Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB), dem unter anderem das UBA, Bundes- und Landesbehörden angehören, hat sein Bewertungsschema aktualisiert und neue Erkenntnisse einfließen lassen. Der AgBB betont ausdrücklich die Notwendigkeit der Bewertung, um eine gesundheitlich unbedenkliche Innenraumluftqualität als baurechtliches Schutzziel sicherzustellen. Bauprodukte für Innenräume, wie Innenputze, Wandfarben oder Laminat, können gesundheitlich bedenkliche Stoffe in die Raumluft ausdünsten. Deshalb wurden Anforderungen an solche Produkte in der Musterbauordnung (MBO 2016) sowie in der neuen Musterverwaltungsvorschrift MVV TB (Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG), 2017) festgelegt. Mit Hilfe der Prüfung und Bewertung nach dem AgBB-Schema 2018 soll sichergestellt werden, dass Bauproduktemissionen flüchtiger organischer Stoffe die Gesundheit nicht gefährden und auch keine unzumutbaren Belästigungen, etwa durch Gerüche, verursachen. Für bestimmte Bauprodukte wie Klebstoffe und Oberflächenbeschichtungen (Lacke, Öle) ist die Prüfung nach dem AgBB-Schema verpflichtend für die Zulassung des Produkts beim Deutschen Institut für Bautechnik. Für andere Produkte wird das Schema von den Herstellern freiwillig angewandt, um die Unbedenklichkeit zu belegen. Im aktualisierten AgBB-Schema 2018 wurden die wissenschaftlichen Grundlagen an den derzeitigen Kenntnisstand angepasst. Neu festgeschrieben ist die Anwendung der europäisch harmonisierten Prüfmethode DIN EN 16516 aus dem Jahr 2018 (Bauprodukte - Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen - Bestimmung von Emissionen in die Innenraumluft EN 16516:2018). Mit dieser horizontalen, also allgemein für verschiedene Produktgruppen gültigen, Norm werden die Prüfbedingungen weiter präzisiert, um die Zuverlässigkeit und Vergleichspräzision der Messung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus Bauprodukten zu erhöhen. Die Prüfnormanwendung ermöglicht zukünftig einen Vergleich zwischen den Angaben über stoffliche Emissionen verschiedener Bauprodukte, wenn diese mit demselben Prüfverfahren erhoben wurden. Im Rahmen des AgBB-Schema 2018 wurde als neues Kriterium die sensorische Prüfung (Geruchsprüfung) von Bauproduktemissionen eingeführt, wobei die empfundene Intensität unter Beachtung der DIN ISO 16000-28 Ziffer 10.3 sowie der VDI 4302 Blatt 1 zugrunde zu legen ist. Allerdings ist nach dem AgBB-Schema 2018 die Anwendung des Kriteriums sensorische Prüfung nicht verbindlich, sondern stellt ein freiwillig einzusetzendes Instrument dar. Als Zeichen für die kontinuierliche Unterstützung der Initiative einer Expertengruppe aus zehn europäischen Ländern für eine einheitliche europäische Regelung wurden für weitere Stoffe entsprechende EU-LCI Werte in die Liste der NIK-Werte 2018 (NIK = Niedrigste Interessierende Konzentrationen, auf Englisch LCI) übernommen. Bei einigen Stoffen wird die Übernahme der EU-LCI Werte allerdings noch im AgBB diskutiert. Die Stoffe 1-Dodecen (Nr. 2-12) und N-Butyl-2-pyrrolidon (Nr. 12-18) wurden neu in die NIK-Liste 2018 aufgenommen.
