Die JUWI GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) südöstlich der Ortgemeinde Reuth in der Verbandsgemeinde Gerolstein, Landkreis Vulkaneifel. In einem Repowering-Verfahren sollen dabei 3 der 9 bestehenden Anlagen des Typs GE 1,5s mit einer Nabenhöhe von 80 m und einem Rotordurchmesser von 70,5 m (Gesamthöhe 115,25 m) zurückgebaut werden. Hierzu stellt sie einen Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlag des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 R1 5560 kW mit einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Nabenhöhe von 166,6 m (Gesamthöhe 246,6m). Die geplante Anlage wird nach §4 BImSchG in Verbindung mit §19 BImSchG beantragt. Die beantragte WEA (WEA01) bildet eine Erweiterung des bereits genehmigten Windparks Reuth, bestehend aus zwei WEA des Typs ENERCON E-160 EP5 E3. Durch das Repowering des bereits genehmigten Windparks werden bereits 6 der 9 Altanlagen abgebaut. Im Zuge dieses vorliegenden Antrags sollen die verbleibenden drei Altanlagen zurückgebaut werden.
Die Firma JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, im folgenden Antragssteller genannt, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) der vier Windenergieanlagen in der Gemarkung Ormont, Flur 3, Flurstücke 17/2, 30, 48, und 59 (GID Nr. 7240-7242, 7487). Der Antragssteller sieht die Errichtung von vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 mit 175m Nabenhöhe, einem Rotordurchmesser von 172m und einer Nennleistung von 7,2 MW vor. Die Gesamthöhe beträgt jeweils 261m. Insgesamt werden neun Altanlagen zurückgebaut.
Das Projekt "The frequency stability challenge, Nachrüstung von Solarstromanlagen zur Lösung der 50,2Hz-Problematik" wird/wurde gefördert durch: FNN im VDE-Verbandgeschäftsstelle. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.Eine im Auftrag des FNN im VDE erstellte Studie von Ecofys und dem IFK empfiehlt die teilweise Nachrüstung von Solarstromanlagen, um die sogenannte 50,2-Hertz-Problematik zu lösen. Bis zur Einführung einer Übergangsregelung im April 2011 mussten sich Stromerzeuger am Niederspannungsnetz beim Überschreiten einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz vom öffentlichen Netz trennen. Würde der seltene Fall einer Überfrequenz mit der heute installierten PV-Leistung eintreten, ginge deren zu diesem Zeitpunkt eingespeiste Leistung schlagartig verloren. Das Nachrüsten älterer Solaranlagen soll für diesen Fall Vorsorge treffen und rund 9 GW installierte Leistung ertüchtigen. Die Studie mit dem vollständigen Titel Auswirkungen eines hohen Anteils dezentraler Erzeugungsanlagen auf die System-/Netzstabilität bei Überfrequenz und Entwicklung von Lösungsvorschlägen zu deren Überwindung wurde von Ecofys und dem Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart verfasst. Auftraggeber sind die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber vertreten durch EnBW Transportnetze AG, der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) und das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE/FNN). Die Empfehlungen wurden am 1. September 2011 den Bundesministerien für Umwelt und für Wirtschaft vorgestellt.
Das Projekt "Umstellung einer Apfelanlage auf biologische Wirtschaftsweise" wird/wurde gefördert durch: Beratungsdienst Ökologischer Obstbau. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Institut für Gartenbau.Umstellung einer 1987/88 gepflanzten 0,7 ha Apfelanlage mit 'ldared', 'Jonagold-Mutanten', 'Golden Delicious', 'Glosten', 'Fiesta' auf M9 von integrierter Produktion auf biologische Wirtschaftsweise mit Untersuchung der Auswirkungen auf Schädlings- und Krankheitsbefall, Möglichkeiten der Bodenpflege. Da der Anbau schorfempfindlicher Apfelsorten nur durch einen unvertretbar hohen Einsatz von Schwefel zur Bekämpfung dieser Pilzkrankheit möglich ist, wurde ab Frühjahr 2001 begonnen die bisherigen Sorten durch schorfresistente Sorten zu ersetzen. Im April 2001 wurden ca. 0,7 ha mit der Sorte 'Topaz' bepflanzt. Die Anlage steht in 2004 für das Projekt Bodenpflege im ökologischen Anbau zur Verfügung. Im Frühjahr 2003 wurde eine Fläche von ca. 0,45 ha mit den Sorten 'Santana', 'Rubinola', 'Ariwa'und 'Topaz' auf der Unterlage M 9 bepflanzt. Für Exaktversuche zur Pilzregulierung im ökologischen Apfelanbau wurden zusätzlich 420 Bäume der Sorte 'Golden Delicious' Klon B gesetzt. Nach der Ernte 2003 wurden auch die letzten Altanlagen in der biologischen Produktion gerodet. Die Fläche von ca. 0,27 ha wird in 2004 brach liegen und in der Pflanzsaison 2004/2005 zur Hälfte mit neuen, schorfrobusten Apfelsorten bepflanzt werden. Da im Betrieb keine organischen Düngemittel anfallen, muss entsprechender Dünger zugekauft werden. Die Wirkung der zu testenden Blattdünger wird mit Hilfe von Blatt- und Fruchtanalysen kontrolliert. Die Proben müssen hierzu zur Untersuchung an ein Labor gesendet werden.
