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Anlagenregister nach 44. BImSchV (WMS Dienst)

Gemäß § 6 der vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) hat der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Verordnung vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Abweichend davon hat der Betreiber einer bestehenden Feuerungsanlage den Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Nach § 36 Absatz 1 der 44. BImSchV führt die zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede gemäß § 6 zu registrierende Feuerungsanlage (Anlagenregister). Nach § 36 Absatz 4 macht die zuständige Behörde die im Anlagenregister enthaltenen Informationen nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen öffentlich zugänglich, unter anderem auch über das Internet. Dieser Veröffentlichungspflicht kommt das LBEG durch Bereitstellung der geforderten Informationen auf dem NIBIS® Kartenserver nach. Anlagenregister: https://nibis.lbeg.de/project/cm3/DetailSeitenKartenserver/DetailSeitenBergbau/BetriebsueberwachungAnlagen/Anlagenregister_44_BV.pdf

Anlagenregister nach 44. BImSchV

Gemäß § 6 der vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) hat der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Verordnung vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Abweichend davon hat der Betreiber einer bestehenden Feuerungsanlage den Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Nach § 36 Absatz 1 der 44. BImSchV führt die zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede gemäß § 6 zu registrierende Feuerungsanlage (Anlagenregister). Nach § 36 Absatz 4 macht die zuständige Behörde die im Anlagenregister enthaltenen Informationen nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen öffentlich zugänglich, unter anderem auch über das Internet. Dieser Veröffentlichungspflicht kommt das LBEG durch Bereitstellung der geforderten Informationen auf dem NIBIS® Kartenserver nach. Anlagenregister: https://nibis.lbeg.de/project/cm3/DetailSeitenKartenserver/DetailSeitenBergbau/BetriebsueberwachungAnlagen/Anlagenregister_44_BV.pdf

BMWi und Bundesnetzagentur geben Start des Registers für Erneuerbare-Energien-Anlagen bekannt

Ab 8. August 2014 führt die Bundesnetzagentur ein umfassendes Register des Zubaus von Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien. Erfasst werden hier sowohl alle neuen Windkraftanlagen an Land und auf der See als auch neue Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Gesetzliche Grundlage ist die am 8. August 2014 in Kraft getretene Anlagenregister-Verordnung.

