Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Unbenommen der streitigen juristischen Frage, ab wann von einer Verschlechterung auszugehen ist, bedarf es der Erläuterung grundlegender Verfahrensschritte bei der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes im Paragraph31 Absatz 2. Im Zusammenhang mit neuen physischen Veränderungen und der Einhaltung des Verschlechterungsverbotes wurden bisher keine Methoden oder Verfahren festgelegt für (1) die wasserfachliche Prognose einer Verschlechterung des Gewässerzustandes/ Potenzials und (2) die aus einer vermuteten Verschlechterung folgenden Schritte: a. Abwägung des übergeordneten öffentlichen Interesses, b. die Abwägung des Nutzens zwischen Umweltzielen der WRRL und der neuen Veränderung und c. die Prüfung der besseren Umweltoption sowie (d) durchzuführende Minderungsmaßnahmen. Für Deutschland sind derzeit keine Präzedenzfälle zur Anwendung des Art. 31 (2) des WHG bekannt. Demgegenüber ist es jedoch unstrittig, dass an den Gewässern neue Veränderungen vorgenommen werden und das es Unsicherheiten in der Anwendung des Verschlechterungsverbotes gibt. Es wird als notwendig erachtet, dass sich der Bund als Gesetzgeber für eine harmonisierte Umsetzung der WRRL zu den o.g. Verfahrensschritten äußert. In dem Vorhaben soll der Paragraph31 Absatz 2 des WHG systematisch in einem Leitfaden aufgeschlüsselt und erläutert werden. Der Leitfaden soll als allgemeinverständliche Arbeitshilfe für Vorhabensträger, Planer und für die zuständigen Wasserwirtschafts- und Genehmigungsbehörden entwickelt werden.
Die SUP-Richtlinie (RL 2001/42/EG) soll ein hohes Umweltschutzniveau innerhalb der EU sicherstellen. Hierfür sind bestimmte Pläne und Programme mit voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen einer Umweltprüfung zu unterziehen. Wenngleich noch nicht abschließend absehbar ist, wie die Implementation der strategischen Umweltprüfung (SUP) in das deutsche Planungsrecht erfolgen wird, so steht doch fest, dass die SUP einschneidende Weiterentwicklungen der räumlichen Gesamtplanung erzwingen wird. Die Loslösung von einzelfallbezogenen Folgenabschätzungen, die erweiterte Alternativenprüfung, die Erhöhung der Transparenz planerischer Abwägungsprozesse, die Erforderlichkeit eines Wirkungsmonitorings und die ausgeweitete Öffentlichkeitsbeteiligung machen eine umfassende Neuorientierung des Planungsverständnisses, der Planungsverfahren und -techniken erforderlich. Weiterentwicklungsbedarf stellt sich insbesondere im Hinblick auf - die Berücksichtigung kumulativer Auswirkungen durch multiple Planungsmaßnahmen, - die Durchführung konzeptioneller und standortbezogener Alternativenprüfungen zur Wahl der umweltschonendsten Planungsvariante und - die geforderte 'Überwachung' erheblicher Umweltwirkungen infolge der Durchführung der Pläne und Programme (Monitoring). Insbesondere die Ermittlung und Bewertung kumulativer Umweltauswirkungen zahlreicher Planungsmaßnahmen erfordert neue Methoden der Umweltprüfung. So wird über bisherige Verfahrensansätze und Methoden in der Projekt-UVP hinaus eine Diskussion zu führen sein, wie dem komplexeren Ansatz der SUP inhaltlich und methodisch entsprochen werden kann, gleichzeitig aber die Praktikabilität der Prüfung gewährleistet bleibt. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines methodischen Rahmens für SUP in der räumlichen Gesamtplanung mit einem Fokus auf den neuen Anforderungen an die Umweltprüfung aufgrund der Richtlinie 2001/42/EG. Dazu wird zunächst der methodische Stand der Strategischen Umweltprüfung in der Regional- und Flächennutzungsplanung untersucht. Neben Erkenntnissen aus Deutschland soll dabei auch die ausländische Erfahrung berücksichtigt werden. Basierend auf dieser 'state of the art' Analyse ist ein inhaltliches Anforderungsprofil zu entwickeln, welches anschließend einem umfangreichen Praxistest unterzogen wird. Je eine Fallstudie wird sich der SUP im Rahmen der Regionalplanung und Flächennutzungsplanung widmen.