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Entwicklung und Bewertung von alternativen Systemen zur Abdeckung von Altlasten am Beispiel der Altdeponie Mueggenburger Strasse (Hamburg)

Das Projekt "Entwicklung und Bewertung von alternativen Systemen zur Abdeckung von Altlasten am Beispiel der Altdeponie Mueggenburger Strasse (Hamburg)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Fachbereich Erdsystemwissenschaften, Institut für Bodenkunde.

Sanierung von Altlasten (Deponien)

Das Projekt "Sanierung von Altlasten (Deponien)" wird/wurde ausgeführt durch: Colombi Schmutz Dorthe.Entwicklung von Verfahren fuer die Sanierung von Altdeponien im Hinblick auf den Gewaesserschutz und die Lufthygiene. Mit Hilfe der Freisetzungsrate sollen ueber Wasser- und Stoffbilanzen sinnvolle Anforderungen an Altlastsanierungen gestellt werden. Feldversuche, Versuchsanlagen, Modellstudien.

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Heilbronn - Antrag auf Planfeststellung für die Erweiterung der Deponie Schwaigern-Stetten

Der Gegenstand des Vorhabens umfasst insbesondere: - Stilllegung der bestehenden Altdeponie durch Sanierung der Entwässerung im Dammbereich und Aufbringung einer Oberflächenabdichtung bzw. im Bereich der Überbauung mit neuen Deponieabschnitten durch eine „multifunktionale Zwischenabdichtung“, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie im Bereich der Kuppe als Überbauung der Altdeponie durch Herstellung einer „multifunktionalen Zwischenabdichtung“ sowie der erforderlichen Entsorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DK0-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK 0, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für das anfallende Sickerwasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Sickerwassers in das öffentliche Kanalnetz zur kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für anfallendes Niederschlagswasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Oberflächenwassers in den Brühlgraben.

Altdeponie Geseke

Wesentliche Änderung der Altdeponie Geseke 1. Die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf der bereits rekultivierten Altdeponie mit einer Fläche von ca. 28.000 m² mit einer Ausbauleistung von ca. 2,6 MW, bestehend aus Unterkonstruktion, Solarmodulen, Wechselrichter, Trafostation sowie der zugehörigen Leitungen. 2. Der landschaftspflegerische Begleitplan für die Altdeponie Geseke wird mit diesem Antrag, an die aktuellen Planungen angepasst.

Neugenehmigung nach § 4 BImSchG – Errichtung und Betrieb einer RTO-Schwachgasbehandlungsanlage

Die Stadt Gunzenhausen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz, Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen beantragte mit Antrag vom 02.07.2024, eingegangen am 03.07.2024, die Errichtung und den Betrieb einer RTO-Schwachgasbehandlungsanlage zur Aktiventgasung der Altdeponie auf dem Grund-stück Flur-Nr. 1102 der Gemarkung Gunzenhausen („Insel auf der Au“).

