Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist seit einiger Zeit in mehreren europäischen Regionen nachgewiesen, unter anderem in Luxemburg, Belgien und Frankreich sowie in Deutschland in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Aufgrund der geographischen Nähe ist zu erwarten, dass sich das Insekt auch in Rheinland-Pfalz ausbreitet. Diese Entwicklung könnte auf klimatische Veränderungen und die damit verbundenen milderen Wintertemperaturen zurückzuführen sein. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist im nördlichen Rheinland-Pfalz in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde für die Maßnahmen zur Beseitigung der invasiven Asiatischen Hornisse zuständig. Ihr Ziel ist es, die Ausbreitung dieser Art einzudämmen und die heimische Artenvielfalt zu schützen. Sie stellt sicher, dass die entsprechenden Maßnahmen fachgerecht durchgeführt werden, da die Entfernung der Nester gesetzlich vorgeschrieben ist. Während in den vergangenen Jahren im nördlichen Rheinland-Pfalz nur vereinzelt Nester der Asiatische Hornisse entdeckt wurden, liegt die Zahl der Meldungen in diesem Jahr bei 21 Nestern. Da sich die Art noch in einem frühen Stadium der Invasion befindet, besteht die grundsätzliche Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre weitere Ausbreitung zu verhindern. Um dies sicherstellen zu können, ist die Mithilfe der Bevölkerung bei der Lokalisierung der Nester erforderlich. Für Sichtungen hat das Land Rheinland-Pfalz mit dem Artenfinder eine zentrale, öffentlich zugängliche Meldeplattform eingerichtet. Unter http://www.artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse können Hinweise über ein Formular eingereicht werden. Alternativ können Meldungen auch per E-Mail an artenfinder@snu.rlp.de geschickt werden. Eine genaue Standortbeschreibung und ein Foto des Nestes sind für die SGD Nord besonders hilfreich, um den Fund verifizieren und anschließend spezialisierte Hornissenbekämpfer beauftragen zu können. Die Kosten für die Beseitigung übernimmt das Land Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen Die Asiatische Hornisse errichtet ihre Primärnester häufig in städtischen Gebieten, etwa in Hecken oder Nebengebäuden, was zu häufigeren Begegnungen mit Menschen führen kann. Derzeit gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass ein Stich der Asiatischen Hornisse gefährlicher ist als der von einheimischen Wespenarten. Trotzdem sollte man bei Begegnungen mit der Art, besonders in Nestnähe, sehr vorsichtig sein und keinesfalls selbst zu Maßnahmen greifen. Einige Experten sind der Ansicht, dass die Einwanderung der Asiatischen Hornisse unumkehrbar ist. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang sie das Ökosystem beeinflussen wird. Die genauen Auswirkungen auf die heimische Insektenwelt, insbesondere auf die Honigbienen, die Berichten zufolge von ihr angegriffen werden, sind noch nicht vollständig erforscht. Weitere Informationen und eine Übersicht aller gemeldeten Standorte in Rheinland-Pfalz sind online unter www.artenfinder.rlp.de und www.artenanalyse.net/artenanalyse/ abrufbar.
Halle (Saale), 10.06.2025 Hirschkäfer und Asiatische Hornisse: Die Präsidentin Sichtungen bitte melden! Sie haben einen Hirschkäfer oder eine Asiatische Hornisse gesehen? Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, dies online zu melden. Solche Beobachtungen helfen, die Entwicklung der Arten zu verfolgen. Hirschkäfer (Lucanus cervus) Mit etwas Glück kann man derzeit Hirschkäfer entdecken. Die Männchen erkennt man leicht an ihrem eindrucksvollen Geweih. Hirschkäfer stehen europaweit unter Schutz und gelten in Sachsen-Anhalt als gefährdet. Ihre Bestände werden regelmäßig erfasst und die Daten an die EU- Kommission übermittelt. Derzeit zeigt der Bestandstrend eine leichte Erholung. Asiatische Hornisse (Vespa velutina) Die Asiatische Hornisse gehört zu den invasiven Arten. Ursprünglich aus Asien, tauchte sie ab 2014 zunächst im Süden und Westen Deutschlands auf und breitet sich stetig aus. Inzwischen gibt es auch Meldungen aus Hamburg und Berlin. In Sachsen-Anhalt wurde die Art bisher nicht bestätigt, ihr Auftauchen gilt jedoch als wahrscheinlich. Meldungen zur Asiatischen Hornisse sind nicht nur für die EU- Kommission wichtig, sondern auch für das Entfernen von Nestern. Um die Art sicher zu bestimmen, muss man genau hinsehen: Die Pressemitteilung Nr.: 06/2025 vzp@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de einheimische Hornisse hat rotbraune Beine, die invasive Art schwarze mit gelben Füßen. Da Verwechslungen häufig vorkommen, muss mit der Meldung ein Foto oder Video der beobachteten Tiere hochgeladen Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 werden. Web: lau.sachsen-anhalt.de 1 Nester dürfen keinesfalls eigenmächtig entfernt werden. Stattdessen sollte die Naturschutzbehörde des Landkreises informiert werden. Auch die Asiatische Hornisse kann stechen, birgt jedoch nach aktuellem Wissen keine größere Gesundheitsgefahr als ein Stich der heimischen Art. Tierartenmeldeportal Im Tierartenmeldeportal können Bürgerinnen und Bürger Beobachtungen verschiedener Tierarten eintragen. Im letzten Jahr wurde das Portal umfassend überarbeitet, erweitert und für Mobilgeräte optimiert. https://lau.sachsen-anhalt.de/artenmeldung Männlicher Hirschkäfer (Foto: D. Rolke) Asiatische Hornisse (Foto: J. Schatz) 2
Invasive Unionsart hat sich etabliert Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) hat sich in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz etabliert. Ihre schnelle Verbreitung konnte, trotz der immensen Anstrengungen der Naturschutzverwaltung weder in Rheinland-Pfalz noch in den benachbarten Bundesländern oder den Anrainerstaaten Frankreich und den Benelux-Staaten verhindert werden, sodass sie am 24. März 2025 bundesweit als „weit verbreitet“ (Art. 19 der EU-VO Invasive Arten) eingestuft wurde. Die Asiatische Hornisse gilt damit in ganz Deutschland als etabliert und unterliegt zukünftig den Regularien des Managements und nicht mehr denen der umfangreichen Früherkennung, die mit einer sofortigen Beseitigungspflicht einherging. Aufgrund der Umstufung dieser Art stellt die Landesnaturschutzverwaltung die Beseitigung von Nestern mit Landesmitteln, für zum Beispiel die Initial- und Primärnester, ab dem heutigen 1. August 2025 ein. Die Naturschutzverwaltung von Rheinland-Pfalz hatte bislang die Bekämpfung der Art, in Form der Beseitigung der Nester bis zum 1. August 2025 fortgeführt. Damit wollte man einerseits die Initial- und Primärnester mit neuen Königinnen noch bekämpfen und die Gelegenheit geben, die durch die Naturschutzverwaltung aufgebauten digitalen Meldestrukturen zur Verfügung zu stellen. So können Nester auch weiterhin über die App „ArtenFinder“ gemeldet werden. Beseitigungsmaßnahmen werden ab dem heutigen 1. August 2025 von der Naturschutzverwaltung aber nur noch bei deutlich erkennbaren negativen Auswirkungen auf die Biodiversität umgesetzt. Für die Früherkennung und der damit einhergehenden Bekämpfung einer invasiven Art ist in Rheinland-Pfalz die Naturschutzverwaltung zuständig. Für etablierte Arten entfällt nicht nur der aufwendige 3-stufige Notifizierungsprozess (Melde- und Nachweisprozess, wissenschaftliche Begleitung) gegenüber der EU sondern auch die Verpflichtung zur sofortigen Bekämpfung zur Beseitigung in einem frühen Stadium, um eine Invasion zu unterbinden. Die Naturschutzverwaltung hat somit nicht mehr die Aufgabe, jedes Nest zu beseitigen. Ein bundesweit einheitliches Management- und Maßnahmenblatt für die Asiatische Hornisse mit Empfehlungen für geeignete Maßnahmen wird durch das Land zur Verfügung gestellt ( https://lfu.rlp.de/fileadmin/lfu/Naturschutz/01_Artenschutz/04_Artenschutzprojekte/07_Invasive_Arten/02_Management/MMB-Vespa-velutina_2025-03.pdf ). Ursprünglich durch die EU-Kommission zur Früherkennung eingestuft (gem. Art. 16 EU-VO Nr. 1143/2014, gelistet ab 03.08.2016), verbreitete sich die Asiatische Hornisse, trotz massiver Bekämpfung, in den letzten Jahren stark. Grund hierfür ist vor allem der Klimawandel, der zu milderen Wintern und erheblich wärmeren und trockeneren Sommern führt. Das begünstigt die erfolgreiche Fortpflanzung und die Weiterverbreitung der Populationen. Mit der Weiterverbreitung ist zukünftig eine stärkere Schädigung der Biodiversität zu erwarten. Das gilt besonders für Insekten vor allem auch für die Honigbiene. Das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel befasst sich seit einigen Jahren intensiv mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Schäden in der Imkerei durch die Asiatische Hornisse werden im Jahresverlauf erst ab Ende August beziehungsweise September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Rheinland-Pfalz