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Greenpeace-Studie: Gesundheitsrisiken der NO2-Belastung für den Menschen

Am 3. April 2017 stellte Greenpeace eine Studie über „Gesundheitsrisiken der NO2-Belastung für den Menschen“ vor. Greenpeace hat die Lufthygienische Dokumentationsstelle LUDOK am Schweizerischen Tropen- und Public Health Institut beauftragt, die Gesundheitsfolgen erhöhter NO2-Werte in einer Kurzexpertise darzustellen. Im Auftrag des Schweizerischen Bundesamts für Umwelt (BAFU) sichtet, sammelt und bewertet LUDOK den aktuellen Stand des Wissens zu schädlichen oder lästigen Wirkungen der Aussenluftverunreinigung seit 1985. Mehr als die Hälfte der Verkehrsmessstationen in deutschen Städten zeigen seit Jahren Stickoxidwerte, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm überschreiten. Laut Europäischer Umweltagentur sterben in Deutschland jährlich mehr als 10.000 Menschen vorzeitig durch Stickoxide. Die Kurzexpertise betrachtet die kurz- und langfristigen Gesundheitsschäden mit einem Schwerpunkt auf Kinder. Demnach beeinträchtigen hohe Stickoxidwerte langfristig deren Lungenwachstum und stehen im Verdacht, die Entwicklung des Kindes im Mutterleib zu beeinträchtigen. Kinder entwickeln häufiger Asthma, wenn sie in Verkehrsnähe wohnen: Das Asthmarisiko steigt bei einer um 10 μg/m3 höheren NO2-Belastung um 15 Prozent. Bei kurzfristig erhöhter Belastung ist neben einer erhöhten Sterblichkeit mit mehr Notfallkonsultationen und Krankenhauseintritten zu rechnen, insbesondere für solche die mit der Atemwegsgesundheit zusammenhängen. An Asthma erkrankte Kinder scheinen empfindlicher zu reagieren als Erwachsene mit Asthma, sie kommen bis zu 3 Mal häufiger wegen Atemwegsnotfällen ins Krankenhaus als Erwachsene.

Luftqualität: EU-Kommission ermahnt Deutschland

Am 30. September 2010 forderte die Europäische Kommission die Tschechische Republik, Österreich, Polen, Slowakei und Deutschland auf, die EU-Luftqualitätsnormen einzuhalten. Die betreffenden Länder haben es bisher versäumt den übermäßigen Ausstoß von Feinstaub-Partikeln wirksam zu bekämpfen. Innerhalb von zwei Monaten müssen die Mitgliedstaaten eine begründete Stellungnahme an die Behörden zu schicken. Wenn die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhält, kann sie die Fälle an den Europäischen Gerichtshof verweisen. Die Richtlinie 2008/50/EG schreibt vor, dass für Feinstaub in der Größe von 10 Mikrometern( PM10) bestimmte Grenzwerte eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte gelten seit 2005 und legen Obergrenzen für die jährliche Konzentration sowie für die tägliche Konzentration fest, die nicht mehr als 35 Mal pro Kalenderjahr überschritten werden darf. Weil die EU-Mitglieder Schwierigkeiten hatten, diese Werte einzuhalten, gab es die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen Fristverlängerungen bis Juni 2011 zu beantragen. Doch viele der Anträge fielen bei der EU-Kommission durch und über einige Ausnahmen muss die Behörde noch befinden. Feinstaub-Partikel (PM10) finden sich insbesondere in Schadstoffemissionen von Industrie, Verkehr und Heizungsanlagen in Wohnungen und Häusern. Sie können Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs verursachen und die Lebenserwartung verkürzen.

Bundesweite Aktionen zum Ambrosia-Tag

Rund um den internationalen Ambrosia-Tag am 27. Juni 2015 wurden erstmals auch in Deutschland Aktionen gegen die weitere Ausbreitung der Pflanze geplant. Das Umweltbundesamt (UBA), das Julius Kühn-Institut (JKI), die Freie Universität (FU) Berlin und die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) klärten gemeinsam auf, wie Ambrosia bekämpft werden kann. Beispielhafte Aktionen fanden in Berlin, Karlsruhe und Vetschau/Brandenburg statt. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Auch der Klimawandel kann die Ausbreitung der hoch allergenen Ambrosia begünstigen. Das zeigt sich in ganz Europa, auch in Deutschland. Gartenbesitzer sollten gegen die Pflanze vorgehen, etwa indem sie die Pflanze den Behörden melden oder die Ambrosia selber ausrupfen.“ In der Schweiz und Ungarn sind Landbesitzer sogar gesetzlich verpflichtet, das Aufblühen der Pflanze durch rechtzeitiges Ausreißen zu verhindern. Die Pollen der aus Nordamerika stammenden Pflanze können schon in kleinsten Mengen heftige gesundheitliche Reaktionen auslösen. Dazu zählen Heuschnupfen, Bindehautentzündung und allergisches Asthma.

