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Sanierung des Altstandortes Kraftwerk Borken

Am Altstandort des Kraftwerkes Borken sind nach Demontagearbeiten 22000 Liter PCB-haltiges Trafooel ausgelaufen, wobei akute Gefahr fuer das nur 40 Meter entfernt liegende Fliessgewaesser Schwalm bestand. Im Verlauf der Sanierungsarbeiten ist eine weitere Altlast durch Trafooel festgestellt worden . Boden und Grundwasser waren hochgradig kontaminiert, bis zu 2000 mg/l Oel in Phase. Durch rastermaessige Sondierungen wurde das Schadensausmass ermittelt. Als aktive hydraulische Sanierungsmassnahme wurden zwei Sanier- und Spuelbrunnen mit Drainagesystem errichtet. Die langfristige Grundwassersanierung erfolgt durch eigene Reinigungsanlage (chemisch/physikalisch). Das ausgehobene Bodenmaterial (ca. 1500 t) wird mikrobiell aufgearbeitet von der Firma Umweltschutz Nord. - Erstellung von Sanierungsplaenen, genehmigungsrechtliche Antraege. - Die Grundwassersanierung wurde durch eigens konstruierte oberflaechenabsaugende Edelstahlbehaelter, in denen sich Tauchpumpen befanden, welche bewirkten, dass in erster Linie das auf der Oberflaeche der Sanierungsbrunnen aufschwimmende Oel entfernt und zur Abscheide- und Sorptionsanlage gefoerdert wurde, durchgefuehrt.

Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA)

Sammlung von Informationen über schädliche Bodenveränderungen und Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), Verdachtsflächen und altlastverdächtige Flächen des Landes Sachsen-Anhalts innerhalb des Umweltinformationssystems im Fachinformationssystem Bodenschutz. (ehemals MDALIS)

Altablagerungen und Altstandorte

Untersuchung von Altablagerungen und Altstandorte auf ihr Gefaehrdungspotential in Bezug auf Boden, Bodenluft und Grundwasser. Deren Konzentration insbesondere an Halogenkohlenwasserstoffen, aromatischen Kohlenwasserstoffen, PAKs sowie Schwermetallen wird bewertet.

Wasseranalytik

Das Aufgabengebiet der " Wasseranalytik" umfasst die Untersuchung der Anionen, Nährstoffe und summarischen Kenngrößen, organischen Spurenstoff- und Metallanalytik und beinhaltet folgende Leistungsschwerpunkte: - Probenahme Oberflächenwasserproben - Fließgewässeruntersuchungen - Grundwasseruntersuchungen - Untersuchungen der Wochenmischproben aus den fünf Gewässergütemessstationen - Standgewässeruntersuchungen - Untersuchungen von Bodensickerwasser (LfULG) u.a. im Rahmen der Überwachung von Altstandorten des Uranbergbaus (WISMUT) sowie - Untersuchung von Sonderproben während außergewöhnlicher Gewässersituationen in der Elbe inkl. täglicher Rufbereitschaft im Rahmen des internationalen Warn- und Alarmplanes der Elbe. Die organischen Spurenstoff- und Metallanalytik basiert auf hochwertiger Analysentechnik (GC-MS/HPLC-MS: Organik, ICP/MS: Metallanalytik)

Die Altlasten im Blick Mehr zum Thema:

