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Indikator: Emission von Treibhausgasen

Die wichtigsten Fakten Die deutschen ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen sind laut einer ersten Berechnung zwischen 1990 und 2024 um 48,2 % gesunken. Deutschlands Treibhausgas-Emissionen sollen bis 2030 um mindestens 65 % gegenüber den Emissionen von 1990 sinken. Bis 2045 soll die vollständige Treibhausgasneutralität erreicht werden. Mit dem im Jahr 2024 geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz werden die sektoralen zulässigen Jahresemissionsmengen durch eine sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmenge ersetzt. 2024 lagen Emissionen mit 649 Mio. Tonnen CO 2 - Äquivalenten unterhalb der nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsgesamtmenge von 693,4 Mio. Tonnen CO 2 - Äquivalenten. Welche Bedeutung hat der Indikator? Treibhausgase werden überwiegend durch die Nutzung fossiler Energieträger wie Kohle oder Erdöl freigesetzt. Sie entstehen aber auch bei industriellen Prozessen oder durch Tierhaltung in der Landwirtschaft. Wenn der Gehalt von Treibhausgasen in der ⁠ Atmosphäre ⁠ ansteigt, führt dies zur Erwärmung der Erdatmosphäre und somit zum ⁠ Klimawandel ⁠. Die globale Erwärmung hat vielfältige negative Auswirkungen, wie zum Beispiel den Anstieg des Meeresspiegels und die Zunahme der Risiken von Überschwemmungen, Dürreperioden oder anderen extremen Wetterereignissen. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich deshalb im Jahr 2015 auf dem Klimagipfel in Paris darauf geeinigt, dass der globale Anstieg der Temperatur die Schwelle von 1,5 Grad nach Möglichkeit nicht überschreiten soll. Der Anstieg soll auf deutlich unter 2 Grad begrenzt werden. Dies kann nur gelingen, wenn der weltweite Ausstoß von Treibhausgasen schnell und drastisch reduziert wird. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Der Ausstoß (⁠ Emission ⁠) von Treibhausgasen geht in Deutschland seit 1990 zurück: von 1.252 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid-Äquivalenten im Jahr 1990 auf 649 Mio. t im Jahr 2024. Insgesamt entspricht dies einem Rückgang von über 48 %. Trotz deutlicher Sondereffekte in einzelnen Jahren folgt der ⁠ Indikator ⁠ einem langfristigen Abwärtstrend. Nach einer Phase der Stagnation sind die Emissionen in den Jahren 2018 bis 2024 deutlich gesunken, vor allem durch den steigenden Anteil erneuerbarer Energien und Rückgange bei der fossilen Energieerzeugung. 2024 sanken die Emissionen gegenüber dem Vorjahr deutlich um 23 Mio. t ⁠ Kohlendioxid-Äquivalente ⁠ bzw. um 3,4 % (vgl. UBA-Pressemeldung 11/2025 ). Ende 2015 wurde mit dem Übereinkommen von Paris ein Nachfolge-Abkommen für das Kyoto-Protokoll vereinbart. Die bisherige Entwicklung macht deutlich, dass intensive Anstrengungen beim ⁠ Klimaschutz ⁠ notwendig sind, um die Ziele zu erreichen. Die Bundesregierung hat dazu beginnend mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sowie dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Klimaschutzprogramm 2023 Maßnahmen eingeleitet. Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz wurden verbindliche Jahresemissionsgesamtmengen beschlossen, um das ⁠ Treibhausgas ⁠-Minderungsziel von „mindestens 65 %“ bis zum Jahr 2030 und die Treibhausgasneutralität in 2045 sicherzustellen. Wie wird der Indikator berechnet? Der ⁠ Indikator ⁠ basiert auf den Daten des Nationalen Treibhausgasinventars der Jahre 1990 bis 2023 (Stand EU-Berichterstattung, Januar 2025) sowie separat errechnete Emissionsdaten für das Jahr 2024 (vgl. UBA-Pressemeldung 10/2025 ). Die Methodik zur Berechnung wird im jeweils aktuellen Inventarbericht beschrieben. Dabei werden die Emissionen aller im Kyoto-Protokoll geregelten Treibhausgase (zum Beispiel Kohlendioxid, Methan) normiert zusammengefasst. Da die verschiedenen Gase das ⁠ Klima ⁠ unterschiedlich beeinflussen, wird ihr Effekt auf die Wirkung von Kohlendioxid normiert (⁠ Kohlendioxid-Äquivalente ⁠). Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in im Daten-Artikel "Treibhausgas-Emissionen in Deutschland" .