zwar betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen. Informationen für Grundstückseigentümer: Für Grundstückseigentümer und -nutzer besteht grundsätzlich keine Pflicht die Nester zu entfernen. Das Entfernen der Nester darf nur durch eine sachkundige Fachperson (beispielsweise Kammerjägerinnen oder -jäger, Schädlingsbekämpferinnen oder -bekämpfer, Hornissenberaterinnen oder -berater), beruflich wie ehrenamtlich, erfolgen. Die entstehenden Kosten müssen zukünftig allerdings selbst getragen werden, sofern die eigene Hausratversicherung nicht einspringt. Eine vorherige Prüfung der Hausratversicherung ist ratsam, soweit keine Verpflichtung besteht. Die Beseitigung von Nestern sowie die mögliche Anwendung von Bioziden zur direkten Bekämpfung fallen in den Bereich der Umweltverwaltung bzw. der Gefahrenabwehr im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes (vgl. Eichenprozessionsspinner). Ab 1. August hat die Ordnungsbehörde die Verantwortung, soweit von Nestern Gefahren zum Beispiel in den öffentlichen Raum ausgehen. Im Einzelfall kann als Schutzmaßnahme die Entfernung auch auf Privatgrundstücken veranlasst werden, z. B. wenn das Grundstück an eine Schule oder einen Kindergarten angrenzt. Zwar entfällt mit der Umstufung auch die Meldepflicht an die Behörde, allerdings konnten nur aufgrund der sehr vielen eingehenden Meldungen in den letzten Jahren, umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Daher wird die Verbreitung der Asiatischen Hornisse weiterhin erfasst. Vorkommen der Asiatischen Hornisse können mit Fotos und Standortangaben über den „ArtenFinder“ weiterhin gemeldet werden. Informationen für Landwirtschaft, Wein- und Obstbau: An den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Rheinland-Pfalz wird das Auftreten und die Ausbreitung von Vespa velutina unter dem Aspekt möglicher Schäden in Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau beobachtet. Im Fokus stehen dabei der Weinbau und der Obstbau. Bisher liegen dem DLR keine Hinweise zu Schäden durch Vespa velutina in diesen Kulturen in Rheinland-Pfalz vor. Derzeit sind keine Pflanzenschutzmittel für eine direkte Bekämpfung zugelassen. Informationen für die Imkerei: Das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel befasst sich mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Interaktionen zwischen der Asiatischen Hornisse und der Honigbiene werden im Jahresverlauf erst ab Ende August bzw. September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Rheinland-Pfalz zwar betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen. Wie sich die Ausbreitung bzw. Verdichtung der Asiatischen Hornisse weiterentwickeln und auswirken wird, wird beobachtet. So ist das FBI an einem Projekt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit vier weiteren Ländern beteiligt, das die Ausbreitung und die Auswirkung der Asiatischen Hornisse insbesondere auf die Imkerei untersucht. In dem von der BLE finanzierten Forschungsprojekt „Untersuchung zur bienenschädlichen Wirkung von Vespa velutina und Managementmaßnahmen zum Schutz von Honigbienen“ wird das FBI die Interaktionen von Vespa velutina und Honigbienen untersuchen, um daraus mögliche Abwehr- und Schutzstrategien abzuleiten. Außerdem berät das FBI betroffene Imkerinnen und Imker und bot in den Jahren 2024 und 2025 im Rahmen des Wissenstransfers Kurse zur Asiatischen Hornisse an.
Asiatische Hornisse – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 Asiatische Hornisse Management- und Maßnahmenblatt 1. Metainformationen 1.1. Dokument Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 1.2. Rechtlicher Bezug •Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt •Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, aktualisiert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203, hier „Unionsliste“ genannt 1.3. Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: März 2025 1.4. Ziele dieses Dokumentes Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. 