Emissionshandel: 9,4 Prozent weniger CO2-Emissionen im Jahr 2009

Niedrigster Stand seit 2005 - Emissionshandel bewährt sich auch in der Krise Die emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland haben im Jahr 2009 insgesamt 428,2 Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausgestoßen. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um 44,3 Millionen Tonnen CO2 oder 9,4 Prozent gesunken. Das ist der niedrigste Stand seit Einführung des Europäischen Emissionshandels im Jahr 2005. Die Anlagen im Emissionshandel haben damit 2009 erneut den größten Anteil an der absoluten Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Der Emissionshandelssektor bestätigt so den Anfang März 2010 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Gesamttrend für Deutschland, wonach unter anderem die Finanz- und Wirtschaftskrise zum stärksten Rückgang der Klimagasemissionen seit Gründung der Bundesrepublik geführt hat. Auch im Emissionshandel beruht der größte Teil der Minderung auf Produktionsrückgängen infolge des konjunkturellen Abschwungs im Jahr 2009. Die einzelnen Branchen sind aber nicht gleich stark betroffen. Für den überwiegenden Teil der industriellen Anlagen bedeutet dies, dass sie ihre Jahresemissionen 2009 mit den bereits Ende Februar 2009 kostenlos zugeteilten und ausgegebenen Zertifikaten vollständig ausgleichen können. „Daher besteht derzeit eine geringe Nachfrage nach Emissionszertifikaten, was sich auch im gegenwärtig moderaten Preis von 13 Euro pro Zertifikat widerspiegelt. Dies kommt den Anlagenbetreibern zugute, die für die Abgabe noch zukaufen müssen. Hierin liegt einer der großen Vorteile des Emissionshandels als marktwirtschaftliches Instrument: Er entlastet die Wirtschaft in der Krise ohne die zuvor festgelegten Klimaziele zu gefährden“, so Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im ⁠ UBA ⁠. „Der Emissionshandel hatte selbst in der Krise keine nachteiligen Effekte auf Beschäftigung und Wachstum, sondern hat systemgerecht reagiert.“ Obwohl in den meisten Branchen konjunkturbedingt die Emissionen sanken, gibt es in allen Tätigkeitsfeldern Anlagen mit Mehr- und Minderemissionen gegenüber dem Vorjahr. Beispielsweise haben 225 von 532 Großfeuerungsanlagen, die im Jahr 2009 gut 101 Millionen Tonnen CO 2 ausstießen, ihre Emissionen gegenüber dem Vorjahr gesteigert - insgesamt um 11,2 Millionen Tonnen CO 2 . Im Einzelnen: Die größte absolute Minderung erbringt der Energiesektor: Die Emissionen der Großkraftwerke sanken aufgrund verminderter Auslastung um knapp 30 Millionen Tonnen CO 2 oder acht Prozent. Das ist die größte absolute Minderung in einer Branche. Bei kleineren Energieanlagen ist der relative Rückgang ähnlich minus sechs Prozent, die absolute Absenkung mit knapp 0,4 Millionen Tonnen aber geringer. In der Eisen- und Stahl-Industrie und den Kokereien sanken die CO 2 -Emissionen um 8,5 Millionen Tonnen, das sind 25 Prozent weniger als im Vorjahr und damit die größte relative Minderung überhaupt. Dabei sind die ebenfalls rückläufigen Emissionen aus der Verwertung von Kuppelgasen überwiegend den Energieerzeugern zugerechnet. Auch in der mineralverarbeitenden Industrie sind die Rückgänge erheblich, wenn auch geringer als in der Stahlindustrie. Bei der Zementherstellung wurde knapp 1,7 Million Tonnen Kohlendioxid, also acht Prozent, weniger emittiert. Die Herstellung von Branntkalk leidet unter dem Absatzrückgang bei der Stahlindustrie, entsprechend gingen die Emissionen hier um 1,8 Millionen Tonnen Kohlendioxid oder 22 Prozent zurück. Der relative Rückgang der Emissionen in der Glasindustrie beläuft sich auf nur acht Prozent, absolut sind dies 0,3 Millionen Tonnen CO 2 . In der Keramikbranche sind die Produkte unterschiedlich stark von der Konjunktur betroffen: zum einen die Ziegelindustrie durch die stetig rückläufige Bautätigkeit, zum anderen die Industriekeramik, die teilweise von der Entwicklung in der Stahlbranche abhängig ist. Auch hier ist ein Rückgang von 16 Prozent der Emissionen sicher überwiegend ein Abbild der Konjunktur als das Ergebnis klimaschonender Maßnahmen. Bei der Herstellung von Zellstoff und Papier ist der Rückgang mit 9,5 Prozent geringer und könnte sowohl mit Energieeinsparungen als auch geringerer Produktion erzielt worden sein. Die Gesamtemissionen der Raffinerien blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Die Ursache liegt vermutlich darin, dass einige Betreiber versucht haben, durch Vollauslastung und damit verbundene Kostendegression Marktanteile zu gewinnen oder zu halten, um so die konjunkturelle Flaute zu überbrücken. Das nationale Budget des Emissionshandelssektors für die Handelsperiode 2008-2012 beträgt jährlich 451,86 Millionen Emissionszertifikate. Davon hat die DEHSt rund 390 Millionen Zertifikate kostenlos an die Anlagen ausgegeben. Unter Berücksichtigung der rund 41 Millionen Zertifikate, die zusätzlich jährlich versteigert werden, entspricht die aus dem deutschen Budget im Markt verfügbare Menge von circa 431 Millionen Zertifikaten etwa der gesamten Jahresemission in 2009 von gut 428 Millionen Tonnen CO 2 . Damit ist der Emissionshandelssektor in Deutschland im europäischen Markt eher Verkäufer als Käufer. Wird hierbei noch die Nutzung von Zertifikaten aus internationalen Klimaschutzprojekten (CDM für Projekte zwischen Industriestatten und Entwicklungsländern - JI für Projekte zwischen Industriestaaten) berücksichtigt, ergibt sich für Deutschland ein leichter Überschuss. Insgesamt sind Betreiber von 1654 Anlagen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie in Deutschland verpflichtet, die Emissionen jährlich zu melden. Bis zum 30. April 2010 müssen diese Betreiber die entsprechende Zertifikatsmenge bei der DEHSt abgeben und damit die Emissionen ihrer Anlagen im Jahr 2009 ausgleichen. Die Meldungen der emissionshandelspflichtigen Unternehmen für 2009 sind dem UBA bis zum 31. März 2010 übermittelt worden. Das UBA hat mit der Prüfung der zu Grunde liegenden Emissionsberichte der Unternehmen begonnen. Detaillierte Auswertungen zu den Kohlendioxid-Emissionen des Emissionshandelssektors stellt das UBA in Kürze im Internetportal der DEHSt bereit. Die geprüften Emissionen sowie die Abgaben jeder einzelnen Anlage sind ab 15. Mai 2010 in den öffentlichen Berichten des Registers einsehbar.

