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WD 8 - 009/18 Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene

Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 26 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Sachstand Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene Nominale Ziele und Rechtsgrundlagen © 2018 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 009/18[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 8 - 3000 - 009/18 Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 009/18 Abschluss der Arbeit: 18.1.2018 Fachbereich: WD 8: Fachbereich für Umwelt, Forschung, Reaktorsicherheit Bil- dung und Forschung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 8 - 3000 - 009/18 Inhaltsverzeichnis 1. Globale Klimaschutzziele: Das Kyoto-Protokoll (für 2020) und das Pariser Klimaschutzübereinkommen (erste Zielsetzung für 2030) als völkerrechtlich bindende Verträge 4 1.1. Das Kyoto-Protokoll 4 1.2. Das Pariser Klimaschutzübereinkommen 5 2. EU-Klimaziel 2050 und Zwischenziele 2020 und 2030 7 2.1. Das Langfristziel 2050 8 2.2. Das 2020-Zwischenziel der EU aus dem „Klima- und Energiepaket 2020“ 9 2.3. Das 2030-Zwischenziel der EU aus dem „Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ 11 2.4. Projektionen zum Erreichen des europäischen 2020- Klimaschutzziels 13 3. Nationale Klimaschutzziele: Energiekonzept 2010 und Klimaschutzplan 2050 16 3.1. Das nationale 2020-Klimaschutzziel: Meseberger Beschlüsse, „Energiekonzept 2010“ und „Vierter Monitoringbericht zur Energie der Zukunft“ 17 3.2. „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“: Verstärkung der Anstrengungen 18 3.3. „Klimaschutzplan 2050“ von 2016: Emissionsminderungsziele nach Sektoren 19 3.4. Tabellarischer Vergleich der nationalen und europäischen Klimaschutzziele 22 3.5. Aktuelle Emissionsdaten Deutschlands 22 3.6. Projektionen zum Erreichen des nationalen 2020-Klimaschutzziels 25

