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Bebauungsplan Stellingen 61 Hamburg

Das Plangebiet liegt östlich der Vogt-Kölln-Straße und der Jütländer Allee und nördlich des Wördemanns Weg.

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932

NSG und NATURA-2000 Gebiet Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug

Vier Kilometer lang und über einen Kilometer breit ist dieser Binnendünenkomplex. Er ist am Ende der letzten Eiszeit durch Windverwehungen entstanden. Offene Sandstellen, Trockenrasengesellschaften und trockene Wälder bieten hier seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Lebensräume. Raritäten sind der Dänische Tragant, das Gemeine Katzenpfötchen und das Dolden-Winterlieb. Ins Auge fallen jedoch eher Arten wie Ästige und Astlose Graslilie oder Weißer Schwalbenwurz. Grund der FFH-Meldung sind die Sandheiden mit Heidekraut und Besenginster, Dünen mit offenen Grasfluren aus Silbergras und Straußgras sowie subkontinentale Blauschillergrasrasen. Das Gebiet ist Lebensraum von 261 Stechimmen- und 432 Schmetterlingsarten, unter ihnen die stark gefährdeten Arten Großer Perlmutterfalter und Schwalbenwurzeule. Wer Gegensätze liebt, ist hier richtig. Vom nahe gelegenen Müggelsee und der Müggelspree nordostwärts über die Fürstenwalder Allee kommt man in einen der trockensten Bereiche Berlins. Ein Weg führt entlang des Dünenrückens über die Püttberge. An mehreren Stellen wird der Blick auf das verträumte Wilhelmshagen mit seinem markanten Kirchturm freigegeben. Setzt man den Weg in nordöstliche Richtung fort, muss man die Gleise von S- und Regionalbahn unterqueren, um in den Bereich der Grenz- und Eichberge zu gelangen. Dieser Teil des NSG ist wesentlich größer und weitgehend bewaldet. Will man die Trockenrasen in den Püttbergen blühen sehen, empfiehlt sich ein Besuch in den Monaten Mai bis Anfang Juli. Aber auch in den anderen Jahreszeiten ist ein Spaziergang in diesem Gebiet mit seinem abwechslungsreichen Relief interessant. Mit Bus und S-Bahn ist der Dünenzug gut zu erreichen und bietet eine Fülle von Möglichkeiten – angefangen von einer kleinen Nachmittagstour zu den Püttbergen bis hin zu längeren Wanderungen unter Einbeziehung des Müggelsee-Gebietes. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen Gebietscode DE 3548-302 Bei den Managementplänen, die wir zum Download anbieten, handelt es sich um PDF-Dateien mit großen Datenvolumen. Einige Dateien wurden zu einer PDF-Datei zusammengefügt. Die Dateien sind nicht barrierefrei.

