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Entsorgung von Altfahrzeugen

Überlassung, Rücknahme und Entsorgung Informationen zum betrieblichen Zertifizierungsverfahren Liste der Demontagebetriebe Liste der Altfahrzeug-Annahmestellen Liste der Sachverständigen Das Altfahrzeuggesetz regelt die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen. Mit dem Gesetz wurden die Vorgaben der Europäischen Altfahrzeug-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Schwerpunkt des Gesetzes ist die Altfahrzeugverordnung, mit der die bisher geltende Altautoverordnung geändert und neu bekannt gemacht wurde. Die Regelungen der Altfahrzeugverordnung betreffen Fahrzeuge zur Personenbeförderung (M 1) mit höchstens 8 Sitzplätzen zuzüglich dem Fahrer Fahrzeuge zur Güterbeförderung (N 1) mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen dreirädrige Kraftfahrzeuge, jedoch keine dreirädrigen Krafträder Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung der Klasse M 1 (z.B. Wohnmobile) Europäische Altfahrzeug-Richtlinie (Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2000 über Altfahrzeuge), geändert durch Richtlinie 2008/112/EG vom 16.12.2008 Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV) Überlassungspflicht des Kfz-Halters/-Eigentümers Der Halter/Eigentümer eines Altfahrzeugs ist verpflichtet, dieses nur einem nach den Regelungen der Altfahrzeugverordnung anerkannten Betrieb zu überlassen, da deren Ausstattung den in der Verordnung aufgeführten Stand der umwelttechnischen Entwicklung entspricht, die Mitarbeiter über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügen und die Einhaltung der Anforderungen nach der Altfahrzeug-Verordnung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigt worden ist. Dies muss eine anerkannte Annahmestelle/Rücknahmestelle oder ein anerkannter Demontagebetrieb sein. Überlässt ein Kfz-Halter sein Altfahrzeug nicht einem autorisierten Betrieb zur Verwertung, handelt er ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld in erheblicher Höhe geahndet werden (bis zu 50.000 Euro). Annahmestelle/Rücknahmestelle und Demontagebetrieb Während die Annahmestelle/Rücknahmestelle lediglich Altfahrzeuge annimmt und an einen zertifizierten Demontagebetrieb weiterreichen muss, dürfen ausschließlich anerkannte Demontagebetriebe die Altfahrzeuge auch behandeln. Zu der Behandlung von Altfahrzeugen gehört insbesondere deren Trockenlegung und Demontage. Hierzu zählt vor allem der Ausbau von noch gebrauchstüchtigen Kfz-Teilen, mit dem Ziel, diese zu verkaufen bzw. zur Reparatur anderer Kraftfahrzeuge zu verwenden. Die Demontage/Ausbau von Ersatzteilen aus Altfahrzeugen durch Privatpersonen oder durch Betriebe, die nicht nach der Altfahrzeug-Verordnung als Demontagebetrieb zertifiziert sind, ist nach der Verordnung nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Informationen zu den anerkannten Berliner Demontagebetrieben und anerkannten Annahmestellen können separat unter der Liste der Demontagebetriebe bzw. der Liste der Annahmestellen abgefragt werden. Diese Listen werden laufend aktualisiert. Eine bundesweite Zusammenstellung der zertifizierten Betriebe befindet sich unter www.altfahrzeugstelle.de. Empfehlungen werden zu diesen Aufstellungen nicht vorgenommen. Abmeldung von Fahrzeugen bei der Kfz-Zulassungsstelle (Außerbetriebsetzung) Die Überlassung des Altfahrzeugs wird von dem zertifizierten Demontagebetrieb bzw. der anerkannten Annahmestelle/Rücknahmestelle mit einem Verwertungsnachweis dokumentiert. Dieses Formblatt wird von diesen Betrieben vorrätig gehalten und darf ausschließlich von ihnen dem Kfz-Halter übergeben werden. Der Verwertungsnachweis ist bei der Abmeldung des Fahrzeugs der Kfz-Zulassungsstelle unbedingt vorzulegen. Eine Ausfertigung des Verwertungsnachweises (Blatt 1 – rosa – ) ist für den Kfz-Halter/-Eigentümer bestimmt. Ist ein Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen oder zum Zweck der Entsorgung im Ausland verblieben (z.B. nach einem dortigen Unfall), ist gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle eine entsprechende formlose Erklärung abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Berliner Zulassungsbehörde . Demontagebetrieb Die Behandlung von Altfahrzeugen, d.h. Trockenlegung und Demontage sowie Ersatzteilgewinnung ist nach der Altfahrzeug-Verordnung ausschließlich Betrieben vorbehalten, deren Ausstattung den in der Verordnung aufgeführten Stand der umwelttechnischen Entwicklung