Entwicklung, Verbesserung, Anpassung und Erprobung von Verfahren zur Bestimmung von Alphastrahlern und anderen Radionukliden in Luft, Wasser, Bewuchs, Boden und Nahrungsmitteln. Ueberwachung von Alpha-Strahlern, insbesondere Transuranen, in Abluft, Primaer- und Abwasser kerntechnischer Anlagen (mit BGA). Messung des natuerlichen Untergrundes einzelner Radionuklide in Luftstaub und Niederschlag (teilweise mit Usaec). Ausscheidungsanalyse von Radionukliden bei Stoffwechseluntersuchungen an Kleinkindern (mit Kinderklinik der Uni Muenchen). Ueberwachung von Elementspuren in Luftstaub durch Atomabsorptions-, Aktivierungs- und Elektroanalyse sowie Ir-Spektroskopie. Bestimmung von Nullpegel- und Intoxikationsgehalten an Pb und cd in Schlachtrindern zur Festlegung von Toleranzwerten (mit Institut fuer Nahrungsmittelkunde der Uni Muenchen) sowie in Zaehnen (mit Zahnklinik der Uni Muenchen). Ueberwachung von PO-210 in verschiedenen Nahrungsmitteln. Abgabe toxischer Elemente aus Gebrauchsgeschirr.
Gegenstand der Forschungstaetigkeit der Zentralabteilung Strahlenschutz (ZST) ist die Erarbeitung von Ueberwachungskonzepten, Messprogrammen und -verfahren fuer die Umweltueberwachung sowie die Entwicklung nuklidspezifischer qualitativer und quantitativer Nachweisverfahren hoher Empfindlichkeit fuer Alpha- und Betta-Strahler in der Umweltanalytik. Arbeiten an einem jodselektiven Ueberwachungssystem fuer kerntechnische Stoerfaelle. Entwicklung eines Telemetriesystems fuer die Daten der von der Industrie zu entwickelnden peripheren Stationen zu einer Zentrale.
Alpha-Strahler in Abluft, Primaer- und Abwasser kerntechnischer Anlagen (teilweise mit BGA Berlin und Neuherberg); Spurenanalyse umweltrelevanter Radionuklide und toxischer Elemente mit Hilfe von Gamma- und Alpha-Spektrometrie, Atomabsorption, Aktivierungsanalyse, Voltametrie und Ir-Spektroskopie sowie H2O2/FE2+-Veraschung; Beurteilung von Umweltanalysedaten und Ringversuchen nach statistischen und systemanalytischen Gesichtspunkten.
Gebäude schützen im Notfall vor Strahlung Das Verbleiben im geschlossenen Gebäude kann eine einfache und wirksame Schutzmaßnahme im radiologischen Notfall sein. Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben. Lüftungs- und Klimaanlagen sollten ausgeschaltet werden. Dies verhindert, dass radioaktive Stoffe mit der Luft in die Wohnung gelangen und eingeatmet werden. Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer können als frühe Schutzmaßnahme den Aufenthalt in Gebäuden anordnen. In einem radiologischen Notfall , zum Beispiel nach einem Unfall in einem Kernkraftwerk oder einer Nuklearwaffen-Explosion, können verschiedene radioaktive Stoffe in die Atmosphäre gelangen. Dort können sie sich, angeheftet an Staubpartikel oder gasförmig, als radioaktive Wolke verbreiten . Diese radioaktiven Luftmassen können gesundheitliche Folgen haben, wenn Menschen sich der Strahlung im Freien aussetzen. Oder wenn sie radioaktive Staubpartikel oder Gase in den Körper aufnehmen - mit der Atmung oder über die Nahrung. Mit dem Aufenthalt in geschlossenen Innenräumen im Haus kann das Einatmen von radioaktiven Partikeln reduziert werden, zusätzlich kann die einwirkende Strahlung aus den radioaktiven Luftmassen stark verringert werden. Als Aufenthaltsorte kommen Innen- und Kellerräume von Wohnhäusern und Arbeitsstätten in Betracht. Gleiches gilt für Innen- und Schutzräume in umliegenden Gebäuden, Läden und Geschäftsräumen. Besonders hohe Schutzwirkung bieten Kellerräume im Untergrund. Warum hilft das Drinnenbleiben? In einem radiologischen Notfall können unterschiedliche radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangen . Ein Haus schirmt die Strahlungsenergie dieser radioaktiven Stoffe deutlich ab. Gebäude bieten Schutz