Indikator: Emission von Treibhausgasen

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Die deutschen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen sind laut <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/klimaemissionen-sinken-2023-um-101-prozent">einer ersten Berechnung</a> zwischen 1990 und 2024 um 48,2 % gesunken.</li><li>Deutschlands Treibhausgas-Emissionen sollen bis 2030 um mindestens 65 % gegenüber den Emissionen von 1990 sinken. Bis 2045 soll die vollständige Treibhausgasneutralität erreicht werden.</li><li>Mit dem im Jahr 2024 geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz werden die sektoralen zulässigen Jahresemissionsmengen durch eine sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmenge ersetzt. 2024 lagen Emissionen mit 649 Mio. Tonnen CO2- Äquivalenten unterhalb der nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsgesamtmenge von 693,4 Mio. Tonnen CO2- Äquivalenten.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Treibhausgase werden überwiegend durch die Nutzung fossiler Energieträger wie Kohle oder Erdöl freigesetzt. Sie entstehen aber auch bei industriellen Prozessen oder durch Tierhaltung in der Landwirtschaft. Wenn der Gehalt von Treibhausgasen in der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ ansteigt, führt dies zur Erwärmung der Erdatmosphäre und somit zum ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠. Die globale Erwärmung hat vielfältige negative Auswirkungen, wie zum Beispiel den Anstieg des Meeresspiegels und die Zunahme der Risiken von Überschwemmungen, Dürreperioden oder anderen extremen Wetterereignissen.</p><p>Die internationale Staatengemeinschaft hat sich deshalb im Jahr 2015 auf dem Klimagipfel in Paris darauf geeinigt, dass der globale Anstieg der Temperatur die Schwelle von 1,5 Grad nach Möglichkeit nicht überschreiten soll. Der Anstieg soll auf <strong>deutlich unter</strong> 2 Grad begrenzt werden. Dies kann nur gelingen, wenn der weltweite Ausstoß von Treibhausgasen schnell und drastisch reduziert wird.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Der Ausstoß (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a>⁠) von Treibhausgasen geht in Deutschland seit 1990 zurück: von 1.252 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid-Äquivalenten im Jahr 1990 auf 649 Mio. t im Jahr 2024. Insgesamt entspricht dies einem Rückgang von über 48 %. Trotz deutlicher Sondereffekte in einzelnen Jahren folgt der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ einem langfristigen Abwärtstrend. Nach einer Phase der Stagnation sind die Emissionen in den Jahren 2018 bis 2024 deutlich gesunken, vor allem durch den steigenden Anteil erneuerbarer Energien und Rückgange bei der fossilen Energieerzeugung. 2024 sanken die Emissionen gegenüber dem Vorjahr deutlich um 23 Mio. t ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kohlendioxid-quivalente#alphabar">Kohlendioxid-Äquivalente</a>⁠ bzw. um 3,4 % (vgl. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/klimaziele-bis-2030-erreichbar">UBA-Pressemeldung 11/2025</a>).</p><p>Ende 2015 wurde mit dem Übereinkommen von Paris ein Nachfolge-Abkommen für das Kyoto-Protokoll vereinbart. Die bisherige Entwicklung macht deutlich, dass intensive Anstrengungen beim ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ notwendig sind, um die Ziele zu erreichen. Die Bundesregierung hat dazu beginnend mit dem <a href="https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere_bf.pdf">Aktionsprogramm Klimaschutz 2020</a> sowie dem <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/massnahmenprogramm-klima-1679498">Klimaschutzprogramm 2030</a> und dem <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/klimaschutzprogramm-2023-2226992">Klimaschutzprogramm 2023 </a>Maßnahmen eingeleitet. Mit dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/index.html">Bundes-Klimaschutzgesetz</a> wurden verbindliche Jahresemissionsgesamtmengen beschlossen, um das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Minderungsziel von „mindestens 65 %“ bis zum Jahr 2030 und die Treibhausgasneutralität in 2045 sicherzustellen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ basiert auf den Daten des <a href="https://unfccc.int/ghg-inventories-annex-i-parties/2025">Nationalen Treibhausgasinventars</a> der Jahre 1990 bis 2023 (Stand EU-Berichterstattung, Januar 2025) sowie separat errechnete Emissionsdaten für das Jahr 2024 (vgl. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/klimaziele-bis-2030-erreichbar">UBA-Pressemeldung 10/2025</a>). Die Methodik zur Berechnung wird im jeweils aktuellen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-9">Inventarbericht</a> beschrieben. Dabei werden die Emissionen aller im Kyoto-Protokoll geregelten Treibhausgase (zum Beispiel Kohlendioxid, Methan) normiert zusammengefasst. Da die verschiedenen Gase das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ unterschiedlich beeinflussen, wird ihr Effekt auf die Wirkung von Kohlendioxid normiert (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kohlendioxid-quivalente#alphabar">Kohlendioxid-Äquivalente</a>⁠).</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland">"Treibhausgas-Emissionen in Deutschland"</a>.<br></strong></p>

