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Demografischer Wandel als Herausforderung für die Sicherung und Entwicklung einer kosten- und ressourceneffizienten Abwasserinfrastruktur

Aufgrund des demografischen Wandels sind sowohl eine Zunahme als auch eine drastische Abnahme der Bevölkerungszahlen voraussehbar. Für die raumbezogenen technischen Infrastrukturen wie Wasser, Abwasser oder Energie ergibt sich daraus ein evtl. deutlicher Anpassungsbedarf. Die systematische Analyse dieser Studie sollen die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Abwasserinfrastruktur zeigt und die besondere Relevanz der ökonomischen Auswirkungen herausarbeiten. Die erarbeiteten Handlungsempfehlungen richten sich vor allem an die Abwasserentsorger und Kommunen als die lokal verantwortlichen Akteure. Veröffentlicht in Texte | 36/2010.

4 - Erze und Metallabfälle

4 - Erze und Metallabfälle 41 Eisenerz (ausgenommen Schwefelkiesabbrände) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 410 Eisenerze und -konzentrate (ausgenommen Schwefelkiesabbrände) 4101 Eisenerze, Hämatitkonzentrate, Raseneisenerz, -stein A S 5) , 18) 4102 Abfälle und Zwischenerzeugnisse, die bei der Vorbereitung von Erzen für die Metallgewinnung entstanden sind X A S 4) , 5) 45 NE -Metallerze, -abbrände, -abfälle und Schrott Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 451 NE-Metallabfälle, -abbrände, -aschen und -schrott 4511 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Aluminium und Aluminiumlegierungen A, B A S 5) , 15) 4512 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Blei und Bleilegierungen X X S 4513 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Kupfer und Kupferlegierungen (Messing) B A, B S 5) , 15) 4514 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Zink und Zinklegierungen B S 5) 4515 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Zinn und Zinnlegierungen B A S 4) , 5) 4516 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Vanadium und Vanadiumlegierungen B S 4) , 5) 4517 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von NE-Metallen und NE-Metalllegierungen, nicht spezifiziert X X S 4518 Abbrände von NE-Metallerzen X X S 452 Kupfererze und -konzentrate 4520 Kupfererze, -konzentrate X A S 4) , 5) 453 Bauxit, Aluminiumerze und -konzentrate 4530 Bauxit, auch kalziniert, Aluminiumerze, -konzentrate, Korund, Lepidolitherz A 18) 455 Manganerze und -konzentrate 4550 Braunstein, natürlich, Mangancarbonat, natürlich, Mangandioxid, natürlich, Manganerze, -konzentrate A 18) 459 Sonstige NE-Metallerze und -konzentrate 4591 Bleierze, -konzentrate X X S 4592 Chromerze, -konzentrate X X S 4) , 5) 4593 Zinkerze (Galmei), -konzentrate X A 18) 4599 NE-Metallerze, -konzentrate, nicht spezifiziert, z. B. Ilmenit (Titaneisenerz), Kobalterz, Monazit, Nickelerz, Rutil (Titanerz), Zinnerz, Zirkonerz, Zirkonsand X X S 4) 46 Eisen- und Stahlabfälle und -schrott, Schwefelkiesabbrände Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 462 Eisen- und Stahlschrott zur Verhüttung 4621 Abfälle, Späne, Schrott, zur Verhüttung, z. B. von Eisen- und Stahlblechen, Platinen, Formstahl X A 18) 4622 Sonstiger Eisen- und Stahlschrott, zur Verhüttung, z. B. Achsen, Altbleche, Autowracks, Eisen, alt, abgängig, Eisenstücke aus Abwrackarbeiten, Geschosse, Gusseisenbruch, -stücke, Restblöcke, Schienenstücke, Schwellen, Schrott aus nichtrostendem Stahl X A 18) 4623 Eisenpellets, zur Verhüttung X A 18) 463 Eisen- und Stahlschrott, nicht zur Verhüttung 4631 Abfälle, Abfallstücke von Eisen- und Stahlblechen, -platten, Platinen, Formstahl, Abfalleisenspäne, Walztafelabfallenden, sämtlich nicht zur Verhüttung X A 18) 4632 Eisen- und Stahlschrott, nicht zur Verhüttung, z. B. Achsen, Eisenmasse und Stahlmasse, Radreifen, -sätze, Räder, Schienen, Schwellen, Stahlstücke aus Abwrackarbeiten, Wellen aus Stahl X A 18) 465 Eisenschlacken und -aschen zur Verhüttung 4650 Hammerschlag, Walzschlacken, Walzsinter, Eisenschlacken, nicht spezifiziert X X S 466 Hochofenstaub 4660 Flugstaub, Gichtstaub, Hochofenstaub X X S 467 Schwefelkiesabbrände 4670 Eisenpyrit, geröstet, Pyritabbrände, Schwefelkiesabbrände, Schwefelkies, geröstet X X S Bemerkungen: 4) Als Alternative zu "S" ist ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich, sofern nationale Bestimmungen dies nicht verbieten. Ist das Aufspritzen auf die Lagerhaltung auf Grund innerstaatlicher Bestimmungen verboten, muss eine Abfuhr des Waschwassers in eine Einrichtung zur unschädlichen Beseitigung des Abwassers erfolgen. 5) S für wasserlösliche Metallsalze obligatorisch; schließt Aufspritzen auf Lagerhaltung aus. 15) wenn Abfälle und Schrott: A, sonst B 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 01. Januar 2018

