Aktuelles Bild: Janis Kreiselmeier, Thünen-Institut Boden – wertvolles Gut Der Boden gehört neben Luft und Wasser zu den natürlichen Lebensgrundlagen. Böden werden anhand ihrer Eigenschaften und Materialien in etwa 50 verschiedene Bodentypen klassifiziert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Die Berliner Bodenschutzkonzeption Die neue Berliner Bodenschutzkonzeption wurde auf der gesetzlichen Grundlage des Berliner Bodenschutzgesetzes aufgestellt. Der Senat hat die Berliner Bodenschutzkonzeption auf seiner Sitzung am 25. Juni 2024 beschlossen. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Das Berliner Entsiegelungsprogramm Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entwickelt gemeinsam mit der gruppe F Freiraum für alle GmbH ein gesamtstädtisches Entsiegelungsprogramm für das Land Berlin. Weitere Informationen Bild: SenStadt Gefährdungen und Belastung Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt zahlreichen Gefährdungen und Belastungen z. B. durch Schadstoffeintrag, Verdichtung oder Versiegelung. Weitere Informationen Bild: Planungsgruppe Cassens + Siewert Vorsorgender Bodenschutz Vorsorgender Bodenschutz gegen stoffliche Belastungen heißt, die Belastungen des Bodens durch den Boden schädigende Substanzen im Voraus zu verhindern. Solche Belastungen können durch Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit den Stoffen und Abfällen entstehen. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten Bodenverunreinigungen gefährden das Grundwasser und damit die Trinkwasserversorgung. Weitere Informationen Bild: Jezper - Depositphotos Fragen und Antworten Was muss ich als Grundstückskäufer, als Bauherr beachten? Wie kann ich als Gartenbesitzer zum Bodenschutz beitragen? Was mache ich, wenn ich Bodenverunreinigungen entdecke? Weitere Informationen Bild: Muuraa / depositphotos.com Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten im Bodenschutz Wer macht was im Bodenschutz? Wann sind die Bezirke, wann ist die Hauptverwaltung zuständig? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Boden geschützt? Weitere Informationen Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 die Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen. Weitere Informationen Mit der Änderung der Verordnung über die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Mai 2024 sind Erleichterungen bei der Zulassung von Untersuchungsstellen und bei den Anforderungen der Sachverständigen erreicht worden. Bislang ist es so, dass Untersuchungsstellen, die im Bereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes tätig werden wollen, ein Zulassungs-/Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Dieses Verfahren fällt für Untersuchungsstellen künftig weg, was zu einer erheblichen Arbeitserleichterung bei den Untersuchungsstellen führen wird. Eine Qualitätsprüfung der Untersuchungsstellen ist durch die ohnehin erforderliche Akkreditierung dennoch gewährleistet. Ferner werden erleichternde Anforderungen an die Zulassung von Sachverständigen eingeführt: nun können auch Sachverständige zur Zulassungsprüfung berücksichtigt werden, die eine „Technische Ausbildung im Bereich Umwelt“ vorweisen können oder auch „Quereinsteiger/-innen mit vergleichbaren Qualifikationen“, sofern sie eine 10-jährige praktische Tätigkeit auf dem jeweiligen Sachgebiet, für das sie zugelassen werden möchten, vorweisen können. Newsletter Entsiegelungspotenziale Newsletter Nr. 7 zum Projekt Entsiegelungspotenziale ist online Aktualisierung der Arbeitshilfe Orientierende Kostenschätzung für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Aktualisierung der Eingabedatei zur Ermittlung orientierender Kostenansätze für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Veröffentlichung des neu erarbeiteten Datensatzes zur Bodenpunktdatenbank (BPDB) im Geoportal Berlin zu digitalen Bodenprofildaten im Bestand des Landes Berlin mit Sachstand Dezember 2024. Aktualisierung der Entsiegelungspotenziale im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2024 Aktualisierung Bodenkarten im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2020 Möglichkeit der Förderung von Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Rechtsvorschriften zum Download Zuständigkeiten im Bodenschutz in Berlin
