Fachkolloquium Bodenkundliche Information auf Grundlage der Kartieranleitung (KA 6): Die Entwicklung der KA 6 als Grundlage für bodenkundliche Punkt-, Flächen- und Rauminformation Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Info, Programm und Anmeldung Fachkolloquium Die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina ) – Ankunft einer invasiven Art in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Fachkolloquium Kipppunkte im Klimasystem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Fachkolloquium Bodenbiodiversität in Deutschland und Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Fachkolloquium Erfahrungen und Hinweise bei der Umsetzung der ErsatzbaustoffV Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Info und Anmeldung Fachkolloquium Vergessen oder Verändern? Klimaanpassung und Lernen aus Extremereignissen Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Viele Veranstaltungen finden „hybrid“ statt, d. h. vor Ort in Präsenz und mit gleichzeitiger Übertragung per Video-Konferenz. Um online teilzunehmen benötigen Sie mindestens ein internetfähiges Endgerät (Laptop, Handy, PC o. ä.) mit Webbrowser und Tonausgabe (z. B. über die Kopfhörer). Sollten Sie über ein Mikrofon verfügen, können Sie sich außerdem an der anschließenden Diskussion beteiligen. Eine Anmeldebestätigung und ggf. einen Einladungslink senden wir Ihnen nach der Anmeldung zu. Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
Halle (Saale), 10.06.2025
Hirschkäfer und Asiatische Hornisse:
Die Präsidentin
Sichtungen bitte melden!
Sie haben einen Hirschkäfer oder eine Asiatische Hornisse gesehen?
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ruft alle
Bürgerinnen und Bürger auf, dies online zu melden. Solche
Beobachtungen helfen, die Entwicklung der Arten zu verfolgen.
Hirschkäfer (Lucanus cervus)
Mit etwas Glück kann man derzeit Hirschkäfer entdecken. Die Männchen
erkennt man leicht an ihrem eindrucksvollen Geweih. Hirschkäfer stehen
europaweit unter Schutz und gelten in Sachsen-Anhalt als gefährdet. Ihre
Bestände werden regelmäßig erfasst und die Daten an die EU-
Kommission übermittelt. Derzeit zeigt der Bestandstrend eine leichte
Erholung.
Asiatische Hornisse (Vespa velutina)
Die Asiatische Hornisse gehört zu den invasiven Arten. Ursprünglich aus
Asien, tauchte sie ab 2014 zunächst im Süden und Westen
Deutschlands auf und breitet sich stetig aus. Inzwischen gibt es auch
Meldungen aus Hamburg und Berlin. In Sachsen-Anhalt wurde die Art
bisher nicht bestätigt, ihr Auftauchen gilt jedoch als wahrscheinlich.
Meldungen zur Asiatischen Hornisse sind nicht nur für die EU-
Kommission wichtig, sondern auch für das Entfernen von Nestern. Um
die Art sicher zu bestimmen, muss man genau hinsehen: Die
Pressemitteilung
Nr.: 06/2025
vzp@
lau.mwu.sachsen-anhalt.de
einheimische Hornisse hat rotbraune Beine, die invasive Art schwarze
mit gelben Füßen. Da Verwechslungen häufig vorkommen, muss mit der
Meldung ein Foto oder Video der beobachteten Tiere hochgeladen
Landesamt für Umweltschutz
06116 Halle (Saale)
Tel.: 0345 5704-101
Fax: 0345 5704-190
werden.
Web: lau.sachsen-anhalt.de
1
Nester dürfen keinesfalls eigenmächtig entfernt werden. Stattdessen
sollte die Naturschutzbehörde des Landkreises informiert werden. Auch
die Asiatische Hornisse kann stechen, birgt jedoch nach aktuellem
Wissen keine größere Gesundheitsgefahr als ein Stich der heimischen
Art.
Tierartenmeldeportal
Im Tierartenmeldeportal können Bürgerinnen und Bürger Beobachtungen
verschiedener Tierarten eintragen. Im letzten Jahr wurde das Portal
umfassend überarbeitet, erweitert und für Mobilgeräte optimiert.