Diskurse und Leitbilder zur zukunftsfähigen Ausgestaltung von Infrastrukturen

Die Entwicklungen der Infrastrukturen sowie aktuelle Diskurse wurden auf tragende Leitbilder hin untersucht. Darauf aufbauend wird ein Leitbild zukunftsfähiger und klimaresiliente Infrastrukturen vorgeschlagen. Es betont die gesellschaftliche Funktion von infrastrukturbezogenen Grunddienstleistungen und weist darauf hin, dass der Bau und Betrieb von Infrastrukturen klimaneutral und ressourcenschonend erfolgen und für künftige Generationen bezahlbar bleiben sollte. Infrastrukturen sollten auch zu einer suffizienten Wirtschafts- und Lebensweise beitragen. ⁠Resilienz⁠ kann durch grundlegende Prinzipien der Infrastrukturgestaltung beschrieben werden, die im Einzelfall konkretisiert werden müssen.

Bauleitplanung: Selsingen, Samtgemeinde

Samtgemeinde Selsingen – Samtgemeinde Selsingen Serviceportal LEBEN, WO'S SCHÖN IST! 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Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden: 47. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ und Wohnbaufläche in Ober Ochtenhausen) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zwei Änderungsbereiche in der Mitgliedsgemeinde Sandbostel. Im Ortsteil Ober Ochtenhausen ist geplant, eine Sonderbaufläche „Bioenergie“ zu erweitern und eine zusätzliche Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan darzustellen. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 dem Entwurf für die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ und Wohnbaufläche in Ober Ochtenhausen) zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Parallel sind die Unterlagen über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich. Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 von Jedermann eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP47_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-241125 pdf FNP47_Entwurf_Planzeichnung_4II-241113 pdf FNP47_Entwurf_Begründung_4II-241113 pdf FNP47_Abwägungstabelle_4I-241111 pdf FNP47_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen pdf FNP47_Vorentwurf_Anlage1_Geotechnischer Bericht pdf FNP47_Vorentwurf_Anlage2_Gutachten Geruch pdf FNP47_Vorentwurf_Anlage3_Gutachten Schall (Eingestellt am 26.11.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche „Biogasanlage“, Rhadereistedt) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die CCM GmbH & Co. KG hat die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Biogasanlage“ für den Bereich der bestehenden Biogasanlage beantragt, um den vorhandenen Standort auch zukünftig planungsrechtlich abzusichern. Die vorhandene Biogasanlage soll unabhängig vom landwirtschaftlichen Betrieb in eine gewerbliche Biogasanlage überführt werden. Erweiterungs- oder Änderungsabsichten am baulichen Bestand werden mit der Ausweisung einer Sonderbaufläche "Biogasanlage" nicht beabsichtigt. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 dem Vorentwurf für die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, die Planunterlagen – bestehend aus Vorentwurf und Erläuterungen – und den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in der Zeit vom 09. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link einzusehen: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 09. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 von Jedermann eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 5 BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP48_Bekanntmachung_Öffentlichkeitsbeteiligung_3I-241121 pdf FNP48_Vorentwurf_Planzeichnung_4I-240801 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_4I-240801 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil II_Umweltbericht_4I-240801 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 1_Baugeol. Stellungnahme 2010 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 2_Immissionsgutachten 2011 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 3_Immissionsgutachten 2013 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 4_Schalltechnisches Gutachten 2016 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 5_Immissionsmessungen 2020 (Eingestellt am 22.11.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Sammelverfahren) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst vier Änderungsbereiche in den Mitgliedsgemeinden Deinstedt (Wohnbaufläche in Malstedt) und Farven (Wohnbauflächen in Byhusen und Farven) sowie Selsingen (Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen „Grünschnittsammelstelle“). Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 dem Entwurf für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sammelverfahren) zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30. September 2024 bis einschließlich 01. November 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 30. September 2024 bis einschließlich 01. November 2024 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP43_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240916 pdf FNP43_Entwurf_Planzeichnung_4II-240805 pdf FNP43_Entwurf_Begründung_4II_inkl_Umweltbericht-240805 pdf FNP43_Abwägungstabelle_4I-240805 pdf FNP43_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen (Eingestellt am 17.09.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Bekanntmachung Standortübungsplatz Seedorf – Errichtung Hubschrauberbedarfslandeplatz Das Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstraße 1, 51147 Köln, hat für das o. g. Verfahren die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, gebeten, im Rahmen der Amtshilfe ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i.V.m. §§ 17, 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Abs. 3, 3a, 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen. Die vorliegende Planung umfasst die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes (HBLP) mit Betankungsfunktion zur Verbesserung des Ausbildungsbetriebes. Der Plan wird in der Zeit vom 06.08.2024 bis zum 05.09.2024 (einschließlich) unter dem Titel „Standortübungsplatz Seedorf“ auf der Internetseite der Samtgemeinde Selsingen https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Zu den Planunterlagen gelangen Sie hier: https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview (Internetseite der NLStBV) Zum Zwecke der Auslegung wird der Plan zusätzlich zentral für alle Gemeinden, auf deren Gebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, zu folgenden Zeiten: Montags bis freitags: 08.00 - 12.00 Uhr sowie montags und mittwochs von 14.00 Uhr – 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr in einer Druckfassung zugänglich gemacht (§ 73 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 i.V.m. § 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwVfG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zum Standortübungsplatz Seedorf. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Bekanntmachung_Standortübungsplatz_Seedorf-240718 Größe: 124.42 kb Format: PDF Preview (Eingestellt am 26.07.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 44. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Gewerbliche Baufläche“ am „Rhadereistedter Bahnhof“) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbliche Baufläche“ am „Rhadereistedter Bahnhof“ in westliche und südöstliche Richtung zu erweitern, um die gewerbliche Entwicklung des Standortes „Rhadereistedter Bahnhof“ langfristig zu sichern und den angesiedelten Gewerbebetrieben ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Die bisher nicht überplanten Flächen zwischen der Bahnhofstraße und der Industriestraße sollen nunmehr ebenfalls im Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt werden. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 dem Entwurf für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 05. Juli 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 05. Juli 2024 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP44_Anschreiben_Behörden_4II-240521 pdf FNP44_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240517 pdf FNP44_Entwurf_Planzeichnung_4II-240328 pdf FNP44_Entwurf_Begründung_4II-240328 pdf FNP44_Biotoptypenkartierung_Anlage1_4II-240328 pdf FNP44_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen (Eingestellt am 21.05.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung „Gewerbliche Baufläche“ am Haaßeler Weg in Seedorf) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte „Gewerbliche Baufläche“ am Haaßeler Weg in Seedorf in östliche und südliche Richtung zu erweitern, um den vorhandenen Gewerbebetrieb am Betriebsstandort in der Heimatgemeinde Seedorf zukunftsfähig aufzustellen und den langfristigen Fortbestand zu sichern. Die vorhandene Fläche des aktuellen Firmengeländes ist hierfür nicht ausreichend. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 dem Entwurf für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP46_Anschreiben_Behörden_4II-240508 pdf FNP46_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240508 pdf FNP46_Entwurf_Begründung_4II-240307 pdf FNP46_Entwurf_Planzeichnung_4II-240307 pdf FNP46_Biotoptypenkartierung_Anlage1_4II-240307 pdf FNP46_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen (Eingestellt am 14.05.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ Selsingen u. a.) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, einen neuen Standort für die Stützpunktfeuerwehr von Selsingen, Wohnbauflächen sowie gewerbliche und gemischte Bauflächen im Grundzentrum von Selsingen darzustellen. Der Änderungsbereich befindet sich westlich der „Raiffeisenstraße“ in Selsingen, in unmittelbarer Nähe des Gewerbegebietes „An der Bahn“. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 dem Entwurf für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP42_Anschreiben_Behörden_4II-240508 pdf FNP42_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240508 pdf FNP42_Entwurf_Planzeichnung_4II-240404 pdf FNP42_Entwurf_Begründung_4II_inkl_Umweltbericht-240412 pdf FNP42_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen (Eingestellt am 14.05.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 45. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ Malstedt Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungs-plan dargestellte Sonderbaufläche „Bioenergie“ in Malstedt in westliche Richtung zu erweitern, damit der geplante Bau eines Speicherbeckens für Wasser bzw. Permeat für den Betrieb des geplanten Nährstoffwerkes in Malstedt realisiert werden kann. Die Kapazitäten der vorhandenen Sonderbaufläche „Bioenergie“ sind hierfür nicht ausreichend. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 dem Vorentwurf für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 19. Dezember 2023 bis einschließlich 22. Januar 2024 bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Erläuterungen einzusehen. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Title pdf FNP45_Anschreiben_Behörden_4I-231204 pdf FNP45_Vorentwurf_Planzeichnung_4I-231024 pdf FNP45_Vorentwurf_Begründung_4I-231129 pdf FNP45_Bekanntmachung_Öffentlichkeitsbeteiligung_3I-231201 (Eingestellt am 05.12.2023) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahren für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel Genehmigungsverfahren nach dem KrWG (Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf) Bekanntmachung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg vom 17.01.2022 Az.: 4.1 LG000034351-253 -Ergänzende Auslegung- Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2015 für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel, Antragsteller Kriete Kaltrecycling GmbH, ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 04.07.2017 für teilweise rechtswidrig und daher im Ganzen für nicht vollziehbar erklärt worden. Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser bemängelte das Gericht die fehlende Alternativenprüfung bei der Auswahl des Standortes. Um diese Verfahrensfehler im Rahmen eines Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahrens heilen zu können, hat die Kriete Kaltrecycling GmbH nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und ein Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahren beantragt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 ZustVO-Abfall vom 18.12.1997 (Nds. GVBl. S. 557), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.06.2019 (Nds. GVBl. S. 151), zuständig für die Durchführung von Planänderungs- und ergänzungsverfahren für Deponien nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die eingereichten Unterlagen, bestehend aus der Neubemessung der Oberflächenwassererfassung und der Alternativenuntersuchung, werden in der Fassung, die beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt am 23.12.2021 und 13.01.2022 eingegangen ist, vollständig ausgelegt. Die Änderungs- bzw. Ergänzungsunterlagen liegen in der Zeit vom 16.02.2022 bis 15.03.2022 (einschließlich) beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Zi.0.137 montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, bei der Gemeinde Selsingen und Samtgemeinde Selsingen, im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, und bei der Gemeinde Anderlingen, Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst, Grafel, Winderswohlde 6, 27446 Anderlingen, aus und können dort während der vorgenannten Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung von jedermann eingesehen werden. Die Planunterlagen können bei der Gemeinde Anderlingen nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04284/ 927168, bei Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst eingesehen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. zum Download bereitgestellten Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Bekanntmachung des GAA Lüneburg zur öffentlichen Auslegung Größe: 1.09 mb Format: PDF Preview Die eingereichten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des GAA unter „Bekanntmachungen“ unter folgendem Link einsehbar: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/bekanntmachungen/luneburg_celle_cuxhaven/genehmigungsverfahren-nach-dem-krwg-208388.html (Eingestellt am 04.02.2022) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Folgende abgeschlossene Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden: 41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren) 41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren) Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 05.08.2020 (Az.: 63 Rotenburg (Wümme) – 61 72 60/234) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 29.04.2020 beschlossene 41. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch genehmigt. Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.08.2020 in Kraft getreten. In der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen sind folgende Änderungsbereiche dargestellt: 1 – Wohnbaufläche "Feldstraße", Seedorf 2 – Erweiterung Gewerbliche Baufläche "Godenstedter Straße", Seedorf 3 – Wohnbaufläche "Granstedter Straße", Selsingen 4 – Wohnbaufläche "Kutenholzer Straße II", Byhusen 5 – Wohnbaufläche "Richtweg", Deinstedt Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Bauleitplan SG 41. Änderung Bauleitplan SG 41. Änderung pdf Planzeichnungen zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes pdf Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes pdf Zusammenfassende Erklärung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes (Eingestellt am 13.10.2020) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP) Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP) Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist jede lärmkartierte Gemeinde verpflichtet, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Einwohner. Die nun fertiggestellte Lärmkartierung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) zeigt, dass die Samtgemeinde Selsingen an mindestens einer kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraße liegt (Bundesstraße 71) und dementsprechend die Verpflichtung besteht, einen LAP zu erstellen. Im Falle von Samtgemeinden haben die Samtgemeinden den LAP zu erstellen, dabei ist aber jede der kartierten Mitgliedsgemeinden einzeln aufzuführen. Für den Bereich der Samtgemeinde Selsingen sind die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen betroffen. Die Entwürfe der Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen haben in der Zeit vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018 öffentlich ausgelegen. Anregungen von Bürgern liegen nicht vor. Der Samtgemeinderat hat die Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen in seiner Sitzung am 26.11.2018 beschlossen. Die Lärmaktionspläne können bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, während der Dienststunden von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen Lärmaktionsplan-Deinstedt-2018 Lärmaktionsplan-Sandbostel-2018 Lärmaktionsplan-Seedorf-2018 Lärmaktionsplan-Selsingen-2018 Strategische Lärmkartierung MU – 3. Stufe für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen MU_Laerm_Statistik_Gemeinden_2017_Deinstedt_03357011 MU_Laerm_Statistik_Gemeinden_2017_Sandbostel_03357040 MU_Laerm_Statistik_Gemeinden_2017_Seedorf_03357042 MU_Laerm_Statistik_Gemeinden_2017_Selsingen_03357043 (Eingestellt am 06.12.2018) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt") 40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt") Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 10.01.2019 (Az.: 63 ROW – 61 72 60/220) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 19.09.2018 beschlossene 40. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Im Änderungsbereich ist ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Schießsport" in der Gemarkung Rhadereistedt gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Flächennutzungsplan dargestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lärmschutzwalles sowie die Modernisierung der technischen Einrichtungen der vorhandenen Tontaubenschießanlage (Anlagensteuerung) zu schaffen und somit eine Immissionsminderung zu realisieren. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.01.2019 in Kraft getreten. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: 40. Änderung Flächennutzungsplan pdf Planzeichnung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes pdf Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes pdf Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich Rhadereistedt pdf Auswirkungsanalyse zur Ermittlung angemessener Abstände nach Störfall-Verordnung (TÜV NORD, Rostock, 23.01.2018) pdf Schalltechnische Messungen zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen (ted GmbH, Bremerhaven, 11.08.2016) pdf Ergebnisbericht Bodenuntersuchung (Jürgen H. Voss, Suderburg, November 2016 (eingestellt am 31.01.2019) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Adresse Samtgemeinde Selsingen Hauptstr. 30 27446 Selsingen Kontakt Tel.: 04284 - 9307-0 Fax: 04284 - 9307-555 samtgemeinde@selsingen.de Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 18.00 Uhr Kontakt Impressum Datenschutzerklärung Interner Bereich