2. Artinformationen 2.1. Betroffene Art/Artengruppe Asiatische Hornisse 2.2. Wissenschaftlicher Name Vespa velutina nigrithorax (BUYSSON, 1905) Synonyme: Keine Asiatische Hornisse – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 2 2.3. Status, Verbreitung und Datenlage Status in Deutschland: Die Art ist in mehreren Bundesländern Deutschlands großräumig etabliert und wurde erstmalig 2014 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Seither ist eine starke Ausbreitung zu verzeichnen, die weiterhin anhält. Status und Verbreitung im Bundesland: Siehe länderspezifische Anlage Datenlage: Gesichert 2.4. Wesentliche Einführungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfade Die Art ist ursprünglich in Süd- und Südostasien beheimatet und wurde 2004 erstmalig in Europa nachgewiesen, wo sie wahrscheinlich mit Importwaren unabsichtlich in Frankreich eingeführt wurde. Gelingt die Reproduktion, breitet sich die hochmobile Art eigenständig oder durch weitere Verschleppung innerhalb Deutschlands rasant aus. 3.Nachteilige Auswirkungen •Es gibt bisher keine ausreichenden Belege für eine Beeinträchtigung der Biodiversität in Europa. Dies wäre aber bei erhöhtem Konkurrenzdruck auf heimische Arten durch sehr hohe Abundanzen denkbar (CARISIO et al. 2022). Eine daraus resultierende Auswirkung auf die Bestäubung (ROJAS-NOSSA 2020, 2023) ist ebenfalls noch nicht eindeutig geklärt. Es besteht weiterer Forschungsbedarf. • Insbesondere bei hohen Abundanzen im Siedlungsbereich und am Nest besteht eine erhöhte Gefahr für Menschen durch Stiche (LIOY et al. 2022) verletzt zu werden, welche in Einzelfällen zu anaphylaktischen Reaktionen, ähnlich wie Stiche von z. B. Honigbienen und heimischen Wespenarten, führen können. In Spanien (VIDAL et al. 2021) und Portugal (CALDEIRA et al. 2023) hat die Anzahl der Fälle mit allergischen Reaktionen nach Stichen der Asiatischen Hornisse stark zugenommen. • Wirtschaftliche Schäden und damit einhergehende Kosten (MONCEAU et al. 2014, LAURINO et al. 2019, LUEJE et al. 2024) sind durch erhöhten Prädationsdruck auf Bienenvölker (Imkerei) (GARCIA-ARIAS et al. 2023, REQUIER et al. 2023) sowie durch Fraß an Früchten im Obst- und Weinbau zu erwarten (NAVE et al. 2024). Asiatische Hornisse – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 4. Seite 3 Maßnahmen 4.1. Ziele des Managements Ziel ist die Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Biodiversität, insbesondere im Umfeld von Vorkommen von geschützten, seltenen oder gefährdeten Arten, deren lokale Population durch die Prädation der Asiatischen Hornisse gefährdet sind. Die Beseitigung von Initialvorkommen in Regionen fernab der bisherigen Verbreitungsgebiete sollte angestrebt werden. Vor Beginn von Maßnahmen ist jeweils die damit angestrebte konkrete Naturschutzzielstellung verbindlich festzulegen. Weiterhin sind Festlegungen zum Monitoring und Nachweis des Maßnahmenerfolgs zu treffen und zu dokumentieren. Kriterien zum Abbruch der Managementmaßnahme (z. B. nachgewiesene Erfolglosigkeit innerhalb eines konkret festgesetzten Zeitrahmens oder bei unerwarteten negativen Auswirkungen auf schützenswerte Nichtzielarten) sollten festgeschrieben werden. Dies hat unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt und der Kosten zu geschehen. 4.2. Managementmaßnahmen M 1: Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung: Information der Öffentlichkeit über die Invasivität der Art und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Wirtschaft und die Gesundheit sowie der Arterkennung. Spezielle Sensibilisierung und Fortbildung von Interessensgruppen, bei denen ein Kontakt mit der Art wahrscheinlich ist und die bei Maßnahmen mitwirken können (z. B. Vertreterinnen und Vertreter von Imkerei, Obst- und Weinbau, Garten- und Landschaftsbau, Forst, Naturschutz). Eine Kooperation mit diesen Interessensgruppen ist anzustreben. Um Informationen über Vorkommen der Art (Einzelnachweise und Nester) zu erhalten, können z. B. Meldeportale für die Bevölkerung (Citizen Science) eingesetzt werden. Damit Betroffene wie z. B. Imkerinnen und Imker aktiv die Bekämpfung der Art, z. B. Fang von Königinnen oder Entfernung von Nestern, durchführen können, sollen entsprechende Schulungs- und Ausbildungsangebote geschaffen werden, um die entsprechende Sachkunde zu vermitteln. Aufwand und Wirksamkeit: Geringer Aufwand, geringe Kosten für allgemeine Informationsarbeit, höherer Aufwand und Kosten bei Schaffung gezielter, fachlicher Bildungsangebote; die Wirkung wird als gut angesehen (Multiplikatoren-Wirkung).
Datenerfassung und Auswertung (z.B. Nestersuche) in MapSolution nach Eingang von Meldungen aus verschiedenen Quellen (Anruf, Email, Online-Formular, usw.)
