Das Projekt "KMU-innovativ - AutASa: Automatisiertes Abfallsammelfahrzeug, Teilvorhaben Fraunhofer IGCV" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik.
Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Abfallübereinkommen CDNI Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 09. September 1996 (BGBl. 2003 II Seite 1799) geändert durch Erste Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme vn Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (1. CDNI-Verordnung - 1. CDNI-VO) vom 16. Dezember 2010 (BGBl. II Seite 1438), Zweite Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (2. CDNI-Verordnung - 2. CDNI-VO) vom 16. Dezember 2010 (BGBl. II Seite 1516), Dritte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (3. CDNI-Verordnung - 3. CDNI-V) vom 09. Februar 2015 (BGBL. II Seite 210), Artikel 121 des Zweiten Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1594), Vierte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (4. CDNI-Verordnung - 4. CDNI-V) vom 22. November 2016 (BGBl. II Seite 1274), Fünfte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (5. CDNI-Verordnung - 5. CDNI-V) vom 15. November 2017 (BGBl. II Seite 1410), Sechste Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (6. CDNI-Verordnung - 6. CDNI-V) vom 17. Juli 2018 (BGBl. II Seite 330), Siebte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme in der Rhein- und Binnenschifffahrt (7. CDNI-Verordnung - 7. CDNI-V) vom 18. Dezember 2020 (BGBl. II Seite 1306), Achte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme in der Rhein- und Binnenschifffahrt (8. CDNI-Verordnung - 8. CDNI-V) vom 16. Dezember 2022 (BGBl. II Seite 691), Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 11. Juni 2024 (BGBl. II Nummer 227), zuletzt geändert durch Neunte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme in der Rhein- und Binnenschifffahrt (9. CDNI-Verordnung - 9. CDNIV) vom 16. Dezember 2024 (BGBl. II Nummer 507). Straßburger Abfallübereinkommen (CDNI) Präambel Allgemeine Bestimmungen (Artikel 1 bis Artikel 2) Besondere Bestimmungen (Artikel 3 bis Artikel 10) Verpflichtungen und Rechte der Beteiligten (Artikel 11 bis Artikel 13) Konferenz der Vertragsparteien (Artikel 14 bis Artikel 15) Sanktionen (Artikel 16) Schlussbestimmungen (Artikel 17 bis Artikel 22) Anlage 1 Geografischer Anwendungsbereich Anlage 2 Anwendungsbestimmungen zu Sammlung, Abgabe und Annahme der relevanten Abfallarten Die Anlage 2 teilt sich in Teile und Anhänge auf mit folgendem Inhalt: Teil A: öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle Teil B: Abfälle aus dem Ladungsbereich sowie Teil C: sonstigen Schiffsbetriebsabfälle Teil D: Übergangsbestimmungen und Abweichungen Anhang I (PDF, intern) Muster für ein Ölkontrollbuch Anhang II Anforderungen an das Nachlenzsystem Anhang III Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Waschwasser mit Ladungsrückständen Anhang IIIa Entgasungsstandards Anhang IV Muster für eine Entladebescheinigung Trockenschifffahrt (PDF, intern) Tankschifffahrt (PDF, intern) Anhang V Grenz- und Überwachungswerte für Bordkläranlagen von Fahrgastschiffen Stand: 01. Januar 2025 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Das Projekt "Pilotprojekt 'Sack im Behälter' (SiB)" wird/wurde ausgeführt durch: Lobbe Entsorgung GmbH.Rund 10.000 Einwohner eines Teilgebietes im Iserlohner Ortsteil Letmathe nehmen über die Dauer eines Jahres an diesem bundesweit einmaligen Modellversuch teil. Die Beteiligten erwarten