entspricht, deren Mitarbeiter über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügen und die von einem amtlich anerkannten Sachverständigen als Altfahrzeug-Demontagebetrieb zertifiziert worden sind. Die einzelnen Anforderungen, die der Betrieb erfüllen muss, sind in der Anlage zur Altfahrzeug-Verordnung aufgeführt. Als unabdingbare rechtliche Voraussetzung muss der Betreiber über die zum Errichten und zum Betrieb erforderliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder über die nach § 67 dieses Gesetzes erforderlichen Anzeigen verfügen. Kleinere Betriebe, die auf Grund ihrer Betriebs- oder Lagerkapazität keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, müssen eine baurechtliche Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes vorweisen können. Hierzu ist ein aktuell gültiger Baugenehmigungsbescheid erforderlich. Wird der Betrieb vom Bauamt lediglich geduldet, sind die rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich nicht erfüllt. Der Betrieb ist jährlich erneut vom Sachverständigen zu prüfen. Annahme-/Rücknahmestelle Die Zertifizierung als Altfahrzeug-Annahme-/Rücknahmestelle berechtigt nur zur Annahme von Altfahrzeugen im Auftrag von zertifizierten Demontagebetrieben, um die Kraftfahrzeuge an diese Betriebe weiterzuleiten. Behandlungs- und Verwertungstätigkeiten dürfen von den Annahme-/Rücknahmestellen nicht durchgeführt werden. Die einzelnen Anforderungen, die der Betrieb erfüllen muss, sind in der Anlage zur Altfahrzeug-Verordnung aufgeführt. Annahme-/Rücknahmestellen müssen über eine erforderliche, dem Betriebszweck entsprechende baurechtliche Nutzungsgenehmigung verfügen. Sind diese Betriebe Kraftfahrzeugwerkstätten, übernimmt die jeweils zuständige Kraftfahrzeug-Innung die Zertifizierung des Betriebes. Der Betrieb ist jährlich erneut vom Sachverständigen zu prüfen. Sachverständige für die Betriebszertifizierung Die Betriebszertifizierungen dürfen nur von Sachverständigen vorgenommen werden, die nach § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellt sind oder die eine Zulassung als Umweltgutachter oder als Umweltgutachterorganisation nach den §§ 9 und 10 des Umweltauditgesetzes besitzen. Ebenso kann ein Betrieb, der als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung anerkannt ist, im Rahmen der Altfahrzeugentsorgung tätig sein, wenn die entsprechenden Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung für die jeweilige Betriebsart geprüft und dies im Überwachungszertifikat ausgewiesen ist. Mitteilungspflichten der Betreiber von Annahme-/Rücknahmestellen und Demontagebetrieben Die Betreiber der zertifizierten Betriebe haben die jeweils gültige Bescheinigung über ihre Betriebsanerkennung einschließlich des Prüfberichtes unverzüglich der für den Vollzug der Altfahrzeug-Verordnung zuständigen Behörde vorzulegen. Für die Berliner Betriebe ist dies die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Vollzug des Kreislaufwirtschaftsrechts). Hat die Kraftfahrzeug-Innung die Betriebszertifizierung als Annahme-/Rücknahmestelle vorgenommen, ist die Innung zur Vorlage dieser Unterlagen verpflichtet. Werden die Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder unvollständig vorgelegt, gilt dies als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Nimmt ein Betrieb ein Altfahrzeug oder eine Restkarosse an oder behandelt diese, ohne im Besitz einer entsprechenden Betriebszertifizierung zu sein, handelt er ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Eine bundesweite Liste der zertifizierten Behandlungsbetriebe nach der AltfahrzeugV finden Sie unter www.altfahrzeugstelle.de . Diese folgende Liste Berliner Betriebe wird fortlaufend ergänzt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; insbesondere kann für die Angabe der Telefonnummern keine Gewähr übernommen werden. Empfehlungen werden durch diese Liste nicht ausgesprochen. Diese Liste wird fortlaufend ergänzt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; insbesondere kann für die Angabe der Telefonnummern keine Gewähr übernommen werden. Empfehlungen werden durch diese Liste nicht ausgesprochen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; insbesondere kann für die Angabe der Telefonnummern keine Gewähr übernommen werden. Empfehlungen werden durch diese Liste nicht ausgesprochen. Eine bundesweit geltende Liste der Sachverständigen für Betriebszertifizierungen nach der Altfahrzeugverordnung finden Sie unter www.altfahrzeugstelle.de .

