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Alte Diesel müssen schrittweise raus aus der Innenstadt

UBA-Berechnung zeigt: Luft in den Innenstädten wird trotz neuer Abgas-Grenzwerte frühestens 2030 spürbar sauberer Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt eine grundsätzliche Neuorientierung in der Verkehrspolitik, vor allem in Städten. Das sagte die Präsidentin des UBA, Maria Krautzberger, bei der Vorstellung des Jahresberichts „Schwerpunkte 2015“. Grund sind die immer noch zu hohen Stickstoffdioxid-Werte, die vor allem durch Diesel-Fahrzeuge verursacht werden. Maria Krautzberger: „Bis 2030 wird sich die Luftqualität in unseren Städten nicht wesentlich verbessern, wie erste Modellrechnungen auf Basis der neuen geplanten EU-Abgas-Grenzwerte zeigen. Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, müssen wir die Luft deutlich früher sauber bekommen. Ich sehe nicht, wie der Diesel in seiner heutigen Form in den hoch belasteten Innenstädten noch eine lange Zukunft haben kann.“ Sie warb für eine umfassende Verkehrswende: „Wir wollen eine Stadt, in der Supermarkt, Schreibtisch oder Kino am besten schnell zu Fuß, mit dem Rad oder mit sauberen Bussen und Bahnen zu erreichen sind.“ Die Luft in deutschen Städten ist nach wie vor stark mit Stickstoffdioxid belastet. Stickstoffdioxid ist vor allem für Asthmatiker gefährlich, es kann zu Atemnot und Bronchitis führen. ⁠ UBA ⁠-Berechnungen zeigen, dass ohne weitere Maßnahmen in den Gebieten mit höchster NO2-Belastung, wie an der Landshuter Allee in München, erst gegen 2030 der NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eingehalten werden wird. Erst dann wirkt die Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Diesel-Pkw mit geringen Realemissionen. „Unsere Empfehlung an die Politik lautet: Die Kommunen müssen Maßnahmen ergreifen können, um die Stickstoffdioxid-Belastung in den Innenstädten kurzfristig zu reduzieren. Dazu gehört, dass die bestehenden Umweltzonen in den Großstädten für alte Diesel-Pkw, auch für solche bis zur Schadstoffklasse Euro 5, gesperrt werden können“, so Maria Krautzberger. Sie griff damit einen Punkt auf, für den das Bundesumweltministerium auf der jüngsten Umweltministerkonferenz Ende Oktober in Augsburg nur geringe Unterstützung im Kreise der Länderressorts gefunden hatte. Die UBA-Präsidentin kündigte stichprobenartige Abgasmessungen des UBA an, um zu prüfen, ob die neuen Grenzwerte auch im Fahrbetrieb wirken. Sie warb auch dafür, Elektromobilität zu fördern, und zwar sowohl für Fahrräder sowie für Autos und Busse. Denn E-Mobile stoßen im Betrieb keine Abgase aus: Weder gesundheitsschädliche Stickoxide noch Kohlendioxid. Maria Krautzberger: „Ich bin dafür, den Dieselsteuersatz nach und nach dem von Benzin anzupassen, um eine bessere Lenkungswirkung für Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ zu erreichen.“ Die Privilegierung von Diesel bei der Energiesteuer kostet den Staat jährlich sieben Milliarden Euro an Einnahmen. „Dabei wäre auch zu prüfen, ob zunächst nur die privaten PKW erfasst und die Logistikbranche ausgespart werden sollte.“ Pro Liter ist Diesel um 18,4 Cent niedriger besteuert als Benzin. Dieselfahrzeuge verursachen deutlich mehr Umwelt- und Gesundheitsschäden als Benziner, nämlich 33 Milliarden Euro pro Jahr. Stickstoffverbindungen machen nicht nur in der Luft Probleme, sondern auch im Wasser: Über ein Viertel der Grundwasserkörper in Deutschland ist in einem sogenannten „schlechten chemischen Zustand“ und überschreitet den Grenzwert für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter. Nitrat ist insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder gesundheitsgefährdend. Noch liegt das Trinkwasser unter den Grenzwerten, allerdings könnte bald eine aufwendige und kostspielige Aufbereitung des Trinkwassers nötig werden. Hauptverursacher der hohen Nitratwerte ist die Massentierhaltung und übermäßige Düngung. Die „Schwerpunkte 2015“ zeigen, welche Maßnahmen für ein sauberes Wasser ergriffen werden müssen: Beispielsweise bringt eine um ein Prozent proteinärmere Kost für die Tiere eine Verminderung des Stickstoff- und Ammoniakausstoßes um zehn Prozent. Und wird Gülle aufs Feld ausgebracht, sollte sie innerhalb einer Stunde in den Boden eingearbeitet werden. Weiteres Thema der Schwerpunkte: Der Abfall. Ein erheblicher Anteil davon ist in Deutschland mit jährlich ca. 50 Millionen Tonnen der Bauschutt – das entspricht ungefähr der Masse von rund 180.000 Einfamilienhäusern. Das Recycling dieses Bauschutts erspart die Inanspruchnahme neuer Flächen für den Kiesabbau in einer Größenordnung von jährlich ca. 350 Fußballfeldern. Der Großteil des Bauschutts wird als Schüttung im Straßenbau verwertet, ein Verwertungsweg, der laut Studien des UBA zukünftig nicht mehr im heutigen Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Betonbruch sollte deswegen auch anderweitig hochwertig recycelt werden. Dafür kommt besonders ein Einsatz als gütegesicherte rezyklierte Gesteinskörnung in Beton für den Hochbau infrage.

