Entwicklung, Verbesserung, Anpassung und Erprobung von Verfahren zur Bestimmung von Alphastrahlern und anderen Radionukliden in Luft, Wasser, Bewuchs, Boden und Nahrungsmitteln. Ueberwachung von Alpha-Strahlern, insbesondere Transuranen, in Abluft, Primaer- und Abwasser kerntechnischer Anlagen (mit BGA). Messung des natuerlichen Untergrundes einzelner Radionuklide in Luftstaub und Niederschlag (teilweise mit Usaec). Ausscheidungsanalyse von Radionukliden bei Stoffwechseluntersuchungen an Kleinkindern (mit Kinderklinik der Uni Muenchen). Ueberwachung von Elementspuren in Luftstaub durch Atomabsorptions-, Aktivierungs- und Elektroanalyse sowie Ir-Spektroskopie. Bestimmung von Nullpegel- und Intoxikationsgehalten an Pb und cd in Schlachtrindern zur Festlegung von Toleranzwerten (mit Institut fuer Nahrungsmittelkunde der Uni Muenchen) sowie in Zaehnen (mit Zahnklinik der Uni Muenchen). Ueberwachung von PO-210 in verschiedenen Nahrungsmitteln. Abgabe toxischer Elemente aus Gebrauchsgeschirr.
Alpha-Strahler in Abluft, Primaer- und Abwasser kerntechnischer Anlagen (teilweise mit BGA Berlin und Neuherberg); Spurenanalyse umweltrelevanter Radionuklide und toxischer Elemente mit Hilfe von Gamma- und Alpha-Spektrometrie, Atomabsorption, Aktivierungsanalyse, Voltametrie und Ir-Spektroskopie sowie H2O2/FE2+-Veraschung; Beurteilung von Umweltanalysedaten und Ringversuchen nach statistischen und systemanalytischen Gesichtspunkten.
Gegenstand der Forschungstaetigkeit der Zentralabteilung Strahlenschutz (ZST) ist die Erarbeitung von Ueberwachungskonzepten, Messprogrammen und -verfahren fuer die Umweltueberwachung sowie die Entwicklung nuklidspezifischer qualitativer und quantitativer Nachweisverfahren hoher Empfindlichkeit fuer Alpha- und Betta-Strahler in der Umweltanalytik. Arbeiten an einem jodselektiven Ueberwachungssystem fuer kerntechnische Stoerfaelle. Entwicklung eines Telemetriesystems fuer die Daten der von der Industrie zu entwickelnden peripheren Stationen zu einer Zentrale.
Ableitungen natürlicher Radionuklide bei der Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus (Wismut) Als unvermeidliche Folge des früheren Uranerzbergbaus in Sachsen und Thüringen fällt bei und nach der Sanierung der betroffenen Gebiete auch heute noch ein Anteil natürlicher Radionuklide an, der über Luft und Wasser zielgerichtet in die Umgebung entlassen werden muss. Diese Ableitungen werden von den zuständigen Umweltbehörden genehmigt; ihre Mengen werden gemessen und die Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen kontrolliert. Die Tendenz der abgeleiteten Radioaktivitätsmengen ist deutlich abnehmend und eine unzulässige Gefährdung dadurch auszuschließen. Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde in Sachsen und Thüringen mit dem Abbau und der Aufbereitung von Erzen zur Urangewinnung begonnen. Nach 1960 konzentrierte die "Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft Wismut" (SDAG Wismut) die Urangewinnung in einigen Großbetrieben. Die Uranproduktion wurde 1990 aus Gründen des Strahlen- und Umweltschutzes, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Für die Vorbereitung und Durchführung der Stilllegung und Sanierung derjenigen Hinterlassenschaften, die nach 1962 von der SDAG Wismut genutzt wurden, wurde die Wismut GmbH gegründet, deren alleinige Gesellschafterin die Bundesregierung ist. Emissions- und Immissionsüberwachung Bei der Sanierung der Hinterlassenschaften (untertägige Anlagen, Halden und Deponien mit Aufbereitungsrückständen sowie kontaminierte Betriebsflächen und Gebäude) werden unvermeidlich auch Radionuklide mit der Abluft und den Schachtwässern und Abwässern in die Umwelt abgeleitet. Für diese Ableitungen werden von den zuständigen Landesbehörden Grenzwerte festgelegt, deren Einhaltung die Wismut GmbH nachweisen