Teil der Statistik "Erhebung der Abfallentsorgung"
Raum: Bayern
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
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1.1 Bezeichnung der Statistik:
Erhebung der Abfallentsorgung
1.2 Berichtszeitraum:
Kalenderjahr
1.3 Erhebungstermin:
Erstes und zweites Quartal nach Ende des Berichtsjahres.
1.4 Periodizität:
Seit 1996 jährlich.
1.5 Regionale Gliederung:
Statistisches Bundesamt: Bundesländer; Statistische
Landesämter: Zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise.
1.6 Erhebungsgesamtheit:
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Umweltstatistiken
(UStatG) wird die Abfallentsorgung bei den Betreibern von
zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben.
1.7 Erhebungseinheiten:
Abfallbehandlungsanlagen (Deponien, thermische
Behandlungsanlangen, Feuerungsanlagen mit energetischer
Verwertung von Abfällen, mechanisch-biologische
Abfallbehandlungsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen,
chemisch-physikalische Behandlungsanlagen, biologische
Abfallbehandlungsanlagen, Schredderanlagen und verwandte
Anlagen, Sortieranlagen, Zerlegeeinrichtungen für Elektro-
und Elektronikaltgeräte, sonstige Behandlungsanlagen).
1.8 Rechtsgrundlagen:
Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 21. September
1994 (BGBl. I S. 2530), zuletzt geändert durch Art. 12 des
Gesetzes vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3158) in
Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22.
Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils gültigen
Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 1
UStatG.
1.9 Geheimhaltung und Datenschutz:
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Eine Übermittlung der
erhobenen Angaben ist nach § 20 UStatG in Verbindung mit §
16 Abs. 4 BStatG an die fachlich zuständigen obersten
Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit
statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit
Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.
2 Zweck und Ziele der Statistik
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2.1 Erhebungsinhalte:
Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der
behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den
geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte
Ausstattungsmerkmale bei den befragten Abfallanlagen
erhoben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsanlagen wird bei
den Betreibern von "öffentlichen" Abfallanlagen
(Entsorgungswirtschaft) und von "betrieblichen"
Abfallanlagen (Eigenentsorger) durchgeführt.
2.2 Zweck der Statistik:
Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen, die Verwertung und
die Beseitigung von Abfällen zu dokumentieren. Der erfasste
Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des
gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher
Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die
Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 75/442 EWG über
Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung EG
Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Weiterhin werden
anlagenspezifische Informationen erhoben, z.B. über
Deponieabdichtungen oder Deponiesickerwasser-Behandlung, die
zur Erfüllung der Berichtspflichten nach der Richtlinie
1999/31 EG über Abfalldeponie (Deponierichtlinie)
erforderlich sind.
2.3 Hauptnutzer der Statistik:
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw.
Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt,
Wirtschaft und Landwirtschaft sowie das Statistikamt der
Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch
Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft
(Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten.
2.4 Einbeziehung der Nutzer:
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die
Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die
Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im
Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das
Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät.
3 Erhebungsmethodik
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3.1 Art der Datengewinnung:
Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 3 UStatG
festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die
gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 18 UStatG in
Verbindung mit § 15 BStatG.
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 UStatG wird die Abfallentsorgung bei
den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben.
Die Daten werden im Rahmen einer jährlichen Erhebung
(Fragebogenerhebung) gewonnen. Für die Erhebung besteht
Auskunftspflicht.
3.2 Stichprobenverfahren: -
3.3 Saisonbereinigungsverfahren: -
3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der
Länder durchgeführt. Das Statistische Bundesamt stellt aus
den Länderergebnissen Bundesergebnisse zusammen.
3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen:
Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 18 UStatG in
Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die
Entsorgungsträger und Dritte, soweit diesen Verwertungs-
oder Beseitigungspflichten übertragen worden sind,
auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen
und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996
nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger
befragt.
3.6 Dokumentation des Fragebogens:
Statistisches Bundesamt: Umwelt - Abfallentsorgung,
Fachserie 19 / Reihe 1, Anhang.
4 Genauigkeit
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Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit:
Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als
genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt.
Allerdings treten verschiedene Schwierigkeiten auf. Ein
Problem liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik
auf der richtigen Verschlüsselung der entstandenen
Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV)
basiert. Eine Kontrolle der korrekten Zuweisung von
Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch
Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Eine weitere
Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung des Berichtskreises.