Umweltrelevanz und Stand der Technik bei Einäscherungsanlagen

Um einen Überblick über den Stand der Technik bundesdeutscher Krematorien zu bekommen, wurde eine Situationsanalyse durchgeführt. Sie basiert in einem ersten Schritt auf einer Datenerhebung der Krematorien in den einzelnen Bundesländern. Ergänzend hierzu wurde eine Klassifizierung der eingesetzten technologischen Baugruppen vorgenommen und hinsichtlich der 27. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (27. BImSchV) sowie des Standes der Technik gemäß der VDI-Richtlinie 3891 bewertet. Aufbauend auf der durchgeführten Datenerhebung wurden sechs Kremationslinien mit unterschiedlichen Ofen- und Abgasreinigungssystemen ausgewählt, um sie umfassenden Abgasmessungen zu unterziehen. Die Untersuchungen erstreckten sich auf die Abgasparameter der 27. BImSchV und Quecksilber. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wurden Handlungsempfehlungen für zukünftige Entscheidungen des Gesetzgebers abgeleitet, die sowohl auf bereits in der 27. BImSchV enthaltene Anforderungen zur Emissionsminderung als auch auf die Minderung der Quecksilberemissionen abstellen. Quelle: Forschungsbericht

PAK-Messungen an Kaminöfen

Um Emissionsfaktoren für das Deutsche Inventar an Kaminöfen berechnen zu können, sollen Messungen der PAK-Konzentrationen im Abgas von 5 handelsüblichen Kaminöfen bei Einsatz von Buchenholz und Lausitzer Braunkohlebriketts erfolgen. Der Betrieb der Öfen erfolgt dabei unter geregelten Bedingungen beim Deutschen Biomasseforschungszentrum in Leipzig. Quelle: Forschungsbericht

Fortentwicklung der Abgasuntersuchung

Die periodische Abgasuntersuchung (AU) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität. Durch die AU können hoch emittierende Fahrzeuge detektiert und eine Reparatur bzw. Stilllegung angeordnet werden. Aufgrund neuartiger Abgasreinigungssysteme muss die AU allerdings an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden, um ihre Qualität und Aussagekraft zu optimieren. In diesem Bericht wird untersucht, welche Messverfahren geeignet sind, um defekte und/oder manipulierte stickstoffoxidemissionsmindernde Bauteile und Systeme im Rahmen einer AU an Dieselfahrzeugen erkennen zu können. Stickstoffoxide (NOx) entstehen im Dieselmotor insbesondere unter Last. Daher können NOx-mindernde Systeme am aussagekräftigsten unter Aufbringung einer externen Last überprüft werden. Es werden die beiden Messmethoden Rollenprüfstand und Straßenfahrt näher untersucht. Für eine transparente und reproduzierbare NOx-Messung ist die Einhaltung von Umgebungsparametern wie z.B. einer definierten Temperatur der Abgasnachbehandlungssysteme elementar. Eine sichere Aussage über die Funktion dieser Systeme ist nur möglich, wenn diese bei der Prüfung in Ihrem Arbeitsbereich betrieben werden. Um diese Parameter zu überprüfen ist ein Zugang zu erweiterten OBD-Informationen erforderlich. Es wird eine Nutzen-Kosten-Analyse (NKA) zur ökonomischen Bewertung einer AU mit neuem Messverfahren durchgeführt. Auch wenn verschiedene Parameter aufgrund noch nicht vorhandener Daten abgeschätzt werden mussten, spricht das Ergebnis der NKA ökonomisch für die Einführung eines neuen Messverfahrens im Rahmen der AU. Quelle: Forschungsbericht

