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Energetische Verwertung von Altoelen und Raffinationsrueckstaenden

Altöle F.J. Schultz GmbH (2021 - 2023)

Bei der Haupttätigkeit der Altöle F.J. Schultz GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2017-315000-300-0463748-0001) handelt es sich um Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 10 Tonnen pro Tag unter Rückgewinnung von Komponenten aus Katalysatoren (NACE-Code: 19.20 - Mineralölverarbeitung). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Buster Altöl GmbH (2021 - 2023)

Bei der Haupttätigkeit der Buster Altöl GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.inspire.pf/pi-450-7173296-82500091) handelt es sich um Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 10 Tonnen pro Tag unter Öl-Reraffination oder anderer Wiederverwendung von Öl (NACE-Code: 38.22 - Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Nagel Altöl und Sondermüllentsorgung GmbH (2021 - 2023)

Bei der Haupttätigkeit der Nagel Altöl und Sondermüllentsorgung GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2017-558012-500-8663220-0001) handelt es sich um Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 10 Tonnen pro Tag unter Öl-Reraffination oder anderer Wiederverwendung von Öl (NACE-Code: 38.12 - Sammlung gefährlicher Abfälle). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Behandlung gefährlicher Abfälle

Nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen ( Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG ), welches am 1.6.2012 in Kraft trat, sind die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft bei den Unternehmen und Entsorgungs- und Verwertungsanlagen zu verbessern. Bei der Entsorgung der gefährlichen Abfälle kooperiert das Land Berlin eng mit dem Land Brandenburg. Die Zentrale Stelle für die Steuerung der Entsorgung gefährlicher Abfälle in beiden Ländern ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH ( SBB ). Im Jahr 2019 fielen in Berlin 1.008.724 Mg gefährliche Abfälle an. Davon waren 70 % gefährliche mineralische Bauabfälle und Bodenaushub (Bausonderabfälle), die restlichen 30 % gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe plus Baugewerbeabfälle (produktionsspezifische Abfälle). Über die Hälfte davon (55 %) wurde direkt in Berlin verwertet bzw. beseitigt. Die Restmenge wurde in andere Bundesländer exportiert, zum größten Teil (36 %) nach Brandenburg. Damit verblieben über 90 % der Abfälle im Entsorgungsraum Berlin-Brandenburg. Von besonderer Bedeutung für den Ressourcenschutz sind folgende Behandlungswege: Verwertung von Altölen und Ölen Gefährliche Abfälle, die nicht mehr in Raffinerien, Destillationsanlagen oder in der Baustoffindustrie stofflich verwertet bzw. aufgearbeitet werden können, z.B. weil ihr Schadstoffgehalt und ihre stofflichen Eigenschaften ein Recycling aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht mehr zu lässt, können als Sekundärbrennstoffe (Ersatzbrennstoffe) der energetischen Nutzung und thermischen Behandlung zugeführt werden. So können Ressourcen geschont und Primärenergieträger (Stein- und Braunkohle, Heizöl) eingespart werden. Relevante Sekundärbrennstoffe, die in Berlin anfallen, sind Altöle, Dachpappen, (kontaminiertes) Holz, Lösemittel und Ölschlämme. Die Altholzverordnung (Verordnung über die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz – AltholzV) unterscheidet in Abhängigkeit von der Schadstoffbelastung vier verschiedene Altholzkategorien (A I bis A IV) sowie PCB-Altholz. Für eine schadlose stoffliche Verwertung dürfen je nach Verwertungsverfahren nur bestimmte Althölzer mit bestimmten Schadstoffbelastungen eingesetzt werden. Altholz, das diese Anforderungen nicht erfüllt, ist durch Verbrennung zu beseitigen. Das Berliner Biomasseheizkraftwerk in Rudow besitzt eine Verbrennungskapazität von 240.000 Mg Holz pro Jahr (kontaminierte Hölzer sowie Frischholz aus Shredder- und Holzaufbereitungsanlagen). Es versorgt die rund 50.000 Einwohner der Gropiusstadt mit umweltfreundlicher Wärme. Der Einsatz von Holz führt seit 2003 zu einer jährlichen CO 2 -Minderung um ca. 235.000 t/a gegenüber der vorherigen Versorgung auf Kohlebasis. Damit leistet das Holzheizkraftwerk einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Energetische Verwertungsanlagen, Thermische Behandlungsanlagen und Vorbehandlungsanlagen in Brandenburg und Berlin Dachpappe fällt als gefährlicher und nicht gefährlicher Abfall überwiegend bei Sanierungsarbeiten und Abbrüchen von Gebäuden als gebrauchter Baustoff an. Aufgrund ihres hohen Heizwertes werden die Berliner gefährlichen Abfälle (teerhaltige Dachpappen ca. 12.500 Mg/a) und nicht gefährliche Dachpappen (ca. 10.000 Mg/a) direkt oder in einem Brennstoffmix mit Gewerbeabfällen (Kunststoff, Papier und Pappe, Textilabfälle etc.) und Hausmüll in Zementwerken verbrannt. Berliner Bürger*innen können ihre Dachpappe, Dachpappenrollen, Dachschindeln oder Dachziegel aus Dachpappe bei drei Schadstoffsammelstellen der BSR abgeben. Schadstoffsammelstellen der BSR Durch das Verbrennen von Altölen mit einem geringen Schadstoffgehalt oder hochkalorische Lösemittel und verunreinigte Betriebsmittel, kann Heizöl substituiert werden. Dies geschieht in der Regel in Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) in Drehrohröfen mit Nachbrennkammer. In Berlin fallen jährlich Altöle in der Größenordnung von 7.000 bis 8.000 Mg an. Diese werden in Sonderverbrennungsanlagen in Brandenburg behandelt. Eine Liste stationärer Behandlungsanlagen in Brandenburg/Berlin für ausgewählte flüssige ölhaltige Sonderabfälle findet sich auf den Seiten der Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg. Liste ausgewählter Entsorgungsanlagen Bei der Entsorgung der gefährlichen Abfälle kooperiert das Land Berlin eng mit dem Land Brandenburg. Die Zentrale Stelle für die Steuerung der Entsorgung gefährlicher Abfälle in beiden Ländern ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB). Weiterführende Hinweise auf den Seiten der SBB