Historische und aktuelle Entwicklungen Rechtsvorschriften Arbeitshilfen Weitere Informationen Historie und Entwicklungen des deutschen Bodenschutzrechts Ursprünglich, vor dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Jahr 1999, fiel der Bodenschutz, sofern keine spezielleren Regelungen in anderen Rechtsgebieten wie dem Wasserrecht existierten, als staatliche Aufgabe in die allgemeine Gefahrenabwehr. Der Bodenschutz wurde von den zuständigen Behörden durch das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht i. V. m. dem Berliner Wassergesetz (BWG) vollzogen. Mit Inkrafttreten des Berliner Bodenschutzgesetzes (BlnBodSchG) vom 10. Oktober 1995 änderte sich im Land Berlin die Verwaltungspraxis. Das Berliner Bodenschutzgesetz mit seinen Anordnungsbefugnissen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wurde seitdem als speziellere Regelung herangezogen. Neben der Bekämpfung von aktuellen Schadensereignissen war eine wesentliche Aufgabe die Erfassung der Altlasten(verdachts)flächen, deren Erkenntnisse in das spätere Bodenbelastungskataster (BBK) eingeflossen sind. Seit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverunreinigungen und zur Sanierung von Altlasten ( Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG ), verkündet am 17. März 1998 und materiell am 1. März 1999 in Kraft getreten) war das Berliner Bodenschutzgesetz von 1995 weitestgehend obsolet geworden. Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz wurden im Jahr 1999 die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen geschaffen. Zweck des Gesetzes ist es, bundesweit nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und schädliche Bodenveränderungen sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 9. Juli 2021 rundete als untergesetzliches Regelwerk das Bundes-Bodenschutzgesetz aus dem Jahr 1999 ab. Die BBodSchV in der Fassung vom 9. Juli 2021 fasst die Regelung zum Auf- und Einbringen von Materialien neu (§§ 6 - 8 BBodSchV) und erweitert den Anwendungsbereich um den Bereich unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Sie enthält zudem Regelungen zum physikalischen Bodenschutz, zur bodenkundlichen Baubegleitung und zur Gefahrenabwehr bei Erosion durch Wasser und Wind. Die BBodSchV n. F. ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. § 28 BBodSchV enthält zum Teil Übergangsregelungen. Da dem Bundesgesetzgeber für den Bodenschutz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis zusteht, hatte das Land Berlin die Befugnis zur Gesetzgebung solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht Gebrauch gemacht hatte. Der Spielraum für die Länder ist nunmehr in § 21 BBodSchG (aber auch in §§ 9 Abs. 2 Satz 3, 10 Abs. 2, 11 und § 18 Satz 2 BBodSchG) festgelegt. Bodenschutz ist grundsätzlich Aufgabe der Länder, die allerdings durch das Bodenschutzgesetz und durch die Bodenschutzverordnung des Bundes gebunden sind. Zur Koordination der Länder, auch mit dem Bund, gibt es die “ Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Wichtiges Instrument der LABO ist das Länderfinanzierungsprogramm (LFP), aus dem Projekte zur Forschung und Entwicklung für Bodenschutz und Altlastensanierung finanziert werden. Die Ergebnisse dieser Projekte können bei der Geschäftsstelle des LFP heruntergeladen werden. Am 18. September 2019 ist die Novelle des Berliner Bodenschutzgesetzes (Bln BodSchG) vom 24. Juni 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. September 2019, in Kraft getreten. Das Gesetz füllt seit 2004 den verbleibenden Regelungsrahmen des BBodSchG aus und regelt insbesondere folgende Bereiche: Melde-, Auskunfts- und Duldungspflichten, Ordnungswidrigkeiten sowie Bodeninformationssysteme. Mit der Novelle zum Berliner Bodenschutzgesetz hat der Berliner Landesgesetzgeber die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. § 1 Abs. 4 Bln BodSchG) zur Erstellung einer Bodenschutzkonzeption und zur Einrichtung von Bodendauerbeobachtungsflächen geschaffen. Nach § 18 Satz 2 BBodSchG i. V. m. § 8 Bln BodSchG ist das Land Berlin, vertreten durch die für Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung, ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz oder nach dem Bln BodSchG und den Rechtsverordnungen wahrnehmen, zu regeln. Die erlassene Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2006 (Bln BodSUV) wurde zuletzt mit der Verordnung vom 24. Mai 2024 geändert. Im Vollzug