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Invasive Arten Bottrop

Datenerfassung und Auswertung (z.B. Nestersuche) in MapSolution nach Eingang von Meldungen aus verschiedenen Quellen (Anruf, Email, Online-Formular, usw.)

Umweltzustandsbericht jetzt digital und interaktiv

null Umweltzustandsbericht jetzt digital und interaktiv Mit dem heutigen „Go-Live“ des neuen Web-Angebotes „Umweltdaten 2024“ haben das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg den 16. Umweltzustandsbericht vorgestellt. Erstmals erscheint der Bericht ausschließlich in digitaler Form und stellt die zahlreichen Umweltdaten auf einer modernen Plattform gut strukturiert zur Verfügung. Umweltdaten zeigen Erfolge, aber auch Handlungsbedarfe „Fundierte und kontinuierlich erhobene Umweltdaten sind unverzichtbar, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu bewerten und weiteren Handlungsbedarf zu erkennen“, betonte Umweltministerin Thekla Walker anlässlich der Veröffentlichung. „Der Bericht zeigt uns, in welchen Bereichen wir erfolgreich waren und wo wir unsere Anstrengungen weiter intensivieren müssen.“ Luftqualität: Deutliche Fortschritte bei der Reduktion von Stickstoffdioxid Die Luft in Baden-Württemberg wird sauberer. Im Jahr 2023 sank die Schadstoffbelastung weiter – zum zweiten Mal in Folge wurden im gesamten Land die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten. „Im Jahr 2017 wurde der Grenzwert noch in 15 Städten in Baden-Württemberg überschritten. Erstmals eingehalten wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid im Jahr 2022, also gerade einmal fünf Jahre später. Das ist ein deutlicher Erfolg der Luftreinhalteplanung“, betont Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, dessen Haus die Erstellung des Umweltzustandsberichtes verantwortet. Auch die Belastung durch Feinstaub ist deutlich zurückgegangen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Werte werden seit dem Jahr 2018 flächendeckend im Land eingehalten und gehen weiterhin kontinuierlich zurück. Beispielsweise wurden an dem ehemaligen Hotspot, der Spotmessstelle „Stuttgart am Neckartor“, im Jahr 2017 noch 45 Tage mit Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) gezählt. Zulässig sind 35 Tage im Jahr. Im Jahr 2023 wurde der Grenzwert nur an drei Tagen überschritten. Klimawandel: Die größte Herausforderung unserer Zeit „Der Klimawandel stellt uns vor große Herausforderungen“, erklärte Ministerin Walker. Dies spiegele sich auch in der Veränderung des Wetters wieder: Das Jahr 2023 war mit einer Durchschnittstemperatur von 10,7 Grad Celsius bislang das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Aktuelle Auswertung deuten bereits daraufhin, dass das Jahr 2024 diese Höchstwerte noch übertreffen wird. Veränderte Niederschläge und steigende Temperaturen führen zu heißeren, trockeneren Sommern und milderen, feuchteren Wintern. Neben Extremwetterereignissen wie Starkregen und Trockenperioden wirken sich auch steigende Wassertemperaturen negativ auf die Umwelt aus. So führt wärmeres Wasser zu Sauerstoffmangel in Flüssen und Seen, was Tiere und Pflanzen unter Druck setzt. Auch der Bodensee verzeichnet besorgniserregende Trends: Bereits 2022 wurden neue Höchstwerte für die mittlere Wassertemperatur sowohl an der Oberfläche als auch in der Tiefe gemessen. Begleitet wurde der Temperaturanstieg von ungewöhnlich niedrigen Wasserständen im Sommer. Erfolge im Klimaschutz: Baden-Württemberg senkt Treibhausgasemissionen „Der Kampf gegen den Klimawandel ist ein globaler Kraftakt. Wir werden diesen nur gewinnen, wenn jeder seinen Teil beiträgt. Wir müssen gegensteuern. Baden-Württemberg ist hier auf einem guten Weg“, erklärt Ministerin Walker und verweist auf das bisher Erreichte. Seit 1990 konnten die Treibhausgasemissionen um 25 Prozent gesenkt werden – damit wurden 64 Millionen Tonnen Treibhausgase im Jahr 2023 ausgestoßen. Zudem wird seit 2022 mehr als ein Drittel des Stroms im Land aus erneuerbaren Energien erzeugt. Besonders im Bereich Photovoltaik konnte ein massiver Zubau erzielt werden: Von 2022 auf 2023 hat sich der Ausbau mehr als verdoppelt. Dieser Trend setzt sich auch 2024 fort. Invasive Arten und Artensterben: Eine stille Bedrohung Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, ergänzte: „Die veränderten klimatischen Bedingungen bringen weitere Herausforderungen mit sich. Sie begünstigen die Ausbreitung invasiver Arten, die die bestehende Flora und Fauna in ihrer Existenz bedrohen. In Baden-Württemberg zeigt die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse oder der Quagga-Muschel im Bodensee, wie schnell dies geschehen kann.“ Der Klimawandel zählt zu den Hauptursachen des Artensterbens. Etwa 40 Prozent der Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gelten als gefährdet. Deshalb soll auf 15 Prozent der Offenlandfläche Baden-Württembergs ein zusammenhängendes Netz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen entstehen. „Das gesetzte Etappenziel von 10 Prozent Offenlandfläche bis Ende 2023 haben wir erreicht“, betont Walker und bekräftigt, das Land werde sich weiter dafür einsetzen, Biotope im Land funktional und räumlich zu vernetzen, um das Überleben von Vögeln und Insekten zu sichern. Kartierungen sind wichtige Arbeitsinstrumente für den Umweltschutz Die LUBW koordiniert die Kartierungen der Arten für Baden-Württemberg. „Detaillierte Informationen zur Verbreitung von Arten sind die Grundlage, um gezielte Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen zu können“, so Maurer und ergänzt: „Einen wichtigen Beitrag leisten ehrenamtliche Kartiererinnen und Kartierer. Rund 200 fachkundige Freiwillige haben in den Jahren 2014 bis 2024 für die flächendeckende Erfassung der Reptilien und Amphibien fast 82.000 Funde gemeldet. Mit großem persönlichen Einsatz und ihren Ortskenntnissen lokalen Wissen haben sie die umfassende Erhebung dieser Arten in Baden-Württembergs erst möglich gemacht. So wurden bis heute 93 Prozent der Fläche kartiert.“ Umweltdaten 2024: Ein Bericht für alle – verständlich, zugänglich, anschaulich „Der Umweltzustandsbericht vereint Daten aus allen Umweltbereichen und vermittelt ein vollständiges Bild für in Baden-Württemberg“, so Maurer. Die Informationen sind auf der Webseite mit klar verständlichen Texten, ansprechenden Grafiken und übersichtlichen Karten aufbereitet – für Fachleute sowie für die breite Öffentlichkeit gleichermaßen nachvollziehbar. Der vollständige Bericht ist abrufbar unter: https://umweltportal.baden-wuerttemberg.de/umweltdaten-bericht-2024 Hintergrundinformation Seit mehr als 25 Jahren stehen die Umweltdaten Baden-Württemberg für eine fundierte Umweltberichterstattung. Die Themenvielfalt umfasst neben den klassischen Umweltmedien Boden, Wasser und Luft auch den Natur- und Landschaftsschutz sowie technische Umweltthemen wie Kreislaufwirtschaft, Lärm oder Radioaktivität. Baden-Württemberg erstellt den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht alle drei Jahre. Der 16. Umweltzustandsbericht erscheint nun erstmals ausschließlich digital. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Bedrohung von Honigbienen durch Asiatische Hornisse

