Das Projekt "Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht.An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.
Aufgaben der zentralen Anlaufstelle: Die zentrale Anlaufstelle koordiniert und erleichtert die Vorlage aller relevanten Unterlagen und Informationen für das Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich kritische Rohstoffe. Sie stellt gemäß Artikel 18 CRMA Informationen bereit, über: das Genehmigungsverfahren und die damit verbundenen Verwaltungsverfahren, die für die Erteilung der jeweiligen Genehmigungen erforderlich sind, verfügbare Finanzierungs- und Investitionsdienstleistungen, Finanzierungsmöglichkeiten auf der Ebene der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten und Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen, darunter u. a. auch Körperschaftsteuererklärungen, lokale Steuergesetze und Arbeitsrecht. Weiterhin informiert sie den Vorhabensträger darüber, wann sein Antrag gemäß Artikel 11 Absatz 6 CRMA als vollständig gilt. Die Informationsseiten befinden sich noch im Aufbau. Sobald diese fertiggestellt sind, werden diese mit den jeweiligen Punkten verlinkt. Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Referat Bergbau, Geologie, Rohstoffsicherung, Mess- und Eichwesen Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Herr Frank Ranneberg E-Mail: zentrale.anlaufstelle.crma(at)mw.sachsen-anhalt.de
Überwachung des fliegenden Personals In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Piloten und flugbegleitendes Personal sind als beruflich strahlenexponierte Personen überwachungspflichtig, wenn sie während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten können. Das Strahlenschutzregister des BfS erfasst seit August 2003 die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals. Für das Flugpersonal wird die Strahlenbelastung pro Flug mittels anerkannter Rechenprogramme anhand von Flugdaten berechnet. Die Prüfung von Rechenprogrammen zur Abschätzung der Körperdosis des fliegenden Personals im Rahmen der Anerkennungsverfahren beim Luftfahrt-Bundesamt erfolgt durch das BfS . Strahlenbelastung in unterschiedlichen Höhen In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Im Flugzeug gibt es keine effiziente Möglichkeit, sich dagegen abzuschirmen. Piloten und flugbegleitendes Personal können daher, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten von Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder die mit radioaktiven Quellen umgehen. Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals Die EU -Richtlinie 96/29 EURATOM , die durch die EU -Richtlinie 2013/59 EURATOM ersetzt wurde, verlangte eine Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals. In Deutschland wurde diese Forderung erstmals 2001 mit der Novelle der Strahlenschutzverordnung und 2018 mit dem Strahlenschutzgesetz (StrSchG) in Verbindung mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrSchV) in nationales Recht umgesetzt: Überwachungspflichtig ist Luftfahrtpersonal dann, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten kann. Für diese Beschäftigten ist die Körperdosis zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu reduzieren. Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren. Strahlenschutzregister des BfS erfasst Strahlenbelastung des Cockpit- und Kabinenpersonals deutscher Luftfahrtgesellschaften Die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals werden seit August 2003 im Strahlenschutzregister des BfS erfasst. Es überwacht unter anderem die Einhaltung der Grenzwerte der zulässigen Jahresdosen und die Berufslebensdosis. Da die physikalischen Bedingungen auf Flügen sehr genau bekannt sind, wird die Strahlenbelastung pro Flug anhand von Flugdaten berechnet. Dazu dürfen die Fluggesellschaften die vom Luftfahrt-Bundesam t zugelassenen Computerprogramme einsetzen. Die für die Zulassung erforderliche Prüfung dieser Rechenprogramme übernimmt das BfS . Es legt dahingehend auch die Anforderungen für eine erfolgreiche Anerkennung fest. Die Programme ermitteln auf der Basis von physikalischen Messungen (zum Beispiel der Neutronenflussdichte) und anhand der Flugdaten (Start- und Zielflughafen, Flugdauer und -höhe, Datum) die effektive Dosis , die aus dem jeweiligen Flug resultiert. Die Fluggesellschaften melden die errechneten Werte an das Luftfahrt-Bundesamt, das die Aufsicht über das fliegende Personal führt und unter anderem die Einhaltung von Dosisgrenzwerten überwacht. Dies gewährleistet auch für das fliegende Personal eine rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung. Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt jeweils die Monatsdosen der Beschäftigten an das Strahlenschutzregister des BfS . Mittlere effektive Jahresdosis der beruflich strahlenexponierten Personen in verschiedenen Berufsgruppen im Jahr 2023 (N = Anzahl der messbar strahlenexponierten Personen pro Berufsgruppe) Berufsgruppe mit vergleichsweise hoher Strahlenbelastung Das fliegende Personal stellte 2023 mit rund 38.000 Beschäftigten etwa neun Prozent aller beruflich strahlenschutzüberwachten Personen, die im Strahlenschutzregister des BfS geführt werden. Diese neun Prozent erhalten mit einer Kollektivdosis von zirka 44 Personen-Sievert zwei Drittel der gesamten beruflich bedingten Strahlendosis in Deutschland. Die Abbildung zur mittleren effektiven Jahres im Jahr 2023 zeigt, dass das fliegende Personal mit einer durchschnittlichen effektiven Jahresdosis von 1,2 Millisievert nach den Beschäftigen an Radon-Arbeitsplätzen an Platz zwei der strahlenexponierten Berufsgruppen steht. Die durchschnittliche Strahlenbelastung des medizinischen Personals liegt im Vergleich dazu mit einer effektiven Jahresdosis von 0,3 Millisievert deutlich niedriger. Vergleich der Häufigkeitsverteilungen der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen in verschiedenen Bereichen im Jahr 2023 Charakteristisch ist auch der Unterschied bei den Dosisverteilungen, wie die Abbildung zur Häufigkeitsverteilung der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen im Jahr 2023 zeigt: Beim fliegenden Personal (blaue Balken) sind Jahresdosiswerte von 1,0 bis 1,5 Millisievert am häufigsten, alle anderen verteilen sich in etwa symmetrisch um diese Gruppe. Dagegen haben in den anderen beruflichen Bereichen Medizin, Forschung, Kerntechnik und Industrie (rote Balken) die meisten strahlenexponierten Personen nur Dosiswerte bis 0,5 Millisievert ; mit steigenden Dosiswerten fallen die Häufigkeiten dann steil ab. Dennoch sind für die Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder mit radioaktiven Quellen umgehen, Jahresdosen bis 20 mSv pro Jahr möglich. Im Vergleich werden beim fliegenden Personal Jahresdosen über acht Millisievert praktisch nicht beobachtet. Begrenzte Möglichkeiten zur Minimierung der Strahlenbelastung Es ist bislang technisch nicht möglich, Flugzeuge gegen