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POP-Konvention tritt in Kraft

Die POP-Konvention (Persistente Organische Schadstoffe - persistent organic pollutants - POPs) sieht ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung von 12 der gefährlichsten Chemikalien vor. Dazu zählen acht Pflanzenschutzmittel wie DDT sowie Dioxine, Furane, polychlorierte Biphenyle (PCB) und Hexachlorbenzol. Diese Stoffe zeichnen sich durch ihre Giftigkeit, Langlebigkeit und ihre Eigenschaft, sich in der Umwelt und der Nahrungskette anzureichern, aus. Das Übereinkommen war im Mai 2001 in Stockholm unterzeichnet und im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) ausgehandelt worden.

Weltweites Aus für Flammschutzmittel HBCD

Für das Flammschutzmittel HBCD wurde ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der UN-Chemikalienkonferenzen in Genf. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe stimmte der Aufnahme von Hexabromcyclododecan – kurz HBCDD oder HBCD – in Anhang A (Verbot) zu, die Teil der POPs-Liste ist. Der Beschluss wurde formal am 09. Mai 2013 umgesetzt und trat damit noch im Mai 2013 mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft treten.

Auf Vorschlag der EU wird Endosulfan als POP in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen

Für den chemischen Wirkstoff Endosulfan wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot in Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Das beschloss die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, die vom 25. bis 29. April 2011 in Genf stattfand. Das Verbot tritt mit mehrjährigen Übergangsfristen in Kraft. Bisher wird Endosulfan für die Schädlingsbekämpfung verwendet, insbesondere beim Anbau von Tee, Kaffee, Soja und Baumwolle. Endosulfan ist die Nummer 22 auf der Liste der Schadstoffe der Stockholmer Konvention.

New York verbannt Einwegprodukte aus Polystyrol

Am 8. Januar 2015, verkündete die Stadtregierung von New York unter dem Bürgermeister Bill de Blasio, dass vom 1. Juli 2015 die Verwendung von Einwegprodukte aus dem Kunststoff Polystyro verboten ist. Plastikerzeugnisse aus Polysytrol kommen im Alltag häufig vor und umfassen unter anderem Einwegbecher, Einweggeschirr, Eierkartons und Verpackungen aller Art. Das Verbot gibt es schon in anderen US-Städten wie San Francisco, Seattle und Washington.

Der Weg von Seveso bis heute - von Dioxinen zu POPs

33. Jahrestag des Seveso-Chemieunglücks: Internationales Chemikalienmanagement macht Fortschritte Am 10. Juli 1976 wurde bei einem Unfall in der chemischen Fabrik ICMESA nahe der italienischen Ortschaft Seveso eine Schadstoffwolke freigesetzt, die vor allem aus Dioxinen bestand. Ein sechs Quadratkilometer großes, dicht bevölkertes Gebiet wurde damals vergiftet. Diese Umweltkatastrophe löste endlich ernsthafte Bemühungen aus, die Herstellung und Anwendung von Chemikalien sicher zu machen. Das seinerzeit freigesetzte hochgiftige 2,3,7,8 Tetrachlor-Dibenzo-p-Dioxin (2,3,7,8 TCDD) wurde weltweit als „Seveso-Gift” bekannt. Dioxine bilden sich bei chemischen Prozessen als Nebenprodukte und sind die stärksten Umweltgifte, die der Mensch je hergestellt hat, obwohl sie nie gezielt produziert wurden. Für ihre Entstehung sind thermische Prozesse etwa in der Metallindustrie oder diverse Verbrennungsvorgänge verantwortlich. Dioxine können dann mit Abgasen und Produktionsrückständen in die Umwelt gelangen. Grenzübergreifend wurde auf die Problematik reagiert: 1980 machte Deutschland Industrieanlagen mit der Störfall-Verordnung sicherer, 1982 folgte in Europa die so genannten Seveso-Richtlinie (Richtlinie 82/501/EWG über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten). Seither müssen Industrieanlagen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder wo solche - wie bei ICMESA - bei chemischen Verfahren entstehen können, Sicherheitsunter­suchungen durchführen und Notfallpläne erstellen. Die Seveso-Richtlinie wurde 1996 und die Störfall-Verordnung 2000 neu gefasst. Seither wird von den Industrieanlagen auch die Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems verlangt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den gefährlichen Substanzen und den dazugehörigen Anlagen war aufgrund der hohen Gefahren von Dioxinen auch deshalb erforderlich, weil schon geringste Mengen die menschliche Gesundheit langfristig schädigen. Wegen ihrer Toxizität, Langlebigkeit, der Tendenz sich in der Nahrungskette anzureichern, und weil ⁠ Dioxine ⁠ über weite Distanzen rund um den Globus transportiert werden können, gehören Dioxine zu den hochgefährlichen persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POPs). Die Herstellung und Anwendung von POPs ist seit 2004 mit dem Inkrafttreten des ⁠ Stockholmer Übereinkommen ⁠ weltweit verboten. Dies erfasst auch Dioxine, die auf das technisch mögliche Mindestmaß reduziert werden müssen. Neben Dioxinen gibt es noch viele weitere POPs: Anfang Mai 2009 entschied die 4. Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Abkommen, dass neben den bereits erfassten zwölf Stoffen neun weitere POPs in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen. Dazu gehören unter anderem bromierte Flammschutzmittel und Perfluoroctansulfonsäure (⁠ PFOS ⁠), die auch in Industriestaaten im Gebrauch waren und teilweise sind. Wo solche Anwendungen noch unverzichtbar sind oder keine Ersatzstoffe verfügbar sind, sieht das Stockholmer Übereinkommen Aktionspläne vor, die einen zügigen Ausstieg ermöglichen sollen. Dass noch immer Handlungsbedarf besteht, beweisen die jüngsten Funde von mit Dioxinen und ⁠ PCB ⁠ hoch belasteter Schafsleber; ein Indiz für die Langlebigkeit von POPs in der Umwelt. Eine verbesserte Datenlage zur Belastung der Umwelt ist wichtig, um noch vorhandene Dioxinquellen zu identifizieren sowie den weiteren Eintrag und die Verbreitung in der Umwelt, vor allem in die Nahrungskette, zu minimieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien ist für die Industrie nicht mehr nur ein Kostenfaktor, sondern Garant für die wirtschaftliche Innovationskraft und Sicherheit der Unternehmen. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Anspruchsvolle Standards und Grenzwerte haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen innovative Techniken entwickelten, von denen die Umwelt profitiert, und die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Das Umweltbundesamt begleitet diese Entwicklung mit der Bewertung von Chemikalien und Techniken für deren sichere Produktion und Anwendung”.