Deponie Wannsee

Allgemeines und Nutzungsgeschichte Erste Untersuchungen – Schadenssituation Sanierungsmaßnahme zur Grundwassersicherung Grundwasserüberwachung und Hydrogeologie Hydrogeologie Belastungssituation Aktuelle Gefährdungsabschätzung Grundwasser Deponiegasproblematik Die „Deponie Wannsee“ befindet sich im südlichen Bereich der Wannseehalbinsel im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Südwesten von Berlin. Sie wurde im Jahre 1954 in ausgebeuteten Kies- und Sandgruben angelegt und bis 1982 von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) betrieben. Sowohl morphologisch als auch historisch lassen sich zwei ungleich große Flächen unterscheiden. Den nördlichen Deponiebereich bildet der etwa 13 ha große “Hirschberg” mit einer maximalen Höhe von rund 76 mNN, der in den fünfziger und sechziger Jahren aufgeschüttet wurde und den älteren Teil der Ablagerung darstellt. Im Südosten grenzt der ca. 39 ha große eigentliche Deponiebereich mit einer maximalen Höhe von 91 mNN an, der seit Anfang der siebziger Jahre entstand und an seiner höchsten Stelle ein fast ebenes, etwa 3 ha großes Deponieplateau besitzt. Die Gesamtfläche der Altablagerung beträgt ca. 52 ha. Während der Betriebszeit der Deponie wurde ein verdichtetes Abfallvolumen von ca. 11,7 Millionen m³ verbracht. Davon entfallen rund 3,05 Mio. m³ auf den alten Deponiebereich (Betriebszeit 1956–1967) sowie rund 8,7 Mio. m³ auf den neuen Deponieteil (Betriebszeit 1967–1980). Das Abfallinventar besteht zu ca. 44 % aus Haus- und Gewerbeabfällen, zu ca. 52 % aus Bodenaushub und Bauschutt sowie zu ca. 4 % aus Sonderabfällen wie Altölen und Flüssigschlämmen, die seit 1971 in 40 mit Lehm und Flugasche abgedichteten Becken, abgelagert wurden. Die Deponie Wannsee wurde nahezu vollständig mit einer etwa 0,5 m bis 2,5 m mächtigen Schicht aus unterschiedlichen Bodenmaterialien oder Bauschutt abgedeckt. Eine technische Basisabdichtung besteht aufgrund ihres Alters nicht. Die Ablagerungsbasis bildet der anstehende eiszeitliche Geschiebemergel mit seinen stauenden Eigenschaften, der jedoch nicht flächig ausgebildet ist und im Zuge des Kiesabbaus möglicherweise teilweise ausgedünnt oder ausgeräumt wurde. Für einen Deponiestandort nach heutigen Erkenntnissen wäre der unterlagernde Geschiebemergel unabhängig einer erforderlichen technischen Basissicherungen von vornherein zu geringmächtig gewesen. Die oberflächliche Abdeckung der Deponie Wannsee wurde Ende der achtziger Jahre im Wesentlichen abgeschlossen. Zeitgleich wurde ein Gasabsaugsystem ohne behördliche Veranlassung errichtet und in Betrieb genommen. Das entstehende Deponiegas wurde gefasst und zunächst in einem Blockheizkraftwerk auf dem damaligen Hahn-Meitner-Institut heute Helmholtz-Zentrum energetisch verwertet und zu Strom und Wärme umgewandelt. Seit 2000 wurde das Deponiegas nur noch thermisch verwertet, um zusammen mit Erdgas Wärme für das Helmholtz-Zentrum zu liefern. Hierzu bestand ein Nutzungsvertrag zwischen Vattenfall AG (vormals Bewag) und dem Grundstückseigentümer der Altablagerung, den Berliner Forsten. Die „Deponie Wannsee“ fällt aufgrund Ihres Alters und Betriebsendes nicht unter die Deponieverordnung. Sie gilt daher weder als Deponie noch als Altdeponie. Sie fällt als Altablagerung unter das Bundes-Bodenschutz-Gesetz (BBodSchG). Das Altablagerungsgelände wird gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG als Altlast kategorisiert. Die von der Altablagerung ausgehenden Gefahren für die Schutzgüter Grundwasser, Boden, Mensch und Pflanze werden nach der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) durch die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt bewertet. Seit 2004 sind die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gemäß Berliner Betriebegesetz für die Umsetzung von Maßnahmen zur Erkundung sowie zur Sicherung und Sanierung der Altablagerung verantwortlich. Die Altablagerung wird heute als Wald genutzt. Eine forstwirtschaftliche Nutzung ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Altablagerung befindet sich in einem europäischen Vogelschutzgebiet. Die ersten Untersuchungen an der Altablagerung Wannsee Ende der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts erfolgten ausschließlich unter dem Aspekt des Grundwasserschutzes. Diese belegten im Umfeld der „ehemaligen Deponie“ einen beginnenden Deponieeinfluss im oberen Grundwasserleiter. In den folgenden Jahren wurde eine Vielzahl von Grundwassermessstellen im Bereich der Altablagerung errichtet, die sowohl das auf dem Geschiebemergel abfließende Sickerwasser als auch die verschiedenen weiteren Grundwasserhorizonte erschlossen. Insbesondere die Sickerwassermessstellen zeigten ein für Hausmüll typisches Emissionsspektrum. Bei weiteren umfangreichen Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Mächtigkeit und Beschaffenheit der in den achtziger Jahren aufgebrachten Deponieabdeckung teilweise nicht ausreichend war und als zu geringmächtig oder zu wasserdurchlässig bewertet wurde. Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (2001, vor Änderung des Betriebegesetzes) zur nachträglichen Sicherung der Altablagerung wurde die ursprüngliche Deponieabdeckung auf den unzureichend abgedeckten Teilflächen (insgesamt ca. 22 ha) durch eine sogenannte Wasserhaushaltschicht (WHS) ersetzt (2002–2004). Diese besteht aus einer 1,4 m mächtigen Wasserspeicherschicht mit einer nutzbaren Feldkapazität nFK >17 % unter einer 0,3 m mächtigen Versickerungsschicht mit 5 bis 8 % organischen Anteilen. Im Zusammenwirken mit dem darauf angepflanzten Mischwald ist sie dazu angetan, einsickerndes Niederschlagswasser vorübergehend zu speichern und mit Hilfe des Bewuchses wieder zu verdunsten. Dadurch soll der Eintrag von Niederschlagswasser in die Deponie zur Aufrechterhaltung mikrobieller Umsetzungsprozesse auf im Mittel 50 mm/Jahr begrenzt werden und die Grundwasserneubildung reduziert werden. Die Wirksamkeit der Wasserhaushaltsschicht wurde 2014 gutachterlich bestätigt. Während der Baumaßnahme zur Errichtung der Wasserhaushaltsschicht und der anschließenden Bepflanzung und Anwuchspflege, die den BSR oblag, waren Teilbereiche der Altablagerung eingezäunt um eine Beschädigung durch Wildfraß ausschließen zu können. 