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Effiziente Ausgestaltung der Integration erneuerbarer Energien durch Sektorkopplung

Strom aus erneuerbaren Energien ist nach heutigem Kenntnisstand der wichtigste und voraussichtlich am stärksten eingesetzte CO2-freie Energieträger in einem weitgehend dekarbonisierten Energiesystem. Sektorkopplung - die Nutzung von Strom in bislang hauptsächlich durch fossile Energieträger dominierten Bereichen - ist der Schlüssel, um Strom aus erneuerbaren Energien auch in die Sektoren Industrie, Wärme und Verkehr zu integrieren. Dieses Vorhaben untersucht, wie diese Integration erneuerbarer Energien durch Sektorkopplung im Hinblick auf den energiewirtschaftlichen Ordnungs- und Rechtsrahmen effizient ausgestaltet werden kann. Sektorkopplungstechniken sind gegenüber fossil-basierten Konkurrenztechniken heute benachteiligt, da auf Grund von staatlich induzierten Preisbestandteilen, wie Entgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern der Wettbewerb zwischen erneuerbaren und fossilen Energieträgern verzerrt ist. Der ökologische und - auf Grund der Schadenskosten durch Klimaschäden - auch der ökonomische Nutzen von Sektorkopplungstechniken kommt nicht zur Geltung. Im Rahmen des Vorhabens werden verschiedene Reformmöglichkeiten für die Erhebung von staatlich veranlassten Preisbestandteile untersucht und in ihrer Wirkung auf die Wirtschaftlichkeit von Sektorkopplungstechniken bewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Reform der heutigen Rahmenbedingungen und die Einführung einer CO2-Bepreisung bei einer Höhe von ca. 80 Euro/Tonne das Problem von Verzerrungen erheblich abbauen kann. Bei diesem Preis wird ein ausreichendes Finanzierungsvolumen in 2030 generiert, um die EEG-Umlage und die Stromsteuer zu ersetzen und Verzerrungen aus deren Fälligkeit deutlich zu reduzieren. Neben den wirtschaftlichen Effekten auf die Sektorkopplungstechniken werden auch die Verteilungswirkungen auf Sektorebene untersucht. Bei einer fehlenden oder nicht ausreichenden Internalisierung von Schadenskosten sind auch ordnungsrechtliche Instrumente geeignet, um Verzerrungen zu Ungunsten von Sektorkopplungstechniken zu beseitigen. Diese Verzerrungen verlieren ihre Wirkung, wenn ordnungsrechtliche Instrumente den Einsatz von fossil-basierten Konkurrenztechniken einschränken oder verbieten bzw. Sektorkopplungstechniken begünstigen. Zusätzlich können ordnungsrechtliche Instrumente auch weitere Hemmnisse adressieren (z.B. bei hohen Transaktionskosten oder institutionellen Aspekten wie Mieter-Vermieter-Verhältnis) und damit zu einem Abbau von Verzerrungen beitragen. Bei der Ausgestaltung von ordnungsrechtlichen Instrumenten besteht ein großer politischer Gestaltungsspielraum, der umfassendes regulatorisches Wissen erforderlich macht, um Emisssionsminderung dort anreizen bzw. vorgeben zu können, wo sie langfristig am kostengünstigsten sind. Das ist bei ihrer Einführung bzw. Fortführung zu berücksichtigen. Quelle: Forschungsbericht

Effiziente Ausgestaltung der Integration erneuerbarer Energien durch Sektorkopplung

Dieses Dokument enthält Anhänge zum Hauptbericht des UBA-Vorhabens "Effiziente Ausgestaltung der Integration Erneuerbarer Energien durch Sektorkopplung" (FKZ 3714411071). Die Anhänge dokumentieren Teilergebnisse und Zwischenstände des Erkenntnisprozesses aus den verschiedenen Arbeitspaketen innerhalb des Projekts. Sie besitzen zum Teil "Werkstattcharakter". Die erzielten Ergebnisse waren eine wichtige Grundlage für die weiteren Arbeitspaketen, in denen aber auch weiterer Erkenntnisgewinn erzielt wurde. Erkenntnisse, die sich in den Anhängen niederschlagen, wurden durch neue Erkenntnisse in folgenden Arbeitspaketen nicht widerlegt, aber vor allem weiterentwickelt. Die einzelnen Anhänge sind als separate Kapitel in diesem Dokument zusammengefügt. Enthalten sind: - Ergebnisbericht zu Arbeitspaket 1: "Heutige regulatorische Rahmenbedingungen" - Konzeptstudie (Arbeitspaket 2): "Zielmodellen eines Ordnungsrahmens für Sektorkopplung" - Teilbericht zu Arbeitspaket 4: "Untersuchungen zu netzbezogenen Instrumenten" - Untersuchungsergebnis aus Arbeitspaket 3: "Überschlagsrechnungen zur Entwicklung des Fi-nanzierungsaufkommens aus einer CO2-Bepreisung" Quelle: Forschungsbericht