Die Fa. C & C Windenergie GmbH & Co. KG, Trierer Straße 43, 54611 Hallschlag, beantragte den vollständigen Austausch von 6 Altanlagen (Repowering, GID Nr. 578 bis 583), genehmigt durch die Bescheide der Kreisverwaltung Daun vom 16.09.1998 unter dem Az. 05-214-00197-00001/98*01, vom 14.07.1997 unter dem Az. 05-214-20188-00001/97*0 und vom 31.05.2000 unter dem Az. 05-214-20188-00003/96*01 mit zwei Windenergieanlagen (WEA 76 West und 77 Ost) gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 16b Abs. 1 und 2 BImSchG und § 19 Abs.3 BImSchG. Es handelt sich um den Anlagentyp Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit 166,6 Meter Nabenhöhe, Nennleistung 5.560 kW, insg. 11,12 MW.
Das Projekt "Ökologische Durchgängigkeit, Bedeutung zusätzlicher Fischaufstiegsanlagen an breiten Bundeswasserstraßen" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Gewässerkunde.An breiten Fließgewässern besteht die Frage, ob eine Fischaufstiegsanlage an einer Uferseite nicht ausreicht, um den Fischaufstieg zu gewährleisten. In dem vorliegenden Projekt soll daher geklärt werden, inwieweit eine zweite Fischaufstiegsanlagen (FAA) den Fischaufstieg verbessern kann. Dabei ist vorgesehen, an Standorten mit einer neuen FAA und einer bestehenden alte FAA den Fischaufstieg durch beide Anlagen zu untersuchen. Zudem liefern Untersuchungen der räumlichen Verteilung und Bewegungsmuster von Fischen an den Staustufen Erkenntnisse über die Notwendigkeit von mehreren FAA.
Das Projekt "Reaktivierung einer Wasserkraftanlage zu Demonstrationszwecken" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Museum für Wasserkraftnutzung.
Das Projekt "Untersuchung der Emissions- und Immissionssituation an Hausmuelldeponien (Messungen und Modellrechnungen)" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt, Zentrum für Umweltforschung.Mit der steigenden Sensibilisierung im Umweltbereich haeufen sich auch die Beschwerden von Nachbarn/Anwohnern von Hausmuelldeponien bzw. auch die Einwaende von Betroffenen bei Neuplanungen. Zur Beurteilung der Genehmigungsfaehigkeit von Neuanlagen und der Bewertung von Altanlagen sind Immissionsmessungen (Gerueche etc.) in Abhaengigkeit von unterschiedlichen Ausbreitungsparametern und der Emissionssituation noetig. Die Ergebnisse der Messungen sollen mit Ausbreitungsmodellen verglichen werden, bzw. die Modelle verifiziert werden. Solche Ausbreitungsmodelle koennen dann im Zusammenhang mit der Planung und Ueberwachung von Deponien kostenguenstig eingesetzt werden.
Das Projekt "Beseitigung von Umweltschaeden an der Begiesserei der ehemaligen Filmfabrik Wolfen (Abschluss des Sofortprogramms neuer Laender)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Industrie- und Filmmuseum.
Die FERRERO OHG mbH, Michele-Ferrero-Straße 1, 35260 Stadtallendorf hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Süßwaren nach Nr. 7.31.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (IED-Anlage) gestellt. Dies beinhaltet konkret: • die Rodung von 3,35 ha Wald im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes (17 g), • die Errichtung einer Industriehalle (Halle West 3.1), • die Errichtung einer Anlage bzw. Produktionslinie zur Herstellung von Mon Chéri (räumliche Produktionsverlagerung) in Halle West 3.1 • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Alkohollagers mit 480 m3, • die Errichtung und Inbetriebnahme einer Kälteanlage nach Nr. 10.25 des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit 9.200 kg Kältemittel (NH3) und • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Wertstoffzwischenlagers Die genehmigte Gesamtproduktionskapazität der Anlage zur Herstellung von Süßwaren von 2.700 Tonnen je Tag wird nicht verändert. Die neue Produktionslinie dient der technischen Substitution der Altanlage. Im Schnitt werden 2.580 Tonnen je Tag produziert. Der tierische Anteil liegt in Abhängigkeit der Nachfrage im Markt bei etwa 23 %. Für dieses Vorhaben war nach § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG ergab, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da die geplante Änderung des Vorhabens hinsichtlich folgender Kriterien - 1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser (Grundwasser), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - 1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser - 2.3.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.
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