Ziele: Monitoring des Vorkommens von Vibrio vulnificus in Badegebieten; Vorgehensweisen: Membranfiltration, Isolierung auf TCBS-Agar, Typisierung, regionale Zuordnung, Wassergüte, Wassertemperatur; Ergebnisse: Akkreditierung nach ISO 17025: siehe o.g. web-site
Dieser Bericht fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls zusammen, dem Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI), und leitet daraus Empfehlungen für den neuen Mechanismus nach Artikel 6.4 des Pariser Übereinkommens ab. Der Bericht gibt zunächst einen Überblick über die Ausgabe und Verwendung von Emissionsgutschriften im Rahmen dieser Mechanismen. Anschließend analysieren wir, welche Elemente der bestehenden Mechanismen auf den Artikel 6.4 Mechanismus übertragen werden könnten. Einige Regelungen aus dem CDM können mit nur geringfügigen Anpassungen übernommen werden, da sie das Ergebnis eines langen Optimierungsprozesses sind. Dazu gehören die Regeln und Vorschriften für den Projektzyklus, die Akkreditierung von Prüfern, die Validierung und Verifizierung, die Bestimmungen zur Transparenz und Governance. In anderen Bereichen sollten die Regelungen von Artikel 6.4 im Vergleich zum CDM und zur JI erweitert werden, vor allem im Bereich der Zusätzlichkeit, der Quantifizierung der Emissionsreduktionen, der Nicht-Dauerhaftigkeit sowie den Regelungen zu sozialen und ökologischen Schutzmaßnahmen. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit CDM und JI empfehlen wir, dass primär die Minderungsmaßnahmen im Rahmen des Artikel 6.4 Mechanismus durchgeführt werden sollen, die hohe Hürden bei der Implementierung haben. Weiterhin sollten sie die Ambitionen des Gastlandes steigern, eine hohe Wahrscheinlichkeit der Zusätzlichkeit aufweisen, Zusatznutzen für andere Ziele der nachhaltigen Entwicklung erzeugen, und es sollte sichergestellt werden, dass die Emissionsreduktionen auf die Maßnahme zurückgeführt werden können.
Die gezielte Schaderregerbekämpfung ist wesentlicher Bestandteil des integrierten, ressourcenschonenden Pflanzenbaus. Eine gezielte Bekämpfung ist aber nur möglich, wenn die Schadursache zweifelsfrei geklärt ist. Als Beratungsgrundlage hinsichtlich zu ergreifender Bekämpfungsmaßnahmen ist deshalb in der Regel eine Labordiagnose unumgänglich; dies trifft vor allem zu, wenn es sich um Virus- und Viroid-bedingte Krankheiten handelt, die visuell nicht diagnostizierbar. Labordiagnosen sind zudem unverzichtbar bei Untersuchungen im Rahmen des Hoheitsvollzuges wie auch beim Monitoring von Schaderregern. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Anzahl an Viren und Viroiden, der Vielzahl neu auftretender unterschiedlicher Erregerstämme sowie der Forderung nach einem sicheren und schnellen Erregernachweis gilt es, das an der LfL zur Verfügung stehende Methodenspektrum weiter systematisch auszubauen, die Verfahren zu optimieren, sicherer zu machen und für die Routineanwendung anzupassen, um den an die Diagnose gestellten Anforderungen auch künftig gerecht zu werden und die bisherige Spitzenposition Bayerns in der Diagnostik zu erhalten. Wesentlich bei jeglicher Diagnose ist die Akzeptanz der Untersuchungsergebnisse durch Dritte; besonders wichtig ist dies beim Nachweis von Quarantäneschaderregern; hier müssen die Ergebnisse ggf. auch vor Gericht Bestand haben, also justiziabel sein. Voraussetzung für Akzeptanz und Justiziabilität der Ergebnisse ist die Anwendung validierter und verifizierter Nachweisverfahren, die nach der international geltenden Norm DIN EN ISO 17025 akkreditiert sind. Die Akkreditierung wird verpflichtend für die Diagnoselabore durch die Neufassung des EU-Regelungssystems im Bereich Pflanzengesundheit und die damit verbundene Novellierung der bisherigen 