Ausbreitung der invasiven Hornisse, Verlust ganzer Bienenvölker, Sachstand zur Verbreitung, Maßnahmen, Einrichtung einer Task Force; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Asiatische Hornisse beobachtet? Bitte melden!

null Asiatische Hornisse beobachtet? Bitte melden! GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Haben Sie die Asiatische Hornisse gesichtet? Dann können Sie ab heute (10.05.) über die neue Meldeplattform des Landes Baden-Württemberg Ihre Beobachtungen zentral und unkompliziert melden. Die invasive gebietsfremde Art, die erstmals im Jahr 2014 in Baden-Württemberg nachgewiesen wurde, hat sich inzwischen immer weiter im Land ausgebreitet. Mit der Meldeplattform soll mehr Wissen über die Verbreitung der Asiatischen Hornisse in Baden-Württemberg erlangt werden. Ziel ist die Verbreitung einzudämmen. Dafür hat die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine Online-Meldeplattform freigeschalten. Bürgerinnen und Bürger können Sichtungen von Asiatischen Hornissen oder deren Nester über die Webseite der LUBW ( https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse ) sowie über die App „Meine Umwelt“ direkt melden. Meldungen über Funde in Baden-Württemberg Gemeldet werden können ausschließlich Funde aus Baden-Württemberg. Auf der Webseite finden sich zudem Informationen zur Erkennung der Art und vor allem Hilfestellungen, um zwischen Asiatischer Hornisse und unserer heimischen Hornisse zu unterscheiden. So sollen Falschmeldungen möglichst vermieden werden. Auch ist bei jeder Meldung der genaue Standort und ein Belegfoto anzugeben. Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt direkt durch die hierfür zuständigen Regierungspräsidien. Für mögliche Nachfragen ist es hilfreich, wenn die meldenden Personen ihren Namen und E-Mail-Adresse freiwillig angeben. Alle über die Meldeplattform gemeldeten Funde der Asiatischen Hornisse in Baden-Württemberg werden in einer gerasterten Karte dargestellt, so dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger auch über deren Ausbreitung in Baden-Württemberg informieren können. Ebenfalls finden sich auf der Webseite weitere Informationen zur Biologie und der mit der Ausbreitung verbundenen Problematik. Ergänzende Informationen: Die Asiatische Hornisse wurde erstmals im Jahr 2004 im Süden von Frankreich in Europa nachgewiesen. Von dort hat sich die Art rasant über ganz Frankreich und Teilen angrenzender Länder ausgebreitet. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen geht diese Invasion auf eine befruchtete Königin zurück, die vermutlich mit einer Warenlieferung aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in Asien eingeschleppt wurde. Im Vergleich zu unserer heimischen und geschützten Europäischen Hornisse sind die Völker der Asiatischen Hornisse bedeutend größer. Ein zweites Nest, das Asiatische Hornissen im Sommer bauen, kann einen Durchmesser von bis zu einem Meter erreichen und bis zu 2000 Arbeiterinnen und 500 Geschlechtstiere beherbergen. Häufig hängt dieses kugelförmige sogenannte Sekundärnest hoch oben in Baumkronen und wird nicht oder erst nach dem Laubfall entdeckt. Für die Larvenaufzucht benötigen Asiatische Hornissen proteinhaltige Beute, die im Spätsommer und Frühherbst zu einem Großteil aus Honigbienen bestehen kann. Imker verfolgen deshalb die Ausbreitung mit Sorge. Welche Auswirkungen die Asiatische Hornisse auf heimische Arten wie zum Beispiel Wildbienen hat, ist zurzeit noch nicht bekannt. Die Asiatische Hornisse unterliegt der Verordnung (EU) 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten und wird in Deutschland als Art der „Früherkennung“ eingestuft, gegen diese bei Auftreten umgehenden Beseitigungsmaßnahmen zu ergreifen sind. Meldungen zur Asiatischen Hornisse bitte über die folgende LUBW-Webseite: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden Rückfragen durch Medienvertreter bitte über Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Asiatische Hornisse breitet sich aus