muss. Ableitung radioaktiver Stoffe in die Oberflächengewässer im Zeitraum 1998 bis 2023 Die Überwachung der flüssigen und gasförmigen Ableitungen und der Konzentration dieser Stoffe in den Umweltmedien Luft, Wasser, Sediment, Boden, Lebensmittel pflanzlicher Herkunft und Futtermittel erfolgt seit 1997 einheitlich nach den Vorgaben der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten (REI Bergbau). Die Emissionsüberwachung und Immissionsüberwachung, die von der Wismut GmbH durchgeführt und von unabhängigen Messstellen kontrolliert wird, dient nicht nur der Kontrolle der Ableitungen und deren Auswirkungen auf die Umgebung, sondern auch der Erfassung der Gesamtsituation zur Vorbereitung weiterer Sanierungsentscheidungen und der Kontrolle der Auswirkungen von Sanierungsentscheidungen. Darüber hinaus führt die Wismut GmbH ein umfangreiches Monitoring in den betroffenen Regionen durch, das an den jeweiligen Stand der Sanierungsarbeiten angepasst wird. Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Abluft in die Atmosphäre im Zeitraum 1998 bis 2023 Überblick über Ableitungen in Oberflächengewässer und Atmosphäre Die obere Abbildung gibt einen Überblick über die gesamte Ableitung von Uran und Radium-226 in die großen Vorfluter Zwickauer Mulde, Elbe, Pleiße und Weiße Elster im Zeitraum von 1998 bis 2023. Die Jahresgenehmigungswerte wurden in diesem Zeitraum ausnahmslos eingehalten. Dies gilt auch für die mit der Abluft in die Atmosphäre abgeleiteten Mengen von Radon -222 und langlebigen Alpha-Strahlern, die in der unteren Abbildung dargestellt sind. Insgesamt zeigt sich eine abnehmende Tendenz der auch während der Sanierung unvermeidlich anfallenden Ableitungen von Uran , Radium-226 und Radon -222. Auftretende Schwankungen, insbesondere bei den Abwassermengen, sind witterungsbedingt oder durch die ansteigenden Flutungswässer verursacht. Detaillierte Informationen und Daten Dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) obliegt die zentrale Erfassung der Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung für die Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat. Detaillierte Informationen und Daten zum Thema können den jährlichen Umweltberichten und Parlamentsberichten entnommen werden. Stand: 18.11.2024
Radon ist ein radioaktives Gas, das durch radioaktiven Zerfall von natürlich vorkommendem Uran und Thorium in Gesteinen und Böden entsteht. Es hat eine Halbwertszeit von 3,8 Tagen. Radon ist ein Edelgas, es geht kaum chemische Reaktionen ein und kann sich leicht im Boden bewegen. Die Konzentration von Radon in der Bodenluft ist in Deutschland regional stark unterschiedlich. Sie ist abhängig von der Gasdurchlässigkeit des Erdbodens und von lokal vorkommenden Gesteinen, die natürliches Uran oder Thorium enthalten, z.B. manche Granite und Gesteine ähnlicher Zusammensetzung. Je höher das Vorkommen solcher Gesteine dicht unter der Erdoberfläche und je gasdurchlässiger der Boden, desto größer ist das Potential für eine hohe Radonkonzentration in der Bodenluft (Radonpotenzial). Mit Ausnahme vereinzelter Stücke in den eiszeitlichen Geschieben kommen in Berlin derartige Gesteine in den oberen Gesteinsschichten nicht vor. Radon kann in baulich nicht korrekt ausgeführten oder beschädigten Gebäuden aus der Bodenluft durch Fugen, Risse oder auch Kabel- und Rohrschächte ohne Abdichtung in den Keller, oder bei kellerlosen Gebäuden ins Erdgeschoss eines Gebäudes eindringen. Wird dort nicht ausreichend gelüftet, reichert sich Radon in der Raumluft an, es kann dann zu hohen Radonkonzentrationen kommen. Eine hohe Radonkonzentration in Innenräumen kann für Menschen vor allem bei längerer Aufenthaltsdauer eine Gesundheitsgefahr darstellen, denn Radon zerfällt in der Lunge zu weiteren radioaktiven Zerfallsprodukten und setzt dabei