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Etablierung des Food Security Standard als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten und als Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit bei der Biomassebereitstellung, Teilvorhaben 1: Anpassung an und Etablierung in Lieferkettengesetze/n sowie Wirkung des FSS erfassen

Das Projekt "Etablierung des Food Security Standard als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten und als Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit bei der Biomassebereitstellung, Teilvorhaben 1: Anpassung an und Etablierung in Lieferkettengesetze/n sowie Wirkung des FSS erfassen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Welthungerhilfe e.V..

Wassernutzung privater Haushalte

Im Schnitt nutzt jede Person in Deutschland täglich 126 Liter Trinkwasser im Haushalt. Für die Herstellung von Lebensmitteln, Bekleidung und anderen Bedarfsgütern wird dagegen so viel Wasser verwendet, dass es 7.200 Litern pro Person und Tag entspricht. Ein Großteil dieses indirekt genutzten Wassers wird für die Bewässerung von Obst, Gemüse, Nüssen, Getreide und Baumwolle benötigt. Direkte und indirekte Wassernutzung Jede Person in Deutschland verwendete im Jahr 2022 im Schnitt täglich 126 Liter Trinkwasser , etwa für Körperpflege, Kochen, Trinken, Wäschewaschen oder auch das Putzen (siehe Abb. „Trinkwasserverwendung im Haushalt 2023“). Darin ist auch die Verwendung von Trinkwasser im Kleingewerbe zum Beispiel in Metzgereien, Bäckereien und Arztpraxen enthalten. Der überwiegende Anteil des im Haushalt genutzten Trinkwassers wird für Reinigung, Körperpflege und Toilettenspülung verwendet. Nur geringe Anteile nutzen wir tatsächlich zum Trinken und für die Zubereitung von Lebensmitteln. Die tägliche Trinkwassernutzung im Haushalt und Kleingewerbe ging von 144 Liter pro Kopf und Tag im Jahr 1991 lange Jahre zurück bis auf täglich 123 Liter pro Kopf im Jahr 2016. 2019 wurden von im Schnitt täglich 128 Liter pro Person verbraucht, 2022 waren es 126 Liter. Der Anstieg im Vergleich zu 2016 begründet sich durch den höheren Wasserbedarf in den jeweils heißen und trockenen Sommermonaten (siehe Abb. „Tägliche Wasserverwendung pro Kopf“). Doch wir nutzen Wasser nicht nur direkt als Trinkwasser. In Lebensmitteln, Kleidungstücken und anderen Produkten ist indirekt Wasser enthalten, das für ihre industrielle Herstellung eingesetzt wurde oder für die Bewässerung während der landwirtschaftlichen Erzeugung. Dieses Wasser wird als virtuelles Wasser bezeichnet. Virtuelles Wasser zeigt an, wie viel Wasser für die Herstellung von Produkten benötigt wurde. Deutschlands Wasserfußabdruck Das virtuelle Wasser ist Teil des „Wasserfußabdrucks“ , der die direkt und indirekt verbrauchte Wassermenge einer Person, eines Unternehmens oder Landes angibt. Das Besondere des Konzepts ist, dass die Wassermenge, die in den Herstellungsregionen für die Produktion eingesetzt, verdunstet oder verschmutzt wird, mit dem Konsum dieser Waren im In- und Ausland in Verbindung gebracht wird. Der Wasserfußabdruck macht deutlich, dass sich unser Konsum auf die Wasserressourcen weltweit auswirkt. Der durch Konsum verursachte, kurz konsuminduzierte Wasserfußabdruck eines Landes, wird auf folgende Weise berechnet; in den Klammern werden die Werte des Jahres 2021 für Deutschland in Milliarden Kubikmetern (Mrd. m³) ausgewiesen: Nutzung heimischer Wasservorkommen – Export virtuellen Wassers (= 30,66 Mrd. m³) + Import virtuellen Wassers (188,34 Mrd. m³) = konsuminduzierter Wasserfußabdruck (219 Mrd. m³) Bei einem Wasserfußabdruck von 219 Milliarden Kubikmetern hinterlässt jede Person in Deutschland durch ihren Konsum einen Wasserfußabdruck von rund 2.628 Kubikmetern jährlich – das sind 7,2 Kubikmeter oder 7.200 Liter täglich. 