Die Wacker Chemie AG in Friedrich-von-Heyden-Platz 1 in 01612 Nünchritz beantragte mit Datum vom 26. Juni 2019 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 103 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von hydrophiler Kieselsäure durch Erhöhung der jährlichen Produktionskapazität von 11.500 Tonnen auf 16.000 Tonnen aufgrund verfahrenstechnischer Optimierungen u. a. auch durch die Ertüchtigung der Palettierung.
Die Studie beschreibt den aktuellen Stand der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung in Deutschland, wobei alle vier klassischen Verfahrensvarianten analysiert werden: die mechanisch-biologische Behandlung mit Rotte bzw. mit Vergärung sowie die mechanische Behandlung mit biologischer Trocknung/Stabilisierung (MBS) bzw. mit physikalisch-thermischer Trocknung (MPS). Anhand der erfassten Daten wird für jede der Varianten die Energieeffizienz in Form des Netto-Primärwirkungsgrades (bezogen auf den Energiegehalt des Abfalls) ermittelt und eine ökobilanzielle Bewertung (Klimabilanz) durchgeführt. Darüber hinaus werden Optionen zur Weiterentwicklung und Optimierung der Anlagen identifiziert. Veröffentlicht in Texte | 156/2023.
Im Rahmen des Vorhabens 3618S72392 wurden die tätigkeitsbezogenen Strahlenexpositionen in Anlagen nach AtG und standortnahen Zwischenlagern für radioaktive Abfälle erhoben und bewertet. Der vorliegende fachliche Abschlussbericht dokumentiert die wesentlichen Schwerpunkte des Vorhabens. Die Arbeiten wurden im Detail in einer Reihe von Einzelberichten zu den verschiedenen Themenbereichen dokumentiert. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass sich die Kollektivdosis der in Betrieb bzw. Nachbetrieb befindlichen Anlagen in den letzten Jahren auf einem niedrigen Niveau stabilisiert hat, wobei allerdings die Gesamt-Jahreskollektivdosis in den einzelnen Jahren deutlichen Schwankungen unterworfen ist. Diese Schwankungen sind unter anderem durch revisionsfreie Jahre einerseits und den Umfang der jährlichen Revisionsarbeiten andererseits bedingt. Durch die Abschaltung von acht Leistungsreaktoren im Jahr 2011 aufgrund der 13. Novelle des Atomgesetzes in Folge des Unfalls in Fukushima hat sich die Jahreskollektivdosis in diesen Anlagen seitdem weiter reduziert. Die Strahlenexposition des Personals hat sich in den letzten Jahren generell insgesamt weiter verringert; dies ist sowohl durch den Trend der mittleren Personendosen als auch durch die Entwicklung in der Verteilung der anlagenbezogenen Individualdosen zu erkennen; dies gilt besonders beim Eigenpersonal, aber auch (wenngleich nicht in gleichem Umfang) für das Fremdpersonal. Der Rückbau der in Stilllegung befindlichen Anlagen lässt sich mit deutlich niedrigeren Jahreskollektivdosen im Vergleich zum Leistungsbetrieb durchführen. Hier hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass sich mit der Durchführung einer Primärkreisdekontamination vor Beginn des Rückbaus diese weiter reduzieren lässt. Nach einer fallenden Tendenz der Gesamt-Jahreskollektivdosis aller in Stilllegung befindlichen Anlagen in den Jahren 2010 bis 2016 zeigt sich seit dem Jahr 2017 wieder ein Anstieg der Gesamt-Jahreskollektivdosis. Dies kann insbesondere auf die steigende Anzahl der in Stilllegung befindlichen Anlagen in diesen Jahren zurückgeführt werden: Seit dem Jahr 2017 haben neun weitere Anlagen ihre Stilllegungsgenehmigung erhalten und mit dem Rückbau begonnen. Je nach individuellen Abbaufortschritt tragen verschiedene Anlagen in einzelnen Jahren unterschiedlich stark zur Gesamt-Jahreskollektivdosis bei. Die Gesamt-Jahreskollektivdosis aller Anlagen der Ver- und Entsorgung liegt in den letzten sechs Berichtsjahren (2014 bis 2019) auf einem relativ konstanten Niveau zwischen 50 und 60 