die Höhenstrahlung abzuschirmen. Geringere Flughöhen oder weniger dosisintensive Flugrouten sind in der Regel nicht zielführend, da sie Kosten und Umweltbelastung erhöhen; außerdem begrenzen die Belange der Flugsicherheit, die immer Priorität haben, den Handlungsspielraum. Die Möglichkeiten des Strahlenschutzes beschränken sich daher auf vergleichsweise wenige Maßnahmen bei der Flugplanung, um Routendosen zu senken, sowie bei der Einsatzplanung der Crews, um eine möglichst faire Verteilung der Dosis auf das Personal zu erreichen. Stand: 11.12.2024
Norden/Dresden. Wortwörtlich meisterhaft geschlagen haben sich in diesem Jahr gleich vier Küstenschützer aus Ostfriesland: Carina de Vries vom Betriebshof Hilgenriedersiel des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und ihre Kollegen Ingo Harms (Betriebshöfe Kanalpolder und Leybucht), Hans-Hermann Rewerts (Betriebshof Wangerooge) und Rene Zur (Betriebshof Borkum) dürfen sich nach zwei intensiven Jahren nun auch ganz offiziell geprüfte/r Wasserbaumeister/in nennen. Die entsprechende feierliche Freisprechung fand jetzt mit Verspätung in der Direktion der Landestalsperrenverwaltung Sachsen statt. Wortwörtlich meisterhaft geschlagen haben sich in diesem Jahr gleich vier Küstenschützer aus Ostfriesland: Carina de Vries vom Betriebshof Hilgenriedersiel des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und ihre Kollegen Ingo Harms (Betriebshöfe Kanalpolder und Leybucht), Hans-Hermann Rewerts (Betriebshof Wangerooge) und Rene Zur (Betriebshof Borkum) dürfen sich nach zwei intensiven Jahren nun auch ganz offiziell geprüfte/r Wasserbaumeister/in nennen. Die entsprechende feierliche Freisprechung fand jetzt mit Verspätung in der Direktion der Landestalsperrenverwaltung Sachsen statt. Bereits im Januar sollte die berufsbegleitende Weiterbildung eigentlich abgeschlossen sein. Durch Corona verlängerte sich das Warten bis zur Freisprechung bis in den Sommern hinein. Die Übergabe der Meisterbriefe an die vier Wasserwirtschafter, von denen indes nicht alle die Reise nach Pirna bei Dresden antreten konnten, war für den Bildungsträger, den Freistaat Sachsen, eine Premiere: Mit Carina de Vries, die seit vergangenen Herbst den NLWKN-Betriebshof Hilgenriedersiel leitet, nahm erstmals seit Beginn der Ausbildungstätigkeit in Sachsen vor 13 Jahren eine Frau die Glückwünsche zur bestandenen Prüfung entgegen. Neben Koblenz ist Dresden einer von nur zwei Standorten in Deutschland, an denen die vielseitige Weiterbildung zum Wasserbaumeister angeboten wird. Entsprechend nehmen Wasserbauer aus den verschiedensten Arbeitsbereichen sowie quer verteilt aus vielen Bundesländern an den Lehrgängen teil. „Das macht die Fortbildung zusätzlich interessant“, findet Carina de Vries. Fachlich steht im ersten Jahr die grundlegende Qualifikation im Fokus. Abgeschlossen wird es mit vier Prüfungen in den Bereichen Rechnungswesen, Arbeitsrecht, Wasserbau sowie Planung und Organisation von Arbeitsabläufen. Wer diese Hürde schafft steigt ein in die handlungsspezifische Qualifikation. „In diesem Teil unserer Fortbildung fielen leider wegen der Pandemie viele Präsenzwochen in Dresden aus, sodass wir oft aufs Homeschooling umsteigen mussten“, erinnert sich die 30-Jährige. Im Mai 2021 schließlich fanden etwas verspätet die Abschlussprüfungen statt. Diese setzen sich aus zwei je achtstündigen schriftlichen Prüfungen und einem einstündigen Fachgespräch zusammen.