nach Abschluss des Versuches belastbare Ergebnisse, die einen technischen und wirtschaftlichen Vergleich mit dem bestehenden Entsorgungssystem zulassen. Hinter dem Begriff SiB steht ein ebenso einfaches wie innovatives Entsorgungssystem: Über lediglich einen Behälter werden verschiedene Abfallarten, die bereits im Haushalt in farblich unterschiedlichen, hochreißfesten Spezialsäcken gesammelt wurden, erfasst. Nach dem Transport in eine Sortieranlage werden anhand der Sackfarben die Wertstoffe wieder aussortiert und zur Verwertung weitergeleitet, der Restabfall geht von dort in das Müllheizkraftwerk. Beim Pilotprojekt SiB in Iserlohn-Letmathe betrifft dies die Abfallarten Restabfall (grauer Sack), Leichtverpackungen Grüner Punkt (gelber Sack) sowie Papier/Pappe (blauer Sack). Anstelle der grauen Restmülltonne und der gelben Wertstofftonne werden die am Modellversuch teilnehmenden Haushalte in den Abfuhrrevieren 7und 9 mit Behältern ausgestattet, die durch einen silberfarbenen Deckel als SiB-Behälter gekennzeichnet sind. Die Abfuhr dieser Behälter erfolgt wöchentlich. Die Projektverantwortlichen erhoffen sich durch den Versuch positive Ergebnisse mit Blick auf eine Verbesserung der Qualität von Wertstoffen bei gleichzeitiger Erfassung mehrerer Abfallarten. Im Vergleich zu anderen in der Öffentlichkeit intensiv diskutierten Sortierversuchen liegt ein wesentlicher Vorteil des SiB-Systems auf der Hand: Vorher vermischte Restabfälle und Wertstoffe müssen nicht nachträglich mit erheblichem verfahrenstechnischen Aufwand wieder aussortiert werden. Die für eine Wiederverwertung notwendige Qualität der Wertstoffe wird bei SiB durch die bereits im Behälter erfolgte Trennung nicht beeinträchtigt. (...)Wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wird der Pilotversuch von zwei renommierten Instituten, dem Institut für Entsorgung und Umwelttechnik gGmbH (IFEU) in Iserlohn sowie dem Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) in Ahlen. Erste Ergebnisse werden im August 2007 erwartet.
Das Projekt "Erfassung von Abfaellen und Rueckstaenden aus der gewerblichen Wirtschaft im kommunalen Raum" wird/wurde gefördert durch: Landesamt für Wasser und Abfall Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Kommunalverband Ruhrgebiet.Nach den Abfallgesetzen des Bundes und des Landes NW ist die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis verpflichtet, die Beseitigung aller in ihrem Raum anfallenden Abfaelle zu besorgen. Die Gesetze lassen zwar Ausnahmeregelungen zu, die jedoch vom zustaendigen Regierungspraesidenten genehmigt werden muessen. In diesen Faellen obliegt es der beseitigungspflichtigen Koerperschaft, den ortsansaessigen Gewerbe- und Industriebetrieben die Unterbringung ihrer Problemstoffe in regionalen oder ueberregionalen Anlagen zu vermitteln.
Das Projekt "Überblick über die Abfalllogistik an der WWU" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Münster, Westfalen, Fachbereich Wirtschaft.Mit diesem Projekt wurden die Grundlagen zu den Folgeprojekten gelegt. Untersuchungsgegenstand war unter anderem: - Rechtliche und Strukturelle Grundlagen, - der hausinterne Abfallentstehungs- und Entsorgungsprozess, - Analyse des entstandenen Abfalls, - Untersuchung der Entsorgungsunternehmen, - Darstellung von Problemfeldern.
Abfrage von Art, Menge, regionaler Herkunft und Verbleib von Transport- und Umverpackungen. Erhebung bei Betrieben und Einrichtungen, die Transport- und Umverpackungen einsammeln.