Protection of biodiversity of free living birds and mammals in respect of the effects of pesticides

After agriculture in Germany has become more intensive over the past decades, many populations of farmland birds and mammals are in an unfavourable conservation status. For 27 farmland bird species and 22 farmland mammal species we compile trends, habitat (crop) selection, threats and risk management measures. There is scientific-based evidence for indirect effects of pesticides at the population level of four European farmland bird species and several mammal species outside Europe. Data on diet and on habitat selection suggest that indirect effects of pesticides may affect many more species. We develop an index of pesticide sensitivity for farmland birds and mammals in Germany. According to expert opinion pesticides are among the major causes for population declines of farmland birds and we provide supporting evidence for this view. We analyze risk management measures with respect to efficiency and acceptance by farmers and authorities. At present agri-environmental schemes aiming to compensate for the negative effects of modern agriculture cover only about 0.5 % of the arable land in Germany. We develop a scheme of umbrella species to simplify risk management. We outline different strategies for implementing an effective risk management and we calculate associated costs. A levy on PPPs targeted to the implementation of a region-specific risk management would be practicable at relatively low costs. <BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>

Arzneimittelabgabe - Inpflichtnahme des Arzneimittelsektors für Maßnahmen zur Reduktion von Mikroschadstoffen in Gewässern

Gewässer sind immer stärker vom Eintrag zahlreicher Mikroverunreinigungen betroffen. Eine Quelle davon sind Arzneimittel. Schon 2013 hatte die Umweltministerkonferenz daher den Beschluss gefasst, Vorschläge zu erarbeiten, mit welchen Regelungen die Hersteller von Arzneimitteln angemessen an den Kosten von Maßnahmen zur Reduzierung von Mikroschadstoffen in den Gewässern beteiligt werden können.Das vorliegende Gutachten greift diesen Beschluss auf. Es prüft das Instrument einer Arzneimittelabgabe und identifiziert mögliche Ansatzpunkte für eine arzneimittelbezogene Abgabe einschließlich ihrer ökonomischen Wirkungen und der jeweiligen rechtlichen Zulässigkeit. Es zeigt auch die jeweiligen Restriktionen auf.

Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer

Das Gesetz regelt das bisher einzige bundesweit gültige Abgabeinstrument der Gewässerbewirtschaftung. Für das direkte Einleiten von Abwasser in Gewässer ist eine Abgabe zu zahlen. Sie richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers und soll einen Anreiz schaffen, im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht nur aufgrund behördlicher Auflagen schädliche Abwassereinleitungen zu vermeiden oder zu vermindern. Das Gesetz legt im Einzelnen fest, wie die für die Abgabenerhebung maßgebende Schädlichkeit des Abwassers ermittelt wird und wie hoch der Abgabesatz für jede Schadeinheit ist. Von besonderer Bedeutung für die Abgabepflichtigen sind auch die Möglichkeiten zur Verrechnung der Abgabe gegen Aufwendungen, die für Investitionen in Gewässerschutzmaßnahmen erbracht werden. Das AbwAG ist noch auf der Grundlage des durch die Föderalismusreform von 2006 aufgehobenen Artikels 75 GG erlassen worden, enthält also nur Rahmenrecht, das durch gesetzliche Vorschriften der Länder ausgefüllt und ergänzt wird. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das AbwAG.

Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal ( NOKBefAbgV )