Anlage 3 - Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän NK 100 (zu § 30) Die nach § 30 Absatz 6 Nummer 2 notwendigen Kompetenzen müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der nach den in Nummer 3 genannten Lernbereichen zu erwerbenden notwendigen Kompetenzen zu erstrecken. 1. Tätigkeiten der Kapitäne NK 100 Sie haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Kleinfahrzeugen auszuüben: 1.1 Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes, 1.2 Überwachen des Seeraumes und Führen des Schiffes, 1.3 Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs im Seegebiet A1, 1.4 Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb, 1.5 Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb, 1.6 Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes, 1.7 Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes, 1.8 Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben, 1.9 Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung, 1.10 Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes, 1.11 Instandhaltung, 1.12 Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und 1.13 Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben. 2. Allgemeine Ausbildungsziele Kapitäne NK 100 müssen in der Lage sein, die in den in Nummer 3 aufgeführten Lernbereichen zu erwerbenden Kompetenzen sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen. 3. Kompetenzen Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän NK 100 sind die notwendigen Kompetenzen in den folgenden Lernbereichen nachzuweisen: 3.1 Gesellschaft und Kommunikation 3.1.1 Bedarfsgerechte Kommunikation Englische Fachsprache mündlich und schriftlich IMO -Standardredewendungen 3.1.2 Sozial- und Arbeitsrecht Sozialversicherungswesen Seearbeitsrecht Tarifvertragswesen 3.1.3 Arbeitsschutz an Bord Arbeitsschutzrecht Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Ruhepausen Durch- und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Wirkungskontrollen und die Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation 3.2 Schiffsführung 3.2.1 Terrestrische Navigation Schiffsortbestimmung mit Landmarken, Seezeichen und Koppelnavigation Arbeiten in der Seekarte Seezeichen und Betonnungssysteme Nautische Veröffentlichungen Absetzen von Fahrtrouten entlang der Küste Kursbestimmung Stromnavigation 3.2.2 Praktische Navigation Schiffsführung im Rahmen einer Wache Schiffsführung in besonderen Situationen Ein-Mann-Fahr- und Wachbetrieb Bahnplanung, -ausführung und -kontrolle mit rationellen Methoden und Hilfsmitteln Beurteilung und Erhalt der Seeverkehrssicherheit Überwachung der technischen Systeme und Entscheidungsfindung im Störfall Klare, eindeutige und effektive Durchführung der internen und externen Kommunikation 3.2.3 Nautische Informationssysteme Meldungen nach den Allgemeinen Grundsätzen für Schiffsmeldesysteme sowie den einschlägigen VTS -Verfahren 3.2.4 Radarnavigation inklusive ARPA Aufbau und Arbeitsweise des Radargerätes sowie die verschiedenen Darstellungsarten Bedienung des Radargerätes (inklusive ARPA-Funktionalitäten) Auswertung und Deutung der gewonnenen Informationen Beurteilung der Leistungsgrenzen Erkennung von Fehlechos 3.2.5 Gezeitenkunde Wirkung der Gezeiten Hoch- und Niedrigwasserzeiten für einen bestimmten Ort Bestimmung der Höhe der Gezeit anhand der Gezeitentafeln 3.2.6 Technische Navigationssysteme Funktionsprinzipien, Leistungsgrenzen und Bedienung von: Kompassanlagen Kursreglern Bahnreglern Fahrtmessanlagen Echolotanlagen Satellitennavigationsanlagen Automatic Identification System ( AIS ) 3.2.7 Seeverkehrsrecht Kollisionsverhütungsregeln von 1972 in ihrer jeweils geltenden Fassung ( KVR ) Seeschifffahrtsstraßenordnung Regelungen zum Wachdienst 3.2.8 Schiffbau und Stabilität Schiffbauteile und -verbände Werftunterlagen, Vermessung