Babyschwimmen: Asthmagefahr durch Desinfektion mit Chlor?

UBA: Für Kinder unter zwei Jahren, die familiär mit Allergien vorbelastet sind, vorerst kein Babyschwimmen Schwimmen ist gut für die Gesundheit. Deshalb - und auch zum Schutz vor dem Ertrinken - wird Schwimmen in der Schule unterrichtet. Aber: Zur Desinfektion von Schwimm­becken­­wasser ist Chlor erforderlich. Möglicherweise können Reaktionsprodukte des Chlors bei Risikogruppen zur Entwicklung von Asthma beitragen. Vor allem Trichloramin, ein Reaktionsprodukt aus Chlor und dem von Badegästen eingetragenem Harnstoff, ist als asthmaauslösende Substanz in Verdacht geraten. Ob tatsächlich eine Schadwirkung auf das Lungenepithel im frühkindlichen Stadium ausgeht und diese zu Asthma führt, kann auf Grund fehlender Daten zur Wirkschwelle von Trichloramin noch nicht abschließend beurteilt werden. Besorgten Eltern von Kindern unter zwei Jahren, in deren Familien gehäuft Allergien auftreten, empfiehlt das Umweltbundesamt (UBA), aus Vorsorgegründen vom Babyschwimmen abzusehen, bis geklärt ist, ob sich der Verdacht bestätigt. Alle anderen Kinder und Erwachsene können Schwimmbäder mit einer Wasseraufbereitung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik weiter ohne Bedenken nutzen. ⁠ UBA ⁠-Präsident Jochen Flasbarth forderte die Bevölkerung auf, einfache Hygieneregeln für ein gesundes Baden zu beachten: „Schwimmen ist gesund für Kinder und Erwachsene. Damit das so bleibt, sollte jede und jeder durch gründliches Duschen vor dem Baden dazu beitragen, dass es nicht zu Gesundheitsgefahren durch Trichloramin kommt.“ Trichloramin entsteht, wenn Chlor im Beckenwasser mit dem Harnstoff in Kontakt kommt, den die Badegäste über Urin, Schweiß, Kosmetika oder Hautschuppen ins Wasser einbringen. Trichloramin verursacht den typischen Hallenbadgeruch, der als „Chlorgeruch“ empfunden wird. Von den Schwimmbadbetreibern verlangt Flasbarth, verfügbare Techniken zur Wasserauf­bereitung konsequent zu nutzen: „Hallenbadbetreiber können die Belastung mit Trichloramin senken, indem sie genügend Frischwasser zuführen, ihre Bäder ausreichend belüften und nach allgemein anerkannten Regeln der Technik bauen und betreiben. Moderne Technik und intensive Aufklärungsarbeit können das Problem so weit lösen, dass Gesundheitsrisiken durch Reaktionsprodukte des Chlors minimiert werden.“ Öffentliche Bäder werden in Deutschland pro Jahr von 250 bis 300 Millionen Menschen besucht. Eine ausreichende Desinfektion des Beckenwassers - meist mit Chlor - ist unerlässlich: Denn nicht selten ist jemand mit Krankheitserregern infiziert, ohne Krankheitssymptome zu haben. Geht diese Person dann ins Schwimmbad, so ist unvermeidlich, dass Erreger in das Becken­wasser gelangen. Dass durch die Desinfektion - in geringen Konzentrationen - Desinfektions­nebenprodukte wie Trichloramin unvermeidlich entstehen, wird als kleineres Übel akzeptiert. In der Hallenluft deutscher Bäder fand das UBA Trichloramin-Konzentrationen bis maximal 18,8 Milligramm/Kubikmeter Luft (mg/m 3 ). 90 Prozent der gemessenen Werte lagen allerdings unter 0,34 mg/m 3 und damit deutlich unter dem von der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) empfohlenen Richtwert von 0,50 mg/m 3 . Bei den hohen Messwerten entsprach entweder die Wasseraufbereitung oder die Hallenbadlüftung nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik [DIN 19643 bzw. VDI 2089 Blatt 1]. Ob von solchen Konzentrationen eine Schadwirkung auf das Lungenepithel im frühkindlichen Stadium ausgeht und in wie weit diese zur Asthmaentstehung beiträgt, muss in weiteren Studien ermittelt werden. Belgische Autoren hatten 2003 erstmals einen möglichen Zusammenhang zwischen Asthma und dem Schwimmen in gechlortem Beckenwasser diskutiert. Ihre Hypothese: Das Risiko von Asthmaerkrankungen steigt, wenn der Spiegel des Clara-Zell-Proteins im Blutserum absinkt. Hintergrund ist, dass dieses Absinken auf eine Schädigung des Bronchialepithels hinweist, die - wenn sie wiederholt auftritt - vermutlich zu einem erhöhten Asthmarisiko führt. Als mögliche Substanz, die diesen Effekt auslöst, gilt das Desinfektionsnebenprodukt Trichloramin. Spätere Studien bestätigten diese Verdachtsmomente und zeigten eine signifikante Korrelation zwischen dem Zeitpunkt des ersten Schwimmens vor dem zweiten Lebensjahr und dem Abfall des Clara-Zell-Proteins im Blutserum. Noch fehlen aber Daten zur kritischen Konzentration an Trichloramin und ggf. weiterer ⁠ Nebenprodukte ⁠, die einzeln oder gemeinsam diese Effekte auslösen. Die Schwimm- und Badebeckenwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (⁠ BMG ⁠) beim UBA empfiehlt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, eine Bildung oder Anreicherung von Trichloramin und anderen Desinfektions­nebenprodukten so gering wie möglich zu halten:

Allergie-Alarm: Aktionstag gegen Ambrosia

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Julius Kühn-Institut, Freie Universität Berlin und Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst Hochallergene Pflanze breitet sich in Deutschland aus – bundesweite Aktionen zum Ambrosia-Tag am 27. Juni Bereits heute leidet etwa jeder fünfte Europäer an einer Pollenallergie, Tendenz steigend. Studien prognostizieren für Deutschland bis 2050 eine viermal höhere Konzentration von Ambrosiapollen als heute. Die Pollen können schon in geringen Mengen heftige allergische Reaktionen beim Menschen auslösen. Rund um den internationalen Ambrosia-Tag am 27. Juni 2015 sind erstmals auch in Deutschland Aktionen gegen die weitere Ausbreitung der Pflanze geplant. Das Umweltbundesamt (UBA), das Julius Kühn-Institut (JKI), die Freie Universität (FU) Berlin und die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) klären gemeinsam auf, wie Ambrosia bekämpft werden kann. Beispielhafte Aktionen finden in Berlin, Karlsruhe und Vetschau/Brandenburg statt, zudem sind Veranstaltungen, z.B. in Friedberg/Hessen geplant. Maria Krautzberger, Präsidentin des ⁠ UBA ⁠: „Auch der ⁠ Klimawandel ⁠ kann die Ausbreitung der hoch allergenen Ambrosia begünstigen. Das zeigt sich in ganz Europa, auch in Deutschland. Gartenbesitzer sollten gegen die Pflanze vorgehen, etwa indem sie die Pflanze den Behörden melden oder die Ambrosia selber ausrupfen.“ In der Schweiz und Ungarn sind Landbesitzer sogar gesetzlich verpflichtet, das Aufblühen der Pflanze durch rechtzeitiges Ausreißen zu verhindern. In Deutschland wäre eine solche gesetzliche Verpflichtung auf Bundesebene noch zu diskutieren. Die Pollen der aus Nordamerika stammenden Pflanze können schon in kleinsten Mengen heftige gesundheitliche Reaktionen auslösen. Dazu zählen Heuschnupfen, Bindehautentzündung und allergisches Asthma. Mit ihrer langen Blütezeit (Juli bis Oktober) trägt die Pflanze zur Verlängerung der Pollenzeit – und somit der Leidenszeit vieler Allergiker – bei. In wärmeren Ländern, beispielsweise Ungarn, Italien oder Frankreich, ist Ambrosia schon seit längerem verbreitet. Infolge des Klimawandels rechnen Fachleute damit, dass sich die Pflanze auch in Deutschland weiter ausbreitet. Neben ihrer allergenen Wirkung kann Ambrosia als Ackerunkraut in bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen (z.B. Sonnenblumen) Probleme bereiten. In Ungarn ist das bereits der Fall. In Deutschland wächst die Pflanze vermehrt in Hausgärten, auf Brachen, Äckern und Schnittblumenfeldern. Auch Baustellen,  Straßen- und Feldränder sind betroffen. Ursprünglich wurden die Ambrosiasamen u. a. mit verunreinigtem Vogelfutter oder Bautransportern eingeschleppt. Erfolgreich bekämpft werden kann die Ambrosia dann, wenn die Pflanzen rechtzeitig vor der Blüte ausgerissen werden. Einige Kommunen bekämpfen das Gewächs bereits systematisch. In Berlin beispielsweise sind sogenannte Ambrosia-Scouts unterwegs, um die Pflanze aufzuspüren und auszurupfen. Dauerhaft erfolgreich kann die Ambrosia nur biotopübergreifend bekämpft werden (an Straßenrändern, auf Äckern, Brachen, Baustellen und anderen öffentlichen Flächen). Neben den für den öffentlichen Raum zuständigen behördlichen Verantwortungsbereichen von Bund und Ländern könnten außerdem auch private Grundstückseigentümer verpflichtet werden, Ambrosiapflanzen von ihren Flächen zu entfernen. Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung im Sinne einer Melde- und grundsätzlichen Bekämpfungspflicht ist auch wegen des Ländergrenzen überschreitenden Pollenflugs sinnvoll. Wo kommt die Ambrosia-Pflanze her? Wo ist sie in Deutschland besonders verbreitet? Welche Probleme bereitet sie? Und wie sollte man die Pflanzen entfernen und entsorgen? All dies zeigt unsere Bilderanimation.