Umweltrelevanz und Stand der Technik von Tierkrematorien

In Deutschland sind aktuell 27 Heimtierkrematorien in Betrieb, für die es derzeit keine einheitlichen immissionsschutzrechtlichen Regelungen gibt. Um einen Überblick über die genehmigungsrechtliche Praxis und den Stand der Technik bundesdeutscher Tierkrematorien zu bekommen, wurde eine Situationsanalyse durchgeführt. Sie basiert in einem ersten Schritt auf einer Datenerhebung durch Befragung der Eigner der Krematorien und durch Auswertung der zur Verfügung gestellten Genehmigungsbescheide. Ergänzend hierzu wurden die eingesetzten technologischen Baugruppen bewertet und mit dem Stand der Technik gemäß der VDI-Richtlinie 3890 (Emissionsminderung - Anlagen zur Heimtierkremation) verglichen. Daraus konnte eine technisch-wirtschaftliche Analyse abgeleitet werden. Aufbauend auf der durchgeführten Datenerhebung wurden sechs Kremationslinien - 5 Heimtieröfen und 1 Pferdekremationsofen - mit und ohne Abgasreinigungssysteme ausgewählt, um sie umfassenden Abgasmessungen zu unterziehen. Die Untersuchungen erstreckten sich auf Kohlenmonoxid, Gesamtkohlenstoff, Gesamtstaub, Schwefel- und Stickstoffoxide, Chlor- und Fluorwasserstoff, Quecksilber sowie polychlorierte Dibenzo-(p)-dioxine und Dibenzofurane. Aus den in dieser Studie gewonnenen Erkenntnissen wurden Handlungsempfehlungen für potenzielle zukünftige Entscheidungen des Gesetzgebers abgeleitet, die sowohl auf Anforderungen zur Emissionsminderung als auch auf praxisorientierte Empfehlungen zu Betriebsweisen abstellen. Quelle: Forschungsbericht

Fortentwicklung der Abgasuntersuchung

Das Umweltbundesamt hat in einem Forschungsprojekt untersuchen lassen, welche Messverfahren für Diesel-Pkw geeignet sind, um defekte Bauteile und Systeme zur Minderung von Stickstoffoxid-Emissionen (NOx) im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Abgasuntersuchung (AU) zu erkennen. Zentrales Ergebnis ist, dass die Ergänzung der AU um den Luftschadstoff NOx für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit den betrachteten Prüf- und Testmethoden messtechnisch leistbar und gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist. In einem nächsten Schritt sollten auf Basis dieser Empfehlungen ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erarbeitet und die dafür notwendigen Meilensteine festgelegt werden.