Glas und Altglas

<p> <p>Altglas kann unendlich oft wieder eingeschmolzen und zur Herstellung neuer Glasprodukte genutzt werden. Solch eine erneute stoffliche Nutzung ist umweltverträglich und kann viel Energie (ca. 10 Prozent) und viele Rohstoffe einsparen, wenn die verschiedenen Glasprodukte wie Flaschen und Fenstergläser an ihrem Lebensende dem richtigen Entsorgungsweg zugeführt werden.</p> </p><p>Altglas kann unendlich oft wieder eingeschmolzen und zur Herstellung neuer Glasprodukte genutzt werden. Solch eine erneute stoffliche Nutzung ist umweltverträglich und kann viel Energie (ca. 10 Prozent) und viele Rohstoffe einsparen, wenn die verschiedenen Glasprodukte wie Flaschen und Fenstergläser an ihrem Lebensende dem richtigen Entsorgungsweg zugeführt werden.</p><p> Massenprodukt Glas <p>In Deutschland stellten Glashersteller 2024 rund 6,661 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas her. Aus 3,788 Mio. t davon wurde Behälterglas gefertigt, aus 1,794 Mio. t Flachglas. Aus rund 292.500 Tonnen (t) entstanden spezielle Gläser für Haushalte, Forschung und Wirtschaft. Der folgende Text beschreibt die Sammlung und Verwertung dieser Gläser. Zusätzlich gibt es Produzenten von Mineralwollen, die rund 786.000 t Glas- und Steinwolle herstellen, die als Dämmmaterial eingesetzt wurden (siehe Abb. „Glasproduktion im Jahr 2024 und die Anteile der einzelnen Glasbranchen“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_glasproduktion_2025-11-04.png"> </a> <strong> Glasproduktion im Jahr 2024 und die Anteile der einzelnen Glasbranchen </strong> Quelle: Bundesverband Glasindustrie Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_glasproduktion_2025-11-04.pdf">Diagramm als PDF (692,99 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_glasproduktion_2025-11-04.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,88 kB)</a></li> </ul> </p><p> Glas: gut recycelbar! <p>Glas lässt sich unendlich oft wieder verwenden. Es kann beliebig oft in den Schmelzprozess zurückgeführt und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da recyceltes Glas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, sinkt der Energiebedarf, wenn Glasscherben zugesetzt werden. Über den Daumen lässt sich sagen, dass der Energiebedarf um etwa 0,2 bis 0,3 % sinkt, wird ein Prozent Altglas dem Schmelzofen hinzugefügt. Einschmelzen von Altglas schützt so das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und spart Rohstoffe wie Quarzsand, Soda und Kalk ein. Das trägt ebenfalls zur Verringerung der dem Herstellungsprozess anrechenbaren Umweltbelastungen bei. Weiterhin braucht eingeschmolzenes Altglas nicht deponiert zu werden.</p> <p>Glashersteller setzen Scherben, die als Ausschuss bei der Produktion anfallen, wieder ein. Der Einsatz von Altglas hängt aber von den herstellungsspezifischen Anforderungen an den Reinheitsgrad der Scherben ab. So kann gefärbtes Glas nicht zur Herstellung von Weißglas genutzt werden und Keramikscherben oder Steine stören den Produktionsprozess.</p> <p>Im Jahr 2015 haben Behälterglashersteller in Glaswannen durchschnittlich 60 % Scherben eingesetzt, bei Grünglas sogar bis zu 90 %.</p> </p><p> Altglassammlung mit Tradition <p>Für Behälterglas wurde bereits im Jahr 1974 ein flächendeckendes Sammelsystem eingerichtet. Meist werden Bringcontainersysteme zur getrennten Erfassung von Weiß-, Braun- und Grünglas eingesetzt. Über 250.000 solcher Altglascontainer sind bundesweit im Einsatz.</p> <p>Die Aufbereitung des gesammelten Behälterglases erfolgt zwar weitestgehend vollautomatisch. Die Farbsortierung erfordert jedoch aus technischen und ökonomischen Gründen eine nach Farben getrennte Sammlung der Glasbehälter. So ist die Sortenreinheit der gesammelten Glasmengen eine Voraussetzung für die Rückführung von Behälterglasscherben in den Schmelzprozess zur Herstellung neuer Flaschen und Gläser.</p> <p>Im Jahr 2006 erreichte die Behälterglasverwertung eine Quote von 83,6 %. Bis zu diesem Jahr hat die Gesellschaft für Glasrecycling und Abfallvermeidung mbH (GGA) die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt. Nach dem kartellrechtlichen Verbot dieser Organisation fehlen verlässliche Daten über das Aufkommen von Behälterglasscherben. Zahlen müssen nunmehr aus den entsprechenden Abfallstatistiken sowie den jährlichen Erhebungen zum Aufkommen und zur Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland (siehe auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13728">„Verpackungsabfälle“</a>) entnommen werden. Diese Veröffentlichung weist für das Jahr 2022 eine Verwertungsquote von 84,6 % für auf den Markt gebrachte Behältergläser aus (siehe Abb. „Verwertung von Glas aus gebrauchten Verpackungen“).