Saison der Eichenprozessionsspinner beginnt

UBA empfiehlt so wenig Schädlingsbekämpfungsmittel wie möglich In mehreren Bundesländern beginnt jetzt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg. Die Raupen dieses Schmetterlings bilden Brennhaare aus, die bei Menschen Gesundheitsbeschwerden auslösen können. Bevor die Raupen diese Haare ausbilden, werden sie chemisch oder biologisch bekämpft – in der Regel Ende April bis Anfang Mai. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Wir plädieren dafür, den Einsatz von chemischen und biologischen Mitteln gegen Eichenprozessionsspinner genau abzuwägen. Diese Bekämpfung wirkt nicht nur auf den Schädling, sondern tötet unbeabsichtigt auch andere Lebewesen. Zuerst sollte geprüft werden, wo und ob der Befall toleriert werden kann. Vom Menschen wenig genutzte Gebiete können vorrübergehend abgesperrt werden. Sind nur einzelne Bäume befallen, können die Eichenprozessionsspinner gezielt abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte eine chemische oder biologische Bekämpfung stattfinden.“ Dabei müssen die vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern beachtet werden. Eine Anwendung in Naturschutzgebieten ist verboten. In den letzten Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner – eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart – teilweise massenhaft vermehrt, besonders im Nordosten und Südwesten Deutschlands sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens. Seine Brennhaare können die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Wenn Menschen mit den Brennhaaren in Kontakt kommen, kann dies einen starken Juckreiz auslösen, der mehrere Tage andauern kann. Auf der Haut können Flecken oder Quaddeln auftreten, die Insektenstichen ähneln, die sogenannte Raupendermatitis. Die Brennhaare reizen bei manchen Menschen auch die Schleimhäute der Atemwege und können Husten, Bronchitis oder Asthma auslösen. Außerdem kann es zu Reizungen der Augen kommen, in Form von Rötungen, Juckreiz und einer Bindehautentzündung. In äußerst seltenen Fällen können die Brennhaare eine Kreislaufreaktion verursachen. Befallen die Eichenprozessionsspinner Bäume in der Nähe von Siedlungen oder an öffentlichen, starkfrequentierten Orten, lässt sich der Kontakt zwischen Menschen und dem Schmetterling kaum vermeiden. An diesen Orten kann ein Eingreifen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Eichenprozessionsspinner notwendig sein. Eine chemische oder biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Eichenwäldern darf hingegen nur dann vorgenommen werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob dies wirklich eintritt, ist umstritten, denn Eichen können nach Kahlfraß erneut austreiben. Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor dem Einsatz von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmitteln abzuwägen, inwieweit der Eichenprozessionsspinner durch andere Maßnahmen zurückgedrängt werden kann. Fällt der Befall schwach aus und/oder die betroffenen Gebiete werden von Menschen kaum aufgesucht, können auch andere Maßnahmen helfen. Befallene Waldgebiete können beispielsweise vorübergehend abgesperrt oder mit Warnschildern versehen werden, um betroffene Spaziergänger oder Waldarbeiter zu schützen. In gut zugänglichen Bereichen, insbesondere bei befallenen Einzelbäumen, zum Beispiel an Kindertagesstätten, Schwimmbädern und Friedhöfen, sollten Raupen oder Nester durch professionelle Schädlingsbekämpfer abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder sich nicht durchführen lassen, lässt sich der Einsatz chemischer und biologischer Bekämpfungsmittel rechtfertigen. Generell gilt: Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz von Baumbeständen fällt unter das Pflanzenschutzrecht, womit die festgelegten Anwendungsbestimmungen des verwendeten Pflanzenschutzmittels gelten. Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit fällt unter das Biozidrecht und die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen. Aus Umweltschutzsicht sollte bei einer chemischen oder biologischen Bekämpfung prinzipiell auf Mittel zurückgegriffen werden, die möglichst spezifisch auf die zu bekämpfende Art einwirken. Vorzuziehen ist eine biologische Bekämpfung auf Basis von Bacillus thuringiensis, da sie beschränkt auf Schmetterlingsarten wirkt. Ein negativer Einfluss auf andere Insektenarten kann damit so gering wie möglich gehalten werden. Um Belastungen der Umwelt zu mindern, sollten die Bekämpfungsmaßnahmen während windstiller und niederschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden. Dadurch können sich die verwendeten Mittel nur in geringem Maße auf angrenzende Flächen ausbreiten. Außerdem sind bei der Anwendung der jeweiligen Produkte räumliche und zeitliche Einschränkungen zum weiteren Schutz anderer Insekten erforderlich. Stets sollte gelten, dass Bekämpfungen nur situativ und lokal erfolgen. Chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahmen in Wald- und Naturschutzgebieten, fernab von Siedlungen, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes sind nach Ansicht des Umweltbundesamtes nicht vertretbar. Für Bekämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten gilt das Pflanzenschutzrecht. Dementsprechend hat hier die Verwendung gemäß der Zulassung als ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ und den damit verbundenen Auflagen hinsichtlich der Frequenz der Anwendung sowie der zu treffenden Risikominderungsmaßnahmen zu erfolgen. Unter anderem ist hierbei zu beachten, dass Abstände zu Waldrändern einzuhalten, mögliche Vorkommen EU-rechtlich besonders geschützter Falterarten zu berücksichtigen und ein Refugialraumanteil von mindestens 50 Prozent einer zusammenhängenden Fläche einzuhalten sind. Die Anwendung darf nur in mindestens zweijährigem Abstand erfolgen und die Anwendung in Naturschutzgebieten ist zum Schutz gefährdeter und geschützter Insekten-Arten verboten. Eichenholz wird in Deutschland forstwirtschaftlich genutzt, häufig auch in Schutzgebieten. Vor der Genehmigung einer chemischen oder biologischen Bekämpfung sollte die zuständige Behörde (i.d.R. der Pflanzenschutzdienst) deshalb stattdessen einen zeitweiligen Verzicht auf den Einschlag von Eichenholz erwägen. Denn ein Einschlagstopp kann die durch Fraß hervorgerufenen Schäden am Baumbestand zumindest teilweise kompensieren. Das gilt vor allem für die Anwendung in FFH-Gebieten, in denen der Schutz der Umwelt Vorrang vor forstwirtschaftlichen Zielen haben sollte. Zuständig für die Genehmigung der chemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Pflanzenschutzmittelstellen der Bundesländer. Für die Bekämpfung an stark befallenen Stellen in Siedlungsnähe, zum Beispiel Waldrändern, einzelnen Bäumen, oder von Menschen häufig frequentierten Bereichen (Parks, Schulen, Kindergärten etc.) gilt das Biozidrecht. Hier soll die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners möglichst zielgerichtet erfolgen. Bei Bioziden soll analog der für Pflanzenschutzmittel geltenden Abstände je nach Mittel ein Abstand von mindestens 25 bis 100 Metern zu Oberflächengewässern eingehalten werden. Zudem sollten nur Gerätschaften verwendet werden, die eine zielgenaue Aufbringung der Bekämpfungsmittel ermöglichen. Zuständig für die Genehmigung der biologischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Verwaltungen der Landkreise.

Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland

Im Rahmen des Vorhabens wurde eine flächendeckende Erfassung der Hintergrund-Stickstoffdioxid (NO2)-⁠ Exposition ⁠ der Bevölkerung in Deutschland mit anschließender Quantifizierung der einhergehenden Krankheitslasten durchgeführt. Im ersten Schritt wurden dazu NO2-Belastungskarten, die die Belastungssituation im Hintergrundniveau abbilden, für den Zeitraum der Jahre 2007 bis 2014 basierend auf den NO2-Modelldaten des Umweltbundesamtes und den NO2-Messdaten des Bundes und der Länder ausgewertet. Nachfolgend wurde die Verteilung der Bevölkerung auf NO2-Belastungsklassen für ganz Deutschland ermittelt. Die berechnete durchschnittliche bevölkerungsgewichtete NO2-Konzentration in den jeweiligen Belastungsklassen diente als Grundlage zur Berechnung der Krankheitslast für alle NO2-spezifischen Gesundheitsendpunkte. Es wurden Analysen zur zeitlichen Entwicklung der Belastung sowie der gesundheitlichen Effekte als auch zu den Unsicherheiten der erzielten Ergebnisse durchgeführt. Die für die Berechnung relevanten Gesundheitsendpunkte wurden im Rahmen einer systematischen Literaturrecherche identifiziert. Diese waren natürliche und ursachenspezifische Mortalität (Kurzzeit- und Langzeiteffekte), ursachenspezifische Krankenhauseinweisungen, Diabetes Typ 2, Bluthochdruck, Herzinsuffizienz, Herzinfarkt, Schlaganfall, ischämische Herzkrankheit, Lungenkrebs, Asthma, chronische Bronchitis, COPD (Chronisch Obstruktive Lungenerkrankung), Frühgeburt und geringes Geburtsgewicht. Um die Evidenz des Zusammenhangs von NO2-Belastung und den aufgeführten Endpunkten bewerten zu können, wurde im Projekt ein Kriterienkatalog erarbeitet. Darauf basierend ergab sich starke Evidenz in Bezug auf Langzeiteffekte für die kardiovaskuläre Mortalität. In Bezug auf die Kurzzeiteffekte wiesen die Endpunkte Gesamtmortalität und respiratorische Mortalität starke Evidenz auf. Der in letzter Zeit stark an Bedeutung gewinnende Endpunkt Diabetes mellitus wurde mit moderater Evidenz bewertet. Unter Verwendung einer unteren Quantifizierungsgrenze von 10 µg/m³ NO2 wurden für das Jahr 2014 für die kardiovaskuläre Mortalität durch NO2-Langzeitexposition (basierend auf Jahresmittelwerten) 5.966 (95 %-Konfidenzintervall: 2.031 bis 9.893) attributable vorzeitige Todesfälle und 49.726 (16.929 bis 82.456) verlorene Lebensjahre geschätzt. Zwischen den Jahren 2007 und 2014 zeigte sich insgesamt ein leicht abnehmender Trend in Bezug auf die attributablen vorzeitigen Todesfälle. Wichtig ist dabei hervorzuheben, dass sich die hier vorgelegte Abschätzung der Krankheitslast ausschließlich auf die Hintergrund-Konzentrationen für NO2 stützt und somit höhere Konzentrationen, die sich vor allem in städtisch verkehrsnahen Gebieten finden, nicht berücksichtigt werden konnten. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 01/2018.

Health Risk Assessment of Air Pollution: assessing the environmental burden of disease in Europe in 2021

This report presents the results of the environmental burden of disease (EBD) assessment related to air pollution in 2021 for the 27 Member States of the European Union and an additional 14 European countries (Albania, Andorra, Bosnia and Herzegovina, Iceland, Kosovo under UNSCR 1244/99, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, North Macedonia, Norway, San Marino, Serbia, Switzerland, and Türkiye). The estimations differentiate the EBD by three individual pollutants, fine particulate matter (PM2.5), nitrogen dioxide (NO2), and ozone (O3), considering all-cause mortality as well as cause-specific mortality and morbidity. For the analyses, various burden of disease indicators were used, such as attributable deaths (AD), years of life lost (YLL), years lived with disability (YLD), disability-adjusted life years (DALY) and attributable hospitalisation cases. In 2021, long-term exposure to concentration levels above the WHO Air Quality Guideline levels of PM2.5 and NO2, resulted in 293 000 and 69 000 AD from all natural causes, respectively. There were 27 000 AD related to short-term exposure to O3. For EU27, the number of AD is 253 000, 52 000 and 22 000, respectively. When considering both the number of deaths and the age at which it occurs, the YLL (YLL per 100 000 inhabitants) is 2 936 000 (618) for long-term exposure to PM2.5 and 740 000 (132) to NO2, and 299 000 (54) due to short-term exposure to O3. For EU27, YLL (YLL per 100 000 inhabitants) are 2 584 000 (584), 532 000 (120), 234 000 (53), respectively. When comparing long-term exposure, both all-cause and cause-specific analyses point to PM2.5 as the pollutant with the highest burden. The cause-specific analyses resulted in 2 528 363 DALY in all countries or 2 310 387 DALY in the EU27. The burden attributable to NO2 was considerably lower, with 634 721 DALY and 403 788 DALY in all countries and in the EU27, respectively. Looking at the single disease entities, ischemic heart disease contributed the most to the overall burden of PM2.5, with 759 303 DALY in all countries and 704 525 DALY in the EU27. The lowest burden was related to Asthma (children), with 25 932 and 23 969 DALY in all countries and the EU27, respectively. For NO2, the highest disease burden was associated with diabetes mellitus (314 574 DALY; EU27: 197 031 DALY) and the lowest with asthma (adults) (all countries: 115 425 DALY; EU27: 62 460 DALY). No corresponding indicators were calculated for O3, yet short-term exposure to O3 was associated with 15 986 attributable hospital admissions in the selected European countries. When comparing the results, it is important to note that different age groups (i.e. children, adults, and elderly) were considered in the estimates, according to the relevant concentration-response functions. © European Topic Centre on Human Health and the Environment, 2023