Sie sind hier: ELWIS Seeschifffahrt Nord-Ostsee-Kanal NOKBefAbgV Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOKBefAbgV) vom 28. September 1993 (BAnz 1993 Nummer 185 Seite 9285) geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal vom 26. September 1996 (BAnz Seite 11119), die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal vom 21. Januar 1998 (BAnz Seite 859), die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal vom 20. August 2001 (BAnz Seite 18945), Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung zur Ersetzung von Zinssätzen vom 05. April 2002 (BGBl. I Seite 1250), Artikel 1 der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal vom 26. Mai 2003 (BAnz Seite 11853), Artikel 4 Absatz 143 des Gesetzes zur Strukturrefom des Gebührenrechts des Bundes vom 07. August 2013 (BGBl. I Seite 3154), Artikel 72 der Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordung) vom 02. Juni 2016 (BGBl. I Seite 1257), Artikel 4 Absatz 136 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1666), Artikel 1 der Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal vom 21. Juli 2020 (BAnz AT 22.07.2020 V1, Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee- Kanal vom 15. Dezember 2020 (VkBl. Seite 851), Artikel 4 der Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen vom 11. Mai 2023 (BGBl. I Nummer 127), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Siebenten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 171). Auf Grund des § 13 Absatz 2 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1987 (BGBl. I Seite 541) verordnet das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und nach Anhörung der Küstenländer: NOK-Befahrungsabgabenverordnung (NOKBefAbgV) § 1 Abgabepflicht § 2 Zahlungspflichtige § 3 Entstehung, Fälligkeit, Verzinsung § 4 Verjährung § 5 Bemessung der Befahrungsabgaben § 6 Befreiungen, Ermäßigungen § 7 Ermäßigung für Fahrzeuge im Durchgangsverkehr § 8 Anwendung Anlagen Download NOK-Befahrungsabgabenverordnung (NOKAbgBefV) Stand: 01. Juli 2023 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Seeschifffahrt Nord-Ostsee-Kanal NOKBefAbgV §1 § 1 Abgabepflicht (1) Für Wasserfahrzeuge, die den Nord-Ostsee-Kanal befahren, sind Befahrungsabgaben nach der Anlage 1 zu dieser Verordnung zu entrichten. Die Befahrungsabgaben werden von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt erhoben und eingezogen. (2) Die automatischen Einrichtungen für die Abgabenerhebung im Schleusengebiet für Fahrzeuge, die Sport- und Freizeitzwecken dienen (Sportfahrzeuge), werden durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal betrieben. Diesem obliegt auch die Kontrolle der Zahlungsnachweise für Sportfahrzeuge. Stand: 18. Mai 2023 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

§ 1 Abgabepflicht

§ 1 Abgabepflicht (1) Für Wasserfahrzeuge, die den Nord-Ostsee-Kanal befahren, sind Befahrungsabgaben nach der Anlage 1 zu dieser Verordnung zu entrichten. Die Befahrungsabgaben werden von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt erhoben und eingezogen. (2) Die automatischen Einrichtungen für die Abgabenerhebung im Schleusengebiet für Fahrzeuge, die Sport- und Freizeitzwecken dienen (Sportfahrzeuge), werden durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal betrieben. Diesem obliegt auch die Kontrolle der Zahlungsnachweise für Sportfahrzeuge. Stand: 18. Mai 2023

Informationsblatt Zahlungsverfahren Schifffahrtsabgaben Mosel

Wir machen Schifffahrt möglich. Information für Schifffahrtstreibende (23.03.2020) Zusätzliche Information zum Zahlungsverfahren der Schifffahrtsabgaben an der Mosel (Infektionsschutz der Schifffahrtstreibenden und der Schleusenbediensteten) Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt weist auf folgendes hin: Auf Beschluss der Moselkommission vom heutigen Tage wird aus Gründen des In- fektionsschutzes auf unbestimmte Zeit die Möglichkeit eingeräumt, auf die persönli- che Einreichung der Abgabenerklärungen an den Moselschleusen zu verzichten. Die zur Berechnung der Abgaben erforderlichen Angaben dürfen vor Durchfahrt den Schleusen per FAX, elektronisch per Email-Anlage oder auch per Telefon / Funk übermittelt werden. Auf Basis der Angaben werden die Abgabenerklärungen von den Schleusenbediensteten erstellt. Im jedem Falle muss der Ladeschein direkt oder nachträglich übermittelt werden. Eine Quittierung erfolgt vorübergehend nicht. Die sonstigen getroffenen Regelungen über die Zahlung per Rechnung, Kreditkarte oder Barzahlung bleiben unberührt. Kontaktdaten der Mosel-Schleusen Koblenz Fax Abgabenerhebung……………………………….+49 (0) 261 / 9819 – 3155 Telefon Abgabenerhebung……………………………….+49 (0) 261 / 9819 – 3851 Emailabgabenerhebung.schleuse-koblenz@wsv.bund.de Detzem Fax Abgabenerhebung …………………………………..+49 (0) 6507 / 9381 – 14 Telefon Abgabenerhebung……………………………………+49 (0) 6507 / 9381 – 0 Emailschl-detzem@wsv.bund.de Fax Abgabenerhebung……………………………………+49 (0) 651 3609-156 Telefon Abgabenerhebung……………………………………+49 (0) 651 3609-200 Emailschl-trier@wsv.bund.de Trier Wir machen Schifffahrt möglich. Kontaktdaten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Dezernat Wirtschaftsangelegenheiten der Binnenschifffahrt Bundeswasserstraße Mosel Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Propsthof 51, 53121 Bonn Fax Bonn+49 (0) 228 / 429 68 - 1155 Herr Schulz+49 (0) 228 / 429 68 - 2391 Herr Baumgarten+49 (0) 228 / 429 68 - 2395

