Ziel der Untersuchung ist es, Vorschlaege fuer eine Reform der betrieblichen Praxis im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz unter Beruecksichtigung der erweiterten EU-Anforderungen auf der Grundlage jetziger Strukturen und Probleme zu entwickeln. Dazu wird in kleinen und mittleren Betrieben der Metallindustrie untersucht, 1) welche normativen Anforderungen sich aus den gegenwaertigen rechtlichen Rahmenbedingungen ableiten lassen und welche zukuenftigen Anforderungen sich aus der EU-Rechtsentwicklung und der zukuenftigen Praxis eines ganzheitlichen Arbeits- und Umweltschutzes ergeben, 2) welche normativen Anforderungen sich aus den gegenwaertigen rechtlichen Rahmenbedingungen ableiten lassen und welche organisatorischen, qualifikatorischen und weiteren Massnahmen im einzelnen von den Unternehmern, Betriebsraeten und Arbeits-/Gesundheits-/Umweltschutzexperten durchgefuehrt werden, um die gesetzlichen und evtl darueber hinausgehende Anforderungen zu erfuellen (Ist-Analyse), 3) wie ideale institutionelle und professionelle Strukturen im Arbeits- und Umweltschutz auszusehen haben. Ein erster Schwerpunkt ist die Beantwortung der Frage, welche beispielhaften Formen der betrieblichen Sicherheitsvorsorge sich bereits entwickelt haben. Der zweite Schwerpunkt wird die Analyse der fachlichen Angebote ausserbetrieblicher Dienste im AGU, ihrer professionellen Strukturen und moeglichen Wege einer Qualitaetssicherung ihrer Leistungen sein.
Betrieblicher Umweltschutz ist insbesondere durch die sogenannte Umwelt-Audit-Verordnung der EG ein gesetzlich geregelter Teil des Umweltrechts geworden. Von den dort getroffenen Regelungen weitestgehend ausgeklammert wurde die Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Vertetung im betrieblichen Umweltschutz. In diesem Forschungsvorhaben wurde die Schnittstelle von Umweltschutzrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsschutzrecht untersucht. In einem ersten Teil wurden aus der Perspektive arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften diejenigen herausgearbeitet, die sowohl dem Arbeits- als auch dem Umweltschutz dienen. Gefragt wurde hier auch, ob und inwiefern Arbeitsschutzvorschriften zur Konkretisierung der Anfordernungen des Umweltaudits herangezogen werden koennen. Der zweite Teil untersucht die Kooperation von Umweltbeauftragten und Betriebsrat anhand der rechtlichen Grundlagen. Im empirischen dritten Teil wird geprueft, inwieweit Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auch im Umweltschutzbereich zur betrieblichen Realitaet gehoeren.
Fuer einen langfristig wirksamen, praeventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) ist die Integration der Ziele des AGS in allen Phasen des Produkt- und Systemlebenszyklus, in die Zielsetzungen und Entscheidungen und in die Arbeitstaetigkeiten auf jeder Unternehmensebene notwendig. Dies erfordert ein Ganzheitliches Management des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (GAMAGS) mit dem Ziel einer 'kohaerenten Verknuepfung von Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, sozialen Beziehungen und dem Einfluss der Umwelt auf die Arbeit' (89/391/EWG Art 6). Die Schwerpunkte des Vorhabens bilden Untersuchungen der Organisationsstrukturen und Variablen im Personalmanagement und das Berichts- und Dokumentationswesen. Es wird untersucht, inwieweit ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess im AGS durch Implementierung eines Steuerzyklus moeglich ist. Dieser Steuerungszyklus umfasst die Ableitung und Setzung von Standards sowie deren Ueberwachung und Bewertung.