86 % des Wassers, das man für die Herstellung der in Deutschland konsumierten Waren benötigt, wird im Ausland verbraucht. Für Kleidung sind es sogar nahezu 100 %. Grünes, blaues und graues Wasser Beim Wasserfußabdruck wird zwischen „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser unterschieden. Als „grün“ gilt natürlich vorkommendes Boden- und Regenwasser, welches Pflanzen aufnehmen und verdunsten. Als „blau“ wird Wasser bezeichnet, das aus Grund- und Oberflächengewässern entnommen wird, um Produkte wie Textilien herzustellen oder Felder und Plantagen zu bewässern. Vor allem Agrarprodukte haben einen großen Anteil am blauen Wasserfußabdruck von Deutschland (siehe Abb. „Sektoren mit den höchsten Beiträgen blauen Wassers zum Wasserfußabdruck von Deutschland“). Der graue Wasserfußabdruck veranschaulicht die Verunreinigung von Süßwasser durch die Herstellung eines Produkts. Er ist definiert als die Menge an Süßwasser, die erforderlich ist, um Gewässerverunreinigungen so weit zu verdünnen, dass die Wasserqualität die gesetzlichen oder vereinbarten Anforderungen einhält. Bei den nach Deutschland eingeführten Agrarrohstoffen und Baumwollerzeugnissen sind die Anteile an grünem, blauem und grauem Wasser auch bei gleichen Produkten je nach Herkunft unterschiedlich hoch: Für ein Kilogramm Kartoffeln aus Deutschland werden 119 Liter Wasser benötigt. Davon ist mit 84 Litern der größte Teil grünes Wasser. Für die gleiche Menge an Kartoffeln aus Israel werden 203 Liter eingesetzt. Davon sind 103 Liter blaues und 56 Liter graues Wasser. Für Kartoffeln aus Ägypten werden 418 Liter benötigt. Mit 278 Litern blauem und 118 Litern grauem Wasser steckt damit im Vergleich zu israelischen Kartoffeln sogar noch das Zweieinhalbfache blauen und grauen Wassers in ihnen. Daher ist der Kauf dieser Kartoffeln am problematischsten. Obwohl in Usbekistan für den Anbau der Baumwolle mit 13.160 Litern pro Kilogramm weniger Wasser benötigt wird als in Afrika, wo man für dieselbe Menge Baumwolle 22.583 Liter pro Kilogramm einsetzt, ist der Anbau in einem regenreichen afrikanischen Land wie Mosambik weniger problematisch: Mit 22.411 Litern an grünem Wasser und 172 Litern an grauem Wasser sind die Auswirkungen für den Anbau von einem Kilogramm Baumwolle weniger gravierend als in Usbekistan mit nur 203 Litern grünem Wasser. Dort werden 12.943 Liter des verwendeten Wassers als problematisch eingeschätzt, weil mit 11.126 Litern der Großteil des Bewässerungswassers dazu beiträgt, dass die geringen Wasserressourcen des Landes durch den Baumwollanbau bedroht sind. Außerdem verursacht ein Anteil von 1.817 Litern grauem Wasser am Wasserfußabdruck von einem Kilogramm Baumwolle aus Usbekistan eine beträchtliche Verschmutzung. Bei der Entnahme von blauem Wasser zur Bewässerung von Plantagen kann es zu ökologischen Schäden und lokalen Nutzungskonflikten kommen. Ein bekanntes Beispiel ist der Aralsee: Der einst viertgrößte Binnensee der Erde war im Jahr 1960 mit einer Fläche von 67.500 Quadratkilometern nur etwas kleiner als Bayern. Heute bedeckt er aufgrund gigantischer Wasserentnahmen für den Anbau von Baumwolle und Weizen nur noch etwa 10 % seiner ehemaligen Fläche. Bis 2014 verlor er 95 % seines Wasservolumens bei einem gleichzeitigen Anstieg des Salzgehalts um das Tausendfache. Auch in weiteren Gebieten auf der ganzen Welt trägt der Konsum in Deutschland dazu bei, dass deren Belastbarkeit überschritten wird (siehe Karte „Hotspots des Blauwasserverbrauchs mit Überschreitung der Belastbarkeitsgrenzen durch Konsum in Deutschland“).