Alpha-Strahlung frei. Dadurch erhöht sich das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Die Bevölkerung soll deshalb vor hohen Radonkonzentrationen geschützt werden. Die Regelungen zum Schutz vor Radon sind in Kapitel 2 des Strahlenschutzgesetzes festgelegt. Um das Risiko für die Bevölkerung einzuschätzen, mussten die Bundesländer durch geeignete Messungen Gebiete mit erhöhtem Radonpotenzial (Karte, JPG, 631 kB) identifizieren und als Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. In diesen gelten z.B. zusätzliche Anforderungen für den Radonschutz bei Neubauten und Messpflichten an Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss von Gebäuden. Das Land Berlin hat 2020 eine Messkampagne durchgeführt, bei der an 60 Messorten die Radonkonzentrationen in der Bodenluft gemessen wurde. Dabei wurden alle relevanten Typen von oberflächennahen Gesteinsschichten beprobt, hauptsächlich eiszeitliche Sedimente und Geschiebe . Tiefere Gesteinsschichten sind für das Radonpotenzial nicht maßgeblich, da der dort vorliegende Rupelton eine Barriere gegen aufsteigendes Radon bildet. Die Messdaten bestätigten, dass in Berlin keine Ausweisung eines Radonvorsorgegebietes erforderlich ist. Es ist dennoch nicht völlig auszuschließen, dass es in Einzelfällen auch in Berlin zu erhöhter Radonkonzentration in Gebäuden kommen kann z.B. durch Baustoffe oder künstlich aufgeschüttete Erdschichten aus Bauschutt oder Trümmerschutt. Allgemein kann durch gute Belüftung die Radonkonzentration verringert werden. Sollte Zweifel bestehen, ist es ratsam die Radonkonzentration in der Raumluft von einer behördlich anerkannten Stelle messen zu lassen, um im Anschluss geeignete Maßnahmen zum Schutz ergreifen zu können.
Kontrolle der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus kerntechnischen Anlagen Das BfS prüft die Zuverlässigkeit und Qualität der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen durch die Betreiber kerntechnischer Anlagen. Wesentliche Instrumente zur Qualitätssicherung sind ein Kontrollmessprogramm und Ringversuche, die für die Betreiber von kerntechnischen Anlagen bzw. die von ihnen beauftragten Messlabore obligatorisch sind. Seit mehr als 30 Jahren prüft das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beziehungsweise seine Vorgängerbehörde die Zuverlässigkeit und Qualität der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen durch die Betreiber kerntechnischer Anlagen. Beispiel: Auswertungsergebnis aus dem Ringversuch Abwasser 2023 Instrumente zur Qualitätssicherung Wesentliche Instrumente zur Qualitätssicherung sind ein Kontrollmessprogramm und Ringversuche. Deshalb führt das BfS gemäß § 103 Absatz 4 Strahlenschutzverordnung im Rahmen der Qualitätssicherung Kontrollmessungen an Stichproben durch. Kontrollmessprogramm Das BfS erhält sämtliche Bilanzierungsproben von den Betreibern. Hiervon werden entsprechend der Richtlinie "Kontrolle der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus Kernkraftwerken" Proben ausgewählt (siehe Tabelle) und eigene Aktivitätsbestimmungen durchgeführt. Emissionsüberwachung eines Kernkraftwerks: Jährliches Kontrollmessprogramm Fortluft / Abwasser Radionuklid / Radionuklidgruppe Häufigkeit und Art der Kontrollmessung pro Kernkraftwerk Fortluft - Gammastrahler 10 Prozent der wöchentlichen Proben Iodisotope 10 Prozent der wöchentlichen Proben Strontiumisotope 4 vierteljährliche Mischproben Alphastrahler 4 vierteljährliche Mischproben Kohlenstoff-14 mindestens 1 vierteljährliche Mischprobe Tritium mindestens 1 vierteljährliche Mischprobe Radioaktive Edelgase Vergleichsmessungen alle drei Jahre vor Ort Abwasser - Gammastrahler 8 - 9 wöchentliche Mischproben Strontiumisotope 1 vierteljährliche Mischprobe Gesamt-Alpha 1 vierteljährliche Mischprobe Tritium 1 vierteljährliche Mischprobe / 