vor Strahlung in einem radiologischen Notfall Alphastrahlung und Betastrahlung werden zu 100 % abgeschirmt. Gammastrahlung wird – je nach Bauart des Hauses und nach dem gewählten Aufenthaltsort im Haus – um bis zu 85 % abgehalten. Besonders hoch ist die Abschirmung im Keller. Hier können mehr als 85 % der Strahlung abgehalten werden. Wände aus Beton schirmen Strahlung besser ab als Holzwände. So wird zum Beispiel die Gammastrahlung von radioaktivem Jod durch 6 Zentimeter Beton um etwa 75 % reduziert. Je besser die Abschirmung , desto weniger Strahlung sind die betroffenen Menschen ausgesetzt – und desto geringere gesundheitliche Folgen sind zu erwarten. Auch im Fall einer Nuklearwaffen-Explosion ist der Aufenthalt in einem Gebäude in den ersten 24 bis 48 Stunden eine empfohlene Maßnahme. Bei einer Nuklearwaffen-Explosion entstehen viele kurzlebige Radionuklide , die sehr schnell zerfallen. Durch den schnellen Zerfall nimmt die Strahlenbelastung innerhalb von 48 Stunden etwa um den Faktor 100 ab. Wann sollte ich in einem Gebäude bleiben? Die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer können "Aufenthalt in Gebäuden" als frühe Schutzmaßnahme (früher sagte man Katastrophenschutzmaßnahme) anordnen. Sie legen auch die Gebiete fest, in denen diese Schutzmaßnahme angeordnet wird. Die Informationen dazu laufen dann über Medien oder kommen von den Behörden direkt. Und wie entscheiden Verantwortliche, wann eine solche Maßnahme nötig ist? Dafür gibt es sogenannte Notfall-Dosiswerte . Mit diesen Werten ist für das deutsche Staatsgebiet festgelegt, ab welcher zu erwartenden Strahlenbelastung für Menschen im Notfall aus radiologischer Sicht der Aufenthalt in einem Gebäude empfohlen wird. Was ist zu beachten? Verschiedene Orte bieten unterschiedlich guten Schutz. Wenn Sie aufgefordert werden, drinnen zu bleiben, bringen Sie so viel Material (Decken, Wände und in Kellerräumen Erdreich) wie möglich zwischen sich selbst und die radioaktiven Stoffe im Freien. Sollte ein (mehrstöckiges) Haus oder ein Keller innerhalb weniger Minuten sicher erreichbar sein, begeben Sie sich umgehend dort hin. Die sichersten Gebäude bestehen aus Ziegelstein- oder Betonwänden. Fahrzeuge und Wohnmobile bieten keinen ausreichenden Schutz. Trotzdem sind sie immer noch besser als ein Aufenthalt im Freien. Im Gebäude: Außenluft abschirmen, möglichst weit weg von Außenwänden aufhalten Suchen Sie, wenn möglich, innenliegende Räume und Keller ohne Fenster auf. Hat der sicherste Raum im Gebäude doch Fenster, halten Sie sich möglichst weit weg von den Fenstern auf. Im Gebäude müssen Türen und Fenster geschlossen werden, damit keine radioaktiven Teilchen mit der Luft ins Haus gelangen können. Einen zusätzlichen Schutz bieten abgedichtete Fenster und Außentüren – je weniger Luft von draußen ins Innere des Gebäudes gelangt, desto besser. Klima- und Lüftungsanlagen müssen, wenn es geht, ausgeschaltet werden, damit möglichst wenig radioaktive Partikel mit der Luft ins Haus gelangen können. Radioaktive Kontaminationen vermeiden: Waschen und Umziehen sind wichtig Lebensmittel, Getränke und Medikamente, die sich bereits in Lagern bzw. Geschäften oder in Ihrem Schutzraum befinden, können sicher verwendet werden. Falls es keine anderen behördlichen Empfehlungen gibt, kann auch Leitungswasser bedenkenlos genutzt werden. Ablegen von kontaminierter Oberbekleidung vor dem Betreten eines Gebäudes. Sollte Ihre (Ober-)Bekleidung, zum Beispiel Ihre Jacke, Hose oder Mütze, kontaminiert sein, legen Sie diese idealerweise vor Betreten des Gebäudes ab. Verstauen Sie diese Sachen in Plastiktüten außerhalb des Hauses. Waschen Sie alle ungeschützten Hautstellen unter fließendem Wasser. Achten Sie darauf, dass kein Wasser in den Mund, in die Nase und in die Augen läuft, damit radioaktive Stoffe nicht in den Körper eindringen können. Die zusätzliche Schutzwirkung des Tragens einer FFP 3-Atemschutzmasken im Haus kann vernachlässigt werden. Die Masken schützen nur vor radioaktiven Staubpartikeln, die bei geschlossenen Fenstern nur reduziert in die Wohnung gelangen können. Gut informiert bleiben Informationskanäle im Notfall Informieren Sie sich über Radio (Sender mit Verkehrsfunk), Fernsehen oder im Internet auf den offiziellen Behördenseiten. Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte. Nutzen Sie im Falle eines Stromausfalls zum Beispiel batteriebetriebene Radiogeräte für aktuelle Informationen. Wann darf ich wieder raus? Was habe ich dann zu beachten? Die Gefahr , die von radioaktivem Niederschlag, dem sogenanntem Fallout , ausgeht, nimmt in der Regel mit der Zeit ab. Wie schnell genau das passiert, ist abhängig von den Halbwertszeiten der radioaktiven Stoffe. In manchen Szenarien kann die Gefahr sogar sehr schnell und stark sinken. Wird von den Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer die frühe Schutzmaßnahme „Aufenthalt in Gebäuden“ empfohlen, sollten Sie und Ihre Familie während des gesamten Zeitraums, für den diese Empfehlung gilt, das Haus nicht verlassen. Auch Ihre Haustiere sollten Sie in dieser Zeit nicht ausführen. Bleiben Sie an dem Ort, der Sie am besten schützt etwa im Keller oder in innenliegenden Räumen, sofern Sie nicht von einer unmittelbaren Gefahr bedroht sind (zum Beispiel Feuer, Gasleck, Gebäudeeinsturz oder ernsthafte Verletzung). Das heißt, Sie bleiben am besten im Gebäude, bis Sie andere Anweisungen erhalten: Die Behörden informieren darüber, wenn die Gebäude wieder verlassen werden können und ob und was dann beachtet werden muss. Von eigenständiger Evakuierung wird strengstens abgeraten, bis die gefährdeten Fallout -Gebiete identifiziert und sichere Routen für eine mögliche Evakuierung ausgewiesen wurden. Was tun, wenn ich doch das Haus verlassen muss oder von draußen komme? Wenn Sie das Gebäude doch verlassen müssen, tragen Sie am besten Schutzkleidung, zum Beispiel abwaschbare Kleidung und Gummistiefel. Falls vorhanden, tragen Sie außerdem eine FFP2- oder FFP3-Maske, das gilt auch im Falle einer Nuklearwaffen-Explosion. Damit werden radioaktive Partikel aus der Außenluft gefiltert und die Aufnahme von Radionukliden mit der Luft kann um mehr als das Zehnfache vermindert werden. Falls keine Maske vorhanden ist, können Sie sich auch ein Taschentuch vor Mund und Nase halten und dadurch atmen. Wenn Sie von draußen kommen und ein Gebäude betreten wollen, ziehen Sie Oberbekleidung und Schuhe beim Betreten des Gebäudes aus. Verpacken Sie die Kleidung und die Schuhe in einen Plastikbeutel und lagern Sie diesen verschlossen außerhalb der Wohnung. Damit verhindern Sie, dass radioaktive Stoffe ins Gebäude getragen werden. Reinigen Sie im Haus zunächst gründlich Hände und Kopf sowie alle weiteren unbedeckten Körperstellen, die mit radioaktiven Stoffen in Kontakt gekommen sein könnten, unter fließendem Wasser. Erst danach sollten Sie gründlich duschen. Achten Sie dabei darauf, dass kein Wasser in den Mund, die Nase oder die Augen gelangt, damit radioaktive Stoffe nicht aus Versehen in den Körper kommen können. Potenziell kontaminierte Haustiere sollten in einem separaten Raum, getrennt von schutzsuchenden Personen, ausgebürstet und möglichst ebenfalls gewaschen werden. Dabei sollte - wenn verfügbar - eine FFP2- oder FFP3-Maske getragen werden. Wie kann ich mich auf die Schutzmaßnahme "Aufenthalt im Haus" vorbereiten? Identifizieren Sie bereits jetzt potenzielle Schutzräume – daheim, am Arbeitsplatz und in der Schule sowie auf dem Weg zur Arbeit. So wissen Sie im Ernstfall direkt, wohin Sie und Ihre Familie gehen können. In Betracht kommen können die Kellerräume Ihres Wohnhauses und Ihrer Arbeitsstätte, ebenso Schutzräume in umliegenden Gebäuden, Läden und Geschäftsräumen, insbesondere wenn sich diese im Untergrund befinden. Fahrzeuge und Wohnmobile bieten keinen ausreichenden Schutz. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ) informiert ausführlich darüber, welche Vorräte man für den Fall eines radiologischen Notfalls sowie für andere Katastrophenfälle am besten zuhause vorrätig haben sollte. Verständigen Sie sich mit Ihrer Familie und Freunden über Ihre Vorgehensweise im Fall eines radiologischen Notfalls. So wissen alle Bescheid. Befestigen Sie Namensschilder an der Kleidung kleinerer Kinder und anderer schutzbedürftiger Personen, um sie im Fall einer Trennung schneller zu finden. Das BBK empfiehlt Brustbeutel oder eine SOS-Kapsel mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift. SOS-Kapseln erhalten Sie in Kaufhäusern, Apotheken und Drogerien. Für das Szenario einer Nuklearwaffen-Explosion wäre es zusätzlich hilfreich, im Schutzraum einen Erste-Hilfe-Kasten mit Ausstattung und Medikamenten zur Behandlung von Verletzungen und Verbrennungen sowie mit allgemeiner und täglich benötigter Medizin vorzuhalten. Es bietet sich zudem an, bereits im Voraus Erste-Hilfe-Maßnahmen für mechanische Traumata und Verbrennungen zu erlernen. Stand: 26.11.2025
Radon ist ein radioaktives Gas, das durch radioaktiven Zerfall von natürlich vorkommendem Uran und Thorium in Gesteinen und Böden entsteht. Es hat eine Halbwertszeit von 3,8 Tagen. Radon ist ein Edelgas, es geht kaum chemische Reaktionen ein und kann sich leicht im Boden bewegen. Die Konzentration von Radon in der Bodenluft ist in Deutschland regional stark unterschiedlich. Sie ist abhängig von der Gasdurchlässigkeit des Erdbodens und von lokal vorkommenden Gesteinen, die natürliches Uran oder Thorium enthalten, z.B. manche Granite und Gesteine ähnlicher Zusammensetzung. Je höher das Vorkommen solcher Gesteine dicht unter der Erdoberfläche und je gasdurchlässiger der Boden, desto größer ist das Potential für eine hohe Radonkonzentration in der Bodenluft (Radonpotenzial). Mit Ausnahme vereinzelter Stücke in den eiszeitlichen Geschieben kommen in Berlin derartige Gesteine in den oberen Gesteinsschichten nicht vor. Radon kann in baulich nicht korrekt ausgeführten oder beschädigten Gebäuden aus der Bodenluft durch Fugen, Risse oder auch Kabel- und Rohrschächte ohne Abdichtung in den Keller, oder bei kellerlosen Gebäuden ins Erdgeschoss eines Gebäudes eindringen. Wird dort nicht ausreichend gelüftet, reichert sich Radon in der Raumluft an, es kann dann zu hohen Radonkonzentrationen kommen. Eine hohe Radonkonzentration in Innenräumen kann für Menschen vor allem bei längerer Aufenthaltsdauer eine Gesundheitsgefahr darstellen, denn Radon zerfällt in der Lunge zu weiteren radioaktiven Zerfallsprodukten und setzt dabei Alpha-Strahlung frei. Dadurch erhöht sich das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Die Bevölkerung soll deshalb vor hohen Radonkonzentrationen geschützt werden. Die Regelungen zum Schutz vor Radon sind in Kapitel 2 des Strahlenschutzgesetzes festgelegt. Um das Risiko für die Bevölkerung einzuschätzen, mussten die Bundesländer durch geeignete Messungen Gebiete mit erhöhtem Radonpotenzial (Karte, JPG, 631 kB) identifizieren und als Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. In diesen gelten z.B. zusätzliche Anforderungen für den Radonschutz bei Neubauten und Messpflichten an Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss von Gebäuden. Das Land Berlin hat 2020 eine Messkampagne durchgeführt, bei der an 60 Messorten die Radonkonzentrationen in der Bodenluft gemessen wurde. Dabei