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3R-Studie - Reduce, Reuse, Recycle für die G8-Staaten

bifa hat ein Vorhaben für die G8- Staaten bearbeitet, in dem die Entwicklungen in Deutschland innerhalb der neun Handlungsfelder ( Actions ) des Kobe 3R Action Plan dargestellt werden. Mit der 3R-Initiative beabsichtigen die G8-Staaten seit 2004 eine bessere Verankerung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen durch die stärkere Förderung der drei Prinzipien Reduce, Reuse, Recycle , abgekürzt 3R , in den nationalen Abfallwirtschaftspolitiken. Im Rahmen der Beauftragung untersuchte bifa, welche Punkte aus dem Kobe 3R Action Plan bereits hinreichend durch bestehende Entwicklungen bzw. ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind, bei welchen Aktionen noch Lücken bestehen und wie diese Lücken gefüllt werden können. Legt man die drei Zielsetzungen des Kobe 3R Action Plan und die ihnen zugeordneten Handlungsfelder als Prüfraster über die deutsche Abfallwirtschaftspolitik, lässt sich ein sehr hoher Erfüllungsgrad feststellen. Ein erheblicher Teil der vorgeschlagenen Handlungsoptionen war in Deutschland bereits vor 2008 durch konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Für einen anderen Teil wiederum lässt sich der Ursprung, z. B. in Form eines ersten Gesetzentwurfs, auf die Zeit vor 2008 zurückdatieren, die Umsetzung durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aber fand 2008-2011 statt. Einige Regelungen setzen Richtlinien oder Verordnungen der EU, die ihrerseits zum Teil auf Bestrebungen Deutschlands hin zustande kamen, in nationales Recht um. Mit dem in einer fortgeschrittenen Version vorliegenden Entwurf eines novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vollzieht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer Abfallwirtschaft, deren Markenzeichen insbesondere eine hohe Ressourceneffizienz ist. Dennoch verbleiben Optimierungspotenziale, zu deren Ausschöpfung bifa Vorschläge für das Bundesumweltministerium erarbeitet hat. Im Zuge des Projekts analysierte bifa u. a. die Importe und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Der Saldo hat sich den bifa-Analysen zufolge seit 1998 umgekehrt: Wurden 1998 noch etwa doppelt so viel notifizierungspflichtige Abfälle exportiert wie importiert, hat sich der Import seitdem vervierfacht und die Exporte sind sogar leicht gesunken. Ein wichtiger Grund ist die Verfügbarkeit von Behandlungs- und Verwertungskapazitäten von hoher Leistungsfähigkeit in Deutschland. Die Schadstoffentfrachtung von Abfällen aus Ländern mit einer wenig entwickelten Entsorgungsinfrastruktur führt jedoch innerhalb der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu Kontroversen. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.

Europaeisches Umweltstrafrecht

In der Funktion des Projektleiters Heine als Sachverstaendiger beim Europarat bei der Erarbeitung einer Konvention zum europaeischen Umweltstrafrecht wurde die Anregung europaeischer Institutionen aufgegriffen, die europaeischen Rechtsetzungsaktivitaeten auf dem Gebiete des strafrechtlichen Umweltschutzes wissenschaftlich zu begleiten. Es geht um die Auslotung von Moeglichkeiten der europaeischen Strafrechtsangleichung, und zwar nicht nur bei einzelnen Deliktsformen, wie z B Abfalltourismus oder grenzueberschreitender Umweltkriminalitaet, sondern auch bei Fragen nach den allgemeinen Voraussetzungen strafrechtlicher Verantwortlichkeit.