Bauleitplanung: Remshalden

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Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan, gefertigt durch Frau Gabriele Kauß-Brockmann (Diplom-Geographin), vom 06.06.2023/04.03.2024 im Maßstab 1:500 mit Legende und Textteil vom 16.06.2023/04.03.2024, gefertigt durch Frau Gabriele Kauß-Brockmann (Diplom-Geographin). Es gilt die Begründung vom 16.06.2023/04.03.2024. Plangebiet: Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ umfasst das Flurstück 3/1, das im Norden von der Hölderlinstraße, im Westen durch die Werastraße und in Richtung Süden und Osten durch das Flurstück 3 begrenzt wird und eine Fläche von 2.398 m² hat. Hinweis: Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans identisch. Planinhalt: Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Betreuungsangebots für Menschen, für die ein Unterbringungsbeschluss nach § 1831 BGB durch ein Betreuungsgericht erlassen wurde. Ein solches Betreuungsangebot wird im Rems-Murr-Kreis dringend benötigt, weil die betroffenen Menschen momentan außerhalb des Rems-Murr-Kreises untergebracht werden müssen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers und wird im Flächennutzungsplan als Fläche für „soziale, karitative Einrichtungen“ dargestellt. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 3 BauGB) Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen können im Bauamt / Sachgebiet Planung des Rathauses der Gemeinde Remshalden, Marktplatz 1, 73630 Remshalden, Zimmer 2.01 (2. OG), während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr (außer mittwochs), dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 19.00 Uhr und donnerstags durchgehend bis 14:00 Uhr. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungs­ansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungs­ansprüchen wird hingewiesen. Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. ein nach § 214 Abs. 2 a beachtlicher Fehler oder 4. ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Remshalden geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Remshalden, den 14.05.2024 gez. Reinhard Molt Bürgermeister Anlage 1. VB Plan-Planteil Anlage 2. VB Plan-Textteil Anlage 3. VB Plan-Begründung Anlage 4. Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung Anlage 5. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung Anlage 6. Baumgutachten Anlage 7. Stellungnahme Schallschutz (Lärm, Schall) Anlage 8. Entwässerungskonzept Anlage 9. Kurzbeschreibung Entwässerung Anlage 10. Dimensionierung Regenwasser Anlage 11. Berechnung Volumen Regenrückhalteraum (Vrrr) Anlage 12. Schmutzwasser Dimensionierung Anlage 13. Überflutungsnachweis (Formel 20 Din 1986-100) Anlage 14.1. Lageplan Anlage 14.2. Gartengeschoss Anlage 14.3. Erdgeschoss Anlage 14.4. 1. Obergeschoss Anlage 14.5. Schnitt Anlage 14.6. Ansicht (N-O) Anlage 14.7. Ansicht (S-W) Anlage 14.8. Dachaufsicht Anlage 14.9. Entwässerung Anlage 14.10. Baubeschreibung Anlage 15. Öffentlich-rechtlicher Vertrag UNB Nisthilfen Abwägungstabelle vorhabenbezogener Bebauungsplan Seitenanfang Kontakt Gemeindeverwaltung Remshalden Marktplatz 1 73630 Remshalden Fon: 07151 9731-0 Fax: 07151 9731-1009 E-Mail schreiben by cm city media GmbH Leichte Sprache Gebärdensprache

Bauleitplanung: Rheinfelden (Baden)

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alphabetisch geordnet - alle Bebauungspläne, die sich aktuell im Verfahren befinden. Bereits in Kraft getretene Bebauungspläne finden Sie auf der Seite >>>Rechtskräftige Bebauungspläne. Die Einsichtnahme in die Bebauungspläne im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist nach Terminvereinbarung unter Telefonnummer 07623/95-435 möglich. Aktuell haben wir keine Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren! 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Bauleitplanung: Neuenkirchen, Samtgemeinde