wurden alle relevanten Typen von oberflächennahen Gesteinsschichten beprobt, hauptsächlich eiszeitliche Sedimente und Geschiebe . Tiefere Gesteinsschichten sind für das Radonpotenzial nicht maßgeblich, da der dort vorliegende Rupelton eine Barriere gegen aufsteigendes Radon bildet. Die Messdaten bestätigten, dass in Berlin keine Ausweisung eines Radonvorsorgegebietes erforderlich ist. Es ist dennoch nicht völlig auszuschließen, dass es in Einzelfällen auch in Berlin zu erhöhter Radonkonzentration in Gebäuden kommen kann z.B. durch Baustoffe oder künstlich aufgeschüttete Erdschichten aus Bauschutt oder Trümmerschutt. Allgemein kann durch gute Belüftung die Radonkonzentration verringert werden. Sollte Zweifel bestehen, ist es ratsam die Radonkonzentration in der Raumluft von einer behördlich anerkannten Stelle messen zu lassen, um im Anschluss geeignete Maßnahmen zum Schutz ergreifen zu können.
Kontrolle der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus kerntechnischen Anlagen Das BfS prüft die Zuverlässigkeit und Qualität der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen durch die Betreiber kerntechnischer Anlagen. Wesentliche Instrumente zur Qualitätssicherung sind ein Kontrollmessprogramm und Ringversuche, die für die Betreiber von kerntechnischen Anlagen bzw. die von ihnen beauftragten Messlabore obligatorisch sind. Seit mehr als 30 Jahren prüft das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beziehungsweise seine Vorgängerbehörde die Zuverlässigkeit und Qualität der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen durch die Betreiber kerntechnischer Anlagen. Beispiel: Auswertungsergebnis aus dem Ringversuch Abwasser 2023 Instrumente zur Qualitätssicherung Wesentliche Instrumente zur Qualitätssicherung sind ein Kontrollmessprogramm und Ringversuche. Deshalb führt das BfS gemäß § 103 Absatz 4 Strahlenschutzverordnung im Rahmen der Qualitätssicherung Kontrollmessungen an Stichproben durch. Kontrollmessprogramm Das BfS erhält sämtliche Bilanzierungsproben von den Betreibern. Hiervon werden entsprechend der Richtlinie "Kontrolle der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus Kernkraftwerken" Proben ausgewählt (siehe Tabelle) und eigene Aktivitätsbestimmungen durchgeführt. Emissionsüberwachung eines Kernkraftwerks: Jährliches Kontrollmessprogramm Fortluft / Abwasser Radionuklid / Radionuklidgruppe Häufigkeit und Art der Kontrollmessung pro Kernkraftwerk Fortluft - Gammastrahler 10 Prozent der wöchentlichen Proben Iodisotope 10 Prozent der wöchentlichen Proben Strontiumisotope 4 vierteljährliche Mischproben Alphastrahler 4 vierteljährliche Mischproben Kohlenstoff-14 mindestens 1 vierteljährliche Mischprobe Tritium mindestens 1 vierteljährliche Mischprobe Radioaktive Edelgase Vergleichsmessungen alle drei Jahre vor Ort Abwasser - Gammastrahler 8 - 9 wöchentliche Mischproben Strontiumisotope 1 vierteljährliche Mischprobe Gesamt-Alpha 1 vierteljährliche Mischprobe Tritium 1 vierteljährliche Mischprobe / 3 monatliche Mischproben Eisen-55 / Nickel-63 1 jährliche Mischprobe Messpräparat Fortluft Ringversuche Das BfS organisiert mit Unterstützung durch die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ( PTB ) jährlich einen Ringversuch "Fortluft" zur Messung der Aktivität ausgewählter Radionuklide auf Standardfilterpräparaten sowie (siehe Abbildung "Messpräparat Fortluft") einen Ringversuch "Abwasser" zur Bestimmung der Radionuklidzusammensetzung einer Modellabwasserprobe und einer realen Abwasserprobe einer kerntechnischen Anlage (siehe Abbildung "Messpräparate Abwasser, die für einen Ringversuch vorbereitet sind"). Messpräparate Abwasser, die für einen Ringversuch vorbereitet sind Außerdem werden im Bereich "Fortluft" in unregelmäßigen Abständen