3 monatliche Mischproben Eisen-55 / Nickel-63 1 jährliche Mischprobe Messpräparat Fortluft Ringversuche Das BfS organisiert mit Unterstützung durch die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ( PTB ) jährlich einen Ringversuch "Fortluft" zur Messung der Aktivität ausgewählter Radionuklide auf Standardfilterpräparaten sowie (siehe Abbildung "Messpräparat Fortluft") einen Ringversuch "Abwasser" zur Bestimmung der Radionuklidzusammensetzung einer Modellabwasserprobe und einer realen Abwasserprobe einer kerntechnischen Anlage (siehe Abbildung "Messpräparate Abwasser, die für einen Ringversuch vorbereitet sind"). Messpräparate Abwasser, die für einen Ringversuch vorbereitet sind Außerdem werden im Bereich "Fortluft" in unregelmäßigen Abständen für Tritium und Kohlenstoff-14 auf Molekularsiebproben angeboten. Die Betreiber von kerntechnischen Anlagen bzw. die von ihnen beauftragten Messlabore sind zur Teilnahme an diesen Ringversuchen verpflichtet. Die Ringversuche ermöglichen eine objektive Bewertung der Qualität der im Rahmen der Eigenüberwachung ermittelten Messwerte. In den letzten Jahren haben vermehrt auch internationale Messlabore daran teilgenommen. Interessierte an den Ringversuchen des BfS können sich per E-Mail anmelden: für die Fortluft: leitstelle-fortluft@bfs.de für das Abwasser: leitstelle-h@bfs.de . Fachgespräche Das BfS führt regelmäßig Fachgespräche in den Bereichen "Fortluft" und "Abwasser" durch. Daran nehmen die Betreiber von kerntechnischen Anlagen teil. Hier informiert das BfS über aktuelle Themen, beispielsweise über bei den Kontrollmessungen und Ringversuchen erkannte Problembereiche, und diskutiert diese im Plenum. Darüber hinaus leisten die Fachgespräche einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik im Bereich der Emissionsüberwachung. Stand: 23.07.2025
Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe werden in vielen Anwendungsbereichen gezielt genutzt, können andererseits aber auch schädlich für den Menschen sein. Um die Risiken der Anwendung zu minimieren, gibt es in Deutschland umfangreiche Regelungen zum Strahlenschutz, die in entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Bei Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper unterscheidet man die möglichen Risiken in sofort auftretende (deterministische) und später auftretende (stochastische) Schäden. Für stochastische Schäden gibt es keine Schwellenwerte. Die Wahrscheinlichkeit zu erkranken, insbesondere an Krebs, ist vor allem von der Dauer und Höhe der Strahleneinwirkung abhängig. Deterministische Schäden (Akutschäden) treten bei Menschen ab einer bestimmten Dosisschwelle auf. Ab dieser nimmt der Schweregrad des Schadens mit der Höhe der Strahlendosis zu. Deterministische Schäden sind beispielweise Hautrötung, Haarausfall oder Blutarmut (Anämie). Bei höheren Dosen kommt es zum Organversagen. Mehr Informationen finden Sie unter Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Wie wirkt ionisierende Strahlung? Um stochastische Schäden zu minimieren, wurden rechtsverbindlich (StrlSchG 2017; 2013/59/EURATOM) drei allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes festgelegt: 1. Rechtfertigung: Eine Anwendung ionisierender Strahlung ist nur zulässig, wenn sie mehr Nutzen bringt als möglicherweise Schäden verursacht. Der Nutzen soll dabei auf keine andere Weise zu erlangen sein. Die Rechtfertigung wird bei neuen Sachverhalten überprüft. 2. Dosisbegrenzung: Bei den als gerechtfertigt eingestuften Anwendungen ionisierender Strahlung dürfen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden. Für die allgemeine Bevölkerung und für Personen, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, gelten unterschiedliche Werte. 