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Water and Sewerage Project Shkodra, Albania - Feasibility Study

Das Projekt "Water and Sewerage Project Shkodra, Albania - Feasibility Study" wird/wurde gefördert durch: kfw Bankengruppe. Es wird/wurde ausgeführt durch: RWTH Aachen University, Institut für Umweltforschung, Lehr- und Forschungsgebiet Ökosystemanalyse (ESA).

04: Wasserwirtschaft - Demografiestudie: Abwasserinfrastruktur

Das Projekt "04: Wasserwirtschaft - Demografiestudie: Abwasserinfrastruktur" wird/wurde gefördert durch: Wasserwirtschaftsamt München. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.Bestandserhebung und -bewertung, Bedarfsprognose sowie technische, ökologische und ökonomische Variantenbetrachtung. Anhand mindestens eines konkreten Beispiels einer Gemeinde oder eines Abwasserzweckverbands soll eine entsprechende Betrachtung durchgeführt und ausgewertet sowie allgemeingültige Empfehlungen abgeleitet werden.

Datengetriebene Kanalsanierungsplanung in Deutschland und Israel

Das Projekt "Datengetriebene Kanalsanierungsplanung in Deutschland und Israel" wird/wurde ausgeführt durch: Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH.

Datengetriebene Kanalsanierungsplanung in Deutschland und Israel, Teilprojekt 1 (Deutsch-Israelische Wassertechnologie-Kooperation)

Das Projekt "Datengetriebene Kanalsanierungsplanung in Deutschland und Israel, Teilprojekt 1 (Deutsch-Israelische Wassertechnologie-Kooperation)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH.

Datengetriebene Kanalsanierungsplanung in Deutschland und Israel, Teilprojekt 2 (Deutsch-Israelische Wassertechnologie-Kooperation)

Das Projekt "Datengetriebene Kanalsanierungsplanung in Deutschland und Israel, Teilprojekt 2 (Deutsch-Israelische Wassertechnologie-Kooperation)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Berliner Wasserbetriebe.

Forschungsschwerpunkt 2: Nachhaltige Entwicklung und Optimierung von Wasserinfrastrukturen

Das Projekt "Forschungsschwerpunkt 2: Nachhaltige Entwicklung und Optimierung von Wasserinfrastrukturen" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Graz, Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau.Ziele wie die Versorgungssicherheit in der Wasserversorgung und der Gewässerschutz in der Abwasserentsorgung werden zusehends durch Fragen der Nachhaltigkeit und der Anforderungen infolge zukünftiger Entwicklungen ergänzt. Dabei hat die Instandhaltung und das Management der bereits weitgehend errichteten Anlagen (Assets) besondere Bedeutung. In diesem Forschungsschwerpunkt werden wissenschaftliche Methoden und Strategien entwickelt, um die Infrastruktur der Wasserver- und Abwasserentsorgung hinsichtlich dieser Ziele zu optimieren. Dabei werden demographische und soziokulturelle Entwicklungen sowie ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit einbezogen. Im besonderen werden Forschungsarbeiten zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit bzw. Instandhaltung von Wasserversorgungs- und Abwasserableitungsnetzen, zum Benchmarking und zum Qualitäts- und Risikomanagement in der Wasserver- und Abwasserentsorgung durchgeführt.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Zweck §   2 Anwendungsbereich §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums §   5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen §   6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung §   6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen §   7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten §   8 Erlaubnis, Bewilligung §   9 Benutzungen §  10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung §  11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren §  11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen §  12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen §  13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung §  13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission §  13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister §  14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung §  15 Gehobene Erlaubnis §  16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche §  17 Zulassung vorzeitigen Beginns §  18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung §  19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne §  20 Alte Rechte und alte Befugnisse §  21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse §  22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen §  23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung §  24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer §  25 Gemeingebrauch §  26 Eigentümer- und Anliegergebrauch §  27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer §  28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer §  29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele §  30 Abweichende Bewirtschaftungsziele §  31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer §  33 Mindestwasserführung §  34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer §  35 Wasserkraftnutzung §  36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern §  37 Wasserabfluss §  38 Gewässerrandstreifen §  38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern §  39 Gewässerunterhaltung §  40 Träger der Unterhaltungslast §  41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung §  42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern §  43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern §  44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer §  45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern §  45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer §  45b Zustand der Meeresgewässer §  45c Anfangsbewertung §  45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer §  45e Festlegung von Zielen §  45f Überwachungsprogramme §  45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  45h Maßnahmenprogramme §  45i Beteiligung der Öffentlichkeit §  45j Überprüfung und Aktualisierung §  45k Koordinierung §  45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers §  46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers §  47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser §  48 Reinhaltung des Grundwassers §  49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz §  50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen §  51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten §  52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten §  53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung §  54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung §  55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung §  56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung §  57 Einleiten von Abwasser in Gewässer §  58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen §  59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen §  60 Abwasseranlagen §  61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen §  63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte §  64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten §  65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten §  66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten §  67 Grundsatz, Begriffsbestimmung §  68 Planfeststellung, Plangenehmigung §  69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn §  70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren §  70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz §  71 Enteignungsrechtliche Regelungen §  71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz §  72 Hochwasser §  73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete §  74 Gefahrenkarten und Risikokarten §  75 Risikomanagementpläne §  76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern §  77 Rückhalteflächen, Bevorratung §  78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten §  78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten §  78d Hochwasserentstehungsgebiete §  79 Information und aktive Beteiligung §  80 Koordinierung §  81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation §  82 Maßnahmenprogramm §  83 Bewirtschaftungsplan §  84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne §  85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen §  86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen §  87 Wasserbuch §  88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen §  89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit §  90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen §  91 Gewässerkundliche Maßnahmen §  92 Veränderung oberirdischer Gewässer §  93 Durchleitung von Wasser und Abwasser §  94 Mitbenutzung von Anlagen §  95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht §  96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten §  97 Entschädigungspflichtige Person §  98 Entschädigungsverfahren §  99 Ausgleich §  99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)

