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Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG (HB-42 und HB-43)

Öffentliche Bekanntmachung Datum: 10.01.2025 Kreis Lippe - Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Stadt Horn- Bad Meinberg Der Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn- Bad Meinberg, wurde mit Bescheid vom 03.01.2025 die Genehmigung gem. § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen erteilt. Jeweils eine der genehmigten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20. Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt gem. § 10 Abs. 7 S. 2, Abs. 8 S. 2 u. 3 BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 1 und Abs. 2 der 9. BImSchV. Seite 2 von 3 Der Genehmigungsbescheid enthält Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zum Baurecht, Brandschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehrsrecht und Straßen-/Wegerecht. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung der Windenergieanlagen begonnen worden ist.

Reststoffvermeidung und Reststoffverwertung

Die Pflichten der am Wirtschaftsprozess Beteiligten zur Vermeidung und Verwertung von Reststoffen bemessen sich nach den Vorschriften des Immissionsschutz- und des Abfallrechts. Die Untersuchung widmet sich den rechtlichen Problemen, die mit der Umsetzung der Reststoffvermeidungs- und -verwertungspflichten einhergehen.

Abfallrechtliche Produktverantwortung

Die Einfuehrung der abfallrechtlichen Produktverantwortung durch den dritten Teil des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Paragraphen 22-26 KrW-/AbfG) stellt einen der Kernpunkte der Novellierung des Abfallrechts dar. Mit der Einfuehrung einer abfallrechtlichen Produktverantwortung wird das politische Ziel verfolgt, die Moeglichkeiten von Vermeidung und Verwertung von Abfaellen zu nutzen und im Endergebnis moeglichst wenig Abfaelle bei der umweltvertraeglichen Beseitigung zufuehren zu muessen. Das Projekt untersucht die rechtlichen Bedingungen, unter denen Hersteller und Vertreiber verpflichtet werden koennen, Produktverantwortung umzusetzen.

Assessing legal compliance with and implementation of the waste acceptance criteria and procedures by the EU-12^Services on Monitoring Retailers' Environmental Action Plan (REAP) commitments^Exemption for the use of cadmium in portable batteries and accumulators intended for the use in cordless power tools in the context of the Batteries Directive 2006/66/EC (Project under framework contract 'Advice and services related to accompanying m^Project under framework contract 'Advice and services related to accompanying measures for implementation of waste legislation'^Study on waste-related issues of newly listed POPs and candidate POPs^Services to support the IMPEL network in connection with joint enforcement actions on waste shipment inspections and to co-ordinate such actions^Services to support the IMPEL network in connection with joint enforcement actions on waste shipment inspections and to co-ordinate such actions, Preparation of implementation reports on waste legislation, including the Waste Shipment Regulation

Erfassung von Abfaellen und Rueckstaenden aus der gewerblichen Wirtschaft im kommunalen Raum

Nach den Abfallgesetzen des Bundes und des Landes NW ist die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis verpflichtet, die Beseitigung aller in ihrem Raum anfallenden Abfaelle zu besorgen. Die Gesetze lassen zwar Ausnahmeregelungen zu, die jedoch vom zustaendigen Regierungspraesidenten genehmigt werden muessen. In diesen Faellen obliegt es der beseitigungspflichtigen Koerperschaft, den ortsansaessigen Gewerbe- und Industriebetrieben die Unterbringung ihrer Problemstoffe in regionalen oder ueberregionalen Anlagen zu vermitteln.

Arbeiten zum Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht ist ein verhaeltnismaessig junges und dementsprechend noch wenig bearbeitetes Gebiet. Das heutige Umweltstrafrecht stammt von 1980 und ist 1994 grundlegend reformiert worden. Das Forschungsvorhaben dient dem Ziel, durch laufende Arbeiten und Veroeffentlichungen die praktische und wissenschaftliche Durchdringung des Umweltstrafrechts zu foerdern.

Services to support Member States' enforcement actions and inspections concerning the application of EU waste legislation

Sanierung des ehemaligen Gaswerkstandortes Schillerplatz, Bad Hersfeld

Durch den Bau eines Regenueberlaufbeckens sind zum Teil erhebliche Belastungen an gaswerkspezifischen Schadstoffen (PAK, Cyanide, Phenole) im Erdreich des ehemaligen Gaswerkstandortes festgestellt worden. Der Bau mehrerer Grundwassermessstellen ergab ebenfalls eine Belastung des Grundwassers, deren Ausdehnung durch einen Dauerpumpversuch ermittelt werden soll. Durch weitere Sondierungsuntersuchungen soll die genaue Ausdehnung der Schadensbereiche erkundet und ein Sanierungsplan erarbeitet werden. Ca. 10000 t. des durch die Baumassnahmen angefallenen verunreinigten Bodenaushubes werden durch ein thermisches Reinigungsverfahren saniert und einer Verwertung zugefuehrt. Abfallrechtliche Genehmigungsverfahren zur Entsorgung und Verwertung des Bodenaushubes bzw. Finanzierung des Gesamtprojektes wurden eingeleitet.

Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen

Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.

Ein Ueberblick ueber die unterschiedliche rechtliche Behandlung der Altlastenproblematik in Europa

Die Dissertation unternimmt eine rechtsvergleichende Betrachtung des Rechts der Altlastensanierung in den Niederlanden, Flandern, Deutschland und Grossbritannien. Mit einbezogen werden Regelungsansaetze der Europaeischen Gemeinschaft.

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