UBA aktuell - Nr.: 3/2017

Liebe Leserin, lieber Leser, es geht nicht nur um einige wenige Fahrzeugtypen, nein, im Mittel liegen Euro-6-Diesel-Pkw bei den Stickoxid-Emissionen um ein vielfaches über dem für sie geltenden Grenzwert – und profitieren trotzdem von einer milliardenschweren Subventionierung des Dieselkraftstoffes. Auch in Sachen Klimaschutz zu Unrecht, finden wir. Mehr dazu in dieser Ausgabe von „UBA aktuell“. Wie das Leben in den Städten auch mit deutlich weniger Autos – und damit weniger Abgasen, Lärm und zugeparkten Straßen – funktionieren kann, zeigen unser neuer Erklärfilm und unsere Vision für die Stadt der Zukunft. Außerdem möchten wir Ihnen unsere neue Smartphone-App vorstellen: Scannen Sie einfach den Strichcode eines Verbraucherprodukts, um eine Anfrage anzustoßen, ob das Produkt „besonders besorgniserregende Chemikalien“ nach der EU-Chemikalienverordnung REACH enthält. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Auch neue Diesel belasten Luft erheblich – und helfen nicht beim Klimaschutz Die realen Stickoxid-Emissionen von Euro-6-Diesel-Pkw liegen deutlich über dem Euro-6-Grenzwert. Quelle: Umweltbundesamt Auch Diesel-Pkw, die der aktuell gültigen EU-Abgasnorm Euro 6 entsprechen , stoßen im realen Betrieb auf der Straße im Mittel sechsmal mehr gesundheitsschädliche Stickstoffoxide aus, als die Euro 6-Norm erlaubt . Das ist die traurige Bilanz aktueller Auswertungen von Abgasmessungen im Auftrag des Umweltbundesamtes. Dass die Emissionen auf der Straße so hoch sind, liegt unter anderem an den unrealistischen Bedingungen bei den Labortests zur Genehmigung neuer Fahrzeugtypen: Auf dem Rollenprüfstand herrschen Temperaturen von 20 bis 30 Grad Celsius. Bei den in Deutschland üblichen niedrigeren Temperaturen funktioniert die Abgasreinigung in den Fahrzeugen oft nur unzureichend, der Stickstoffoxid-Ausstoß steigt stark an. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Die Luft in den Städten muss sauber werden. Ich sehe hier ganz klar die Autoindustrie in der Verantwortung, die eine Lösung anbieten muss, welche Verbraucherinnen und Verbraucher nicht belastet.“ Die Europäische Union hat bereits reagiert: Neue Fahrzeugtypen werden ab September 2017 bei der Genehmigung neben den Labortests auch nach dem sogenannten RDE-Verfahren getestet. RDE steht für „Real Driving Emissions“. Hierbei werden die Emissionen im praktischen Betrieb bei einer Fahrt auf der Straße gemessen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Abgasreinigung unter normalen Betriebsbedingungen und bei üblichen Temperaturen funktioniert und die Fahrzeuge nur wenig Stickoxid ausstoßen. Allerdings dürfen die Stickstoffoxid-Emissionen bei diesem Messverfahren vorerst noch über dem geltenden „Laborgrenzwert“ von 80 Milligramm Stickoxide pro Kilometer liegen: zunächst 110 Prozent höher, ab Januar 2020 wegen Messunsicherheiten immerhin noch 50 Prozent höher. Für die Anzahl der ausgestoßenen Partikel von Diesel-Pkw und Benzin-Pkw mit Direkteinspritzung wird nach aktueller Rechtslage für neue Pkw-Typen schon ab September 2017 beim RDE-Verfahren der Grenzwert aus dem Labor plus 50 Prozent Toleranz gelten. Auf den Prüfstand gehört nach Ansicht des UBA auch die Subventionierung des Dieselkraftstoffs . Sie kostet Deutschland allein im Bereich der Pkw-Nutzung jährlich 3,5 Milliarden Euro. Selbst bei Abzug der höheren Kfz-Steuern für Diesel-Autos sind das rund eineinhalb Milliarden Euro vom Staat für die Selbstzünder pro Jahr. Und das, obwohl selbst Diesel der Norm Euro 6 im Mittel immer noch rund 25-mal mehr Stickoxide ausstoßen als ein moderner Benziner. Das Argument, die Förderung von Diesel-Fahrzeugen diene dem Klimaschutz , ist dabei nicht stichhaltig: Im Jahr 2015 lagen bei den Neuzulassungen Benzin-Pkw und Diesel-Pkw beim CO2-Ausstoß pro Kilometer gleichauf. Zwar stoßen Diesel-Pkw bei gleicher Motorisierung bis zu 15 Prozent weniger CO2 aus als Benziner. Der durch die Subventionierung billige Diesel führt jedoch dazu, dass immer mehr spritfressende SUVs und hoch motorisierte Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs sind. Für das Klima ein Nullsummenspiel. Lässt sich das Plastik-Problem noch lösen? UBA-Toxikologin Dr. Marike Kolossa im NDR-Inforadio (ab Minute 06:50; 27.04.2017) Umweltbundesamt in Dessau: Einsatz von Recycling-Beton einzigartig in Sachsen-Anhalt Antje Schindler, Leiterin des UBA-Referats für Bau und Technik, in der Mitteldeutschen Zeitung über den Erweiterungsbau des UBA in Dessau-Roßlau (29.04.2017) Umweltbundesamt: Moderne Diesel stoßen offenbar viel zu viel Stickoxid aus Artikel auf Spiegel Online (25.04.2017) Umweltbundesamt: Euro-6-Diesel reißen Stickoxid-Grenzen um Vielfaches UBA-Präsidentin Maria Krautzberger in den ZDF-heute-Nachrichten (25.04.2017) Mobilität von morgen: „Wir wollen Lebensraum statt Parkraum“ Dr. Katrin Dziekan, Leiterin des Fachgebiets „Umwelt und Verkehr" im Interview mit "Allianz pro Schiene" (25.04.2017) „Es geht auch mit viel weniger Autos“ UBA-Präsidentin Maria Krautzberger und Abteilungsleiter Verkehr Martin Schmied im Tagesspiegel (30.03.2017)