Asiatische Hornisse breitet sich aus Die asiatische Hornisse trat im Jahr 2014 das erste Mal in Rheinland-Pfalz auf. Seitdem konnte die invasive Art immer häufiger beobachtet werden. Um ihre Auswirkungen auf die heimische Insektenwelt besser zu verstehen, wird derzeit die Verbreitung in Rheinland-Pfalz erfasst. Die Bevölkerung kann bei den Nesterfassungen mithelfen. Gemeinsame Pressemitteilung vom 06.12.2022 des Landesamtes für Umwelt RLP der Stiftung Natur und Umwelt RLP des Fachzentrums für Bienen und Imkerei im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel Bevölkerung wird zur Mithilfe bei Nesterfassungen aufgerufen Die asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax stammt aus Südostasien und gilt bei uns als invasive Art. In Europa wurde sie erstmals 2004 in Südfrankreich nachgewiesen, zehn Jahre später dann erstmals in Deutschland: Hier wurde sie 2014 im südlichen Rheinland-Pfalz und im Raum Karlsruhe entdeckt. Die Auswirkungen insbesondere auf die heimische Insektenwelt und auch Honigbienen sind noch weitestgehend unerforscht. Nachdem in den letzten Jahren nur vereinzelt Nester dieser invasiven Hornissenart entdeckt wurden, haben sich in diesem Jahr die Beobachtungen von medizinballgroßen Nestern in Baumkronen, insbesondere im südlichen Rheinland-Pfalz, gehäuft. Eine erste gesicherte Beobachtung eines Einzeltiers, das auf ein dortiges Nest schließen lässt, wurde nördlich der Mosel gemeldet. Das in diesem Jahr gehäufte Auftreten der asiatischen Hornisse dürfte auch auf die klimatischen Veränderungen mit deutlich höheren Temperaturen vor allem während des Winters zurückzuführen sein. Um die Auswirkungen der asiatischen Hornisse auf die heimische Insektenwelt besser zu verstehen soll zunächst die Verbreitung in Rheinland-Pfalz erfasst werden. Dazu ruft das Landesamt für Umwelt, die Stiftung Natur und Umwelt und das Fachzentrum für Bienen und Imkerei im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel die Bevölkerung auf Nestbeobachtungen zu melden. Die Nester der neuen Hornissenart sind schon von weitem in den jetzt laubfreien Baumkronen zu sehen. Sie haben die Größe eines Medizinballs und befinden sich oft in zehn Meter Höhe oder darüber. Beobachtungen können über das Internetportal www.artenfinder.rlp.de gemeldet werden. Hornissen-Expertinnen und Experten können die Funde dann bewerten und Daten zusammentragen. Direkte Meldung von Beobachtungen an: https://artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse

Doppelausgabe Naturschutz-Info der LUBW:

null Doppelausgabe Naturschutz-Info der LUBW: Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg berichtet in ihrer jetzt erschienenen Fachzeitschrift „Naturschutz-Info“ ausführlich über die ergriffenen Maßnahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt, das von der Landesregierung im Jahr 2017 gestartet wurde. Erreichtes wird aufgezeigt, Hintergründe werden erläutert. Fachjournalisten finden hier Themen, die im Zusammenhang mit dem Sonderprogramm noch nicht in der tagesaktuellen Medienlandschaft beleuchtet wurden. Die umfangreiche Doppelausgabe steht kostenlos zum Herunterladen im Internetauftritt der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bereit. Doppelausgabe Naturschutzinfo 2019 Themenübersicht: ARTEN UND LEBENSRÄUME • Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt – Zwischenfazit - Regierungsbezirk Stuttgart: Vielfalt in der Agrarlandschaft - Regierungsbezirk Karlsruhe: Rohböden und Altgrasstreifen im Fokus - Regierungsbezirk Freiburg: Vielfalt in der Kulturlandschaft - Regierungsbezirk Tübingen: Moore und Magerstandorte im Fokus - Perlen putzen – Qualitätssicherung für unsere Naturschutzgebiete - Vielfalt im Landkreis Ravensburg: Modellprojekt zur Umsetzung des Biotopverbunds • Asiatische Hornisse, Ochsenfrosch und Co. – Über den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten • Schön – aber gefährlich: Bekämpfung des Großblütigen Heusenkrauts • Flusskrebs gesucht! – Überlandausbreitung des Kalikokrebses am Oberrhein • Monitoring aquatischer Organismen mittels Umwelt-DNA • Biodiversität im Wandel – Rückgang der Bärlappgewächse in Baden-Württemberg • Grünes Besenmoos – Transplantationsmethode zur Etablierung neuer Populationen • Algen detailliert betrachtet • Wolfsmanagement in Baden-Württemberg • Der Erhaltungszustand europaweit geschützter Arten und Lebensräume in Baden-Württemberg • Mähwiesen-Monitoring – erster Erfassungsdurchgang von 2012 bis 2018 • Trockene europäische Heiden – Kartierung aus dem Jahr 2018 • LUBW-Bodendauerbeobachtung – PFC-Gehalte untersucht • Übertritt der PFC in die Nahrungskette • Verbundvorhaben StickstoffBW – Methodik zur Ermittlung der Belastungsgrenzen fortgeschrieben LANDSCHAFTSPFLEGE UND LANDSCHAFTSENTWICKLUNG • Nationalpark Schwarzwald – Arten- und Biotopschutz durch Prozessschutz und Management • Biosphärengebiet Schwäbische Alb: Artenvielfalt in der Mitte der Gesellschaft • Biosphärengebiet Schwarzwald: Rettung der Gresger Ammele • LEV Landkreis Göppingen – große Vielfalt auf engstem Raum • LEV Alb-Donau-Kreis – Bücken bauen zwischen Mensch und Natur • Artenvielfalt der Wildbienen durch Landschaftspflege fördern • Landesweiter Biotopverbund – Modellgemeinde Albstadt beschließt Biotopverbundkonzept • Der Biotopverbund im Landschaftsrahmenplan der Region Mittlerer Oberrhein LANDSCHAFTSPLANUNG UND EINGRIFFSREGELUNG • Evaluation der Ökokonto-Verordnung abgeschlossen NATUR IM NETZ • ASP-Online 1.0 – neue NAIS-Fachanwendung AKTIV UND UNTERWEGS • Deutschlandweiter Fachkongress fordert verstärkten Meeresnatur- und Küstenschutz • Jahrestagung der Naturschutzbeauftragten 2018 • Landesnaturschutzpreis 2018: Vielfalt geht nur miteinander! • Aktiv für die Biologische Vielfalt – Tue Gutes und sprich darüber! • Umweltminister Untersteller setzt sich für FFH-Mähwiesen ein KURZ UND BÜNDIG • Erster Wildtierbericht des Landes veröffentlicht • Rote Liste der limnischen Rot- und Braunalgen für Baden-Württemberg neu erstellt • Grünland 100 Jahre alt! • Masterplan Stadtnatur • Die Neuorganisation der Abteilung 7 – Naturschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg MENSCHEN IM NATURSCHUTZ • Drei neue Referatsleiter bei Abteilung 7 – Naturschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg • Stephanie Rebsch – neue Geschäftsführerin der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg • Trauer um Dr. Karin Riedl • Dr. Svea Wiehe – neue Abteilungsleiterin Nachhaltigkeit und Naturschutz in der LUBW NEUERSCHEINUNGEN BEILAGE Das aktuelle Verzeichnis der Behörden für Naturschutz, Umweltschutz und der Naturschutzbeauftragten in Baden-Württemberg liegt dieser Ausgabe bei und kann ebenfalls als PDF-Version im Webauftritt der LUBW heruntergeladen werden. Naturschutz-Info der LUBW Das Naturschutz-Info wird von der LUBW herausgegeben und ist die gemeinsame Fachzeitschrift der baden-württembergischen Naturschutzverwaltung. Die Publikation informiert über rechtliche Aspekte, Entwicklungen, Projekte und Vorgehensweisen im baden-württembergischen Naturschutz. Die Zielgruppen sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter aller Fachstellen im Land sowie alle am Naturschutz Interessierten. Das Heft steht im Publikationsdienst der LUBW kostenlos als PDF-Dateien zur Verfügung oder kann kostenpflichtig als Druckausgabe für 5 Euro (Einzelausgabe) bestellt werden, zuzüglich Versandkostenpausschale von 3 Euro, ins Ausland von 5 Euro. Für einen Bezug des Heftes als Abonnement wenden Sie sich bitte per E-Mail an: bibliothek@lubw.bwl.de Beobachten. Bewerten. Beraten. Wir entwickeln Lösungen!: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Die LUBW ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, der Nachhaltigkeit und des Klimawandels, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. Rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Naturwissenschaft, Ingenieurwesen und Technik sowie in Laboren und Verwaltung setzen in der LUBW ihr Fachwissen dafür ein, Lösungen für immer komplexer werdende Umweltprobleme zu finden. Zahlreiche Messnetze im Land liefern Daten über den Zustand von Luft, Wasser und Boden. Auch Radioaktivität wird regelmäßig überprüft. In Umweltproben wird die chemische, radiologische oder biologische Zusammensetzung analysiert. Kartierungen von Fauna und Flora liefern Aussagen über den Zustand von Natur und Landschaft. Die medien-übergreifende Umweltbeobachtung gibt Auskunft über den Zustand der Ökosysteme. Die Themen Klimawandel und Nachhaltigkeit haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bei Bedarf initiiert die LUBW auch die Entwicklung neuer analytischer Verfahren. Die Daten und deren Bewertung gibt die LUBW an Politik und Verwaltung, an Unternehmen sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger weiter. Die LUBW ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Hauptsitz ist in Karlsruhe. Außenstellen befinden sich in Stuttgart und Langenargen am Bodensee. Weitere Information unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de

Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt/Tiere und Pflanzen/Arten melden/Hornisse: Hornisse Sie haben eine Hornisse gesehen?