des Bodenschutzrechts ergeben sich zahlreiche Aufgaben, mit denen Sachverständige bzw. Untersuchungsstellen betraut werden können, wie z. B. die Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, das Erstellen von Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen gemäß § 13 Abs. 2 BBodSchG und das Durchführen von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG. Im Bedarfsfall können sich weitere Tätigkeitsfelder für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen ergeben. Die erlassene Verordnung soll gewährleisten, dass im Land Berlin im Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts einheitliche Anforderungen für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie deren Aufgabenerfüllung gelten, die von fachkundiger Stelle kontrolliert werden. Dies dient der Sicherung einer gleichmäßig hohen Qualität der Arbeiten zur Umsetzung des Bodenschutzrechts und trägt dazu bei, unnötige Kosten durch unsachgemäße Sachverständigentätigkeit bzw. Laborarbeit zu vermeiden. Das Zulassungsverfahren für die Sachverständigen wird von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) übernommen; Untersuchungsstellen bedürfen einer entsprechenden Akkreditierung. Entwicklungen des europäischen Bodenschutzrechts seit dem Jahr 2020 In der Europäischen Union (EU) hat der Bodenschutz in den vergangenen Jahren eine Stärkung in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung der europäischen Institutionen, insbesondere der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rates der EU, erfahren. Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 die EU-Bodenstrategie für 2030 vorgelegt. Darin ist die Vision dargestellt, dass sich bis 2050 alle Bodenökosysteme in der EU in einem gesunden Zustand befinden. Die Bodenstrategie 2030 rückt den Boden in den Fokus als Schlüssel zur Lösung der anstehenden aktuellen ökologischen und sozioökonomischen Herausforderungen: Erreichen von Klimaneutralität und Klimaresilienz, Entwicklung einer sauberen und kreislauforientierten (Bio-)Ökonomie, Umkehr des Biodiversitätsverlusts, Schutz der menschlichen Gesundheit, Aufhalten der Wüstenbildung und Umkehr der Bodendegradation. Die EU-Bodenstrategie für 2030 ist neben der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, dem Null-Schadstoff-Aktionsplan und der EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel Bestandteil des europäischen Grünen Deals der EU-Kommission. Abgesehen von einigen geltenden EU-Rechtsvorschriften (u. a. der Klärschlammrichtlinie, der Rechtsakte der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Umwelthaftungsrichtlinie, der LULUCF-Verordnung, der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur), die für den Bodenschutz relevant sind, kam es auf EU-Ebene nie zu einem gemeinsamen Konsens, einen angemessenen Rechtsrahmen zu schaffen, der dem Boden ein ähnliches Schutzniveau wie den Medien Wasser und Luft ermöglicht. In den letzten Jahren sind das Wissen über Böden und ihre Wertschätzung für die Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise erheblich gewachsen. Die EU-Kommission hat hierzu im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 4. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz gliedern sich auf in das Internationale Recht , Europarecht , Bundesrecht und Landesrecht . Sie werden ergänzt um dazugehörige Arbeitshilfen. Die folgenden Arbeitshilfen stellen eine Auswahl der für das Land Berlin besonders relevanten Arbeitshilfen in Bezug auf den Vorsorgenden Bodenschutz und die Altlastenbearbeitung dar. Weitere Arbeitshilfen für den Bereich Bodenschutz sind auf der LABO-Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) sowie auf der LAWA-Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu finden. InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung (ISQAB) Das InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung (ISQAB) ist ein Projekt des Ständigen Ausschusses Altlasten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Es soll Vollzugsbehörden einen Überblick über Regularien (z. B. Länderverordnungen) und Methoden (z. B. Sickerwasserprognose) hinsichtlich der Bewertung und Sanierung von Altlasten sowie schädlichen Boden- und Grundwasserveränderungen geben. Es beinhaltet Verweise und Verlinkungen auf aktuelle Arbeitshilfen und vollzugsrelevante behördliche Dokumente.
