Im Rahmen des Projektes LIFE AskREACH, an dem das UBA beteiligt ist, wurden Produkte auf „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs) getestet. SVHCs können zum Beispiel Krebs verursachen, das Hormonsystem stören oder sich in der Umwelt anreichern. Untersucht wurden Schwimm-, Garten- und Heimwerkerprodukte. Von 106 Gebrauchsgegenständen war in fast jedem dritten mindestens ein SVHC nachweisbar. Zehn Produkte enthielten SVHCs über 0,1 Gewichtsprozent. In sechs Produkten wurden Weichmacher nachgewiesen, die aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften seit Juli 2020 in Verbraucherprodukten beschränkt sind. Sie dürfen dort nur noch in Konzentrationen unter 0,1 Gewichtsprozent vorkommen, wurden jedoch bis zu 23 Gewichtsprozent gemessen zum Beispiel in Gartenhandschuhen und in einer Malschürze für Kinder. In einem Fugengummi wurden vier krebserregende und persistente polyzyklische Kohlenwasserstoffe über 0,1 Gewichtsprozent nachgewiesen. Auch diese Stoffe sind in dieser Konzentration gesetzlich verboten, d.h. das Produkt ist in der EU nicht verkehrsfähig. Neben den in Konsumgütern beschränkten SVHCs gibt es auch solche, die weiterhin darin enthalten sein dürfen. Informationen darüber müssen aber entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Wenn ein SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist, sind Händler, Importeure und Hersteller gemäß EU-Chemikalienverordnung REACH auch verpflichtet, Ihnen als Verbraucher*in dies auf Anfrage mitzuteilen. Die Testergebnisse zeigen, dass viele Produkte auf dem europäischen Markt immer noch SVHCs enthalten, manchmal sogar in sehr hohen Konzentrationen. Im Vergleich zu früheren Testrunden im AskREACH-Projekt sind Hersteller und Einzelhändler zwar stärker für SVHCs in ihren Produkten sensibilisiert, dennoch sind sich einige des Problems nicht ausreichend bewusst und reagieren nicht auf entsprechende Verbraucheranfragen. Das von der Europäischen Union geförderte Projekt "LIFE AskREACH" nimmt sich seit September 2017 der Problematik an. Zum einen wurde die Smartphone-App "Scan4Chem" entwickelt, mit welcher Verbraucherinnen und Verbraucher den Barcode eines Produkts einscannen können, um sich über enthaltene SVHCs zu informieren. Sie bekommen die Informationen zum Teil sofort aus der europäischen AskREACH-Datenbank, sofern sie dort bereits von den verantwortlichen Unternehmen hochgeladen wurden. Sind noch keine Daten in der Datenbank, können Verbraucherinnen und Verbraucher mit der App eine automatisch generierte Anfrage an den Produktanbieter versenden. Je mehr Anfragen die Produktanbieter erhalten, desto eher sind sie bereit, ihre Informationen über die AskREACH-Datenbank zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Produkttests wurden auch 25 in der AskREACH-Datenbank erfasste Erzeugnisse analysiert, um die Korrektheit der Firmenangaben zu überprüfen. Nur einer dieser Artikel enthielt SVHCs über 0,1 Gewichtsprozent. Das betreffende Unternehmen wurde aufgefordert, die Angaben zu korrigieren. Die App " Scan4Chem " erleichtert es Bürgerinnen und Bürgern, Anfragen zu SVHC in Produkten zu stellen. Nach der Ersteinrichtung der App können SVHC-Anfragen in weniger als einer Minute direkt im Geschäft gesendet werden. "Scan4Chem" kann für iOS und Android heruntergeladen werden. Außerdem gibt es eine Web-App , die über den Internet-Browser genutzt werden kann. Ziel des AskREACH-Projektes ist, Bürgerinnen und Bürger auf das Thema aufmerksam zu machen und dazu zu bewegen, ihr Auskunftsrecht wahrzunehmen. Denn das Antwortverhalten der Unternehmen und schließlich der Ersatz von SVHCs in Konsumgütern wird sich nur dann verbessern, wenn die Kundinnen und Kunden dies einfordern. Darüber hinaus klären die europäischen Projektpartner Unternehmen in der gesamten EU über ihre Auskunftspflicht auf , unterstützen sie dabei, Informationen über ihre Lieferkette zu erhalten, ihre SVHC-Anfragen besser verwalten und beantworten zu können und ihr Bewusstsein für SVHCs und den Umgang damit zu schärfen. Unternehmen, die Gebrauchsgegenstände herstellen, importieren oder verkaufen und bestrebt sind, die Vorschriften einzuhalten und gegenüber Ihrer Kundschaft transparent zu sein, können sich in der AskREACH-Datenbank registrieren. Die Registrierung vereinfacht die Beantwortung von Anfragen über die App und verbessert somit die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden.