und Klassifikation Methoden zur Feststellung, Beurteilung und Beeinflussung von Stabilität und Trimm Stabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten Schiffes Organisation notwendiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten 3.2.9 Manöverkunde Manövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im Hafen, im Revier und auf See, in schwerem Wetter und im Eis Drehen auf engem Seeraum Berücksichtigung von Sogeffekten beim Heranfahren/Längsseitsgehen an größere Schiffe An- und Ablegen unter Berücksichtigung des Einflusses von Strom und Wind Leinenführung Ankermanöver 3.2.10 Meteorologie Aufbau, Wirkungsweise und Ablesen meteorologischer Instrumente Informationsdienste, die verlässliche meteorologische Daten regelmäßig zur Verfügung stellen Bewertung meteorologischer Daten Wetterbeurteilung in Bezug auf die sichere Durchführung der Seereise Erkennen von Wetterverschlechterungen und Ableiten von Maßnahmen 3.2.11 Funkverkehr Beschänkt gültiges Betriebszeugnis für GMDSS -Funker ( ROC ) Gefahrenverhütung beim Umgang mit Funkgeräten Funkverkehr in Notfallsituationen 3.3 Steuerung des Schiffsbetriebes und Fürsorge für Personen an Bord 3.3.1 Nationales Recht Nationale Vorschriften kennen und anwenden Zeugnisse sowie andere Dokumente, die an Bord mitgeführt werden müssen Maßnahmen zum sicheren Schiffsbetrieb nach Maßgabe nationaler Vorschriften (Verantwortlichkeiten, Organisation und Durchführung) Flaggenstaatkontrolle Kontrolle der Klassifikationsgesellschaften Fahrgastregistrierung 3.3.2 Maritimer Umweltschutz Meeresverschmutzungsverhütungsvorschriften Verhütung der Verschmutzung der Meeresumwelt Entsorgung jeglicher umweltverschmutzender Substanzen Dokumentation durchgeführter Maßnahmen 3.3.3 Maßnahmen in Notfällen Notfallpläne zur Eigen- und Fremdrettung, Kollision und weiterer Notlagen Notfallübungen Beurteilung der Schiffssicherheit Verhalten bei Schiffsunfällen Vorbeugende Maßnahmen zur Verbesserung der Schiffssicherheit Einsatzbereitschaft der Geräte und Anlagen der Schiffssicherheit 3.3.4 Suche und Rettung ( SAR ) Handbuch zur internationalen Suche und Rettung ( IAMSAR Manual ) Koordinierung von Rettungsmaßnahmen Suchmuster bei Mann-über-Bord Situationen Verfahren zur Rettung von Personen aus dem Wasser 3.4 Schiffsbetriebstechnik 3.4.1 Antriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und Systemüberwachung Beschreibung schiffstechnischer Anlagen Funktion von Antriebssystemen und elektrischen Anlagen Anlagenteile, wie z. B. Kraftstofffilter, Schmierölfilter, Luftfilter, Ölpeilstäbe, Stevenrohrabdichtung erkennen und Verschließteile aus technischen Unterlagen zuordnen Verständnis der Betriebshandbücher der schiffstechnischen Anlagen Verständnis der notwendigen schiffstechnischen Unterlagen Betrieb, Kontrolle und Fehlersuche sowie Fehlerbeseitigung Typenschilder und Kennzeichnungen Systeme für den Betrieb von Motoren einschließlich des Bilgensystems Veschleißteile wechseln, zuordnen und Ersatz bestellen Kontrolle der Füllstände, Beurteilung der Verbräuche und Ableitung von Maßnahmen Durchführung von Betriebsbeobachtungen, Ablesung der Betriebswerte und Ableitung von Maßnahmen Reaktion auf Alarme und Ableitung von Maßnahmen Stand: 31. Juli 2021
Am 23. Januar 2014 haben die Erklärung von Bern (EvB) und Greenpeace Schweiz die Public Eye Awards verliehen. Gazprom und Gap sind die Gewinner der Public Eye Awards 2014. Das Public Eye wirft ein kritisches Licht auf die Geschäftspraktiken von Unternehmen und bietet eine Plattform, um Verletzungen der Menschen- und Arbeitsrechte und die Umweltzerstörung oder Korruption unter den Augen der Öffentlichkeit und Medien anzuprangern. Ort und Zeitpunkt des Public Eye fallen absichtlich mit dem jährlichen Treffen des World Economic Forum in Davos zusammen.