The Global Terrestrial Network for River Discharge (GTN-R) is the river discharge component of the Global Terrestrial Network - Hydrology (GTN-H) to support the Global Climate Observing system (GCOS) and the Hydrology and Water Resources Programme of the WMO (HWRP). Core component is the GCOS Baseline River Network of gauging stations located near the mouth of the World’s major rivers. Update (July 2025): An article about the accreditation has been published in the WMO MeteoWorld issue 2/2025 . The article is also available as PDF version . Further information: GCOS Website
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Verbreitung sowohl der natürlich vorkommenden als auch der infolge menschlicher Tätigkeit vorhandenen künstlichen radioaktiven Stoffe zum Schutz der Bevölkerung landesweit überwacht. Auf der Basis des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) wird mit bundesweiten und landesspezifischen Messnetzen und Messprogrammen der Gehalt an radioaktiven Stoffen in den Umweltmedien erfasst und damit bei möglichen Gefahrenlagen die Grundlage für schnelles Handeln zum Schutz der Bevölkerung gelegt. Gemäß Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt obliegt dem Landesamt für Umweltschutz als Fachbehörde des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt die Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt. Diese Aufgaben werden vom Dezernat Umweltradioaktivität/Strahlenschutz des LAU mit den beiden Landesmessstellen "Nord" in Osterburg und "Süd" in Halle wahrgenommen. Das folgende Schema verdeutlicht die Messtechnik der Messstellen des LAU zur Überwachung der Radioaktivität: Folgende Aufgaben werden bearbeitet: Aufgaben in Bundesauftragsverwaltung nach § 162 Strahlenschutzgesetz (IMIS) Messungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle (Akkreditierung durch die DAkkS liegt seit dem 25.11.2013 vor) Messung des Radiocäsiumgehaltes von Wild und Pilzen Überwachung der radioaktiven Ableitungen von Radionuklidanwendern im LSA (meist medizinische und wissenschaftliche Einrichtungen) Messungen im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (bei Unfällen und Gesetzesverletzungen) Die Radioaktivität wird im Rahmen von IMIS in folgenden Medien ermittelt: in Lebensmitteln in Futtermitteln im Trink- und Grundwasser in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen im Boden und in Pflanzen Die im Rahmen des IMIS ermittelten Daten werden der Zentralstelle des Bundes und somit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz kontinuierlich zur Beurteilung der radiologischen Lage zur Verfügung gestellt. Die Resultate dieser beiden Messprogramme werden im Internet veröffentlicht und sind damit allen Interessenten zugänglich (siehe https://www.imis.bfs.de/geoportal/ ) Letzte Aktualisierung: 28.06.2022
Die Ergebnisse analytischer Untersuchungen bilden die Basis weitreichender ökologischer, wirtschaftlicher und politischer Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund kommt es darauf an, dass die zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse zuverlässig, richtig, präzise und nachvollziehbar sind. Deshalb ist eine hohe Qualität der Prüfergebnisse das oberste Gebot der Prüfstellen des Landesamtes für Umweltschutz. Um dies sicherzustellen, wird in den Prüfstellen ein erheblicher Aufwand für die Qualitätssicherung entsprechend den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 betrieben. Das Qualitätsmanagement ist in einem Managementhandbuch beschrieben. Es umfasst die Darstellung organisatorischer Strukturen und Prozesse als auch Angaben zur Qualitätssicherung im Rahmen der Probenahme, Vor-Ort-Messung und Analytik sowie der Weitergabe von Ergebnissen an Auftraggeber. Neben einer Vielzahl interner Maßnahmen nehmen die Prüfstellen regelmäßig an Eignungsprüfungen bzw. Ringversuchen zur externen Qualitätssicherung teil. Die Aktivitäten zur Sicherung der Qualität werden in jährlichen Managementberichten zusammengefasst. Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 Das Qualitätsmanagement des Landesamtes für Umweltschutz wird regelmäßig durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) überwacht. Die Akkreditierung erfolgt gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“. Um zur Anlage zur Akkreditierungsurkunde zu gelangen, klicken Sie bitte hier .