Industrie und Gewerbe - Genehmigungsverfahren

Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten des Immissionsschutzes Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Abfallentsorgungsanlagen rechtliche Grundsatzangelegenheiten für genehmigungsbedürftige Anlagen sowie die Koordinierung der Planverfahren Auskünfte kann Ihnen Frau Thiele unter der Rufnummer (030) 9025-2284 geben. Technische Angelegenheiten des Immissionsschutzes und der Abfallentsorgung Fragen der Luftreinhaltung und Abfallentsorgung bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen dazu gehörende Grundsatzangelegenheiten Grundsatz- und Einzelangelegenheiten beim Vollzug der Störfallverordnung Notfallplanung und dem Katastrophenschutz bei BImSchG-Anlagen. Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer (030) 9025-2300 oder per E-Mail . Stoffströme bei der Abfallentsorgung Genehmigung und Kontrolle von Sonderabfällen, Nachweisverfahren, Erfassung aller Abfallerzeuger, Erfassung und Kontrolle von Begleitscheinen, Kontrolle von Entsorgungs-/ Sammelentsorgungsnachweisen, Transport- und Maklergenehmigungen, Notifizierungen für Im- und Exporte von Abfällen, Entsorgungsfachbetriebe, Fachkundelehrgänge für Abfall, Abfalleinstufungen für Verwertungs-/ Beseitigungsverfahren (Boden/Bauschutt), Vollzug der BattVO, Vollzug der AltautoVO mehr bei Abfallentsorgung Auskünfte kann Ihnen Herr Berger unter der Rufnummer (030) 9025-2192 geben. Weiterführende Informationen finden Sie im Themenbereich Industrie und Gewerbe.

Abfallverbringung Übergangsvorschriften der neuen Abfallverbringungsverordnung Das Abfallverbringungsgesetz Zuständige Behörden Kontrollplan nach EU-Abfallverbringungsverordnung Informationen - Englisch

Die grenzüberschreitende Abfallverbringung wird seit dem 12.7.2007 die EG-Verordnung Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung) geregelt. Am 30.04.2024 wurde die neue Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen im Amtsblatt der EU verkündet. Diese trat am 20.05.2024 in Kraft. Aufgrund der umfangreichen Änderungen gegenüber der bestehenden  Abfallverbringungsverordnung 1013/2006 sind große Teile der Verordnung erst ab dem 21.05.2026 anzuwenden. Dadurch wird allen betroffenen Behörden, Verbringern, Empfängern Transporteuren und anderen Akteuren Zeit eingeräumt, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Die wichtigsten Neuerungen der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 betreffen folgende Aspekte: Umstellung von papiergebundenem auf elektronischen Datenaustausch zwischen Behörden sowie Behörden und Wirtschaftsteilnehmenden Anpassung und Konkretisierung der Regelungen zum Notifizierungsverfahren und zu den allgemeinen Informationspflichten für grün gelistete Abfälle an den elektronischen Datenaustausch Erschwerte Verbringung von Abfällen zur Beseitigung zwecks Förderung der Verwertung von Abfällen in den Erzeugerstaaten Verbesserung der Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen durch eine stärkere Zusammenarbeit der EU-Staaten und strengere Regelungen u.a. zur Prüfung von Verwertungsanlagen in Drittstaaten durch Notifizierende in der EU Strengere Anforderungen an den Export von Abfällen aus der EU zur Vermeidung der Verlagerung europäischer Abfallprobleme in Drittstaaten, u.a. Verbot des Exports von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Staaten Weiterführende Informationen und Ressourcen zu folgenden Themen finden Sie auf den Themenseiten des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes : rechtliche und fachliche Grundlagen sowie Statistiken zur Abfallverbringung, ergänzenden Vorschriften der EG-Verordnung Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr grün gelisteter Abfälle in Nicht-OECD-Staaten, Änderungen und Ergänzungen der EG-Verordnung Nr. 1013/2006 (Formulare, Ausfüllanleitungen), von der LAGA verabschiedeten Vollzugshilfen zur Abfallverbringungsverordnung bzw. eine Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Überwachungsbehörden. Im Zusammenhang mit der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 sind für neue und bestehende Verbringungen und Notifizierungen folgende Übergangsvorschriften zu beachten: Anwendung der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 ab 21.05.2026, Ausfuhr von Abfällen der grünen Liste in Nicht-OECD-Staaten bis 21.05.2027 nach alter Staatenliste , danach nach einer neuen Staatenliste der EU-Kommission, Generelles Verbot des Exports von Kunststoffabfällen (Abfallcode B3011 bzw. EU3011) in Nicht-OECD-Staaten ab 21.11.2026, Anwendung der Abfallverbringungsverordnung (EG) 1013/2006 auf notifizierte Verbringungen mit Empfangsbestätigung der Empfängerbehörde vor 21.5.2026 mit Abschluss der Verbringung bis 21.05.2027, Abschluss von Verbringungen mit bestehenden Vorabzustimmung bis 21.05.2029. Die europäischen Rechtsgrundlagen werden durch das am 28.07.2007 in Kraft getretene Abfallverbringungsgesetz ergänzt und konkretisiert. Die Regelungen des Abfallverbringungsgesetzes und seiner untergesetzlichen Regelungen (Abfallverbringungsbußgeldverordnung, Abfallverbringungsgebührenverordnung, Zollstellen, bilaterale Vereinbarungen) können ebenfalls auf den Seiten des BMU eingesehen werden. Zur Erläuterung der Vorschriften des Abfallverbringungsgesetzes und der EG-Verordnung Nr. 1013/2006 wurde in Sachsen-Anhalt die "Vollzugshilfe zur Abfallverbringung", veröffentlicht als LAGA-Mitteilung 25 (Stand Mai 2017), verbindlich eingeführt. Aktuell befindet sich die LAGA M25 in Überarbeitung, um an die novellierte Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 angepasst zu werden. Notifizierungen oder Anzeigen für die Verbringung von Abfällen der grünen Liste von und nach Sachsen-Anhalt obliegen - dem Landesverwaltungsamt (LVwA) für alle Entsorgungsarten außer Untertagedeponien und Bergversatz und - dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) für Untertagedeponien und Bergversatz. Für den Transit von Abfällen durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Seit dem  01.09.2001 gilt der Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abfallverbringungsgesetz. Damit wird der Ländervollzug zur Rückführung verbrachter Abfälle in bestimmten Fällen (z.B. bei Zuständigkeit mehrerer Landesbehörden) vereinfacht, indem die Vollzugszuständigkeit beim Land Baden-Württemberg gebündelt wird. Dort zuständig ist derzeit die SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH . Nach § 11a des Abfallverbringungsgesetzes in Verbindung mit Art. 50 Abs. 2a der Abfallverbringungsverordnung (EG) 1013/2006 haben die Mitgliedsstaaten für ihren Zuständigkeitsbereich Kontrollpläne für Kontrollen gemäß § 11 Abs. 1 und 2 des Abfallverbringungsgesetzes zu erstellen. In Sachsen-Anhalt ist hierfür das LVwA zuständig. Der aktuelle Kontrollplan des Landes Sachsen-Anhalt (Stand März 2024) ist auf  der Webseite des Landesverwaltungsamtes zu finden. Die Informationen dieser Seite werden hier in die englischer Sprache veröffentlicht. Information about Transboundary shipments of waste in english you can find here .