2017 wurde das Gelände nach Sicherung der Gasfassungsbauwerke wieder in die Verantwortung der Berliner Forsten zur forstwirtschaftlichen Pflege übergeben. Die Kosten dieser Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 15 Mio. € einschließlich eines begleitenden Monitorings wurden vollständig von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) übernommen. Das begleitende Grundwassermonitoring orientierte sich zunächst an der Deponieverordnung und es wurden überwiegend Summenparameter gemessen. Die seit 2015 durchgeführte Anpassung des Monitorings an die Untersuchungsparameter der Altlastenbewertung ergab zusätzliche Fragestellungen hinsichtlich des Ausbaus und Zustandes der alten Messstellen und deren hydrogeologischer Zuordnung. Analytisch zeigte sich eine diffuse, deponiebürtige Beeinflussung des Schichten- und Grundwassers. Dabei treten insbesondere Schwermetalle sowie anorganische (hauptsächlich Bor, Chlorid, Cyanide und Ammonium) und organische Schadstoffe (hauptsächlich LHKW, Phenole und MKW) auf. Mit der Tiefe und der Entfernung zum Deponiekörper nehmen die Belastungen ab. Die höchsten Schadstoffbelastungen treten dabei im unmittelbaren Bereich der Altablagerung und im nahen Abstrom auf. Zur Einrichtung eines standortbezogenen Grundwassermonitorings war es erforderlich die bestehenden Grundwassermessstellen aufgrund ihres Alters auf Zustand, Funktionalität und Eignung hinsichtlich des Filterausbaues und der hydrogeologischen Zuordnung zu überprüfen. Es wurde eine Standortbewertung und Defizitanalyse (2019) durchgeführt. Neben der hydrogeologischen Aufarbeitung und Zuordnung der Messstellen wurden in Defizitbereichen zahlreiche neue Messstellen (2021) errichtet. Im Bereich der Altablagerung Wannsee sind drei Grundwasserleiter (GWL) vorhanden. Der obere Grundwasserleiter (Weichsel) ist als Schichtenwasser ausgebildet. Er wird als Schichtenwasser oder auch als „Sickerwasserhorizont“ angesprochen. Der unterlagernde, stauende Geschiebemergel ist im Bereich der Altablagerung Wannsee nahezu flächendeckend aber zum Teil sehr ausgedünnt vorhanden. Das Schichtenwasser ist stark abhängig vom Niederschlagsangebot. Aufgrund der zum südlich gelegenen Griebnitzsee hinabfallenden und auskeilenden Geschiebemergelschicht wird vornehmlich hier das Schichtenwasser angetroffen. Im Norden und Nordosten ist das Schichtenwasser aufgrund der Hochlage des Geschiebemergels eher nur temporär bei Starkregen anzutreffen. Durch das Auslaufen des Geschiebemergels im Süden besteht hier eine hydraulische Verbindung zum tieferen Grundwasserleiter (GWL 2). Die stellenweise Ausdünnung des Mergels und die auftretenden durchlässigeren Mergelsande verursachen örtlich hydraulische Verbindungen zum tiefer gelegenen Hauptgrundwasserleiter. Aufgrund lokaler toniger Zwischenlagen teilt sich dieser in einen GWL 2.1 und GWL 2.2 zwischen denen grundsätzlich eine hydraulische Verbindung besteht. Die Fließrichtung des Hauptgrundwasserleiters wird aufgrund der, die Wannseehalbinsel umgebenden Rinnenstrukturen, jeweils durch die vorgelagerten Vorfluter bestimmt. Im Bereich der Deponie Wannsee ist zentral eine von Nordwest nach Südost verlaufende Grundwasserscheide ausgebildet, die dafür verantwortlich ist, dass das Grundwasser im südlichen und südwestlichen Bereich und Umfeld der Altablagerung Wannsee in Richtung Griebnitzsee strömt. Im Norden und Nordwesten ist die Fließrichtung zur Havel gerichtet und der nordöstliche Bereich strömt Richtung Stölpchensee. Im Liegenden des GWL 2 folgen die bindigen Holsteintone, die den Grundwasserleiter GWL 3 aus elsterzeitlichen und miozänen Sedimenten bedecken. Diese stauenden Sedimente des Holstein Interglazials sind im Südwesten der Altablagerung Wannsee nur lückenhaft ausgebildet, so dass auch hier eine grundsätzliche hydraulische Verbindung besteht. Die Fließrichtung im GWL 3 weist eine nach Nordosten gerichtete Grundwasserströmung auf. Für das Grundwassermonitoring 2022 wurden insgesamt 61 Messstellen für die Stichtagsmessung berücksichtigt, eine analytische Probenahme erfolgte an 52 Grundwassermessstellen. Im Schichtenwasser zeigten sich die stärksten Belastungen mit Schwermetallen, insbesondere Blei, Kobalt, Nickel und Zink sowie Chlorid, Bor, Cyaniden und Phenolen. Vereinzelt wurden auch organische Schadstoffe wie Naphthalin, BTEX, LHKW und Ammonium nachgewiesen. Die Belastungen waren diffus verteilt und in der Höhe schwankend. Im Hauptgrundwasserleiter (GWL 2) nehmen die Belastungen durch Schwermetalle deutlich ab. Bei den organischen Parametern treten nur lokale Belastungen auf. Die betroffenen Messstellen liegen dabei im unmittelbaren nördlichen, nordwestlichen und südwestlichen Abstrom der Altablagerung Wannsee. Im entfernteren Abstrom liegen nur noch vereinzelt erhöhte Schadstoffgehalte vor, so dass sich die Schadstoffbelastungen auf das nahe Umfeld der Altablagerung Wannsee begrenzen. Der dritte Grundwasserleiter (GWL 3) stellt sich weitestgehend unbelastet dar. Nur sehr vereinzelt und lokal treten leichte Überschreitungen der GFS-Werte nach der LAWA (2016) auf. Insgesamt zeigt sich eine deponiebürtige Beeinflussung des Hauptgrundwasserleiters. Mit der Tiefe und der Entfernung zum Ablagerungskörper nehmen die Belastungen ab. Der am Standort vorhandene Geschiebemergel bietet durch Fehlstellen und Mächtigkeitsschwankungen keine ausreichende Barriere gegenüber vertikaler Versickerung des Schichtenwassers. Die höchsten Schadstoffbelastungen und meisten GFS-Überschreitungen weisen die im Bereich der Altablagerungen bzw. die in deren unmittelbaren Abstrom gelegenen Messstellen auf. Das Grundwassermonitoring 2023 bestätigt mit rückläufiger Tendenz das Belastungsniveau. Ein relevanter Schadstoffaustrag aus den Altablagerungen in den GWL 3 ist aufgrund nur sehr vereinzelt und nur lokal auftretender Belastungen aktuell nicht zu besorgen, ebenso wie eine Beeinträchtigung des angrenzenden Griebnitzsees. Eine Gefährdung der nächsten Wasserschutzgebiete kann aufgrund der relativ großen Entfernung von 3,7–4,1 km (Beelitzhof und Kleinmachnow) nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Eine Schadensausbreitung über das nahe Umfeld der Altablagerung hinaus oder eine Schadensfahnenbildung ist nicht gegeben. Das Grundwassermonitoring an der Altablagerung Wannsee wird ab 2025 in einem zweijährigen Abstand durchgeführt. Mit der Beendigung des Nutzungsvertrages zwischen den Berliner Forsten und Vattenfall 2015 war vorgesehen die Deponiegasfassung per Anordnung