Ziele: Monitoring des Vorkommens von Vibrio vulnificus in Badegebieten; Vorgehensweisen: Membranfiltration, Isolierung auf TCBS-Agar, Typisierung, regionale Zuordnung, Wassergüte, Wassertemperatur; Ergebnisse: Akkreditierung nach ISO 17025: siehe o.g. web-site
„Ahoi, Stadtnatur“ hieß es heute bei der Auftaktveranstaltung mit Umweltsenatorin Ute Bonde auf der Spree. In Sichtweite der Fischerinsel eröffnete sie gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB), Stefan Richter , und dem Wildtierexperten Derk Ehlert den Langen Tag der StadtNatur. Damit startet ein Wochenende mit 500 Naturführungen und Workshops an der Seite von 350 Experten an 120 Orten in der ganzen Stadt. Das diesjährige Motto: „Vielfalt erleben“. Damit rückt die veranstaltende SNB nicht nur die beeindruckende Artenvielfalt Berlins in den Fokus, sondern auch die Vielfalt an Lebensräumen, Perspektiven und Zugängen zur Natur. Ob Moore, Wälder, Dächer oder Brachen – überall in der Stadt gibt es wildes Leben zu entdecken. Senatorin Bonde betonte beim Auftakt: „Vielfalt ist nicht nur ein ökologischer Schatz, sie ist auch eine soziale Stärke. Sie verbindet Generationen, Kulturen und Stadtteile – und sie lebt davon, dass möglichst viele Menschen daran teilhaben können. Der Lange Tag der StadtNatur ist eine Einladung an alle Berlinerinnen und Berliner: Kommt raus, macht mit!“ „Vielfalt erleben“ heißt: Natur sehen, hören, fühlen – und auch ganz neue Perspektiven entdecken. Wer will, kann in die Welt der Wildbiene eintauchen, mit einer Försterin durch den Stadtwald streifen oder nachts zur Fledermaus-Expedition aufbrechen. Andere fahren mit dem Rollstuhl barrierefrei auf Entdeckertour durch den Volkspark, besuchen mit der ganzen Familie ein Picknick im Kiezgarten oder entdecken auf dem Tempelhofer Feld, wie internationale Gartenkulturen zusammenwachsen. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg tauschen sich Nachbarn im interkulturellen Rosenduftgarten darüber aus, wie unterschiedlich Natur erlebt werden kann. Und in Rudow führen echte Stadtnatur-Ranger durchs Neuköllner Auenland. Die mehr als 500 Veranstaltungen machen deutlich, wie viele Menschen sich mit unterschiedlichsten Hintergründen und Ansätzen für die Natur in der Stadt engagieren – Naturschutzexpertise vom Biologen bis zu lokalen Initiativen und Familienprojekten. „Vielfalt ist nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein gesellschaftliches Thema. Der Lange Tag der StadtNatur zeigt, wie eng Artenvielfalt und Lebensqualität in der Stadt zusammenhängen – und wie wichtig es ist, beides zu bewahren“, sagt Stefan Richter, SNB-Geschäftsführer . „Unser Ziel ist es, möglichst allen Menschen den Zugang zur Natur zu ermöglichen.“ Der Lange Tag der StadtNatur beginnt am 14. Juni um 13 Uhr und endet am 15. Juni um 17 Uhr. Das Programm ist unter www.langertagderstadtnatur.de online zu finden. Tickets für Veranstaltungen können online oder über die Hotline 030 26 39 41 41 gekauft werden. Pro Person ist für jede Veranstaltung ein Ticket notwendig. Kinder unter 14 Jahren buchen bitte ebenfalls ein (kostenfreies) Ticket. Die Ticketpreise liegen bei 4 Euro für Erwachsene, 2 Euro für Ermäßigungsberechtigte und Jugendliche ab 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren haben freien Eintritt. Schiffstouren sind für 6 Euro für Erwachsene und 3 Euro für Ermäßigungsberechtigte erhältlich. Weitere Ticketinfos unter: www.langertagderstadtnatur.de/ticketinformationen Bilder von der Eröffnungsveranstaltung finden Sie nach Ablauf der Sperrfrist unter: Pressemitteilungen – Stiftung Naturschutz Berlin Weitere Informationen und Pressebilder rund um den Langen Tag der StadtNatur finden Sie unter: Presseseite – Langer Tag der StadtNatur Für Presseanfragen und Akkreditierungen wenden Sie sich bitte an: presse@stiftung-naturschutz.de