Umweltwirtschaft und grüne Zukunftsmärkte

<p>Umweltwirtschaft und grüne Zukunftsmärkte</p><p>Umweltschutz ist nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Deutsche Umweltschutzgüter sind in allen Weltregionen und über alle Umweltschutzbereiche hinweg gefragt. Die Weltmärkte für Umwelt- und Effizienztechnologien weisen Wachstum auf und für die Unternehmen werden Energie-, Rohstoff- und Materialeffizienz zu einem immer wichtiger werdenden Wettbewerbsfaktor.</p><p>Umweltwirtschaft in Deutschland</p><p>Die Umweltwirtschaft ist eine Querschnittsbranche, die alle Unternehmen erfasst, die Umweltschutzgüter und -dienstleistungen anbieten. Deutsche Unternehmen produzierten im Jahr 2021 Güter im Wert von 90,6 Milliarden Euro, die für Umweltschutzzwecke eingesetzt werden können<strong>.</strong>Das entspricht 6,2 % der gesamten Industrieproduktion (siehe Tab. „Produktion von potenziellen Umweltschutzgütern in Deutschland nach Umweltbereichen“).</p><p>Güter, die dem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ dienen können, stellen mit 47,5 % des Produktionsvolumens erneut den mit Abstand größten Umweltbereich. Hierzu gehören beispielsweise Windenergie- und Solaranlagen.</p><p>Potenzielle Umweltschutzgüter können Umweltschutzzwecken dienen, aber auch andere Funktionen erfüllen. Dazu gehören Güter wie Luft- oder Abwasserfilter oder Rotorblätter für Windkraftanlagen, die ausschließlich für Umweltschutzzwecke eingesetzt werden. Es werden auch Güter einbezogen, die sowohl im Umweltschutz, aber auch zu anderen Zwecken eingesetzt werden können, wie beispielsweise Pumpen, Leitungen oder Mess-, Steuer- und Regelgeräte. Aufgrund ihres Querschnittcharakters basieren die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/weiterentwicklung-der-abgrenzung-der">wirtschaftlichen Daten zu Umweltwirtschaft</a>auf verschiedenen Klassen der Produktions- und Außenhandelsstatistik.</p><p>Produktion potenzieller Umweltschutzgüter nach Wirtschaftszweigen</p><p>Ein Blick auf die sektorale Aufteilung zeigt, dass fast die Hälfte aller Umweltschutzgüter in nur zwei Wirtschaftszweigen produziert wurde: dem Maschinenbau und dem Sektor Gummi- und Kunststoffwaren (siehe Abb. „Produktion von potenziellen Umweltschutzgütern nach Wirtschaftszweigen 2021“). Beide Wirtschaftszweige sind für mehrere Umweltbereiche von Bedeutung. So machen Maschinenbauerzeugnisse 42,9&nbsp;% der Produktion von Gütern zur Luftreinhaltung, 36,0&nbsp;% der Produktion von Gütern für Erneuerbare Energie, und 34,7&nbsp;% der Produktion von Gütern zur Abfallbehandlung aus. Gummi-und Kunststoffwaren sind besonders in der Produktion von Gütern für die Energieeffizienz (40,1&nbsp;%), im Abfallbereich (28,4&nbsp;%) und zur Abwasserbehandlung (24,8&nbsp;%) wichtig.</p><p>Gesamt: 89,1 Milliarden Euro</p><p>Umweltwirtschaft im internationalen Wettbewerb</p><p>Im Jahr 2021 hat die deutsche Wirtschaft Umweltschutzgüter im Wert von 65 Milliarden Euro exportiert. Das entspricht einem Welthandelsanteil von 12,0 %. Deutschland liegt damit an zweiter Position hinter China mit einem Welthandelsanteil von 20 % (siehe Abb. „Welthandelsanteile der größten Anbieter von potenziellen Umweltschutzgütern“).</p><p>Chinas Anteil am internationalen Handel mit potenziellen Umweltschutzgütern hat sich seit 2002 mehr als verdreifacht. Auch andere aufholende Volkswirtschaften gewinnen als Anbieter an Bedeutung.</p><p>* Abfall, Wasser, Luft, MSR, Lärmschutz, Klimaschutz ** inkl. Hongkong.<br>Der Welthandelsanteil eines Landes ist berechnet als der Anteil seiner Ausfuhren an den Weltausfuhren in Prozent<p>„Grüne Zukunftsmärkte“ als Wirtschaftsfaktor</p><p>Umweltschutz hat nicht nur durch die Produktion von Umweltschutzgütern Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Er entwickelt sich zunehmend auch zu einem Kernthema in den „klassischen“ Wirtschaftszweigen wie beispielsweise dem Automobil- oder Maschinenbau. Der Einsatz von Umwelt- und Effizienztechnologien gewinnt an Bedeutung und entscheidet wesentlich über die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Für diese „grünen Zukunftsmärkte“ wird ein durchschnittliches jährliches Wachstum des globalen Marktvolumens bis 2030 von mehr als sieben Prozent vorausgesagt (<a href="https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/wirtschaft/ueberblick-wirtschaft">GreenTech-Atlas</a>).</p><p>Grüne Zukunftsmärkte haben eine Schlüsselrolle für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschheit und die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse. Zudem sind sie wirtschaftlich besonders bedeutsam. Die sieben grünen Zukunftsmärkte sind:</p><p>Diese Leitmärkte der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz sind weit über den Nischenstatus hinaus gewachsen. Sowohl in Deutschland als auch weltweit hat das Marktvolumen der grünen Zukunftsmärkte zugenommen. Im Jahr 2020 betrug das globale Marktvolumen nach Schätzungen von Roland Berger Consulting 4,6 Billionen Euro, 2016 waren es noch 3,2 Billionen Euro. Die vorliegenden Prognosen des Umwelttechnologie-Atlas<a href="https://www.rolandberger.com/publications/publication_pdf/roland_berger_greentech_atlas_2.pdf">„GreenTech-Atlas”</a>gehen von einem weiteren Anstieg des Marktvolumens aus. Die Methodik zur ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Prognose#alphabar">Prognose</a>⁠ der Marktvolumen ist im GreenTech-Atlas auf S. 19 beschrieben.</p><p>Weitere Informationen und Literaturhinweise</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-umweltwirtschaft-in-deutschland-produktion">Die Umweltwirtschaft in Deutschland (2023)</a><br>Weiterentwicklung der Abgrenzung der Umweltwirtschaft