Treibhausgasminderungsziele Deutschlands

<p>Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.</p><p>Internationale Vereinbarungen weisen den Weg</p><p>Leitbild und Maßstab für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind die Vereinbarungen der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>⁠-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/klimarahmenkonvention">Klimarahmenkonvention</a>“). Für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2012–2020) hatte sich die Europäische Union verpflichtet, ihre ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu verringern. Gemeinsam mit den EU-Staaten hat Deutschland zu dieser Verpflichtung beigetragen (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/europaeische-energie-klimaziele">„Europäische Energie- und Klimaziele“</a>).</p><p>Um den Ambitionssteigerungsmechanismus des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, hat die Europäische Union mit dem neuen EU-Klimagesetz ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 % ggü. 1990 und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte) im Frühjahr 2021 verschärft und gesetzlich festgelegt. Im Dezember 2020 wurde vom Europäischen Rat bereits der neue (vorläufige) „national festgelegte Beitrag“ (National Determined Contribution, NDC) an das UNFCC-Sekretariat übermittelt. Das am 14.07.2021 vorgelegte „Fit-for-55-Paket“ ist der Vorschlag der EU-Kommission (KOM), die bisherigen Vorgaben an die neuen, schärferen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠-Zielsetzungen anzupassen. Mit den Novellierungen klimarechtlich relevanter Vorgaben der EU wurde es unter anderem erforderlich, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Änderungen erfährt.</p><p>Nationale Treibhausgasminderungsziele und deren Umsetzung</p><p>Grundsätzlich ist zwischen unverbindlichen politischen Zielen und rechtlich verbindlichen Zielen zu unterscheiden. Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 finden sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung <strong>unverbindliche Treibhausgasminderungsziele</strong> von 40 % für das Jahr 2020 und 55 % für das Jahr 2030 (jeweils gegenüber 1990). &nbsp;</p><p>Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das <a href="https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere_bf.pdf">Aktionsprogramm Klimaschutz 2020</a> verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzbericht-2022-2130484">Klimaschutzberichten </a>überprüft.</p><p>Die Bundesregierung hat in Ergänzung zum <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan 2050</a> im September 2019 das <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/massnahmenprogramm-klima-1679498">Klimaschutzprogramm 2030,</a> mit sektorspezifischen und übergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030, vorgelegt.</p><p>Außerdem wurde mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) ab 2021 eingeführt. Es sieht einen Preis pro Tonne CO2 für Brennstoffe in den nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckten Bereichen vor. Dies betrifft vor allem die Sektoren Gebäude und Verkehr. Der Preis pro Tonne CO2 ist in den ersten Jahren fest und startete 2021 bei 25 Euro. Ab 2027 soll sich der Preis am Markt bilden.</p><p>Das Bundes- Klimaschutzgesetz</p><p>Ein <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s3905.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3905.pdf%27%5D__1630660761869">Beschluss</a> des Bundesverfassungsgerichtes führte zur ersten Änderung des Bundes-<a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2021/10/14-neues-klimaschutzgesetz.html">Klimaschutzgesetzes</a> (veröffentlicht am 18.08.21). Der verschärfte Zielpfad für die Minderung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen ggü. 1990 ist dort wie folgt festgelegt: bis 2030 um mindestens 65 %, bis 2040 um mindestens 88 %, bis 2045 Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität und nach 2050 sollen negative Treibhausgas-Emissionen erzielt werden. Zudem wurden verbindliche THG Minderungsziele für die KSG Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges sowie der Sektor ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a>⁠ und Forstwirtschaft (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>⁠), die sogenannten Sektorziele, eingeführt.</p><p>Der LULUCF Sektor wurde mit dem KSG 2021 verstärkt hervorgehoben. Sein Senkenbeitrag soll mindestens minus 25 Mio. t ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kohlendioxid-quivalente#alphabar">Kohlendioxid-Äquivalente</a>⁠ (CO2-Äq) bis 2030, minus 35 Mio. t CO2-Äq bis 2040 und minus 40 Mio. t CO2-Äq bis 2045 betragen. Der LULUCF-Sektor ist der einzige, der eine Senke darstellen kann und damit zukünftig nicht vermeidbare Restemissionen insbesondere aus der Landwirtschaft, der Abfallwirtschaft und der Industrie kompensieren kann. Außerdem wurden jährliche Minderungsziele für die Gesamtemissionen für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt (s. Anlage 3 KSG).