Im Landesbodenschutzgesetz Baden-Württemberg ist festgehalten: „Bei den Bodenschutz- und Altlastenbehörden wird eine Bewertungskommission gebildet. …“ Doch was genau bewertet sie und welche Bedeutung hat die Kommission für den Schutz der Umwelt? Beginnen wir mit dem eigentlichen Gegenstand der Kommission: den Altlasten! Unser heutiger Wohlstand beruht auf 150 Jahren industrieller Produktion und Gewerbe – doch die wirtschaftliche Entwicklung hat auch ihre Schattenseiten. In der Vergangenheit wurde allzu oft sorglos mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen umgegangen: Lösungsmittel aus der Metallverarbeitung, Wäschereien und anderen Industriezweigen wurden achtlos weggeschüttet oder gelangten bei Betriebsunfällen in die Umwelt. Auf die gleiche Weise gelangten Benzin und Mineralöle aus ehemaligen Tankstellen in den Boden und von dort in das Grundwasser. Auch unter alten Gaswerken, heute weitgehend längst abgerissen, finden sich Teeröle und andere Kohlenwasserstoffe im Boden und Grundwasser. Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber oder Chrom sind im Untergrund alter Industriestandorte immer wieder anzutreffen. Böden sind an diesen Orten ein Archiv der Industriegeschichte – und unsere heutigen Altlasten. Ein typischer Standort ehemaliger Industrie mit Altlastenrelevanz (Foto: Harry Hohl, LUBW) Altlasten sind höchst verschieden – jede von Ihnen ist in gewisser Weise einzigartig hinsichtlich ihrer Entstehung, Schadstoffe, Geologie und Grundwasserbeschaffenheit. Deswegen erfordert auch jede Altlast eine individuelle Betrachtung und ein einzelfallbezogenes Vorgehen. Auch wenn Altlasten oftmals im Untergrund verborgen liegen, so kann von ihnen eine Gefahr für Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen ausgehen. Diese möglichen Gefahren zu erkennen, einzuschätzen und abzuwehren ist Aufgabe der 44 Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise im Land. Bei dieser wichtigen Aufgabe werden sie von der Altlastenbewertungskommission unter Mitwirkung der LUBW regelmäßig beraten und unterstützt. Die Altlastenbewertungskommission Baden-Württembergs existiert seit 1987 und ist deutschlandweit einmalig. Sie tritt auf Einladung der Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Stadt- und Landkreise zusammen und unterstützt diese in ihrer Vollzugsarbeit. Weitere Mitglieder der Bewertungskommission sind Vertretende der LUBW, des Landesamtes für Geologie (LGRB) und der zuständigen Regierungspräsidien. Unterstützt werden sie dabei von unabhängigen Gutachtern und Sachverständigen, die den jeweiligen Fall bearbeitet haben und ihre Berichte zur Prüfung vorlegen. Die Kommission hat unter anderem Kompetenzen im Bereich Bodenkunde, Altlastentechnik und Hydrogeologie. Damit gibt sie Empfehlungen für technische Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, zu Sanierungsmaßnahmen und Sanierungszielen. Umspundeter Bereich von mit Mineralölkohlenwasserstoffen belastetem Grundwasser (Foto: Harry Hohl, LUBW) In der Arbeitsweise hat sich das stufenweise standardisierte Vorgehen des Landes Baden-Württemberg bewährt: Zunächst klären die Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise, ob überhaupt ein Anfangsverdacht einer Altlast für eine Fläche mit verdächtiger Nutzungshistorie besteht. Dieser Verdacht kann beispielsweise wegfallen, wenn auf der Fläche keine umweltgefährdende Stoffe verwendet oder gelagert wurden. Besteht jedoch ein Anfangsverdacht, folgt die „orientierende Untersuchung“. Hier wird geklärt, ob sich ein hinreichender Gefahrenverdacht bestätigt. Oftmals sind keine weiteren Untersuchungen für die Flächen erforderlich, wenn sich der Anfangsverdacht auf Altlasten nicht bestätigten lässt. Diese Fälle werden als A-Fälle, für „Ausgeschieden“ aus der Bearbeitung, bewertet. Häufig werden zwar Schadstoffe in Boden und Grundwasser gefunden, sind aber in so kleinen Mengen vorhanden oder so fest im Boden fixiert, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Diese Fälle werden dann zu den sogenannten B-Fällen, für „Belassen“ im Bodenschutz- und Altlastenkataster. Bei Umnutzungen der Fläche kann dann rechtzeitig reagiert werden. Bestätigt sich der Anfangsverdacht einer schädlichen Altlast, empfiehlt die Bewertungskommission in den meisten Fällen eine Detailuntersuchung. In dieser sollen räumliches Ausmaß und Risiko der Altlast für die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen genauer bestimmt werden. Hat die Detailuntersuchung geklärt wie groß der mögliche Schaden der Altlast für Umwelt oder Mensch ist, werden angepasste Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dies kann von der Sicherung der Altlast bis hin zu komplexen Dekontaminationen mit neuartigen Technologien reichen. Eine Art zur Sicherung kann sein, den belasteten Bereich mit Spundwänden zu umschließen. Damit wird die Altlast vom Grundwasser abgeschnitten und kann dieses nicht mehr belasten. Verunreinigungen des Grundwassers werden häufig auch mittels „Pump-and-Treat“ gesichert und saniert. Dabei wird das Grundwasser nach oben gepumpt und über geeignete Filter gereinigt. Bis das Grundwasser auf diese Weise gesäubert ist, können allerdings Jahrzehnte vergehen. Beispiel einer Sanierung mittels Bodenluftabsaugung (Foto: Harry Hohl, LUBW) Deutlich schneller, aber auch teurer, sind Aushubsanierungen. Dabei wird der belastete Boden entfernt und danach auf eine Sondermülldeponie gebracht oder verbrannt. Neben diesen Methoden gibt es aber auch eine Vielzahl anderer Sanierungsverfahren, um die Gefahr durch Altlasten zu minimieren. Aushubsanierung von mit Teerölen belastetem Boden (Foto: Harry Hohl, LUBW) Die Altlastenbewertungskommission wägt ab, welches technische Verfahren sich am besten für den Standort eignet und ob es mit verhältnismäßigem Aufwand die Altlast beseitigen oder sichern kann. Ist eine Altlast saniert oder gesichert, geht von ihr keine Gefahr mehr aus. Die Fläche kann dann wieder genutzt werden, beispielsweise für Wohnungen, für Gewerbe, Industrie und Handel – aber auch neue Sport- und Freizeitflächen können entstehen. Altlasten sind unser industriell-/gewerbliches Erbe und können für Mensch und Umwelt eine Gefahr darstellen – doch sind sie mit geeigneten Technologien beherrschbar. Die Arbeit der Bodenschutz- und Altlastenbehörden und Gremien wie der Altlastenbewertungskommission ermöglichen dabei einen landeseinheitlichen und systematischen Umgang mit Altlasten – von der Erkundung über die Bewertung hin zur Sanierung und Nachnutzung. Näheres zur Altlastenbearbeitung und statistische Kennzahlen zu Altlasten finden Sie in der jährlich erscheinenden Altlastenstatistik

