Asiatische Hornisse – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 Asiatische Hornisse Management- und Maßnahmenblatt 1. Metainformationen 1.1. Dokument Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 1.2. Rechtlicher Bezug •Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt •Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, aktualisiert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203, hier „Unionsliste“ genannt 1.3. Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: März 2025 1.4. Ziele dieses Dokumentes Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. 2. Artinformationen 2.1. Betroffene Art/Artengruppe Asiatische Hornisse 2.2. Wissenschaftlicher Name Vespa velutina nigrithorax (BUYSSON, 1905) Synonyme: Keine Asiatische Hornisse – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 2 2.3. Status, Verbreitung und Datenlage Status in Deutschland: Die Art ist in mehreren Bundesländern Deutschlands großräumig etabliert und wurde erstmalig 2014 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Seither ist eine starke Ausbreitung zu verzeichnen, die weiterhin anhält. Status und Verbreitung im Bundesland: Siehe länderspezifische Anlage Datenlage: Gesichert 2.4. Wesentliche Einführungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfade Die Art ist ursprünglich in Süd- und Südostasien beheimatet und wurde 2004 erstmalig in Europa nachgewiesen, wo sie wahrscheinlich mit Importwaren unabsichtlich in Frankreich eingeführt wurde. Gelingt die Reproduktion, breitet sich die hochmobile Art eigenständig oder durch weitere Verschleppung innerhalb Deutschlands rasant aus. 3.Nachteilige Auswirkungen •Es gibt bisher keine ausreichenden Belege für eine Beeinträchtigung der Biodiversität in Europa. Dies wäre aber bei erhöhtem Konkurrenzdruck auf heimische Arten durch sehr hohe Abundanzen denkbar (CARISIO et al. 2022). Eine daraus resultierende Auswirkung auf die Bestäubung (ROJAS-NOSSA 2020, 2023) ist ebenfalls noch nicht eindeutig geklärt. Es besteht weiterer Forschungsbedarf. • Insbesondere bei hohen Abundanzen im Siedlungsbereich und am Nest besteht eine erhöhte Gefahr für Menschen durch Stiche (LIOY et al. 2022) verletzt zu werden, welche in Einzelfällen zu anaphylaktischen Reaktionen, ähnlich wie Stiche von z. B. Honigbienen und heimischen Wespenarten, führen können. In Spanien (VIDAL et al. 2021) und Portugal (CALDEIRA et al. 2023) hat die Anzahl der Fälle mit allergischen Reaktionen nach Stichen der Asiatischen Hornisse stark zugenommen. • Wirtschaftliche Schäden und damit einhergehende Kosten (MONCEAU et al. 2014, LAURINO et al. 2019, LUEJE et al. 2024) sind durch erhöhten Prädationsdruck auf Bienenvölker (Imkerei) (GARCIA-ARIAS et al. 2023, REQUIER et al. 2023) sowie durch Fraß an Früchten im Obst- und Weinbau zu erwarten (NAVE et al. 2024). Asiatische Hornisse – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 4. Seite 3 Maßnahmen 4.1. Ziele des Managements Ziel ist die Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Biodiversität, insbesondere im Umfeld von Vorkommen von geschützten, seltenen oder gefährdeten Arten, deren lokale Population durch die Prädation der Asiatischen Hornisse gefährdet sind. Die Beseitigung von Initialvorkommen in Regionen fernab der bisherigen Verbreitungsgebiete sollte angestrebt werden. Vor Beginn von Maßnahmen ist jeweils die damit angestrebte konkrete Naturschutzzielstellung verbindlich festzulegen. Weiterhin sind Festlegungen zum Monitoring und Nachweis des Maßnahmenerfolgs zu treffen und zu dokumentieren. Kriterien zum Abbruch der Managementmaßnahme (z. B. nachgewiesene Erfolglosigkeit innerhalb eines konkret festgesetzten Zeitrahmens oder bei unerwarteten negativen Auswirkungen auf schützenswerte Nichtzielarten) sollten festgeschrieben werden. Dies hat unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt und der Kosten zu geschehen. 