</p><p>Im Jahr 2024 wurde das KSG erneut angepasst und erfuhr damit die zweite Änderung innerhalb einer kurzen Zeit. Die Sektorziele blieben erhalten, ihre Relevanz für die Ermittlung von sektorspezifischen Sofortmaßnahmen wurde jedoch gestrichen. Entscheidend dafür, ob Maßnahmen notwendig werden, ist fortan die Ermittlung einer aggregierten Jahresemissionsgesamtmenge über alle KSG Sektoren hinweg (siehe Anlage 2a KSG). Diese Gesamtmenge basiert auf den addierten KSG-Zielen in den Jahren 2021-2030. Liegt die Jahresemissionsgesamtmenge der Projektionen in zwei aufeinander folgenden Jahren über der im KSG festgelegten Zielmarke, muss die Regierung noch im selben Jahr der Verfehlung Maßnahmen beschließen, welche die Emissionen wieder auf den Zielpfad bringen.</p><p>Neu hinzugekommen sind mit der Novelle in Paragraf 3b des KSG erstmals die Verpflichtung einen Beitrag von technischen Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045 zu entwickeln. Diese Ziele sollen auf Basis einer Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen erfolgen. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMWK#alphabar">BMWK</a>⁠ hat dazu bereits <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/240226-eckpunkte-negativemissionen.pdf">Eckpunkte</a> veröffentlicht. Damit spiegelt die Bundesregierung die Entwicklungen in der EU, in der ebenfalls mit dem Net-Zero Industrie Act sowie der Industrial Carbon Management Strategie Ziele und Strategien für technische Senken implementiert wurden. Die im KSG 2021 verfassten Minderungsziele des LULUCF Sektors blieben durch diese Anpassung jedoch unberührt.</p><p>Das umfassende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠ der Emissionsdaten wird weitergeführt und somit kontinuierlich überprüft, ob die nationalen Klimaschutzziele eingehalten werden. Die Minderungswirkung je Sektor wird weiterhin berechnet und bewertet. Eine wichtige Rolle spielen dabei die jährlich nach KSG vom Umweltbundesamt herausgegebenen Projektionsdaten.</p><p>Projektionsdaten 2025</p><p>Das Umweltbundesamt hat auf Basis der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Projektionen 2025, den Emissionsdaten 2024 und den Inventaren der Jahre 2021 bis 2023 für die Jahre 2021 bis 2030 insgesamt eine Übererfüllung gegenüber der Jahresemissionsgesamtmenge von 81 Mio. t CO2-Äq. in der gesamten Zeitreihe entsprechend der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2024 ermittelt und am 14. März 2025 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-ergebnisse-kompakt">veröffentlicht</a>. Die Modellierungsarbeiten dazu begannen im November 2024 und wurden im Februar 2025 beendet. Sehr kurzfristige Entwicklungen, wie bspw. die Ankündigung von Sondervermögen konnten daher für die Projektionsdaten 2025 nicht berücksichtig werden.</p><p>Für die gesamten Treibhausgas-Emissionen (ohne ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a>⁠ und Forstwirtschaft) wird im Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 63 % projiziert. Damit ist das Ziel von 65% Minderung in 2030 noch erreichbar. Bis 2040 hingegen befindet sich Deutschland nur auf einem Pfad von einer Minderung von 80&nbsp;% und verfehlt damit das Ziel für 2040 von 88%. Das Gesamtziel der THG Neutralität in 2045 droht damit weiter verfehlt zu werden.</p><p>Die Abbildung zeigt die Emissionsentwicklung für die Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes und ab 2025 die Projektionsdaten 2025 bis zum Zieljahr 2030. Dabei sei angemerkt, dass die besonders hohen Emissionsrückgänge in 2020 gegenüber 2019 zu einem Drittel auf die Folgen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.</p><p>Die Projektionsdaten 2025 wurden zusammen mit den untenstehenden begleitenden Materialien am 14. März 2025 veröffentlich. Weitere Materialien, wie beispielsweise der Projektionsbericht 2025 inklusive des MWMS, wurden Mitte Juni 2025 veröffentlicht.</p><p> <a href="https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/1478."><i></i> EU-Berichterstattungstabellen (gemäß EU Governance-Verordnung 2018/1999)</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-fuer-deutschland"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/datentabelle-zu-den-treibhausgas-projektionen-2025"><i></i> Datentabelle zu den Treibhausgas-Projektionen 2025 (ehemals Kernindikatoren)</a><a href="https://datacube.uba.de/vis?lc=de&amp;df%5Bds%5D=dc-release&amp;df%5Bid%5D=DF_CROSS_PROJECTION_REPORT_CORE_INDICATORS_25&amp;df%5Bag%5D=UBA&amp;df%5Bvs%5D=1.0&amp;av=true&amp;dq=.....&amp;pd=2025%2C&amp;to%5BTIME_PERIOD%5D=false&amp;pg=0&amp;vw=ov"><i></i> Datentabelle zu den Treibhausgas-Projektionen 2025 (ehemals Kernindikatoren) [Data Cube]</a><a href="https://datacube.uba.de/vis?lc=de&amp;df%5Bds%5D=dc-release&amp;df%5Bid%5D=DF_CROSS_PROJECTION_REPORT_BASIC&amp;df%5Bag%5D=UBA&amp;df%5Bvs%5D=1.0&amp;av=true&amp;dq=....