Daten und Fakten: Stadtbäume

Übersichten der Bestandsdaten Bestand nach Hauptbaumgattungen Bestand nach Altersklassen Bestandsentwicklung Die zahlreichen baumbestandenen Straßen machen Berlin zu einer sehr grünen Stadt. Durchschnittlich stehen an jedem Kilometer Stadtstraße rund 80 Bäume, das ergibt einen Gesamtbestand von mehr als 439.000 Straßenbäumen. Aber auch in den zahlreichen Grünanlagen Berlins, auf Spielplätzen und Schulhöfen, auf Friedhöfen und in naturnahen Bereichen der Stadt sind Bäume ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtgrüns. Der öffentliche Baumbestand prägt das Erscheinungsbild unserer Stadt in einem hohen Ausmaß und trägt maßgeblich zur Klima-, Umwelt- und Wohnumfeldverbesserung bei. Die Grundlage für die nachfolgenden Übersichten zum Bestand an Straßenbäumen bildet das Grünflächeninformationssystem (GRIS) Berlin . Der Datenstand ist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Quellen: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt; Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Datenstand Statistische Angaben Berlin) An den Berliner Straßen stehen über 50 verschiedene Baumgattungen. Die fünf am häufigsten vorkommenden Baumgattungen sind Linde, Ahorn, Eiche, Platane und Kastanie. Sie machen ca. 75% des Straßenbaumbestandes aus: Linde ( Tilia ) Die Linde gilt seit Jahren als der berlintypische Straßenbaum. Mit einem Anteil von gut einem Drittel prägt sie den Straßenbaumbestand. 10 verschiedene Arten lassen sich unterscheiden. Bevorzugt gepflanzt wird die Winter-Linde ( Tilia cordata ), die als mittelgroßer Baum auch in schmaleren Straßen noch Raum findet. Die großkronige Kaiserlinde ( Tilia intermedia ) ist dagegen den weiträumigen Alleen vorbehalten. Ahorn ( Acer ) Die Gattung der Ahorne umfasst ca. 20% des Gesamtbestandes. Für den Standort Straße ist vor allem der Spitzahorn ( Acer platanoides ) geeignet. Die frühe Blüte und die bunte Herbstfärbung machen ihn besonders beliebt. Eiche ( Quercus ) Der Anteil der Eichen beträgt rund 9% des Gesamtbestandes. Vor allem wird die Stiel-Eiche Quercus robur ) angepflanzt. Als Lichtbaum ist die Eiche nicht für enge Straßen geeignet. Die jüngsten Alleen im Parlaments- und Regierungsviertel wurden mit der sogenannte Spree-Eiche ( Quercus palustris ) bepflanzt, die sich u.a. durch ihre besonders schöne Herbstfärbung auszeichnet. Platane ( Platanus ) Ein idealer Alleebaum für breite Straßen ist die Platane ( Platanus acerifolia ), die neben einer Höhe von 20 bis 30 m auch einen stattlichen Kronendurchmesser von 15 bis 20 m erreichen kann. Am Gesamtbestand haben die Platanen einen Anteil von etwa 6%. Die bekannteste und mit über 120 Jahren älteste Platanenallee in Berlin ist die Puschkinallee in Berlin-Treptow. Kastanie ( Aesculus ) Die Rosskastanie ( Aesculus hippocastanum ) mit ebenfalls einem Anteil von ca. 5% am Gesamtbestand, belegt den fünften Platz unter den Berliner Straßenbäumen. Entsprechend der Dauer ihrer Standzeit an den Straßen werden Straßenbäume ab dem Jahr ihrer Pflanzung unterschieden in: Altersklasse 1 Jungbaumbestand, Pflanzung innerhalb der letzten 15 Jahre Altersklasse 2 mittelalter Bestand, Bäume stehen bereits 15 bis 40 Jahre am Standort Altersklasse 3 Altbaumbestand, Bäume stehen über 40 Jahre am Standort Berlin konnte seinen durch den Zweiten Weltkrieg stark dezimierten Bestand an Straßenbäumen, der von ehemals rund 411.000 im Jahr 1939 auf rund 161.000 Bäume im Jahr 1946 zurückgegangen war, wieder kontinuierlich aufbauen. Ende 1990 betrug der Straßenbaumbestand rund 370.000 Straßenbäume. Anschließend stieg der Bestand auf fast 438.000 im Jahr 2016 an und nahm in Folge der extremen Wetterereignisse im Herbst 2017 (Starkregenfälle und Sturm) und in den Sommern 2018 bis 2022 wieder ab (Hitze und Trockenheit). Insofern unterliegt der Straßenbaumbestand auch immer witterungsbedingten Schwankungen. Die „Erhöhung“ der Anzahl der Straßenbäume von 2023 auf 2024 auf fast 439.000 geht auf Nachmeldungen vorhandener Bäume (Bestandskorrektur) von einigen Bezirksämtern zurück und nicht auf Pflanzungen. Während im Jahre 1990 an den Berliner Stadtstraßen 73 Straßenbäume pro Straßenkilometer standen, sind es zurzeit (Stand 31.12.2025) durchschnittlich rund 80 Bäume. Dabei sind die Berliner Bezirke unterschiedlich ausgestattet. Den dichtesten Baumbestand mit rund 103 Bäumen pro Kilometer Stadtstraße weist der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auf, die geringste Bestandsdichte ist im Bezirk Spandau mit ca. 52 Bäumen pro Kilometer Stadtstraße zu verzeichnen. Angesichts der weiterhin angestrebten allgemeinen Bestandserhöhung ist bei der Bestandsentwicklung allerdings zu berücksichtigen, dass nicht jeder einzelne abgängige und gefällte Straßenbaum sofort nachgepflanzt werden kann und auch gar nicht in jedem Fall nachgepflanzt werden soll. In der Vergangenheit wurden nämlich Bäume auch auf Standorte gepflanzt, die als Baumstandort nur bedingt geeignet waren. Ferner wurden Straßenbäume teilweise zu eng zueinander gepflanzt. Die Folgen sind Beeinträchtigungen in der Entwicklung der Bäume, die anschließend eine äußerst arbeits- und kostenintensive Pflege erfordern.

Bebauungsplan Wandsbek 80 Hamburg

Gebiet östlich der Wandsbeker Allee und nördlich der Kattunbleiche (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kattunbleiche - Wandsbeker Allee - Nordgrenze der Flurstücke 3765 und 3226, über die Flurstücke 3226, 3731, 3038, Ostgrenze der Flurstücke 657 und 656 der Gemarkung Wandsbek.

Bebauungsplan Wandsbek 79 Hamburg

Das Gebiet zwischen den Straßen Lengerckestraße, Kirchhofstraße, Wandsbeker Allee und der Wandse (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507). Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Über Flurstück 1096 (Lengerckestraße) - Nordgrenze des Flurstücks 1025 (Kirchhofstraße) - über das Flurstück 3829 (Wandsbeker Allee) - über das Flurstück 3186 (Wandse).

Bebauungsplan Farmsen-Berne 39 Hamburg

Der Bebauungsplan Farmsen-Berne 39 für das Gebiet zwischen Lienaustraße und Berner Allee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lienaustraße bis zur Straßenmitte im Westen, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5444, Ostgrenzen der Flurstücke 5253 und 5254, über das Flurstück 3170, Westgrenze des Flurstücks 1322, Berner Allee bis zur Straßenmitte, Westgrenze des Flurstückes 5400 der Gemarkung Farmsen.

Feinstaub (PM2,5) Lübeck, Moislinger Allee 1-Stunden Mittelwert 2026

Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/LuebeckMoislAl.html)

Feinstaub (PM10) Lübeck, Moislinger Allee 1-Stunden Mittelwert 2026

Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/LuebeckMoislAl.html)

Feinstaub (PM10) Lübeck, Moislinger Allee Tagesmittel 2026

Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/LuebeckMoislAl.html)

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