Wenn Sie das nächste Mal eine Hornisse sehen, schauen Sie genauer hin und identifizieren Sie das Tier. Falls es sich um eine Asiatische Hornisse handelt, melden Sie bitte Ihre Beobachtung über unser Meldeportal . (Angaben zu personenbezogenen Daten sind freiwillig) Sichtungen der Asiatischen Hornisse in Hessen können von allen Bürgerinnen und Bürgern über unser Meldeportal gemeldet werden. Meldungen der Asiatischen Hornisse sind bitte immer mit Foto abzugeben. Meldungen ohne Foto sind nicht verifizierbar und werden daher verworfen. Sichtmeldungen mit Foto gehen in unsere Datenbank ein und dienen der Dokumentation der Verbreitung sowie dem Monitoring, gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2024 1 , Artikel 14, der Asiatischen Hornisse in Hessen . Die Meldungen der Asiatischen Hornisse und der Nester werden regelmäßig kontrolliert und nach fachlicher Bestätigung an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Aufgrund des hohen Aufkommens an Meldungen können wir nicht auf Ihre Meldung antworten. Wir bitten Sie daher von Nachfragen abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Das Meldeportal ist über folgenden Link zu finden: hlnug.de/hornissemelden Zudem steht im Auftrag des HLNUG ein Hornissenberater zur Verfügung, der u.a. den hessischen Behörden, Vereinen und Institutionen beratend zur Seite steht und Vorträge sowie Schulungen rund um das Thema Asiatische Hornisse hält. Beachten Sie, dass die Europäische Hornisse ( Vespa crabro ) sowie weitere hornissenähnliche Insekten unter Naturschutz stehen. Sehen Sie bitte unbedingt von der Tötung dieser Insekten ab. 1 : Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten Die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina ) ist etwas kleiner als die heimische Europäische Hornisse ( Vespa crabro ). Die Arbeiterinnen der Asiatischen Hornisse werden bis zu 2,4 cm groß, Königinnen können auch bis 3 cm groß werden. Zu erkennen ist die Asiatische Hornisse an ihrer charakteristischen schwarzen Grundfärbung: Die Brust ist schwarz, der Hinterleib dunkel mit wenigen gelben Binden. Die Beine sind schwarz-gelb gefärbt. Die Europäischen Hornisse hingegen ist gelb-orange gezeichnet. Die Asiatische Hornisse ist eine Faltenwespe und beginnt, wie andere Arten dieser Gattung, im Frühjahr mit dem Nestbau – dies kann je nach Witterung bereits im Februar/März beginnen, also deutlich früher als die Europäische Hornisse. Die Asiatische Hornisse baut in der Regel zwei Nester. Das im Frühjahr von der Königin gebaute, etwa Handballen große Gründungsnest (Primärnest) hängt meist in Schuppen oder Sträuchern, teils aber auch in Bodennähe oder Hecken. Die Filialnester (Sekundärnest) werden im Sommer gebaut und befinden sich meist in mehr als zehn Metern Höhe freihängend in Bäumen oder an Häusern und kann sich unweit des Primärnestes befinden. Das Einflugloch befindet sich seitlich am Nest. Die Nester können eine Höhe von 60 bis 100 cm einen Durchmesser von 50 bis 80 cm erreichen. Im Herbst (Oktober/November) erreichen die Nester ihre Maximalgröße und werden oft erst nach dem Laubfall entdeckt. Die Nester können bis in den Dezember hinein, bzw. bis zum ersten strengen Frost, belebt sein. Arbeiterinnen und Drohnen sterben im Herbst, lediglich die Königinnen überwintern. Dies tun sie bevorzugt in Totholz am Boden. Die Unterschiede zwischen den Nestern der Asiatischen Hornisse und der Europäischen Hornisse im Vergleich: Asiatische Hornisse – Vespa velutina Nester auch ungeschützt, z.B. unter offenen Dächern Nestbauweise eher hoch als breit Brutwabe durch eine Nesthülle geschützt. Der Nesteingang befindet sich in der sozialen Phase an der Seite des Nestes Nesthülle mehrlagig Nesthülle eher grau als ockerfarben (Cellulose aus Holz, Blättern und Gräsern) Europäische Hornisse – Vespa crabro Nester in der Regel an einem geschützten Ort Nestbauweise eher breit als hoch Brutwabe nur durch eine Hülle geschützt, welche nach unten großzügig offen ist Nesthülle mehrlagig Nesthülle ockerfarben (Lignin) Die Art ist in Deutschland besonders geschützt! Für den Fall, dass sie ein Nest der Asiatischen Hornisse sehen: Bitte melden Sie Nester mit Foto über das Meldeportal des HLNUG: hlnug.de/hornissemelden . Die Meldungen der Asiatischen Hornisse werden regelmäßig kontrolliert und nach fachlicher Bestätigung von Nestmeldungen an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Bitte entfernen Sie selbst keine Nester! Um eine eindeutige Bestimmung für alle Interessierten zu erleichtern, zeigen wir hier drei Arten, die mit der Asiatischen Hornisse verwechselt werden können. Europäische Hornisse ( Vespa crabro ) Riesenholzwespe (Urocerus gigas) Hornissenschwebfliege ( Volucella zonaria ) Die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina ) stammt aus Südostasien und ist dort mit mehreren Unterarten vertreten. Die bei uns vorkommende Unterart ist die Vespa velutina nigrithorax . Der Erstnachweis in Europa war 2004 in Südfrankreich und wurde vermutlich über Importware eingeschleppt. In Deutschland wurde sie 2014 erstmals