für Tritium und Kohlenstoff-14 auf Molekularsiebproben angeboten. Die Betreiber von kerntechnischen Anlagen bzw. die von ihnen beauftragten Messlabore sind zur Teilnahme an diesen Ringversuchen verpflichtet. Die Ringversuche ermöglichen eine objektive Bewertung der Qualität der im Rahmen der Eigenüberwachung ermittelten Messwerte. In den letzten Jahren haben vermehrt auch internationale Messlabore daran teilgenommen. Interessierte an den Ringversuchen des BfS können sich per E-Mail anmelden: für die Fortluft: leitstelle-fortluft@bfs.de für das Abwasser: leitstelle-h@bfs.de . Fachgespräche Das BfS führt regelmäßig Fachgespräche in den Bereichen "Fortluft" und "Abwasser" durch. Daran nehmen die Betreiber von kerntechnischen Anlagen teil. Hier informiert das BfS über aktuelle Themen, beispielsweise über bei den Kontrollmessungen und Ringversuchen erkannte Problembereiche, und diskutiert diese im Plenum. Darüber hinaus leisten die Fachgespräche einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik im Bereich der Emissionsüberwachung. Stand: 23.07.2025
Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe werden in vielen Anwendungsbereichen gezielt genutzt, können andererseits aber auch schädlich für den Menschen sein. Um die Risiken der Anwendung zu minimieren, gibt es in Deutschland umfangreiche Regelungen zum Strahlenschutz, die in entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Bei Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper unterscheidet man die möglichen Risiken in sofort auftretende (deterministische) und später auftretende (stochastische) Schäden. Für stochastische Schäden gibt es keine Schwellenwerte. Die Wahrscheinlichkeit zu erkranken, insbesondere an Krebs, ist vor allem von der Dauer und Höhe der Strahleneinwirkung abhängig. Deterministische Schäden (Akutschäden) treten bei Menschen ab einer bestimmten Dosisschwelle auf. Ab dieser nimmt der Schweregrad des Schadens mit der Höhe der Strahlendosis zu. Deterministische Schäden sind beispielweise Hautrötung, Haarausfall oder Blutarmut (Anämie). Bei höheren Dosen kommt es zum Organversagen. Mehr Informationen finden Sie unter Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Wie wirkt ionisierende Strahlung? Um stochastische Schäden zu minimieren, wurden rechtsverbindlich (StrlSchG 2017; 2013/59/EURATOM) drei allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes festgelegt: 1. Rechtfertigung: Eine Anwendung ionisierender Strahlung ist nur zulässig, wenn sie mehr Nutzen bringt als möglicherweise Schäden verursacht. Der Nutzen soll dabei auf keine andere Weise zu erlangen sein. Die Rechtfertigung wird bei neuen Sachverhalten überprüft. 2. Dosisbegrenzung: Bei den als gerechtfertigt eingestuften Anwendungen ionisierender Strahlung dürfen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden. Für die allgemeine Bevölkerung und für Personen, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, gelten unterschiedliche Werte. 3. Optimierung: Die Strahlenbelastung bei der Nutzung ionisierender Strahlung muss für alle Beteiligten so niedrig gehalten werden, wie es vernünftigerweise möglich ist (ALARA-Prinzip: As Low As Reasonably Achievable). In der Praxis kann das durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, u.a.: Aufenthaltsdauer verkürzen: Je kürzer man ionisierender Strahlung ausgesetzt ist, desto geringer ist die Strahlenbelastung. Wird die Aufenthaltsdauer halbiert, reduziert sich die Strahlenbelastung auch um die Hälfte. Abstand vergrößern: Je mehr man sich von der Quelle ionisierender Strahlung entfernt, desto geringer ist die Strahlenbelastung. Dabei gilt: Doppelter Abstand reduziert die Strahlenbelastung auf ein Viertel. Abschirmung: Die Quelle ionisierender Strahlung ist durch