Im Wesentlichen maßgebend für die Befragung von
Entsorgungsanlagen ist deren Genehmigung nach der 4.
Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV). Dazu kommen
Entsorgungsanlagen, die auf Grund länderspezifischer
Genehmigungsgrundlagen zu befragen sind. Die Befragung der
Entsorgerseite birgt zudem die Gefahr der Doppelzählung von
Abfallmengen, wenn diese von einer Entsorgungsanlage zu
einer weiterverarbeitenden Entsorgungsanlage transportiert
werden. Diese Doppelzählungen werden größtenteils durch ein
Rechenmodell eliminiert.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
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Die Erhebungsunterlagen werden zu Anfang des Folgejahres des
jeweiligen Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern
versendet. Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden in
der Regel ca. 14 Monate nach Ende des Berichtsjahres
veröffentlicht.
6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit
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Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit:
Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum
gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen drei Brüche in
der Zeitreihe vor. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung
des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zu Mengen-
verschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschüsseln, da in
den Jahren vor 1999 noch der Abfallartenkatalog der Länder-
Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) den Erhebungen zu
Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus
dem Übergang vom EAK zum Europäischen Abfallartenverzeichnis
(EAV) 2002. Zudem wurden für das Berichtsjahr 2003 die
Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der
Wirtschaftszweigklassifikation). Hierdurch können in der
Datenreihe (1996 - gegenwärtig) Datenvergleiche nur mit
einigen Einschränkungen durchgeführt werden.
7 Bezüge zu anderen Erhebungen
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Nach § 3 (2) UStatG wird die Erhebung über das Einsammeln
von Hausmüll u. ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr
geregelt. Die mit Begleitscheinen transportierten besonders
überwachungsbedürftigen Abfälle werden nach § 4 UStatG
erhoben und zwar durch jährliche sekundärstatistische
Auswertungen der Begleitscheine, die gemäß § 15 der
Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise
(Nachweisverordnung NachwV) des KrW/AbfG für alle besonders
überwachungsbedürftigen Abfälle, die das Betriebsgelände
verlassen, zu führen sind. Der § 5 UStatG regelt die
Erfassung der Aufbereitung und des erneuten Einsatzes im
Produktionsprozess von bestimmten Abfällen wie z.B.
Bauschutt, Bodenaushub, Altöl, Kunststoff und Altglas sowie
die getrennte Einsammlung von Verpackungen.
Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere
Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung,
Indikatoren und Eurostat-Datenbanken.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2006
Elaboration of various Guidance Documents (R1-Efficiency, Definitions, Waste Hierarchy, Exemptions and Separate Collection, Mixing Ban) - Elaboration of an EU-Guidance Document for the calculation of the R1-Efficiency factor for municipal solid waste incineration plants in collaboration with the working group on R1-Efficiency consisting of MS representatives, other stakeholders including the industry and NGOs - Organisation and realisation of Awareness Raising Events on the legal implementation of the new Waste Framework Directive (2008/98/EC) and its practical enforcement in 15 Member States - Guidance for implementation and enforcement of the Waste Shipment Regulation (1013/2006/EC) (Article 18, Annex 7, Article 49 and 50), Proposal for a guideline on financial guarantee under the waste shipment regulation, including stakeholder involvement - Revision on guidance document for waste management planning, including stakeholder involvement - Identification of need for minimum treatment standards for waste streams and treatment methods not covered by IPPC, pursuant to Article 27, elaboration of a corresponding proposals for need of action, including stakeholder involvement - Elaboration and Management of an Electronic forum for information exchange as regards the waste shipment regulation.
On the one hand, the research project updated the calculation basis of the model used by the Federal Environment Agency to calculate waste oil flows, and on the other hand, analyses of waste oils were carried out to examine their reprocessability. Here, suitable waste oils from certain areas of application were identified only in individual cases for waste oils assigned to collection category 2 of the Waste Oil Ordinance. The project also supported the collection and processing of data for reporting to the EU Commission in accordance with the Waste Framework Directive. In the last work package, the future changes of waste oils volumes were estimated. Currently, opposing effects on the waste oil volumes can be seen. Veröffentlicht in Texte | 39/2025.