Umstellung einer 1987/88 gepflanzten 0,7 ha Apfelanlage mit 'ldared', 'Jonagold-Mutanten', 'Golden Delicious', 'Glosten', 'Fiesta' auf M9 von integrierter Produktion auf biologische Wirtschaftsweise mit Untersuchung der Auswirkungen auf Schädlings- und Krankheitsbefall, Möglichkeiten der Bodenpflege. Da der Anbau schorfempfindlicher Apfelsorten nur durch einen unvertretbar hohen Einsatz von Schwefel zur Bekämpfung dieser Pilzkrankheit möglich ist, wurde ab Frühjahr 2001 begonnen die bisherigen Sorten durch schorfresistente Sorten zu ersetzen. Im April 2001 wurden ca. 0,7 ha mit der Sorte 'Topaz' bepflanzt. Die Anlage steht in 2004 für das Projekt Bodenpflege im ökologischen Anbau zur Verfügung. Im Frühjahr 2003 wurde eine Fläche von ca. 0,45 ha mit den Sorten 'Santana', 'Rubinola', 'Ariwa'und 'Topaz' auf der Unterlage M 9 bepflanzt. Für Exaktversuche zur Pilzregulierung im ökologischen Apfelanbau wurden zusätzlich 420 Bäume der Sorte 'Golden Delicious' Klon B gesetzt. Nach der Ernte 2003 wurden auch die letzten Altanlagen in der biologischen Produktion gerodet. Die Fläche von ca. 0,27 ha wird in 2004 brach liegen und in der Pflanzsaison 2004/2005 zur Hälfte mit neuen, schorfrobusten Apfelsorten bepflanzt werden. Da im Betrieb keine organischen Düngemittel anfallen, muss entsprechender Dünger zugekauft werden. Die Wirkung der zu testenden Blattdünger wird mit Hilfe von Blatt- und Fruchtanalysen kontrolliert. Die Proben müssen hierzu zur Untersuchung an ein Labor gesendet werden.
An breiten Fließgewässern besteht die Frage, ob eine Fischaufstiegsanlage an einer Uferseite nicht ausreicht, um den Fischaufstieg zu gewährleisten. In dem vorliegenden Projekt soll daher geklärt werden, inwieweit eine zweite Fischaufstiegsanlagen (FAA) den Fischaufstieg verbessern kann. Dabei ist vorgesehen, an Standorten mit einer neuen FAA und einer bestehenden alte FAA den Fischaufstieg durch beide Anlagen zu untersuchen. Zudem liefern Untersuchungen der räumlichen Verteilung und Bewegungsmuster von Fischen an den Staustufen Erkenntnisse über die Notwendigkeit von mehreren FAA.
Eine im Auftrag des FNN im VDE erstellte Studie von Ecofys und dem IFK empfiehlt die teilweise Nachrüstung von Solarstromanlagen, um die sogenannte 50,2-Hertz-Problematik zu lösen. Bis zur Einführung einer Übergangsregelung im April 2011 mussten sich Stromerzeuger am Niederspannungsnetz beim Überschreiten einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz vom öffentlichen Netz trennen. Würde der seltene Fall einer Überfrequenz mit der heute installierten PV-Leistung eintreten, ginge deren zu diesem Zeitpunkt eingespeiste Leistung schlagartig verloren. Das Nachrüsten älterer Solaranlagen soll für diesen Fall Vorsorge treffen und rund 9 GW installierte Leistung ertüchtigen. Die Studie mit dem vollständigen Titel Auswirkungen eines hohen Anteils dezentraler Erzeugungsanlagen auf die System-/Netzstabilität bei Überfrequenz und Entwicklung von Lösungsvorschlägen zu deren Überwindung wurde von Ecofys und dem Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart verfasst. Auftraggeber sind die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber vertreten durch EnBW Transportnetze AG, der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) und das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE/FNN). Die Empfehlungen wurden am 1. September 2011 den Bundesministerien für Umwelt und für Wirtschaft vorgestellt.
Mit der steigenden Sensibilisierung im Umweltbereich haeufen sich auch die Beschwerden von Nachbarn/Anwohnern von Hausmuelldeponien bzw. auch die Einwaende von Betroffenen bei Neuplanungen. Zur Beurteilung der Genehmigungsfaehigkeit von Neuanlagen und der Bewertung von Altanlagen sind Immissionsmessungen (Gerueche etc.) in Abhaengigkeit von unterschiedlichen Ausbreitungsparametern und der Emissionssituation noetig. Die Ergebnisse der Messungen sollen mit Ausbreitungsmodellen verglichen werden, bzw. die Modelle verifiziert werden. Solche Ausbreitungsmodelle koennen dann im Zusammenhang mit der Planung und Ueberwachung von Deponien kostenguenstig eingesetzt werden.