&amp;pd=2025%2C&amp;to%5BTIME_PERIOD%5D=false&amp;pg=0"><i></i> Rahmendaten 2023, 2024 und 2025 [Data Cube]</a><a href="https://thg-projektionen2025-daten-modell-dokumentation-788cd5.usercontent.opencode.de/"><i></i> Daten- und Modelldokumentation 2025</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-ergebnisse-kompakt"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2025 – Ergebnisse kompakt</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/endverbrauchspreise-der-energietraeger-fuer-die"><i></i> Endverbrauchspreise der Energieträger für die Treibhausgas-Projektionen 2025 </a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/zentrale-sektorbezogene-annahmen-fuer-die"><i></i> Zentrale sektorbezogene Annahmen für die Treibhausgas-Projektionen 2025 </a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/instrumente-fuer-die-treibhausgas-projektionen-2025"><i></i> Instrumente für die Treibhausgas-Projektionen 2025</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rahmendaten-fuer-die-treibhausgas-projektionen-2025"><i></i> Rahmendaten für die Treibhausgas-Projektionen 2025</a></p><p>Laut Projektionsdaten könnte die sektorübergreifend kumulierte Jahresemissionsgesamtmenge für den Zeitraum 2021 bis 2030 um 47 Mio. Tonnen Treibhausgase übererfüllt werden und die deutschen Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (ESR) könnten um 126 Mio. Tonnen Treibhausgase verfehlt werden.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-ergebnisse-kompakt"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2024 – Ergebnisse kompakt</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/technischer-anhang-der-treibhausgas-projektionen"><i></i> Technischer Anhang der Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland (Projektionsbericht 2024)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-fuer-deutschland"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Rahmendaten</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-fuer-deutschland-0"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Instrumente</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozio-oekonomische-folgenabschaetzung-0"><i></i> Sozio-ökonomische Folgenabschätzung zum Projektionsbericht 2024</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-fuer-deutschland-1"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/372/dokumente/projektionen-2024_kernindikatoren_20240624_uba_v2.xlsx">Datenanhang mit Kernindikatoren zum Projektionsbericht 2024</a> </p><p>Im Projektionsbericht 2023 wurde im MMS eine kumulierte Zielverfehlung bis 2030 von 331 Mio. Tonnen Treibhausgasen und im MWMS von 194 Mio. Tonnen Treibhausgase projiziert.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/projektionsbericht-2023-fuer-deutschland"><i></i> Projektionsbericht 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/datenanhang-kernindikatoren-projektionsbericht-2023"><i></i> Datenanhang mit Kernindikatoren zum Projektionsbericht 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rahmendaten-fuer-den-projektionsbericht-2023"><i></i> Rahmendaten für den Projektionsbericht 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/instrumente-im-mms-mwms-fuer-den-projektionsbericht"><i></i> Instrumente im MMS und MWMS für den Projektionsbericht 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozio-oekonomische-folgenabschaetzung"><i></i> Sozio-ökonomische Folgenschätzung</a> </p><p>Im Projektionsbericht 2021 wurde im Szenario MMS eine Treibhausgasminderung um 49,3 % bis 2030 gegenüber 1990 projiziert.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/projektionsbericht-2021-politikszenarien-x"><i></i> Projektionsbericht 2021 (Politikszenarien X)</a> <a href="https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/113"><i></i> THG-Projektionen aller EU-Mitgliedstaaten</a><a href="https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/112"><i></i> Politiken und Maßnahmen aller EU-Mitgliedstaaten</a><a href="https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/111"><i></i> Nationale Systeme für Politiken und Maßnahmen sowie Projektionen aller EU-Mitgliedstaaten</a> </p><p>Im Projektionsbericht 2019 wurde im Szenario MMS eine Treibhausgasminderung um 41,7 % bis 2030 gegenüber 1990 projiziert.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/projektionsbericht-2019-politikszenarien-ix"><i></i> Projektionsbericht 2019 (Politikszenarien IX)</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/abschaetzung-der-treibhausgasminderungswirkung-des"><i></i> Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/projektionsbericht-2019-fuer-deutschland"><i></i> Projektionsbericht 2019 für Deutschland – Zusammenfassung in der Struktur des Klimaschutzplans</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/projektionsbericht-2017-politikszenarien-viii"><i></i> Projektionsbericht 2017 (Politikszenarien VIII)</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbesserung-der-methodischen-grundlagen-erstellung"><i></i> Verbesserung der methodischen Grundlagen und Erstellung eines Treibhausgasemissionsszenarios als Grundlage für den Projektionsbericht 2017 im Rahmen des EU-Treibhausgasmonitorings („Politikszenarien VIII“)</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/politikszenarien-fuer-den-klimaschutz-vii"><i></i> Projektionsbericht 2015 (Politikszenarien VII)</a> </p>