4.2. Managementmaßnahmen M 1: Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung: Information der Öffentlichkeit über die Invasivität der Art und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Wirtschaft und die Gesundheit sowie der Arterkennung. Spezielle Sensibilisierung und Fortbildung von Interessensgruppen, bei denen ein Kontakt mit der Art wahrscheinlich ist und die bei Maßnahmen mitwirken können (z. B. Vertreterinnen und Vertreter von Imkerei, Obst- und Weinbau, Garten- und Landschaftsbau, Forst, Naturschutz). Eine Kooperation mit diesen Interessensgruppen ist anzustreben. Um Informationen über Vorkommen der Art (Einzelnachweise und Nester) zu erhalten, können z. B. Meldeportale für die Bevölkerung (Citizen Science) eingesetzt werden. Damit Betroffene wie z. B. Imkerinnen und Imker aktiv die Bekämpfung der Art, z. B. Fang von Königinnen oder Entfernung von Nestern, durchführen können, sollen entsprechende Schulungs- und Ausbildungsangebote geschaffen werden, um die entsprechende Sachkunde zu vermitteln. Aufwand und Wirksamkeit: Geringer Aufwand, geringe Kosten für allgemeine Informationsarbeit, höherer Aufwand und Kosten bei Schaffung gezielter, fachlicher Bildungsangebote; die Wirkung wird als gut angesehen (Multiplikatoren-Wirkung).
null Umweltzustandsbericht jetzt digital und interaktiv Mit dem heutigen „Go-Live“ des neuen Web-Angebotes „Umweltdaten 2024“ haben das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg den 16. Umweltzustandsbericht vorgestellt. Erstmals erscheint der Bericht ausschließlich in digitaler Form und stellt die zahlreichen Umweltdaten auf einer modernen Plattform gut strukturiert zur Verfügung. Umweltdaten zeigen Erfolge, aber auch Handlungsbedarfe „Fundierte und kontinuierlich erhobene Umweltdaten sind unverzichtbar, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu bewerten und weiteren Handlungsbedarf zu erkennen“, betonte Umweltministerin Thekla Walker anlässlich der Veröffentlichung. „Der Bericht zeigt uns, in welchen Bereichen wir erfolgreich waren und wo wir unsere Anstrengungen weiter intensivieren müssen.“ Luftqualität: Deutliche Fortschritte bei der Reduktion von Stickstoffdioxid Die Luft in Baden-Württemberg wird sauberer. Im Jahr 2023 sank die Schadstoffbelastung weiter – zum zweiten Mal in Folge wurden im gesamten Land die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten. „Im Jahr 2017 wurde der Grenzwert noch in 15 Städten in Baden-Württemberg überschritten. Erstmals eingehalten wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid im Jahr 2022, also gerade einmal fünf Jahre später. Das ist ein deutlicher Erfolg der Luftreinhalteplanung“, betont Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, dessen Haus die Erstellung des Umweltzustandsberichtes verantwortet. Auch die Belastung durch Feinstaub ist deutlich zurückgegangen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Werte werden seit dem Jahr 2018 flächendeckend im Land eingehalten und gehen weiterhin kontinuierlich zurück. Beispielsweise wurden an dem ehemaligen Hotspot, der Spotmessstelle „Stuttgart am Neckartor“, im Jahr 2017 noch 45 Tage mit Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) gezählt. Zulässig sind 35 Tage im Jahr. Im Jahr 2023 wurde der Grenzwert nur an drei Tagen überschritten. Klimawandel: Die größte Herausforderung unserer Zeit „Der Klimawandel stellt uns vor große Herausforderungen“, erklärte Ministerin Walker. Dies spiegele sich auch in der Veränderung des Wetters wieder: Das Jahr 2023 war mit einer Durchschnittstemperatur von 10,7 Grad Celsius bislang das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Aktuelle Auswertung deuten bereits daraufhin, dass das Jahr 2024 diese Höchstwerte noch übertreffen wird. Veränderte Niederschläge und steigende Temperaturen führen zu heißeren, trockeneren