠ in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik. Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das ⁠UBA⁠ gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz. Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das ⁠ UBA ⁠ gezielt den Transfer von Wissen und Technologien. Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der ⁠UNEP⁠ und der EU-Kommission

Planfeststellungsverfahren für die Änderung der Deponie der Firma FISCHER Weilheim GmbH & Co. KG am bisherigen Deponiestandort in 72119 Ammerbuch-Altingen

Durch die Firma FISCHER Weilheim GmbH & Co. KH, Weilheim a. d. Teck, die im Gipsbruch in 72119 Ammerbuch-Altingen, Landkreis Tübingen, nordöstlich von Altingen, eine seit dem 12.12.2011 planfestgestellte Deponie der Deponieklasse 0 betreibt, wurde mit Antrag vom 28.07.2021 die wesentliche Änderung der Deponie durch Verfüllung eines zusätzlichen Verfüllvolumens von 857.000 m³ beantragt. Für das Vorhaben musste vom Landratsamt Tübingen als zuständiger Abfallrechtsbehörde ein Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrWG) in Verbindung mit der Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt werden. Mit Beschluss vom 30.11.2022 hat das Landratsamt Tübingen den Plan für die wesentliche Änderung der Deponie mit folgenden Maßgaben festgestellt: Die maximal zugelassene Höhe der Deponie bis zur Oberkante der Rekultivierungsschicht beträgt 428 m üNN, die räumliche Ausdehnung der zu verfüllenden 10 Bauabschnitte beträgt insgesamt 133.300 m², die Gesamtfläche der Deponie umfasst 165.000 m² und die jährliche Ablagerungsmenge liegt bei 180.000 t / 100.000 m³.

Der 'ordre public Vorbehalt' in Art. 36 EWG-Vertrag und seine Bedeutung fuer das nationale Umweltrecht am Beispiel des Abfallrechts

Das Projekt "Der 'ordre public Vorbehalt' in Art. 36 EWG-Vertrag und seine Bedeutung fuer das nationale Umweltrecht am Beispiel des Abfallrechts" wird/wurde gefördert durch: Bundesminister des Innern,Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Prof.Dr.jur. Dietrich Rauschning.Im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Aenderung des Abfallbeseitigungsgesetzes (BT Drucks, 10/849) und den Beratungen ueber eine Richtlinie der Kommission ueber grenzueberschreitende Abfallbeseitigung ist streitig, ob die nationalen Regelungen mit EG-Recht vereinbar sind. Das Gutachten soll am Beispiel des Abfallrechts untersuchen: - Abfallbegriff und Freiheit des Warenverkehrs/Dienstleistungsfr., - Bedeutung von Art. 36 EWG-Vertrag fuer nationale umweltfreundliche Regelungen wie Anschluss- und Benutzungszwang, Export-, Import- und Transitrestriktionen. Die Rechtsprechnung des EUGH ist in die Untersuchung einzubeziehen. Die Untersuchungsergebnisse sollen allgemein fuer umweltrechtliche Fragestellungen dargestellt werden.

Biogas aus Algen - Nutzung mariner Algenbiomasse zur Biogasproduktion

Das Projekt "Biogas aus Algen - Nutzung mariner Algenbiomasse zur Biogasproduktion" wird/wurde gefördert durch: European Regional Development Fund (EFRE) / Freie Hansestadt Bremen - Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr / Phytolutions GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Jacobs University Bremen gGmbH.Das sich auf den Deichen und im Deichvorland bei auflandigem Wind ablagernde Material, Treibsel oder Teek genannt, besteht aus Pflanzenteilen, Holz und Müll. Es muss von der Grasnarbe entfernt werden und unterliegt der Abfallentsorgungsverordnung. Das Material wird entweder verbrannt, kompostiert, deponiert oder - seit Kurzem - in Biogasanlagen verwertet. Hierbei ist die Ausbeute an Gas jedoch bisher relativ gering. Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll untersucht werden, ob sich die Gasproduktion in der Biogasanlage durch eine Vorbehandlung des Treibselgutes erhöhen lässt. Die Kooperationspartnerin, phytolutions GmbH, hat eine Methode zur Reinigung des Treibsels von anhaftendem Sand entwickelt und kann entsprechend vorbereitetes Material anbieten. An der JUB soll eine Anlage im Pilotmaßstab konstruiert und getestet werden, um u. a. zu untersuchen, ob ein saurer Aufschluss mit Rauchgaskondensat aus einem Kraftwerk geeignet ist, die Verwertung in der Biogasanlage zu verbessern.

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltvertäglichen Beseitigung von Abfällen.

Arbeitsgespräch 'Erfahrungsaustausch nach elf Jahren Vollzug der EG-AbfVerbrV und des AbfVerbrG am 22. und 23.9.2005 im UBA

Das Projekt "Arbeitsgespräch 'Erfahrungsaustausch nach elf Jahren Vollzug der EG-AbfVerbrV und des AbfVerbrG am 22. und 23.9.2005 im UBA" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt.