Treibhausgasminderungsziele Deutschlands

Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Internationale Vereinbarungen weisen den Weg Leitbild und Maßstab für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind die Vereinbarungen der ⁠ UN ⁠-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris (siehe „ Klimarahmenkonvention “). Für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2012–2020) hatte sich die Europäische Union verpflichtet, ihre ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu verringern. Gemeinsam mit den EU-Staaten hat Deutschland zu dieser Verpflichtung beigetragen (siehe „Europäische Energie- und Klimaziele“ ). Um den Ambitionssteigerungsmechanismus des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, hat die Europäische Union mit dem neuen EU-Klimagesetz ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 % ggü. 1990 und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte) im Frühjahr 2021 verschärft und gesetzlich festgelegt. Im Dezember 2020 wurde vom Europäischen Rat bereits der neue (vorläufige) „national festgelegte Beitrag“ (National Determined Contribution, NDC) an das UNFCC-Sekretariat übermittelt. Das am 14.07.2021 vorgelegte „Fit-for-55-Paket“ ist der Vorschlag der EU-Kommission (KOM), die bisherigen Vorgaben an die neuen, schärferen ⁠ Klimaschutz ⁠-Zielsetzungen anzupassen. Mit den Novellierungen klimarechtlich relevanter Vorgaben der EU wurde es unter anderem erforderlich, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Änderungen erfährt. Nationale Treibhausgasminderungsziele und deren Umsetzung Grundsätzlich ist zwischen unverbindlichen politischen Zielen und rechtlich verbindlichen Zielen zu unterscheiden. Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 finden sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung unverbindliche Treibhausgasminderungsziele von 40 % für das Jahr 2020 und 55 % für das Jahr 2030 (jeweils gegenüber 1990). Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen Klimaschutzberichten überprüft. Die Bundesregierung hat in Ergänzung zum Klimaschutzplan 2050 im September 2019 das Klimaschutzprogramm 2030, mit sektorspezifischen und übergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030, vorgelegt. Außerdem wurde mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) ab 2021 eingeführt. Es sieht einen Preis pro Tonne CO 2 für Brennstoffe in den nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckten Bereichen vor. Dies betrifft vor allem die Sektoren Gebäude und Verkehr. Der Preis pro Tonne CO 2 ist in den ersten Jahren fest und startete 2021 bei 25 Euro. Ab 2027 soll sich der Preis am Markt bilden. Das Bundes- Klimaschutzgesetz Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes führte zur ersten Änderung des Bundes- Klimaschutzgesetzes (veröffentlicht am 18.08.21). Der verschärfte Zielpfad für die Minderung der ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen ggü. 1990 ist dort wie folgt festgelegt: bis 2030 um mindestens 65 %, bis 2040 um mindestens 88 %, bis 2045 Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität und nach 2050 sollen negative Treibhausgas-Emissionen erzielt werden. Zudem wurden verbindliche THG Minderungsziele für die KSG Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges sowie der Sektor ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft (⁠ LULUCF ⁠), die sogenannten Sektorziele, eingeführt. Der LULUCF Sektor wurde mit dem KSG 2021 verstärkt hervorgehoben. Sein Senkenbeitrag soll mindestens minus 25 Mio. t ⁠ Kohlendioxid-Äquivalente ⁠ (CO 2- Äq) bis 2030, minus 35 Mio. t CO 2 -Äq bis 2040 und minus 40 Mio. t CO 2- Äq