an die BSR zu übertragen. In den vorab errichteten Bodenluftmessstellen wurden hohe Methangehalte festgestellt. Auch konnten insbesondere im Bereich des Hirschberges und in weiteren Teilbereichen der Deponie, in denen keine Wasserhaushaltschicht aufgetragen wurde, örtliche Methangasaustritte an der Oberfläche nachgewiesen werden. Es zeigte sich, dass das durchgeführte Absaugregime der Vattenfall AG prioritär wirtschaftlich verwertungsorientiert war und den bodenschutzrechtlichen Sicherungsaspekten nicht gerecht wurde. Mit der Übernahme der Verantwortlichkeit der Deponiegasfassung durch die BSR 2015 stand unter Berücksichtigung der bodenschutzrechtlichen Aspekte neben der umweltgerechten Entsorgung des Deponiegases insbesondere die flächendeckende Standortsicherung und die Abwendung von Gefahren im Vordergrund. Die ersten Systemprüfungen zeigten, dass der damalige Systemzustand und das durchgeführte Absaugregime nicht ausreichten, um Gefährdungen von Schutzgütern flächendeckend und nachhaltig zu verhindern. Vielmehr bestand bei Systemübernahme aufgrund der hohen Methangehalte in den oberflächennahen Bodenschichten eine latente Gefährdung und Schädigung der Vegetation, insbesondere auch der Wasserhaushaltsschicht. Zudem bestand eine Gefährdung durch das Eindringen von Deponiegasen in Schächten sowie durch das Austreten des Gases über die Geländeoberkante in ungünstigen Geländelagen, was insgesamt eine Klimaschädigung begünstigte. Da die erforderlichen Systemunterlagen des bereits 1986 installierten Absaugsystems mit 121 Saugbrunnen, 13 Gassammelschächten und sechs Sammelleitungen zur Verdichterstation nicht mehr vorhanden waren, waren umfangreiche Arbeiten zur Systemanalyse erforderlich. Eine ganzjährige Gasfassung ohne eine Fackelanlage war aufgrund der beschränkten Gasabnahme von Vattenfall nicht möglich, die bestehende Verdichteranlage war veraltet und überdimensioniert. Da auch die Sicherheitsanforderungen für einen erforderlichen Dauerbetrieb nicht ausreichend waren, wurde 2017 eine Containeranlage mit Fackel nach Genehmigungsverfahren installiert und in Betrieb genommen. Hierzu wurden die Sammelstränge zur Fackelanlage umgeleitet und die Gasdruckleitung zum Helmholtz-Zentrum umverlegt. Neben der Beseitigung der zahlreichen Sicherheitsmängel an technischen Elementen wie Gassammelstationen, Rohrleitungsanschlüssen, Abdeckungen, Verschlüssen und Schiebern wurden die Kondensatpumpen erneuert und der sogenannte Vattenfallbunker gastechnisch gesichert. Im Zuge weiterführender Systembegutachtung war festzustellen, dass sich aufgrund von Setzungen in zahlreichen Leitungsabschnitten Wassersäcke gebildet hatten, die eine Besaugung der angeschlossenen Gasbrunnen aufgrund eines zum Teil vollständigen Leitungsverschlusses unmöglich machten. Die Beseitigung dieser Wassersäcke (2018) in den Leitungssträngen war nur in einigen Bereichen möglich, da bedingt durch die Wasserhaushaltsschicht deren Tiefenlage eine unverhältnismäßig ausgedehnte Aufgrabung erfordert hätte. So waren einige Leitungsstränge nur bedingt zu besaugen. Die Erkenntnis über das Vorhandensein von Gutgas (> 25 Vol.% Methan) und Schlechtgas (< 25 Vol.% Methan) im Ablagerungskörper und das Erfordernis der getrennten Fassung dieser Gase für eine langfristige, flächendeckende Gasfassung machten 2019 die Inbetriebnahme einer Schwachgasfackel mit zwei Verdichtern erforderlich. Hiermit ist die Erfassung und Separierung von Gut- und Schlechtgasströmen möglich, die getrennt der Fackelanlage bzw. der Verwertung dem Helmholtz-Zentrum zugeführt werden können. Trotz der genannten umfangreichen Maßnahmen konnten wesentliche Teilbereiche der Altablagerung nicht mehr in die Besaugung einbezogen werden, da die Brunnen oder Sammelleitungen nicht mehr aktiviert werden konnten. Da sich diese Bereiche ausschließlich in Deponiebereichen mit einer weiterhin hohen Gasproduktion und überwiegend in Bereichen der überdeckenden Wasserhaushaltsschicht befinden, waren 2023/24 weitere Maßnahmen zur Ertüchtigung des Gasfassungssystems an der Altablagerung Wannsee erforderlich. Wesentlicher Bestandteil der Ertüchtigung waren die Neuerrichtung von 14 Gasbrunnen, die Neuverlegung von zwei Gassammelsträngen, eine neue Kondensatfassung sowie die Beseitigung der Kondensateinstaus in den Leitungssträngen. Ferner erfolgte aus sicherheitstechnischen Gründen der Umbau von Regulierungsschächten. Die Baumaßnahmen zur Systemertüchtigung erfolgten unter strengen Auflagen des Naturschutzes außerhalb der Brutzeiten. Bei den Eingriffen in Bereichen der Wasserhaushaltsschicht waren Rodungsarbeiten erforderlich. Neben der Wiederherstellung der WHS erfolgte eine Neuanpflanzung nach ökologischen und naturschutzrechtlichen Vorgaben. Ziel der Ertüchtigung ist bislang nicht erreichbare Bereiche aktiver Deponiegasbildung zu erschließen, an das Gasfassungssystem anzuschließen und dadurch insgesamt die Besaugung gasaktiver Flächenanteile deutlich zu steigern. Das übergeordnete Ziel der Gasfassung ist weiterhin neben der Gefahrensicherung die unterstützte Umsetzung der organischen Bestandteile und Stabilisierung der Altablagerung. Die Ertüchtigungsmaßnahmen wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Absaugung des Deponiegases wird optimiert gesteuert fortgesetzt. Eine Begehung der Altablagerung ist unter ausschließlicher Benutzung des Wegesystems uneingeschränkt möglich und zulässig und sie steht somit weiterhin unbedenklich als Naherholungsgebiet zur Verfügung. Die Kosten für die erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen an der Deponiegasfassung 2018/19 (Fackel und Leitungsumverlegung) und 2023/24 (Neubau von Gasbrunnen, Gassammelleitungen, Kondensatstation sowie ökologische und ingenieurtechnische Begleitung) belaufen sich derzeit auf insgesamt 3.394.000 Euro. Die Betriebskosten sind hierbei nicht eingerechnet. Die 2. Ertüchtigungsmaßnahme wurde von der Bundesgesellschaft ZUG als Klima- und Umweltschutzmaßnahme gefördert. Im Jahr 2024 wurden knapp 325.000 m³ Deponiegas zur Verwertung an BEW geliefert, dies entspricht ca. 19 % Auslastung. Dabei betrug die mittlere Methankonzentration 30,57 Vol.-%. Der Methanaustrag lag somit bei rund 99.320 m³. Über die Fackel wurden sowohl das Schwachgas als auch bei Nichtabnahme durch BEW das Gutgas entsorgt. Der Gesamtmethanaustrag über die Fackel betrug im Jahr 2024 602.244 m³.