§ 3 Zuständigkeiten (1) Das Bundesamt ist im Rahmen dieser Verordnung zuständig für die Erteilung, die Ersatzausfertigung, den Umtausch, den Entzug, die Sicherstellung und die Erklärung des Ruhens der Bescheinigungen, für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise durch die Anerkennung des Fortbestehens der Befähigung, für die Zulassung von Lehrgängen und Tätigkeiten, Durchführung von Prüfungen, die berufsrechtliche Akkreditierung sowie für die Vorgaben an die Anforderungen für die Berufseingangsprüfung, für die Herausgabe von Ausbildungsberichtsheften, soweit dies nach dieser Verordnung erforderlich ist, vorbehaltlich des Absatzes 5 Satz 1 Nummer 1 für die Feststellung, ob Ausbildungen in der Metallbearbeitung und Elektrotechnik den Anforderungen genügen, für die Erteilung des Nachweises über eine berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt, für die Überwachung der Durchführung der praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit nach § 31 Absatz 2 Nummer 2, § 40 Absatz 2 Nummer 2 und § 42 Absatz 4 Nummer 2, und für die Überwachung der Durchführung der Ausbildung nach § 49 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b und Absatz 6 Nummer 1 Buchstabe b und § 50 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b. Das Bundesamt kann bei der Überwachung der Durchführung der praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit nach Nummer 7 die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. beteiligen. (2) Abweichend von Absatz 1 Nummer 1 ist für die Erteilung von Befähigungszeugnissen zum Nautischen Wachoffizier oder Technischen Wachoffizier für einen Bewerber oder eine Bewerberin (Bewerber) mit einem Abschlusszeugnis der nach dem Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten Ausbildungsstätten, die vom Land auf Grund der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 05. August 2005 ( BAnz. Seite 12 875) benannte Verwaltungsbehörde zuständig. (3) Abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bedarf es im Falle der Qualifikationsnachweise für den Dienst auf Fahrgastschiffen und der Qualifikationsnachweise für die Aufrechterhaltung der Befähigungen nach den § 44 bis 46 keiner Bescheinigung des Bundesamtes, wenn Bescheinigungen nach Maßgabe des § 51 Absatz 6 oder des § 54 Absatz 2 ausgestellt werden. (4) Abweichend von Absatz 1 Nummer 3 ist für die Zulassung der Lehrgänge in der Sicherheitsgrundausbildung, zum Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten sowie schnellen Bereitschaftsbooten und zur Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen die Berufsgenossenschaft zuständig. Satz 1 gilt auch für Lehrgänge zur Aufrechterhaltung der beruflichen Befähigung nach § 54 Absatz 1. (5) Die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. ist im Rahmen dieser Verordnung zuständig für die Feststellung, ob Ausbildungsberufe der Metall- oder Elektrotechnik den Anforderungen genügen, die Veröffentlichung einer Liste mit den nach Nummer 1 festgestellten Ausbildungsberufen und die Überwachung der Durchführung der praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit der Offiziersassistenten. Die Feststellung und Veröffentlichung nach Nummer 1 bedarf des Einvernehmens des Bundesamtes. Stand: 01. Juli 2024
Die Qualitätssicherung und -kontrolle erfolgt durch Sachverständige sowie die bei den Kammern eingerichteten Stellen. Für die Qualifizierung sind Kursstätten verantwortlich, die Kurse werden von den zuständigen Stellen zugelassen. Für die Abgabe radioaktiver Stoffe steht die Landessammelstelle Berlin in der Zentralstelle für radioaktive Abfälle zur Verfügung. Die Genehmigung und Aufsicht erfolgt durch die Strahlenschutzbehörden des Landes Berlin. Die Oberste Strahlenschutzbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nimmt die ministeriellen Aufgaben des Strahlenschutzes (ionisierende Strahlung) wahr und führt die Fachaufsicht über die Obere Strahlenschutzbehörde. Die Obere Strahlenschutzbehörde Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit führt die konkreten Verfahren zum Schutz vor ionisierender Strahlung durch: Dazu zählen Antrags- und Anzeigeverfahren sowie die Überwachung der Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen nach Strahlenschutzgesetz und -verordnung bei Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung. Überwachungsaufgaben werden von der Strahlenmessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durchgeführt. Personendosismessstelle Berlin Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen (REI) Sie ist für diese Aufgaben nach DIN/EN 17025 als Prüflabor akkreditiert und verfügt über eine für eine Reihe von Verfahren über eine flexible Akkreditierung.
Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität (ENORM) Die Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität (Leitstelle ENORM) des BfS wurde im Jahr 2002 eingerichtet. Für methodisch-analytische Arbeiten stehen am Standort Berlin ein Probenaufbereitungszentrum, ein Gammaspektrometrielabor, ein akkreditiertes Radon -Kalibrierlabor sowie ein Service-Center Dosimetrie zur Verfügung. Natürliche Radionuklide kommen in der Umwelt überall vor. Ihr Ursprung geht auf die Entstehung der Erde zurück. Die geologischen Einheiten in Deutschland (küstennahes Tiefland, Mittelgebirge, Alpenvorland, Alpen) bedingen unterschiedliche Gehalte an natürlichen Radionukliden. Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen (Erze, Baustoffe, Erdöl, Erdgas etc. ) können zu einer Anreicherung natürlicher Radionuklide führen. Als Teil der bundesweiten Überwachung der Gehalte von natürlichen Radionukliden an Arbeitsplätzen und in Umweltmedien wurde deshalb seitens des Gesetzgebers im Jahr 2002 die Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität (Leitstelle ENORM) am Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) eingerichtet. Für methodisch-analytische Arbeiten stehen mehrere Labore am Standort Berlin zur Verfügung. Probenaufbereitungszentrum Im Probenaufbereitungszentrum werden die eingehenden Proben zunächst in einer Datenbank erfasst. Aufbereitet werden unter anderem Böden und Sedimente, Lebensmittel und Futtermittel, Trinkwässer und Grundwässer, Oberflächenwässer, Sickerwässer und Abwässer, Schlämme, Ablagerungen, Stäube und ähnliches aus der Industrie sowie Baustoffe. Die Proben werden entsprechend den Anforderungen der nachfolgenden Messmethoden aufbereitet. Sie werden zum Beispiel getrocknet, gesiebt, zerkleinert, verascht und/oder portioniert (aliquotiert). Das Probenaufbereitungszentrum ist insbesondere für die Verarbeitung von Feststoffproben eingerichtet, die anschließend gammaspektrometrisch analysiert werden. Gammaspektrometrielabor Reinstgermanium-Detektor mit automatischem Probenwechsler Im Gammaspektrometrielabor wird die von den aufbereiteten Proben ausgehende Gamma- Strahlung mit hochauflösenden Reinstgermanium-Detektoren gemessen. Dabei ermöglicht die gammaspektrometrische Analyse, die in dem Probenmaterial vorhandenen Radionuklide eindeutig zu identifizieren. Die Einrichtung des Labors sowie die Messtechnik sind so ausgelegt, dass auch noch sehr geringe Gehalte natürlicher Radionuklide detektiert werden können (Low-Level-Messlabor). Radon-Kalibrierlabor Zur Qualitätssicherung von Radon - und Radon -Folgeprodukt-Messgeräten unterhält das BfS ein akkreditiertes Kalibrierlabor für die Messgrößen Radon -222 Aktivitätskonzentration in Luft und potentielle Alphaenergiekonzentration der kurzlebigen Radonfolgeprodukte. Die Kalibrierung der Messgeräte wird auf die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vorgehaltenen Standards, sogenannten nationale Primärnormale, rückgeführt. Die Akkreditierung erfolgt durch die Deutsche Akkreditierungsstelle. Service-Center Dosimetrie Strahlenschutzmessgeräte, insbesondere zur Messung der Gamma-Ortsdosisleistung , werden zur Ermittlung der Strahlenexposition in den verschiedensten Lebensbereichen eingesetzt. Zuverlässige und belastbare Messdaten können nur gewährleistet werden, wenn die Überprüfung der Funktion und die Kalibrierung der Geräte regelmäßig vorgenommen werden. Diese Aufgaben werden unter anderem im Service-Center Dosimetrie am Standort Berlin durchgeführt. Die Überprüfungen dienen der internen Qualitätssicherung und ersetzen keine Eichung der Geräte nach dem Mess- und Eichgesetz. Die Eichung der Geräte, die im BfS zum Einsatz kommen, erfolgt regelmäßig und analog der Vorschriften für amtliche Messungen. Stand: 05.08.2025
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Bund | 54 |
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Boden | 54 |
Lebewesen und Lebensräume | 81 |
Luft | 54 |
Mensch und Umwelt | 127 |
Wasser | 55 |
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