Anlagenregister gem. § 36 der 44. BImSchV

Register mit Informationen über jede gem. § 6 zu registrierende mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranalgen

AGEE-Stat aktuell - Nr.: 2/2017

Liebe Leserin, lieber Leser, mit unserer zweiten Ausgabe des Newsletters „AGEE-Stat aktuell“ im Jahr 2017 möchten wir Ihnen eine neue Veröffentlichung der AGEE-Stat, den „Monatsbericht zur Entwicklung der erneuerbaren Stromerzeugung und Leistung in Deutschland“, vorstellen. Der Monatsbericht informiert mit vorläufigen Daten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr 2017 und wird künftig kontinuierlich von der AGEE-Stat aktualisiert und bereitgestellt. Des Weiteren möchten wir auf einen neuen Flyer zur Arbeit der AGEE-Stat aufmerksam machen. Eine interessante Lektüre wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht zur Entwicklung der erneuerbaren Stromerzeugung und Leistung in Deutschland Aufgrund der großen Nachfrage nach zeitnahen Informationen zum Stand der Energiewende stellt die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) monatliche Daten zur Entwicklung der Stromerzeugung und der installierten Leistung aus erneuerbaren Energien bereit. Der „Monatsbericht zur Entwicklung der erneuerbaren Stromerzeugung und Leistung in Deutschland“ wird jeweils zur Monatsmitte aktualisiert und veröffentlicht. Der vorliegende Monatsbericht enthält Daten bis einschließlich Juni und damit für das erste Halbjahr 2017. Die noch vorläufigen Daten zeigen im Stromsektor eine sehr positive Entwicklung: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien lag mit etwa 107 Mrd. kWh ca. 10% über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Einen großen Anteil an der positiven Entwicklung hatte mit rund 19,5 Mrd. kWh der starke Monat Juni. Vor allem die fluktuierenden erneuerbaren Energieträger leisteten einen großen Beitrag: So lag die Stromerzeugung aus Photovoltaik mit etwa 6,0 Mrd. kWh auf Rekordniveau. Auch die Windenergieanlagen an Land und auf See erzeugten im Juni für die Jahreszeit überdurchschnittliche 7,2 Mrd. kWh Strom. Der neue Monatsbericht besteht aus drei Teilen: Der erste Abschnitt enthält Daten und Grafiken zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf Basis monatlicher Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ( DESTATIS ) und der statistischen Landesämter – in den aktuellsten Monaten  ergänzt durch Angaben des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg ( ZSW ) auf Basis der BDEW-Schnellstatistikerhebung und von Transparenzdaten der Übertragungsnetzbetreiber (für Wind & PV). Darüber hinaus stützt sich der Bericht bei den aktuellsten Monaten auf Auswertungen des Umweltbundesamtes (UBA) u.a. auf Basis von Transparenzdaten der Übertragungsnetzbetreiber (für alle weiteren Energieträger). Der zweite Abschnitt des Berichts umfasst vorläufige Angaben zum Netto-Zubau der installierten elektrischen Leistung auf Basis des Anlagenregisters und des PV-Melderegisters der Bundesnetzagentur (BNetzA) . Für belastbare Aussagen zum Nettozubau wird auf den jeweils aktuellen Quartalsbericht der AGEE-Stat verwiesen, in den zusätzliche Auswertungen unter Berücksichtigung von gesetzlichen Melde- und Veröffentlichungsfristen einfließen. Ergänzt wird der Monatsbericht im dritten Abschnitt durch einige Indikatoren zur Witterung, die auf Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) basieren. Dieser und die kommenden Monatsberichte werden auf den Internetseiten der Geschäftsstelle der AGEE-Stat veröffentlicht. Flyer „Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) – Aufgaben und Arbeitsweise“ Flyer über die AGEE-Stat Quelle: Umweltbundesamt Der neu aufgelegte Flyer bietet einen kurzen Überblick zu den Aufgaben der AGEE-Stat, den Mitgliedern und der Arbeitsweise der Arbeitsgruppe. Zudem werden die vielfältigen Themen der letzten Jahre dargestellt, die durch Kurzstudien näher betrachtet wurden und in die statistischen Arbeiten der Arbeitsgruppe eingeflossen sind. Weiterführende Links zu Daten, Grafiken und Publikationen der AGEE-Stat runden den Flyer ab.