Ehemalige Hausmüllablagerungen in Berlin

Ausgangssituation Arbeitsfortschritt Gefährdungspfad Grundwasser Gefährdungspfad Boden Gefährdungspfad Deponiegas Die früheren Hausmüllablagerungen im Berliner Stadtgebiet fallen aufgrund ihres Alters und Betriebsendes nicht unter die geltende Deponierichtlinie und sind danach keine Deponien oder Altdeponien. Sie gelten als Altablagerungen und werden nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) als altlastenverdächtige Flächen oder Altlasten kategorisiert und nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) hinsichtlich der Gefährdung betroffener Wirkungspfade bewertet. Mit der Änderung des Berliner Betriebegesetzes im Jahr 2004 wurden die Aufgaben der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) im Hinblick auf die Erfüllung der deponiebezogenen, bodenschutzrechtlichen Nachsorgepflichten auf die ehemaligen Müllverbringungsstandorte der BSR im Berliner Stadtgebiet ergänzt. Die ordnungsbehördliche berlinweite Zuständigkeit für diese Standorte wurde der Senatsverwaltung für Umwelt übertragen. Zwischen der für den Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung und den BSR und wurde in diesem Zusammenhang vereinbart, dass alle von den BSR beschickten Altablagerungen im Berliner Stadtgebiet hinsichtlich eventueller Gefährdungen der relevanten Wirkungspfade zu bewerten und nachsorgend zu sichern, sanieren oder zu überwachen sind. Den ersten Arbeitsschritt bildete die Identifizierung der Standorte mit Hinweisen über eine ehemalige Nutzung durch die BSR. Hierzu dienten Listenverzeichnisse der Müllabladeplätze in Berlin aus den Jahren 1971 und 1978. Diese Standortverzeichnisse für den ehemaligen Westteil der Stadt und Erkenntnisse über Altablagerungen aus dem ehemaligen Ostteil der Stadt bildeten die Grundlage für die Ermittlung und Festlegung von insgesamt 38 Standorten. Für 30 Standorte konnte danach ein überwiegender Hausmüllanteil am Gesamtinventar angenommen werden. Für 8 dieser Standorte ist der Hausmüllanteil gegenüber dem Gesamtinventar als untergeordnet anzusehen. In der Standortverteilung spiegelt sich die besondere, ehemalige politische Situation Berlins in der Nachkriegszeit und seiner Insellage wider. So liegen 36 Altablagerungsstandorte im Gebiet des ehemaligen West-Berlins und lediglich 2 Standorte im ehemaligen Ostteil der Stadt. Im ehemaligen Ostteil der Stadt wurde der Hausmüll nach dem 2. Weltkrieg grundsätzlich auf Mülldeponien außerhalb des Berliner Stadtgebietes verbracht. Die 38 Ablagerungsstandorte weisen sehr unterschiedliche Ablagerungszeiträume und Ablagerungsvolumen auf. Die Beendigung der standortbezogenen Schüttungen liegt dabei zwischen den Jahren 1948 und 1983. Die kleineren Altablagerungen wurden in der unmittelbaren Nachkriegszeit beschickt. Zu den größten Altablagerungen mit einem Ablagerungsvolumen von mehr als 1 Mio. m³ Hausmüll zählen die Standorte Wannsee, Lübars, Marienfelde, Egelpfuhl, Rohrbruchwiesen, Dörferblick und Köppchensee. Für die 38 Altablagerungsstandorte lag zum Arbeitsbeginn ein jeweils unterschiedlicher Erkenntnis- und Untersuchungsstand zu den verschiedenen Gefährdungspfaden vor. Für eine überwiegende Anzahl dieser Altablagerungen wurde im Rahmen eines Deponieprogramms bereits früher ein Grundwassermonitoring errichtet und durchgeführt. An vier der beim Gefährdungspfad Deponiegas in die höchste Priorität eingestuften Altablagerungen wurde bereits eine Besaugung bzw. Belüftung durchgeführt (Lübars, Rohrbruchwiesen, Egelpfuhl). In Wannsee erfolgte eine verwertungsorientierte Gasnutzung durch Vattenfall, die nach Ablauf des Nutzungsvertrages in eine Sicherung durch die BSR zu überführen war. Ein grundsätzliches Problem stellen an einigen Altablagerungen insbesondere die sensiblen Nachnutzungen durch Kleingartenkolonien oder Freizeitparks dar, die prioritär zu berücksichtigen waren. Nach einer standortbezogenen Ermittlung des Erkundungsbedarfs und pfadbezogenen Prioritätensetzung wurde 2005 mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Ziel wart es in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren alle 38 Standorte durch geeignete Maßnahmen zu erkunden, zu bewerten und bedarfsgerecht zu sichern oder zu sanieren. Alle Maßnahmen wurden ordnungsbehördlich gegenüber den BSR angeordnet wobei im Vorfeld eine detaillierte technische Abstimmung erfolgte und ein Einvernehmen angestrebt wurde. Seit 2005 bis heute wurden an nahezu allen 38 Altablagerungen orientierende Untersuchungen durchgeführt. Lediglich bei wenigen Standorten stehen noch Detailerkundungen in einigen Flächenbereichen an, da die Untersuchungen und historischen Recherchen zum Teil andere Abgrenzungen oder Standortlagen ergaben. So konnten für drei Standorte zwar das Vorhandensein von Hausmüllablagerungen in den Verdachtsbereichen ausgeschlossen werden aber hinsichtlich der historischen BSR-Listen bislang keine Ersatzstandorte ausfindig gemacht werden. Dabei handelt es sich um Ablagerungen mit einem