Pers.mSv/a und liegt damit deutlich unterhalb der Gesamt-Jahreskollektivdosen der Kernkraftwerke in Betrieb. Dabei tragen die einzelnen Anlagen auf Grund ihrer verschiedenen Tätigkeitsfelder unterschiedlich zu der Gesamt-Jahreskollektivdosis bei. Die jeweiligen Jahreskollektivdosen der einzelnen Anlagen liegen in einem Bereich von etwa 0,1 Pers.mSv/a bis zu etwa 40 Pers.mSv/a. Bei der Analyse der tätigkeitsbezogenen Daten erweist sich die mittlere tätigkeitsbezogene Dosisleistung insbesondere bei der Analyse von Teiltätigkeiten weiterhin als gutes Werkzeug zum Vergleich der radiologischen Randbedingungen von Arbeiten sowie zur Identifizierung von möglicherweise ungünstigen Arbeitsbedingungen und Hinweisen zur möglichen Optimierung von Tätigkeiten. Die tätigkeitsbezogene Dosisleistung bestätigt dabei auch die anlagenspezifischen Unterschiede, die sich in den Dosisleistungsmessungen an ausgewählten Messpunkten der Anlagen widerspiegeln. Zunehmend wird allerdings sichtbar, dass die Sammlung insbesondere von tätigkeitsbezogenen Daten für Anlagen in Stilllegung schwierig wird, da infolge der Optimierung von Planung und Durchführung von Abbaugewerken eine hochauflösende Dosiszuordnung zu Tätigkeiten wie im Falle des Betriebs von Kernkraftwerken sehr aufwändig und daher kostenintensiv ist. Darüber hinaus wurden im Vorhaben Fragen im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz ausländischen Fremdpersonals in deutschen Kernkraftwerken bearbeitet, um einen Beitrag zum grenzüberschreitenden Strahlenschutz zu leisten.
Die Studie beschreibt den aktuellen Stand der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung in Deutschland und stellt die Weiterentwicklung seit 2005 dar. Für die verschiedenen Anlagenkonzeptionen werden die Durchsatzmengen, der Anlageninput und die Stoffbilanz mit dem Verbleib der ausgeschleusten Stoffströme sowie die Betriebsverbräuche und Emissionen beschrieben. Anhand eigener anlagenspezifischer Berechnungen werden die Energieeffizienz sowie die Klimagasbilanz von MBA-Anlagen bewertet. Am Beispiel konkreter Anlagen werden die Möglichkeiten zur technischen Optimierung und Neuausrichtung von MBA-Anlagen für die verschiedenen Anlagenkonzepte aufgezeigt und dargelegt, wie durch diese Optimierungen noch weitergehende Umweltentlastungen generiert werden können. Die aufgezeigten Potenziale zur Weiterentwicklung betreffen eine verstärkte Ausschleusung recycelbarer Fraktionen, die Anlagenkonzeption (Integration einer Vergärungsstufe, Umstellung auf Trocknung), die Verbesserung der Klimagasbilanz bei Restabfall-Vergärungsanlagen sowie Maßnahmen im Bereich der Abluftbehandlung. Unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen werden Perspektiven unter Einbeziehung von Power-to-Gas- und Wasserstoffstrategien, Methanisierung des CO2 aus Biogas sowie Abscheidung und Speicherung bzw. Nutzung von CO2 (CCS bzw. CCU) aufgezeigt. Quelle: Forschungsbericht
Die Firma Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG, Stenglingser Weg 4-12, 58642 Iserlohn, hat bei der Bezirksregierung Arnsberg mit Datum vom 24.11.2021, eingegangen am 07.12.2021, die Erteilung einer Genehmigung nach §16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der chemisch-physikalischen Behandlungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 58636 Iserlohn, Scheffelstraße 32, Gemarkung Iserlohn, Flur 100, Flurstücke 194, 350, 431, 697, 683, 812, 897, 898 und 900 beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Errichtung und Betrieb eines Behälterzwischenlagers zur Lagerung von flüssigen, gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf dem vorhandenen, überdachten Abfüllplatz. Dieser besteht aus einem Lagerbereich für saure/chromathaltige Abfälle mit maximal 54 Behältern mit einem Inhalt von je 1 m³ (BE 13a) und aus einem Lagerbereich für alkalische/cyanidhaltige Abfälle mit maximal 63 Behältern mit einem Inhalt von je 1 m³ (BE 14a) entsprechend den vorhandenen Befüllstationen. 