null Umweltzustandsbericht jetzt digital und interaktiv Mit dem heutigen „Go-Live“ des neuen Web-Angebotes „Umweltdaten 2024“ haben das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg den 16. Umweltzustandsbericht vorgestellt. Erstmals erscheint der Bericht ausschließlich in digitaler Form und stellt die zahlreichen Umweltdaten auf einer modernen Plattform gut strukturiert zur Verfügung. Umweltdaten zeigen Erfolge, aber auch Handlungsbedarfe „Fundierte und kontinuierlich erhobene Umweltdaten sind unverzichtbar, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu bewerten und weiteren Handlungsbedarf zu erkennen“, betonte Umweltministerin Thekla Walker anlässlich der Veröffentlichung. „Der Bericht zeigt uns, in welchen Bereichen wir erfolgreich waren und wo wir unsere Anstrengungen weiter intensivieren müssen.“ Luftqualität: Deutliche Fortschritte bei der Reduktion von Stickstoffdioxid Die Luft in Baden-Württemberg wird sauberer. Im Jahr 2023 sank die Schadstoffbelastung weiter – zum zweiten Mal in Folge wurden im gesamten Land die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten. „Im Jahr 2017 wurde der Grenzwert noch in 15 Städten in Baden-Württemberg überschritten. Erstmals eingehalten wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid im Jahr 2022, also gerade einmal fünf Jahre später. Das ist ein deutlicher Erfolg der Luftreinhalteplanung“, betont Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, dessen Haus die Erstellung des Umweltzustandsberichtes verantwortet. Auch die Belastung durch Feinstaub ist deutlich zurückgegangen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Werte werden seit dem Jahr 2018 flächendeckend im Land eingehalten und gehen weiterhin kontinuierlich zurück. Beispielsweise wurden an dem ehemaligen Hotspot, der Spotmessstelle „Stuttgart am Neckartor“, im Jahr 2017 noch 45 Tage mit Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) gezählt. Zulässig sind 35 Tage im Jahr. Im Jahr 2023 wurde der Grenzwert nur an drei Tagen überschritten. Klimawandel: Die größte Herausforderung unserer Zeit „Der Klimawandel stellt uns vor große Herausforderungen“, erklärte Ministerin Walker. Dies spiegele sich auch in der Veränderung des Wetters wieder: Das Jahr 2023 war mit einer Durchschnittstemperatur von 10,7 Grad Celsius bislang das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Aktuelle Auswertung deuten bereits daraufhin, dass das Jahr 2024 diese Höchstwerte noch übertreffen wird. Veränderte Niederschläge und steigende Temperaturen führen zu heißeren, trockeneren Sommern und milderen, feuchteren Wintern. Neben Extremwetterereignissen wie Starkregen und Trockenperioden wirken sich auch steigende Wassertemperaturen negativ auf die Umwelt aus. So führt wärmeres Wasser zu Sauerstoffmangel in Flüssen und Seen, was Tiere und Pflanzen unter Druck setzt. Auch der Bodensee verzeichnet besorgniserregende Trends: Bereits 2022 wurden neue Höchstwerte für die mittlere Wassertemperatur sowohl an der Oberfläche als auch in der Tiefe gemessen. Begleitet wurde der Temperaturanstieg von ungewöhnlich niedrigen Wasserständen im Sommer. Erfolge im Klimaschutz: Baden-Württemberg senkt Treibhausgasemissionen „Der Kampf gegen den Klimawandel ist ein globaler Kraftakt. Wir werden diesen nur gewinnen, wenn jeder seinen Teil beiträgt. Wir müssen gegensteuern. Baden-Württemberg ist hier auf einem guten Weg“, erklärt Ministerin Walker und verweist auf das bisher Erreichte. Seit 1990 konnten die Treibhausgasemissionen um 25 Prozent gesenkt werden – damit wurden 64 Millionen Tonnen Treibhausgase im Jahr 2023 ausgestoßen. Zudem wird seit 2022 mehr als ein Drittel des Stroms im Land aus erneuerbaren Energien erzeugt. Besonders im Bereich Photovoltaik konnte ein massiver Zubau erzielt werden: Von 2022 auf 2023 hat sich der Ausbau mehr als verdoppelt. Dieser Trend setzt sich auch 2024 fort. Invasive Arten und Artensterben: Eine stille Bedrohung Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, ergänzte: „Die veränderten klimatischen Bedingungen bringen weitere Herausforderungen mit sich. Sie begünstigen die Ausbreitung invasiver Arten, die die bestehende Flora und Fauna in ihrer Existenz bedrohen. In Baden-Württemberg zeigt die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse oder der Quagga-Muschel im Bodensee, wie schnell dies geschehen kann.“ Der Klimawandel zählt zu den Hauptursachen des Artensterbens. Etwa 40 Prozent der Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gelten als gefährdet. Deshalb soll auf 15 Prozent der Offenlandfläche Baden-Württembergs ein zusammenhängendes Netz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen entstehen. „Das gesetzte Etappenziel von 10 Prozent Offenlandfläche bis Ende 2023 haben wir erreicht“, betont Walker und bekräftigt, das Land werde sich weiter dafür einsetzen, Biotope im Land funktional und räumlich zu vernetzen, um das Überleben von Vögeln und Insekten zu sichern. Kartierungen sind wichtige Arbeitsinstrumente für den Umweltschutz Die LUBW koordiniert die Kartierungen der Arten für Baden-Württemberg. „Detaillierte Informationen zur Verbreitung von Arten sind die Grundlage, um gezielte Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen zu können“, so Maurer und ergänzt: „Einen wichtigen Beitrag leisten ehrenamtliche Kartiererinnen und Kartierer. Rund 200 fachkundige Freiwillige haben in den Jahren 2014 bis 2024 für die flächendeckende Erfassung der Reptilien und Amphibien fast 82.000 Funde gemeldet. Mit großem persönlichen Einsatz und ihren Ortskenntnissen lokalen Wissen haben sie die umfassende Erhebung dieser Arten in Baden-Württembergs erst möglich gemacht. So wurden bis heute 93 Prozent der Fläche kartiert.