geringen Abfallvolumen und einem kurzen Ablagerungszeitraum nach Kriegsende. Die Recherchen dauern hierzu an. Die genaue Lagebestimmung war von Beginn der Arbeiten an ein Kernproblem, da die erwähnten Listen lediglich Straßennahmen enthielten und keine Lagepläne vorhanden waren. Oftmals wurden dabei die Anfahrtsstraßen als Adresse angegeben. Die durchgeführten Erkundungsmaßnahmen erfolgten für jede Altablagerung gefährdungspfadbezogen (Grundwasser, Boden, Deponiegas). Entgegen der Ersteinschätzung (2004) wurde an einer Vielzahl der untersuchten Standorte eine Deponiegasphase (Methan) festgestellt. An allen Altablagerungen wurden Grundwasseruntersuchungen und ein Monitoring durchgeführt. Neben der Bewertung des Gefährdungspfades Boden-Mensch auf den zum Teil überwiegend sensibel durch Kleingartenkolonien, Freizeitparks oder Gärten genutzten Ablagerungsbereichen stellt die Deponiegasproblematik weiterhin den Hauptarbeitsschwerpunkt dar. Vier Ablagerungen konnten bislang insgesamt hinsichtlich aller Gefährdungspfade nach Durchführung geeigneter Maßnahmen vom Gefahrenverdacht befreit werden. Seit 2005 wurde von den BSR auf Anordnung ein Grundwassermonitoring an insgesamt 34 der bekannten 38 Standorte durchgeführt. Hierzu standen weit über 400 Grundwassermessstellen zur Verfügung, deren Anzahl sich durch neu errichtete Messstellen noch vergrößerte. Die Grundwassermessstellen erfassen den Grundwasseran- und abstrom der Altablagerungen sowie die standortbezogenen, verschiedenen hydrogeologischen Grundwasserleiter. Für 10 Standorten wurde festgestellt, dass von diesen Altablagerungen keine Grundwassergefährdung ausgeht. Die Grundwasserüberwachung an diesen Standorten konnte eingestellt werden. An 25 Standorten wurde nach Bewertung der hydrogeologischen und hydrochemischen Situation eine Defizitanalyse erarbeitet, ein erforderlicher, weiterer Messstellenbau und eine standortbezogene Gefährdungsabschätzung für den Belastungspfad Boden-Grundwasser durchgeführt. Infolge wurde ein langfristiges, standortbezogenes Grundwassermonitoring angeordnet. Neben der Durchführung chemisch-physikalischer Grundwasseruntersuchungen und der Bewertung der Grundwasserbelastung wurden Stichtagsmessungen des Grundwasserstandes zur Bestimmung der aktuellen Grundwasserfließrichtung durchgeführt. Für einige Standorte kann nach Ablauf des noch andauernden Überwachungszeitraums und eine dann vorliegende mögliche Unbedenklichkeit der Grundwassersituation die Einstellung der Überwachung in Aussicht gestellt werden. An den Standorten mit einem laufenden Grundwassermonitoring sind nach derzeitigem Erkenntnisstand darüberhinausgehende Maßnahmen nicht erforderlich. Bislang kennzeichnen sich die ermittelten ablagerungsbedingten relevanten Grundwasserbelastungen durch ein nur örtliches Schadensbild, d.h. auf den unmittelbaren Ablagerungsraum und das unmittelbare Umfeld begrenzten Belastungsbereich des Grundwassers. Dabei stehen insbesondere Schwermetalle im Vordergrund. Bei Altablagerungen mit Industriebabfällen, wurden auch punktuell organische Schadstoffe festgestellt, die aber, mit Ausnahme der Altablagerungen Hahneberg, bei der eine Grundwasserbelastung geringfügig über den Verdachtsbereich abströmt, keine Schadensfahnen ausbilden. Insgesamt kommt die Lage der Altablagerungen mit nur einem Standort in einem Trinkwasserschutzgebiet bei der Bewertung der Grundwassergefährdung entgegen. Hinsichtlich der aktuell problematischen Schadstoffgruppe PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) stichprobenhaft an relevanten Altablagerungen durchgeführte Grundwasseruntersuchungen ergaben lediglich vereinzelt Befunde im Bereich der Nachweisgrenze. Das Ergebnis unterstützt die Aussage des Leitfadens zur PFAS-Bewertung des Bundes wonach nur Altablagerungen und Altdeponien deren Betriebs- bzw. Deponiestillegung in den 1980er Jahren oder später erfolgte als relevante Verdachtsstandorte anzusehen sind, da hier eine intensive Verwendung der PFAS erfolgte. In den späten 1980er und 1990er Jahren erfolgten in Berlin keine Ablagerungen mehr. Die Bewertung des Gefährdungspfades Boden-Mensch an den Altablagerungen ist mit Ausnahme weniger Teilflächen weitestgehend abgeschlossen. Zunächst wurden Kleingartenanlagen als Standorte mit besonderer sensibler Nutzung untersucht und abschließend bewertet. Im Ergebnis kann die kleingärtnerische Nutzung grundsätzlich erhalten bleiben, jedoch war an allen Kleingartenanlagen die Auferlegung von Nutzungs-, oder Beschränkungsmaßnahmen erforderlich, die sich an den Belastungswerten und Beschaffenheit der Abdeckung orientierten. Aufgrund der zunehmenden Belastung zur Tiefe hin besteht ein gestaffeltes Grabeverbot für tiefere Bodeneingriffe auf allen Kleingartenanlagen. Die Nutzungsbeschränkungen wurden gegenüber den Grundstückseigentümern und den Pächtern angeordnet und gelten dauerhaft. Auf zwei Kleingartenanlagen waren Bodenaustauschmaßnahmen erforderlich. So erfolgten Maßnahmen zur Oberbodensanierung auf 23 