bis 2045 betragen. Der LULUCF-Sektor ist der einzige, der eine Senke darstellen kann und damit zukünftig nicht vermeidbare Restemissionen insbesondere aus der Landwirtschaft, der Abfallwirtschaft und der Industrie kompensieren kann. Außerdem wurden jährliche Minderungsziele für die Gesamtemissionen für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt (s. Anlage 3 KSG). Im Jahr 2024 wurde das KSG erneut angepasst und erfuhr damit die zweite Änderung innerhalb einer kurzen Zeit. Die Sektorziele blieben erhalten, ihre Relevanz für die Ermittlung von sektorspezifischen Sofortmaßnahmen wurde jedoch gestrichen. Entscheidend dafür, ob Maßnahmen notwendig werden, ist fortan die Ermittlung einer aggregierten Jahresemissionsgesamtmenge über alle KSG Sektoren hinweg (siehe Anlage 2a KSG). Diese Gesamtmenge basiert auf den addierten KSG-Zielen in den Jahren 2021-2030. Liegt die Jahresemissionsgesamtmenge der Projektionen in zwei aufeinander folgenden Jahren über der im KSG festgelegten Zielmarke, muss die Regierung noch im selben Jahr der Verfehlung Maßnahmen beschließen, welche die Emissionen wieder auf den Zielpfad bringen. Neu hinzugekommen sind mit der Novelle in Paragraf 3b des KSG erstmals die Verpflichtung einen Beitrag von technischen Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045 zu entwickeln. Diese Ziele sollen auf Basis einer Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen erfolgen. Das ⁠ BMWK ⁠ hat dazu bereits Eckpunkte veröffentlicht. Damit spiegelt die Bundesregierung die Entwicklungen in der EU, in der ebenfalls mit dem Net-Zero Industrie Act sowie der Industrial Carbon Management Strategie Ziele und Strategien für technische Senken implementiert wurden. Die im KSG 2021 verfassten Minderungsziele des LULUCF Sektors blieben durch diese Anpassung jedoch unberührt. Das umfassende ⁠ Monitoring ⁠ der Emissionsdaten wird weitergeführt und somit kontinuierlich überprüft, ob die nationalen Klimaschutzziele eingehalten werden. Die Minderungswirkung je Sektor wird weiterhin berechnet und bewertet. Eine wichtige Rolle spielen dabei die jährlich nach KSG vom Umweltbundesamt herausgegebenen Projektionsdaten. Projektionsdaten 2025 Das Umweltbundesamt hat auf Basis der ⁠ Treibhausgas ⁠-Projektionen 2025, den Emissionsdaten 2024 und den Inventaren der Jahre 2021 bis 2023 für die Jahre 2021 bis 2030 insgesamt eine Übererfüllung gegenüber der Jahresemissionsgesamtmenge von 81 Mio. t CO 2 -Äq. in der gesamten Zeitreihe entsprechend der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2024 ermittelt und am 14. März 2025 veröffentlicht . Die Modellierungsarbeiten dazu begannen im November 2024 und wurden im Februar 2025 beendet. Sehr kurzfristige Entwicklungen, wie bspw. die Ankündigung von Sondervermögen konnten daher für die Projektionsdaten 2025 nicht berücksichtig werden. Für die gesamten Treibhausgas-Emissionen (ohne ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft) wird im Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 63 % projiziert. Damit ist das Ziel von 65% Minderung in 2030 noch erreichbar. Bis 2040 hingegen befindet sich Deutschland nur auf einem Pfad von einer Minderung von 80 % und verfehlt damit das Ziel für 2040 von 88%. Das Gesamtziel der THG Neutralität in 2045 droht damit weiter verfehlt zu werden. Die Abbildung zeigt die Emissionsentwicklung für die Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes und ab 2025 die Projektionsdaten 2025 bis zum Zieljahr 2030. Dabei sei angemerkt, dass die besonders hohen Emissionsrückgänge in 2020 gegenüber 2019 zu einem Drittel auf die Folgen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.