WRRL-Maßnahme "Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus Altlasten und Altstandorten" für den Grundwasserkörper "Rechtsrheinisches Schiefergebirge"

Dieser Inhalt beschreibt die "Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus Altlasten und Altstandorten" (mit der ID 21) für den Grundwasserkörper "Rechtsrheinisches Schiefergebirge" (mit der ID: DEGB_DENW_273_04). Sie wird im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Der Bewirtschaftungszeitraum ist 2022-2027.

WRRL-Maßnahme "Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus Altlasten und Altstandorten" für den Grundwasserkörper "Niederung des Rheins"

Dieser Inhalt beschreibt die "Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus Altlasten und Altstandorten" (mit der ID 21) für den Grundwasserkörper "Niederung des Rheins" (mit der ID: DEGB_DENW_27_10). Sie wird im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Der Bewirtschaftungszeitraum ist 2022-2027.

WRRL-Maßnahme "Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus Altlasten und Altstandorten" für den Grundwasserkörper "Muensterlaender Oberkreide / Schoelsbach"

Dieser Inhalt beschreibt die "Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus Altlasten und Altstandorten" (mit der ID 21) für den Grundwasserkörper "Muensterlaender Oberkreide / Schoelsbach" (mit der ID: DEGB_DENW_278_05). Sie wird im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Der Bewirtschaftungszeitraum ist 2022-2027.

WRRL-Maßnahme "Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus Altlasten und Altstandorten" für den Grundwasserkörper "Hagen-Iserlohner Massenkalk"

Dieser Inhalt beschreibt die "Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus Altlasten und Altstandorten" (mit der ID 21) für den Grundwasserkörper "Hagen-Iserlohner Massenkalk" (mit der ID: DEGB_DENW_276_13). Sie wird im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Der Bewirtschaftungszeitraum ist 2022-2027.

Zukünftige Nutzung von Altstandorten in Mecklenburg-Vorpommern

- Analyse ausgewählter Altstandorte - Darstellung und Bewertung der Veränderung des Altgewerbeflächenbestandes - Empfehlungen für den zukünftigen Umgang mit den verschiedenen Kategorien von Altstandorten

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