Das Projekt "Entwicklung eines innovativen Sammelsystems mit einer nassen und einer trockenen Restabfalltonne im Stadtgebiet Kassel - Untersuchung der Chancen und Risiken" wird/wurde gefördert durch: Stadt Kassel, Reinigungsamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Institut für Wasser, Abfall und Umwelt, Fachgebiet Abfalltechnik.Für das Stadtgebiet Kassel wird derzeit die Ablösung des Tennsystems aus Restabfalltonne, Bioabfalltonne und Gelbem Sack durch ein vereinfachtes Trennsystem diskutiert, in dem nur zwei Fraktionen unterschieden werden. Ein Grund dafür sind die hohen Fehlwurfquoten im Gelben Sack von durchschnittlich 45 Prozent. so dass die Inhalte von Restabfalltonne und Gelbem Sack fast gleich sind. Diese Fehlwürfe verringern die erfassten Wertstoffmengen im Gelben Sack. Ein weiteres Problem sind die nicht erfassten Wertstoffe anderer Herkunft durch den Gelben Sack und die Nichterfassung der Wertstoffe aus dem Restabfall. Ein weiterer Grund für ein vereinfachtes System ist die abnehmende Akzeptanz der Bevölkerung für die getrennte Sammlung von Leichtverpackungen aufgrund fehlender Sauberkeit und mangelndem Komfort. Das für die haushaltsnahe Sammlung zurzeit in Kassel angewandte - und in Deutschland überwiegende - System von Restabfall- und Bioabfalltonne sowie Gelbem Sack soll durch zwei Abfalltonnen, nämlich einer nassen und einer trockenen Restabfalltonne, abgelöst werden. Die Abfälle aus der trockenen Tonne sollen sortiert und verwertet und die Abfälle aus der nassen Tonne einer Vergärung zugeführt werden. Mit diesem System können mehr Wertstoffe aus den Abfällen gewonnen, die Sammelquoten verbessert und der Komfort für die Bürger verbessert werden. Altglas, PPK. Sperrabfall, Baum- und Heckenschnitt 1 Grünabfuhr und Altkleider werden weiterhin separat gesammelt. Bevor dieses System in der Stadt Kassel eingeführt werden kann, sind vor allem Untersuchungen zu der Umsetzung bei der Trennung und der Sammlung, der Verwertung der nassen und trockenen Restabfälle und den Erfolgsaussichten des Systems nötig. Diese Untersuchungen sollen mittels eines lang angelegten Versuches unter wissenschaftlicher Leitung und Begleitung des Fachgebietes Abfalltechnik der Universität Kassel durchgeführt werden. Für die praktische Umsetzung sind Abstimmungen mit den Betreibern der Dualen Systeme vorzunehmen.
Einsammlung von Abfällen nach Herkunft ( Entsorgungsgebiet), Art, Menge und Verbleib (angefahrene Anlage) bei den nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zuständigen Entsorgungsträgern, und von diesen beauftragten Dritten (öffentliche Müllabfuhr).
Das Projekt "Abfalllogistik an der FH-Münster" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Münster, Westfalen, Fachbereich Wirtschaft.Mit diesem Projekt wird der Istzustand bei der Abfalllogistik an der FH-Münster erhoben. Gleichzeitig wird die Einführung eines neuen Abfalltrennsystems begleitet.
Das Projekt "Hausinterne Abfalllogistik" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Münster, Westfalen, Fachbereich Wirtschaft.Aufgabe dieses Projektes war es, die hausinterne Abfalllogistik bei ausgewählten Gebäuden der WWU zu untersuchen, die bereits auf das neue Abfallsammesystem umgestellt sind. Hier sollten Schwachstellen aufgedeckt und mögliche Alternativen aufgezeigt werden. Dabei wurde das Problemfeld 'Biomüll' in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Oecotrophologie der FH-Münster gesondert bearbeitet. Im Rahmen des Internationalen Semesters 'Facility Management' nahmen, unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Hertje Funke, eine Gruppe von Studentinnen aus Münster und von der FH-Anhalt in Bernburg diese Untersuchung vor. Weiterhin beteiligte sich eine Gruppe von Studierenden des Fachbereichs Design der FH-Münster unter der Leitung von Herrn Dipl.-Designer Knut Willich an einem Plakatwettbewerb zu Motivation zur richtigen Mülltrennung an dem Projekt.
Origin | Count |
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Bund | 660 |
Land | 100 |
Type | Count |
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Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 551 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 122 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 70 |
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Resource type | Count |
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