Parzellen der Kleingartenkolonie Rohrbruchwiesen III in Spandau (2006) und auf 8 Parzellen der Kleingartenkolonie Sachtlebenstraße in Steglitz-Zehlendorf (2010). Zudem erfolgte eine Oberbodensanierung auf einem Privatgrundstück am Standort Olafstraße (2010). Ebenfalls als abgeschlossen gelten die Untersuchungen auf Freiflächen von Freizeitparks oder Grünanlagen in Bereichen einer möglichen sensiblen Nutzung. Die Untersuchungsergebnisse ergaben keine Gefährdung für eine freizeitbezogene Nutzung. Ausnahme bildet der Standort Rohrbruchwiesen. Hier steht für den Bereich der kanalseitigen Grünanlagen die abschließende Bewertung noch aus. Grundsätzlich gilt auf allen Altablagerungen mit Hausmüllablagerungen bei eventuell geplanten Baumaßnahmen eine zwingende Beteiligungspflicht der Bodenschutzbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt. Zurzeit werden an 15 Altablagerungen kontinuierliche Überwachungen der Bodenluft durchgeführt. Problematisch ist hierbei die Bildung von Deponiegas, insbesondere Methangas, das durch die Umsetzung des organischen Abfalls innerhalb der Altablagerungen entsteht. Methangas ist ein Treibhausgas und 28mal klimaschädlicher als Kohlendioxid. Es bildet in einer bestimmten Konzentration zusammen mit Sauerstoff ein explosives Gemisch, was insbesondere bei bebauten Ablagerungen zu einer hohen Gefährdungslage führen kann. An den großen Altablagerungen Lübars, Marienfelde und Wannsee wurden aufgrund des noch hohen Gasbildungspotentials Gasfassungsanlagen installiert. Mittels Verdichteranlagen wird über Gassammelstränge ein Unterdruck an die tiefreichenden Gasbrunnen angelegt, das Deponiegas abgesaugt und in den Fackelanlagen verbrannt. Der nach innen gerichtete Unterdruck verhindert einen Gasaustritt über die Geländeoberfläche, unterstützt die Umsetzung des organischen Materials und stabilisiert die Altablagerung langfristig. Neben der eigentlichen Sicherung dieser Standorte hat die Fassung und Verbrennung des Methangases (Treibhausgas) eine hohe klimaökologische Bedeutung. Aufgrund der allgemein abklingenden Methangasproduktion und damit des abnehmenden Methangasgehaltes im gefördertem Deponiegas wurden nach Jahren des Betriebes von Hochtemperaturfackeln an den Standorten Lübars und Marienfelde Anlagen zur Schwachgasbehandlung in Betrieb genommen, die auch geringe Methangehalte verbrennen können. An der Altablagerung Wannsee wurde aktuell das Gasfassungssystem ertüchtigt (2023/24). Das Methangas wird hier sowohl über eine Fackel verbrannt als auch im nahegelegenen Helmholtz-Zentrum verwertet (siehe auch Altablagerung Wannsee ). An bebauten Standorten, die aufgrund ihres „geringen“ Methangasgehaltes, der keine dauerhafte Deponiegasfassung und Verbrennung zuließ, waren für deren Sicherung und Stabilisierung innovative Verfahren und Anlagen erforderlich und es kamen lokale Sicherungskonzepte zur Anwendung. So wurden 2013 im Bereich der Kleingartenanlage Rudower Höhe und der Wochenendsiedlung an der Rudower Höhe und 2017 in der Kleingartenanlage Rohrbruchwiesen sowie an den Vereinsheimen am Bootshausweg lokale, dauerhafte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr hinsichtlich Methangases umgesetzt. Hier erfolgen zur Gebäudesicherung lokale Absaugungen mit geringen Unterdrücken über die Gebäude umlaufende Rigolensysteme und eine Ableitung des Methangases. Während bei der Altablagerung Rohrbruchwiesen aufgrund des hohen Grundwasserstandes eine flächendeckende Absaugung nicht möglich und die zunächst betriebene Belüftung daher uneffektiv war, kam speziell an der Wochenendsiedlung mit fester Wohnbebauung eine Absaugung ebenfalls nicht infrage, da unkalkulierbare Setzungen zu Schädigungen vom Eigentum Dritter geführt hätten. An exponierten Bereichen erfolgen zusätzlich regelmäßig Innenraum- und Oberflächenmessungen auf Deponiegas, auch wurden Gaswarngeräte installiert. Weitere Sicherungsmaßnahmen bezogen auf den Gefährdungspfad Deponiegas erfolgten auf der Altablagerung Dörferblick (2014) und KGA-Egelpfuhl (2020/21) in Form der Errichtung eines Methangasoxidationsfeldes (MOF) und der Installation einer Belüftungsanlage in der Kleingartenanlage Am Stichkanal in Steglitz-Zehlendorf im Frühjahr 2012. Zudem wurde die Altablagerung Potsdamer Chaussee in Spandau zur Gefahrenabwehr 2006 eingezäunt. An allen Standorten mit derzeit laufenden, flächendeckenden oder lokalen Gasfassungs- oder Belüftungsanlagen wird die aktuelle Methangasbildung durch die regelmäßige Überwachung der Bodenluftmessstellen erfasst und die Wirksamkeit der Anlagen und deren technischer Zustand ständig überprüft. An 20 der insgesamt 38 Standorte mit Hausmüllablagerungen wurde entweder keine Deponiegasbildung festgestellt oder konnte die Überwachung wegen Unbedenklichkeit eingestellt werden. Die Sicherung der Standorte mit anhaltend hoher Methangasbildung wird auch in Zukunft eine wichtige arbeits- und kostenintensive Aufgabe des nachsorgenden Bodenschutzes bleiben und noch Jahrzehnte andauern.