Etablierung des Food Security Standard als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten und als Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit bei der Biomassebereitstellung

Das Projekt "Etablierung des Food Security Standard als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten und als Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit bei der Biomassebereitstellung" wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Welthungerhilfe e.V..Die Einführung von Gesetzen über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten auf deutscher und europäischer Ebene zieht die Notwendigkeit nach sich, praktikable und valide Instrumente zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte bereitzustellen. Für die Agrarproduktion steht der Food Security Standard (FSS) zur Verfügung: Durch seinen systemischen Ansatz deckt er gleichermaßen das Recht auf Nahrung und die in den Lieferkettengesetzen geplanten menschenrechtlichen Anforderungen ab und kann in bestehende Zertifizierungssysteme integriert werden. Gesamtziel des Projekts ist es, den FSS als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten zu etablieren. Durch eine kontinuierliche Anpassung an politisch-rechtliche Anforderungen wird eine breite Anwendung ermöglicht. Als übergeordnetes Ziel trägt die Anwendung des FSS zur Ernährungssicherheit und zur sozialverträglichen Gestaltung der biobasierten Wirtschaft bei. Darüber hinaus hat der FSS das Potential einen Beitrag über die Zertifizierung von Agrarrohstoffen hinaus zu leisten, u.a. bei pflanzlichen Reststoffen, im Kontext von Landscape Approaches und zur besseren Integration von Kleinbäuer*innen in internationale Agrarmärkte. Um diese Ziele zu erreichen werden Welthungerhilfe und Meo Carbon Solutions im Rahmen der Kooperation den FSS weiterentwickeln, die korrekte Anwendung sicherstellen und beratend unterstützen.

Etablierung des Food Security Standard als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten und als Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit bei der Biomassebereitstellung, Teilvorhaben 2: Unternehmen zur FSS-Zertifizierungsreife befähigen und die Anwendung des FSS unterstützen

Das Projekt "Etablierung des Food Security Standard als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten und als Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit bei der Biomassebereitstellung, Teilvorhaben 2: Unternehmen zur FSS-Zertifizierungsreife befähigen und die Anwendung des FSS unterstützen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Meo Carbon Solutions GmbH.Die Einführung von Gesetzen über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten auf deutscher und europäischer Ebene zieht die Notwendigkeit nach sich, praktikable und valide Instrumente zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte bereitzustellen. Für die Agrarproduktion steht der Food Security Standard (FSS) zur Verfügung: Durch seinen systemischen Ansatz deckt er gleichermaßen das Recht auf Nahrung und die in den Lieferkettengesetzen geplanten menschenrechtlichen Anforderungen ab und kann in bestehende Zertifizierungssysteme integriert werden. Gesamtziel des Projekts ist es, den FSS als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten zu etablieren. Durch eine kontinuierliche Anpassung an politisch-rechtliche Anforderungen wird eine breite Anwendung ermöglicht. Als übergeordnetes Ziel trägt die Anwendung des FSS zur Ernährungssicherheit und zur sozialverträglichen Gestaltung der biobasierten Wirtschaft bei. Darüber hinaus hat der FSS das Potential einen Beitrag über die Zertifizierung von Agrarrohstoffen hinaus zu leisten, u.a. bei pflanzlichen Reststoffen, im Kontext von Landscape Approaches und zur besseren Integration von Kleinbäuer*innen in internationale Agrarmärkte. Um diese Ziele zu erreichen werden Welthungerhilfe und Meo Carbon Solutions im Rahmen der Kooperation den FSS weiterentwickeln, die korrekte Anwendung sicherstellen und beratend unterstützen.

Report on typical GHG emission values for the cultivation of agricultural raw materials for NUTS 2 regions or a more disaggregated level in Germany according to RED II

This report explains the calculation of the updated typical greenhouse gas emission values for the cultivation of agricultural raw materials for NUTS 2 regions in Germany and presents the results. The calculations for eleven energy crops are based on updated input variables consisting of standardized factors and comprehensive data sources such as yields, fertilizer consumption and diesel consumption. Particular attention was paid to emissions of nitrous oxide and nitrogen fertilizer. The values are differentiated for mineral and organic soils. Compared to the first report from 2010, the current values are generally significantly lower but vary to larger extend between NUTS 2 regions.

Bodenmarkt Sachsen-Anhalt nachhaltig gestalten Nachhaltige Bodenbewirtschaftung als Kernaufgabe Wichtige Akteure auf dem Bodenmarkt Gesetze zur Bodenverteilung