'VERORDNUNG (EG) Nr. 882/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz', in die auch die Pflanzengesundheit integriert wird. Die Umsetzung der novellierten Verordnung hat binnen eines Zeitraums von 5 Jahren zu erfolgen (voraussichtlich bis zum Jahr 2018), sodass ein Zeitdruck besteht, der zügiges Handeln erfordert. Die EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) hat mit dem EPPO-Standard PM 7/98 Specific requirements for laboratories preparing accreditation for a plant pest diagnostic activity' einen umfassenden, für alle Diagnoselabore verbindlichen Standard auf den Weg gebracht, der detailliert die äußerst umfangreichen, zeit- und arbeitsintensiven Maßnahmen zur Validierung und Verifizierung von Nachweismethoden festlegt. Der Standard ist mittlerweile auch von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) als verbindliches Dokument 71 SD 4 029 'Besondere Anforderungen für Laboratorien, die die Akkreditierung für die Diagnose von Schadorganismen von Pflanzen anstreben' übernommen worden. (Text gekürzt)
In Vietnam und anderen Schwellenländern haben Abwasser-Technologien und Konzepte nur dann eine Chance auf effiziente Umsetzung, wenn bereits bei der Planung, Finanzierung und beim Bau von Anlagen absehbar ist, dass die Anlagenfunktion im späteren Betrieb technisch überprüft und bei Fehlfunktion pönalisiert wird, so dass der effiziente Betrieb mit Einhaltung der Standards ökonomisch vorteilhaft für den Investor und Anlagenbetreiber wird. Das technische und ökonomische Monitoring ist ein maßgebender Engpassfaktor für den Transfer nachhaltiger, integrierter Abwasserkonzepte in Industriezonen Vietnams. Die Übertragung der mit dem Vorhaben AKIZ entwickelten und verifizierten sowie teilweise demonstrierten Technologien und Methoden sollen in Vietnam (Nordprovinzen, Südprovinzen und Zentralprovinzen) exemplarisch mit den Fachabteilungen oder -behörden der zuständigen Ministerien (Umwelt MONRE, Industrietechnik MOIT, Bau MOC) auf eine replizierbare Grundlage gestellt werden. Durch den Transfer des Monitoringkonzeptes soll der Industrie-Abwassersektor in Vietnam und damit die Nachfrage nach nachhaltigen, effizienten Technologien und Lösungskonzepten stimuliert werden. - Demonstrationskampagnen mit dem vorhandenen und angepassten MobiLab3 als Hilfe für den laufenden Betrieb von Industriekläranlagen, zur Qualität von Rohwasser-Ressourcen und als Maßstab zur Abwasserkostenumlage - Weiterführung der Standardisierung, Zertifizierung und Akkreditierung für das MobiLab und den damit verbundenen Messgeräten und Messverfahren (z.B. durch Ringtests) - Wissenstransfer und zur Kapazitätsentwicklung an Nutzer, Entscheidungsträger und Multiplikatoren: Trainingsmaßnahmen, Fortbildungsveranstaltungen, inhaltliche Einbringung der Forschungsergebnisse in einschlägige Regelwerke, Nutzbarmachung für bestehende Bildungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit mit Fachjournalisten Details siehe Vorhabenbeschreibung.
Achieving the goals of the Paris Agreement requires increased global climate action for sustainable food systems, especially a reduction of food loss and waste and dietary shifts towards plant-based diets. Based on a sound analysis of existing multilateral cooperation this paper proposes four potential initiatives to increase climate ambition in the respective policy field: an international institution to support national food system frameworks, an initiative to strengthen a food system approach in international climate policy, a collaboration and exchange mechanism to implement the Planetary Health Diet locally and an initiative for an international food loss and waste accreditation scheme. Veröffentlicht in Climate Change | 13/2021.