WD 8 - 077/18 Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene Nominale Ziele und Rechtsgrundlagen

Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 26 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Sachstand Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene Nominale Ziele und Rechtsgrundlagen © 2018 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 077/18[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 8 - 3000 - 077/18 Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene Nominale Ziele und Rechtsgrundlagen Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 077/18 Abschluss der Arbeit: 25.7.2018, ergänzte Fassung (erster Absatz S. 5; Fn. 6, 10, 30, 59) der Arbeit WD 8-009/18 vom 18.1.2018 Fachbereich: WD 8: Fachbereich für Umwelt, Forschung, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 8 - 3000 - 077/18 Inhaltsverzeichnis 1. Globale Klimaschutzziele: Das Kyoto-Protokoll (für 2020) und das Pariser Klimaschutzübereinkommen (erste Zielsetzung für 2030) als völkerrechtlich bindende Verträge 4 1.1. Das Kyoto-Protokoll 4 1.2. Das Pariser Klimaschutzübereinkommen 5 2. EU-Klimaziel 2050 und Zwischenziele 2020 und 2030 7 2.1. Das Langfristziel 2050 8 2.2. Das 2020-Zwischenziel der EU aus dem „Klima- und Energiepaket 2020“ 9 2.3. Das 2030-Zwischenziel der EU aus dem „Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ 11 2.4. Projektionen zum Erreichen des europäischen 2020- Klimaschutzziels 13 3. Nationale Klimaschutzziele: Energiekonzept 2010 und Klimaschutzplan 2050 16 3.1. Das nationale 2020-Klimaschutzziel: Meseberger Beschlüsse, „Energiekonzept 2010“ und „Vierter Monitoringbericht zur Energie der Zukunft“ 17 3.2. „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“: Verstärkung der Anstrengungen 18 3.3. „Klimaschutzplan 2050“ von 2016: Emissionsminderungsziele nach Sektoren 19 3.4. Tabellarischer Vergleich der nationalen und europäischen Klimaschutzziele 22 3.5. Aktuelle Emissionsdaten Deutschlands 22 3.6. Projektionen zum Erreichen des nationalen 2020-Klimaschutzziels 25

WD 8 - 062/16 Zur Kompetenz- und Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hinsichtlich der europäischen Klima- und Energieziele

Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 13 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Sachstand Zur Kompetenz- und Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hinsichtlich der europäischen Klima- und Energieziele © 2016 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 062/16[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 8 - 3000 - 062/16 Zur Kompetenz- und Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hinsichtlich der europäischen Klima- und Energiezielee Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 062/16 Abschluss der Arbeit: 07.10.2016 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 8 - 3000 - 062/16 Inhaltsverzeichnis 1. Die Strategie Deutschlands zur Einhaltung der europäischen Klima- und Energieziele 4 1.1 Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung 5 1.2 Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) 7 1.3 Klimaschutzplan 2050 9 2. Monitoring 10 3. Quellen 12

WD 8 - 044/18 Nationale Strategie gegen den Klimawandel

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Nationale Strategie gegen den Klimawandel Deutschland hat sich als Klimaziel für 2020 gesetzt, seine Treibhausgasemissionen um 40% ge- genüber 1990 zu reduzieren. Um dieses Ziel (noch) zu erreichen, wurde 2014 von der Bundesre- gierung das Maßnahmenpaket „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ verabschiedet, das auch die jährliche Berichterstattung in Klimaschutzberichten vorsieht. Als Klimaschutzlangfriststrategie wurde im November 2016 der „Klimaschutzplan 2050“ be- schlossen, mit dem Deutschland zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkom- mens beitragen will. Darin wird festgehalten, dass Deutschland anstrebt, bis 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden (Senkung der Treibhausgasemissionen um 80% bis 95% gegen- über dem Niveau von 1990). Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland zu- nächst um mindestens 55% gegenüber 1990 gesenkt werden; dafür legt der Plan erstmals auch konkrete Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren fest: Energiewirtschaft minus 61% bis 62%, Industrie minus 51% bis 49%, Gebäude minus 67% bis 66%, Verkehr minus 42% bis 40%, Landwirtschaft minus 34% bis 31%. Das erste darauf abstellende quantifizierte Maßnahmenpro- gramm zum Klimaschutzplan soll Ende 2018 vorgelegt werden und Maßnahmen umfassen, die das Erreichen des Ziels bis zum Jahre 2030 sicherstellen. Im Rahmen des „Klimaschutzplans 2050“ ist auch eine künftige Prüfung zur schrittweisen Weiterentwicklung des Steuer- und Abga- besystems zur Erreichung der Klimaschutzziele angelegt. Die neue seit März 2018 im Amt befindliche Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsver- trag zu den vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 ausdrücklich bekannt und will diese (wahrscheinlich 2019) rechtlich verbindlich in einem Klimaschutzgesetz verabschieden. Zudem plant sie Ergänzungen vorzunehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 „so schnell wie möglich zu schließen“. Außerdem soll eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Poli- tik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften, betroffenen Bundesländern und Regionen eingesetzt werden, die neben weiteren Klimaschutzmaßnahmen auch einen „Plan zur schrittwei- sen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung“ erarbeiten soll. Vgl. Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Building and Nuclear Safety (BMUB) (2016). Climate Action Plan 2050 Principles and goals of the German government's cli- mate policy: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/klimaschutz- plan_2050_en_bf.pdf WD 8 - 3000 - 044/18 (7. Mai 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