Umweltrelevanz und Stand der Technik bei Einäscherungsanlagen

Um einen Überblick über den Stand der Technik bundesdeutscher Krematorien zu bekommen, wurde eine Situationsanalyse durchgeführt. Sie basiert in einem ersten Schritt auf einer Datenerhebung der Krematorien in den einzelnen Bundesländern. Ergänzend hierzu wurde eine Klassifizierung der eingesetzten technologischen Baugruppen vorgenommen und hinsichtlich der 27. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (27. BImSchV) sowie des Standes der Technik gemäß der VDI-Richtlinie 3891 bewertet. Aufbauend auf der durchgeführten Datenerhebung wurden sechs Kremationslinien mit unterschiedlichen Ofen- und Abgasreinigungssystemen ausgewählt, um sie umfassenden Abgasmessungen zu unterziehen. Die Untersuchungen erstreckten sich auf die Abgasparameter der 27. BImSchV und Quecksilber. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wurden Handlungsempfehlungen für zukünftige Entscheidungen des Gesetzgebers abgeleitet, die sowohl auf bereits in der 27. BImSchV enthaltene Anforderungen zur Emissionsminderung als auch auf die Minderung der Quecksilberemissionen abstellen. Quelle: Forschungsbericht

Lohr a. Main, Gemarkung Lohr a. Main - Änderungsgenehmigungsverfahren (§ 16 BImSchG) - wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Glas, Gerresheimer Lohr GmbH

