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Biologische Testverfahren zur Feststellung gefaehrlichen Abwassers im Sinne des Paragraphen 7a WHG

Das Projekt "Biologische Testverfahren zur Feststellung gefaehrlichen Abwassers im Sinne des Paragraphen 7a WHG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll die Zuordnung des Technikniveaus der Abwasserreinigung oder Abwasservermeidung fuer gefaehrliches Abwasser im Sinne des Paragraph 7a der 5. Novelle des WHG mittels biologischer Testverfahren untersucht werden. Dabei sollen folgende Toxizitaetstests zur Anwendung kommen: Fischtest, Daphnien-Kurzzeittest, Leuchtbakterientest und Algen-Zellvermehrungshemmtes. Neben der Testentwicklung und -erprobung ist es Ziel des Vorhabens, die dabei ermittelten Untersuchungsergebnisse der dafuer eingerichteten Bund/Laender-Biotest-AG zur Verfuegung zustellen. Da der Forschungsnehmer selbst Mitglied dieser Arbeitsgruppe ist, wird sichergestellt, dass die Forschungstaetigkeit nur zweckbezogen an die Fragestellungen der Bund/Laender-Biotest-AG angebunden ist.

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