&nbsp;</p> <p>Generell ist eine Vorsortierung beim Verbraucher unbedingt erforderlich. Fensterglas, Autoglas, Kristallglas und feuerfeste Gläser wie Laborglas, Ceran®, Pyrex® lassen sich bei der Altglasaufbereitung nur schwer aussortieren und können zu hohen Produktionsausfällen oder zur Anreicherung von Schwermetallen im Behälterglaskreislauf führen, zum Beispiel durch Bleikristallglasscherben. Deshalb dürfen diese Gläser nicht in Altglasbehältern entsorgt werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_verwertung-behaelterglas_2025-11-04.png"> </a> <strong> Verwertung von Glas aus gebrauchten Verpackungen </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_verwertung-behaelterglas_2025-11-04.pdf">Diagramm als PDF (118,73 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_verwertung-behaelterglas_2025-11-04.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (26,50 kB)</a></li> </ul> </p><p> Stoffliche Verwertung von Behälterglas <p>In der Behälterglasindustrie stellt Altglas mittlerweile die wichtigste Rohstoffkomponente dar. Eine Tonne Altglas darf jedoch nicht mehr als 25 g an Keramik, Steinen und Porzellan (KSP-Fraktion) enthalten und maximal 5 g an Nichteisenmetallen wie Aluminium. Zudem sind Grenzwerte für Eisenmetalle und für organische Bestandteile wie Kunststoffe und Papier zu unterschreiten.</p> <p>Besonders wichtig ist die Farbreinheit der Altglasscherben. Um weißes Behälterglas herzustellen, ist bei einer Altglasscherbenzugabe von 50 % eine Farbreinheit von 99,7 % erforderlich. Der Fehlfarbenanteil im Braunglas darf die 8 %-Marke nicht überschreiten. Lediglich grünes Glas lässt einen Fehlfarbenanteil von bis zu 15 % zu.</p> </p><p> Stoffliche Verwertung von Flachglas <p>Für Flachglasprodukte wie Fensterglas und andere Baugläser gelten besondere Qualitätsanforderungen wie Farbreinheit und Blasenfreiheit. Die Flachglasindustrie setzt daher überwiegend sortenreine Glasscherben aus weiterverarbeitenden Betrieben und Eigenscherben ein. In den letzten Jahren wurden die Sammelsysteme zur Erfassung möglichst sortenreiner und fremdstoffarmer Flachglasprodukte im weiterverarbeitenden Gewerbe ausgebaut. Altglas, das nicht den vorgegebenen Anforderungen an den Reinheitsgrad entspricht, muss aufbereitet werden. Hierfür stehen in Deutschland derzeit zehn Aufbereitungsanlagen zur Verfügung.</p> <p>Altglasfraktionen, die sich aus Qualitätsgründen nicht für die Herstellung neuer Flachgläser eignen, können in geringem Umfang bei der Herstellung von Behälterglas eingesetzt werden, aber auch bei der Herstellung von Dämmwolle, Schmirgelpapier, Schaumglas und Glasbausteinen.</p> </p><p> Autoscheiben werden geschreddert <p>Demontagebetriebe für Altfahrzeuge müssen grundsätzlich Front-, Heck- und Seitenscheiben sowie Glasdächer von Altfahrzeugen ausbauen und dem Recycling zuführen. Das schreibt die Altfahrzeugverordnung vor (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14614">"Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib"</a>). Im Jahr 2023 nahmen die deutschen Altfahrzeug-Demontagebetriebe 253.195 Altfahrzeuge zur Behandlung an. Sie enthielten im Schnitt etwa 35 kg Fahrzeugglas je Altfahrzeug, insgesamt rund 8.900 t. Aufgrund behördlicher Ausnahmen von der Demontagepflicht haben die Altfahrzeugverwerter nach Angaben des <a href="https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=table&amp;code=32111-0004&amp;bypass=true&amp;levelindex=1&amp;levelid=1698847590512#abreadcrumb">Statistischen Bundesamtes</a> (öffentlich verfügbare Werte auf 100 t gerundet) davon nur etwa 7 % – also 578 t – demontiert. Der überwiegende Anteil der Fahrzeugscheiben und Glasdächer gelangt mit den Altfahrzeugen in Schredderanlagen. Die dabei anfallenden nichtmetallischen mineralischen Rückstände wurden im Jahr 2023 überwiegend verwertet, etwa als Bergversatz oder im Deponiebau, und teilweise beseitigt.</p> <p>Über die Ersatzverglasung, also den Anfall von Fahrzeugglas durch Scheibenwechsel, liegt eine grobe Schätzung für das Jahr 2020 vor: In Markenwerkstätten wurden in Deutschland schätzungsweise rund 1,7 Millionen Verbundglasscheiben ersetzt. Geht man von einem durchschnittlichen Gewicht einer Windschutzscheibe von knapp 10 kg aus, so bedeutet dies einen Anfall von etwa 16.000 t an Verbundsicherheitsglas (VSG). Hinzu kommt noch eine unbekannte Menge aus der Ersatzverglasung aus weiteren Werkstätten. Etwa 90 % der Altgläser aus der Ersatzverglasung werden einer Verwertung zugeführt.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Verkehrssektor emittiert relevante Mengen Ultrafeiner Partikel