Altholz - Eine Gefahr fuer den Rohholzabsatz?

Das Projekt "Altholz - Eine Gefahr fuer den Rohholzabsatz?" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Gesellschaft für Holzforschung / Holzabsatzfonds - Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Department für Biologie, Zentrum Holzwirtschaft, Ordinariat für Mechanische Holztechnologie und Institut für Holzphysik und Mechanische Technologie des Holzes der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft.Das durch das KrW-/AbfG novellierte Abfallrecht raeumt der Verwertung von Abfaellen Vorrang vor der Beseitigung ein mit dem Ziel, Kreislaufwirtschaft zu foerdern und natuerliche Ressourcen zu schonen. Altholz wandelt sich dadurch potentiell vom Abfall zum Rohstoff. Aufgrund der vielfaeltigen Veredlungstiefen und Nutzungen von Holz sowie der zahlreichen Verbundstoffe aus Holz ist aber von unterschiedlich starkem Eintrag holzfremder Stoffe auszugehen, wobei vor allem Klebern, Beschichtungen und Holzschutzmitteln besondere Bedeutung zukommt. Eine dem Eintrag holzfremder Stoffe entsprechende moegliche Grobklassifizierung fuer Altholz bzw. Holzabfaelle ergibt drei Gruppen: 'nicht behandelte, 'behandelte und 'schaedlich verunreinigte Holzabfaelle. Diese auf potentielle Belastung ausgerichtete Gruppierung soll Hinweise bzw. Vorgaben fuer eine sinnvolle Verwertung, fuer die zur Verwertung notwendigen Aufbereitungsmassnahmen bzw. fuer den einzuschlagenden Beseitigungsweg liefern. Die dominanten Beurteilungskriterien sind dabei vorwiegend oekologische Aspekte, die dem Ziel der Daseinsvorsorge verpflichtet sind. Bei der Beurteilung des Potentials von Altholz bzw. von Holzabfaellen als Rohstoff spielen aber auch technische und wirtschaftliche Faktoren eine bedeutende Rolle. So sind die Chancen eines (neuen) Rohstoffs auf dem technisch relevanten Markt nur bei Kenntnis der Kosten zu beurteilen. Zusaetzlich ist der potentiellen Menge grosse Bedeutung zuzumessen. Schaetzungen des jaehrlichen Altholzaufkommens in Deutschland reichen von 4-25 Mio Tonnen. Aus dem zuvor genannten ergibt sich der Rahmen des vorliegenden Projektes, das mit der Charakterisierung des Altholzaufkommens nach Menge und Zusammensetzung wesentlich zur Analyse der Substitutionsbeziehungen zwischen den Maerkten fuer Altholz und den relevanten Holzmaerkten beitragen soll.

Untersuchungen zur Entsorgung und Typisierung von Strahlschutten auf der Grundlage des 'Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfaellen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG)'

Das Projekt "Untersuchungen zur Entsorgung und Typisierung von Strahlschutten auf der Grundlage des 'Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfaellen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG)'" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).Im Projekt Nr.92 201/N5 wurden u.a. die Moeglichkeiten des Marktes zur Verminderung und Verwertung von Strahlmittelrueckstaenden aus Korrosionsschutzmassnahmen an Brueckenteilen untersucht und im Schlussbericht exemplarisch dargestellt. Bei den Untersuchungen zeigte sich, dass sich in den letzten Jahren einerseits ein grosse Zahl von Firmen am Markt etabliert haben, die Abfallentsorgungen (Verwertung oder Beseitigung) durchfuehren, andererseits eine einheitliche Regelung ueber Verwertungskriterien nicht existiert und zur Zeit auch nicht erstellt werden kann. Trotz des neuen, seit dem 07.10.1996 geltenden 'Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfaellen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG)' werden die jeweilige Art der Entsorgung und die jeweiligen Abfallannahmebedingungen weitgehend vom Markt geregelt. Das KrW-/AbfG flankierende Regelungen, wie - Verordnung zur Bestimmung von besonders ueberwachungsbeduerftigen Abfaellen (Bestimmungsverordnung besonders ueberwachungsbeduerftiger Abfaelle-BestbueAbfV) vom 10.9.96, - Verordnung zur Bestimmung von ueberwachungsbeduerftigen Abfaellen zur Verwertung (BestueVAbfV) vom 10.9.96, - Verordnung zur Einfuehrung des Europaeischen Abfallkatalogs (EAK-Verordnung-EAKV) vom 13.9.96 enthalten die Strahlschutte betreffenden erforderlichen Regelungen nicht oder befinden sich wie die TA Abfall noch in der Ueberarbeitung. Den Strassenbauverwaltungen muessen daher Hilfestellungen gegeben werden u.a. durch eine entsprechende Praezisierung der Regelungen, eine Marktanalyse und gegebenenfalls eine neue Typisierung der Strahlschutte der am haeufigsten verwendeten Beschichtungssysteme.

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