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Found 62 results.

Bestimmung ausgewählter Komponenten in Mineralölprodukten

Um das Beratergremium Umweltrelevanter Altstoffe (BUA) bei der Erstellung von Stoffberichten zu unterstützen, wurden die Konzentrationen ausgewählter Verbindungen in Mineralöl-Prozentprodukten ermittelt. Für die Untersuchungen wurden Proben der 3 Ottokraftstoffsorten (Normal, Super und SuperPlus) sowie von Dieselkraftstoff, Jet A 1 und Heizöl EL im Dezember 2001 (Winterware) und im Februar 2002 (Übergangsware) durch 10 deutsche Raffinerien zur Verfügung gestellt. Für jedes Produkt wurden diese Proben zu einer Durchschnittsprobe zusammengeführt, wobei der Produktausstoß der jeweiligen Raffinerie für das Mischungsverhältnis zugrunde gelegt wurde. Die so gebildeten 12 Durchschnittsproben (6 Produkte, 2 Jahreszeiten) wurden in drei Laboratorien auf die durch das BUA namentlich genannten Verbindungen untersucht. Zusätzlich zu den Konzentrationen der Verbindungen in der Flüssigphase wurde die Gleichgewichtskonzentration in der Gasphase für zwei Temperaturen mit einer rechnerischen Methode ermittelt..

Mikrobieller Abbau komplexer technischer Substrate

Fuer zahlreiche komplexe technische Produkte ist ueber die Moeglichkeit eines 'biologischen Recycling' bisher wenig bekannt. Fuer das klassische Bodenbelagsmaterial Linoleum, das aus oxydiertem Leinoel, Holzschliff, Jutefasern und anorganischen Stoffen hergestellt wird, wurde die mikrobielle Abbaufaehigkeit untersucht.Es konnte eine Reihe von Pilzisolaten gewonnen werden, die zumindest einen Teil der Komponenten dieses komplexen Materials als Substrat zu nutzen vermoegen und damit eine Massenreduktion bewirken.

ERA-net SUSAN: Develop economic sound free walk farming systems elevating animal welfare, health and manure quality, while being appreciated by society (FreeWalk)

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Large scale demonstration of new circular economy value-chains based on the reuse of end-of-life fiber reinforced composites (FiberEUse)

Konkretisierungen der Waiving-Bedingungen im Rahmen des Registrierungsverfahrens nach REACH

Der im Oktober 2003 vorgelegte Verordnungsvorschlag für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH) legt fest, welche Informationen im Rahmen des Registrierungsverfahrens für Stoffe zu liefern sind. Im Rahmen von REACH sind allerdings mehrere Möglichkeiten vorgesehen, auf die Durchführung einzelner Prüfungen zu verzichten, wenn dies ausreichend begründet wird. Der Verzicht auf die Durchführung einzelner Prüfungen wird in REACH als 'Waiving' bezeichnet. Als 'expositionsbezogenes Waiving' wird ein Verzicht auf die Durchführung von Studien bezeichnet, wenn die Begründung darauf gestützt ist, dass es zu keiner relevanten Exposition von Mensch und Umwelt durch den zu registrierenden Stoff kommt. Doch für die Beantwortung der grundsätzlichen Frage: 'Was ist unter einer relevanten Exposition zu verstehen?' fehlten bisher klare Kriterien und rechtssichere Definitionen. Im Verordnungsvorschlag werden in den Anhängen VI, VII und VIII je nach Textstelle unterschiedliche Begriffe für ein Waiving aufgrund der Exposition verwendet ('no relevant exposure', 'limited exposure', 'no exposure', 'no significant exposure', 'unlikely exposure'). Mit Exposition ist hierbei der Kontakt des Menschen oder der Umwelt mit einem Stoff gemeint. Ergänzend wird auch in Anhang IX auf das expositionsgesteuerte Waiving eingegangen. Risikomanagementmaßnahmen, welche die Exposition beeinflussen, werden an mehreren Stellen des REACH-Verordnungsvorschlages angesprochen. In einem gemeinsamen Forschungsprojekt hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit Unterstützung des Öko-Instituts in Kooperation mit dem Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe (FoBiG) und dem Institute Ökologische Netze dazu jetzt Konkretisierungen vorgelegt. Anhand von 17 konkreten Stoffbeispielen erarbeiteten die WissenschaftlerInnen die entsprechenden Expositionssituationen und konkrete Kriterien für das Fehlen einer relevanten Exposition und den daraus abzuleitenden Verzicht auf bestimmte Testanforderungen. Sie prüften auch, ob solche konkretisierten Waiving-Bedingungen in der Praxis umsetzbar sind. Im humantoxikologischen Bereich wurde vorrangig die Frage bearbeitet, unter welchen Bedingungen auf den 28-Tage-Toxizitäts-Test gemäß Anhang VI verzichtet werden kann, als Beispiel für einen Test mit wiederholter Applikation. Das Projekt wurde organisatorisch und inhaltlich vom Öko-Institut unterstützt, gemeinsam mit dem Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe (FoBiG) und dem Institut Ökologische Netze. An dem Projekt wirkten weitere ExpertInnen des VCI und seiner Mitgliedsunternehmen, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), des Beratergremiums für Altstoffe (BUA) und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) mit.