3. Optimierung: Die Strahlenbelastung bei der Nutzung ionisierender Strahlung muss für alle Beteiligten so niedrig gehalten werden, wie es vernünftigerweise möglich ist (ALARA-Prinzip: As Low As Reasonably Achievable). In der Praxis kann das durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, u.a.: Aufenthaltsdauer verkürzen: Je kürzer man ionisierender Strahlung ausgesetzt ist, desto geringer ist die Strahlenbelastung. Wird die Aufenthaltsdauer halbiert, reduziert sich die Strahlenbelastung auch um die Hälfte. Abstand vergrößern: Je mehr man sich von der Quelle ionisierender Strahlung entfernt, desto geringer ist die Strahlenbelastung. Dabei gilt: Doppelter Abstand reduziert die Strahlenbelastung auf ein Viertel. Abschirmung: Die Quelle ionisierender Strahlung ist durch geeignete Materialien und ausreichende Dicke abzuschirmen. Dabei spielt die Art der Strahlung eine wichtige Rolle. Beispielsweise reicht ein Blatt Papier um Alphateilchen abzuschirmen. Zur Abschirmung von Gamma- und Röntgenstrahlung braucht man aber dicke Schichten aus Blei oder Beton. Aktivität minimieren: Soll eine radioaktive Quelle zum Einsatz kommen, ist die Aktivität möglichst niedrig zu halten. Um die Einwirkung ionisierender Strahlung auf ein Medium zu quantifizieren, verwendet man den Begriff der Dosis. Im Strahlenschutz werden unterschiedliche Dosisarten definiert: Die Energiedosis gibt z.B. an, wie viel Energie ein Medium bei der Bestrahlung mit ionisierender Strahlung aufnimmt. Sie wird in Gray (Gy) gemessen. Die Organ-Äquivalentdosis ist die gewichtete Energiedosis in einem Organ oder Gewebe, unter Berücksichtigung biologischer Wirkung der Strahlung. Sie wird in Sievert (Sv) angegeben. Die Effektive Dosis ist die Summe aller gewichteten einzelnen Organ-Äquivalentdosen, unter Berücksichtigung der Strahlenempfindlichkeit der verschiedenen Organe. Sie wird ebenfalls in Sievert (Sv) angegeben. In der folgenden Tabelle sind Beispiele für effektive Dosen in mSv durch häufige Tätigkeiten und Anwendungen zusammengestellt:
Können Glas und Wände Menschen vor ionisierender Strahlung schützen? Ja. Wände oder Glas können bestimmte Strahlungsarten vollständig abschirmen. Das gilt für Alpha- und Betastrahlung. Alphas t rahlung kann bereits durch wenige Zentimeter Luft und Glas vollständig abgeschirmt werden. Energiereiche Betastrahlung hat eine größere Reichweite als Alphastrahlung, wird aber auch durch Wände und Glas abgeschirmt. Werden energiereiche Alpha- oder Beta-Strahler eingeatmet, können sie in der Lunge zerfallen. Dies kann zu einer erhöhten Strahlendosis führen. Ja. Wände oder Glas können bestimmte Strahlungsarten zumindest abschwächen. Das gilt für Gammastrahlung. Gammastrahlung kann durch Mauern vermindert, aber nicht vollständig abgeschirmt werden. Beispiel: Die Gammastrahlung von radioaktivem Jod wird durch 6 Zentimeter Beton um etwa 75% reduziert. Durch Aufenthalt in Gebäuden können Sie Ihre Strahlendosis bei Durchzug einer radioaktiven Wolke im Vergleich zu einem Aufenthalt im Freien um ca. 80% verringern. Werden Fenster und Türen im Ereignisfall geschlossen, wird verhindert, dass radioaktive Stoffe mit der Luft in die Wohnung gelangen und eingeatmet werden. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB
Berechnung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung Die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage wird anhand der vom Betreiber bilanzierten Aktivitätsableitungen berechnet. Die Berechnungen beziehen sich auf eine repräsentative (fiktive) Person, die sich hinsichtlich ihrer Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten so verhält, dass daraus eine höhere Strahlenbelastung resultiert. Extreme Lebensgewohnheiten werden dabei nicht berücksichtigt. Die Berichterstattung über die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Exposition für die Bevölkerung ist eine gesetzliche Pflicht. Sie wird