null Amtseinführung der neuen LUBW-Präsidentin GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG UND DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Umweltminister Franz Untersteller hat heute (16.10.) in Karlsruhe Eva Bell in ihr Amt als neue Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg eingeführt. Die in Essen geborene 53-jährige Ernährungswissenschaftlerin folgt Margareta Barth nach, die die LUBW von 1997 bis Juni 2017 geleitet hatte. „Die rechtlich unabhängige LUBW hat sich als hochkompetente und objektive Fachbehörde für Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes oder der Produktsicherheit über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus einen Namen gemacht“, betonte Umweltminister Untersteller. Von ihrer umfassenden Expertise profitierten Ministerien, Regierungspräsidien, Landratsämter sowie die Städte und Gemeinden, aber auch die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, so Untersteller. „Ich bin davon überzeugt, dass die LUBW unter Eva Bell ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen wird.“ Die neue LUBW-Präsidentin Eva Bell bedankte sich in ihrer Ansprache für das ihr entgegengebrachte Vertrauen und betonte dabei die große Bedeutung detaillierter Umweltdaten: „Aktuelle und valide Informationen über den Zustand der Umwelt sind unerlässliche Grundlagen für umweltpolitische Maßnahmen und Entscheidungen.“ Mit landesweiten Messnetzen und Kartierungen schaffe die LUBW eine solide Datenbasis, um die Entwicklung der Umweltqualität in Baden-Württemberg zu bewerten. Für Bell sind die Aufarbeitung der Industrialisierung und der Einsatz für eine intakte Umwelt, für eine geschützte Natur und für eine nachhaltige Entwicklung wichtige gesellschaftliche Aufgaben. In den letzten Jahren sei viel erreicht worden, aber es zeichneten sich bereits neue Herausforderungen ab. In ihrer Ansprache nannte Bell als die drei Kernherausforderungen: Der Anteil Baden-Württembergs an der globalen Entwicklung, die Anpassung an den Klimawandel und die Digitalisierung. „Diese Megatrends bestimmen die Zukunft und die Aufgaben der LUBW.“ Die LUBW sei Teil des Risikomanagements der Landesregierung, das Kompetenzzentrum für Baden-Württemberg in Umweltfragen und ein erfolgskritischer Faktor für den Vollzug, sagte Eva Bell weiter. „Öffentliche Gelder sind bei der LUBW gut angelegt“, so Bell. Sie baue darauf, dass der geplante Stellenzuwachs in der Umweltverwaltung die LUBW für die Zukunftsaufgaben noch weiter stärke. Eva Bell hat viele Jahre in den Verbraucherzentralen von Rheinland-Pfalz, Thüringen und Nordrhein-Westfalen gearbeitet, zuletzt als geschäftsführender Vorstand in Berlin. Von 2003 – 2012 war Eva Bell wissenschaftliche Mitarbeiterin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Internationale Erfahrung hat sie Anfang des Jahrtausends für die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit als Gutachterin in Chile und Bolivien gesammelt. Die studierte Ernährungswissenschaftlerin hat zusätzlich mit ihrem Zusatzstudium „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ eine fundierte Basis für ihren Werdegang gelegt. Eva Bell ist verheiratet und Mutter von zwei erwachsenen Kindern. Weitere Informationen zur Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz auf deren Homepage unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de .
Arbeitsminister Norbert Bischoff hat ein neues Programm zur gesellschaftlichen Teilhabe von älteren Langzeitarbeitslosen aufgelegt. Zugleich will das Land Kommunen und Jobcenter unterstützen, um Asylsuchende mit Bleibeperspektive schneller auch in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Beide Programme sollen im kommenden Frühjahr in die praktische Umsetzung gehen. Minister Bischoff stellte die Programmansätze am Dienstag im Kabinett vor. Das Programm für ältere Langzeitarbeitslose ?Jobperspektive 58plus? soll eine Laufzeit von drei Jahren haben. Etwa 1.100 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse könnten entstehen. Die Programmumsetzung erfolgt in den Kreisen und kreisfreien Städten. Bischoff stellt ihnen dafür rund 36 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Auf die konkreten Bedürfnisse und Verhältnisse in den Regionen können somit passende Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Langzeitarbeitslose eingerichtet werden, etwa in der sozialen und Vereinsarbeit, Verkehrserziehung oder Freizeitarbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie im Sport- und