Environmental health risks to children and adolescents: an umbrella review on indoor and outdoor air pollution

Children are particularly vulnerable to environmental factors including indoor and outdoor air pollution. In order to present the state-of-the-art knowledge for the health effects for children related to outdoor and indoor air pollution, scoping reviews followed by umbrella reviews is conducted. Thereby, intervention studies are included as a special case of evidence generation as they may directly point to solutions to improve the situation. Prioritization of topics among numerous potential health risks and pollutants is based on available evidence, potential health impact on population level, potential individual health risks for exposed children, possibility to conduct interventions and specificity of the topic for children in Europe. For ambient air pollution there is strong evidence for effects on mortality, respiratory endpoints such as development of asthma, decreased lung function and lung function development, and respiratory infections. Similarly strong evidence exists for the development of asthma and severe asthma attacks in relation to secondhand smoke exposure. Further, studies provide reliable evidence for children exposed to mould to be at risk for a number of health outcomes of the respiratory tract including development of asthma, exacerbation of asthma, allergic rhinitis and wheeze. For numerous other outcomes there are indications of health effects, although uncertainty remains about causality. These health effects amount to substantial burden of disease in Europe. Unfortunately data on the effectiveness of interventions to reduce exposure levels and/or health risks in children are scarce. There is thus an urgent need for a better understanding of which interventions are most useful to prevent environmental health problems in European children. In future reports health effects in children from other research areas such as noise, climate change and chemicals will be dealt with. © European Topic Centre on Human Health and the Environment

Regionale Verteilung luftgetragener allergener Pollen in 2014 und ihre Risikobewertung bei Erwachsenen mit allergischer Rhinitis durch Pollen im Stadtgebiet von Berlin