Außengebietsentwässerung auf dem Gelände der Altdeponie Seckach sowie entlang der Bahnlinie

Anschluss des Außeneinzugsgebiets oberhalb der der Altdeponie am Rand der Deponie an einen unterirdischen Regenwasserkanal durch Weiterführung der vorhandenen Verdolung in einem neuen über die De-ponie verlaufenden Kanal. Entlang der Bahnlinie soll der Kanal weitergeführt werden bis zum bestehenden Durchlass durch den Bahndamm. Der auf der Deponie und entlang der Bahnlinie vorhandene Graben soll verfüllt und als Insektenwiese ökologisch aufgewertet werden, wobei im Bereich entlang der Bahnlinie ein kleine Mulde das dort anfallende Niederschlagswasser aufnimmt und ableitet.

Altdeponie Erwitte - Errichtung und Betrieb einer neuen zentralen Gassammelstelle und einer Gas-fördereinrichtung einschließlich Schwachgasbehandlungsanlage (RTO)

Errichtung und Betrieb einer neuen zentralen Gassammelstelle und einer Gas-fördereinrichtung einschließlich Schwachgasbehandlungsanlage (RTO) 1. Anpassung des Entgasungskonzepts 2. Erweiterung und Modernisierung des Gasfassungssystems 3. Bau und Betrieb einer neuen zentralen Gassammelstelle GSD und einer neuen Gasförderstation einschließlich Schwachgasbehandlungsanlage (RTO)

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen, Feststellung nach § 5 UVPG

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreis Uelzen, Wendlandstraße 8, 29525 Uelzen hat am 04.12.2023 die Erteilung einer Plangenehmigung zur wesentlichen Änderung der Altdeponie Vinstedt in 29576 Barum beantragt. Gegenstand des Antrages ist: • Erstellung von fünf neuen (ggf. tiefenverfilterten) Gasbrunnen im Rekultivierungsabschnitt II. • Einbindung der Gasbrunnen in die bestehende Gaserfassung der bereits am Standort be-findlichen Gasbrunnen (ausgebaute Aufschlussbohrungen) BS1 – BS3 aus dem Jahr 2019. • Vollständiger Rückbau der Gassammelstation I und II und Errichtung zwei neuer Gassammelstationen an etwa gleicher Position. • Einrichten und Anschließen zweier Unterstationen sowie Installation des Gassammelbalkens (inkl. Mess- und Steuereinrichtungen) und Anschluss sämtlicher Gasbrunnen an die jeweilige Station. • Optimierung des Absaugregimes durch Einstellung einzelner Gasbrunnen (gezieltes Übersaugen einzelner Teilbereiche für den Eintrag von Umgebungsluft und somit schrittweise aerobe Umsetzung der biogenen Organik). • Vollständiger Rückbau der bestehenden Hochtemperaturfackel und der in unmittelbarer Nähe stehenden Fertigbaugarage mitsamt der dort eingebauten Anlagen- und MSRTechnik. • Installation und Betrieb einer frostsicheren Schwachgasbehandlungsanlage.

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