2. Störfallrechtliche Optimierung der Anlage durch - die Aufstellung von kleineren Dosierbehältern für die Behandlungschemikalien Natriumhypochlorid (1 m³) und FE-Beize (0,2 m³) im Bereich des Verwertungsmoduls 3 (Cyanidentgiftung) zur Vermeidung von Überdosierungen, - den Austausch der zwei Abluftwäscher getrennt nach saurer/chromathaltiger und alkalisch/cyanidhaltiger Abluft mit einem Volumenstrom von jeweils 9000 m³/h und einer Kontaktzeit der Abluft von 8 s, die gemäß AwSV in einer ausreichend dimensionierten Kunststoffwanne im Erdgeschoss der Recyclinganlage aufgestellt werden, sowie Abluftventilatoren und Waschflüssigkeitspumpen, die jeweils redundant ausgelegt werden. Als Waschflüssigkeit wird eine NaOH-Lösung eingesetzt, - die Erneuerung des Ablufterfassungssystems durch neue PE-Rohrleitungen. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit Nr. 8.8.1.1 (G/E) sowie Nr. 8.12.1.1 (G/E) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 8.5, Spalte 1, und N. 8.7.2.1, Spalte 2, der Anlage 1 zum UVPG.
Versiegelungsdaten liegen für Berlin seit Anfang der 80er Jahre im Umweltatlas vor. Zunächst nur für den Westen der Stadt wurde nach der politischen Wende ein flächendeckender Datenbestand aufgebaut und im Zuge verschiedener Schwerpunktaktualisierungen fortgeschrieben. Dieser Datenbestand war nicht mehr aktuell und beruhte zudem auf uneinheitlichen Erhebungsmethoden. In Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin, der Humboldt-Universität und der Firma Digitale Dienste Berlin wurde nun ein neuer Datenbestand aufgebaut. Dabei kam ein neues Verfahren der Kartierung zum Einsatz das im Rahmen einer Vorstudie im Jahre 2005 entwickelt und im Jahre 2006 flächendeckend umgesetzt wurde. Es wurden folgende Fachinformationen bzw. Geo-Daten sowie Satellitenbilddaten genutzt: Informationssystem Stadt und Umwelt: Blockkarte 1: 5000 (ISU 5) und Flächennutzungsdaten Der Raumbezug des ISU orientiert sich an der Struktur der statistischen Blöcke des „Regionalen Bezugssystems” (RBS) des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg. Der Baublock wird jedoch zum Teil noch weiter in nutzungshomogene Teilblöcke untergliedert. Zu jedem der ca. 23.000 Flächen der ISU 5-Struktur gibt es einen 16stelligen Schlüssel an den eine Datenbank angegliedert ist. In dieser Datenbank sind neben der Flächengröße auch Informationen zur Nutzung gespeichert. Es werden 63 Flächentypen mit homogener Nutzungs- und Raumstruktur unterschieden. Für die Versiegelungskartierung wurde die ISU 5 mit dem Stand 31.12.2005 verwendet. Die ISU-Daten wurden im Auswertungsprozess folgendermaßen genutzt: Die Geometriedaten dienten der Abgrenzung von Blockflächen und der Separierung von Straßen und Gewässern. Flächen außerhalb der statistischen Blöcke wurden nicht analysiert. Die Versiegelungsgrade wurden auf der Ebene der Teil- und Blockflächen des ISU berechnet. Die Nutzungsdaten des ISU dienten der Stratifizierung des Stadtgebietes und flossen in die regelbasierte Klassifizierung ein. Automatisierte Liegenschaftskarte – ALK In Berlin werden die grundstücksbezogenen Sach- und Geometriedaten des Liegenschaftskatasters als Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) und Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) geführt. Der Datenbestand der ALK-Berlin umfasst die gesamte Fläche des Landes Berlin und besteht aus ca. 1,5 Mio. Objekten, in erster Linie Flurstücke und Gebäude. Verwendet wurden die Vektordaten der ALK mit dem Bearbeitungsstand von August 2006 für die Abgrenzung der Gebäude innerhalb