Mit dem Verbundprojekt sollen exaktere geohydraulische und biologisch-chemische Kenntnisse für die Optimierung des Betriebsmanagements existierender SAT / MAR - Anlagen und für die Planung neuer Anlagen gewonnen werden. Die Untersuchungen der Projektpartner zielen auf Prozess- und Optimierungserkenntnisse, mit denen die Versickerungsleistung der Anlagen, unter Beibehaltung bzw. Verbesserung der Reinigungsleistung in der ungesättigten Zone (bzgl. organischer Belastungen und Spurenschadstoffe), maximiert werden kann, der Flächenverbrauch reduziert, und Kolmations- und Cloggingeffekte vermieden werden können. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden für den hier beschriebenen Projektteil Handlungsempfehlungen für die Standortauswahl und die Planung neuer Anlagen, sowie deren Betrieb abgeleitet werden. AP1: Recherche, Klassifizierung und Einschätzung der Wirkung von geografischen und hydrogeologischen Gegebenheiten auf die Effektivität von SAT-Anlagen und Ableitung von Anforderungen an deren Aufbau AP2: Ableitung von Anforderungen für den Aufbau von SAT-Anlagen aus den Ergebnissen der Labor- und Felduntersuchungen, sowie aus Modellberechnungen für die ungesättigte Zone AP3: Entwicklung und Anwendung eines 'flow-/balance-tools' zur Abschätzung der Aufenthaltszeit des angereicherten Wassers im Aquifer und als Planungswerkzeug für die Entnahmeelemente AP4: Entwicklung und Anwendung eines 'transport/-reaction-tools' zur Abschätzung der Übertragbarkeit der Reaktionsprozesse auf andere Standortbedingungen, sowie Berücksichtigung von Prozessen im Aquifer. AP5: Entwicklung von Empfehlungen/Handlungsanweisung/Richtlinie zur Standortprüfung und für die ingenieurtechnische Planung von SAT -Anlagen in ariden und semiariden Gebieten. AP6: Entwicklung (Standardisierung) von Anlagen-Typen für einzelne, definierte Standorttypen
Die Projektpartner möchten Regelungskonzepte entwickeln und testen, die es ermöglichen, Fähigkeiten die bislang nur von Kraftwerken mit Synchrongenerator gewährleistet werden, kostengünstig durch Windenergieanlagen (WEA) bereit zu stellen. Um zukünftig konventionelle Kraftwerke zu ersetzen, besteht Forschungsbedarf für die Konzeption und Entwicklung neuer Systemdienstleistungen zur netzstützenden Regelung, zur Regelung am Verknüpfungspunkt und zur Inselnetzfähigkeit. Außerdem müssen bestehende Systemdienstleistungen in ihrer Regelgeschwindigkeit beschleunigt werden. Senvion strebt an, in einem ersten Schritt innovative Regelungsverfahren zu entwickeln, die für bestehende WEA-Hardwarekonfigurationen geeignet sind. Außerdem möchte Senvion im nächsten Schritt Regelungsverfahren entwickeln, die mit geringen Änderungen an WEA-Hardware und Parametrierung umsetzbar sind. In einem dritten Schritt wird Senvion Regelungskonzepte analysieren, die umfangreichere Anpassungen erfordern und daraus wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Entwicklung zukünftiger WEA-Generationen ableiten. Die HTW entwickelt verschiedene Konzepte für mögliche Regelungsansätze. Diese Ansätze werden von Senvion auf deren Umsetzbarkeit beurteilt. Bewertungskriterien sind die notwendigen technischen Anpassungen in den bestehenden WEA-Konzepten sowie wirtschaftliche Aspekte. Vielversprechende Regelungskonzepte werden dann von der HTW weiterentwickelt, in Modellen abgebildet und zunächst in Simulationsumgebungen und dann auf einem dafür entwickelten Prüfstand unter realitätsnahen Bedingungen getestet. Senvion wird während dessen die technologischen Anpassungen der WEA Komponenten weiter detaillieren. Bei positivem Projektverlauf wird Senvion auch Teillösungen im Feld in realen WEA testen.
Der Bundesrat hat am 24. September 2010 beschlossen, das angepasste Gewässerschutztgesetz 'Renaturierung der Gewässer' per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Die Änderungen wurden als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative 'Lebendiges Wasser' vom Parlament im Dezember 2009 beschlossen. Die Änderungen im Gesetz betreffen u.a. die Planung und Umsetzung von Massnahmen zur Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung (Schwall/Sunk, Geschiebe, Durchgängigkeit für Fische). Die Finanzierung dieser Massnahmen wird im Energiegesetz und -verordnung geregelt. Die Kantone sind nach Artikel 83b GSchG verpflichtet, die notwendigen Sanierungsmassnahmen zur Beseitigung von Beeinträchtigungen durch Schwall und Sunk sowie durch einen gestörten Geschiebehaushalt bei bestehenden Anlagen zu planen und die Fristen für deren Umsetzung festzulegen. Gleichzeitig mit der Planung der Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall und Sunk sowie Geschiebe planen die Kantone auch Massnahmen, die im Interesse der Fischerei gemäss Artikel 10 BGF von Inhabern von Wasserkraftwerken getroffen werden müssen. Die Dringlichkeit der Sanierung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigungen und dem ökologischen Potential des betroffenen Gewässers. Die Kantone reichen die Planung bis zum 31. Dezember 2014 beim Bund ein. Bei Einhaltung der Planungsfrist erhalten die Kantone Abgeltungen für die erfolgte Planung (Art. 62c GSchG). Inhaber der Anlagen sind anschliessend verpflichtet, die Sanierung nach den Vorgaben von Artikel 39a und Artikel 43a GSchG innert einer Frist von 20 Jahren nach Inkrafttreten dieser Bestimmung durchzuführen. Inhaber von Wasserkraftanlagen erhalten von Swissgrid durch Zuschlag von 0.1 Rp/kWh die Sanierungskosten vollständig entschädigt. Projektziele: Das Ziel dieser Aktivität ist es, wissenschaftliche Kenntnisse zu entwickeln und optimal zu nutzen um Anlagen zur Wasserkraftnutzung zu sanieren.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 157 |
| Europa | 2 |
| Land | 7 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 46 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 157 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 157 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 149 |
| Englisch | 20 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 3 |
| Keine | 70 |
| Webseite | 84 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 106 |
| Lebewesen und Lebensräume | 117 |
| Luft | 77 |
| Mensch und Umwelt | 157 |
| Wasser | 82 |
| Weitere | 157 |