Modellvorhaben Nachhaltige Stadtmobilität unter besonderer Berücksichtigung der Aufteilung des Straßenraums

Der motorisierte Individualverkehr sowie der Straßengüterverkehr verursachen hohe Belastungen von Mensch und Umwelt durch Lärm, Schadstoffe, Treibhausgase, Flächenverbrauch und Unfälle. Besonders in Städten trifft ein hohes Kraftfahrzeugaufkommen auf eine Vielzahl an Betroffenen. Für die Lebensqualität in der Stadt spielt das Erreichen einer nachhaltigen Mobilität daher eine entscheidende Rolle. Aufgrund der hohen Emissionen aus dem Straßenverkehr stehen besonders die Städte vor der Herausforderung, die Stickstoffoxid- und Feinstaubgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie einzuhalten. Viele Städte bemühen sich um Lösungen, die zu einer Minderung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen führen. Die integrierte Verkehrsentwicklungsplanung nach der SUMP-Richtlinie steht den Kommunen als planerisches Instrument für die Konzeption nachhaltiger Stadtverkehrskonzepte zur Verfügung. Im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Intermodalität zu fördern, den Umweltverbund im Nahverkehr (Fuß-, Radverkehr, ÖPNV und Carsharing) zu stärken sowie den Güterverkehr in Ballungsgebieten zu bündeln und verstärkt auf Lastenräder zu verlagern. Dazu gehört auch eine Straßenraumaufteilung zugunsten des Fuß- und Fahrradverkehrs. Das Forschungsvorhaben soll im Rahmen einer nachhaltigen integrierten Verkehrsentwicklungsplanung untersuchen, - welche Möglichkeiten einer ebenso nutzergerechten wie sicheren Aufteilung des Straßenraums zwischen motorisiertem und nicht-motorisiertem Verkehr sowie weiteren Nutzungsansprüchen bestehen, - welchen Beitrag eine Neuverteilung des Straßenraumes zur nachhaltigen Mobilität und Lebensqualität in der Stadt leisten kann und - welche Verteilungen für bestimmte Nutzungssituationen auch unter Berücksichtigung des 'ruhenden Güterverkehrs' am geeignetsten sind. Neue Erkenntnisse zu geeigneten Straßenraumaufteilungen sollen dem klima- und umweltfreundlichen Fuß- und Radverkehr mehr Vorschub leisten und auch in die entsprechenden bundesweit gültigen Regelwerke einfließen. Das Forschungsprojekt zielt dabei nicht auf 'autofreie Innenstädte' ab, sondern auf Möglichkeiten, nicht-motorisierten und motorisierten Verkehr sowie weitere Nutzungen im Straßenraum unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten im Sinne einer verträglichen Koexistenz bei guter Durchlässigkeit für Querbeziehungen zu kombinieren. Angebote einer nachhaltigen Stadtmobilität sind auf Quartiers- oder Stadtteilebene (z.B. attraktive Fußwegeverbindungen, Carsharing, Fahrradverleihsystem, Fahrrad- und Mobilstationen) und Gesamtstadtebene (Radrouten, ÖPNV) notwendig. Schwerpunkt dieses Forschungsprojekts ist die begleitende wissenschaftliche Evaluation von Modellprojekten, die im Rahmen des ExWoSt- Forschungsfeldes 'Aktive Mobilität in städtischen Quartieren' durchgeführt werden.