Die Landwirtschaft ist eine Schlüsselbranche im Wirtschaftskreislauf. Sie sichert die Ernährung einer immer größer werdenden Zahl von Menschen und liefert wertvolle Agrarrohstoffe für eine energetische und stoffliche Verwertung. Die Landwirtschaft soll die Lebensgrundlage durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Boden, Luft, Wasser und Natur nachhaltig erhalten und der ethischen Verantwortung beim Umgang mit Tieren gerecht  werden. Kaum ein anderes Bundesland wird so stark durch seine Landwirtschaft geprägt wie Sachsen-Anhalt. Ein Großteil der Landesfläche wird durch den Ländlichen Raum und seiner weitläufigen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bestimmt. Für die Landwirtschaft  ist der Boden ein unersetzlicher Produktionsfaktor und er spielt für die wirtschaftliche Stabilität und nachhaltige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe eine zentrale Rolle. Doch um diese Flächen konkurrieren mit der Landwirtschaft auch die Forstwirtschaft, der Naturschutz, Siedlung/Verkehr/Industrie und sonstige Infrastruktur. Im Gegensatz zu anderen Produktionsfaktoren ist Boden nicht vermehrbar. Er ist unter Beachtung ökologischer, sozialer und auch ökonomischer Belange so zu nutzen, dass eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung erreicht wird. Im Durchschnitt bewirtschaftet ein landwirtschaftliches Unternehmen in Sachsen-Anhalt rund 270 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, wobei Haupterwerbsbetriebe rund 380 ha und Nebenerwerbsbetriebe rund 41 ha bewirtschaften. Die Nutzung des landwirtschaftlichen Bodens ist durch eine Vielzahl von Eigentums- und Nutzungsrechten gekennzeichnet. Wichtige Akteure auf dem Bodenmarkt sind für das Land Sachsen-Anhalt die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und für den Bund die Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH . Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (Altmark, Anhalt, Mitte und Süd) sind Agrarstrukturbehörde und die Landkreise/kreisfreien Städte sind hier Ansprechpartner für die Pachtpreisstatistik und das Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Für die Aufrechterhaltung einer vielfältigen Agrarstruktur gelten aktuell die nachfolgenden Gesetze zur Bodenverteilung: Grundstücksverkehrsgesetz Allgemeine Ziele dieses Gesetzes sind die Regelung des Genehmigungsverfahrens zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke sowie die Sicherung der Volksernährung und Stärkung des Wirtschaftszweiges  „Landwirtschaft“. In Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes und der Genehmigung des Verkaufs  land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zuständig. Ausführungsgesetz zum Grundstückverkehrsgesetz Ausnahmen von der Genehmigungspflicht in Sachsen-Anhalt werden durch dieses Gesetz geregelt. Reichssiedlungsgesetz Das Gesetz bestimmt u.a. die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts und ist mit dem Genehmigungsverfahren nach Grundstückverkehrsgesetz gekoppelt. Landpachtverkehrsgesetz Das Landpachtverkehrsgesetz wird auf Landpachtverträge, die die Nutzung von Grundstücken zum Gegenstand haben, angewendet. Der Verpächter hat den Abschluss eines Landpachtvertrages und auch vereinbarte Änderungen der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt sind das die Landkreise und kreisfreien Städte) anzuzeigen. Auch der Pächter ist dazu berechtigt.

Erarbeitung von Mindestkriterien für pflanzliche Agrarrohstoffe basierend auf bestehenden und schon implementierten Standards und Siegeln

Das Projekt "Erarbeitung von Mindestkriterien für pflanzliche Agrarrohstoffe basierend auf bestehenden und schon implementierten Standards und Siegeln" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: WWF Deutschland.Das Gesamtziel des Vorhabens ist die Erstellung eines Anforderungskatalogs, welcher soziale, ökologische und ökonomische Mindestanforderungen für nachhaltige Agrarrohstoffe produziert sowohl in Deutschland/ der EU als auch in Drittstaaten für den Lebensmittelbereich beinhaltet. Dazu werden zwei Unterziele verfolgt: 1) Zusammenstellung eines Sets von ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien für nachhaltige Agrarrohstoffe für den Lebensmittelbereich, basierend auf bereits vorhandenen Standards und Zertifizierungssystemen. 2) Austausch mit bestehenden Bewertungstools mit dem Ziel, die erarbeiteten Kriterien als Orientierungshilfe für Nutzer (Verbraucher, Unternehmen, Verwaltung bei öffentlicher Beschaffung) zur Verfügung zu stellen. Die Erarbeitung des Projektergebnisses wird in einem Multi-Stakeholder Prozess erfolgen an dem alle wichtigen Stakeholdergruppen beteiligt werden (Verbände aus Landwirtschaft und Handel, Lebensmittelproduzenten, Wirtschaft, Wissenschaft, Ministerien und Zivilgesellschaft), und wird in einem offenen und respektvollen Dialog erfolgen, welcher sowohl Arbeitsgruppen, Einzelinterviews als auch moderierte Gruppendiskussionen beinhalten wird. Ein möglicher Dissens soll transparent dargestellt und kommuniziert werden. Es ist ausdrücklich nicht das Ziel des Projektes, neue Nachhaltigkeitskriterien oder einen neuen Standard zu entwickeln, sondern - basierend auf einem Mapping der bereits bestehenden Standards und Zertifizierungssystemen - ein Set von möglichen Mindestkriterien zu erarbeiten. Sowohl der Konsens zwischen den beteiligten Ministerien und Stakeholdern als auch möglicherweise vorhandene unterschiedliche Anforderungsniveaus von Beteiligten an einen Mindestanforderungskatalog werden aufgezeigt und transparent kommuniziert. Die Projektergebnisse sollen als Basis zukünftiger politischer und privatwirtschaftlicher Entscheidungen für nachhaltigere Agrarrohstoffe im Lebensmittelbereich herangezogen werden.