“ Umweltdaten 2024: Ein Bericht für alle – verständlich, zugänglich, anschaulich „Der Umweltzustandsbericht vereint Daten aus allen Umweltbereichen und vermittelt ein vollständiges Bild für in Baden-Württemberg“, so Maurer. Die Informationen sind auf der Webseite mit klar verständlichen Texten, ansprechenden Grafiken und übersichtlichen Karten aufbereitet – für Fachleute sowie für die breite Öffentlichkeit gleichermaßen nachvollziehbar. Der vollständige Bericht ist abrufbar unter: https://umweltportal.baden-wuerttemberg.de/umweltdaten-bericht-2024 Hintergrundinformation Seit mehr als 25 Jahren stehen die Umweltdaten Baden-Württemberg für eine fundierte Umweltberichterstattung. Die Themenvielfalt umfasst neben den klassischen Umweltmedien Boden, Wasser und Luft auch den Natur- und Landschaftsschutz sowie technische Umweltthemen wie Kreislaufwirtschaft, Lärm oder Radioaktivität. Baden-Württemberg erstellt den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht alle drei Jahre. Der 16. Umweltzustandsbericht erscheint nun erstmals ausschließlich digital. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Über 1.000 Meldungen einer gebietsfremden Hornissenart gingen 2023 über das Meldeportal des ArtenFinder RLP ein – 300 davon waren Nest-Sichtungen. Der Meldeaufruf ist ein durchschlagender Erfolg für die SNU und Partner. Über 1.000 Meldungen einer gebietsfremden Hornissenart gingen 2023 über das Meldeportal des ArtenFinder RLP ein – 300 davon waren Nest-Sichtungen. Im Jahr zuvor waren es insgesamt nur rund 70 Funde. Diese enorme Steigerung ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass die breite Öffentlichkeit Ende 2022 zum Melden aufgerufen wurde. Dass sich die Asiatische Hornisse schlicht und ergreifend auf dem Vormarsch befindet, ist ein zweiter Grund für diese enorme Zahl. Jochen Krebühl, Geschäftsführer der Stiftung Natur und Umwelt RLP (SNU) weiß „die Meldungen aus der Bevölkerung helfen die Datenlage zu invasiven Arten im Allgemeinen zu verbessern. Daher bedanke ich mich im Namen der SNU als Trägerin des Projekts ArtenFinder RLP bei allen Meldenden und den ehrenamtlich Tätigen für Ihr Engagement.“ Konkret war die Bevölkerung aufgerufen, Beobachtungen von einzelnen Tieren, insbesondere aber von Nestern zu melden. Diese sind vor allem in der laubfreien Winterzeit schon von Weitem in Baumkronen gut zu sehen: sie haben etwa die Größe eines Medizinballs, sind fast kugelförmig mit dem Nesteingang an der Seite und befinden sich oft in mehreren Meter Höhe. Die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina nigrithorax ) stammt aus Südostasien und gilt bei uns als invasive Art. In Europa wies man sie erstmals 2004 in Südfrankreich nach, zehn Jahre später dann auch in Deutschland: Hier wurde sie 2014 im südlichen Rheinland-Pfalz und im Raum Karlsruhe entdeckt. Die Auswirkungen insbesondere auf die heimische Insektenwelt und auch Honigbienen sind noch weitestgehend unerforscht. Die Tiere selbst lassen sich gut durch den dunkleren Körper und die typischen gelben Beine von der heimischen Hornisse unterscheiden, die in weiten Teilen Deutschlands sogar als gefährdet gilt. Nachdem diese Hornissenart in den Jahren vor 2021 nur vereinzelt entdeckt wurden, haben sich in den letzten Jahren die Beobachtungen, insbesondere im südlichen Rheinland-Pfalz, gehäuft: Von knapp über 70 bestätigte Sichtungen in 2022 stieg die Zahl 2023 auf über 1.000 bestätigten Beobachtungen in Rheinland-Pfalz an, über 300 davon waren Nester. Die meisten Meldungen kamen aus dem südlichen Landesteilen mit einem Schwerpunkt rund um Ludwigshafen. Vereinzelte Meldungen gab es aber auch aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz. Der Meldeaufruf wurde von der SNU in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt RLP und dem Fachzentrum für Bienen und Imkerei im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel koordiniert. Ziel war es, Daten zur Verbreitung der Asiatischen Hornisse in Rheinland-Pfalz zu erheben, um Maßnahmen gegen diese invasive Art einzuleiten. Die eingegangenen Meldungen wurden von Fachleuten geprüft und anschließen an die Behörden weitergeleitet. Vor allem die Bekämpfung der Nester war hier für die Behörden im Fokus und wurde im Jahr 2023 stark intensiviert. „Die Daten sind für das Landesamt für Umwelt sehr wichtig.“, freut sich Dr. Lisa Tippelt, Referentin für invasive Arten. „Sie geben einen guten Eindruck von Schwerpunktvorkommen, Entwicklungen und Trends.“ Man kann folglich mit Fug und Recht sagen, der Meldeaufruf war ein durchschlagender Erfolg: Es wurden viele Neststandorte entdeckt und wichtige Daten generiert. Andreas Presuhn, Obmann für Bienengesundheit beim Rheinlandpfälzischen Imkerverband und federführender Experte im Projekt, geht davon aus, dass sich die Art auch in diesem Jahr weiter ausbreiten wird. „Wir können erkennen, dass sich die Hypothese einer Ausbreitung der Art entlang von Flüssen erhärtet und wir dahingehend noch mehr erwarten können.“ Die Projektpartner bitten daher weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger ein Auge offen zu halten und Sichtungen der Asiatischen Hornisse im ArtenFinder unter www.artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse zu melden. Diese Pressemitteilung in kompakter Form als pdf oder word.