Ökonomische Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr

Die ökologischen Bewertungen der Wirkung vieler Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr liegen bereits detailliert vor. Neue Bewertungen von ökologischen Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität oder für mehr Klimaschutz im Verkehr führen daher nur noch zu einem vergleichsweise geringen Mehrwert. Demgegenüber liegen nur wenige Analysen zu den Kosten sowie ökonomischen Auswirkungen der Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität vor. Mit dem integrierten Verkehrs-Ökonomie Modell ASTRA (Fraunhofer-ISI), mit dem in Renewbility III entwickelten ökonomischen Modell (Öko-Institut) oder Panta Rhei als umweltökonomische Modell (GWS) liegen Werkzeuge vor, um die wirtschaftlichen Folgewirkungen von Politikmaßnahmen zu bewerten. Ziel des Projekts ist es, die Methodik zur Abschätzung der wirtschaftlichen Kosten/Nutzen weiter zu entwickeln, um zu konsolidierten Ergebnissen kommen zu können und für ausgewählte Verkehrsszenarien die Kosten sowie ökonomischen Effekte zu quantifizieren. Die ökonomische Bewertung soll auf bestehenden Maßnahmenkatalogen/Szenarien aus dem Umweltressort aufbauen (Renewbility, KSBV, Politikszenarien VII, Treibhausgasneutrales Deutschland, Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, Klimaschutzplan 2050) aufbauen.

Fachliche Unterstützung der Umsetzung des „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ – Maßnahmen „Kraftstoffsparendes Fahren“ und „Mobilität der Bundesverwaltung“

Die Bundesregierung hat nicht nur anspruchsvolle Klimaschutzziele verabschiedet, sondern sich auch verpflichtet, das eigene Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten. Ein konsequentes Umsteuern ist deshalb nötig. Bundesbehörden haben für den öffentlichen Dienst eine erhebliche Vorbildfunktion und Hebelwirkung, da sich andere öffentliche Einrichtungen auf der Landes- und kommunaler Ebene an den Regelungen des Bundes orientieren. Im Rahmen des Forschungsprojektes „Fachliche Unterstützung der Umsetzung des ‚Aktionsprogramm ⁠ Klimaschutz ⁠ 2020‘ – Maßnahmen ‚Kraftstoffsparendes Fahren‘ und ‚Mobilität der Bundesverwaltung‘ “ wurden konkrete Akteure und Maßnahmen identifiziert, um die Zielerreichung der Bundesregierung zu unterstützen. Veröffentlicht in Texte | 105/2020.

Fachliche Unterstützung der Umsetzung des "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" - Maßnahmen "Kraftstoffsparendes Fahren" und "Mobilität der Bundesverwaltung"

Die Bundesregierung hat nicht nur anspruchsvolle Klimaschutzziele ("minus 55 Prozent bis 2030") verabschiedet, sondern sich auch verpflichtet, das eigene Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten (siehe Klimaschutzprogramm 20501 und Beschluss des "Staatssekretärsausschusses Nachhaltige Entwicklung"2). Demnach muss der Verkehrssektor seine Emissionen um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zu 1990 mindern. Seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen ist er bislang jedoch schuldig geblieben. Ein konsequentes Umsteuern ist deshalb nötig. Um der Vorbildrolle der Bundesverwaltung gerecht zu werden, soll das Handlungsfeld Mobilität ein stärkeres Gewicht in den Bemühungen bekommen, das Verwaltungshandeln des Bundes klimaneutral auszurichten. Bundesbehörden haben für den öffentlichen Dienst eine erhebliche Hebelwirkung, da sich andere öffentliche Einrichtungen auf der Landes- und kommunaler Ebene an den Regelun-gen des Bundes orientieren. Im Rahmen des nachfolgend dokumentierten Forschungsprojektes "Fachliche Unterstützung der Umsetzung des "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" - Maßnahmen "Kraftstoffsparendes Fahren" und "Mobilität der Bundesverwaltung" wurden konkrete Akteure und Maßnahmen identifiziert, um die Zielerreichung der Bundesregierung zu unterstützen. Quelle: Forschungsbericht

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