Europäisches Kommission schlägt vor: Keine Phosphate mehr in Waschmitteln

Die Europäische Kommission hat am 4. November 2010 einen Vorschlag vorgelegt, der ein Verbot der Verwendung von Phosphaten und eine Beschränkung von anderen phosphorhaltigen Verbindungen in Haushaltswaschmitteln vorsieht. Mit dem Verordnungsentwurf soll die in Abwässern vorhandene Menge an Phosphaten verringert und die Wasserqualität verbessert werden. Er betrifft nicht Spülmittel für automatische Geschirrspüler oder solche Mittel, die von gewerblichen Nutzern verwendet werden, da technisch und wirtschaftlich machbare Alternativen noch nicht flächendeckend in der EU erhältlich sind. Jedoch dürfen die Mitgliedstaaten den Phosphatgehalt dieser Waschmittel in bestimmten Fällen durch Rechtsvorschriften regeln.

Weltweites „Aus“ für Flammschutzmittel HBCD

Verbot wirkt nach einem Jahr Übergangsfrist Für das Flammschutzmittel HBCD wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der UN-Chemikalienkonferenzen in Genf. Der Stoff wird in der Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, aufgenommen. HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Bislang wurde der Stoff hauptsächlich in Dämmplatten eingesetzt. Für diesen Einsatzbereich gelten vorübergehende Ausnahmeregeln. Ersatzstoffe sind aber bereits vorhanden. Außerdem lässt sich HBCD durch den Einsatz alternativer Dämmmaterialien wie Mineralwolle vermeiden. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung. Jochen Flasbarth, Präsident des UBA: „Es ist ein großer Erfolg, dass das für die Umwelt schädliche Flammschutzmittel HBCD nun weltweit nicht mehr produziert und verwendet werden darf. Das ist nur konsequent. Die EU hat den Stoff bereits unter REACH als besonders besorgniserregend eingestuft.“ HBCD ist ein Umweltgift, das sich stark in Organismen anreichert, im Verdacht steht, fortpflanzungsschädlich zu sein und außerdem sehr langlebig ist. Der ⁠ Stoff ⁠ verteilt sich über weite Entfernungen und reichert sich sogar weitab industrieller Aktivitäten an, zum Beispiel in arktischen Regionen. Damit erfüllt er alle Kriterien des ⁠ Stockholmer Übereinkommens ⁠ über persistente organische Schadstoffe, der sogenannten Stockholmer-⁠ POP ⁠-Konvention.  Eingesetzt wird er hauptsächlich als Flammschutzmittel in Dämmplatten, aber auch als Zusatzstoff in Beton, in elektrischen und elektronischen Produkten sowie in Textilien und Polstermöbeln. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz dieser Konvention stimmt nun der Aufnahme von Hexabromcyclododecan – kurz ⁠ HBCDD ⁠ oder HBCD – in Anhang A (Verbot) zu, die Teil der POPs-Liste ist. Das Expertengremium der Stockholmer Konvention hat die POP-Eigenschaften der Chemikalie bestätigt und damit den Grundstein für das weltweite Verbot unter der Konvention gelegt. Der Beschluss wird formal am 09. Mai 2013 umgesetzt und damit noch in diesem Monat mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft treten. Demnach darf die Chemikalie nicht mehr produziert und verwendet werden. Darüber hinaus können Vertragsstaaten eine Ausnahme für Produktion und Verwendung von HBCD in Dämmplatten erklären. Dies soll sicherstellen, dass bis zum Verwendungsstopp ausreichende Mengen geeigneter Ersatzstoffe und anderer Alternativen bereit stehen. Diese Ausnahme ist zeitlich begrenzt und gilt nur für Dämmplatten in Gebäuden. Jochen Flasbarth: „Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt bei der Wärmedämmung auf Materialien zu setzen, bei denen entweder weniger umwelt- und gesundheitsschädliche  oder gar keine Flammschutzmittel nötig sind, wie zum Beispiel Mineralwolle. Damit lässt sich HBCD noch schneller aus dem Verkehr ziehen.“ Die Vertreter der Mitgliedsstaaten der EU sowie der Europäischen Kommission haben bei den Verhandlungen auf eine Abstimmung zwischen den Regelungen unter ⁠ REACH ⁠ und dem weltweiten Verbot unter der Stockholm Konvention geachtet. Für die Entwicklungsländer ist dagegen besonders wichtig, dass mit der Aufnahme von HBCD in die Konvention keine HBCD-haltigen Abfälle in ihre Regionen gelangen. Außerdem drängen sie auf technische und finanzielle Hilfen bei den notwendigen Überwachungs- und Umstellungsmaßnahmen. Bereits 2008 hat die Europäische Union HBCD aufgrund seiner ⁠ PBT ⁠-Eigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und 2011 in Anhang XIV der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ aufgenommen. Somit sind Herstellung und Verwendung von HBCD in der EU zukünftig nur dann möglich, wenn bis August 2014 Zulassungen bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) in Helsinki beantragt und befristet gewährt werden.