Export von Gütern in das Ausland nach Art - Jahr - regionale Tiefe: Bundesländer

Teil der Statistik "Export und Abgabe" Erläuterung Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und privaten Haushalten und liefern Daten zu einer Vielfalt an Themen – wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Gase, Rohstoffe und Materialflüsse, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser. Grundlage dafür ist das international vereinbarte System of Environmental-Economic Accounting (SEEA), welches einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen verwendet. Damit werden wichtige statistische Informationen zur Umwelt und Nachhaltigkeit für die Gesellschaft, die politische Diskussion und das Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen geliefert. Die UGRdL zählt aus folgenden Gründen zum Zusatzangebot der Regionaldatenbank (Ergänzung des Regio-Stat-Angebots) und wird daher durch ein „Z“ im Tabellencode gekennzeichnet: 1. Die Ergebnisse liegen meistens nur bis zur Ebene der Bundesländer vor. 2. Aus methodischen Gründen (Nichtadditivität einiger Aggregate) werden Ergebnisse nicht nur für die einzelnen Bundesländer und Deutschland, sondern auch für die Stadtstaaten und alle Bundesländer zusammen (Summe der Länder) ausgewiesen. Methodische Erläuterungen und das Glossar finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/glossar-und-methoden Mit dem Dashboard der UGRdL unter https://www.giscloud.nrw.de/ugrdl-dashboard.html können Sie ausgewählte Indikatoren und deren Entwicklung in den Bundesländern vergleichen. Mit der Status- und Trendanalyse unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/status-und-trendanalyse bieten die UGRdL darüber hinaus eine Methode für objektive und statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung von Umweltindikatoren. Weitere Informationen zu den UGRdL finden Sie im Statistikportal des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl. Kontakt: ugrdl@it.nrw.de

Export von Rohstoffen in das Ausland nach Art - Jahr - regionale Tiefe: Bundesländer

Teil der Statistik "Export und Abgabe" Erläuterung Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und privaten Haushalten und liefern Daten zu einer Vielfalt an Themen – wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Gase, Rohstoffe und Materialflüsse, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser. Grundlage dafür ist das international vereinbarte System of Environmental-Economic Accounting (SEEA), welches einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen verwendet. Damit werden wichtige statistische Informationen zur Umwelt und Nachhaltigkeit für die Gesellschaft, die politische Diskussion und das Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen geliefert. Die UGRdL zählt aus folgenden Gründen zum Zusatzangebot der Regionaldatenbank (Ergänzung des Regio-Stat-Angebots) und wird daher durch ein „Z“ im Tabellencode gekennzeichnet: 1. Die Ergebnisse liegen meistens nur bis zur Ebene der Bundesländer vor. 2. Aus methodischen Gründen (Nichtadditivität einiger Aggregate) werden Ergebnisse nicht nur für die einzelnen Bundesländer und Deutschland, sondern auch für die Stadtstaaten und alle Bundesländer zusammen (Summe der Länder) ausgewiesen. Methodische Erläuterungen und das Glossar finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/glossar-und-methoden Mit dem Dashboard der UGRdL unter https://www.giscloud.nrw.de/ugrdl-dashboard.html können Sie ausgewählte Indikatoren und deren Entwicklung in den Bundesländern vergleichen. Mit der Status- und Trendanalyse unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/status-und-trendanalyse bieten die UGRdL darüber hinaus eine Methode für objektive und statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung von Umweltindikatoren. Weitere Informationen zu den UGRdL finden Sie im Statistikportal des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl. Kontakt: ugrdl@it.nrw.de

Export von Halbwaren in das Ausland nach Art - Jahr - regionale Tiefe: Bundesländer

Teil der Statistik "Export und Abgabe" Erläuterung Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und privaten Haushalten und liefern Daten zu einer Vielfalt an Themen – wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Gase, Rohstoffe und Materialflüsse, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser. Grundlage dafür ist das international vereinbarte System of Environmental-Economic Accounting (SEEA), welches einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen verwendet. Damit werden wichtige statistische Informationen zur Umwelt und Nachhaltigkeit für die Gesellschaft, die politische Diskussion und das Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen geliefert. Die UGRdL zählt aus folgenden Gründen zum Zusatzangebot der Regionaldatenbank (Ergänzung des Regio-Stat-Angebots) und wird daher durch ein „Z“ im Tabellencode gekennzeichnet: 1. Die Ergebnisse liegen meistens nur bis zur Ebene der Bundesländer vor. 2. Aus methodischen Gründen (Nichtadditivität einiger Aggregate) werden Ergebnisse nicht nur für die einzelnen Bundesländer und Deutschland, sondern auch für die Stadtstaaten und alle Bundesländer zusammen (Summe der Länder) ausgewiesen. Methodische Erläuterungen und das Glossar finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/glossar-und-methoden Mit dem Dashboard der UGRdL unter https://www.giscloud.nrw.de/ugrdl-dashboard.html können Sie ausgewählte Indikatoren und deren Entwicklung in den Bundesländern vergleichen. Mit der Status- und Trendanalyse unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/status-und-trendanalyse bieten die UGRdL darüber hinaus eine Methode für objektive und statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung von Umweltindikatoren. Weitere Informationen zu den UGRdL finden Sie im Statistikportal des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl. Kontakt: ugrdl@it.nrw.de