Die Gerresheimer Lohr GmbH ist ein Standort der Gerresheimer AG, einem an der Frankfurter Börse notierten MDAX-Unternehmen. Die Gerresheimer Lohr GmbH betreibt in Lohr am Main auf ihrem seit 1950 bestehenden Betriebsgelände (Rodenbacher Str. 38, 97816 Lohr) eine Anlage zur Glasherstellung. Die Anlage besteht aus zwei immissionsschutzrechtlich genehmigten Glasschmelzwannen und den dazugehörigen Nebeneinrichtungen. In den zwei modernen, erdgasbefeuerten und regenerativen Schmelzwannen wird Weiß- und Braunglas zur Herstellung von Glasbehältern (Holglas-Verpackungen) für die Pharmazeutische und die Lebensmittel-Industrie erzeugt. Aufgrund der gewachsenen Nachfrage an Glasverpackungen plant die Gerresheimer Lohr GmbH die Erweiterung der Produktionskapazität der beiden Schmelzwannen. Wesentliche Bestandteile des Änderungsverfahrens sind: 1. Die im Jahr 2009 errichtete Schmelzwanne 2 mit einer genehmigten Schmelzkapazität von 295 t/Tag soll gegen eine neue Schmelzwanne mit einer zu genehmigenden Schmelzleistung von 450 t/Tag ausgetauscht werden. Die Zykluszeit einer Hohlglas-Schmelzwanne liegt abhängig von der Belastung zwischen 10 und 12 Jahren. Bei der Wanne 2 ist das Ende der Wannenreise erreicht. Beim Wannenneubau ist eine Vergrößerung der Schmelzfläche von aktuell 90 auf 120 qm vorgesehen. 2. Für die bestehende Schmelzwanne 1 mit einer bislang genehmigten Schmelzleistung von 250 t/Tag ist eine Erhöhung um 15 t/Tag auf 265 t/Tag geplant. Im Gegensatz zur Wanne 2 plant der Betreiber die Erhöhung der Schmelzleistung der Wanne 1 ohne eine Veränderung der genehmigten Feuerungswärmeleistung allein durch eine höhere Entnahme von Glas unter Akzeptanz einer angepassten Glas-Qualität zu verwirklichen. Es sind diesbezüglich weder bauliche Maßnahmen noch Veränderungen der Energieeinträge oder Abgasvolumina der Schmelzwanne 1 vorgesehen. 3. Erweiterung der Produktionsmaschinen, der Kühlöfen und der Sortierlinien von 9 auf 10 4. Anbau des Kaltendgebäudes, Anpassung der Außenfassade des Produktionsgebäudes der Nordseite mit Optimierung des Schallschutzes 5. Erweiterung der Abluftanlage (Dachlüfter) mit Optimierung des Schallschutzes und der Strömungsführung 6. Bau einer dem Stand der Technik entsprechenden Abgasreinigungsanlage mit neuester Kerzenfiltertechnologie (CCF=Catalytic Candle Filter) zur Entstaubung und Minimierung der Stickoxidemissionen 7. Errichtung eines 58 m hohen Kamins mit einer kontinuierlichen Abgasmessung Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist am 02.03.2021 geplant. Die Abgasströme der Schmelzwanne 2 werden über den bestehenden Elektrofilter gereinigt. Spätestens mit Ende der Wannenreisezeit der Schmelzwanne 1, ist eine Erweiterung des CCF-Filters und somit eine Reinigung beider Abgasströme (Schmelzwanne 1 und 2) über diesen Filter angedacht. Während des 57 Tage andauernden Wannen-Neubaus kann der Elektrofilter vorübergehend nicht genutzt werden. Die Abgase der weiter in Betrieb befindlichen Schmelzwanne 1 sollen in dieser Zeit bereits über den neuen 15 Meter höheren Stahlkamin ungefiltert abgeleitet werden. Dies ist notwendig um den bestehenden Mauerwerkskamin abzureißen und anschließend einen neuen Abgas-Weg zum Stahl-Kamin für die neue Wanne 2 zu bauen. Die dargelegte Verfahrensweise ist technisch nicht vermeidbar, da Leitungsarbeiten an mit bis zu 600°C heißen Rohgasen technisch nicht durchführbar sind. In Bezug auf zu erwartende Lärmemissionen wurden die Änderungen bzw. Erweiterungen so geplant und berechnet, dass es zu keiner Verschlechterung kommt. Die lärmtechnischen Maßnahmen stellen sicher, dass sich die Lärmbelastung der Anlage in der Umgebung nicht erhöht. Das Vorhaben (Anlage zur Herstellung von Glas) ist der Nr. 2.8.1 (G, E) des Anhangs 1 zur 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) zuzuordnen. Die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Glas bedarf aufgrund § 16 i. V. m. § 10 BImSchG einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung; vor deren Erteilung ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Der vorzeitige Beginn wurde beantragt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durchgeführt, da der Schwellenwert nach Nr. 2.5.1 der Anlage 1 des UVPG überschritten wird und somit eine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 UVPG). Die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen gemäß § 4 e der 9. BImSchV (insbesondere der UVP-Bericht) liegen bei der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Main-Spessart) vor und werden mit den anderen Antragsunterlagen einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.

Weiterentwicklung der Abgasuntersuchung (AU)

Das Umweltbundesamt hat in diesem Forschungsprojekt nachgewiesen, dass dynamische NOx-Messverfahren für Diesel-Pkw in der Praxis bei den Kfz-Prüfstellen im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) angewendet werden können. Schwerpunkte waren hierbei die Fahrzeugkonditionierung, die Validierung der dynamischen Messverfahren an 33 Fahrzeugen (M1/N1) und ein daraus abgeleiteter Revisionsvorschlag für die Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen. In einem nächsten Schritt sollten auf Basis dieser Empfehlungen ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erarbeitet werden.

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