Zwei skandinavische Unternehmen werden im Rahmen des Projekts AskREACH jeweils in den Kategorien SVHC-Management und Kommunikation in der Lieferkette ausgezeichnet. Das Projekt AskREACH sensibilisiert mit Beteiligung des UBA europaweit für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs) in Erzeugnissen. Unter den Finalisten sind auch zwei deutsche Unternehmen. Der schwedische Einzelhändler Cervera AB hat die AskREACH-Auszeichnung in der Kategorie „Bestes SVHC-Management“ gewonnen. Die deutsche Firma Tchibo belegte in dieser Kategorie den zweiten Platz. Der Preis in der Kategorie „Beste Kommunikation in der Lieferkette“ geht nach Dänemark an die Firma Abena A/S, gefolgt von dem deutschen Unternehmen VAUDE. Die Auswahl für die Auszeichnungen wurde in Übereinstimmung mit den Zielen des AskREACH-Projekts getroffen. Eines dieser Ziele ist die Sensibilisierung für die REACH -Informationspflichten und insbesondere die Verbesserung des Informationsflusses zu SVHCs in Erzeugnissen nicht nur entlang der Lieferkette (zwischen Einzelhändlern, Importeuren, Herstellern usw.), sondern auch gegenüber den (End-)Verbrauchern. Ein weiteres Ziel ist es, mit Unternehmen in Kontakt zu treten und etwas über die Herausforderungen zu erfahren, mit denen sie bei der Erfüllung ihrer Informationspflichten nach Artikel 33 REACH konfrontiert sind und die Kommunikationsprozesse in den Lieferketten zu verbessern. Letztendlich soll durch das Projekt AskREACH die Verwendung von sichereren Alternativen zu besonders besorgniserregenden Stoffen angeregt und gefördert werden. Die Jury für die Auszeichnungen besteht aus dem Umweltbundesamt ( UBA ), dem Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST), der dänischen Umweltschutzbehörde (MST) sowie aus zwei Nichtregierungsorganisationen, dem Baltischen Umweltforum Lettland (BEF) sowie ARNIKA aus der Tschechischen Republik. Für eine faire Bewertung der teilnehmenden Unternehmen legte die Jury spezifische Kriterien fest. Untersucht wurden die Umsetzung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategien in Bezug auf Chemikalien und der Umgang mit Informationen zu SVHCs. So wurde beispielsweise danach bewertet, ob Mittel und personelle Ressourcen im Unternehmen bereit stehen, um SVHCs in Erzeugnissen zu berücksichtigen oder um die REACH-Kommunikationspflichten zu erfüllen. Die von der Jury geprüften Fragen sind in verschiedenen Sprachen in den Bewerbungsformularen nachlesbar. Im Rahmen des Projekts werden zwei Arten von Auszeichnungen vergeben. In der Kategorie Lieferkette erhält der Gewinner eine einjährige iPoint-Lizenz: ein digitales Tool, das bei der Einhaltung der Produktvorschriften und der Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette unterstützt. Für den Gewinner der Einzelhandelskategorie bieten unsere Projektpartner von der Forschungsgruppe Sofia ein "REACH-Coaching" an, bei dem die vorhandenen Managementsysteme zur Übermittlung von Stoffinformationen in Erzeugnissen bewertet werden, um diese noch weiter zu verbessern und ihre Effizienz zu steigern.