The Global Terrestrial Network for River Discharge (GTN-R) is the river discharge component of the Global Terrestrial Network - Hydrology (GTN-H) to support the Global Climate Observing system (GCOS) and the Hydrology and Water Resources Programme of the WMO (HWRP). Core component is the GCOS Baseline River Network of gauging stations located near the mouth of the World’s major rivers. Update (July 2025): An article about the accreditation has been published in the WMO MeteoWorld issue 2/2025 . The article is also available as PDF version . Further information: GCOS Website
Nutzungsbedingungen Externe Autoren Um den Informationsservice für die Binnenschifffahrt zu verbessern, wird von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ( WSV ) die kostenfreie Möglichkeit eingeräumt, dass "Externe" ( z. B. Häfen) schifffahrtsrelevante Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich über den Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ( ELWIS ) der WSV veröffentlichen können. Zurzeit können die Informationen über die ELWIS-Module "Nachrichten für die Binnenschifffahrt ( NfB )" und "Bekanntmachungen für Seefahrer ( BfS )" veröffentlicht werden. Anmeldung Zur Einrichtung entsprechender Autorenrollen ist eine formlose Anmeldung per E-Mail an info@elwis.de erforderlich. Im Rahmen der Anmeldung werden für jeden beabsichtigten Autor folgende Informationen benötigt: Name, Vorname, Telefonnummer, Dienststelle, E-Mail Adresse, Benutzername, Freischaltung für das Modul (NfB, BfS). (Die Erfahrung hat gezeigt, dass pro Eingabestelle mindestens ein Autor und ein Vertreter eingerichtet werden sollte. Wenn es aus der Erledigung der Arbeit heraus notwendig ist, dass mehrere Personen der Dienststelle Daten in ELWIS einstellen sollen, so sind für alle Personen die aufgeführten Daten zu übersenden). Die Prüfung der Anmeldung und Akkreditierung der externen Autoren für ELWIS erfolgt zentral durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ( GDWS ), Abteilung Schifffahrt, Dezernat Grundsätze der Verkehrstechnik, Kontakt: info@elwis.de . Die Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen und der ELWIS-Datenschutzerklärung ist Voraussetzung zur Einrichtung der Autorenrollen. Die über den Punkt 1 angemeldeten externen Autoren erhalten jeweils eine E-Mail , über die sie bestätigen, dass sie die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung für ELWIS gelesen haben und akzeptieren. (Die Freischaltung der Autorenrolle erfolgt nach Vorlage der Bestätigung). Betrieb Die übersendeten Zugangsdaten sind personenbezogen. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln, insbesondere ist eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte nicht gestattet. Der externe Autor hat sich so zu verhalten, dass das ELWIS-System nicht geschädigt bzw. nachteilig beeinträchtigt wird. Für zusätzliche Autoren sind zusätzliche Zugangsdaten über info@elwis.de zu beantragen. Wenn eine Autorenrolle nicht mehr benötigt wird, ist sie aus Sicherheitsgründen über info@elwis.de abzumelden. Im Übrigen werden Zugangsdaten, die ein Jahr lang nicht benutzt wurden, automatisch gelöscht. Wenn Zugangsdaten verloren gegangen sind, ist dies unverzüglich über info@elwis.de mitzuteilen, damit der Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt wird. Für jede Nachricht bzw. Änderung einer Nachricht kann im Bedarfsfall über die Log-Daten die Autorenrolle rekonstruiert werden, über die eine Nachricht eingegeben bzw. geändert wurde. Die inhaltliche Verantwortung für die extern eingestellten Nachrichten liegt in alleiniger Verantwortung der einstellenden externen Stelle. Eine Überprüfung durch das Dezernat Grundsätze der Verkehrstechnik erfolgt nicht. Der externe Autor verpflichtet sich die einzustellenden Nachrichten sorgfältig auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für alle über ELWIS/ELWIS- Abo veröffentlichten Nachrichten gilt (nur) der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. Weitergehende Ausschlüsse sind bei Erfordernis in den jeweiligen Nachrichten eigenständig festzulegen. "Externe" können keine höheren Anforderungen als die WSV an die Verfügbarkeit und Integrität des ELWIS-Systems stellen. Ein Anspruch "Externer" an die WSV auf Aufrechterhaltung des Angebotes, insbesondere auf Bereitstellung einer Plattform zur Einstellung von Nachrichten besteht nicht. Der Zugang kann jederzeit ohne Angaben von Gründen eingeschränkt oder unterbunden werden Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich das Dezernat Grundsätze der Verkehrstechnik vor, den Zugang für die entsprechenden Autoren zu sperren. Stand: 23. November 2022
The project supports national climate finance institutions tasked with accessing the Green Climate Fund (GCF) under the Fund's direct access modality and provides strategic and conceptual support for developing national climate change strategies. In partnership with the Caribbean Development Bank (CDB) and German International Cooperation Agency (GIZ), Climate Analytics provides both assessment and analysis of climate finance readiness needs and gaps in the Caribbean region. Additionally, activities are implemented to address these issues in the short-medium term, including assisting national and regional entities to gain accreditation to the GCF and Adaptation Fund (AF). For the launch of the programme, Climate Analytics provided conceptual and organisational support to an initial regional readiness workshop held in Barbados on 15-16 July 2013, bringing together high-level policy-makers, representatives of donor countries and stakeholders from civil society in the region.