Erstellung eines Leitfadens für die Durchführung von Restmüll - Sortieranalysen

In der Vergangenheit wurden Sortieranalysen zur Bestimmung der Zusammensetzung von Restmüll mit unterschiedlichen Ansätzen durchgeführt. Dies betrifft u.a. die Probenahme (aus dem Sammelfahrzeug, aus Sammelbehältern), die Bestimmung des Stichprobenumfangs und die statistische Auswertung der Ergebnisse. Damit sind die Ergebnisse dieser Analysen nur bedingt vergleichbar. Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung eines Leitfadens für die Planung und Durchführung von Sortieranalysen für Restmüll. Die Bearbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Technischen Arbeitsgruppe Sortieranalysen, die seitens des BMLFUW koordiniert wird.

Rechtsgutachten: Schnittstellenprobleme zwischen gemeinschaftlichem Stoffrecht und anderem sektoralen Umweltrecht ( Umsetzungshemmnisse bei der Risikominderung von Altstoffen nach 793/93/EG - 'Instrumentenlücke' )

Die folgende Darstellung konzentriert sich auf die Umweltwirkungen. Die dabei erzielten Ergebnisse - vor allem was die Berücksichtigung der stoffrechtlich ermittelten Wirkungsschwellen für den Vollzug anderer Regelwerke angeht2 - lassen sich jedoch weitgehend auch auf den Bereich stoffbezogener Gesundheitswirkungen übertragen.Der dieser Studie vorangegangenen Ausschreibung des Umweltbundesamtes liegt die These zugrunde, mit dem bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Rahmen sei dies nicht adäquat möglich (These von der Instrumentenlücke). Das vorliegende Gutachten geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob für die Realisierung der altstoffrechtlichen Risikominderungsstrategie auf EG-Ebene ein umsetzungstaugliches rechtliches und administratives Instrumentarium vorhanden ist.Ausgangspunkt der Betrachtung ist das bestehende EG-Altstoffrecht: Auf der Grundlage des EG-Chemikalienrechts sind hier in erster Linie Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung möglich. Für andere stoffinduzierte Risiken, wie sie etwa bei der Herstellung und Weiterverarbeitung der Substanzen entstehen können, gibt es dagegen im EG-Chemikalienrecht bislang keine Handlungsmöglichkeiten. Dies bedeutet aber nicht, dass es für diesen Belastungspfad an gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vollständig fehlen würde. Vielmehr sind hier etwa die Instrumentarien des gemeinschaftlichen Industrieanlagenrechts (IVU-Richtlinie in Verbindung u.a. mit Luftqualitäts-Standards) oder das EG-Wasserrecht (Wasserrahmen- Richtlinie und weitere Rechtsakte) einschlägig. Neben diesen anlagen- bzw. medienbezogenen Ansätzen gibt es auf EG-Ebene durchaus auch spezifische stoffbzw. stoffgruppenbezogene Regelungen - etwa für flüchtige organische Verbindungen (VOC-Richtlinie). Zu klären ist daher, wie die Schnittstellen zwischen dem EG-Chemikalienrecht und den übrigen sektoralen Regelungen ausgestaltet sind, in deren Anwendungsbereich diejenigen Minderungsmaßnahmen fallen, die nicht auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Chemikalienrechts umzusetzen sind.