Anzeige-/Registrierungspflichten nach 44. BImSchV

Registrierung mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (MFA) Am 20. Juni 2019 ist die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 44. BImSchV ) in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2193 vom 25. November 2015 (MCP-Richtlinie) zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen. Die Verordnung regelt - unabhängig vom verwendeten Brennstoff - die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen einschließlich Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt und weniger als 50 Megawatt, sowohl wenn sie genehmigungsbedürftig als auch nicht genehmigungsbedürftig sind, und mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 1 Megawatt, wenn sie genehmigungsbedürftig sind. Für gemeinsame Feuerungsanlagen im Sinne von § 4 der 44. BImSchV gilt die Verordnung, wenn die Feuerungswärmeleistung mindestens 1 Megawatt beträgt; liegt die Leistung über 50 Megawatt und fällt die gemeinsame Feuerungsanlage unter die Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV), so hat diese Vorrang vor der 44. BImSchV. Weitere Ausnahmen enthält § 1 Absatz 2 der 44. BImSchV. Anzeige einer Feuerungsanlage Für neue Feuerungsanlagen gelten alle Anforderungen unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Verordnung. Gemäß § 6 „Registrierung von Feuerungsanlagen“ Absatz 1 der 44. BImSchV sind neue mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dabei sind die in Anlage 1 der Verordnung genannten Angaben vorzulegen. Die Informationen gemäß Anlage 1 sind: Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage (in Megawatt) Art der Feuerungsanlage (Dieselmotor, Gasturbine, Zweistoffmotor, sonstiger Motor, sonstige Feuerungsanlage) Art der verwendeten Brennstoffe und jeweiliger Anteil am gesamten Energieeinsatz gemäß den in § 2 Absatz 9 genannten Brennstofftypen (feste Biomasse, andere feste Brennstoffe, Gasöl, andere flüssige Brennstoffe, Erdgas, andere gasförmige Brennstoffe) Datum der Inbetriebnahme der Feuerungsanlage oder, wenn das genaue Datum der Inbetriebnahme nicht bekannt ist, Nachweise dafür, dass der Betrieb vor dem 20. Dezember 2018 aufgenommen wurde Wirtschaftszweig der Feuerungsanlage oder der Betriebseinrichtung, in der sie eingesetzt wird (NACE-Code) voraussichtliche Zahl der jährlichen Betriebsstunden der Feuerungsanlage und durchschnittliche Betriebslast wenn von einer Regelung für Anlagen mit wenigen Betriebsstunden gemäß § 15 Absatz 9, § 16 Absatz 7 Satz 2 und 3 oder § 29 Absatz 2 Gebrauch gemacht wird: eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, der zufolge die Feuerungsanlage nicht mehr als die Zahl der in jenen Absätzen genannten Stunden in Betrieb sein wird wenn von einer Regelung für den Notbetrieb gemäß § 15 Absatz 6, § 16 Absatz 5, 6 oder § 16 Absatz 10 Nummer 4 Gebrauch gemacht wird: eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, der zufolge die Feuerungsanlage nur im Notfall in Betrieb sein wird Name und Geschäftssitz des Betreibers sowie Standort der Anlage mit Anschrift Geokoordinaten des Schornsteins und Höhe über Gelände. Bestehende Feuerungsanlagen müssen bis zum 1. Dezember 2023 angezeigt werden. Eine bestehende Feuerungsanlage im Sinne der 44. BImSchV ist eine Feuerungsanlage, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde oder für die vor dem 19. Dezember 2017 nach § 4 oder § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Genehmigung erteilt wurde, sofern die Anlage spätestens am 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde. Zudem sind emissionsrelevante Änderungen, ein Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage ebenfalls anzuzeigen. Einzelfeuerungen, deren Feuerungswärmeleistung weniger als 1 Megawatt beträgt, sind von der Anzeigepflicht ausgenommen. Mit der Anzeige wird der Aufbau des durch die EU vorgegebenen Anlagenregisters ermöglicht. Registrierung der Feuerungsanlagen Nach § 36 der 44. BImSchV hat die zuständige Behörde ein Register über die mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen zu führen. Das Register muss die in Anlage 1 genannten Informationen beinhalten. Die zuständige Behörde hat die im Register enthaltenen Informationen im Einklang mit dem UIG NRW (Umweltinformationsgesetz) öffentlich zugänglich zu machen, unter anderem auch über das Internet. Das Register der mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen wird in NRW für alle zuständigen Behörden zentral auf den Internetseiten des LANUV veröffentlicht und regelmäßig anhand bereitgestellter Informationen aktualisiert. Bestehende mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen werden bis zum 30. September 2024 in das Register aufgenommen. Das Register beinhaltet die Informationen nach Anlage 1 der 44. BImSchV. Informationsformat und Übermittlungsweg für die Anzeige Die Verordnung sieht vor, dass die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmte Behörde verlangen kann, dass der Betreiber zur Erfüllung der Anzeigepflichten nach § 6 Absatz 1, 2, 4 oder 5 das von ihr festgelegte Format und den elektronischen Weg zu nutzen hat. Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ist geplant, dass Betreiber ihre Feuerungsanlage online über eine webbasierte Anwendung anzeigen. Bis zur Implementierung der Webanwendung hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit dem Runderlass – V-4-8800.3.44.2 – vom 09.10.2019 die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen aufgefordert die im Erlass beschriebene Übergangslösung vorzugeben. Danach ist für die Anzeige von mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen das unter „Service“ abrufbare Formular „Anzeige einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage“ zu verwenden. Emissionsrelevante Änderungen, ein Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage sind ebenfalls mit dem Formular anzuzeigen. Das Anzeigeformular ist als ausfüllbares PDF-Dokument eine Hilfestellung für Gewerbetreibende, Ingenieurbüros und Sachverständige bei der Erstellung der Anzeige. Das ausgefüllte Anzeigeformular ist der jeweils zuständigen Behörde (kommunale Umweltschutzbehörde, Bezirksregierung) zuzuleiten. Diese führt das Anzeigeverfahren durch und veranlasst die Aufnahme der Feuerungsanlage in das Anlagenregister durch das LANUV. Betreiber erhalten eine Information über die erfolgte Registrierung. Bei gemeinsamen Feuerungsanlagen nach § 4 der 44. BImSchV ist für jede Einzelanlage, die mindestens 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung hat, ein eigenes Anzeigeformular bereitzustellen. Bestandsanlagen müssen spätestens bis zum 1. Dezember 2023 angezeigt werden.