In diesem Projekt wurde das Prüfverfahren für die chemischen Emissionen zum RAL-UZ 38 überar-beitet. Dabei stand die Bewertung der Prüfkammermessungen mit Hilfe des AgBB-Schemas im Vor-dergrund. Dafür wurden die Prüfkammerbedingungen angepasst.<BR>Mit Hilfe einer Emissionsdatenbasis wurden Anforderungen an die Emissionen der Umweltzeichen-produkte abgeleitet. Die Datenbasis bildeten vorhandene Emissionsdaten der Umweltzeichenproduk-te und Messungen aktueller Produkte. Dazu wurden 10 Prüfkammermessungen an unterschiedlichen Möbelplatten durchgeführt.<BR>In Zusammenarbeit mit den Lizenznehmern, dem RAL und dem Umweltbundesamt wurde ein neues Verfahren für die Auswahl der Prüfmuster für die Emissionsmessung erarbeitet. Dieses vereinigt eine repräsentative Auswahl mit einer regelmäßigen Nachprüfung einzelner Möbel und/oder Bauteile.<BR>Zudem wurden Kriterien für die Überprüfung der Anforderungen an die Herkunft des Holzes aufge-stellt.<BR>Für Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume wurde eine neue Vergabegrundlage erschaffen (RAL-UZ 176).<BR>Quell: Forschungsbericht
Ziel des Vorhabens war es, eine Bestandsaufnahme in größerem Umfang zu erhalten, ob die beim Einbau verwendeten Bauprodukte, die die Prüfkriterien des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erfüllen oder nach vergleichbaren Standards ausgewählt wurden, in der Praxis nach Einbau, tatsächlich zu Innenräumen frei von Geruchs- und Reizstoffen führen können. Hierfür sollte die Innenraumluftqualität nach Einbau von Bauprodukten in energetisch sanierten Gebäuden am Beispiel des Dienstgebäudes Bismarckplatz des Umweltbundesamtes (UBABP) in Berlin untersucht werden. Das Gebäude sollte zwischen 2011 und 2014 umfassend saniert werden. Hauptgegenstand des Untersuchungsauftrags an Dritte war die Erfassung der Geruchsemissionen aus Bauprodukten und der geruchlichen Situation in Innenräumen nach Einbau der Materialien (Bestimmung der Geruchsintensität und der Hedonik). In Ergänzung zu den Geruchsmessungen erfolgten im Rahmen der UBA-Eigenforschung Messungen des Raumluftgehaltes an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und Aldehyde). Weiterhin wurden olfaktorische und analytische Untersuchungen von verschiedenen Wand- sowie Fußbodenaufbauten in den Prüfräumen des eco-INSTITUTs in Köln durchgeführt. Aufgrund der Verschiebung des Beginns der Sanierungsarbeiten am Dienstgebäude Bismarckplatz wurde, in Abstimmung mit dem UBA undBMUB, eine Änderung der Leistungsbeschreibung vorgenommen. Als Untersuchungsobjekte wurden der Neubau des UBA "Haus 2019" und eine zu sanierende Etage in einem Bürogebäude ausgesucht.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Geruchs- und emissionsarme Innenraumprodukte - Untersuchungen und Ableitung von Bewertungskriterien zur Intensität, Hedonik und Zumutbarkeit von Gerüchen zur Weiterentwicklung des Blauen Engels" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Abteilung 4 Material und Umwelt, Fachbereich 4.3 Schadstofftransfer und Umwelttechnologien.1. Viele Fußbodenbeläge auf Basis von Linoleum und Kautschuk, die im 'Vorgängerprojekt' gemäß DIN ISO 16000-28 untersucht wurden, weisen hohe Geruchswerte in Bezug auf die empfundene Intensität auf. Da es nicht Ziel des Blauen Engels ist, Produkte auf Basis natürlicher Rohstoffe auszuschließen, der Geruch jedoch beim Ansetzen des vorläufigen Beurteilungsmaßstabes des AgBB von 7 pi ein Ausschlusskriterium wäre, sollen diese Produkte weiter untersucht werden. Im Rahmen des 'Vorgängerprojekts wird der Vorschlag unterbreitet, die problematischen Produkte im DE-UZ 120 bis auf Weiteres von der Geruchsbewertung auszunehmen. Sie würden damit den Blauen Engel weiterhin erhalten können, jedoch ohne die Auszeichnung 'geruchsarm'. Im nächsten Schritt (neues Projekt) soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie eine Bewertung der Produkte erfolgen kann. 2. Holzbasierte Fußbodenbeläge (DE-UZ 176) weisen wie auch andere Holzprodukte häufig eine neutrale oder sogar positive Hedonik auf (ca. 0 . . . 1). Üblicherweise werden Bauprodukte mit einer negativen Hedonik (ca. -0,5 . . . -2,0) bewertet. Im Rahmen des aktuellen Projektes und der daran angekoppelten Promotion zeigte sich, dass sich die eher positiv empfundene Hedonik auf die Bewertung der empfundenen Intensität auswirkt. Dieses Phänomen soll näher untersucht werden, um eine Bewertung holzbasierter Produkte zukünftig besser zu gewährleisten. Bei beiden Forschungsthemen spielt die Zumutbarkeitsschwelle eine bisher nicht hinreichend untersuchte Rolle. Zusätzlich soll im Projekt auch untersucht werden, welchen Einfluss die Auswahl der Probanden hat.