Auskunft über besonders besorgniserregende Stoffe in Gebrauchsgegenständen: Mit der Smartphone-App Scan4Chem den den Strichcode eines Produkts scannen (oder den Produktnamen manuell eingeben) und Informationen darüber einholen, ob das Produkt besonders besorgniserregende Stoffe in Konzentrationen über 0,1 Gewichtsprozent enthält. Sie wollen Auskunft über besonders besorgniserregende Stoffe in Gebrauchsgegenständen? Hersteller und Handel müssen Sie auf Anfrage informieren. Die App Scan4Chem hilft bei Anfragen, erlaubt den Firmen aber auch, Ihnen die Informationen über eine Datenbank bereitzustellen. Stichprobenartige chemische Analysen von Produkten bestätigen jetzt zahlreiche korrekte Angaben in der Datenbank. Gebrauchsgegenstände können Schadstoffe enthalten, die die Umwelt oder die Gesundheit beeinträchtigen können, zum Beispiel bestimmte Weichmacher in Kunststoffen, Farbstoffe in Textilien oder Flammschutzmittel in Möbeln und Elektrogeräten. Als Vebraucher*in haben Sie das Recht, vom Lieferanten (Verkäufer oder Hersteller) zu erfahren, ob ein Gegenstand sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe enthält. Das sind zum Beispiel Stoffe, die krebserregend oder erbgutverändernd sind oder Stoffe, die in der Umwelt kaum abgebaut werden und sich in Organismen anreichern. Der Lieferant ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf Anfrage mitzuteilen, ob ein besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist. Dieses Auskunftsrecht ist in der europäischen Chemikalienverordnung REACH verankert. Unter REACH wird eine Liste der SVHCs geführt, die regelmäßig ergänzt wird. Derzeit stehen 223 Stoffe auf der Liste. Schadstoffen per App auf die Spur kommen Viele Menschen sind sich der potenziellen Risiken dieser Stoffe nicht bewusst und kennen ihr Auskunftsrecht noch nicht. Auch auf Seiten der Lieferanten muss noch viel verbessert werden, damit sie ihren Informationspflichten ordnungsgemäß nachkommen (können). Das von der Europäischen Union finanzierte Projekt "LIFE AskREACH" arbeitet daran, die Kommunikation über SVHCs zwischen Lieferanten und Verbraucher*innen sowie entlang der Lieferkette zu erleichtern. So ermöglicht Ihnen die Smartphone-App Scan4Chem, den Strichcode eines Produkts zu scannen (oder den Produktnamen manuell einzugeben) und Informationen darüber einzuholen, ob das Produkt SVHCs in Konzentrationen über 0,1 Gewichtsprozent enthält. Lieferanten können aber auch ihre Produktinformationen in die AskREACH Datenbank hochladen und sie so den App-Nutzer*innen direkt zur Verfügung stellen. Für die Richtigkeit dieser Produktinformationen sind die Lieferanten verantwortlich. Datenbankeinträge überprüft Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden nun die Produktinformationen in der Datenbank stichprobenartig überprüft. Dazu wurden 49 Produkte aus der Datenbank ausgewählt und von einem unabhängigen, akkreditierten Labor analysiert. Bei allen 49 Produkten gaben die Lieferanten an, dass keine SVHCs in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Dies stimmt mit den Laborergebnissen überein, wonach in keinem der Produkte einer der analysierten besonders besorgniserregenden Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent nachgewiesen werden konnte. Nach Angaben des Labors überschritt jedoch ein Produkt einen Grenzwert gemäß den Bestimmungen der RoHS-Richtlinie. Diese Richtlinie schränkt bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten ein, um deren Konzentration im Abfall zu senken. Auskunftsrecht nutzen für einen weniger schädlichen Lebensstil Die Nutzung des Auskunftsrechts nach REACH ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltigere Produkte und unsere Ergebnisse zeigen, dass Scan4Chem mitsamt der angeschlossenen europäischen Datenbank dafür eine gute Unterstützung ist. Mit Scan4Chem haben Sie einen Einkaufsbegleiter an der Hand, der Ihnen hilft, Kaufentscheidungen für einen weniger schädlichen Lebensstil zu treffen. Wenn für ein bestimmtes Produkt kein Eintrag in der Datenbank vorhanden ist, sollte die App genutzt werden, um eine automatisch generierte Anfrage an den Einzelhändler oder direkt an den Hersteller zu senden. Das schafft Problembewusstsein auf Seiten der Unternehmen und ist ein Anreiz für sie, ihre Produktinformationen in die Datenbank hochzuladen. Scan4Chem wurde bereits mehr als 90.000 Mal heruntergeladen und bietet SVHC-Informationen zu mehreren Millionen Strichcodes.