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Neuenkirchen Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 weiterlesen 10.12.2024 Wirtschaft & Bauen Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Merzen Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 weiterlesen 10.12.2024 Wirtschaft & Bauen Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Voltlage Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 weiterlesen 19.11.2024 Wirtschaft & Bauen Bauvorhaben Bürgerradweg L 71 Merzen – Voltlage weiterlesen 12.11.2024 Wirtschaft & Bauen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Voltlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Sondergebiet Windpark Voltlager Aa“, Gemeinde Voltlage weiterlesen 12.11.2024 Wirtschaft & Bauen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Samtgemeinde Neuenkirchen der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenkirchen (Änderungsbereich Voltlage) weiterlesen 12.11.2024 Wirtschaft & Bauen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Neuenkirchen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 „Sondergebiet Windpark Vinte – Erweiterung“, Gemeinde Neuenkirchen weiterlesen 12.11.2024 Wirtschaft & Bauen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Samtgemeinde Neuenkirchen 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenkirchen weiterlesen 30.10.2024 Rathaus & Politik Ausnahmegenehmigung von der Sonn- und Feiertagsregelung Öffnung der Verkaufsstellen in Neuenkirchen am 10.11.2024 St. Martins-Bummel in Neuenkirchen 14:00 bis 18:00 Uhr weiterlesen 30.10.2024 Wirtschaft & Bauen Bauleitplanung der Samtgemeinde Neuenkirchen 39. Änderung des FNP (Änderungsbereich Merzen/Neuenkirchen), Ausweisung einer gemeinsamen Gewerbebaufläche (Interkommunales Gewerbegebiet) östlich und westlich des Fürstenauer Damms - K 154 Hier: Auslegungsunterlagen für die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB weiterlesen 24.10.2024 Wirtschaft & Bauen Bauleitplanung der Samtgemeinde Neuenkirchen 39. Änderung des FNP (Änderungsbereich Merzen/Neuenkirchen), Ausweisung einer gemeinsamen Gewerbebaufläche (Interkommunales Gewerbegebiet) östlich und westlich des Fürstenauer Damms - K 154 Hier: Bekanntmachungstext über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB weiterlesen 16.10.2024 Wirtschaft & Bauen Bauleitplanverfahren der Gemeinde Merzen Aufstellung des B-Plan Nr. 22 "Sondergebiet Feldhuhn-Station mit Biodiversitätszentrum, westlich des Kabbus Kichweges" hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB weiterlesen 11.10.2024 Wirtschaft & Bauen Bauleitplanung der Samtgemeinde Neuenkirchen Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbereich Merzen), Ausweisung einer Sonderbaufläche für eine Feldhuhn-Station mit Biodiversitätszentrum weiterlesen 12.09.2024 Wirtschaft & Bauen Baugrunduntersuchungen Gemeinde Voltlage Amprion GmbH weiterlesen Seite 1 von 2 1 2 › zurück Seite drucken Infobereich Rathaus & Politik Aktuelles Aktuelle Meldungen Amtliche Bekanntmachungen Ausschreibungen VOB/UVgO Karriere Arbeitgeber Samtgemeinde Neuenkirchen Stellenangebote Samtgemeinde aktuell Social Media Grundsteuerreform Verwaltung Samtgemeindebürgermeister Mitarbeiter*innen Organisationsstruktur Wappen & Historie Zahlen, Daten, Fakten Haushalt und Finanzen Haushaltspläne Schlussbilanzen Ortsrecht und Satzungen Samtgemeinde Allgemein Bauwesen Finanzwesen Sicherheits- und Ordnungswesen Gemeinde Merzen Allgemein Bauwesen Finanzwesen Gemeinde Neuenkirchen Allgemein Bauwesen Finanzwesen Gemeinde Voltlage Allgemein Bauwesen Finanzwesen Gleichstellungsbeauftragte Schiedsangelegenheiten Feuerwehren Partnergemeinde Projekte Soziale Dorfentwicklung Dorfentwicklung – Fördermöglichkeiten Kleinstvorhaben – Projektförderung Aktionen & Projekte Dorfmoderator*innen FAQ Soziale Dorfentwicklung LEADER Perspektive Innenstadt Bewegungspark Dorfpavillon Gute Nachbarschaft Audit Familiengerechte Kommune Gesunde Kommune Rat & Politik Ratsinformationssystem Wahlen Bürgerservice Öffnungszeiten Dienstleistungen von A-Z Online-Dienstleistungen Online-Terminvergabe Standesamt Fundbüro Notfallvorsorge Defibrillation Notruftafel Kontakt | Datenschutz | Impressum | Barrierefreiheit