Oekobilanzen als Instrumente des Umweltrechts (rechtliche Moeglichkeiten/Grenzen)

Den Ausgangspunkt des Vorhabens bildet der Stand der Diskussion von Oekobilanzen. Auf der Basis der vorhandenen Vorarbeiten ist ein Konzept fuer Oekobilanzen zu erstellen und der Anwendungsbereich zu umreissen. Dabei ist ggf. der Stand der Diskussion in anderen europaeischen Staaten bzw. den USA einzubeziehen. Auf der Basis eines solchen Modells sind in einem zweiten Schritt die rechtlichen Moeglichkeiten und Grenzen der Anwendung von Oekobilanzen zu untersuchen. Dabei sind Verfassungsrecht (Bestimmtheitsgrundsatz; Schranken der Anwendung aus Art. 12 und 14 GG; Einhaltung von Verfahrensanforderungen) und einfachgesetzliche Normen (moegliche Verortung von Oekobilanzen); Rechtsfolgen; Ausgestaltung der Verfahren; Transparenz zu eroertern.

Monitoring des prioritaeren Altstoffs Trichloressigsaeure (TCA) und anderer Halogenessigsaeuren in Nadelproben aus dem Standortfichtenmessnetz des LfU

Monitoring phytotoxischer Metaboliten vielverwendeter C2CKW und -F(C)KW, darunter Trichloressigsaeure als prioritaerer 'Altstoff', in 114 Nadelproben aus den Jahren 1992-1996 aus dem bayer. Standortfichtenmessnetz. Analyse der Proben mittels Derivatisierung und HRGC/MS-Analyse von 9 Halogenessigsaeuren. Ziel ist die Ermittlung der Belastung der Biosphaere durch phytotoxische Abbauprodukte von Industriechemikalien (CKW, F(C)KW) und die Erhebung von Expositionsdaten zur Bewertung der Umweltrelevanz des Altstoffs Trichloressigsaeure.

Abbaubarkeit endokrin wirksamer Umweltchemikalien und Arneimittel in Belebtschlammodellen unter Erfassung ihrer Effekte auf aquatische Organismen

Die Abbaubarkeit hormonell wirksamer Umweltchemikalien (Nonylphenol, TBT, etc) und Arzneimittel (Ethinylestradiol als oestrogene Komponente der Antibabypille, Methyltestosteron, etc.) wird derzeit in Modellversuchen untersucht, bei denen die Prozesse waehrend der Abwasserreinigung simuliert werden. Dabei steht neben der chemisch-analytischen Bestimmung der Testsubstanzen auch die Optimierung des Abbauprozesses und die Erfassung der hormonellen Wirksamkeit entstehender Abbauprodukte der Ausgangsverbindungen im Vordergrund. Besonderes Gewicht wird in diesem Zusammenhang vor allem auf Umweltchemikalien gelegt, die eine hormonaehnliche Wirkung aufweisen ('endokrine Disruptoren') und die negative Auswirkungen auf die geschlechtliche Differenzierung und Fortpflanzungsfaehigkeit von Tieren und Menschen haben koennen. Bisher konnten nur sehr wenige Substanzen mit eindeutiger hormonaehnlicher Wirkung in der Umwelt identifiziert werden. Fuer das Zulassungsverfahren fuer neue Chemikalien und fuer die Pruefung verdaechtiger Altstoffe werden dringend toxikologische Testverfahren benoetigt, die eine zuverlaessige, schnelle und kostenguenstige Identifikation verdaechtiger Substanzen als 'endokrine Disruptoren' ermoeglichen, bevor diese in die Umwelt gelangen. Auf der Basis von Nicht-Wirbeltieren (Wasserschnecken, Bachflohkrebse und Zuckmuecken) sollen geeignete Biotestverfahren entwickelt werden.

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