Regeln für Biozide noch lückenhaft

Zum Schutz der Umwelt: weniger Biozid Die Regelungen zum Einsatz von Bioziden sollen präziser und verbindlicher werden. Die Risiken dieser Substanzen, die zum Beispiel in Holz- oder Insektenschutzmitteln enthalten sind, wurden lange unterschätzt. Die bestehende EU-Biozid-Verordnung erfasst bisher nur das Inverkehrbringen von Biozidprodukten, nicht aber, wie diese verwendet werden dürfen. Neue Regeln dafür könnten sich an den bestehenden Vorgaben für Pflanzenschutzmittel orientieren. In Deutschland befinden sich über 30.000 Produkte auf dem Markt. Sie dienen vor allem dazu, Schadorganismen außerhalb der Landwirtschaft zu bekämpfen. Auf einem internationalen Workshop in Berlin berät das UBA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 31. März und 01. April 2014 mit Vertretern und Vertreterinnen der EU-Kommission, Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Industrie und NGOs aus zwölf europäischen Ländern, wie man den Einsatz von Bioziden – falls er überhaupt erforderlich ist – dauerhaft umweltgerecht gestalten kann. Zu möglichen Maßnahmen gehören Verkaufsbeschränkungen für bestimmte Produkte oder Anwendungsverbote in besonders sensiblen Naturräumen wie Natur- und Wasserschutzgebieten. Biozide sind Substanzen, die schädliche Organismen wie beispielsweise Insekten, Schiffsbewuchs oder Schimmelpilze abwehren oder töten oder Materialien wie Holz vor schädlichen Organismen schützen sollen. Sie sind häufig giftig und beeinträchtigen nicht nur Schadorganismen, sondern auch Lebewesen im Boden oder in Gewässern. Sie gelangen bei ihrer Anwendung in die direkte Umgebung von Menschen und in die Umwelt. Deshalb bergen sie ein Risiko für Mensch und Umwelt. Die bestehende EU-Biozidverordnung VO 528/2012 regelt zwar, wie Biozide in Verkehr gebracht werden dürfen. Spezifische Anforderungen an ihre Verwendung fehlen aber. Dies bestätigt nun auch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des ⁠ UBA ⁠, das die Hydrotox GmbH, Ökopol GmbH und das Öko-Institut e.V. durchgeführt haben. Um einen dauerhaft umweltgerechten Einsatz der Biozide zu garantieren, sollte die EU-Biozidverordnung weiterentwickelt werden, und zwar analog zur EU-Richtlinie 2009/128/EG für ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠. Diese sieht einen Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung vor. Da die Wirkstoffe von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln teilweise identisch sind, kann man sich daran orientieren. Mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Verwendung von Bioziden verknüpft sind, könnten sich dadurch verringern oder gänzlich vermeiden lassen. Berücksichtigt werden muss, dass Biozide in sehr verschiedenen Bereichen eingesetzt werden: zum Beispiel zur Desinfektion, zum Schutz von Fassaden, um den Pflanzenbewuchs bei Schiffen zu verhindern und Nagetiere zu bekämpfen. Daher favorisiert das Umweltbundesamt produktspezifische Regelungen. In einer weiteren Studie für das UBA werden derzeit konkrete Vorschläge erarbeitet, um Risiken bei der Anwendung von Bioziden zu minimieren. In einem internationalen Workshop des Umweltbundesamtes in Berlin, an dem Experten aus zwölf Ländern am 31. März und 01. April 2014 teilnehmen, werden diese diskutiert und weiterentwickelt. In Anlehnung an die geltenden Regelungen für Pflanzenschutzmittel sollen unter anderem folgende Maßnahmen konkretisiert werden: Ein Schwerpunkt-Thema innerhalb des laufenden Vorhabens ist der Einsatz von Bioziden zum Schutz von Fassaden. Auch für diese Anwendung muss die Information der Anwenderinnen und Anwender von Bioziden vor Ort verbessert werden. Deshalb hat sich spontan eine Arbeitsgruppe mit Experten aus Forschung, Industrie, Nichtregierungsorgansiationen und Behörden gebildet und Merkblätter entwickelt. Darin erhalten verschiedene Anwendergruppen wie Architekten, Bauplaner, Maler und Heimwerker hilfreiche Tipps, wie man umweltschonend mit den Fassadenschutzmitteln umgehen und ihren Einsatz auch vermeiden kann.