Food Security Standard (FSS): Umsetzung der Ernährungssicherungskriterien im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards, Teilvorhaben 1: Anwendung im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards

Das Projekt "Food Security Standard (FSS): Umsetzung der Ernährungssicherungskriterien im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards, Teilvorhaben 1: Anwendung im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Welthungerhilfe e.V..In den Bioökonomie-Strategien der EU und der Bundesregierung wird die Berücksichtigung des Primats der Ernährungssicherheit zugesichert. Hierfür gibt es aber bislang keine in der Biomasseproduktion angewendeten Standards und Überprüfungsinstrumente. In einem Vorläuferprojekt wurde ein Set an Kriterien entwickelt, das ermöglicht, die Einhaltung des Menschenrechts auf Nahrung bei der Produktion und Nutzung von Agrarerzeugnissen in ernährungsunsicheren Regionen zu überprüfen. Die Kriterien ergänzen existierende Nachhaltigkeitsstandards. Das Kriterienset, der sog. Food Security Standard (FSS), ist bisher noch nicht vor Ort umgesetzt und getestet worden. Ziel dieses Vorhabens ist daher, den FSS bei Zertifizierungsverfahren von nachhaltiger Agrarproduktion in Afrika, Asien und Lateinamerika zu überprüfen, zu vervollständigen und anzupassen. Die Ernährungssicherungskriterien werden hierbei in bestehende Zertifizierungsverfahren eingeführt und wissenschaftlich überprüft. Gemeinsam mit relevanten Stakeholdern vor Ort und in Deutschland soll an diesen Beispielen aufgezeigt werden, dass der FSS ein praxisgerechtes Instrument zur Einhaltung des Rechts auf Nahrung bei der Produktion und Beschaffung von Biomasse ist und im Rahmen einer Gesamt-Zertifizierung angewandt werden kann. Hierbei kann jegliche agrar- und forstbasierte Biomasse für verschiedene Nutzungszwecke (Nahrungsmittel, Futter, Energie, stoffliche Nutzung) in Betracht kommen. Die Anwendung und Nutzung des Food Security Standards durch Nachhaltigkeitsstandards, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Politik soll gesteigert werden. Das Projekt besteht aus vier Arbeitspaketen (AP). In AP 1 geht es um die Anwendung des FSS im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards (Leitung WHH). AP 2 beinhaltet die wissenschaftliche Begleitforschung, geleitet vom ZEF (Uni Bonn). In AP 3 geht es um die Integration des FSS in bestehende Zertifizierungssysteme, geleitet vom WWF. AP 4 steigert den Bekanntheitsgrad des FSS (Ltg. WHH).

Food Security Standard (FSS): Umsetzung der Ernährungssicherungskriterien im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards, Teilvorhaben 2: Wissenschaftliche Begleitforschung