in Baden-Württemberg nachgewiesen. Seitdem hat sie sich in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfahlen und dem Saarland ausgebreitet. Für Bayern, Niedersachen, Hamburg und Berlin gibt es Einzelnachweise. Die Asiatische Hornisse wurde erstmals 2019 im Landkreis (LK) Bergstraße in Hessen nachgewiesen und hat sich seitdem stark ausgebreitet. Der aktuelle Verbreitungsschwerpunkt innerhalb Hessens befindet sich in Südhessen (LK Bergstraße, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Stadt Darmstadt). Die Art verbreitet sich vor allem entlang der warmen Rheinebene Richtung Norden. Funde im Taunus sowie rund um Frankfurt sind bereits keine Seltenheit mehr. Wenige Funde gibt es bisher aus Mittelhessen (Lahn-Dill-Kreis). In Richtung Osten wurde sie etwa bis Reichelsheim (Kreis Odenwald) gesichtet. Der nördlichste, uns bekannte Fund (Sichtmeldung) liegt westlich von Frankenau im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Der Verbreitungsschwerpunkt der Asiatischen Hornisse liegt in Südhessen, die Tendenz der Ausbreitung geht Richtung Norden und Osten (siehe Karte). Der Klimawandel, mit seinen warmen, trockenen Sommern und den milden Wintern, wirkt sich sichtlich günstig auf die Verbreitung der Asiatischen Hornisse aus. Im Jahr 2023 wurden in Hessen 150 Nester gefunden und gemeldet, im Jahr 2024 waren es bereits 280 Nester (überwiegend in Südhessen) – die meisten davon konnten von Expertinnen und Experten entnommen werden. Das HLNUG hat 2019 ein Citizen Science Projekt zum Thema „Invasive Arten“ ins Leben gerufen. Seitdem können Bürgerinnen und Bürger ihre Sichtungen invasiver Arten in Hessen über das Meldeportal des Landes melden. Die Meldungen der Asiatischen Hornisse werden überprüft und nach fachlicher Bestätigung von Nestmeldungen an die Regierungspräsidien sowie Expertinnen und Experten weitergegeben, damit die Nester zeitnah beseitigt werden. Das zuständige Regierungspräsidium beauftragt die Entfernung der Nester. Seit 2019 sind für die Asiatische Hornisse etwa 3.500 Meldungen, davon etwa 330 per E-Mail und 3.200 via Meldeportal, beim HLNUG eingegangen (im Folgenden wird nicht zwischen den beiden Formen der Meldung unterschieden). Insgesamt wurden 75 Prozent der Meldungen als Asiatische Hornisse verifiziert. Die verbleibenden 25 Prozent konnten überwiegend als Europäische Hornisse ( Vespa crabro ) und als weitere Verwechslungsarten, wie z.B. Mittlere Wespe ( Dolichovespula media ), andere Wespenarten sowie als Hornissenschwebfliege ( Volucella zonaria ) bestimmt werden. Über die Jahre ist der Anteil an Falschmeldungen gesunken. Im Jahr 2023 kam es zu einem sprunghaften Anstieg an Meldungen der Asiatischen Hornisse. Für 2024 konnten ebenfalls ein Anstieg an Meldungen verzeichnet werden. Gründe für den Anstieg an Meldungen können neben der tatsächlichen Ausbreitung auch die mediale Aufmerksamkeit der Presse und das zunehmende Wissen von Bürgerinnen und Bürger durch Informationen durch Behörden, Imkervereine sowie Vortrags- und Schulungsangebote sein. Auf den Verbreitungskarten der Jahre 2019 bis 2024 ist sehr gut erkennbar, wie stark sich die Asiatische Hornisse in den vergangenen sechs Jahren in Hessen ausbreitete. Wurde die Art noch in 2021 überwiegend im Kreis Bergstraße nachgewiesen, so ist sie bereits 2023 bis in den Taunus (Rheingau-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis), den Lahn-Dill-Kreis, den Wetteraukreis sowie den Main-Kinzig-Kreis verbreitet. Im Vergleich zum Jahr 2023 gibt es 2024 vor allem in den Landkreisen Odenwaldkreis, Main-Taunus-Kreis und Rheingau-Taunus-Kreis eine Zunahme an Meldungen der Asiatischen Hornisse. Zudem gibt es mehrere Sichtmeldungen und drei Nestmeldungen im Regierungsbezirk Gießen. Betroffen sind die Landkreise Marburg-Biedenkopf, Limburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis und Gießen. Für 2025 wird eine weitere Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in Mittelhessen erwartet. Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Nestmeldungen spiegelt nicht die Anzahl der tatsächlichen Nestfunde wieder! Es gab z.B. in 2024 358 Nestmeldungen, hier sind jedoch viele Mehrfachmeldungen enthalten. Nach Bereinigung der Anzahl wurden im vergangenen Jahr 280 Nester in Hessen gefunden und gemeldet. Tabelle 1: Anzahl der Nestfunde der vergangenen sechs Jahre Nestfunde 0 1 1 9 150 280 Sollten Sie Individuen der Asiatischen Hornisse oder Nester sehen, melden Sie diese bitte mit Foto über unser Meldeportal auf unserer Homepage: hlnug.de/hornissemelden . für unsere heimischen Insekten? Die Asiatische Hornisse ernährt sich, wie auch unsere heimische Europäische Hornisse, durchaus vielfältig. Das Beutespektrum besteht aus Insekten, wie bspw. Honigbienen und Wespen, aber zu einem großen Teil auch aus Dipteren (Fliegen, Mücken) und Käfern. Da Wildbienen und andere Beute-Insekten im Regelfall nicht in Massen an einem Punkt vorkommen, anders als z.B. die Honigbiene in der Imkerei, ist nach derzeitigem Stand keine Gefahr für die Bestände von Wildbienen und anderen