Endosulfan wird „dreckige Nummer 22“

Auf Vorschlag der EU wird Endosulfan als POP in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen Für den chemischen Wirkstoff Endosulfan wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot in Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Das beschloss die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth: „Der lange Atem unserer Fachleute hat sich ausgezahlt. Mit dieser Entscheidung verhindern wir, dass die Chemikalie weiteren Schaden für die menschliche Gesundheit und in der Umwelt anrichten kann.“ Endosulfan ist bereits in über 80 Ländern verboten. Geeignete, umweltverträgliche Ersatzstoffe sind vorhanden. Die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum ⁠ Stockholmer Übereinkommen ⁠ über persistente organische Schadstoffe hat der Aufnahme von Endosulfan in die POPs-Liste zugestimmt. Der Wirkstoff darf demnach nicht mehr für den Pflanzenschutz eingesetzt werden. Das Verbot tritt mit mehrjährigen Übergangsfristen in Kraft. Bisher wird Endosulfan für die Schädlingsbekämpfung verwendet, insbesondere beim Anbau von Tee, Kaffee, Soja und Baumwolle. Endosulfan ist ein nervenschädigender Wirkstoff in Schädlingsbekämpfungsmitteln, das in der Umwelt nur schwer abgebaut wird, sich im Fettgewebe, in der Leber und den Nieren von Menschen und Tieren anreichert und die Gesundheit schädigt. Es wird in der ⁠ Atmosphäre ⁠ in weit entfernte Gebiete transportiert. So findet man Endosulfan zum Beispiel in der Arktis. Dass Endosulfan weltweit für Mensch und Umwelt ein Problem darstellt, ist lange bekannt. Verboten haben den Einsatz der Chemikalie darum bereits über 80 Länder - darunter viele Entwicklungsländer. In der EU darf der ⁠ Stoff ⁠ seit 2005 nicht mehr für den Pflanzenschutz verwendet werden. Der ehemals deutsche Hersteller - Bayer CropScience - hat die Produktion von Endosulfan im Jahre 2007 eingestellt.

Neue EU-Maßnahme zum Schutz der Biodiversität vor problematischen invasiven Arten

Am 9. September 2013 schlug die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften vor, um die rasch wachsende Bedrohung durch invasive Arten zu verhindern und einzudämmen. Mit dem Vorschlag soll auf die zunehmenden wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Probleme reagiert werden, die diese invasiven Arten mit sich bringen. Im Mittelpunkt des Vorschlags steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung. Die Liste wird zusammen mit den Mitgliedstaaten unter Heranziehung von Risikoabschätzungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt. Bestimmte Arten werden in der EU verboten werden, so dass deren Einfuhr, Erwerb, Verwendung, Freisetzung und Verkauf hier nicht mehr möglich sein werden. Während des Übergangszeitraums werden besondere Maßnahmen ergriffen, um Fragen im Zusammenhang mit Händlern, Züchtern oder Tierhaltern zu berücksichtigen.

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