Sommern und milderen, feuchteren Wintern. Neben Extremwetterereignissen wie Starkregen und Trockenperioden wirken sich auch steigende Wassertemperaturen negativ auf die Umwelt aus. So führt wärmeres Wasser zu Sauerstoffmangel in Flüssen und Seen, was Tiere und Pflanzen unter Druck setzt. Auch der Bodensee verzeichnet besorgniserregende Trends: Bereits 2022 wurden neue Höchstwerte für die mittlere Wassertemperatur sowohl an der Oberfläche als auch in der Tiefe gemessen. Begleitet wurde der Temperaturanstieg von ungewöhnlich niedrigen Wasserständen im Sommer. Erfolge im Klimaschutz: Baden-Württemberg senkt Treibhausgasemissionen „Der Kampf gegen den Klimawandel ist ein globaler Kraftakt. Wir werden diesen nur gewinnen, wenn jeder seinen Teil beiträgt. Wir müssen gegensteuern. Baden-Württemberg ist hier auf einem guten Weg“, erklärt Ministerin Walker und verweist auf das bisher Erreichte. Seit 1990 konnten die Treibhausgasemissionen um 25 Prozent gesenkt werden – damit wurden 64 Millionen Tonnen Treibhausgase im Jahr 2023 ausgestoßen. Zudem wird seit 2022 mehr als ein Drittel des Stroms im Land aus erneuerbaren Energien erzeugt. Besonders im Bereich Photovoltaik konnte ein massiver Zubau erzielt werden: Von 2022 auf 2023 hat sich der Ausbau mehr als verdoppelt. Dieser Trend setzt sich auch 2024 fort. Invasive Arten und Artensterben: Eine stille Bedrohung Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, ergänzte: „Die veränderten klimatischen Bedingungen bringen weitere Herausforderungen mit sich. Sie begünstigen die Ausbreitung invasiver Arten, die die bestehende Flora und Fauna in ihrer Existenz bedrohen. In Baden-Württemberg zeigt die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse oder der Quagga-Muschel im Bodensee, wie schnell dies geschehen kann.“ Der Klimawandel zählt zu den Hauptursachen des Artensterbens. Etwa 40 Prozent der Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gelten als gefährdet. Deshalb soll auf 15 Prozent der Offenlandfläche Baden-Württembergs ein zusammenhängendes Netz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen entstehen. „Das gesetzte Etappenziel von 10 Prozent Offenlandfläche bis Ende 2023 haben wir erreicht“, betont Walker und bekräftigt, das Land werde sich weiter dafür einsetzen, Biotope im Land funktional und räumlich zu vernetzen, um das Überleben von Vögeln und Insekten zu sichern. Kartierungen sind wichtige Arbeitsinstrumente für den Umweltschutz Die LUBW koordiniert die Kartierungen der Arten für Baden-Württemberg. „Detaillierte Informationen zur Verbreitung von Arten sind die Grundlage, um gezielte Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen zu können“, so Maurer und ergänzt: „Einen wichtigen Beitrag leisten ehrenamtliche Kartiererinnen und Kartierer. Rund 200 fachkundige Freiwillige haben in den Jahren 2014 bis 2024 für die flächendeckende Erfassung der Reptilien und Amphibien fast 82.000 Funde gemeldet. Mit großem persönlichen Einsatz und ihren Ortskenntnissen lokalen Wissen haben sie die umfassende Erhebung dieser Arten in Baden-Württembergs erst möglich gemacht. So wurden bis heute 93 Prozent der Fläche kartiert.“ Umweltdaten 2024: Ein Bericht für alle – verständlich, zugänglich, anschaulich „Der Umweltzustandsbericht vereint Daten aus allen Umweltbereichen und vermittelt ein vollständiges Bild für in Baden-Württemberg“, so Maurer. Die Informationen sind auf der Webseite mit klar verständlichen Texten, ansprechenden Grafiken und übersichtlichen Karten aufbereitet – für Fachleute sowie für die breite Öffentlichkeit gleichermaßen nachvollziehbar. Der vollständige Bericht ist abrufbar unter: https://umweltportal.baden-wuerttemberg.de/umweltdaten-bericht-2024 Hintergrundinformation Seit mehr als 25 Jahren stehen die Umweltdaten Baden-Württemberg für eine fundierte Umweltberichterstattung. Die Themenvielfalt umfasst neben den klassischen Umweltmedien Boden, Wasser und Luft auch den Natur- und Landschaftsschutz sowie technische Umweltthemen wie Kreislaufwirtschaft, Lärm oder Radioaktivität. Baden-Württemberg erstellt den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht alle drei Jahre. Der 16. Umweltzustandsbericht erscheint nun erstmals ausschließlich digital. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Ausbreitung der invasiven Hornisse, Verlust ganzer Bienenvölker, Sachstand zur Verbreitung, Maßnahmen, Einrichtung einer Task Force; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Datenerfassung und Auswertung (z.B. Nestersuche) in MapSolution nach Eingang von Meldungen aus verschiedenen Quellen (Anruf, Email, Online-Formular, usw.)
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist seit einiger Zeit in mehreren europäischen Regionen nachgewiesen, unter anderem in Luxemburg, Belgien und Frankreich sowie in Deutschland in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Aufgrund der geographischen Nähe ist zu erwarten, dass sich das Insekt auch in Rheinland-Pfalz ausbreitet. Diese Entwicklung könnte auf klimatische Veränderungen und die damit verbundenen milderen Wintertemperaturen zurückzuführen sein. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist im nördlichen Rheinland-Pfalz in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde für die Maßnahmen zur Beseitigung der invasiven Asiatischen Hornisse zuständig. Ihr Ziel ist es, die Ausbreitung dieser Art einzudämmen und die heimische Artenvielfalt zu schützen. Sie stellt sicher, dass die entsprechenden Maßnahmen fachgerecht durchgeführt werden, da die Entfernung der Nester gesetzlich vorgeschrieben ist. Während in den vergangenen Jahren im nördlichen Rheinland-Pfalz nur vereinzelt Nester der Asiatische Hornisse entdeckt wurden, liegt die Zahl der Meldungen in diesem Jahr bei 21 Nestern. Da sich die Art noch in einem frühen Stadium der Invasion befindet, besteht die grundsätzliche Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre weitere Ausbreitung zu verhindern. Um dies sicherstellen zu können, ist die Mithilfe der Bevölkerung bei der Lokalisierung der Nester erforderlich. Für Sichtungen hat das Land Rheinland-Pfalz mit dem Artenfinder eine zentrale, öffentlich zugängliche Meldeplattform eingerichtet. Unter http://www.artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse können Hinweise über ein Formular eingereicht werden. Alternativ können Meldungen auch per E-Mail an artenfinder@snu.rlp.de geschickt werden. Eine genaue Standortbeschreibung und ein Foto des Nestes sind für die SGD Nord besonders hilfreich, um den Fund verifizieren und anschließend spezialisierte Hornissenbekämpfer beauftragen zu können. Die Kosten für die Beseitigung übernimmt das Land Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen Die Asiatische Hornisse errichtet ihre Primärnester häufig in städtischen Gebieten, etwa in Hecken oder Nebengebäuden, was zu häufigeren Begegnungen mit Menschen führen kann. Derzeit gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass ein Stich der Asiatischen Hornisse gefährlicher ist als der von einheimischen Wespenarten. Trotzdem sollte man bei Begegnungen mit der Art, besonders in Nestnähe, sehr vorsichtig sein und keinesfalls selbst zu Maßnahmen greifen. Einige Experten sind der Ansicht, dass die Einwanderung der Asiatischen Hornisse unumkehrbar ist. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang sie das Ökosystem beeinflussen wird. Die genauen Auswirkungen auf die heimische Insektenwelt, insbesondere auf die Honigbienen, die Berichten zufolge von ihr angegriffen werden, sind noch nicht vollständig erforscht. Weitere Informationen und eine Übersicht aller gemeldeten Standorte in Rheinland-Pfalz sind online unter www.artenfinder.rlp.de und www.artenanalyse.net/artenanalyse/ abrufbar.