https://lau.sachsen-anhalt.de/artenmeldung
Männlicher Hirschkäfer (Foto: D. Rolke)
Asiatische Hornisse (Foto: J. Schatz)
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Ende 2022 startete die Meldekampagne „Asiatische Hornisse“, als klar wurde, dass sich diese invasive Art immer weiter nach Rheinland-Pfalz ausbreitet. Durch die Meldeseite im ArtenFinder und die in Kooperation mit dem Klimaschutzministerium RLP und den Oberen Naturschutzbehörden aufgebauten Strukturen wurden seither über 2.800 Sichtungen im ArtenFinder eingetragen; dabei sind sowohl fliegende Tiere, als auch Meldungen von Nestern. Was sind eigentlich invasive Arten? Gebietsfremde Arten, in der Gesamtheit als auch Neobiota bezeichnet, sind Pflanzen, Pilze und Tiere, die durch menschliches Zutun, absichtlich, oder unabsichtlich, nach 1492 in Gebiete gelangt sind, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen. Sollten diese Arten auf natürliche Weise, z. B. durch den Klimawandel, nach Rheinland-Pfalz gelangt sein, zählen sie nicht dazu. Der überwiegende Großteil fügt sich problemlos in seine neue Umwelt ein. Nur von einem kleinen Teil kann eine Gefahr für die heimische Tier- und Pflanzenwelt ausgehen. Sie werden als invasive Arten bezeichnet. Die Europäische Union regelt seit 2015 den Umgang mit invasiven Arten. Grundlage hierfür ist die EU-Verordnung Nummer 1143/2014, die für alle EU-Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich ist. Die Arten-Liste zur EU-Verordnung wird „Unionliste“ genannt und auf ihr stehen aktuell 88 Arten, die in der Europäischen Union als invasiv gelten. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert, d.h. um weitere Arten ergänzt. Situation in Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz wurden in den letzten 25 Jahren 36 dieser Arten nachgewiesen, wenige davon wurden bisher im ArtenFinder gemeldet. Ihre Sichtung löst ganz unterschiedliche Reaktionen aus, je nach ihrer rechtlichen Einstufung (nach EU-V 1143/2014): Pflanzen- und Tierarten der Unionsliste, die in Rheinland-Pfalz als weit verbreitet gelten), beispielweise die Nilgans (Alopochen aegyptiaca) oder das Indische Springkraut (Impatiens glandulifera), unterliegen einem „Management“. Die Managementmaßnahmen beinhalten, dass negative Einflüsse der Art auf gefährdete Lebensräume – wie beispielweise Schutzgebiete – möglichst eingedämmt werden, die Art aber sonst keine weiteren Gegenmaßnahmen auslöst. Wohingegen es Arten, die zur „Früherkennung“ eingestuft sind, noch gar nicht oder bisher nur vereinzelt in Rheinland-Pfalz gibt. Solche Funde werden den Oberen Naturschutzbehörden gemeldet und unterliegen einer Beseitigungspflicht. Hier sind Meldungen äußerst wichtig, um schnell Maßnahmen ergreifen zu können. Die aktuellen Listen finden sich beim Landesamt für Umwelt (LfU). Neue Situation bei der Asiatischen Hornisse ab Sommer 2025 Die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina nigrithorax ) war lange Zeit zur Früherkennung eingestuft. Das heißt, dass Sichtungen über die Meldeseite beim ArtenFinder RLP eingingen und bei Nestfunden über die Oberen Naturschutzbehörden eine Entfernung veranlasst wurde. So konnten seit Beginn der Meldekampagne über 800 Nester entfernt werden. An diesem Vorgehen hat sich nun kürzlich – seit dem 1. August – etwas geändert, da die Asiatische Hornisse seit März 2025 auf der Unionsliste zur „Management-Art“ heruntergestuft wurde. Das heißt, ab August entfällt die unmittelbare Meldepflicht nach Brüssel und in der Folge auch die Meldung an die Naturschutzbehörden, da nun durch die Naturschutzverwaltung keine Bekämpfung mehr erfolgt. Einzige Ausnahme: wenn negative Auswirkung in Schutzgebieten absehbar sind, schreiten die Naturschutzbehörden ein. Was machen mit dem Nest im Schuppen? Die Beseitigung von Nestern obliegt nun dem Grundstückseigentümer, obwohl niemand dazu verpflichtet ist, Nester beseitigen zu lassen und die Beauftragung eines Hornissenbekämpfers grundsätzlich im eigenen Ermessen liegt. Zu beachten ist, dass auch die Kosten selber getragen werden müssen. Hier ist es ratsam zu prüfen, ob die Hausratsversicherung die Kosten bei einem Schädlingsbefall übernimmt. Was können Sie tun? Klimaschutzministerium, Obere Naturschutzbehörden und die Stiftung Natur und Umwelt RLP (SNU) als Trägerin der ArtenFinder Projekts haben beschlossen, dass die geschaffenen Strukturen vorerst erhalten bleiben. Die Meldeseite bleibt bestehen, alle Meldungen der Asiatischen Hornisse werden weiterhin bearbeitet, die Neststandorte registriert und dokumentiert. Dies ist wichtig, um weiterhin einen Überblick über die Entwicklung der Ausbreitung der Art zu erhalten. PM Klimaschutzministerium zur Umstufung
Asiatische Hornisse – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014
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Asiatische Hornisse
Management- und Maßnahmenblatt
1.
Metainformationen
1.1. Dokument
Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
1.2. Rechtlicher Bezug
•Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt
•Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, aktualisiert durch die
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203, hier „Unionsliste“ genannt
1.3. Version
Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: März 2025
1.4. Ziele dieses Dokumentes
Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO.
2.