geeignete Materialien und ausreichende Dicke abzuschirmen. Dabei spielt die Art der Strahlung eine wichtige Rolle. Beispielsweise reicht ein Blatt Papier um Alphateilchen abzuschirmen. Zur Abschirmung von Gamma- und Röntgenstrahlung braucht man aber dicke Schichten aus Blei oder Beton. Aktivität minimieren: Soll eine radioaktive Quelle zum Einsatz kommen, ist die Aktivität möglichst niedrig zu halten. Um die Einwirkung ionisierender Strahlung auf ein Medium zu quantifizieren, verwendet man den Begriff der Dosis. Im Strahlenschutz werden unterschiedliche Dosisarten definiert: Die Energiedosis gibt z.B. an, wie viel Energie ein Medium bei der Bestrahlung mit ionisierender Strahlung aufnimmt. Sie wird in Gray (Gy) gemessen. Die Organ-Äquivalentdosis ist die gewichtete Energiedosis in einem Organ oder Gewebe, unter Berücksichtigung biologischer Wirkung der Strahlung. Sie wird in Sievert (Sv) angegeben. Die Effektive Dosis ist die Summe aller gewichteten einzelnen Organ-Äquivalentdosen, unter Berücksichtigung der Strahlenempfindlichkeit der verschiedenen Organe. Sie wird ebenfalls in Sievert (Sv) angegeben. In der folgenden Tabelle sind Beispiele für effektive Dosen in mSv durch häufige Tätigkeiten und Anwendungen zusammengestellt:
Können Glas und Wände Menschen vor ionisierender Strahlung schützen? Ja. Wände oder Glas können bestimmte Strahlungsarten vollständig abschirmen. Das gilt für Alpha- und Betastrahlung. Alphas t rahlung kann bereits durch wenige Zentimeter Luft und Glas vollständig abgeschirmt werden. Energiereiche Betastrahlung hat eine größere Reichweite als Alphastrahlung, wird aber auch durch Wände und Glas abgeschirmt. Werden energiereiche Alpha- oder Beta-Strahler eingeatmet, können sie in der Lunge zerfallen. Dies kann zu einer erhöhten Strahlendosis führen. Ja. Wände oder Glas können bestimmte Strahlungsarten zumindest abschwächen. Das gilt für Gammastrahlung. Gammastrahlung kann durch Mauern vermindert, aber nicht vollständig abgeschirmt werden. Beispiel: Die Gammastrahlung von radioaktivem Jod wird durch 6 Zentimeter Beton um etwa 75% reduziert. Durch Aufenthalt in Gebäuden können Sie Ihre Strahlendosis bei Durchzug einer radioaktiven Wolke im Vergleich zu einem Aufenthalt im Freien um ca. 80% verringern. Werden Fenster und Türen im Ereignisfall geschlossen, wird verhindert, dass radioaktive Stoffe mit der Luft in die Wohnung gelangen und eingeatmet werden. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB
Berechnung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung Die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage wird anhand der vom Betreiber bilanzierten Aktivitätsableitungen berechnet. Die Berechnungen beziehen sich auf eine repräsentative (fiktive) Person, die sich hinsichtlich ihrer Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten so verhält, dass daraus eine höhere Strahlenbelastung resultiert. Extreme Lebensgewohnheiten werden dabei nicht berücksichtigt. Die Berichterstattung über die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Exposition für die Bevölkerung ist eine gesetzliche Pflicht. Sie wird im Parlamentsbericht und im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert. Für eine (fiktive) repräsentative Person wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage berechnet. Anhand der vom Betreiber bilanzierten Ableitungen wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage für eine repräsentative Person berechnet. Diese repräsentative Person ist eine fiktive Person, aus deren Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten eine höhere Strahlenbelastung resultiert (konservative Annahmen). Bis 2020 wurde die Strahlenbelastung der Bevölkerung statt für eine repräsentative Person für eine Referenzperson