Das Projekt "Food Security Standard (FSS): Umsetzung der Ernährungssicherungskriterien im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards, Teilvorhaben 2: Wissenschaftliche Begleitforschung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Zentrum für Entwicklungsforschung.In den Bioökonomie-Strategien der EU und der Bundesregierung wird die Berücksichtigung des Primats der Ernährungssicherheit zugesichert. Hierfür gibt es aber bislang keine in der Biomasseproduktion angewendeten Standards und Überprüfungsinstrumente. In einem Vorläuferprojekt wurde ein Set an Kriterien entwickelt, das ermöglicht, die Einhaltung des Menschenrechts auf Nahrung bei der Produktion und Nutzung von Agrarerzeugnissen in ernährungsunsicheren Regionen zu überprüfen. Die Kriterien ergänzen existierende Nachhaltigkeitsstandards. Das Kriterienset, der sog. Food Security Standard (FSS), ist bisher noch nicht vor Ort umgesetzt und getestet worden. Ziel dieses Vorhabens ist daher, den FSS bei Zertifizierungsverfahren von nachhaltiger Agrarproduktion in Afrika, Asien und Lateinamerika zu überprüfen, zu vervollständigen und anzupassen. Die Ernährungssicherungskriterien werden hierbei in bestehende Zertifizierungsverfahren eingeführt und wissenschaftlich überprüft. Gemeinsam mit relevanten Stakeholdern vor Ort und in Deutschland soll an diesen Beispielen aufgezeigt werden, dass der FSS ein praxisgerechtes Instrument zur Einhaltung des Rechts auf Nahrung bei der Produktion und Beschaffung von Biomasse ist und im Rahmen einer Gesamt-Zertifizierung angewandt werden kann. Hierbei kann jegliche agrar- und forstbasierte Biomasse für verschiedene Nutzungszwecke (Nahrungsmittel, Futter, Energie, stoffliche Nutzung) in Betracht kommen. Die Anwendung und Nutzung des Food Security Standards durch Nachhaltigkeitsstandards, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Politik soll gesteigert werden. Das Projekt besteht aus vier Arbeitspaketen (AP). In AP 1 geht es um die Anwendung des FSS im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards (Leitung WHH). AP 2 beinhaltet die wissenschaftliche Begleitforschung, geleitet vom ZEF (Uni Bonn). In AP 3 geht es um die Integration des FSS in bestehende Zertifizierungssysteme, geleitet vom WWF. AP 4 steigert den Bekanntheitsgrad des FSS (Ltg. WHH).

Food Security Standard (FSS): Umsetzung der Ernährungssicherungskriterien im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards, Teilvorhaben 3: Integration in bestehende Zertifizierungssysteme

Das Projekt "Food Security Standard (FSS): Umsetzung der Ernährungssicherungskriterien im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards, Teilvorhaben 3: Integration in bestehende Zertifizierungssysteme" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: WWF Deutschland.In den Bioökonomie-Strategien der EU und der Bundesregierung wird die Berücksichtigung des Primats der Ernährungssicherheit zugesichert. Hierfür gibt es aber bislang keine in der Biomasseproduktion angewendeten Standards und Überprüfungsinstrumente. In einem Vorläuferprojekt wurde ein Set an Kriterien entwickelt, das ermöglicht, die Einhaltung des Menschenrechts auf Nahrung bei der Produktion und Nutzung von Agrarerzeugnissen in ernährungsunsicheren Regionen zu überprüfen. Die Kriterien ergänzen existierende Nachhaltigkeitsstandards. Das Kriterienset, der sog. Food Security Standard (FSS), ist bisher noch nicht vor Ort umgesetzt und getestet worden. Ziel dieses Vorhabens ist daher, den FSS bei Zertifizierungsverfahren von nachhaltiger Agrarproduktion in Afrika, Asien und Lateinamerika zu überprüfen, zu vervollständigen und anzupassen. Die Ernährungssicherungskriterien werden hierbei in bestehende Zertifizierungsverfahren eingeführt und wissenschaftlich überprüft. Gemeinsam mit relevanten Stakeholdern vor Ort und in Deutschland soll an diesen Beispielen aufgezeigt werden, dass der FSS ein praxisgerechtes Instrument zur Einhaltung des Rechts auf Nahrung bei der Produktion und Beschaffung von Biomasse ist und im Rahmen einer Gesamt-Zertifizierung angewandt werden kann. Hierbei kann jegliche agrar- und forstbasierte Biomasse für verschiedene Nutzungszwecke (Nahrungsmittel, Futter, Energie, stoffliche Nutzung) in Betracht kommen. Die Anwendung und Nutzung des Food Security Standards durch Nachhaltigkeitsstandards, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Politik soll gesteigert werden. Das Projekt besteht aus vier Arbeitspaketen (AP). In AP 1 geht es um die Anwendung des FSS im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards (Leitung WHH). AP 2 beinhaltet die wissenschaftliche Begleitforschung, geleitet vom ZEF (Uni Bonn). In AP 3 geht es um die Integration des FSS in bestehende Zertifizierungssysteme, geleitet vom WWF. AP 4 steigert den Bekanntheitsgrad des FSS (Ltg. WHH).

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