Modellvorhaben Nachhaltige Stadtmobilität unter besonderer Berücksichtigung der Aufteilung des Straßenraums

Der motorisierte Individualverkehr sowie der Straßengüterverkehr verursachen hohe Belastungen von Mensch und Umwelt durch Lärm, Schadstoffe, Treibhausgase, Flächenverbrauch und Unfälle. Besonders in Städten trifft ein hohes Kraftfahrzeugaufkommen auf eine Vielzahl an Betroffenen. Für die Lebensqualität in der Stadt spielt das Erreichen einer nachhaltigen Mobilität daher eine entscheidende Rolle. Aufgrund der hohen Emissionen aus dem Straßenverkehr stehen besonders die Städte vor der Herausforderung, die Stickstoffoxid- und Feinstaubgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie einzuhalten. Viele Städte bemühen sich um Lösungen, die zu einer Minderung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen führen. Die integrierte Verkehrsentwicklungsplanung nach der SUMP-Richtlinie steht den Kommunen als planerisches Instrument für die Konzeption nachhaltiger Stadtverkehrskonzepte zur Verfügung. Im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Intermodalität zu fördern, den Umweltverbund im Nahverkehr (Fuß-, Radverkehr, ÖPNV und Carsharing) zu stärken sowie den Güterverkehr in Ballungsgebieten zu bündeln und verstärkt auf Lastenräder zu verlagern. Dazu gehört auch eine Straßenraumaufteilung zugunsten des Fuß- und Fahrradverkehrs. Das Forschungsvorhaben soll im Rahmen einer nachhaltigen integrierten Verkehrsentwicklungsplanung untersuchen, - welche Möglichkeiten einer ebenso nutzergerechten wie sicheren Aufteilung des Straßenraums zwischen motorisiertem und nicht-motorisiertem Verkehr sowie weiteren Nutzungsansprüchen bestehen, - welchen Beitrag eine Neuverteilung des Straßenraumes zur nachhaltigen Mobilität und Lebensqualität in der Stadt leisten kann und - welche Verteilungen für bestimmte Nutzungssituationen auch unter Berücksichtigung des 'ruhenden Güterverkehrs' am geeignetsten sind. Neue Erkenntnisse zu geeigneten Straßenraumaufteilungen sollen dem klima- und umweltfreundlichen Fuß- und Radverkehr mehr Vorschub leisten und auch in die entsprechenden bundesweit gültigen Regelwerke einfließen. Das Forschungsprojekt zielt dabei nicht auf 'autofreie Innenstädte' ab, sondern auf Möglichkeiten, nicht-motorisierten und motorisierten Verkehr sowie weitere Nutzungen im Straßenraum unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten im Sinne einer verträglichen Koexistenz bei guter Durchlässigkeit für Querbeziehungen zu kombinieren. Angebote einer nachhaltigen Stadtmobilität sind auf Quartiers- oder Stadtteilebene (z.B. attraktive Fußwegeverbindungen, Carsharing, Fahrradverleihsystem, Fahrrad- und Mobilstationen) und Gesamtstadtebene (Radrouten, ÖPNV) notwendig. Schwerpunkt dieses Forschungsprojekts ist die begleitende wissenschaftliche Evaluation von Modellprojekten, die im Rahmen des ExWoSt- Forschungsfeldes 'Aktive Mobilität in städtischen Quartieren' durchgeführt werden.

Ökonomische Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr

Die ökologischen Bewertungen der Wirkung vieler Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr liegen bereits detailliert vor. Neue Bewertungen von ökologischen Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität oder für mehr Klimaschutz im Verkehr führen daher nur noch zu einem vergleichsweise geringen Mehrwert. Demgegenüber liegen nur wenige Analysen zu den Kosten sowie ökonomischen Auswirkungen der Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität vor. Mit dem integrierten Verkehrs-Ökonomie Modell ASTRA (Fraunhofer-ISI), mit dem in Renewbility III entwickelten ökonomischen Modell (Öko-Institut) oder Panta Rhei als umweltökonomische Modell (GWS) liegen Werkzeuge vor, um die wirtschaftlichen Folgewirkungen von Politikmaßnahmen zu bewerten. Ziel des Projekts ist es, die Methodik zur Abschätzung der wirtschaftlichen Kosten/Nutzen weiter zu entwickeln, um zu konsolidierten Ergebnissen kommen zu können und für ausgewählte Verkehrsszenarien die Kosten sowie ökonomischen Effekte zu quantifizieren. Die ökonomische Bewertung soll auf bestehenden Maßnahmenkatalogen/Szenarien aus dem Umweltressort aufbauen (Renewbility, KSBV, Politikszenarien VII, Treibhausgasneutrales Deutschland, Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, Klimaschutzplan 2050) aufbauen.

Fachliche Unterstützung der Umsetzung des „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ – Maßnahmen „Kraftstoffsparendes Fahren“ und „Mobilität der Bundesverwaltung“

Die Bundesregierung hat nicht nur anspruchsvolle Klimaschutzziele verabschiedet, sondern sich auch verpflichtet, das eigene Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten. Ein konsequentes Umsteuern ist deshalb nötig. Bundesbehörden haben für den öffentlichen Dienst eine erhebliche Vorbildfunktion und Hebelwirkung, da sich andere öffentliche Einrichtungen auf der Landes- und kommunaler Ebene an den Regelungen des Bundes orientieren. Im Rahmen des Forschungsprojektes „Fachliche Unterstützung der Umsetzung des ‚Aktionsprogramm ⁠ Klimaschutz ⁠ 2020‘ – Maßnahmen ‚Kraftstoffsparendes Fahren‘ und ‚Mobilität der Bundesverwaltung‘ “ wurden konkrete Akteure und Maßnahmen identifiziert, um die Zielerreichung der Bundesregierung zu unterstützen. Veröffentlicht in Texte | 105/2020.