Insektenarten zu erkennen. Die Gefahr besteht dort vielmehr durch den fortschreitenden Lebensraumverlust und einer Verarmung an Acker-Begleitflora, vor allem im landwirtschaftlichem Raum. Da mögliche Auswirkungen auf Bienenvölker oder auch die Europäische Hornisse bisher noch nicht erforscht sind, ist es wichtig, die Verbreitung der Asiatischen Hornisse zu dokumentieren und über ihr Vorkommen informiert zu sein. für die Honigbiene und die Imkerei? In Ländern wie Frankreich und Spanien, wo es viele Berufsimker gibt und die Art wirklich sehr häufig ist, kann es zu nennenswerten Ausfällen bei den Bienenständen kommen. Es gibt Studien aus Frankreich, die aufzeigen, dass die Asiatische Hornisse vor allem in Siedlungsnähe vermehrt auf Honigbienen als Beute zurückgreift 2 . Die Asiatische Hornisse ist ein effektiverer Jäger von Honigbienen, als z.B. unsere heimische europäische Variante. Allerdings muss festgehalten werden, dass die Verfügbarkeit von Honigbienen im Siedlungsraum im Vergleich zu heimischen Wildbienen und anderen Insektenarten auch stark zunimmt. Die Frage, wie groß die Gefahr für unsere hessischen Imker sein wird, kann nach derzeitigem Stand nicht sicher beantwortet werden. Ein einzelnes Nest der Asiatischen Hornisse wird, nach der bisherigen Erfahrung, kaum Einfluss auf die Honigbienenvölker der Umgebung haben, bei einer höheren Nestdichte steigt wahrscheinlich auch der Druck auf die Honigbienenvölker, wobei geschwächte oder kranke Völker voraussichtlich bevorzugt angegriffen werden. für den Menschen? Auf viele Menschen wirken Hornissen bedrohlich. Tatsächlich sind sie jedoch von Natur aus friedfertig und scheuer als Wespen oder Bienen. Aggressives Verhalten zeigen sie nur, wenn es darum geht, Königin, Nest und Nachwuchs zu verteidigen. Deshalb sollte immer ein Abstand von mehreren Metern zum Nest eingehalten werden. Stiche der Asiatische Hornisse sind für den Menschen in etwa so unangenehm wie Stiche der Europäischen Hornisse. Allergikerinnen und Allergiker sollten, wie bei anderen Insekten, weiterhin besonders vorsichtig sein. Eine gestochene Person sollte, insbesondere bei mehreren Stichen, beobachtet werden und im Zweifel sollte ein Arzt konsultiert werden. Ein Beobachten der Tiere ist problemlos möglich, sie sollten dabei generell ruhig bleiben, nicht nach den Tieren schlagen, sie einklemmen oder anpusten. 2 : Rome, Q.; Perrard, A.; Muller, F.; Villemant, C. – Monitoring and control modalities of a honeybee predator, the Yellow legged hornet Vespa velutina nigrithorax (Hymenoptera: Vespidae). Aliens Invasive Spec. Bull. 2011, 31, 7 15. Die Europäische Kommission (KOM) hat die Asiatische Hornisse als invasive gebietsfremde Art gemäß der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 eingestuft. Seit 2025 gilt die Asiatische Hornisse in Deutschland als weit verbreitete Art und unterliegt gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 dem Management nach Artikels 19. Ein von den Bundesländern gemeinsam erarbeitetes Maßnahmenblatt, welches als einheitliche Richtlinie und Grundlage für das Management dieser Arten dienen soll, finden Sie im Downloadbereich rechts. Die Bundesländer entscheiden über die Priorisierung und Auswahl der konkret zu treffenden Maßnahme(n). Die Wahl der geeigneten Maßnahme(n) erfolgt immer einzelfallbezogen. Das Land Hessen hat 2019 ein Citizen Science Projekt zum Thema „Invasive Arten“ ins Leben gerufen – darunter fällt auch die Asiatische Hornisse. Seitdem können von allen Bürgerinnen und Bürgern Sichtungen invasiver Tier- und Pflanzenarten, mit Foto, in Hessen über das Meldeportal des Landes gemeldet werden. Das Meldeportal für invasive Arten finden Sie auf unserer Homepage: hlnug.de/invasive-arten Kontakt: Katharina Albert HLNUG Europastraße 10 35394 Gießen Tel.: 0641 200095 17 E-Mail Artenteam Das HLNUG ist Projektpartner des EIP-agri Projekts „Regional angepasste Monitoring- und Managementstrategien für die Asiatische Hornisse in Hessen“. Im Rahmen des Projekts werden Methoden des Monitorings und der Nestfindung bewertet, das Schadpotenzial für Bienenhalterinnen und Bienenhalter sowie Obstbäuerinnen und Obstbauern untersucht und Schulungen für die Öffentlichkeit konzipiert und angeboten. Zudem werden Abwehr- und Managementmethoden entwickelt. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Homepage des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen: https://llh.hessen.de/ueber-uns/projekte/projekte-tier/vespa-velutina/ Text: Reiner Jahn (Hornissenberater) und Katharina Albert (HLNUG) Katharina Albert Tel.: 0641-200095 17 Meldungen zu asiatischen Hornissen und deren Nester bitte nur über unser Meldeportal abgeben Asiatische Hornisse Europäische Hornisse Faltblatt "Den Hornissen auf der Spur" Ausblick: Die Asiatische Hornisse in Hessen Die Asiatische Hornisse und ihre Verbreitung in Hessen Maßnahmenblatt Asiatische Hornisse www.velutina.de Für die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina ) gibt es einen Beratervertrag des HLNUG. Bei Interesse wenden Sie sich bitte per Mail an uns.