Ansprechpersonen Abteilung 7 – Anlagentechnik und Kreislaufwirtschaft

Zuständigkeiten Abfall- und Kreislaufwirtschaft Abfalltechnik, wassergefährdende Stoffe Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Energieerzeugung, Stein / Erde, Metalle, Landwirtschaft Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Gefahrstofflagerung und -verladung Stoffe, Anlagen, Vorschriften Luftreinhaltung, Emissionskataster Angelika Siepmann Abteilungsleitung Abteilung7(at)lanuv.nrw.de 02361 305-1856 Abfall- und Kreislaufwirtschaft Stephan Bartsch Fachbereich71(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2203 Claus Becker Fachbereich71(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2513 Dr. Marianne Hegemann Fachbereich71(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2553 Henric Hund Fachbereich71(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2869 Claudia Lodwig Fachbereich71(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2884 Kamilla Mataj Fachbereich71(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2288 Vera Reppold Fachbereich71(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2546 Rosemarie Speer Fachbereich71(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2510 Nicola Steinbusch Fachbereich71(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2083 Abfalltechnik, wassergefährdende Stoffe Administration des Informationssystems ADDISweb addis(at)lanuv.nrw.de Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen awsv(at)lanuv.nrw.de Kathrin Eigelshofen Regierungsbeschäftigte Kathrin.Eigelshofen(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2542 Heike Holst Stellvertretende Fachbereichsleitung Heike.Holst(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2126 Jeremy Komp Dezernent Jeremy.Komp(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2529 Dr. Michael Tiedt Fachbereichsleitung Michael.Tiedt(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2547 Michael Trapp Regierungsbeschäftigter Michael.Trapp(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2505 Claudia Voland Dezernentin Claudia.Voland(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2509 Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Energieerzeugung, Stein / Erde, Metalle, Landwirtschaft Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Energieerzeugung, Stein / Erde, Metalle, Landwirtschaft Fachbereich73(at)lanuv.nrw.de 02361 305-6462 Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination Anerkennung von Lehrgängen für die Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten gemäß der 5. BImSchV Lehrgang-5.BImSchV(at)lanuv.nrw.de Anlagensicherheit Fachbereich74(at)lanuv.nrw.de Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29b BImSchG 29a-sachverstaendige(at)lanuv.nrw.de Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Gefahrstofflagerung und -verladung Anlagensicherheit Fachbereich75(at)lanuv.nrw.de Erarbeiten und Aufzeigen von Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme, die Betriebsorganisation SMVP(at)lanuv.nrw.de Stoffe, Anlagen, Vorschriften Betriebliche Umweltdaten Berichterstattung (BUBE) BUBEOnline(at)lanuv.nrw.de Fachbereich 76 Fachbereich76(at)lanuv.nrw.de 02361 305-6362 Informationssystem Gefährliche Stoffe (IGS) IGS(at)lanuv.nrw.de Informationssystem Stoffe und Anlagen (ISA) ISA(at)lanuv.nrw.de KaVKA-42. BImSchV KaVKA-42BV(at)lanuv.nrw.de Register 44. BImSchV mfa-44bv(at)lanuv.nrw.de Vorschriftensammlung Technischer Umweltschutz (VTU) VTU(at)lanuv.nrw.de Luftreinhaltung, Emissionskataster Anton Bergen Dezernent Anton.Bergen(at)lanuv.nrw.de 02361 305-1593 02361 305-1857 Dr.