<p> <p>Ultrafeine Partikel (UFP) in der Atemluft gefährden Mensch und Umwelt, da sie bis in die Bronchien und Lungenbläschen gelangen können. Solche Partikel entstehen etwa bei Verbrennungsprozessen in Motoren. Die Weiterentwicklung von Messgeräten macht es seit einiger Zeit möglich, UFP im Abgas zu identifizieren. Eine Daten- und Literaturanalyse zeigt den Wissenstand von UFP im Verkehr auf.</p> </p><p>Ultrafeine Partikel (UFP) in der Atemluft gefährden Mensch und Umwelt, da sie bis in die Bronchien und Lungenbläschen gelangen können. Solche Partikel entstehen etwa bei Verbrennungsprozessen in Motoren. Die Weiterentwicklung von Messgeräten macht es seit einiger Zeit möglich, UFP im Abgas zu identifizieren. Eine Daten- und Literaturanalyse zeigt den Wissenstand von UFP im Verkehr auf.</p><p> Wie hoch sind die Emissionen Ultrafeiner Partikel im Verkehr und woher stammen sie? <p>Zum Verkehrssektor zählen der straßengebundene Verkehr, der Luftverkehr, der Schiffsverkehr, der schienengebundene Verkehr und auch mobile Maschinen und Geräte (non-road). Die Kenntnisse über UFP-Emissionen aus Messungen sind in verschiedenen Bereichen des Verkehrs unterschiedlich stark ausgeprägt. Im Straßen- und Luftverkehr wird die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a> der Partikelanzahl (PN) über Grenzwerte gesetzlich begrenzt. Hier liegen mehr Messdaten zu UFP-Emissionen im Abgas als für andere Verkehrsbereich vor. Diese gemessenen Emissionen stellten eine solide Basis für die Ermittlung von UFP-Emissionsfaktoren im abgeschlossenen Forschungsvorhaben dar. Bei mobilen Maschinen, Binnenschiffen und Schienenfahrzeugen bestehen zwar auch teilweise PN-Grenzwerte, aber vor allem für ältere Motoren liegen kaum Messdaten zur Partikelanzahl vor. Auch die Literaturrecherche lieferte dazu nur unzureichend Informationen. Daher mussten die UFP-Emissionen dieser Bereiche mithilfe von Analogieschlüssen zum Straßenverkehr abgeschätzt werden.</p> <p>Demnach verursachten im Jahr 2022 mobile Maschinen und Geräte (NRMM), zu denen beispielsweise Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher gehören, den größten Anteil an den UFP-Emissionen, gefolgt vom Straßenverkehr und dem Luftverkehr. Bahn (Dieselloks) und Binnenschifffahrt hatten einen deutlich geringeren Anteil am gesamten UFP-Ausstoß und werden deshalb bei der weiteren Betrachtung vernachlässigt.</p> Wie wird sich der Ausstoß in Zukunft entwickeln? <p>Die Modellrechnung in Form von Szenarien zeigt für das Jahr 2030 gegenüber 2022 eine Reduktion der UFP-Emissionen des Verkehrs um 36 Prozent, da sich die Emissionen vor allem im Straßenverkehr, und in geringerem Maße auch bei NRMM, infolge der strengeren Abgasnormen und der Flottenerneuerung reduzieren. Der Anstieg von Flugbewegungen und damit des Kraftstoffverbrauchs hat im Luftverkehr einen Anstieg der UFP-Emissionen zur Folge.