Die invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143/2014

Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einleitung 2 Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven Arten 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste Pflanzen Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe Heracleum persicum - Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt Parthenium hysterophorus - Karottenkraut Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich Pueraria montana var. lobata - Kudzu Wirbellose Tiere Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe Orconectes limosus - Kamberkrebs Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse Wirbeltiere Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen Corvus splendens - Glanzkrähe Herpestes javanicus - Kleiner Mungo Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak Myocastor coypus - Nutria Nasua nasua - Roter Nasenbär Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente Perccottus glenii - Amurgrundel Procyon lotor - Waschbär Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling Sciurus carolinensis - Grauhörnchen Sciurus niger - Fuchshörnchen Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte 5 Quellen 6 Anhang VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers

Natur in NRW Nr. 1/2025

Themen dieser Ausgabe: Carla Michels, Thomas Beißel, Christina Tegelkamp Eingewandert über Belgien und die Niederlande hat sich die Asiatische Hornisse nach dem Erstnachweis im Jahr 2020 im Kreis Heinsberg auch in NRW rasch nach Osten und Norden ausgebreitet. Ab der Saison 2025 gilt in Deutschland nicht mehr die rechtliche Verpflichtung zur raschen Tilgung jedes einzelnen Vorkommens. Von den zuständigen unteren Naturschutzbehörden ist künftig unter Abwägung von Aufwand und Nutzen über die Bekämpfungsmaßnahmen im Einzelfall zu entscheiden. Artikel lesen Christoph Grüneberg, Hannah Kalthoff, Sven Trautmann, Juliane Rühl Der Indikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität ist der zentrale Indikator, mit dem die Landesregierung die Nachhaltigkeit der Landnutzung und Erfolge des Naturschutzes dokumentiert. Der 2015 nach eigener Methodik für Nordrhein-Westfalen entwickelte Indikator wurde nun mit breiter Unterstützung von Expertinnen und Experten der Naturschutzverbände und Biologischen Stationen an bundesweite Standards angepasst und ist so erstmals mit dem parallel weiterentwickelten bundesweiten Indikator vergleichbar. Artikel lesen Anthonie Stip, Michiel F. Wallis de Vries Die „Dutch Butterfly Conservation“ untersuchte zwischen 2017 und 2023 die Auswirkungen eines als Sinusmahd bezeichneten Mahdregimes auf die Biodiversität in feuchtem Grünland in Bachtälern der niederländischen Provinz Noord-Brabant. Diese Feldstudie zeigt, dass vor allem Wildbienen, aber auch andere Wirbellose davon profitieren. Ihre Ergebnisse sind ohne Weiteres auch für Nordrhein-Westfalen relevant. Artikel lesen Tobias Ostermann, Paul Napp Viele Feldsäume sind aus unserer Kulturlandschaft verschwunden oder haben ihren Wert als Lebensräume für Insekten eingebüßt. In einem Modellprojekt hat der Kreis Soest „überackerte“ kommunale Flächen ausfindig gemacht, ökologisch aufgewertet und damit neue Lebensräume für Insekten geschaffen. Die Erfahrungen münden in einen Leitfaden, der Handlungsanleitung für andere Kreise oder Kommunen sein soll. Artikel lesen Uwe Schölmerich Über 142.000 Hektar meist gleichaltriger und reiner Fichtenwälder wurden im Zuge der letzten Dürrejahre durch Sturm, Borkenkäfer oder Trocknis in Nordrhein-Westfalen vernichtet (MLV 2023). Wie lässt sich die Wiederbewaldung so steuern, dass die Klimaresilienz der Zukunftswälder erhöht und die Erfüllung der Waldfunktionen gesichert werden kann? Eine Schlüsselrolle dabei spielt ein zielgerichtetes Wildmanagement. Artikel lesen zurück

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