null Asiatische Hornisse beobachtet? Bitte melden! GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Haben Sie die Asiatische Hornisse gesichtet? Dann können Sie ab heute (10.05.) über die neue Meldeplattform des Landes Baden-Württemberg Ihre Beobachtungen zentral und unkompliziert melden. Die invasive gebietsfremde Art, die erstmals im Jahr 2014 in Baden-Württemberg nachgewiesen wurde, hat sich inzwischen immer weiter im Land ausgebreitet. Mit der Meldeplattform soll mehr Wissen über die Verbreitung der Asiatischen Hornisse in Baden-Württemberg erlangt werden. Ziel ist die Verbreitung einzudämmen. Dafür hat die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine Online-Meldeplattform freigeschalten. Bürgerinnen und Bürger können Sichtungen von Asiatischen Hornissen oder deren Nester über die Webseite der LUBW ( https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse ) sowie über die App „Meine Umwelt“ direkt melden. Meldungen über Funde in Baden-Württemberg Gemeldet werden können ausschließlich Funde aus Baden-Württemberg. Auf der Webseite finden sich zudem Informationen zur Erkennung der Art und vor allem Hilfestellungen, um zwischen Asiatischer Hornisse und unserer heimischen Hornisse zu unterscheiden. So sollen Falschmeldungen möglichst vermieden werden. Auch ist bei jeder Meldung der genaue Standort und ein Belegfoto anzugeben. Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt direkt durch die hierfür zuständigen Regierungspräsidien. Für mögliche Nachfragen ist es hilfreich, wenn die meldenden Personen ihren Namen und E-Mail-Adresse freiwillig angeben. Alle über die Meldeplattform gemeldeten Funde der Asiatischen Hornisse in Baden-Württemberg werden in einer gerasterten Karte dargestellt, so dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger auch über deren Ausbreitung in Baden-Württemberg informieren können. Ebenfalls finden sich auf der Webseite weitere Informationen zur Biologie und der mit der Ausbreitung verbundenen Problematik. Ergänzende Informationen: Die Asiatische Hornisse wurde erstmals im Jahr 2004 im Süden von Frankreich in Europa nachgewiesen. Von dort hat sich die Art rasant über ganz Frankreich und Teilen angrenzender Länder ausgebreitet. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen geht diese Invasion auf eine befruchtete Königin zurück, die vermutlich mit einer Warenlieferung aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in Asien eingeschleppt wurde. Im Vergleich zu unserer heimischen und geschützten Europäischen Hornisse sind die Völker der Asiatischen Hornisse bedeutend größer. Ein zweites Nest, das Asiatische Hornissen im Sommer bauen, kann einen Durchmesser von bis zu einem Meter erreichen und bis zu 2000 Arbeiterinnen und 500 Geschlechtstiere beherbergen. Häufig hängt dieses kugelförmige sogenannte Sekundärnest hoch oben in Baumkronen und wird nicht oder erst nach dem Laubfall entdeckt. Für die Larvenaufzucht benötigen Asiatische Hornissen proteinhaltige Beute, die im Spätsommer und Frühherbst zu einem Großteil aus Honigbienen bestehen kann. Imker verfolgen deshalb die Ausbreitung mit Sorge. Welche Auswirkungen die Asiatische Hornisse auf heimische Arten wie zum Beispiel Wildbienen hat, ist zurzeit noch nicht bekannt. Die Asiatische Hornisse unterliegt der Verordnung (EU) 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten und wird in Deutschland als Art der „Früherkennung“ eingestuft, gegen diese bei Auftreten umgehenden Beseitigungsmaßnahmen zu ergreifen sind. Meldungen zur Asiatischen Hornisse bitte über die folgende LUBW-Webseite: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden Rückfragen durch Medienvertreter bitte über Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