Kulturbereich sowie Landschafts- und Naturschutz. Bischoff informierte, dass aktuell die Detailabstimmungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Programm laufen. Dabei gilt es, EU-Vorgaben umzusetzen. Auch gehört zu den grundsätzlichen Kriterien für die neuen Beschäftigungsmöglichkeiten, dass diese zusätzlich geschaffen werden, im öffentlichen Interesse stehen und strikt gegenüber der regionalen Wirtschaft wettbewerbsneutral sind. Voraussichtlich im kommenden Frühjahr könnten die ersten Beschäftigungsangebote an langzeitarbeitslose Menschen unterbreitet werden. Fast 40 Prozent aller Arbeitslosen in Sachsen-Anhalt waren im Oktober länger als ein Jahr erwerbslos. Fast 90 Prozent von ihnen bezogen Arbeitslosengeld II. Ältere sind von Langzeitarbeitslosigkeit wesentlich stärker betroffen als die Gruppe der Jüngeren. Dieses Problem gibt es aber nicht allein in Sachsen-Anhalt. Daher hat der Bund jüngst ebenfalls ein Programm zur sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt aufgelegt. Demnach sollen 10.000 Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose geschaffen werden. In Sachsen-Anhalt könnten dies 1.250 Stellen sein. Die Konditionen von Bundesprogramm und ergänzender Landesinitiative sind vergleichbar. Zur schnelleren sozialen und Arbeitsintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt Bischoff etwa 2,4 Millionen Euro bereit. Damit sollen Träger von Arbeitsmarktmaßnahmen unterstützt werden, die einem Asylbewerber eine Arbeitsgelegenheit nach Arbeitsrecht ermöglichen. Da bei solchen Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber von einem für den Träger erhöhten Organisations- und Koordinierungsaufwand sowie Aufwendungen für eine sozialpädagogische und sprachliche Begleitung auszugehen ist, will das Land die damit entstehenden Kosten mit 200 Euro pro Teilnehmermonat mittragen. Derzeit stimmt das Ministerium die Programmumsetzung mit den Kommunen sowie Jobcentern ab, die je nach Rechtslage für die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten zuständig sind. Zunächst sollen für ein Jahr 1.000 Teilnehmerplätze unterstützt werden. Je nach individueller Verweildauer in der Arbeitsgelegenheit könnten übers Jahr bis zu 4.000 Flüchtlinge integriert werden. Dier Arbeitsgelegenheiten sollen so konzipiert sein, dass auf jeden Fall parallel auch weitere Angebote wie Sprachkurse wahrgenommen werden können. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Schwerpunkte der Energierechtsreform in Theorie und Praxis" wird/wurde gefördert durch: Technische Universität Dresden, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht.Die Elektrizitaets- und Gaswirtschaft hat durch das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24.04.1998 eine grundlegende Reform erfahren. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die neue Rechtslage sowie die hieraus resultierenden (offenen) Rechtsfragen unter Beruecksichtigung der Belange der Rechtsanwendungspraxis darzustellen.
Das Projekt "Umwelt-Audit und Arbeitnehmerbeteiligung an der Schnittstelle zwischen Umweltrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsrecht" wird/wurde gefördert durch: Hans-Böckler-Stiftung / Senator für Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales und Umweltschutz Bremen. Es wird/wurde ausgeführt durch: IUR Institut für Umweltrecht GbR.Betrieblicher Umweltschutz ist insbesondere durch die sogenannte Umwelt-Audit-Verordnung der EG ein gesetzlich geregelter Teil des Umweltrechts geworden. Von den dort getroffenen Regelungen weitestgehend ausgeklammert wurde die Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Vertetung im betrieblichen Umweltschutz. In diesem Forschungsvorhaben wurde die Schnittstelle von Umweltschutzrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsschutzrecht untersucht. In einem ersten Teil wurden aus der Perspektive arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften diejenigen herausgearbeitet, die sowohl dem Arbeits- als auch dem Umweltschutz dienen. Gefragt wurde hier auch, ob und inwiefern Arbeitsschutzvorschriften zur Konkretisierung der Anfordernungen des Umweltaudits herangezogen werden koennen. Der zweite Teil untersucht die Kooperation von Umweltbeauftragten und Betriebsrat anhand der rechtlichen Grundlagen. Im empirischen dritten Teil wird geprueft, inwieweit Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auch im Umweltschutzbereich zur betrieblichen Realitaet gehoeren.
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