Bauleitplanung: Deggenhausertal

Deggenhausertal | Bebauungspläne | Deggenhausertal Seitenbereiche Hauptmenü Wichtige Links Seiteninhalt Volltextsuche Kontakt Hauptmenü Deggenhausertal Aktuelles Bürgerapp Grußwort Zahlen, Daten, Fakten Lage & Anfahrt Klima & Energie Geschichte Partnergemeinde Ortsplan Karten|Pläne|Bebauungspläne Impressum & Service Responsive Webdesign Datenschutzerklärung Impressum Inhaltsverzeichnis Navigationshilfe Suche Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit Rathaus & Service Rathaus Kontakt & Öffnungszeiten Mitarbeiter Bürgerservice Rückrufservice Mängelmelder Formulare Heiraten im Tal der Liebe Auskunftsservice Ausweis Rentensprechtag Service BW Fundbüro Grundsteuerreform Ratsinformationssystem Mitteilungsblatt Öffentliche Bekanntmachungen Ortsrecht & Satzungen Steuern & Gebühren Wahlen Stellenausschreibungen Ausschreibungen Breitbandausbau Ausbau-Neuigkeiten Leben & Wohnen Kommunale Einrichtungen Mediothek Hallenbad Dorfgemeinschaftshäuser Alfons-Schmidmeister-Halle Feuerwehrgerätehaus Kinderbetreuung Kindergärten Grundschule Ferienbetreuung Technische Einrichtungen Bauhof Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Bauen & Wohnen Bauplätze Bebauungspläne Umwelt Bodenrichtwerte | Gutachterausschuss GIS-Bürgerportal Maßnahmen im Rahmen der Klimaschutzinitiative Mietspiegel Soziales Familientreff Bürgerstiftung Caritassozialdienst Familienwerk Sölden e.V. Mitmach-Region Deggenhausertal Gemeindeclownin Talina Pflegeheim St. Sebastian Camphill Dorfgem. Lehenhof Mitbürgerhilfe Salem e.V. Gesundheit Ärzte & Apotheken Defibrillatoren-Standorte Bereitschaftsdienste Ver- und Entsorgung Wasser & Abwasser Abfallbeseitigung Kirchen Friedhöfe ÖPNV Feuerwehr Katastrophenschutz Klima & Energie Freizeit & Tourismus Deggenhausertal erleben Imagefilm Wanderwege Radwege Spielplätze Sportmöglichkeiten Freizeit Veranstaltungen Stadtradeln Ferienspiele Vereine Volkshochschule Musikschule Gastronomie Gaststätten Gutschein Schlemmen im Tal Übernachtung Gaststätten & Hotels Ferienwohnungen Ausflugsziele Deggenhausertal Bodenseeregion Prospekte & Infomaterial Prospektdownload & Prospektanforderung Verkaufsartikel Gästeservice Bodensee Card Plus Ferienlandschaft Gehrenberg-Bodensee Gewerbe & Wirtschaft Firmenverzeichnis Förderverein Deggenhausertal Wirtschaftsförderung Landwirtschaft Gewerbegrundstücke Startseite | Leben & Wohnen | Bauen & Wohnen | Bebauungspläne Seiteninhalt Gültige Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Städtebauliche Satzungen) Hier finden Sie neben dem Flächennutzungsplan alle gültigen Bebauungspläne und Städtebaulichen Satzungen in der Gemeinde Deggenhausertal. Vorgehensweise: „Baurecht“ anklicken Pfeilsymbol neben gewünschtem Ortsteil anklicken: Es erscheinen alle Bebauungspläne des gewünschten Ortsteils „Geltungsbereiche anzeigen“ anklicken (wenn zusätzlich ein Häkchen bei einem Bebauungsplan gesetzt wird, wird der Bebauungsplan in den Geltungsbereich eingefügt) in die Karte hineinzoomen einfacher Klick auf den gewünschten Bebauungsplan: Im rechten Fenster erscheinen Links zu den Plandateien, die nun geöffnet werden können Aktuelles App Kontakt Veranstaltungen Sehenswertes