Landesverwaltungsamt bewilligt zwei Abwasserprojekte in Osterburg und Seehausen in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für zwei Abwasserprojekte in Osterburg und Seehausen bewilligt. Die Maßnahmen werden mit rund 1,1 Mio. Euro bezuschusst und durch den Wasserverband Stendal-Osterburg realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Projekte. Die Fördermaßnahmen: Der Wasserverband Stendal Osterburg plante für das Jahr 2024 die Fortführung der Schmutzwassererschließung in der Stadt Osterburg. Große Teile der Ortslage Osterburg wurden in den zurückliegenden Jahren bereits mit einer neuen Trennkanalisation erschlossen. Der hier bezuschusste Bauabschnitt wird in folgenden Straßen umgesetzt: Bei der Ernst-Thälmann-Straße handelt es sich um den 2. Bauabschnitt. Der 1. Bauabschnitt wurde bereits im Jahr 2017 errichtet. Zurzeit erfolgt die Schmutzwasserentsorgung in diesem Gebiet über Kleinkläranlagen und Sammelgruben mit Überlauf in einen alten Mischwasser-kanal, der nicht den heutigen Anforderungen entspricht. Das Generalentwässerungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung für das Verbandsgebiet des Wasserverband Stendal-Osterburg beinhaltet, dass die komplette Ortslage Osterburg zukünftig über eine Trennkanalisation zentral entwässert wird. Die Schmutzwasserbehandlung erfolgt in der zentralen Kläranlage Osterburg. Das Schmutzwasser der Ernst-Thälmann-Straße, der Erzbergerstraße und der Fabrikstraße wird über eine Freigefälleleitung gesammelt und über die vorhandene Pumpstation im Bereich der Stendaler Chaussee an die vorhandene Trennkanalisation und weiter an die Kläranlage Osterburg angeschlossen. Nach der Realisierung des Vorhabens ist der sofortige Anschluss von 183 Einwohnern an die zentrale Abwasseranlage mit der Kläranlage Osterburg möglich. Das Projekt wird mit rund 589.000 Euro unterstützt. Die zweite Maßnahme wird in Seehausen umgesetzt. Der Wasserverband Stendal-Osterburg führte im Jahr 2024 die Schmutzwassererschließung in der Stadt Seehausen fort. Große Teile der Ortslage Seehausen wurden in den zurückliegenden Jahren bereits mit einer neuen Trennkanalisation erschlossen. Der von der jetzigen Förderung erfasste Bauabschnitt wird in zwei Straßen umgesetzt: Die bisherige Entsorgung des Schmutzwassers in diesem Bereich erfolgt über Kleinkläranlagen und Sammelgruben, deren Überläufe teilweise an den vorhandenen Bürgermeisterkanal angeschlossen sind. Anschlusspunkt für das gesamte geplante Gebiet ist der vorhandene Schmutzwasserkanal in der Lindenstraße. Der Anschluss für den Kanal in der Altstadt wurde bereits mit Realisierung des Kanals in der Lindenstraße aus dem Einmündungsbereich Lindenstraße / Altstadt herausgezogen. Für den östlichen Abschnitt Altstadt erfolgt die Verlegung eines separaten Stranges für die Schmutzwasserentsorgung, an dessen Tiefpunkt ein Pumpwerk errichtet wird. Das Pumpwerk fördert das Schmutzwasser in den bereits vorhandenen  Schmutz-wasserschacht in der Altstadt. Von hier aus wird das Schmutzwasser zur Kläranlage Seehausen weitergleitet. Nach der Realisierung des Vorhabens ist der sofortige Anschluss von 95 Einwohnern möglich. Das Projekt wird mit rund 535.000 Euro unterstützt. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur im Landkreis Stendal. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben der Projekte belaufen sich insgesamt auf 1,73 Mio. Euro . Die Förderung wird über die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 bereitgestellt. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, diese wichtigen Vorhaben unterstützen zu können“, so Thomas Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Landesverwaltungsamt bewilligt zwei Abwasserprojekte im Landkreis Börde in Höhe von 1,5 Mio. Euro