Abwasserabgabe

Mit dem Fachverfahren zur Elektronischen Abwasserabgabenerhebung eAbwAG werden die Geschäftsprozesse der Abgabenerhebung auf Grundlage einer vorgangsbezogenen, webbasierten Anwendungsarchitektur unterstützt. Hierbei werden insbesondere die folgenden Zielsetzungen adressiert: Die internet-basierte Architektur des Fachverfahrens eAbwAG bedeutet für die Anwender, dass für die Arbeit mit dem System lediglich Web Browser und Internetzugang benötigt werden. Die gesamte Anwendungsumgebung sowie alle erforderlichen Datenbestände werden zentral bereitgestellt. Hierdurch ergeben sich u.a. folgende Vorteile in der Nutzung des Systems: Das Erfassungsmodul ist die Kommunikations- und Informationsschnittstelle des Abgabepflichtigen mit dem eAbwAG-System. Erklärungen und Anträge zur Abwasserabgabe können so effizient online aufbereitet werden. Hierzu bietet das Modul:

CLEAR - Climate and Environment in Alpine Regions

Das Projekt "CLEAR - Climate and Environment in Alpine Regions" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eawag - Das Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs durchgeführt. Das Projekt ist eine transdisziplinäre Untersuchung über die Konsequenzen der mit dem Klimawandel verbundenen Änderungen in der Alpenregion. Das Projekt verbindet Forschungsgebiete aus den technischen, ökologischen und sozialen Wissenschaften. Dazu ist es in folgende fünf Projektgruppen unterteilt, wobei die ersten vier disziplinär arbeiten, während die fünfte mit der integrierten Bewertung befasst ist: 1. Schnittstelle zwischen Atmosphäre und Hydrosphäre; 2. Schnittstelle zwischen Klima der Vergangenheit und der Gegenwart; 3. Schnittstelle zwischen Klima und Ökologie; 4. Schnittstelle zwischen Klima und Ökonomie; 5. integrierte Bewertung mit Modellwerkzeugen, Fokusgruppen und Politikoptionen. Ziele: Ziele des Projekts sind 1. die Schaffung eines besseren Verständnis der mit dem Klimawandel verbundenen Aspekte, insbesondere im Hinblick auf ihre Komplexität und Unsicherheit, 2. die Bereitstellung einer Vielzahl von neuesten Modellwerkzeugen, 3. die Entwicklung einer umfassenden Methodik für eine integrierte Klimarisikobewertung durch die Nutzung von Fokusgruppen und Computermodellen und 4. die Bereitstellung politikrelevanter Informationen über Strategien und Mechanismen, um Maßnahmen für die Implementation in die Politiken zu testen. KLIMASZENARIO Es werden regionale Klimamodelle zur Untersuchung regionaler Klimavorhersagbarkeit und zur Sensitivität hinsichtlich der globalen Erwärmungsprozesse benutzt, die als ein dynamisches Werkzeug zur Evaluation möglicher 2xCO2-Szenarien für die Alpenregion dienen. Bioklimatische Szenarien werden für die Analyse der Waldökosysteme erstellt. Parameter: physikalische Aspekte des Klimasystems inklusive atmosphärischer, hydrologischer und ozeanographischer Aspekte räumlicher Bezug: Alpenregion (Schweiz) Zeithorizont: 2100 KLIMAFOLGEN Es werden die Folgen für Waldökosysteme, für Pflanzenarten und für den Boden in der sub-alpinen Region betrachtet. Dazu werden die Sensitivitäten der Ökosysteme und ihre Reaktionen auf den Klimawandel untersucht. Ökonomische Folgen für Landwirtschaft und Tourismus und ökonomische Chancen für die Industrie durch Technologiewandel, die aus steigende Energiekosten oder Änderungen im Verbraucherverhalten resultieren, werden ebenfalls analysiert. Sektoren und Handlungsfelder: Biodiversität und Naturschutz, Politik, Kommunikation, Wissenschaft, Umweltschutz, Landwirtschaft, Tourismus, Energiewirtschaft, Bodenschutz ANPASSUNGSMASSNAHMEN Hintergrund und Ziele: Es sollen relevante Informationen über Anpassungsmaßnahmen für die Politik bereitgestellt werden. Dieses soll durch geeignete Modelle, die auch von Nichtwissenschaftlern nutzbar sind, eine verbesserte Risikokommunikation, die Erhöhung der Akzeptanz von Maßnahmen, die Entwicklung neuer Politikwerkzeuge zur Partizipation der Öffentlichkeit und einen effektiven Mitteleinsatz in der Forschungspolitik erreicht werden. Weiterhin soll die Öffentlichkeit über Klimawandel und -folgen besser informiert werden. usw.

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