berechnet. Die Referenzperson ist ebenfalls eine fiktive Person, die sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten so verhält, dass daraus eine außergewöhnlich hohe Strahlenbelastung resultiert. Bei der Referenzperson sind extreme Lebenssituationen nicht ausgeschlossen. Die berechnete Strahlenbelastung liegt bei der Referenzperson in der Regel höher als bei der repräsentativen Person. Berechnung der Strahlenbelastung mit Hilfe von Computersimulation Für die Berechnung kommen rechnergestützte Ausbreitungsmodelle zum Einsatz, die den Transport von Radionukliden aus einer kerntechnischen Anlage in die verschiedenen Bereiche der Umwelt beschreiben. Modellierung des Radionuklidtransfers von der Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Fortluftkamin über die Biosphäre zum Menschen. Aus den so berechneten Konzentrationen von radioaktiven Stoffen in den verschiedenen Umweltmedien wird die Strahlenbelastung der repräsentativen Person etwas konservativ, d. h. tendenziell zu hoch, abgeschätzt ( z. B. mit dem Dosismodell DARTM ). Die berechnete Exposition darf nach der Strahlenschutzverordnung höchstens 300 Mikrosievert für die effektive Dosis im Kalenderjahr betragen. Der Hauptanteil an der Exposition wird im Normalbetrieb durch das Radionuklid Kohlenstoff-14 hervorgerufen (siehe Abbildung): Dosisanteile von mit der Fortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffen beim Betrieb von Kernkraftwerken Dosisrelevant ist hierbei vor allem die Aufnahme von Kohlenstoff-14 in Form von Kohlenstoffdioxid durch die Nahrung ( Ingestion ). Aktivitätsableitungen mit der Fortluft Insgesamt ergibt sich aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft eine Exposition von weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene. Diese Werte liegen im betrachteten Zeitraum 1990 bis 2023 bei deutlich weniger als einem Prozent der natürlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung (siehe Abbildung): Berechnete Effektivdosis für Erwachsene und Kleinkinder durch Ableitungen mit der Fortluft im Jahr 2023. Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser Mit dem Abwasser aus kerntechnischen Anlagen werden jährlich etwa 100 Terabecquerel Tritium ( 3 H) und 1 Gigabecquerel sonstige Spalt- und Aktivierungsprodukte abgeleitet. Die abgeleitete Aktivitätsmenge von Alphastrahlern beträgt etwa 1 Megabecquerel . (T era =10 12 , G iga =10 9 , M ega =10 6 ). Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser aus KKW im Jahr 2023 Die konservativ berechnete Exposition durch Abwasser beträgt in Folge dessen weniger als 6 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder weniger als 2.3 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene und somit unter einem Prozent des gesetzlichen Grenzwertes. Exposition in der Umgebung von KKW durch Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser 2023 Berichterstattung ist gesetzlicher Auftrag Die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Exposition der Bevölkerung wird im Parlamentsbericht und im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert: Stand: 21.02.2025
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 83 |
| Land | 25 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 17 |
| Förderprogramm | 66 |
| Text | 18 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 25 |
| offen | 83 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 97 |
| Englisch | 23 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 17 |
| Bild | 2 |
| Dokument | 11 |
| Keine | 58 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 41 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 62 |
| Lebewesen und Lebensräume | 76 |
| Luft | 61 |
| Mensch und Umwelt | 108 |
| Wasser | 58 |
| Weitere | 104 |