null Asiatische Hornisse beobachtet? Bitte melden! GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Haben Sie die Asiatische Hornisse gesichtet? Dann können Sie ab heute (10.05.) über die neue Meldeplattform des Landes Baden-Württemberg Ihre Beobachtungen zentral und unkompliziert melden. Die invasive gebietsfremde Art, die erstmals im Jahr 2014 in Baden-Württemberg nachgewiesen wurde, hat sich inzwischen immer weiter im Land ausgebreitet. Mit der Meldeplattform soll mehr Wissen über die Verbreitung der Asiatischen Hornisse in Baden-Württemberg erlangt werden. Ziel ist die Verbreitung einzudämmen. Dafür hat die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine Online-Meldeplattform freigeschalten. Bürgerinnen und Bürger können Sichtungen von Asiatischen Hornissen oder deren Nester über die Webseite der LUBW ( https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse ) sowie über die App „Meine Umwelt“ direkt melden. Meldungen über Funde in Baden-Württemberg Gemeldet werden können ausschließlich Funde aus Baden-Württemberg. Auf der Webseite finden sich zudem Informationen zur Erkennung der Art und vor allem Hilfestellungen, um zwischen Asiatischer Hornisse und unserer heimischen Hornisse zu unterscheiden. So sollen Falschmeldungen möglichst vermieden werden. Auch ist bei jeder Meldung der genaue Standort und ein Belegfoto anzugeben. Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt direkt durch die hierfür zuständigen Regierungspräsidien. Für mögliche Nachfragen ist es hilfreich, wenn die meldenden Personen ihren Namen und E-Mail-Adresse freiwillig angeben. Alle über die Meldeplattform gemeldeten Funde der Asiatischen Hornisse in Baden-Württemberg werden in einer gerasterten Karte dargestellt, so dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger auch über deren Ausbreitung in Baden-Württemberg informieren können. Ebenfalls finden sich auf der Webseite weitere Informationen zur Biologie und der mit der Ausbreitung verbundenen Problematik. Ergänzende Informationen: Die Asiatische Hornisse wurde erstmals im Jahr 2004 im Süden von Frankreich in Europa nachgewiesen. Von dort hat sich die Art rasant über ganz Frankreich und Teilen angrenzender Länder ausgebreitet. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen geht diese Invasion auf eine befruchtete Königin zurück, die vermutlich mit einer Warenlieferung aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in Asien eingeschleppt wurde. Im Vergleich zu unserer heimischen und geschützten Europäischen Hornisse sind die Völker der Asiatischen Hornisse bedeutend größer. Ein zweites Nest, das Asiatische Hornissen im Sommer bauen, kann einen Durchmesser von bis zu einem Meter erreichen und bis zu 2000 Arbeiterinnen und 500 Geschlechtstiere beherbergen. Häufig hängt dieses kugelförmige sogenannte Sekundärnest hoch oben in Baumkronen und wird nicht oder erst nach dem Laubfall entdeckt. Für die Larvenaufzucht benötigen Asiatische Hornissen proteinhaltige Beute, die im Spätsommer und Frühherbst zu einem Großteil aus Honigbienen bestehen kann. Imker verfolgen deshalb die Ausbreitung mit Sorge. Welche Auswirkungen die Asiatische Hornisse auf heimische Arten wie zum Beispiel Wildbienen hat, ist zurzeit noch nicht bekannt. Die Asiatische Hornisse unterliegt der Verordnung (EU) 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten und wird in Deutschland als Art der „Früherkennung“ eingestuft, gegen diese bei Auftreten umgehenden Beseitigungsmaßnahmen zu ergreifen sind. Meldungen zur Asiatischen Hornisse bitte über die folgende LUBW-Webseite: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden Rückfragen durch Medienvertreter bitte über Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Die asiatische Hornisse trat im Jahr 2014 das erste Mal in Rheinland-Pfalz auf. Seitdem konnte die invasive Art immer häufiger beobachtet werden. Um ihre Auswirkungen auf die heimische Insektenwelt besser zu verstehen, wird derzeit die Verbreitung in Rheinland-Pfalz erfasst. Die Bevölkerung kann bei den Nesterfassungen mithelfen. Gemeinsame Pressemitteilung vom 06.12.2022 des Landesamtes für Umwelt RLP der Stiftung Natur und Umwelt RLP des Fachzentrums für Bienen und Imkerei im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel Bevölkerung wird zur Mithilfe bei Nesterfassungen aufgerufen