</p> Wie können die Emissionen gesenkt werden? <p>Die Studie liefert auf Basis der Ergebnisse Vorschläge für Maßnahmen und Instrumente für die einzelnen Verkehrsbereiche, um die UFP-Emissionen in Zukunft weiter zu senken:</p> <p>Im <strong>Straßenverkehr</strong> können Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung sowie (als neues Instrument) die Ausweisung von Zero-Emission-Zones in die nur Fahrzeuge ohne schädliche Abgasemissionen, wie beispielsweise E-Autos, einfahren dürfen, die Emissionen von UFP reduzieren. Zudem spielt die periodische technische Inspektion (PTI) / Hauptuntersuchung eine wichtige Rolle, da Fahrzeuge mit unentdeckten Schäden oder Manipulationen am Partikelfilter je Kilometer etwa hundert Mal mehr UFP emittieren als Fahrzeuge mit funktionierendem Filter. Eine verlässliche und preiswerte On-Board-Sensorik für die kontinuierliche Messung der Partikelanzahl im Fahrbetrieb ist bislang nicht verfügbar, so dass die Überprüfung als Teil der Hauptuntersuchung sehr wesentlich für eine erfolgreiche Identifizierung von defekten und manipulierten Partikelfiltern ist und bleiben wird.</p> <p>Für <strong>mobile Maschine und Geräte</strong> sind Maßnahmen am effektivsten, die dazu führen, dass mehrheitlich Fahrzeuge mit Partikelfiltern in den Bestand kommen (Partikelfilternachrüstung, Stilllegung von Altfahrzeugen).</p> <p>Im <strong>Luftverkehr</strong> wurden vor allem die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen und strenge Emissionsgrenzwerte für neue Triebwerke als zielführende Maßnahmen identifiziert.</p> <p>Der Einfluss von <strong>Binnenschiffen und Schienenfahrzeugen</strong> am Gesamt-UFP-Aufkommen aus Abgasen spielen nach Einschätzung der Autorinnen*Autoren nur eine untergeordnete Rolle, so dass keine Maßnahmen vorgeschlagen werden.</p> Welchen weiteren Forschungsbedarf gibt es? <p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/120090">Studie</a> zeigt großen Bedarf an Messdaten von UFP, um anstelle von wissenschaftlich fundierten Annahmen mit gesicherten Daten rechnen zu können. Sie weist auch darauf hin, dass diese Studie sich nicht mit den Sekundärpartikeln oder mit Abriebemissionen von Bremsen und Reifen beschäftigt hat. Sekundärpartikel entstehen durch Nukleation (Bildung neuer Partikel) aus kondensierbaren Gasen. Dies geschieht zum Beispiel. beim Abkühlen des heißen Abgases nach dem Verlassen des Endrohrs in die kältere Umgebungsluft. Die emittierten leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffe kondensieren dann an Tröpfchen und bilden sehr kleine Partikel in der Luft.</p> <p>Ebenso bedarf es noch einem Vergleich mit anderen Sektoren, um die Menge an UFP aus dem Verkehr gegenüber anderen Quellen konkret einordnen zu können. Denn überall, wo Verbrennungsprozesse auftreten (Verkehr, Kraftwerke, Heizungs- und Industrieanlagen, Holz- und Biomasseverbrennung) entstehen auch ultrafeine Partikel.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierunghier: Entwurf einer Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO)