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für zwei Abwasserprojekte im Landkreis Börde bewilligt. Die Maßnahmen werden mit 1,5 Mio. Euro bezuschusst und durch den Trink- und Abwasserverband Börde realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Projekte. Die Fördermaßnahmen: Das erste Projekt beinhaltet eine Maßnahme in Barneberg. Der Trink- und Abwasserver-band Börde plant entsprechend Abwasserbeseitigungskonzept die Ablösung der Kläranlage Barneberg. Für die derzeit vorhandene Teichkläranlage der Ortschaft Barneberg mit 573 Einwohnern läuft die wasserrechtliche Erlaubnis zum 31.12.2027 aus. Hierbei handelt es sich um eine belüftete Oxydationsteichanlage mit Überleitung in den Kupferbach, der in die Schöninger Aue einleitet. Mit der Ablösung der Teichklaranlage soll das Abwasser aus Barneberg zur Kläranlage Hötensleben übergeleitet werden. Dazu ist die Herstellung eines Schmutzwasserpumpwerkes auf dem Gelände der Teichkläranlage sowie die Verlegung einer Schmutzwasserdruckleitung (im unterirdischen Rohrvortriebsverfahren) vorgesehen. Die Kläranlage verfügt über eine Kapazität von 3 000 EW. Hier werden rund 720.000 Euro beigesteuert. Die zweite Maßnahme wird in Altbrandsleben umgesetzt. Hier entsteht im Zuge der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Trink- und Abwasserverbandes Börde ein neues Abwasserpumpwerk sowie eine neue Abwasserdruckleitung bis nach Emmeringen (Oschersleben). Es wird die Abwässer aus der Ortslage übernehmen und zur zentralisierten Abwasserbehandlung in der Kläranlage Oschersleben befördern. Die Klaranlage verfügt über eine Kapazität von 46.000 EW. In dem ersten Bauabschnitt wurde bereits ein neuer Freigefällekanal in der Ortslage Altbrandsleben (beginnend mit dem südlichen Abschnitt in der Straße „An der Schmiedebreite“ und weiterführend in der Straße „Zum Tannenberg" gemeinsam mit einem ersten Abschnitt der Druckleitung und einer neuen Trinkwasserversorgungsleitung bis zum Pumpwerkstandort) verlegt. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme (inkl. 2. Bauabschnitt) werden die abflusslosen Gruben, Klein- und Gruppenklaranlagen in Altbrandsleben außer Betrieb genommen und zurückgebaut. Der 2. Bauabschnitt des Bauvorhabens Schmutzwasserentsorgung Oschersleben (Bode) OT Altbrandsleben soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Oschersleben (Bode) durchgeführt werden. Nach Realisierung des Vorhabens ist der Anschluss von 46 Einwohnern möglich. Nach Realisierung des 2. BA (Pumpwerk und Schmutzwasserdruckleitung nach Emmeringen) kann der gesamte Ort (328 Einwohner) an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden. Das Projekt wird mit rund 830.000 Euro unterstützt. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur im Landkreis Börde. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben der Projekte belaufen sich insgesamt auf 2,4 Mio. Euro . Die Förderung wird über die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 bereitgestellt. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, diese wichtigen Vorhaben unterstützen zu können“, so Thomas Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Landesverwaltungsamt bewilligt drei Abwasserprojekte in Landsberg in Höhe von 2,63 Mio. Euro

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für drei Abwasserprojekte in Landsberg bewilligt. Die Maßnahmen werden durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Projekte. Die Fördermaßnahmen: Das erste Projekt beinhaltet die Ortsentwässerung Landsberg OT Gollma - Feldstraße, August-Bebel-Straße, Teichgasse, Schäfergasse, Teilbereich Hinter dem Berge, Schkeuditzer Straße. In diesen Bereichen werden 1.629 m Mischwasserleitung und 43 Schächte erneuert. Hier werden rund 270.000 Euro beigesteuert. Die zweite Maßnahme umfasst die Ortsentwässerung Landsberg - Hillerstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Tornaer Weg, Bahnhofstraße, Friedrich-Engels-Straße (jeweils Teilstücke). Hier werden 644 m Mischwasserleitung und 17 Schächte neu verlegt. Das Projekt wird mit rund 360.000 Euro unterstützt. In dem dritten Projekt werden die umfassende Sanierung und der Ausbau der Abwasserentsorgung in der Thomas-Müntzer-Straße realisiert. Konkret beinhalten die Projekte: Diese Maßnahme wird mit rund 2 Mio. Euro bezuschusst. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur in Landsberg. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben der Projekte belaufen sich insgesamt auf 2,63 Mio. Euro . Die Förderung wird über die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 bereitgestellt. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, dieses wichtige Vorhaben in Mansfeld unterstützen zu können“, so Thomas Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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