Einführung: Die Zahl der Pollenallergiker ist in den industrialisierten Ländern zunehmend, besonders in den Städten. Nach einer europäischen Studie nimmt die Pollenbelastung in Städten stärker zu als auf dem Land. Erhöhte CO2-Konzentrationen in der Atmosphäre im Rahmen des Klimawandels können dafür verantwortlich sein. In den europäischen Ländern wird die Konzentration der luftgetragenen Pollen mit Pollenfallen in ca. 15 - 30 m Höhe ge-messen und als repräsentativ für die gesamte Stadt und ihre Umgebung angesehen. In einer bereits 2013 publizierten Studie in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt konnten wir demonstrieren, dass in Berlin bei einer parallelen Messung an drei Messorten (Innenstadt, Peripherie, Stadtautobahnnähe) die Konzentration an Gräserpollen unterschiedlich ist, aber miteinander korreliert. Die höchsten Konzentrationen wurden an Rande einer Stadtautobahn (A100) gemessen.Zielstellung: Mit der jetzigen Studie sollte die regionale Verteilung der wichtigen allergenen Pollen in Berlin in mehreren Stadtteilen in ca. 1,5 m, d.h. in Höhe der nasalen bzw. bronchialen Atmung, gemessen werden. Es sollte geprüft werden, an welchen Messstellen Konzentrationen der wichtigsten allergenen Pollen (Birke, Gräser, Beifuß, Ambrosia) erreicht und über-schritten werden, die zur Auslösung allergischer Reaktionen bei Personen mit Pollen-induzierter allergischer Rhinitis führen.Methodik: An 14 Stellen innerhalb von Berlin wurde die wöchentliche Belastung mit Pollen durch Fallen vom Durham-Typ (eine gravimetrische Methode) vom 11.3.2014 bis 28.10.2014 über 33 Wochen gemessen. An zwei Stellen erfolgten Vergleichsmessungen mit zwei Durham-Fallen am gleichen Ort aber in verschiedener Höhe, an zwei Standorten auch ein Vergleich von Messungen mit Durham-Falle und Burkard-Pollenfalle in gleicher Höhe. Die Qualität der Pollenzählung durch die Hauptanalystin wurde durch drei andere Analysten kontrolliert.<BR>Ergebnisse: Die Messungen an den 14 Messstandorten ergaben differente Konzentrationen. Im Vergleich der jeweiligen Station mit niedrigster Konzentration war die Messstelle mit höchster bei Birkenpollen um ca. 250 % höher, bei Gräserpollen um ca. 330 % höher, bei Bei-fußpollen um ca. 1300 % höher, bei Ambrosiapollen waren bedingt durch geringe Pollenzahlen die Unterschiede in Prozent gerechnet extrem hoch. An der Autobahn lagen die Konzentrationen für alle drei Pollenarten Birke, Gräser und Beifuß im Vergleich zu anderen Stadtmess-stellen überdurchschnittlich hoch (für Birke 2939 zu 2327 Pollen, für Gräser 573 zu 470, für Beifuß 195 zu 62 Pollen). Durch den Vergleich der wöchentlichen Konzentrationen in Durham- mit Burkard-Fallen in gleicher Höhe am Vergleichsort Charité konnten Umrechnungsfaktoren für die Messungen ermittelt werden. Diese betragen für Birkenpollen 1: 11,9 (d.h. 1 Birkenpolle in der Durham-Falle entspricht 11,9 Birkenpollen in einer Burkard-Falle), für Gräserpollen 1: 10,7 und für Beifußpollen 1: 11,1. Wegen zu geringer Pollenmengen konnte für Ambrosiapollen kein Umrechnungsfaktor ermittelt werden.Die dokumentierten Konzentrationen waren an allen Messorten so hoch, dass die Schwellenwerte zur Auslösung allergischer Reaktionen für Birken- und Gräserpollen an allen Orten erreicht und überschritten wurden. Beifußpollen treten an einigen wenigen Orten in so kurzer oder niedriger Zahl auf, dass sie dort kein erkennbares Risikodarstellen. Ambrosiapollen traten ebenso nur an einigen Orten auf, das Risiko zu allergischen Reaktionen ist damit sehr regional. Beim Vergleich der Pollenkonzentrationen in Durham-Fallen in ca. 20 m Höhe mit 2 m Höhe waren tendenziell mehr Birken-, Gräser- und auch Beifußpollen in der unteren Falle.Im Jahr der Pollenmessungen 2014 wurde in Berlin das elektronische Pollentagebuch Pollen-App 3.0 zur Erhebung und Dokumentation von Symptomen an Nase, Augen und Bronchien genutzt. Dadurch konnten rund 12.000 Datensätze erhoben werden, die für eine weitere Aus-wertung zur Verfügung stehen. Die Datenaufnahme und Archivierung wurde damit erreicht, wie vorgesehen. Diese Erhebungsdaten können perspektivisch für z.B. eine detaillierte, bezirksorientierte Korrelationsanalyse von gesundheitlichen Symptomangaben mit den erhobenen Pollenmessergebnissen im Rahmen einer gesonderten Auswertung dienen.Schlussfolgerungen: Die Konzentrationen allergener Pollen, die zu allergischer Rhinitis und allergischem Asthma führen sind innerhalb von Berlin regional sehr unterschiedlich hoch. Es ist nur begrenzt möglich, durch die Messung an einer Messstelle Rückschlüsse auf die Konzentration der allergenen Pollen in ganz Berlin zu ziehen. Wahrscheinlich müsste in Berlin an mindestens 4-5 Messstellen gemessen werden, um ein übersichtliches Bild zu gewinnen.Die Konzentrationen an Birken- und Gräserpollen sind in ganz Berlin so hoch, dass sie für Menschen mit einer allergischen Disposition ein Risiko zur Krankheitsentwicklung oder zur Auslösung allergischer Symptome in Form einer Rhinitis, Rhinokonjunktivitis oder allergischem Asthma darstellen. Die Konzentrationen an Beifuß- und Ambrosiapollen treten in der Stadt regional sehr unterschiedlich auf; an wenigen Orten ist die Beifußpollenkonzentration so gering, dass sie nur geringe Symptome auslösen kann. Die Konzentration an Ambrosiapollen ist noch so niedrig, dass sich nur wenige Personen sensibilisieren werden und erkranken aufgrund dieser spezifischen Sensibilisierung erkranken können.<BR>Quelle: Forschungsbericht

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