Rückübertragung der Zuständigkeiten für Anlagen nach Nr. 8.9.2 (Anlagen zur Behandlung von Altfahrzeugen)und 8.12.3.2 (Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen) des Anhangs 1 der 4. BImschG von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) auf die Kreis- und Stadtverwaltungen

Verkehrsmengen DTV 2005

Der Straßenverkehr stellt auch weiterhin den entscheidenden Belastungsfaktor der städtischen Umwelt dar. Seine zahlenmäßige Entwicklung wird durch regelmäßige Verkehrszählungen beobachtet. Für die Durchführung von Verkehrszählungen auf Autobahnen, Bundesstraßen sowie dem übrigen Hauptstraßennetz ist in Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verantwortlich. Die aktuellen Daten beziehen sich auf das Jahr 2005 und schreiben somit die Werte der vorhergehenden Zählung von 1998 fort. Aufgrund der weitgehenden Vergleichbarkeit der Datengrundlagen und der Methode zur Datenerhebung 1993 wird auf die entsprechenden Kapitel des Begleittextes zur Karte 07.01, Ausgabe 1995 verwiesen. Der Motorisierungsgrad , also das Verhältnis von Pkw zur Einwohnerzahl, stellte sich 1970 für Ost- und West-Berlin noch sehr unterschiedlich dar. So kamen 1970 in Ost-Berlin 77,5 Pkw auf 1 000 Einwohner, im westlichen Teil der Stadt 175,4, also fast 100 Fahrzeuge mehr auf 1 000 Einwohner. 1995 lagen – auch bedingt durch die Vereinigung – die Zahlen schon deutlich näher beieinander als zuvor: in Ost-Berlin standen nun je 1 000 Einwohner 302, in West-Berlin 346 Pkw zur Verfügung (vgl. Abb. 1). Im Vergleich zu anderen Städten liegt Berlin auch 2005 noch auf einem günstigen Niveau. So weisen München mit 610 (2006) und Hamburg mit rund 483 Pkw/1 000 Einwohner (2004) weit höhere Werte auf. Der Bundesdurchschnitt lag 2004 bei 501 PKW/1 000 Einwohnern. Für den Ost-Teil der Stadt können für den Zeitraum von 1991 bis 1993 aufgrund der damaligen Kennzeichenumstellung aller Fahrzeuge keine Aussagen über den Motorisierungsgrad getroffen werden. Seit 1996 wird nur noch ein Berliner Gesamtwert ausgewiesen. Die folgenden Übersichten stellen die Jahreszahlen der wichtigen Kenngrößen Streckenlängen und Fahrleistungen nach Verkehrsbelastungsklassen in der Entwicklung von 1993 bis 2005 gegenüber. So hat die Gesamtjahresfahrleistung um immerhin rund 413 Mio. km zugenommen ( = 3,8 % der Jahresfahrleistung 2005 in Höhe von rund 10,67 Mrd. km) (vgl. Tab. 1, 2 und 3). Im Vergleich der drei Zählperioden wird zum einen deutlich, dass zur Verkehrsmengenerfassung 2005 eine Ausweitung der im übergeordneten Straßennetz zusammengefassten Verkehrswege stattgefunden hat. Gegenüber 1995 waren u. a. zusätzlich die neuen Autobahnteilstücke der BAB A 113 (neu) im Abschnitt Späthstraße – Adlershof sowie der BAB A 100, der Erweiterung des westlichen Stadtringes durch den Tunnel Ortsteil Britz bis zur Buschkrugallee zu berücksichtigen. Aber auch bisher zum untergeordneten, nicht