Deutschland erreicht bisher die verschiedenen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht. Neben den fehlenden finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen ist hierfür, so die der Studie zugrundeliegende These, auch die fehlende Integration von Belangen des Gewässerschutzes in andere Rechtsbereiche jenseits des Wasserrechts ein Grund. Die Studie wurde in mehreren Phasen erstellt: Nach einem Screening verschiedener Rechtsbereiche und Rechtsnormen und deren Potenzial für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden Schwerpunktthemen für eine vertiefte Analyse ausgewählt. Die Schwerpunktthemen stammen aus dem Immissionsschutzrecht (Regulierung von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken), dem Naturschutzrecht (Gewässerrenaturierung als naturschutzrechtlicher Eingriff und trotz der Verbote des speziellen Artenschutzes), dem Humanarzneimittelrecht (Gewässerschutz im Zulassungsverfahren für Humanarzneimittel verstärken), dem Pflanzenschutzrecht (Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer reduzieren), dem Planungsrecht (Gewässerentwicklung in der Fachplanung sowie der Raumordnung und Bauleitplanung), dem Energierecht (Förderung von Wasserkraftwerken anhand gewässerökologischer Kriterien) sowie dem Agrarrecht (Defizite in der Struktur der Agrarförderung). Für einzelne dieser Schwerpunktthemen wurden Handlungsoptionen entwickelt und ausgearbeitet. Quelle: Forschungsbericht
Umweltrecht Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht) Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht. Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist. Das UBA entwickelt Vorschläge für Umweltschutzregelungen in diesen Rechtsgebieten. Insbesondere in den übergreifenden Rechtsgebieten Klimaschutzrecht und Ressourcenschutzrecht finden sich sowohl klassisches Umweltrecht als auch zahlreiche Rechtsgebiete und Einzelgesetze, die nicht zum Umweltrecht zählen und dennoch etwas für den Umweltschutz tun können. Die übergeordneten Ziele des Ressourcenschutzes und des Klimaschutzes bilden die Klammer und ermöglichen die systematische Erfassung dieser heterogenen Regelungen in einem Rechtsgebiet Ressourcenschutzrecht beziehungsweise Klimaschutzrecht. Mit der Schaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden nun übergeordnete Schutzziele und Verfahren kohärent geregelt. Über der einzelnen Normierungsarbeit steht die grundlegende Frage nach einer besseren Umweltschutzregulierung und nach deren besserem Vollzug.
Stellenausschreibung Sie haben Lust auf einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Landwirtschaftsverwaltung Sachsen-Anhalt, Sie wollen eine individuelle und praxisorientierte Ausbildung und Sie möchten an der Umsetzung agrarpolitischer Entscheidungen mitwirken? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir suchen zum 01.10.2023 Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärterinnen/ Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d) der Agrarwissenschaft / Agrarwirtschaft Wir bieten Ihnen eine Einstellung in den 1,5-jährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter/-in (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlich-technischen Dienst, Laufbahngruppe 2,1. Einstiegsamt, eine Ausbildung in den Behörden Sachsen-Anhalts, Lehrgänge in Verwaltungs- und Agrarrecht, monatliche Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 10 Landesbesoldungsgesetz LSA und einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt. Einstellungsvoraussetzungen Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt, die erforderlichen Kenntnisse und Methoden in dem mit einer Prüfung abgeschlossenen Studiengang Landwirtschaft oder Gartenbau an einer Fachhochschule oder in einem gleichwertigen Studiengang angeeignet und ein mindestens einjähriges Praktikum in landwirtschaftlichen Betrieben oder eine vergleichbare berufspraktische Tätigkeit mit landwirtschaftlichem Bezug entsprechend der oben angeführten Studiengänge absolviert hat. Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Landwirt ist erwünscht und kann im Rahmen der berufspraktischen Tätigkeit angerechnet werden. Der Sachkundenachweis Pflanzenschutz (bei den Schwerpunkten Pflanzenproduktion und Pflanzenschutz) ist von Vorteil. Die Laufbahnausbildung gem. APVO gehltD LSA ist in den Fachschwerpunkten Pflanzenproduktion/Pflanzenschutz, Tierproduktion oder Betriebswirtschaft vorgesehen. Die eigene Priorität ist bei der Bewerbung bitte mitanzugeben. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen mit folgendem Inhalt: lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopie des Studienabschlusses (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt, Nachweise über Art und Zeiten praktischer Tätigkeiten, ggf. Kopie des Sachkundenachweises und ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Senden Sie bitte ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 04.04.2023 an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Referat Organisation, Innerer Dienst, Aus- und Fortbildung Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Stichwort: Landwirtschaft LG 2.1 ausschließlich per E-Mail an vorbereitungsdienst@mw.sachsen-anhalt.de Bitte übersenden Sie die Anlagen nur im pdf-Format, wenn möglich in einer Datei. Das Ministerium nimmt keine E-Mails mit den Dateianhängen *.doc *.xls und *.zip an. Unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Weitere Informationen sind unter Tel.-Nr.: 0391/567 4373 oder 0391/ 567-4375 bzw. per E-Mail vorbereitungsdienst@mw.sachsen-anhalt.de erhältlich. Die Vorstellungsgespräche für geladene Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) finden voraussichtlich in der 23/24. KW 2023 statt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre persönlichen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte/-r und Aufsichtsbehörde a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 01 E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 11 b) Die nach Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte Behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Behördliche Datenschutzbeauftragte Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 4261
Stellenausschreibung Sie haben Lust auf einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Landwirtschaftsverwaltung Sachsen-Anhalt, Sie wollen eine individuelle und praxisorientierte Ausbildung und Sie möchten an der Umsetzung agrarpolitischer Entscheidungen mitwirken? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir suchen zum 01.10.2023 Landwirtschaftsreferendarinnen/ Landwirtschaftsreferendare (m/w/d) der Agrarwissenschaft / Agrarwirtschaft Wir bieten Ihnen eine Einstellung in den zweijährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsreferendar/-in (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, eine Ausbildung in den Behörden Sachsen-Anhalts, Lehrgänge in Verwaltungs- und Agrarrecht, monatliche Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz LSA und einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt. Einstellungsvoraussetzungen Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt, das Studium an einer Universität oder einer gleichgestellten wissenschaftlichen Hochschule im Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder andere gleichwertige Studiengänge mit bestandener Diplom- oder Staatsprüfung abgeschlossen hat oder ein Studium im Bereich Landwirtschaft mit einem Master oder Mastergrad an einer Universität oder Fachhochschule abgeschlossen hat (bei Master-Abschlüssen auf Grundlage einer agrarwissenschaftlichen Bachelorprüfung), ein mindestens einjähriges Praktikum in landwirtschaftlichen Betrieben oder eine vergleichbare berufspraktische Tätigkeit mit landwirtschaftlichem Bezug entsprechend der oben angeführten Studiengänge absolviert hat. Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Landwirt ist erwünscht und kann im Rahmen der berufspraktischen Tätigkeit angerechnet werden. Der Sachkundenachweis Pflanzenschutz (bei den Schwerpunkten Pflanzenproduktion und Pflanzenschutz) ist von Vorteil. Die Laufbahnausbildung gem. APVO höhlwD LSA ist in den Fachschwerpunkten Pflanzenproduktion/Pflanzenschutz, Tierproduktion oder Betriebswirtschaft vorgesehen. Die eigene Priorität ist bei der Bewerbung bitte mitanzugeben. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen mit folgendem Inhalt: lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopie der Studienabschlüsse (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt, Nachweise über Art und Zeiten praktischer Tätigkeiten, ggf. Kopie des Sachkundenachweises und ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Senden Sie bitte ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 04.04.2023 an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Referat Organisation, Innerer Dienst, Aus- und Fortbildung Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Stichwort: Landwirtschaft LG 2.2 ausschließlich per E-Mail an vorbereitungsdienst@mw.sachsen-anhalt.de Bitte übersenden Sie die Anlagen nur im pdf-Format, wenn möglich in einer Datei. Das Ministerium nimmt keine E-Mails mit den Dateianhängen *.doc *.xls und *.zip an. Unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Weitere Informationen sind unter Tel.-Nr.: 0391/567 4373 oder 0391/ 567 4375 bzw. per E-Mail vorbereitungsdienst@mw.sachsen-anhalt.de erhältlich. Die Vorstellungsgespräche für geladene Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) finden voraussichtlich in der 23./24. KW 2023 statt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre persönlichen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte/-r und Aufsichtsbehörde a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 01 E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 11 b) Die nach Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte Behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Behördliche Datenschutzbeauftragte Hasselbachstraße 4
Kategorie: Grundwasser</br>Stand: 2012</br>Erarbeitet vom ständigen LAWA-Ausschuss „Grundwasser und Wasserversorgung“ vorgelegt zur 143. LAWA-Vollversammlung am 22./23.3.2012 in Magdeburg Eckpunkt für die Weiterentwicklung des Landwirtschaftsrechts
Das Projekt "Anwendbarkeit von Komposten in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Kiel, Fachbereich Landbau durchgeführt. Gedanken zum Stoffkreislauf und gesetzliche Vorgaben haben in den letzten Jahren zu erheblich ausgeweiteter Kompostierung organischer Abfaelle gefuehrt. Die traditionellen Anwendungsbereiche (Garten- und Landschaftsbau) koennen nicht mehr alle Komposte aufnehmen, so dass Komposte zunehmend in der Landwirtschaft Einsatz finden muessen. Ueber die Wirkungsgeschwindigkeit der in Komposten enthaltenen Naehrstoffe auf landwirtschaftliche Kulturen ist nur wenig bekannt. Ebenso koennen mit Komposten erhebliche Stoffrachten in Boeden gelangen. Im Projekt wurden 1. Untersuchungsverfahren fuer Komposte und optimiert, 2. fuer Anlage und Durchfuehrung von exakten landwirtschaftlichen Feldversuchen mit Kompost notwendige Geraete und Maschinen erstellt und erprobt sowie 3. Feldversuche mit verschiedenen Komposten und Aufwandmengen angelegt. Die Feldversuche werden in einem Anschlussprojekt fortgefuehrt und ergaenzt. Wegen der langsamen Wirkung von Komposten koennen die Versuche erst nach mehreren Jahren aussagekraeftige Ergebnisse liefern. Zwischenergebnisse deuten darauf hin, dass die N-Wirkung von Komposten bisher ueberschaetzt wurde.
Das Projekt "Rechtliche und andere Instrumente für vermehrten Umweltschutz in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Die Landwirtschaft kann einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und Schutz natürlicher Ressourcen, des Wassers, Bodens und der Luft, der Artenvielfalt und des Klimas leisten und so auch die Anpassungsfähigkeit der Umwelt an den Klimawandel verbessern. Derzeit verursacht die Landwirtschaft noch zu häufig negative Umweltwirkungen. Im Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, wie die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Landwirtschaft stärker als bisher auch durch das Umweltrecht begleitet und gefördert werden kann. Das Recht mit Bezug zur Landwirtschaft soll dazu wirksamer, vollzugs- und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Dazu sollen zum Beispiel - aufbauend auf vorhandenen Forschungsergebnissen - auch neue rechtliche Instrumente, mit deren Hilfe der Beitrag der Landwirtschaft als Treibhausgasproduzent begrenzt werden kann, entwickelt und in den bestehenden Instrumentenmix eingefügt werden. Auch Möglichkeiten, die Planung für die Landwirtschaft