-Ing. Andreas Brandt Fachbereichsleitung Andreas.Brandt(at)lanuv.nrw.de 02361 305-1889 02361 305-1857 Dr. Katharina Filz Dezernentin Katharina.Filz(at)lanuv.nrw.de 02361 305-1864 02361 305-1857 Lukas Freese Lukas.Freese(at)lanuv.nrw.de 02361 305-2571 02361 305-1857 Felicitas Garau Felicitas.Garau(at)lanuv.nrw.de 02361 305-3690 02361 305-1857 Daniel Hoppe Stellvertretende Fachbereichsleitung Daniel.Hoppe(at)lanuv.nrw.de 02361 305-1220 02361 305-1857 Gerhard Kobs Gerhard.Kobs(at)lanuv.nrw.de 02361 305-1869 02361 305-1856 Verena Pospiech Dezernentin Verena.Pospiech(at)lanuv.nrw.de 02361 305-1866 02361 305-1857 Sabrina Scheuermann Dezernentin Sabrina.Scheuermann(at)lanuv.nrw.de 02361 305-1861 02361 305-1857 Sebastian Schubert Sebastian.Schubert(at)lanuv.nrw.de 02361 305-6541 02361 305-1857

44. BImSchV - Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) setzt die „Richtlinie (EU) 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft“ (Medium Combustion Plants-Directive, kurz: MCP-Richtlinie) in Deutschland um. Sie ist am 20.06.2019 in Kraft getreten und legt Emissionsgrenzwerte sowie verschiedene weitere Anforderungen für Feuerungsanlagen sowie Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt fest, unabhängig davon, ob diese nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind oder nicht. Die 44. BImSchV gilt auch für Anlagen, die zur Abdeckung der Spitzenlast bis zu 300 Stunden jährlich in Betrieb sind oder ausschließlich dem Notbetrieb dienen. Die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelten Anforderungen werden in der 44. BImSchV zusammengefasst und hinsichtlich des technischen Standes aktualisiert. Verordnungstext Die Verordnung unterscheidet zwischen bestehenden Anlagen und Neuanlagen. Bestehende Anlagen im Sinne der Verordnung (§ 2 Abs. 4) sind Feuerungsanlagen, die vor dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden oder die vor dem 19.12.2017 nach § 4 oder § 16 BImSchG genehmigt wurden und spätestens am 20.12.2018 in Betrieb gingen. Nach § 6 Abs. 1 müssen die von der Verordnung betroffenen Anlagen der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme angezeigt werden. Bestehende Anlagen müssen bis spätestens 01. Dezember 2023 ebenfalls angezeigt werden. Mit der Anzeige sind die in Anhang 1 genannten Informationen vorzulegen sowie jede emissionsrelevante Änderung der betroffenen Anlagen. Hier finden Sie das in elektronischer Form einzureichende Anzeigeformular: Die Betreiber betroffener Anlagen wurden im November 2020 mit einem Schreiben und im März 2023 mit einem ergänzenden Schreiben informiert (siehe Download). Die Behörden sind verpflichtet, die ihnen mitgeteilten Angaben in einem Anlagenregister aufzuzeichnen und dieses Register über das Internet öffentlich zugänglich zu machen. Das Register für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG, die im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegen, finden Sie hier. Alle Anlagen nach der 44. BImSchV, die nicht Bestandteil einer Anlage nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sind, werden durch die jeweiligen bezirklichen Bau- und Wohnungsämter bzw. ggf. die Umweltämter betreut. Für alle mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, deren Hauptanlage der 4. BImSchV unterliegt, ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Ausgenommen davon sind Anlagen, die der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) unterfallen. Für diese Anlagen ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige Behörde. Kontaktdaten für das LAGetSi Auskünfte bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erhalten Sie von: Fabian Hold E-Mail: fabian.hold@senmvku.berlin.de Tel.: (030) 9025-2212