null Doppelausgabe Naturschutz-Info der LUBW: Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg berichtet in ihrer jetzt erschienenen Fachzeitschrift „Naturschutz-Info“ ausführlich über die ergriffenen Maßnahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt, das von der Landesregierung im Jahr 2017 gestartet wurde. Erreichtes wird aufgezeigt, Hintergründe werden erläutert. Fachjournalisten finden hier Themen, die im Zusammenhang mit dem Sonderprogramm noch nicht in der tagesaktuellen Medienlandschaft beleuchtet wurden. Die umfangreiche Doppelausgabe steht kostenlos zum Herunterladen im Internetauftritt der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bereit. Doppelausgabe Naturschutzinfo 2019 Themenübersicht: ARTEN UND LEBENSRÄUME • Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt – Zwischenfazit - Regierungsbezirk Stuttgart: Vielfalt in der Agrarlandschaft - Regierungsbezirk Karlsruhe: Rohböden und Altgrasstreifen im Fokus - Regierungsbezirk Freiburg: Vielfalt in der Kulturlandschaft - Regierungsbezirk Tübingen: Moore und Magerstandorte im Fokus - Perlen putzen – Qualitätssicherung für unsere Naturschutzgebiete - Vielfalt im Landkreis Ravensburg: Modellprojekt zur Umsetzung des Biotopverbunds • Asiatische Hornisse, Ochsenfrosch und Co. – Über den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten • Schön – aber gefährlich: Bekämpfung des Großblütigen Heusenkrauts • Flusskrebs gesucht! – Überlandausbreitung des Kalikokrebses am Oberrhein • Monitoring aquatischer Organismen mittels Umwelt-DNA • Biodiversität im Wandel – Rückgang der Bärlappgewächse in Baden-Württemberg • Grünes Besenmoos – Transplantationsmethode zur Etablierung neuer Populationen • Algen detailliert betrachtet • Wolfsmanagement in Baden-Württemberg • Der Erhaltungszustand europaweit geschützter Arten und Lebensräume in Baden-Württemberg • Mähwiesen-Monitoring – erster Erfassungsdurchgang von 2012 bis 2018 • Trockene europäische Heiden – Kartierung aus dem Jahr 2018 • LUBW-Bodendauerbeobachtung – PFC-Gehalte untersucht • Übertritt der PFC in die Nahrungskette • Verbundvorhaben StickstoffBW – Methodik zur Ermittlung der Belastungsgrenzen fortgeschrieben LANDSCHAFTSPFLEGE UND LANDSCHAFTSENTWICKLUNG • Nationalpark Schwarzwald – Arten- und Biotopschutz durch Prozessschutz und Management • Biosphärengebiet Schwäbische Alb: Artenvielfalt in der Mitte der Gesellschaft • Biosphärengebiet Schwarzwald: Rettung der Gresger Ammele • LEV Landkreis Göppingen – große Vielfalt auf engstem Raum • LEV Alb-Donau-Kreis – Bücken bauen zwischen Mensch und Natur • Artenvielfalt der Wildbienen durch Landschaftspflege fördern • Landesweiter Biotopverbund – Modellgemeinde Albstadt beschließt Biotopverbundkonzept • Der Biotopverbund im Landschaftsrahmenplan der Region Mittlerer Oberrhein LANDSCHAFTSPLANUNG UND EINGRIFFSREGELUNG • Evaluation der Ökokonto-Verordnung abgeschlossen NATUR IM NETZ • ASP-Online 1.0 – neue NAIS-Fachanwendung AKTIV UND UNTERWEGS • Deutschlandweiter Fachkongress fordert verstärkten Meeresnatur- und Küstenschutz • Jahrestagung der Naturschutzbeauftragten 2018 • Landesnaturschutzpreis 2018: Vielfalt geht nur miteinander! • Aktiv für die Biologische Vielfalt – Tue Gutes und sprich darüber! • Umweltminister Untersteller setzt sich für