sowie die Wirkungen der guten fachlichen Praxis - unter Beachtung der Anpassung an den Klimawandel - weiterzuentwickeln und verbindlich festzusetzen, sollen dargestellt werden. Die Steuerungsfähigkeit weiterer umweltrechtlicher Instrumente hinsichtlich der Landwirtschaft, beispielsweise des Haftungsrechts oder des EEG, soll untersucht und ggf. verbessert werden. Da das Verhalten der Landwirtschaft in besonderem Maße von der finanziellen Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU abhängt, ist dabei auch ein Augenmerk auf das Zusammenspiel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) mit bestehenden und möglichen neuen umweltrechtlichen Regelungen zu richten, sind hier Synergien zu verstärken und Inkohärenzen abzubauen. Eine mögliche Übertragbarkeit der für die Landwirtschaft gefundenen Ergebnisse auf die Forstwirtschaft sollen zumindest in Form eines Ausblicks dargestellt werden. Die Ergebnisse sollen in Workshops und Fachgesprächen mit Rechtsexperten und Fachleuten anderer Disziplinen
Das Projekt "Handbuch des Agrarumweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Rechtswissenschaft, Forschungsstelle für Agrar- und Umweltrecht durchgeführt. Das gemeinsam mit Peter-Christian Storm (UBA Berlin) geplante Handbuch wird die umweltrechtlichen Vorschriften erfassen, systematisieren und erlaeutern, die in besonderer Weise auf den Agrarbereich bezogen sind. Unter dem Begriff Agrarumweltrecht lassen sich diejenigen Rechtsnormen, Rechtsinstitute und Rechtsprobleme einordnen, die einer landwirtschaftlichen Bestaetigung aus Gruenden der Umweltpflege den umweltrechtlichen Rahmen setzen. Dazu zaehlen im weiteren Sinne auch die der Landwirtschaft wegen ihrer 'Sonderlage' als Zweig der Urproduktion gewaehrten Ausnahmen von allgemein geltenden umweltrechtlichen Vorschriften und die umweltrechtlichen Normen, die sich an nicht landbewirtschaftende Dritte zugunsten der Landwirtschaft richten. Das Handbuch wendet sich vornehmlich an die Rechtspraxis. Fuer seine Bearbeitung werden Autoren aus Rechtswissenschaft und Rechtspraxis gewonnen.
Das Projekt "Recht der Duengung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Landwirtschaftsrecht durchgeführt. Die Rechtsgrundlagen fuer die Duengung (Handelsduenger, Wirtschaftsduenger, Klaerschlamm, Biokomposte) auf der Ebene des Rechts der Europaeischen Gemeinschaft und des deutschen Rechts sollen untersucht werden. In die Untersuchung sollen die niederlaendischen Vorschriften ueber Guelle mit einbezogen werden.
Das Projekt "Vorschlaege fuer die Sicherung einer nachhaltigen Landwirtschaft in den beiden Kreisen Hoexter und Unna - Nordrhein-Westfalen-Gutachten im Auftrag des Ministeriums fuer Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Fachbereich 13 Stadtplanung,Landschaftsplanung, Fachgebiet Ländliche Entwicklung durchgeführt. Ziel der Studie ist es Massnahmen zur Verankerung einer nachhaltigen Landwirtschaft in ausgewaehlten Regionen Nordrhein-Westfalens vorzuschlagen. Als Modellregionen wurden die beiden Kreise Hoexter und Unna ausgewaehlt. Sie sind in sich agrarstrukturell heterogen und unterscheiden sich wesentlich durch ihre Naehe bzw. Ferne zum Ballungsraum Ruhrgebiet. Die vorgeschlagenen Massnahmen beziehen sich insbesondere auf - die Erhoehung der einzelbetrieblichen Wertschoepfung (u.a. Nutzung und Ausbau neuer Absatzmoeglichkeiten), - die Veraenderung der rechtlich-institutionellen Bedingungen (wie Agrarrecht, Umweltrecht, Foerderinstrumente), - die Hervorhebung der gesellschaftlichen Bedeutung laendlicher Lebensformen. Die Vorschlaege liegen schwerpunktmaessig im Rahmen der Gestaltungsmoeglichkeiten der Landesagrarpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen.
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unbekannt | 4 |
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unbekannt | 1 |
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Deutsch | 24 |
Englisch | 3 |
unbekannt | 1 |
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Keine | 19 |
Webseite | 5 |
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Boden | 16 |
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Luft | 12 |
Mensch & Umwelt | 25 |
Wasser | 12 |
Weitere | 24 |