Handbuch Bioabfallbehandlung

1. Hintergrund: Mit dem Projekt war eine Erhebung der in Deutschland existierenden Anlagen zur Bioabfallbehandlung sowie der eingesetzten Verfahrenstechnik vorzunehmen. 2. Datenbeschaffung: Die Adressdaten für die Befragung der Anlagenbetreiber wurden durch die Bundesländer sowie die Bundesgütegemeinschaft Kompost bereitgestellt. Diese Daten wurden durch eigene Recherchen ergänzt. 3. Fragebogenaktion: Es wurden getrennte Fragebögen für Kompostierungsanlagen und Vergärungsanlagen mit dem Referenzjahr 2009 ausgearbeitet. Im August 2010 wurden über 1.800 Anlagenbetreiber angeschrieben. Anschließend wurde ein mehrstufiges telefonisches Rücklaufmanagement durchgeführt. Im Januar 2011 wurde die Befragung abgeschlossen. 4. Ergebnis: Bezogen auf die 915 angeschriebenen Kompostierungsanlagen betrug die Rücklaufquote 53 %. Dabei lagen 25 % der Anlagen innerhalb des Untersuchungsrahmens (Behandlung von Bioabfällen und genehmigte Kapazität > 3.000 t/a) und 28 % der Anlagen außerhalb des Untersuchungsrahmens. Die Antwortquote der 894 angeschriebenen Vergärungsanlagen betrug 57 %. Hier lagen 7 % der Anlagen innerhalb des Untersuchungsrahmens (Behandlung von Bioabfällen und genehmigte Kapazität > 10 t/d) und 50 % der Anlagen außerhalb des Untersuchungsrahmens. Der Fragebogenrücklauf der innerhalb des Untersuchungsrahmens liegenden Anlagen wurde einer statistischen Auswertung unterzogen. Der Gesamtdurchsatz der Kompostierungsanlagen lag im Jahr 2009 zwischen 1.720 und 90.926 t/a mit dem Median von 10.000 t/a. Die hauptsächlich eingesetzten Abfälle waren Bioabfall aus getrennter Sammlung mit 56 % und Grünabfall mit 36 %. Der Output bestand zu etwa 75 % aus Kompost. Bei den Vergärungsanlagen lag der Gesamtdurchsatz im Jahr 2009 zwischen 3.700 und 111.765 t/a mit dem Median von 17.900 t/a. Die hauptsächlich eingesetzten Abfälle waren tierische Nebenprodukte mit 33 %' Bioabfall aus getrennter Sammlung mit 31 % und Abfälle aus der Nahrungsmittelerzeugung mit 15 %. Der Output bestand zu über 80 % aus Gärrest. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Anlagen sind in den Steckbriefen enthalten (Name und Adresse der Anlage und des Betreibers, Jahr der Inbetriebnahme und der Jahresdurchsatz, Zusammensetzung Input und Output, Verfahren und Verfahrensbezeichnung bzw. Baumuster, Hauptverwertungswege). Die Adressdaten der befragten Anlagen sind in den Registern zusammengefasst. Sämtliche Daten finden sich zusätzlich in der Datenbank Microsoft Office Access 2007.Quelle: Kurzfassung aus Berichtskennblatt

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