Die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax stammt aus Südostasien und gilt bei uns als invasive Art. In Europa wurde sie erstmals 2004 in Südfrankreich nachgewiesen, zehn Jahre später dann erstmals in Deutschland: Hier wurde sie 2014 im südlichen Rheinland-Pfalz und im Raum Karlsruhe entdeckt. Die Auswirkungen insbesondere auf die heimische Insektenwelt und auch Honigbienen sind noch weitestgehend unerforscht. Nachdem in den letzten Jahren nur vereinzelt Nester dieser invasiven Hornissenart entdeckt wurden, haben sich in diesem Jahr die Beobachtungen von medizinballgroßen Nestern in Baumkronen, insbesondere im südlichen Rheinland-Pfalz, gehäuft. Eine erste gesicherte Beobachtung eines Einzeltiers, das auf ein dortiges Nest schließen lässt, wurde nördlich der Mosel gemeldet. Das in diesem Jahr gehäufte Auftreten der asiatischen Hornisse dürfte auch auf die klimatischen Veränderungen mit deutlich höheren Temperaturen vor allem während des Winters zurückzuführen sein. Um die Auswirkungen der asiatischen Hornisse auf die heimische Insektenwelt besser zu verstehen soll zunächst die Verbreitung in Rheinland-Pfalz erfasst werden. Dazu ruft das Landesamt für Umwelt, die Stiftung Natur und Umwelt und das Fachzentrum für Bienen und Imkerei im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel die Bevölkerung auf Nestbeobachtungen zu melden. Die Nester der neuen Hornissenart sind schon von weitem in den jetzt laubfreien Baumkronen zu sehen. Sie haben die Größe eines Medizinballs und befinden sich oft in zehn Meter Höhe oder darüber. Beobachtungen können über das Internetportal www.artenfinder.rlp.de gemeldet werden. Hornissen-Expertinnen und Experten können die Funde dann bewerten und Daten zusammentragen. Direkte Meldung von Beobachtungen an: https://artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse
Bevölkerung wird zur Mithilfe bei Nesterfassungen aufgerufen. Die asiatische Hornisse gilt bei uns als invasive Art. Die Auswirkungen insbesondere auf die heimische Insektenwelt und auf Honigbienen sind noch weitestgehend unerforscht. Bevölkerung wird zur Mithilfe bei Nesterfassungen aufgerufen. Die ist eine gemeinsame Pressemitteilung des Landesamts für Umwelt RLP, der Stiftung Natur und Umwelt RLP und des Fachzentrums für Bienen und Imkerei im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel. Die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax stammt aus Südostasien und gilt bei uns als invasive Art. In Europa wurde sie erstmals 2004 in Südfrankreich nachgewiesen, zehn Jahre später dann erstmals in Deutschland: Hier wurde sie 2014 im südlichen Rheinland-Pfalz und im Raum Karlsruhe entdeckt. Die Auswirkungen insbesondere auf die heimische Insektenwelt und insbesondere Honigbienen sind noch weitestgehend unerforscht . Nachdem in den letzten Jahren nur vereinzelt Nester dieser invasiven Hornissenart entdeckt wurden, haben sich in diesem Jahr die Beobachtungen von medizinballgroßen Nestern in Baumkronen, insbesondere im südlichen Rheinland-Pfalz, gehäuft. Eine erste gesicherte Beobachtung eines Einzeltiers, was auf ein dortiges Nest schließen lässt, wurde nördlich der Mosel gemeldet. Das in diesem Jahr gehäufte Auftreten der asiatischen Hornisse dürfte auch auf die klimatischen Veränderungen mit deutlich höheren Temperaturen vor allem während des Winters zurückzuführen sein. Um die Auswirkungen der asiatischen Hornisse auf die heimische Insektenwelt besser zu verstehen, soll zunächst die Verbreitung in Rheinland-Pfalz erfasst werden . Dazu ruft das Landesamt für Umwelt, die Stiftung Natur und Umwelt und das Fachzentrum für Bienen und Imkerei im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel die Bevölkerung auf Nestbeobachtungen zu melden . Die Nester der neuen Hornissenart sind schon von weitem in den jetzt laubfreien Baumkronen zu sehen. Sie haben die Größe eines Medizinballs und befinden sich oft in zehn Meter Höhe oder darüber. Beobachtungen können über das Internetportal www.artenfinder.rlp.de gemeldet werden. Hornissen-Expertinnen und Experten können die Funde dann bewerten und Daten zusammentragen. Direkte Meldung von Beobachtungen an: https://artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse Diese Pressemitteilung in kompakter Form als pdf
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