Das Projekt "Wissenschaftstheoretische Grundlagen zur Bewertungsmethodik in der Umweltvertraeglichkeitspruefung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Institut für Umweltsozialwissenschaften und Geographie, Professur für Physische Geographie.Fragestellung des Projektes: Anlass der Gruendung der Arbeitsgruppe war die Erfahrung der Verwaltung, dass in Umweltvertraeglichkeitsstudien (UVS) - einerseits Gegenstaende vertieft untersucht wurden, die fuer die abschliessende Bewertung durch die zustaendige Behoerde nur von geringerer Relevanz waren, und - andererseits relevante Fragen nicht in ausreichender Tiefe bearbeitet wurden. Eine Durchsicht bestehender Checklisten und Leitfaeden zur UVP ergab vor allem offene Fragen bezueglich der Begruendung von Massstaeben zur fachlichen (gutachterlichen) Beurteilung sowie zur Bewertung von Umweltauswirkungen. Die folgenden Verfahrensschritte erfordern Wertungen bzw. wertende Beurteilungen: - Vorabbewertungen im Verlauf des Scopingprozesses zur Bestimmung der adaequaten Untersuchungstiefe, - fachliche Beurteilung im Rahmen der UVS, - Stellungnahmen der TOeB nach Paragraph 7 UVPG, - Bewertung und Beruecksichtigung nach Paragraph 12 UVPG. Zielsetzungen Uebertragung von Forschungsergebnissen zu den theoretischen Grundlagen der Umweltbewertung auf die UVP: - Folgerungen fuer die UVP aus der Unterscheidung wichtiger Zielkategorien (primaere Ziele, Ziele auf unterschiedlichen Ableitungsniveaus) und Umweltzielsysteme (eindimensionale, mehrdimensionale ungewichtete bzw. gewichtete Zielsysteme), - Klaerung der Rolle primaerer und abgeleiteter Ziele fuer den Abwaegungsvorgang und fuer die teleologische Rechtsauslegung (verbesserte Moeglichkeiten der Konfliktanalyse sowie der Gewichtung der Schutzgueter untereinander, verbesserte Nachvollziehbarkeit, geringere Gefahr von Abwaegungsfehlern).
Das Projekt "Die Wirksamkeit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung - mit einer rechtstatsächlichen Untersuchung am Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig Holstein" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Greifswald, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht.Wirksamkeit und Defizite der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in B-Plänen seit dem BauROG 1998; es wird jedoch auch ein Abriss der Entwicklung bis 1998 gegeben. Es wurden ca. 410 Kommunen in M-V und S-H mit einem ca. 30 Fragen beinhaltenden Erhebungsbogen befragt; Rücklauf ca. 64 Prozent. Die Fragen u.a.: Vermeidungsbemühungen Kompensationsbemühungen, wie viel Kompensation wurde wirklich festgesetzt, Rolle der Planungsbüros, Häufigkeit des Öko-Kontos, Meinung der Kommunen zu Ersatzabgaben. Ergebnisse: Häufiges Öko-Konto, häufiges Festsetzen der Vollkompensation, aber hohe Quote von Abwägungsfehlern bei Bestandsaufnahme, Vermeidung. Veröffentlicht in: Biologische Diversität, Tagung Vilm 2003, Bundesamt für Naturschutz sowie: NordÖR 7/8 - 2003.