im Parlamentsbericht und im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert. Für eine (fiktive) repräsentative Person wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage berechnet. Anhand der vom Betreiber bilanzierten Ableitungen wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage für eine repräsentative Person berechnet. Diese repräsentative Person ist eine fiktive Person, aus deren Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten eine höhere Strahlenbelastung resultiert (konservative Annahmen). Bis 2020 wurde die Strahlenbelastung der Bevölkerung statt für eine repräsentative Person für eine Referenzperson berechnet. Die Referenzperson ist ebenfalls eine fiktive Person, die sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten so verhält, dass daraus eine außergewöhnlich hohe Strahlenbelastung resultiert. Bei der Referenzperson sind extreme Lebenssituationen nicht ausgeschlossen. Die berechnete Strahlenbelastung liegt bei der Referenzperson in der Regel höher als bei der repräsentativen Person. Berechnung der Strahlenbelastung mit Hilfe von Computersimulation Für die Berechnung kommen rechnergestützte Ausbreitungsmodelle zum Einsatz, die den Transport von Radionukliden aus einer kerntechnischen Anlage in die verschiedenen Bereiche der Umwelt beschreiben. Modellierung des Radionuklidtransfers von der Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Fortluftkamin über die Biosphäre zum Menschen. Aus den so berechneten Konzentrationen von radioaktiven Stoffen in den verschiedenen Umweltmedien wird die Strahlenbelastung der repräsentativen Person etwas konservativ, d. h. tendenziell zu hoch, abgeschätzt ( z. B. mit dem Dosismodell DARTM ). Die berechnete Exposition darf nach der Strahlenschutzverordnung höchstens 300 Mikrosievert für die effektive Dosis im Kalenderjahr betragen. Der Hauptanteil an der Exposition wird im Normalbetrieb durch das Radionuklid Kohlenstoff-14 hervorgerufen (siehe Abbildung): Dosisanteile von mit der Fortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffen beim Betrieb von Kernkraftwerken Dosisrelevant ist hierbei vor allem die Aufnahme von Kohlenstoff-14 in Form von Kohlenstoffdioxid durch die Nahrung ( Ingestion ). Aktivitätsableitungen mit der Fortluft Insgesamt ergibt sich aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft eine Exposition von weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene. Diese Werte liegen im betrachteten Zeitraum 1990 bis 2023 bei deutlich weniger als einem Prozent der natürlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung (siehe Abbildung): Berechnete Effektivdosis für Erwachsene und Kleinkinder durch Ableitungen mit der Fortluft im Jahr 2023. Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser Mit dem Abwasser aus kerntechnischen Anlagen werden jährlich etwa 100 Terabecquerel Tritium ( 3 H) und 1 Gigabecquerel sonstige Spalt- und Aktivierungsprodukte abgeleitet. Die abgeleitete Aktivitätsmenge von Alphastrahlern beträgt etwa 1 Megabecquerel . (T era =10 12 , G iga =10 9 , M ega =10 6 ). Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser aus KKW im Jahr 2023 Die konservativ berechnete Exposition durch Abwasser beträgt in Folge dessen weniger als 6 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder weniger als 2.3 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene und somit unter einem Prozent des gesetzlichen Grenzwertes. Exposition in der Umgebung von KKW durch Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser 2023 Berichterstattung ist gesetzlicher Auftrag Die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Exposition der Bevölkerung wird im Parlamentsbericht und im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert: Stand: 21.02.2025
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