differenziert erfassten Nebennetz zählende Straßen wurden für die aktuelle Zählung zu Bestandteilen des Hauptnetzes “aufgewertet”. U. a. durch die Veränderungen im erfassten Netz ist auch der Anstieg der Anteile der gering bis mittel belasteten Verkehrswege im Jahre 2005 gegenüber den früheren Erfassungszeitpunkten zu erklären. Addiert man die erwähnten neuen Autobahnabschnitte hinzu, dann ist die Klasse mit den höchsten Kfz-Zahlen (> 50.000) als praktisch unverändert zu bezeichnen. So stellen auch weiterhin die (Stadt-) Autobahnabschnitte sowie die großen Ein- und Ausfallstraßen die Belastungsschwerpunkte dar. Deutschlands verkehrsreichstes Autobahnteilstück stellt der Abschnitt im Bereich des Autobahndreieckes Funkturm dar , hier passieren durchschnittlich 212.000 Kfz/24 h die durchgängig registrierende Langzeitmessstelle Halensee. Wenn auch kontinuierlich stärker emittierende Altfahrzeuge durch schadstoffreduzierte Neuwagen ersetzt werden und damit tendenziell auch bei steigenden Fahrzeugleistungen die Schadstoffemissionen abnehmen, so bleiben doch viele durch den Verkehr verursachte Probleme wie der antriebsunabhängige Reifenabrieb, die Lärmbelastungen sowie der enorme Flächenbedarf des ruhenden und fahrenden Verkehrs auch in Zukunft als gravierende Beeinträchtigung der städtischen Lebensqualität erhalten (vgl. Karte 03.11 Verkehrsbedingte Luftbelastung durch NO 2 und PM 10 ).

Research project on the policies of end-of-life vehicle (ELV) recycling in EU and Germany. Final Report

Altautoverwertungsanlagen (StALU MS Neubrandenburg, Abt. 4)

Genehmigungsdaten von Altautoverwertungsanlagen

Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der 16 Bundesländer

Nach § 7 Abs. 2a AltfahrzeugV ist es Aufgabe der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge - kurz GESA -, Daten zu zertifizierten und damit anerkannten Annahmestellen, Demontagebetrieben, Shredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen für die gesamte Bundesrepublik zu sammeln und sowohl der Öffentlichkeit als auch den Vollzugsbehörden zur Verfügung zu stellen. Sachverständige haben der gemeinsamen Stelle die von ihnen anerkannten Betriebe zu melden.

Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge GESA

Nach § 7 Abs. 2a AltfahrzeugV ist es Aufgabe der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge - kurz "GESA" - , Daten zu anerkannten Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen zentral für die gesamte Bundesrepublik zu sammeln und sowohl der Öffentlichkeit als auch den Vollzugsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Annahme- und Rücknahmestellen gem. AltfahrzeugV im Land Brandenburg

Annahme- und Rücknahmestellen sind ein Spezialfall zu den Entsorgungsanlagen. Die Pflege der Daten erfolgt bei der SBB. Für die Öffentlickeit zugänglich sind sie über den LUIS-Dienst.

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