Buster Altöl GmbH (2018 - 2020)

Bei der Haupttätigkeit der Buster Altöl GmbH ) handelt es sich um Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d (NACE-Code: 38.22 - Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Nagel Altöl und Sondermüllentsorgung GmbH (2015 - 2020)

Bei der Haupttätigkeit der Nagel Altöl und Sondermüllentsorgung GmbH ) handelt es sich um Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d (NACE-Code: 38.12 - Sammlung gefährlicher Abfälle). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Altöle F.J. Schultz GmbH (2008 - 2020)

Bei der Haupttätigkeit der Altöle F.J. Schultz GmbH ) handelt es sich um Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d (NACE-Code: 19.20 - Mineralölverarbeitung). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Buster Altöl GmbH (2017)

Bei der Haupttätigkeit der Buster Altöl GmbH ) handelt es sich um Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d (NACE-Code: 38.22 - Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Stoffstrom- und Marktanalyse zur Sicherung der Altölentsorgung

A) Problemstellung: Zum 01.05.02 wurde die Altölverordnung novelliert und das Gebot zur vorrangigen Aufbereitung von Altöl aus der EG-Altölrichtlinie umgesetzt. Die damit verbundene Neuorientierung der vorrangig marktwirtschaftlich funktionierenden Altölentsorgung stellt neue Anforderungen an die Altölerzeuger, Sammler und Verwerter hinsichtlich der getrennten Sammlung und der vorgegebenen Verwertungswege. Es besteht hinsichtlich der Erkenntnisse über Altölentsorgungswege, Mengen- und Marktentwicklung, die auch von der EU-Kommission aufgrund erneut vorliegender Beschwerden über die Durchsetzung des Aufbereitungsvorrangs eingefordert werden, ein gravierendes Defizit an gesicherten Daten. Durch die Neuverteilung der Altölmengen zwischen dem stofflichen und energetischen Verwertungsmarkt stellt sich in diesem Kontext die Frage nach der längerfristigen und flächendeckenden Entsorgungssicherheit neu. B) Handlungsbedarf: Die zur Verfügung stehenden statistischen Daten reichen nicht aus, um mit der notwendigen Aktualität und Sicherheit belegen zu können, dass die Bestimmungen der novellierten Altölverordnung, insbesondere der Aufbereitungsvorrang und das Vermischungsverbot flächendeckend umgesetzt werden. ,Wie die von der EU-Kommission an die Bundesregierung häufig gerichteten Anfragen belegen, stellt die Kommission hohe Anforderungen an die Informationssicherheit, die alleine durch die mit größerer Fehlerquote behafteten Daten aus der Begleitscheinauswertung und Unternehmensbefragung nicht abgedeckt werden können. C)Ziel: Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Stoffstrombilanz von der Schmierstoffanwendung über die Ermittlung der Verlustmengen bis zur Altölverwertung und Untersuchung des Einflusses der Marktbedingungen auf die Altölentsorgung. Neben der Informationsbeschaffung zur Erfüllung der Berichtspflichten soll analysiert werden, ob die gegebenen Rahmenbedingungen für die langfristig gesicherte und ökologisch nachhaltige Altölentsorgung ausreichen.

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