der ISU-Blockfläche und die Festlegung der Restfläche als unbebaute Blockfläche und als Analysefläche der Satellitenbildauswertung. Im Hinblick auf die Einbindung der ALK-Daten in den Auswertungsprozess war zu beachten, dass häufig Anlagen auf Bahngelände und S-Bahnhöfe, Gebäude auf Industrie- und Gewerbeflächen sowie Gartenhäuser in Kleingartengebieten fehlten. Karte von Berlin 1 : 5.000 – K5 Die Karte von Berlin 1 : 5.000 (K5) des Landeskartenwerkes wird von den Berliner Bezirken auf Grundlage der ALK-Berlin erstellt. Für die Versiegelungskartierung wurden die in der K5 abgebildeten oberirdischen Bahnlinien, soweit von den Bezirken bereitgestellt, mit dem Bearbeitungsstand von Januar 2006 genutzt. Die flächenscharfe Erfassung der Gleiskörper wurde vor allem für die Kartierung der beschatteten Waldstrecken, wie z.B. nördlich des Müggelsees, verwendet. Orthophotos Die verwendeten flächendeckenden digitalen Orthophotos, wurden mit Echtfarb-Luftbildmaterial im August 2004 aufgenommen. Sie liegen im Blattschnitt der K5 mit einer Auflösung von 0,25 m vor und wurden für folgende Arbeitsschritte verwendet: Geokodierung von Satellitenaufnahmen, Ermittlung und Abgrenzung von Referenzflächen, Ermittlung und Abgrenzung von Korrekturflächen (z.B. nicht erfasste Gewässer). Versiegelungsdaten der Berliner Wasserbetriebe Zur Ermittlung von Korrekturfaktoren im Hinblick auf eine Optimierung des Auswertungsverfahrens wurden Versiegelungsinformationen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) herangezogen. Diese wurden ab Januar 2000 im Zusammenhang mit der oben erwähnten veränderten Berechnung des Niederschlagswasserentgeltes erhoben Zur ersten Erfassung der versiegelten Flächen der Grundstücke dienten den BWB Luftbilder und die ALK . Des Weiteren wurden die überprüften Informationen der Grundstückseigentümer eingearbeitet (WTE 2004). Die grundstücksgenauen Daten wurden auf Blockteilflächenebene des ISU aggregiert und standen mit dem Stand 2001 für die Auswertung zur Verfügung. Verwendet wurden nur die Angaben zur unbebaut versiegelten Fläche. Durch die flurstücksgenaue Betrachtung und Erhebung vor Ort wurde ein sehr hoher Genauigkeitsgrad der Versiegelungsangaben erreicht. Folgende Einschränkungen waren bei der Einbindung der BWB-Daten in das Auswertungskonzept zu beachten: Die BWB-Daten lagen nur für kanalisierte Grundstücke, insbesondere Wohngebiete, und nicht für Gesamtberlin vor. Im Bereich von Verkehrsflächen, Parkplätzen, Stadtplätzen und Promenaden, Grünflächen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, gering bebauten Flächen mit Gewerbe- oder Industrienutzung sowie Ver- und Entsorgungsflächen war die unbebaut versiegelte Fläche oft nicht oder nur unvollständig erfasst worden. Die Definition der Versiegelung der BWB unterscheidet sich bei manchen Oberflächen zu der des Umweltatlasses. Während Rasengittersteine, wassergebundene Decken, wie Tenneflächen, sowie Schotterrasen im Umweltatlas als100 % versiegelt gelten, werden sie bei den BWB als unversiegelt betrachtet. Multispektrale SPOT5-Szene Für die Verfahrensentwicklung und die Erstellung der Versiegelungskarte wurde eine multispektrale SPOT5-Szene (058/243) vom 5. September 2005 ausgewählt und als systemkorrigierter Datensatz bezogen. Es handelte sich um eine wolkenfreie Aufnahme . Die Analyse der Spektralkanäle ließ eine nur sehr geringe atmosphärische Beeinträchtigung erkennen. Der Schwenkwinkel betrug ca. 1,9°. Verkippungen von Gebäuden waren vernachlässigbar gering, sodass im Rahmen dieses Projektes eine „Ideal“-Szene genutzt werden konnte. Aufgrund der jahreszeitlichen Beleuchtungssituation waren die Schattenbereiche vergleichsweise groß, wurden in der Verfahrensentwicklung aber ohnehin gesondert berücksichtigt.