Artinformationen
2.1. Betroffene Art/Artengruppe
Asiatische Hornisse
2.2. Wissenschaftlicher Name
Vespa velutina nigrithorax (BUYSSON, 1905)
Synonyme: Keine
Asiatische Hornisse – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014
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2.3. Status, Verbreitung und Datenlage
Status in Deutschland: Die Art ist in mehreren Bundesländern Deutschlands großräumig
etabliert und wurde erstmalig 2014 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
nachgewiesen. Seither ist eine starke Ausbreitung zu verzeichnen, die weiterhin anhält.
Status und Verbreitung im Bundesland: Siehe länderspezifische Anlage
Datenlage: Gesichert
2.4. Wesentliche Einführungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfade
Die Art ist ursprünglich in Süd- und Südostasien beheimatet und wurde 2004 erstmalig in
Europa nachgewiesen, wo sie wahrscheinlich mit Importwaren unabsichtlich in Frankreich
eingeführt wurde. Gelingt die Reproduktion, breitet sich die hochmobile Art eigenständig
oder durch weitere Verschleppung innerhalb Deutschlands rasant aus.
3.Nachteilige Auswirkungen
•Es gibt bisher keine ausreichenden Belege für eine Beeinträchtigung der Biodiversität
in Europa. Dies wäre aber bei erhöhtem Konkurrenzdruck auf heimische Arten durch
sehr hohe Abundanzen denkbar (CARISIO et al. 2022). Eine daraus resultierende
Auswirkung auf die Bestäubung (ROJAS-NOSSA 2020, 2023) ist ebenfalls noch nicht
eindeutig geklärt. Es besteht weiterer Forschungsbedarf.
•
Insbesondere bei hohen Abundanzen im Siedlungsbereich und am Nest besteht eine
erhöhte Gefahr für Menschen durch Stiche (LIOY et al. 2022) verletzt zu werden, welche
in Einzelfällen zu anaphylaktischen Reaktionen, ähnlich wie Stiche von z. B.
Honigbienen und heimischen Wespenarten, führen können. In Spanien (VIDAL et al.
2021) und Portugal (CALDEIRA et al. 2023) hat die Anzahl der Fälle mit allergischen
Reaktionen nach Stichen der Asiatischen Hornisse stark zugenommen.
•
Wirtschaftliche Schäden und damit einhergehende Kosten (MONCEAU et al. 2014,
LAURINO et al. 2019, LUEJE et al. 2024) sind durch erhöhten Prädationsdruck auf
Bienenvölker (Imkerei) (GARCIA-ARIAS et al. 2023, REQUIER et al. 2023) sowie durch Fraß
an Früchten im Obst- und Weinbau zu erwarten (NAVE et al. 2024).
Asiatische Hornisse – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014
4.
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Maßnahmen
4.1. Ziele des Managements
Ziel ist die Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Biodiversität, insbesondere im
Umfeld von Vorkommen von geschützten, seltenen oder gefährdeten Arten, deren lokale
Population durch die Prädation der Asiatischen Hornisse gefährdet sind.
Die Beseitigung von Initialvorkommen in Regionen fernab der bisherigen
Verbreitungsgebiete sollte angestrebt werden.
Vor Beginn von Maßnahmen ist jeweils die damit angestrebte konkrete
Naturschutzzielstellung verbindlich festzulegen. Weiterhin sind Festlegungen zum
Monitoring und Nachweis des Maßnahmenerfolgs zu treffen und zu dokumentieren.
Kriterien zum Abbruch der Managementmaßnahme (z. B. nachgewiesene Erfolglosigkeit
innerhalb eines konkret festgesetzten Zeitrahmens oder bei unerwarteten negativen
Auswirkungen auf schützenswerte Nichtzielarten) sollten festgeschrieben werden. Dies hat
unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt und der
Kosten zu geschehen.
4.2. Managementmaßnahmen
M 1: Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung: Information der Öffentlichkeit über die Invasivität der Art und die damit
verbundenen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Wirtschaft und die Gesundheit sowie
der Arterkennung. Spezielle Sensibilisierung und Fortbildung von Interessensgruppen, bei
denen ein Kontakt mit der Art wahrscheinlich ist und die bei Maßnahmen mitwirken können
(z. B. Vertreterinnen und Vertreter von Imkerei, Obst- und Weinbau, Garten- und
Landschaftsbau, Forst, Naturschutz). Eine Kooperation mit diesen Interessensgruppen ist
anzustreben. Um Informationen über Vorkommen der Art (Einzelnachweise und Nester) zu
erhalten, können z. B. Meldeportale für die Bevölkerung (Citizen Science) eingesetzt werden.
Damit Betroffene wie z. B. Imkerinnen und Imker aktiv die Bekämpfung der Art, z. B. Fang
von Königinnen oder Entfernung von Nestern, durchführen können, sollen entsprechende
Schulungs- und Ausbildungsangebote geschaffen werden, um die entsprechende Sachkunde
zu vermitteln.
Aufwand und Wirksamkeit: Geringer Aufwand, geringe Kosten für allgemeine
Informationsarbeit, höherer Aufwand und Kosten bei Schaffung gezielter, fachlicher
Bildungsangebote; die Wirkung wird als gut angesehen (Multiplikatoren-Wirkung).