FFH-Mähwiesen ein KURZ UND BÜNDIG • Erster Wildtierbericht des Landes veröffentlicht • Rote Liste der limnischen Rot- und Braunalgen für Baden-Württemberg neu erstellt • Grünland 100 Jahre alt! • Masterplan Stadtnatur • Die Neuorganisation der Abteilung 7 – Naturschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg MENSCHEN IM NATURSCHUTZ • Drei neue Referatsleiter bei Abteilung 7 – Naturschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg • Stephanie Rebsch – neue Geschäftsführerin der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg • Trauer um Dr. Karin Riedl • Dr. Svea Wiehe – neue Abteilungsleiterin Nachhaltigkeit und Naturschutz in der LUBW NEUERSCHEINUNGEN BEILAGE Das aktuelle Verzeichnis der Behörden für Naturschutz, Umweltschutz und der Naturschutzbeauftragten in Baden-Württemberg liegt dieser Ausgabe bei und kann ebenfalls als PDF-Version im Webauftritt der LUBW heruntergeladen werden. Naturschutz-Info der LUBW Das Naturschutz-Info wird von der LUBW herausgegeben und ist die gemeinsame Fachzeitschrift der baden-württembergischen Naturschutzverwaltung. Die Publikation informiert über rechtliche Aspekte, Entwicklungen, Projekte und Vorgehensweisen im baden-württembergischen Naturschutz. Die Zielgruppen sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter aller Fachstellen im Land sowie alle am Naturschutz Interessierten. Das Heft steht im Publikationsdienst der LUBW kostenlos als PDF-Dateien zur Verfügung oder kann kostenpflichtig als Druckausgabe für 5 Euro (Einzelausgabe) bestellt werden, zuzüglich Versandkostenpausschale von 3 Euro, ins Ausland von 5 Euro. Für einen Bezug des Heftes als Abonnement wenden Sie sich bitte per E-Mail an: bibliothek@lubw.bwl.de Beobachten. Bewerten. Beraten. Wir entwickeln Lösungen!: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Die LUBW ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, der Nachhaltigkeit und des Klimawandels, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. Rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Naturwissenschaft, Ingenieurwesen und Technik sowie in Laboren und Verwaltung setzen in der LUBW ihr Fachwissen dafür ein, Lösungen für immer komplexer werdende Umweltprobleme zu finden. Zahlreiche Messnetze im Land liefern Daten über den Zustand von Luft, Wasser und Boden. Auch Radioaktivität wird regelmäßig überprüft. In Umweltproben wird die chemische, radiologische oder biologische Zusammensetzung analysiert. Kartierungen von Fauna und Flora liefern Aussagen über den Zustand von Natur und Landschaft. Die medien-übergreifende Umweltbeobachtung gibt Auskunft über den Zustand der Ökosysteme. Die Themen Klimawandel und Nachhaltigkeit haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bei Bedarf initiiert die LUBW auch die Entwicklung neuer analytischer Verfahren. Die Daten und deren Bewertung gibt die LUBW an Politik und Verwaltung, an Unternehmen sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger weiter. Die LUBW ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Hauptsitz ist in Karlsruhe. Außenstellen befinden sich in Stuttgart und Langenargen am Bodensee. Weitere Information unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einleitung 2 Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven Arten 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste Pflanzen Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe Heracleum persicum - Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt Parthenium hysterophorus - Karottenkraut Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich Pueraria montana var. lobata - Kudzu Wirbellose Tiere Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe Orconectes limosus - Kamberkrebs Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse Wirbeltiere Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen Corvus splendens - Glanzkrähe Herpestes javanicus - Kleiner Mungo Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak Myocastor coypus - Nutria Nasua nasua - Roter Nasenbär Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente Perccottus glenii - Amurgrundel Procyon lotor - Waschbär Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling Sciurus carolinensis - Grauhörnchen Sciurus niger - Fuchshörnchen Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte 5 Quellen 6 Anhang VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers
Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165
Themen dieser Ausgabe: Carla Michels, Thomas Beißel, Christina Tegelkamp Eingewandert über Belgien und die Niederlande hat sich die Asiatische Hornisse nach dem Erstnachweis im Jahr 2020 im Kreis Heinsberg auch in NRW rasch nach Osten und Norden ausgebreitet. Ab der Saison 2025 gilt in Deutschland nicht mehr die rechtliche Verpflichtung zur raschen Tilgung jedes einzelnen Vorkommens. Von den zuständigen unteren Naturschutzbehörden ist künftig unter Abwägung von Aufwand und Nutzen über die Bekämpfungsmaßnahmen im Einzelfall zu entscheiden. Artikel lesen Christoph Grüneberg, Hannah Kalthoff, Sven Trautmann, Juliane Rühl Der Indikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität ist der zentrale Indikator, mit dem die Landesregierung die Nachhaltigkeit der Landnutzung und Erfolge des Naturschutzes dokumentiert. Der 2015 nach eigener Methodik für Nordrhein-Westfalen entwickelte Indikator wurde nun mit breiter Unterstützung von Expertinnen und Experten der Naturschutzverbände und Biologischen Stationen an bundesweite Standards angepasst und ist so erstmals mit dem parallel weiterentwickelten bundesweiten Indikator vergleichbar. Artikel lesen Anthonie Stip, Michiel F. Wallis de Vries Die „Dutch Butterfly Conservation“ untersuchte zwischen 2017 und 2023 die Auswirkungen eines als Sinusmahd bezeichneten Mahdregimes auf die Biodiversität in feuchtem Grünland in Bachtälern der niederländischen Provinz Noord-Brabant. Diese Feldstudie zeigt, dass vor allem Wildbienen, aber auch andere Wirbellose davon profitieren. Ihre Ergebnisse sind ohne Weiteres auch für Nordrhein-Westfalen relevant. Artikel lesen Tobias Ostermann, Paul Napp Viele Feldsäume sind aus unserer Kulturlandschaft verschwunden oder haben ihren Wert als Lebensräume für Insekten eingebüßt. In einem Modellprojekt hat der Kreis Soest „überackerte“ kommunale Flächen ausfindig gemacht, ökologisch aufgewertet und damit neue Lebensräume für Insekten geschaffen. Die Erfahrungen münden in einen Leitfaden, der Handlungsanleitung für andere Kreise oder Kommunen sein soll. Artikel lesen Uwe Schölmerich Über 142.000 Hektar meist gleichaltriger und reiner Fichtenwälder wurden im Zuge der letzten Dürrejahre durch Sturm, Borkenkäfer oder Trocknis in Nordrhein-Westfalen vernichtet (MLV 2023). Wie lässt sich die Wiederbewaldung so steuern, dass die Klimaresilienz der Zukunftswälder erhöht und die Erfüllung der Waldfunktionen gesichert werden kann? Eine Schlüsselrolle dabei spielt ein zielgerichtetes Wildmanagement. Artikel lesen zurück
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