Das europäische Emissionshandelssystem ist in der dritten Handelsperiode in hohem Maße von einer Vernetzung der beteiligten Behörden in den Mitgliedstaaten und der europäischen Kommission gekennzeichnet. Hinzu kommen die in der Kommunikation und Abstimmung auch bei Vollzugsfragen häufig zwischengeschalteten Ministerien in den Mitgliedstaaten. Diese vernetzten Verwaltungsstrukturen sind vor allem in den Bereichen Zuteilung und Auktionierung, Akkreditierung und Verifizierung, Registerführung sowie teilweise auch in den Bereichen Monitoring und Sanktionierung gegeben. Gleichzeitig ist das Verwaltungsverfahren als solches mangels eines einheitlichen europäischen Verwaltungsverfahrensrechtes in diesem Mehrebenensystem kaum geregelt. Kompetenzen, Zuständigkeiten und Rechtsschutzmöglichkeiten sind teilweise unklar und die Kommunikationswege häufig umständlich und die Abstimmungen und Entscheidungen deshalb langwierig. Das Vorhaben soll die Defizite der vorhandenen Regelungen unter Berücksichtigung der ersten praktischen Erfahrungen und anhand konkreter Fragestellungen im laufenden Vollzug analysieren. Die Analyse soll sich an folgenden Leitfragen orientieren: 1) Kann bzw. muss das Verwaltungsverfahren und die Zusammenarbeit besser und ggf. einheitlich geregelt und ausgestaltet werden (Harmonisierung der Verwaltungsverfahren und Zusammenarbeit). 2) Gibt es Bedarf für eine Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der EU-Kommission und den beteiligten zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten. 3) soll das Für und Wider einer stärkeren Zentralisierung der Administration des EU-Emissionshandels unter Berücksichtigung der differenziert zu betrachtenden Verwaltungsbereiche in Form der Schaffung einer zentralen europäischen Emissionshandelsbehörde erörtert werden.
Ziel des Vorhabens ist die Etablierung von SERS als neuartiges Messprinzip in der Lebensmittelanalytik. Hierfür werden durch die Food GmbH die notwendigen Probenvorbereitungsverfahren (Extraktion, Vorreinigung) erforscht, die für eine effiziente Analyse notwendig sind. In Zusammenarbeit mit den Projektpartnern werden die Bedingungen etabliert, unter denen SERS zur Lebensmittelanalytik eingesetzt werden kann. Nach diesem 'proof-of-prinicple' werden die entwickelten Analysenverfahren zur Routinetauglichkeit geführt und alle erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt, die für eine Akkreditierung der Messmethoden notwendig sind. In Vorversuchen werden die optimalen Bedingungen zur Aufbringung der Analyten auf die SERS-Substrate etabliert (Lösemittel, Konzentration im Extrakt...). Ausgehend hiervon und von den in der Food GmbH etablierten Probenvorbereitungen werden dann neue Wege der Extraktion und Matrixabtrennung erforscht. Hierbei werden verschiedenste Lösemittel (unpolar, polar, wässrig) und Extraktionsmethoden (kalt, heiß, Soxlhett...) getestet. Zur Vorreinigung und ggf. Aufkonzentration der Analyten kommen SPE oder säulenchromatographische Verfahren, evtl. auch magnetische Beads in Betracht. Am Ende dieses Arbeitspaket soll für die drei interessierenden Analytengruppen je ein Protokoll zur SERS-Analytik zur Verfügung stehen. Nachfolgend werden diese Methodenvorschriften auf die Bedürfnisse der Routine angepasst.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 42 |
| Europa | 3 |
| Global | 1 |
| Land | 47 |
| Weitere | 31 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 21 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 50 |
| unbekannt | 46 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 83 |
| offen | 34 |
| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 106 |
| Englisch | 24 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 2 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 58 |
| Keine | 31 |
| Unbekannt | 6 |
| Webseite | 49 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 60 |
| Lebewesen und Lebensräume | 102 |
| Luft | 54 |
| Mensch und Umwelt | 118 |
| Wasser | 55 |
| Weitere | 114 |