Die REACH-Verordnung verpflichtet Lieferanten , Auskunft zu besonders besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen zu geben. Ab Herbst 2019 wird eine EU-weite Smartphone-App Verbraucher-Anfragen dazu erleichtern. Aktuell wird die App in 13 EU-Ländern getestet. Unternehmen können Anfragen bereits jetzt mithilfe der neuen AskREACH Datenbank zentral beantworten. Das EU-Projekt LIFE AskREACH entwickelt eine Smartphone-App, mit der sich Verbraucher bei Herstellern oder Händlern nach besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Konsumgütern erkundigen können. Gemäß REACH Artikel 33 (2) sind Lieferanten von Konsumgütern wie Spielzeug, Möbeln oder Elektrogeräten dazu verpflichtet, Verbrauchern auf Anfrage entsprechende Informationen zu übermitteln. Zukünftig wird die App Informationen zu SVHC in Erzeugnissen auch direkt aus der neuen europäischen AskREACH Datenbank beziehen, in die die Lieferanten (Hersteller, Importeure, Händler) ihre Informationen einstellen können. Lieferanten, die ihre Daten in der Datenbank speichern, müssen dadurch nicht mehr jede Verbraucheranfrage einzeln beantworten. Auch für Verbraucher ist die Datenbank von Vorteil, weil sie die Informationen sofort bekommen und nicht auf eine Antwort des Lieferanten warten müssen. Der Kundenservice wird also durch die Datenbank wesentlich verbessert. Verbraucherinnen und Verbraucher werden in die Lage versetzt, die gewünschten Informationen über die App direkt im Geschäft abzurufen und eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Solange Informationen zu einem Erzeugnis noch nicht in der Datenbank enthalten sind, können Verbraucher über die App eine Anfrage an den Lieferanten senden. Ein Feldtest (Soft-Launch) der App läuft seit Ende Juni, d.h. eine ausgewählte Gruppe von Verbrauchern in den AskREACH-Partnerländern testet die App. Die Tester besuchen Geschäfte, scannen Barcodes und versenden SVHC-Informationsanfragen an Lieferanten verschiedener Konsumgüter. Im Fokus stehen zunächst die Erzeugnisgruppen Sportschuhe, Windeln und Zahnbürsten. Seit Beginn des Soft-Launch können Erzeugnis-Lieferanten bereits ihre Daten in die Datenbank eintragen. Ziel des Soft-Launch ist es, die App zu testen, Lieferanten auf eine steigende Anzahl von Anfragen vorzubereiten und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre SVHC-Informationen vor dem offiziellen Start der App in die Datenbank hochzuladen. Der Soft-Launch läuft bis zum 31. August 2019. Die offizielle App wird dann ab Oktober in den 13 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und in Serbien kostenlos und in den jeweiligen Landessprachen zur Verfügung stehen. Unternehmen, die Informationen über Ihre Erzeugnisse in die AskREACH Datenbank einstellen wollen, können sich hier in der Datenbank registrieren. Kontakt für Rückfragen: askreach [at] uba [dot] de (Deutsch) oder companies [at] askreach [dot] eu (Englisch)
Einige chemische Stoffe sind schädlich für Mensch und Umwelt. Im Rahmen des EU-LIFE-Projektes AskREACH können Unternehmen, die Erzeugnisse für Verbraucher herstellen oder verkaufen, noch bis 30. September einen anonymen Online-Fragebogen zu „besonders besorgniserregenden Stoffen“ in Erzeugnissen, wie z.B. Möbel, Sportartikel, Elektrogeräte, Spielzeug, ausfüllen. „Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHC – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Das EU-LIFE-Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für solche Stoffe in Erzeugnissen. Im Rahmen des Projektes wird noch bis 30. September eine Umfrage bei Unternehmen durchgeführt, die Erzeugnisse für Verbraucher herstellen oder verkaufen. Die Fragebögen sind anonym. Um den Status Quo zu Beginn des Projektes erfassen zu können, werden Teilnehmende gebeten, zunächst die Fragen zu beantworten und sich erst danach weiter zu dem Projekt zu informieren. Weitergehende Informationen zu AskREACH sind am Ende des Fragebogens verlinkt.