Fachliche Unterstützung der Umsetzung des "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" - Maßnahmen "Kraftstoffsparendes Fahren" und "Mobilität der Bundesverwaltung"

Die Bundesregierung hat nicht nur anspruchsvolle Klimaschutzziele ("minus 55 Prozent bis 2030") verabschiedet, sondern sich auch verpflichtet, das eigene Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten (siehe Klimaschutzprogramm 20501 und Beschluss des "Staatssekretärsausschusses Nachhaltige Entwicklung"2). Demnach muss der Verkehrssektor seine Emissionen um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zu 1990 mindern. Seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen ist er bislang jedoch schuldig geblieben. Ein konsequentes Umsteuern ist deshalb nötig. Um der Vorbildrolle der Bundesverwaltung gerecht zu werden, soll das Handlungsfeld Mobilität ein stärkeres Gewicht in den Bemühungen bekommen, das Verwaltungshandeln des Bundes klimaneutral auszurichten. Bundesbehörden haben für den öffentlichen Dienst eine erhebliche Hebelwirkung, da sich andere öffentliche Einrichtungen auf der Landes- und kommunaler Ebene an den Regelun-gen des Bundes orientieren. Im Rahmen des nachfolgend dokumentierten Forschungsprojektes "Fachliche Unterstützung der Umsetzung des "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" - Maßnahmen "Kraftstoffsparendes Fahren" und "Mobilität der Bundesverwaltung" wurden konkrete Akteure und Maßnahmen identifiziert, um die Zielerreichung der Bundesregierung zu unterstützen. Quelle: Forschungsbericht

Verbesserung der methodischen Grundlagen und Erstellung eines Treibhausgasemissionsszenarios als Grundlage für den Projektionsbericht 2017 im Rahmen des EU-Treibhausgasmonitorings ("Politikszenarien VIII")

Für das Projekt "Verbesserung der methodischen Grundlagen und Erstellung eines Treibhausgasemissionsszenarios als Grundlage für den Projektionsbericht 2017 im Rahmen des EU Treibhausgasmoni-torings" ("Politikszenarien VIII") wurden drei Szenarien für die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland für den Zeitraum 2020 bis 2035 erarbeitet. Zwei dieser Szenarien haben Eingang in den Projektionsbericht 2017 gefunden: a) Im Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) werden alle Maßnahmen berücksichtigt, die bis 31. Juli 2016 ergriffen worden sind. Es beinhaltet auch Maßnahmen des "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" (BMUB 2014), welche zu diesem Zeitpunkt bereits umgesetzt waren. b) Im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS) werden in erster Linie die im ressortübergreifenden "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" (BMUB 2014) und im "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz" (BMWi 2014) bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgesetzten politischen Maßnahmen berücksichtigt. Das dritte Szenario, welches als Diskussionsbeitrag für die Erarbeitung des Maßnahmenprogramms für den Klimaschutzplan 2050 dienen soll, stellt einen möglichen Lösungsweg dar, wie die Sektorziele bis 2030 erreicht werden können: c) Im Mit-Erweiterten-Maßnahmen-Szenario (MEMS) wird ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, die in Summe die sektoralen Ziele für das Jahr 2030 des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung erfüllen. Dabei wurden vor allem solche Maßnahmen ausgewählt, die auf das ebenfalls für das im Klimaschutzplan 2050 formulierte "Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis Mitte des Jahrhunderts" hinwirken. Für die gesamten Treibhausgasemissionen (ohne LULUCF) ergibt sich im Mit-Maßnahmen-Szenario für den Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 41,2 %, bis 2035 werden 46,4 % gemindert. Im Mit-weiteren-Maßnahmen-Szenario werden im Zeitraum 1990 bis 2030 etwa 45,5 % gemindert, bis 2035 52,6 %. Im MEMS werden bis 2030 57 % gemindert und bis 2035 liegt die Minderung bei 68 %. Den Emissionsentwicklungen liegen unterschiedliche klima- und energiepolitische Maßnahmen bzw. Zielsetzungen zu Grunde. Die größten Beiträge zur Emissionsminderung im Mit-Maßnahmen-Szenario bis 2030 erbringen der Emissionshandel sowie das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Die Energieeinsparverordnung trägt ebenfalls zu erheblichen Minderungen bei. Die Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft erbringt einen großen Beitrag bis 2020. Weitere Emissionsmiderungen gegenüber dem MMS werden im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario und Mit-Erweiterten-Maßnahmen-Szenario erbracht. Die Dekarbonisierung der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien und KWK sowie die Weiterentwicklung des Erneurbaren-Energien-Gesetzes leisten die größten Beiträge. Auch die Fortschreibung bzw. Verschärfung der CO2-Grenzwerte im Verkehrsbereich führen zu erheblichen zusätzlichen Emissionsminderungen. Quelle: Forschungsbericht