Export von Fertigwaren in das Ausland nach Art - Jahr - regionale Tiefe: Bundesländer

Teil der Statistik "Export und Abgabe" Erläuterung Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und privaten Haushalten und liefern Daten zu einer Vielfalt an Themen – wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Gase, Rohstoffe und Materialflüsse, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser. Grundlage dafür ist das international vereinbarte System of Environmental-Economic Accounting (SEEA), welches einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen verwendet. Damit werden wichtige statistische Informationen zur Umwelt und Nachhaltigkeit für die Gesellschaft, die politische Diskussion und das Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen geliefert. Die UGRdL zählt aus folgenden Gründen zum Zusatzangebot der Regionaldatenbank (Ergänzung des Regio-Stat-Angebots) und wird daher durch ein „Z“ im Tabellencode gekennzeichnet: 1. Die Ergebnisse liegen meistens nur bis zur Ebene der Bundesländer vor. 2. Aus methodischen Gründen (Nichtadditivität einiger Aggregate) werden Ergebnisse nicht nur für die einzelnen Bundesländer und Deutschland, sondern auch für die Stadtstaaten und alle Bundesländer zusammen (Summe der Länder) ausgewiesen. Methodische Erläuterungen und das Glossar finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/glossar-und-methoden Mit dem Dashboard der UGRdL unter https://www.giscloud.nrw.de/ugrdl-dashboard.html können Sie ausgewählte Indikatoren und deren Entwicklung in den Bundesländern vergleichen. Mit der Status- und Trendanalyse unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/status-und-trendanalyse bieten die UGRdL darüber hinaus eine Methode für objektive und statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung von Umweltindikatoren. Weitere Informationen zu den UGRdL finden Sie im Statistikportal des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl. Kontakt: ugrdl@it.nrw.de

Versand von Gütern in andere Bundesländer nach Art - Jahr - regionale Tiefe: Bundesländer

Teil der Statistik "Export und Abgabe" Erläuterung Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und privaten Haushalten und liefern Daten zu einer Vielfalt an Themen – wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Gase, Rohstoffe und Materialflüsse, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser. Grundlage dafür ist das international vereinbarte System of Environmental-Economic Accounting (SEEA), welches einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen verwendet. Damit werden wichtige statistische Informationen zur Umwelt und Nachhaltigkeit für die Gesellschaft, die politische Diskussion und das Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen geliefert. Die UGRdL zählt aus folgenden Gründen zum Zusatzangebot der Regionaldatenbank (Ergänzung des Regio-Stat-Angebots) und wird daher durch ein „Z“ im Tabellencode gekennzeichnet: 1. Die Ergebnisse liegen meistens nur bis zur Ebene der Bundesländer vor. 2. Aus methodischen Gründen (Nichtadditivität einiger Aggregate) werden Ergebnisse nicht nur für die einzelnen Bundesländer und Deutschland, sondern auch für die Stadtstaaten und alle Bundesländer zusammen (Summe der Länder) ausgewiesen. Methodische Erläuterungen und das Glossar finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/glossar-und-methoden Mit dem Dashboard der UGRdL unter https://www.giscloud.nrw.de/ugrdl-dashboard.html können Sie ausgewählte Indikatoren und deren Entwicklung in den Bundesländern vergleichen. Mit der Status- und Trendanalyse unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/status-und-trendanalyse bieten die UGRdL darüber hinaus eine Methode für objektive und statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung von Umweltindikatoren. Weitere Informationen zu den UGRdL finden Sie im Statistikportal des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl. Kontakt: ugrdl@it.nrw.de

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