Bauleitplanung: Neuenkirchen, Samtgemeinde

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Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 weiterlesen 10.12.2024 Wirtschaft & Bauen Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Neuenkirchen Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 weiterlesen 10.12.2024 Wirtschaft & Bauen Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Merzen Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 weiterlesen 10.12.2024 Wirtschaft & Bauen Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Voltlage Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 weiterlesen 19.11.2024 Wirtschaft & Bauen Bauvorhaben Bürgerradweg L 71 Merzen – Voltlage weiterlesen 12.11.2024 Wirtschaft & Bauen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Voltlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Sondergebiet Windpark Voltlager Aa“, Gemeinde Voltlage weiterlesen 12.11.2024 Wirtschaft & Bauen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Samtgemeinde Neuenkirchen der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenkirchen (Änderungsbereich Voltlage) weiterlesen 12.11.2024 Wirtschaft & Bauen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Neuenkirchen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 „Sondergebiet Windpark Vinte – Erweiterung“, Gemeinde Neuenkirchen weiterlesen 12.11.2024 Wirtschaft & Bauen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Samtgemeinde Neuenkirchen 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenkirchen weiterlesen 30.10.2024 Rathaus & Politik Ausnahmegenehmigung von der Sonn- und Feiertagsregelung Öffnung der Verkaufsstellen in Neuenkirchen am 10.11.2024 St. Martins-Bummel in Neuenkirchen 14:00 bis 18:00 Uhr weiterlesen 30.10.2024 Wirtschaft & Bauen Bauleitplanung der Samtgemeinde Neuenkirchen 39. Änderung des FNP (Änderungsbereich Merzen/Neuenkirchen), Ausweisung einer gemeinsamen Gewerbebaufläche (Interkommunales Gewerbegebiet) östlich und westlich des Fürstenauer Damms - K 154 Hier: Auslegungsunterlagen für die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB weiterlesen 24.10.2024 Wirtschaft & Bauen Bauleitplanung der Samtgemeinde Neuenkirchen 39. Änderung des FNP (Änderungsbereich Merzen/Neuenkirchen), Ausweisung einer gemeinsamen Gewerbebaufläche (Interkommunales Gewerbegebiet) östlich und westlich des Fürstenauer Damms - K 154 Hier: Bekanntmachungstext über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB weiterlesen 16.10.2024 Wirtschaft & Bauen Bauleitplanverfahren der Gemeinde Merzen Aufstellung des B-Plan Nr. 22 "Sondergebiet Feldhuhn-Station mit Biodiversitätszentrum, westlich des Kabbus Kichweges" hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB weiterlesen 11.10.2024 Wirtschaft & Bauen Bauleitplanung der Samtgemeinde Neuenkirchen Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbereich Merzen), Ausweisung einer Sonderbaufläche für eine Feldhuhn-Station mit Biodiversitätszentrum weiterlesen Seite 1 von 2 1 2 › zurück Seite drucken Infobereich Rathaus & Politik Aktuelles Aktuelle Meldungen Amtliche Bekanntmachungen Ausschreibungen VOB/UVgO Karriere Arbeitgeber Samtgemeinde Neuenkirchen Stellenangebote Samtgemeinde aktuell Social Media Grundsteuerreform Verwaltung Samtgemeindebürgermeister Mitarbeiter*innen Organisationsstruktur Wappen & Historie Zahlen, Daten, Fakten Haushalt und Finanzen Haushaltspläne Schlussbilanzen Ortsrecht und Satzungen Samtgemeinde Allgemein Bauwesen Finanzwesen Sicherheits- und Ordnungswesen Gemeinde Merzen Allgemein Bauwesen Finanzwesen Gemeinde Neuenkirchen Allgemein Bauwesen Finanzwesen Gemeinde Voltlage Allgemein Bauwesen Finanzwesen Gleichstellungsbeauftragte Schiedsangelegenheiten Feuerwehren Partnergemeinde Projekte Soziale Dorfentwicklung Dorfentwicklung – Fördermöglichkeiten Kleinstvorhaben – Projektförderung Aktionen & Projekte Dorfmoderator*innen FAQ Soziale Dorfentwicklung LEADER Perspektive Innenstadt Bewegungspark Dorfpavillon Gute Nachbarschaft Audit Familiengerechte Kommune Gesunde Kommune Rat & Politik Ratsinformationssystem Wahlen Bürgerservice Öffnungszeiten Dienstleistungen von A-Z Online-Dienstleistungen Online-Terminvergabe Standesamt Fundbüro Notfallvorsorge Defibrillation Notruftafel Kontakt | Datenschutz | Impressum | Barrierefreiheit

Landesverwaltungsamt bewilligt drei Abwasserprojekte in Landsberg in Höhe von 2,63 Mio. Euro

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für drei Abwasserprojekte in Landsberg bewilligt. Die Maßnahmen werden durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Projekte. Die Fördermaßnahmen: Das erste Projekt beinhaltet die Ortsentwässerung Landsberg OT Gollma - Feldstraße, August-Bebel-Straße, Teichgasse, Schäfergasse, Teilbereich Hinter dem Berge, Schkeuditzer Straße. In diesen Bereichen werden 1.629 m Mischwasserleitung und 43 Schächte erneuert. Hier werden rund 270.000 Euro beigesteuert. Die zweite Maßnahme umfasst die Ortsentwässerung Landsberg - Hillerstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Tornaer Weg, Bahnhofstraße, Friedrich-Engels-Straße (jeweils Teilstücke). Hier werden 644 m Mischwasserleitung und 17 Schächte neu verlegt. Das Projekt wird mit rund 360.000 Euro unterstützt. In dem dritten Projekt werden die umfassende Sanierung und der Ausbau der Abwasserentsorgung in der Thomas-Müntzer-Straße realisiert. Konkret beinhalten die Projekte: Diese Maßnahme wird mit rund 2 Mio. Euro bezuschusst. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur in Landsberg. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben der Projekte belaufen sich insgesamt auf 2,63 Mio. Euro . Die Förderung wird über die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 bereitgestellt. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, dieses wichtige Vorhaben in Mansfeld unterstützen zu können“, so Thomas Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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