Fachliche Unterstützung der Umsetzung des 'Aktionsprogramm Klimaschutz 2020' und des 'Klimaschutzplans 2050' für den Bereich Verkehr

Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 das 'Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 (APKS2020)' beschlossen. Ziel dieses Programms ist es die vereinbarte 40-prozentige Minderung der Treibhausgase (bis 2020 gegenüber 1990) durch weitere Maßnahmen zu erreichen. Ohne diese weiteren Maßnahmen würden voraussichtlich nur 33 Prozent Emissionsminderung erzielt. Im APKS2020 wurde auch festgelegt im Jahr 2016 erstmalig einen nationalen 'Klimaschutzplan 2050 (KSP2050)' aufzulegen. Gegründet ist dies schon im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode. Die Bundesregierung möchte demnach '... die weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert von 80 bis 95 Prozent im Jahr 2050 festschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen (Klimaschutzplan).' Im Ergebnis sollen durch den Klimaschutzplan im Wesentlichen ein Leitbild für 2050 entwickelt, für alle Sektoren transformative Pfade mit ihren Pfadabhängigkeiten beschrieben und das Zwischenziel für 2030 mit konkreten Reduktionsschritten und Maßnahmen unterlegt werden. Neben der ressortübergreifenden Abstimmung und dem umfangreichen Beteiligungsprozessen wichtiger Interessenvertreter bedarf es auch der wissenschaftlich fundierten Analyse verkehrlicher Fragestellungen im Rahmen des APKS2020 und des KSP2050. Im Verkehrssektor sind durch die Nutzung effizienter Technologien, durch Verkehrsverlagerung, durch Verkehrsvermeidung und die Verwendung nicht-fossiler Energiequellen erhebliche Potenziale zur Treibhausgasminderung vorhanden. Ziel des Projekts ist es sowohl das APKS2020 als auch den KSP2050 in ihrer Entwicklung und Umsetzung von fachlicher Seite zu unterstützen. Es sollen die beschlossenen Maßnahmen (APKS2020) konkretisiert bzw. neue Maßnahmen für die mittel- und langfristige Perspektive (KSP2050) entwickelt werden.

Umsetzung Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 - Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsprogramms

Vor dem Hintergrund des Klimaschutzplan 2020 ist es Zielsetzung dieses Auftrags, die Umsetzung der durch die Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 in einem kontinuierlichen Prozess fachlich-wissenschaftlich zu begleiten. Außerdem soll das BMUB bei der Erstellung des jährlichen Klimaschutzberichtes unterstützt werden. Dazu soll wiederkehrend eine Quantifizierung der Treibhausgas-Minderungswirkung der durch die Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen entsprechend deren jeweiligen aktuellen Umsetzungsstand vorgenommen werden. Über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus soll im Rahmen dieses Forschungsauftrags auch eine Quantifizierung der THG-Minderungswirkung weiterer ausgewählter Maßnahmenvorschläge vorgenommen werden, die u.a. aus dem Kreis des Aktionsbündnisses Klimaschutz kommen.

Politikszenarien für den Klimaschutz VII

Untersucht wurden die Treibhausgasemissionen für Deutschland auf der Basis von Modellanalysen für im Detail spezifizierte energie- und klimapolitische Instrumente. Im Mit-Maßnahmen-⁠ Szenario ⁠ (MMS) werden alle Maßnahmen berücksichtigt, die bis zum 31.08.2014 ergriffen worden sind. Im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS) kommen die im Aktionsprogramm ⁠ Klimaschutz ⁠ 2020 und im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz im Dezember 2014 zusätzlich von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen hinzu. Im Vergleich zum Basisjahr 1990 wird bis 2020 eine Emissionsminderung für die vom Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase von 32,7 % (MMS) bzw. 37,4 % (MWMS) erreicht, bis 2030 sind es 43 bzw. 49 %. Der vorliegende Bericht entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem Projektionsbericht der Bundesregierung 2015. Veröffentlicht in Climate Change | 01/2018.

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