Die Landkreis Harburg, Schloßplatz 6,21414 Winsen, beantragte am 26.02.2024, zuletzt ergänzt am 29.07.2024, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Kompostierungsanlage am Anlagenstandort in Tostedt, Harburger Straße 26. Gegenstand des Verfahrens ist die Erhöhung des Jahres- und Tagesdurchsatzes der Anlage auf 44 t/d bzw. 16.000 t/a durch folgende verfahrenstechnische und organisatorische Optimierungen: • Einsatz eines verfahrbaren Kompost-Mieten-Umsetzers statt eines Radladers und • neue Aufteilung der vorhandenen asphaltierten Flächen.
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gem. § 39 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit den §§ 72 bis 378 des Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westalen beantragt. Für das Vorhaben wurde gem. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, sodass für dieses Vorhaben die UVP-Pflicht besteht. Das Vorhaben umfasst den Ausbau der L 793 ab Münster von Kau-km 0+150 bis Bau-km 2+114,07 mit im wesentlichen folgenden Maßnahmen: - Ausbau der Fahrbahn zur bedarfsgerechten Ertüchtigung - Anlage einer Busspur an der Nordseite der L 793 - Errichtung von Buskaps bzw. Bushaltebuchten für zwei Haltestellen - Anlage einer Querungshilfe für den ÖPNV - Neubau von kombinierten Geh- und Radwegen - Anlage einer Querungshilfe zur Anbindung der Geh- und Radwegverkehrs - Optimierung von zwei Lichtsignalanlagen - verkehrsgerechte Anbindung des Wirtschaftswegs Hofkamp (Bau-km 0+770) - Überplanung eines Wohngebäudes an der Südseite der L 793 - Neugestaltung der Entwässerungseinrichtungen - landschaftspflegerische Maßnahmen im trassennahen Bereich - landschaftspflegerische Maßnahmen außerhalb der Trasse zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft (als Teil eines Ökokontos bereits realisiert)
Die Firma ARLANXEO Deutschland GmbH Alte Heerstraße 2 41540 Dormagen beantragt gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von synthetischen Kautschuken (PC-Anlage, Anlage Nr. 113) auf dem Werksgelände des CHEMPARK Dormagen, Gemarkung Worringen, Flur 34, Flurstücke 225, 251, 252, 255, 281 und 287 sowie Flur 51, Flurstück 53 im Wesentlichen durch die verfahrenstechnische Optimierung der Teilstufe I und die Errichtung und den Betrieb einer neuen Teilstufe II (Ozonierung) der Abwasservorbehandlungsanlage, die Änderungen an diversen AwSV-Anlagen, die Aufnahme der Lageranlage A705 in den Bestand der PC-Anlage als neue Betriebseinheit 6 sowie weitere verschiedene Änderungen.
„Die Herstellung der Notfallbereitschaft ist von essentieller Bedeutung, damit mit der Rückholung begonnen werden kann.“ Mit dieser Aussage verdeutlichte Jens Köhler, Bereichsleiter Asse, zum Auftakt der Betrifft: Asse den wichtigen Zusammenhang zwischen Rückholung und Notfallplanung. In der Hybrid-Veranstaltung berichteten außerdem Jan Hegemann, Leiter der Abteilung Notfallplanung, und sein Stellvertreter Matthias Heydorn über die Komponenten der Notfallplanung, die aktuellen Sachstände und die Strömungsbarrieren als Schwerpunktthema. Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist bei YouTube verfügbar (externer Link) . Die Vortragsfolien zur Veranstaltung können Sie hier herunterladen: Vortragsfolien zur Veranstaltung Betrifft: Asse – Notfallplanung (PDF, 1,89 MB, nicht barrierefrei) Definition des Notfalls Zum Einstieg in das Thema Notfallplanung erklärte Jan Hegemann, warum es die Abteilung Notfallplanung gibt und was die Bausteine der Notfallplanung sind. Er zeigte, dass die Notfallplanung aus den Ergebnissen einer radiologischen und bergbaulichen Sicherheitsüberprüfung entstanden ist und seit 2009 zu den wesentlichen Arbeiten auf der Schachtanlage Asse II gehört. Definiert wird der Notfall durch den Eintritt eines Auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts. Das bedeutet: Es läuft so viel Wasser in die Asse, dass der Zutritt technisch nicht mehr beherrschbar ist. Daraus ergeben sich für die Notfallplanung zwei Ziele: Verhinderung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios und Reduzierung der möglichen Konsequenzen. Daraus leiten sich Vorsorge- und Notfallmaßnahmen ab. 413.000 Kubikmeter Spezialbeton eingebracht Bei der Vorstellung der Sachstände der Notfallplanung zeigte Jan Hegemann, dass die umgesetzten Arbeiten bereits maßgeblich zur Stabilisierung des Bergwerks beigetragen haben. Rund 413.000 Kubikmeter Spezialbeton (Sorelbeton) wurden demnach in verschiedene Abbaukammern der Südflanke eingebracht. Die Maßnahme dient der Verfüllung von Resthohlräumen und wird als Firstspaltverfüllung bezeichnet. Dabei bohren Bergleute ehemalige Abbaukammern an, die bereits mit losem Salz verfüllt wurden. Das lose Salz setzt sich mit der Zeit und es bilden sich Spalten an der Decke (Firste). Diese verfüllen Bergleute mit Spezialbeton. Die Maßnahme wird voraussichtlich 2024 abgeschlossen. Bei der Optimierung des Lösungsmanagements erklärte Jan Hegemann, dass die Kavernenstrecken im Grubentiefsten bis Ende des Jahres fertiggestellt sein werden und dass die übertägige Anlage zum Fassen von Lösungen II (AFL II) nur noch auf ihr Gegenstück unter Tage auf der 490-Meter-Ebene wartet. Sobald diese Arbeiten fertiggestellt und alle Anlagen betriebsbereit sind, wird die BGE in Zukunft auch mit größeren Mengen Lösung sicher umgehen können. Im Zuge der Notfallmaßnahmen zeigte Jan Hegemann, dass unter anderem eine übertägige Notfallbaustoffanlage gebaut werden muss. Bisher wird sämtlicher Spezialbeton unter Tage hergestellt. In einem Notfall muss die Produktion auch über Tage stattfinden können. Denn im Notfall werden sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bergwerk zurückziehen. Das Topfkonzept Im letzten Vortragsteil berichtete Matthias Heydorn über die Strömungsbarrieren. Dabei handelt es sich um hochdichte Bauwerke aus Spezialbeton. Sie verhindern, dass Wasser durch die Einlagerungskammern fließt, wenn der Notfall eintreten sollte. Als eine der Hauptaufgaben der Strömungsbarrieren stellte Heydorn das sogenannte Topfkonzept vor. Bei diesem Konzept werden unter und an den Seiten der Einlagerungskammern Strömungsbarrieren gebaut, sodass die Kammern wie von einem Topf umgeben sind. Das Topfkonzept verzögert somit die Verbreitung radioaktiver Stoffe. Stand heute sind von 84 geplanten Barrieren bereits 44 gebaut. Einen Lageplan der Strömungsbarrieren auf der 750-Meter-Ebene und der 775-Meter-Ebene finden Sie im Bereich „Wesentliche Unterlagen" (PDF, 2,9 MB) . Lebhafte Diskussion mit Bürger*innen vor Ort Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge konnten alle Interessierten ihr Fragen stellen. Dabei ging es unter anderem um die Erkundung der Einlagerungskammern und wer bei einem Notfall verantwortlich ist, diesen auszurufen. Für Fragen im Nachgang steht das Team der Infostelle Asse gerne weiterhin zur Verfügung. Nachfragen richten Sie bitte per E-Mail an dialog(at)bge.de .
Origin | Count |
---|---|
Bund | 4253 |
Land | 69 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 4239 |
Text | 29 |
Umweltprüfung | 26 |
unbekannt | 27 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 82 |
offen | 4238 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 4320 |
Englisch | 325 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 4 |
Datei | 2 |
Dokument | 33 |
Keine | 2113 |
Unbekannt | 2 |
Webseite | 2177 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 2557 |
Lebewesen & Lebensräume | 2302 |
Luft | 2165 |
Mensch & Umwelt | 4321 |
Wasser | 1987 |
Weitere | 4321 |